Steht beim Opus Dei eine vatikanische Visitation an?
Wer steckte hinter der Liquidierung des Zweiten Vatikanums und des kommunistischen Ostblocks? Die Antwort ist offensichtlich. Doch jetzt wird der Papst alles wieder in Ordnung bringen.
Bild des Opus-Dei Gründers, des heiligen Josemaria Escriva.
(kreuz.net) Der Vatikan will eine Visitation der katholischen Personalprälatur Opus Dei durchführen.
Das behauptete die linkslastige spanische Webseite ‘madridpress.com’ am 20. Januar.
Nach Angaben „zuverlässiger
Quellen“ habe der Vatikan beschlossen, eine Untersuchung über Natur und Aktivitäten des Opus Dei einzuleiten.
Die Untersuchung des Opus Dei werde – so ‘madridpress.com’ – von zwei Visitatoren,
einem Italiener und einem Spanier, durchgeführt.
Die Webseite wirft der Personalprälatur eine angeblich
„extreme Geheimhaltung“, „Proselytenmacherei bei Minderjährigen“ und eine Verwechslung der geistlichen
Leitung mit dem Sakrament der Beichte vor.
Die besondere kirchenrechtliche Struktur als Personalprälatur
erlaube es dem Opus Dei, dem Ortsbischof keine direkten Auskünfte geben zu müssen.
‘Madridpress.com’
verschweigt, daß das bei den Ordensgemeinschaften nicht anders ist.
Diese Unabhängigkeit von den Diözesanstrukturen
habe dazu geführt, daß das Opus Dei in seiner „Geschäftsführung“ eine „unbegrenzte Freiheit“ genossen
habe.
Das sei auch auf seine guten Beziehungen zum verstorbenen Papst Johannes Paul II. zurückzuführen
gewesen.
Nach Angaben der Webseite ist es „bekannt“, daß das Opus Dei vom polnischen Papst für dessen
große Unternehmungen – „die Liquidierung des Zweiten Vatikanischen Konzils“ und die „politische Transformation
der kommunistischen Länder“ – , gebraucht worden sei.
Im übrigen sei das Opus Dei auch in der ökonomischen
Hilfe involviert gewesen, welche die polnische Gewerkschaft Solidarnosc aus Rom erhalten habe.
Dagegen
pflege der gegenwärtige Papst, obwohl auch er konservativ sei, keine besonderen Freundschaftsbande mit
dem Opus Dei.
Er zeichne sich durch eine besondere Sorge um die kirchliche Disziplin in allen Sphären
aus.
Die Kritik am Opus Dei, innerhalb und außerhalb der Kirche, habe in dem Brief, den hundert Ex-Mitglieder
der Personalprälatur vor einem Jahr an den Vatikan geschrieben haben, einen Höhepunkt erreicht.
Email-Adressen der Empfänger
29 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Hier gibt es nichts zu befürchten Ich hoffe dass Opus Dei durch die vatikanische Visitation durckommt!
Das Opus Dei ist durch seine völlige Papsttreue bekannt und setzt alle päpstlichen Vorgaben sofort um.
Ein gut bestellter Acker hat nichts zu befürchten – bei der DBK-Kirche ist das wohl anders. o^/ o^/ o^/
Die OPUS DEI eine Organisation für Berufungen in der Kirche! Das Opus Dei ist eine Organisation zur Berufung
und des Gebetes! Das ist ersichtlich aus den Dokumenten des Opus Dei Netzwerkes, dass sich auch für Soziale
Dinge einsetzt. www.opusdei.org/www.kreuz.net/ Ich hoffe dass Opus Dei durch die vatikanische Visitation
durckommt! o^/ Vive’ sacredos o^/
#25 Fürchtegott 00:39:20 | Samstag, 26. Januar 2008
Eine Visitation wäre wohl in der bundesdeutschen DBK-Kirche am angezeigtesten, nach den Fällen des offenkundigen
Verzerrens oder des bekannten Ablehnens unzähliger römischer Weisungen oder sogar der päpstlichen Glaubenslehre.
Danke sacerdos, der Hinweis auf Campos ist nicht schlecht. Hier …ww.catholic-hierarchy.org/diocese/dsjmv.html
mal der Eintrag von catholic hierarchy über Campos zum Einstieg. Campos ist aber insoweit speziell, als
das es letztlich aus der gleichnamigen Personaldiözese hervorgegangen ist, die bis 1982 Bischof de Castro
Mayer unterstand. Aus meiner Sicht hat aber clarissa ja schon selbst zugestanden, daß es Paralleljurisdiktionen
gibt, etwa die Militärdiözese. Es geht ja nicht um eine neue Ritenkirche, sondern um Gläubige, die
durch positiven Akt anzeigen, daß sie eine bestimmte Seelsorge wünschen. Es ist letztlich nicht erklärbar,
warum hier ein anderes Personalstatut gelten soll, als bei Soldaten. Bei beiden Gruppen gibt es besondere
Seelsorgeanforderungen o^/ Daß die Bischöfe ein solches nicht wollen ist klar, allerdings geht es gerade
um Wege ohne das bischöfliche Placet auszukommen. Letzlich ist es ja eh nur ein zeitliches Problem. Viele
deutsche Diözesen stehen finanziell eher schwach da und die Entwicklung wird nicht besser. Rentner bezahlen
bekanntlich i.d.R. keine Einkommenssteuer . Es geht hier ja nur um eine Übergangslösung, bis der Modernismus
abgewickelt ist.
Care Sacerdos ignote, Sie sehen mich tatsächlich überrascht darüber, daß eine derartige „ritusspezifische“
PP errichtet worden ist; ich verfolge die kirchlichen Nachrichten aber auch nicht mit der Stringenz und
Aufmerksamkeit, die ich ihnen eigentlich zukommen lassen müßte. Gut, es gibt also eine solche PP in
Brasilien; hat die nur in einer der dortigen Diözesen Niederlassungen oder in mehreren? Sind Sie sicher,
daß an deren Spitze ein bischöflicher Personalprälat steht? Und wenn, wobei ich Ihre Angaben nicht
bezweifle, das stimmt, wird diese PP, sofern sie sich „ausbreitet“, zwangsläufig zu einer lateinischen
„Parallelhierarchie“ führen, obwohl es in Gebieten, in denen lateinische und orientalische Hierarchien
parallel bestehen schon genügend Schwierigkeiten gibt. Ich halte es daher für unwahrscheinlich, daß
der lateinische Episkopat in größerem Umfange Niederlassungen in seinen Diözesen zulassen wird. Ein
heikles Problem!
Durchaus mögliches Institut für Gläubige des Alten Ritus Nun, der Vorschlag von pippifax ist im Gegensatz
zur Meinung von clarissa colonia durchaus realistisch. Der heilige Stuhl hat zumindest im Jahre 2002 die
Apostolische Personaladministrator „San Giovanni Maria Vianney“ errichtet. Diese umfasst das Gebiet der
brasilianischen Diözese Campos und ihr unterstehen unter Leitung eines Prälaten mit Bischofsweihe alle
Priester und Gläubigen, die dem „Alten Ritus“ anhängen. (daneben gibt es die „normale“ Diözese Campos
mit eigenem Bischof Also: 2 territorial identische Jurisdiktionsbezirke für Gläubige des Lateinischen
Ritus , die den unterschiedlichen usus dieses Ritus anhängen mit je eigenem Jurisdiktionsträger.
#21 Weißer Ritter 23:51:30 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Zu spät wirft der Personalprälatur eine angeblich „extreme Geheimhaltung“, „Proselytenmacherei bei Minderjährigen“
und eine Verwechslung der geistlichen Leitung mit dem Sakrament der Beichte vor Das erinnert an die (berechtigten)
Vorwürfe von Kardinal Basil Hume gegen das Opus Dei. Man hätte allerdings bereits vor der „Heiligsprechung“
von Escriva reagieren müssen! Übrigens: Man sollte Gehirnwäsche hinzunehmen. Den Mitgliedern ist es
jedenfalls verboten, bestimmte Bücher, die sich mit der Messe im Ritus vor Paul VI. befassen und den
NOM scharf angreifen, zu lesen. Und das, obwohl Escriva die alte Messe las.
Werter Pippifax (das sollten Sie sich übrigens noch Mal überlegen), kirchliche „Seelsorgseinheiten“
sind Körperschaften des öffentlichen kanonischen Rechts, d. h. sie sind Teil der von Jesus Christus
(zumindest ansatzweise) gestifteten Kirchenverfassung. Die fundamentale kirchliche Verfassungskörperschaft
ist die sogen. Teilkirche oder Diözese; ihre Untergleiderung, die Pfarrei, besitzt erst dann „Verfassungsrang“,
nachdem eine Diözese erstmalig in (dadurch verfassungskörperschaftliche) Pfarreien aufgeteilt worden
ist. Diözese und Pfarrei repräsentieren eine certa portio populi Dei, also eine bestimmte Menge des
Gottesvolkes. Deren Zugehörigkeit zu dieser Verfassungskörperschaft ergibt sich durch ein individuierende,
rechtserhebliche Merkmale: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch Empfang der Initiationssakramente
und kirchenrechtlich erheblichen Wohnsitz. D. h. alle Gläubigen, die ihren kanonischen Wohnsitz in einer
bestimmten Diözese und Pfarre haben, gehören diesen an. Ausgenommen vom Wohnsitzprinzip sind nur jene
Gläubige, die durch ein anderes rechtserhebliches Individuierungsmerkmal zu einer anderen kirchlichen
Verfassungskörperschaft gehören: Studenten durch ihre Inskription zur Hochschulgemeinde; Soldaten durch
ihren Beruf zum Militärordinariat/-diözese; durch den Empfang der Initiationssakramente in einer anderen
Rituskirche bzw. Aufnahme in diese. Was Ihnen aber wahrscheinlich vorschwebt, ist m. E, undurchführbar:
Das würde nämlich darauf hinauslaufen, 2 lateinische Rituskirchen mit 2 Hierarchien parallel zu haben.
Unmöglich!
#19 Pippifax 23:13:20 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Ja höchst angemessen. Eher hielte ich es für unangemessen, einen der hochverehrten Heiligen der Hl.
Kirche hier als Namen zu nutzen. Zum einen hat das Forum wenig Niveau, zum anderen ich manchmal auch.
Aus Ihrer Antwort muss ich entnehmen, daß eine PP keine Möglichkeit ist, für eine traditionelle Priestergemeinschaft
in Einheit mit dem Hl. Vater aber unabhängig von den modernistischen Ortsbischöfen für die Gläubigen,
die sich wünschen, seelsorgerisch zu agieren. Das ist sehr schade. Vielleicht können Sie mir aber noch
erklären, inwieweit eine richtige Personaldiözese (Militärbistum) unabhängig von den Territorialdiözesen
existieren kann und ob dies eine Lösung für das von mir geschilderte Problem sein könnte. @Diskordier
Ich finde Ihre Einlassung recht kleingeistig und möchte an den guten alten Grundsatz falsa demonstratio
non nocet erinnern. Im übrigen ist der Begriff rechter Mob ein Paradoxon. Rechts im politischen Verständnis,
wie es seit der sog. französischen Revolution gewachsen ist, war seit jeher die Bezeichnung von polit.
Kräften, die sich an der traditionellen Ordnung orientieren, mithin reaktionär sind. Ein auf der Straße
agierender Mob, wie etwa die SA oder kommunist. Schlägertrupps passen hierzu nicht, da sie eher revolutionär,
also links agieren (vgl hierzu national-sozialistisch). Rechts ist vielmehr etwas aristokratisch-distinguiertes.
Davon gibt es im dt. Sprachraum heute wahrlich weniges.
Korrekt, werter Pippifax (finden Sie diesen Namen eigentlich angemessen?), eine PP ist im Hinblick auf
eine Diözese nicht mehr oder nicht weniger als ein exemtes klerikales Instutut des geweihten Lebens (vulgo
Orden). Sie hat keine größeren „Rechte“ gegenüber dem Bischof wie die (ebenfalls weltweit tätigen)
Jesuiten, Franziskaner, Dominikaner etc. Einen, allerdings nur marginalen Unterschied gibt es trotzdem
zu den Orden: Einen Orden kann jeder Diözesanbischof errichten, oder auch mehrere gemeinsam und dieser
steht dann solange unter diözesaner bzw. bischöflicher Oberaufsicht, bis er durch den Hl. Stuhl eimiert
wird. Eine PP kann aber nur vom Hl. Stuhl errichtet werden und ist daher von Anfang an exemt.
#17 Pippifax 21:57:26 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Danke clarissa, wenn ich Ihre Aussagen richtig verstehe, ist eine PP als solche allerdings gegenüber
den Ortsordinarien nicht unabhängiger als eine klassische Ordensgemeinschaft. Der Unterschied zu jenen
besteht diesbezüglich nur darin, daß eine PP eine strukturelle Dimension hinsichtlich mit ihr verbundener
Laien aufweißt. Eine weitgehende Unabhängigkeit gegenüber den Ortsbischöfen ist daher nur insoweit
garantiert, als das denselben nur die „alles oder nichts Lösung“ bleibt, hinnehmen oder davonjagen.
#16 Diskordier 21:51:25 | Donnerstag, 24. Januar 2008
@ Krak : Kleine Belehrung ! Der sogenannte „Linke Mopp“ kann noch ganz schön wichtig werden, falls man
mal dringend etwas verschüttetes aufwischen muß, aber der rechte „Mopp“ gerade nicht zur Hand ist. Was
in diesem Land hier aber wirklich falsch läuft, ist das der rechte Mob in Deutschland fast tun und lassen
kann, was er will. Da nicht für, gern geschehen ! Dies ist eine 1A- Gratisbelehrung vom Diskordier
Liebe/r Pippifax, gerne beantworte ich Ihre Fragen: 1) Zweck der PP ist die Förderung einer geeigneten
Verteilung von Priestern für seelsorgerliche und missionarische Aufgaben. Sie kann nur vom Hl. Stuhl
errichtet werden, nachdem die davon betroffenen Bischofskonferenzen gehört worden sind (can. 294 CIC)
2) Die innere Struktur und Leitung der PP regelt sich nach dem Eigenrecht; sie kann ein Priesterseminar
unterhalten, muß für den angemessenen Unterhalt ihrer Mitglieder aufkommen und kann laikale Vereinigungen
und Apostolatswerke errichten, wobei deren Zusammenarbeit mit der PP durch das Eigenrecht geregelt sein
muß (cann. 295-296 CIC) 3) Das Eigenrecht der PP muß die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen
regeln; bevor die PP sich in einer Diözese niederlassen oder dort seelsorglich oder missionarisch tätig
werden will, bedarf sie dazu der Zustimmung des Ortsbischofs (can. 297 CIC) Im Unterschied zur PP des
CIC steht an der Spitze des Opus Dei ein Personalprälat im Range eines Titularbischofs. Daher ist das
OD in manchen Veröffentlichungen schon als „Personaldiözese“ bezeichnet worden, obwohl es das nicht
trifft, weil man auch einer (tatsächlichen) Personaldiözese durch bestimmte Rechtsmerkmale automatisch
angehört (z. B. der Militärdiözese durch Zugehörigkeit zu den dieser „unterstellten“ Streitkräfte).
Im Gegensatz dazu verlangt die „Zugehörigkeit“ zum OD einer persönlichen Willensentscheidung des einzelnen
Gläubigen und hebt seine Diözesanzugehörigkeit durch den kanonischen Wohnsitz nicht auf. Ok?
wasser auf die mühlen des linken Mopps Das ist ja mal wieder Wasser auf die Mühlen der Opus Dei Gegner.
Aber eines ist gewiss: Das OD kann einer solchen Inspektion gelassen entgegenblicken. Der linke Mopp aber
wird am Ende belämmert in die Röhre sehen.
#13 Romulus 20:42:05 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Endlich! So nach und nach werden die ganzen Movimenti, das Lieblingsspielzeug und die Hätschelkinder
von JP2, vom Vatikan mal etwas genauer unter die Lupe genommen: Bereits unter schärferer Beobachtungen
stehen Legionäre Christi, Neokatechumenat, diverse charismatische Gruppierungen, jetzt kommt noch Opus
Dei dazu. Jeder Bischof in Deutschland ist froh, wenn sich diese Leute nicht in ihren Diözesen einnisten
oder wieder abziehen. Die Narrenfreiheit, die sie unter JP2 genossen, wird so langsam aber sicher Geschichte.
Und das ist gut so! Was diese spanische Website natürlich über das OD schreibt… – Liquidierung von
V2 – ist natürlich Schwachsinn. OD ist eine neokonservative Gruppierung, stark wirtschaftlich und elitär
ausgerichtet, biedern sich bei Protestanten und Juden an, wobei ihnen die letzteren lieber sind. Wenn
Escriva das heutige OD sehen würde, er würde sich die Haare raufen…
#12 Pippifax 20:39:16 | Donnerstag, 24. Januar 2008
opus dei @ clarissa Sie scheinen sich ja im kirchlichen Recht gut auszukennen. Hat dann ein Ortsbischof
das Recht, den Laien seiner Diözese die Inanspruchnahme der Seelsorge seitens der Kleriker des Opus Dei
zu untersagen. Gegen die Personalprälatur als solche, scheint er ja keinen Einfluss ausüben zu können?
Die Frage interessiert mich aus anderen Gründen („Integration“ der Traditionalisten etc). Sofern sich
der Artikel am Original orientiert, scheint mir eine bestimmte Linkslastigkeit zu erkennen zu sein. Schließlich
wird eine etwaige Hilfe seitens des Opus für die solidarność als in gewisser Weiße suspekt dargestellt.
Wohl ist aber der Kampf gegen den Bolschewismus das große Verdienst von JP II, was ihm der Herr großzügig
anrechnen möge, damit es die ärgerlichen Dinge dieses Pontifikates (Ökumenismus usw.) überdecken möge.
Ansonsten scheint der Artikel mit „Liquidation des Vaticanum II“ eher den Umstand zu meinen, daß der
Vormarsch der Mordernisten gestoppt worden ist. Das stellt aber noch keine Kapitulation derselben dar.
Im Codex gibt es in cann. 294-297 nur „einfache“ Personalprälaturen. Weil es sich dabei vom Recht her
um einen reinen Klerikerverband handelt, bildet sie (rechtssystematisch) auch den Abschluß des speziellen
Klerikerrechts der cann. 232-297 CIC. Eine Personalprälatur (PP) ist danach so etwas wie eine „Mischung“
aus Orden und Diözese. Einem (territorialen) Orden entspricht es, daß die PP nicht an ein Gebiet gebunden
ist, sondern (wie die Orden) im Gebiet von Diözesen (mit Zustimmung des Bischofs) Niederlassungen errichten
und dort ihre Seelsorge ausüben darf. Einer Diözese entspricht es, daß die Kleriker nicht durch die
„evangelischen Räte“, sondern nur durch die Weihe an ihren Inkardinationsverband gebunden sind. Etwas
verkürzt kann man sagen: Die PP besteht aus Säkularklerikern, die bestimmte Freiheiten von Ordensleuten
genießen. Von Laienorganisationen etc. ist im Codex nicht die Rede; d.h. er regelt solche nur mittelbat
über das Vereinigungsrecht der cann. 215-216 und 298-329 CIC. Die eigentliche „Personalprälatur“ des
Opus Dei ist also die Priesterliche Vereinigung vom Hl. Kreuz, der verschiedene Laienorganisationen in
unterschiedlicher Intensität nahestehen und deren Seelsorge von Priestern der Personalprälatur ausgeübt
wird.
#8 Alois Bischof 17:09:19 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Diese Journalisten wissen eh nicht worüber sie schreiben, wie leider die meisten. Und geben sich auch
keine Mühe sich selbst zu belehren. Wer behauptet Johannes-Paul II. habe das II. Vatikanum liquidiert,
der meint wohl V2 sei eine kommunistische Synode gewesen. Und dem ist – bei aller Kritik an diesem Pastoralkonzil –
nicht so. Das II. Vatikanum war mehr eine ekklesiologische und theologische Revolution, als eine marxistische –
die nur abgefallene Dominikaner und Jesuiten daraus gemacht haben. Und ein tragischer Revolutionär war
JP II. sicherlich – im theologischen und staatskirchlichpolitischen Sinne. Leider Gottes. Und ‘Transformation’
ist ein richtiger Ausdruck für die Tarnung des Kulturmarxismus und das Bankrott des Ostblocks. Wer den
Fall des Staatssozialismus bedauert, der enttarnt als Journalist auch sichselbst.
Personalprälatur bis zum Jüngsten Tag? Wenn das mal nicht ausgeht wie das Hornberger Schießen – die
Visitation beim Opus Dei. Bekanntlich ist der gesamte Vatikan mit Opus-Dei-Leuten besetzt. Da könnte
doch leicht der Schuss nach hinten los gehen. Oder aber die Visitationsangehörigen müssen den Nachweis
erbringen, aus einer garantiert opus-dei-freien Zone der Weltkirche zu kommen. Zu klären wäre dabei
allerdings: Gibt es in der Weltkirche die ernstzunehmende opus-dei-freie Zone? Denkbar wäre doch, dass
an sämtlichen Schaltstellen der Weltkirche zumindest Opus-Dei-Sympathisanten sitzen, die gleich Alarm
schlagen. Unter den Umständen könnte man auf die Visitation eigentlich verzichten, weil ohnehin keine
Erfolgserlebnisse zu erwarten sind. Vielleicht lässt sich Opus-Dei aber noch in eine gewöhnliche Prälatur
umbauen, um erst dann die Visitation anzusetzen. Muss denn unbedingt am Status der Päpstlichen Personalprälatur
von JP II bis zum Jüngsten Tag festgehalten werden?
Danke für den Link, aber mein Spanisch ist leider zu schlecht, um den Artikel wirklich würdigen zu können.
Da fällt mir ein: Was veranlaßte die Redaktion, die verlinkte Internetseite als „linkslastig“ zu qualifizieren?
Hat das Auswirkungen auf die Bewertung des Artikelinhalts, und wenn ja, welche?
wie dem auch sei, hier der Link zum Originalartikel von Alberto Moncada www.madridpress.com/noticia.asp?ref=69304 –
eine Art spanisches Gegenstück zu Peter Hertel. (Nicht aber zu Dan Brown!)
In der Vergangenheit bot sich mir schon mehrfach Gelegenheit, die Ausführungen des Herrn Hertel zu seinem
Lieblingsthema „Opus Dei“ kennenzulernen. Sicher, gute Feinde muß man pflegen, man findet sie nicht so
häufig. Aber bei Herrn Hertel stimmt der Anspruch im Auftreten mit dem, was er einlösen kann (oder will)
nicht überein. Seine Vorträgen beruhen nämlich zunächst auf Mutmaßungen aus unverifizierten Aussagen
„ehemaliger Opus-Dei-Mitglieder“ und halbgaren dogmatischen und kanonistischen Behauptungen, denen im
weiteren Verlauf des Vortrags dann die Metamorphose zu erwiesenen Tatsachen gelingt, die schließlich
zu unwiderleglichen Wahrheiten mutieren. Deren Bestreitung oder Korrektur in der üblichen Diskussion
nach dem Vortrag kontert Herr Hertel sogleich mit dem Vorwurf, man gehöre zur „üblichen Opus-Dei-Camarilla“
(Zitat!), die ihn und seine erleuchteten Vorträge gewohnheitsmäßig verfolge (sinngem. wiedergegeben).
Omnikompetenz gehört nicht zu meinen Attributen und (ohne Not) räume ich ein, dem Opus Dei weder anzugehören
noch nahezustehen; auch ich sehe Verschiedenes durchaus kritisch, vor allem den Anspruch, die Gesellschaft
Jesu als „katholische Speerspitze“ abgelöst zu haben (und anderes). Aber: Die Ausführungen des Herrn
Hertel über die Rechtsfigur der Personalprälatur im Kirchenrecht; deren dogmatisch-ekklesiologische
Einordnung in Recht und Kirche, u.v.m. sind das Papier nicht wert, auf dem sein Manuskript gedruckt ist.
Doch auch er ist ein Meister im Zurechtbiegen der Wirklichkeit; was nicht paßt, wird passend gemacht.
#3 ExBochumer † 16:17:40 | Donnerstag, 24. Januar 2008
Jetzt ist also mal wieder das „Opus Dei“ ins Gesichtsfeld der Linken und Ewig-Gestrigen 68er-Generation
geraten. Auch Breitenbach von der sich immer noch römisch-katholisch nennenden Gemeinde St. Michael in
Schweinfurt schrieb schon am vergangenen Donnerstag auf seiner Homepage: „Der Opus-Dei-Ermittler kommt
nach Schweinfurt Der neue Münchner Erzbischof Reinhard Marx gilt als Opus-Dei-freundlich und seit neuestem
auch als denkbarer Nachfolger von Kardinal Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Das
macht den Vortrag des Theologen und Publizisten Peter Hertel auf unsere Einladung bei der Schweinfurter
Kolpingsfamilie topaktuell… Seit mehreren Jahrzehnten versucht Hertel das schwer durchschaubare Geflecht
dieser katholischen „Kampftruppe“ zu durchdringen. Er hat viele Indizien für ein höchst problematisches
Gebaren von Opus Dei zusammengetragen. Geheimniskrämerei, dubiose Werbemethoden von Mitgliedern, harte
Bußpraktiken, sektenähnliche Strukturen und ein undurchschaubares Geschäftsgebaren zählt der Journalist
zum „Sündenregister“ der finanzstarken Gemeinschaft, die deswegen auch „Santa Mafia“ genannt wird…“