Die Bischöfe wissen nicht, was sie tun
Die Enzyklika ‘Humanae Vitae’ von Papst Paul VI. († 1978) stieß auf den heftigen Widerstand zahlreicher Bischofskonferenzen. Warum stehen die Bischöfe
heute noch zu ihrer papstfeindlichen Erklärung von damals?
(kreuz.net, Salzburg) Der Salzburger Jura-Professor Wolfgang Waldstein (79) rechnete kürzlich in einem
Interview mit der Video-Webseite ‘gloria.tv’ mit der sogenannten Maria-Troster Erklärung der österreichischen
Bischöfe ab.
Waldstein war der Gründungsdekan der juristischen Fakultät Salzburg und bekleidete im Jahr 1968 das Amt des Rektors der Salzburger Universität.
Die Maria-Troster Erklärung wurde im Jahr 1968 veröffentlicht.
Darin behaupteten die österreichischen Bischöfe, daß Eheleute angeblich auch künstliche Mittel zur Kinderverhütung benützen dürften. Damit relativierten sie die Enzyklika ‘Humanae Vitae’, die solche unmoralische Verhütungsmethoden ausdrücklich verbietet.
Professor Waldstein erklärt in dem Interview die geschichtlichen Zusammenhänge der Erklärung.
So erwähnt er, daß Papst Johannes Paul II. die österreichischen Bischöfe beim Ad-Limina Besuch des Jahres 1987 deutlich aber vergebens aufforderte, die umstrittene Maria-Troster Erklärung zurückzunehmen.
Der Papst erklärte vor den Bischöfen, daß die Verwendung künstlicher empfängnisverhütender Mittel zu einer Entpersonalisierung des Menschen führe und die Bedeutung des ehelichen Aktes verkenne.
1988 veröffentlichten die österreichischen Bischöfe eine schwache und kaum bekannte Korrektur der Erklärung. Diese wird heute von der österreichischen Kirchenleitung praktisch totgeschwiegen.
Dagegen erklärte der emeritierte Erzbischof von Wien, Franz Kardinal König († 2004), im Fernsehen sogar ausdrücklich, daß die Maria-Troster Erklärung „natürlich“ noch gelte.
Das gleiche behauptete Erzbischof Christoph Schönborn von Wien nach seiner Ernennung zum Oberhirten der Erzdiözese.
2006 wurde die Erklärung auf Beschluß der Bischofskonferenz in einem neu publizierten Religionsbuch abgedruckt. Die Autoren des Buches versuchen, die voreheliche Unzucht als normal hinzustellen.
Nur ein Jahr vor Erscheinen dieses Machwerkes, hatte Papst Benedikt XVI. die Bischöfe ermahnt, im Religionsunterricht die katholische Lehre zu vermitteln.
Das umstrittene Schulbuch ist ein Beweis dafür, daß die Bischofskonferenz die Worte des Papstes in den Wind schlug.
Der Kommentar von Professor Waldstein: „Die Bischöfe wissen wirklich nicht, was sie tun.“
Angesprochen auf jüngste Bestrebungen in der österreichischen Bischofskonferenz, die umstrittene Maria-Troster Erklärung zurückzunehmen, zeigt sich Professor Waldstein ungläubig.
Er könne sich höchstens vorstellen, daß zwei oder drei Bischöfe in diese Richtung gedacht hätten.
Auf die Frage, warum katholische Bischöfe ein solches Dokument unterstützten und verbreiten, führt der Professor den Druck der öffentlichen Meinung an.
Waldstein erinnert an zwei Statistiken des Innsbrucker Moraltheologen Hans Rotter (75) und des Wiener Weihbischofs, Mons. Helmut Krätzl (76).
Beide Studien seien zum Ergebnis gekommen, daß 80 Prozent der Gläubigen die Enzyklika ‘Humanae Vitae’ nicht annehmen würden.
Waldstein: „Es ist immer behauptet worden, wenn es so viele Gläubige sind, die das nicht annehmen, darf die Kirche das nicht mehr fordern.“
„Dieser Meinung folgt der Kardinal und folgen dann auch die Bischöfe.“
Waldstein war der Gründungsdekan der juristischen Fakultät Salzburg und bekleidete im Jahr 1968 das Amt des Rektors der Salzburger Universität.
Die Maria-Troster Erklärung wurde im Jahr 1968 veröffentlicht.
Darin behaupteten die österreichischen Bischöfe, daß Eheleute angeblich auch künstliche Mittel zur Kinderverhütung benützen dürften. Damit relativierten sie die Enzyklika ‘Humanae Vitae’, die solche unmoralische Verhütungsmethoden ausdrücklich verbietet.
Professor Waldstein erklärt in dem Interview die geschichtlichen Zusammenhänge der Erklärung.
So erwähnt er, daß Papst Johannes Paul II. die österreichischen Bischöfe beim Ad-Limina Besuch des Jahres 1987 deutlich aber vergebens aufforderte, die umstrittene Maria-Troster Erklärung zurückzunehmen.
Der Papst erklärte vor den Bischöfen, daß die Verwendung künstlicher empfängnisverhütender Mittel zu einer Entpersonalisierung des Menschen führe und die Bedeutung des ehelichen Aktes verkenne.
1988 veröffentlichten die österreichischen Bischöfe eine schwache und kaum bekannte Korrektur der Erklärung. Diese wird heute von der österreichischen Kirchenleitung praktisch totgeschwiegen.
Dagegen erklärte der emeritierte Erzbischof von Wien, Franz Kardinal König († 2004), im Fernsehen sogar ausdrücklich, daß die Maria-Troster Erklärung „natürlich“ noch gelte.
Das gleiche behauptete Erzbischof Christoph Schönborn von Wien nach seiner Ernennung zum Oberhirten der Erzdiözese.
2006 wurde die Erklärung auf Beschluß der Bischofskonferenz in einem neu publizierten Religionsbuch abgedruckt. Die Autoren des Buches versuchen, die voreheliche Unzucht als normal hinzustellen.
Nur ein Jahr vor Erscheinen dieses Machwerkes, hatte Papst Benedikt XVI. die Bischöfe ermahnt, im Religionsunterricht die katholische Lehre zu vermitteln.
Das umstrittene Schulbuch ist ein Beweis dafür, daß die Bischofskonferenz die Worte des Papstes in den Wind schlug.
Der Kommentar von Professor Waldstein: „Die Bischöfe wissen wirklich nicht, was sie tun.“
Angesprochen auf jüngste Bestrebungen in der österreichischen Bischofskonferenz, die umstrittene Maria-Troster Erklärung zurückzunehmen, zeigt sich Professor Waldstein ungläubig.
Er könne sich höchstens vorstellen, daß zwei oder drei Bischöfe in diese Richtung gedacht hätten.
Auf die Frage, warum katholische Bischöfe ein solches Dokument unterstützten und verbreiten, führt der Professor den Druck der öffentlichen Meinung an.
Waldstein erinnert an zwei Statistiken des Innsbrucker Moraltheologen Hans Rotter (75) und des Wiener Weihbischofs, Mons. Helmut Krätzl (76).
Beide Studien seien zum Ergebnis gekommen, daß 80 Prozent der Gläubigen die Enzyklika ‘Humanae Vitae’ nicht annehmen würden.
Waldstein: „Es ist immer behauptet worden, wenn es so viele Gläubige sind, die das nicht annehmen, darf die Kirche das nicht mehr fordern.“
„Dieser Meinung folgt der Kardinal und folgen dann auch die Bischöfe.“
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Donnerstag, 31. Januar 2008 17:34
Benedikt: @ sacerdos helveticus
sondern es geht um den Schutz der Heiligkeit der Ehe.
Ja, das mag sein. Nur ist diese Absicht wohl nicht klar gemacht worden bzw war nicht klar zu machen. Es dürfte nicht anstrengend sein sich vorzustellen, dass der eheliche Akt, sprich der geschlechtliche Verkehr der Eheleute für eben jene nicht nur(!) Bedeutung hinsichtlich der Zeugung von Kindern hat. Es ist auch klar, dass Eheleute nicht bloß 7-8 mal miteinander in die Kiste hüpfen wollen und dabei darauf hoffen, dass möglichst wenige Kinder dabei herauskommen, weil sie mehr nicht schaffen. Selbst für kinderfreundliche Eltern ist die Lehre nach Humanae vitae kaum erfüllbar – so etwas geht schlicht und einfach über die Kräfte. Und jeder, der eine losere Bindung an die Kirche hat nimmt so etwas zum Anlass, um sich endgültig zu verabschieden.
Die Kirche hat die Pflicht, gelegen oder ungelegen die Wahrheit zu verkünden (…) vor allem, wenn letztlich das Ewige Heil der Seelen auf dem Spiel steht.
Machen Sie doch mal eine Umfrage, wie viele Leute daran glauben, dass sie das Heil verlieren, weil sie mal Kondome benutzt haben. Was wird da herauskommen?
Leider haben Kontestation und Dissens von Bischöfen, Klerus und Theologen das Zeugnis der Kirche in diesem Punkt verdunkelt, so dass wir jetzt vor einem Scherbenhaufen stehen!
Die Säkularisierungwelle setzte unmittelbar wegen Humanae vitae ein, nicht wegen irgendwelchen Gegenreden einiger Bischöfe. Dieses Dokument war völlig verfehlt – und fast niemand hält sich daran.
Ja, das mag sein. Nur ist diese Absicht wohl nicht klar gemacht worden bzw war nicht klar zu machen. Es dürfte nicht anstrengend sein sich vorzustellen, dass der eheliche Akt, sprich der geschlechtliche Verkehr der Eheleute für eben jene nicht nur(!) Bedeutung hinsichtlich der Zeugung von Kindern hat. Es ist auch klar, dass Eheleute nicht bloß 7-8 mal miteinander in die Kiste hüpfen wollen und dabei darauf hoffen, dass möglichst wenige Kinder dabei herauskommen, weil sie mehr nicht schaffen. Selbst für kinderfreundliche Eltern ist die Lehre nach Humanae vitae kaum erfüllbar – so etwas geht schlicht und einfach über die Kräfte. Und jeder, der eine losere Bindung an die Kirche hat nimmt so etwas zum Anlass, um sich endgültig zu verabschieden.
Die Kirche hat die Pflicht, gelegen oder ungelegen die Wahrheit zu verkünden (…) vor allem, wenn letztlich das Ewige Heil der Seelen auf dem Spiel steht.
Machen Sie doch mal eine Umfrage, wie viele Leute daran glauben, dass sie das Heil verlieren, weil sie mal Kondome benutzt haben. Was wird da herauskommen?
Leider haben Kontestation und Dissens von Bischöfen, Klerus und Theologen das Zeugnis der Kirche in diesem Punkt verdunkelt, so dass wir jetzt vor einem Scherbenhaufen stehen!
Die Säkularisierungwelle setzte unmittelbar wegen Humanae vitae ein, nicht wegen irgendwelchen Gegenreden einiger Bischöfe. Dieses Dokument war völlig verfehlt – und fast niemand hält sich daran.
Donnerstag, 31. Januar 2008 11:18
Pippifax: abusus non tollit usum!
Ich habe bereits in meinem ersten Posting darauf hingewiesen, daß NER nur unter der Maßgabe angewendet
werden darf, daß die grundsätzliche Bereitschaft zur Empfängnis besteht. Ich spreche daher auch nicht
von einer ständigen Anwendung. Mir scheint aber hier Einigkeit zwischen uns zu bestehen.
Der Begriff längere Phasen ist natürlich auslegbar. Meines Erachtens kann unter engen Voraussetzungen ein gerechtfertigter Wunsch eines Ehepaares bestehen, die nächste Empfängnis zeitlich ein wenig nach hinten zu verschieben. Insbesondere soziale Umstände können hier im Einzelfall eine Rolle spielen, allerdings ist eben auf eine enge Auslegung und eine „im Zweifel für Kinder“ Haltung abzustellen. Wenn aus bestimmten (etwa medizin.) Gründen eine Empfängnis überhaupt nicht mehr ratsam ist, sollte ohnehin auf Beischlaf verzichtet werden.
Man muss allerdings gewisse zivilisatorische Faktoren im Rahmen dieser Diskussion berücksichtigen. Steigende Infertilitätsraten dürften dieses Problem für viele Ehepaare gerade jenseits der 30 eher gegenstandslos gemacht haben. Da ist man wohl froh, wenn überhaupt noch Kinder geboren werden. Ein gewisses Bedürfnis nach Familienplanung in zeitlicher nicht grundsätzlicher Hinsicht ist aber wohl kath. Ehepaaren nach dem Ende der Agrargesellschaft (vorher ohnehin unsinnig) zuzugestehen, da die ökonomischen Zwänge sich diametral entgegengesetzt geändert haben.
Der Begriff längere Phasen ist natürlich auslegbar. Meines Erachtens kann unter engen Voraussetzungen ein gerechtfertigter Wunsch eines Ehepaares bestehen, die nächste Empfängnis zeitlich ein wenig nach hinten zu verschieben. Insbesondere soziale Umstände können hier im Einzelfall eine Rolle spielen, allerdings ist eben auf eine enge Auslegung und eine „im Zweifel für Kinder“ Haltung abzustellen. Wenn aus bestimmten (etwa medizin.) Gründen eine Empfängnis überhaupt nicht mehr ratsam ist, sollte ohnehin auf Beischlaf verzichtet werden.
Man muss allerdings gewisse zivilisatorische Faktoren im Rahmen dieser Diskussion berücksichtigen. Steigende Infertilitätsraten dürften dieses Problem für viele Ehepaare gerade jenseits der 30 eher gegenstandslos gemacht haben. Da ist man wohl froh, wenn überhaupt noch Kinder geboren werden. Ein gewisses Bedürfnis nach Familienplanung in zeitlicher nicht grundsätzlicher Hinsicht ist aber wohl kath. Ehepaaren nach dem Ende der Agrargesellschaft (vorher ohnehin unsinnig) zuzugestehen, da die ökonomischen Zwänge sich diametral entgegengesetzt geändert haben.
Donnerstag, 31. Januar 2008 10:54
Tridentinus: @Pipifax
Die Passage sagt genau das, was ich auch gesagt habe. Eheleute dürfen an unfruchtbaren Tagen miteinander geschlechtlich verkehren, etwas deutlicher sage ich, sie dürfen diese Tage auch errechnen und an den so ermittelten Tagen auch miteinander schlafen. Wer aber ständig oder über längere Phasen hinweg ausschliesslich an solchen Tagen sexuell verkehren würde, würde die Ehe missbrauchen. Ebenso können solche Ehepaare immer miteinander schlafen, wo es generell und grundsätzlich nicht zur Empfängnis kommen kann, etwa im Alter, oder wenn ein Partner oder beide krankheitsbedingt unfruchtbar (geworden) sind.
Donnerstag, 31. Januar 2008 10:46
FiliusEcclesiae: Papst Paul VI. war in seinem Lehramt rechtgläubig, aber ansonsten ein schlechter Papst
Tridentinus
Dann wenden Sie das, was Sie in der Morallehre als strenge Pflicht des Lehramtes erkennen bitte mal auf das Dogma des Glaubens an und beurteilen sodann unvoreingenommen die sogenannte Liturgiereform Pauls VI. und seinen faktischen Versuch, den Überlieferten Römischen Ritus zu unterdrücken. Schöner Prophet!
Papst Paul VI. war in seinem Lehramt rechtgläubig, aber ansonsten ein schlechter Papst.
Zumindest die als unfehlbar geltende katholische Lehre vom Empfängnisverhütungsmittelverbot wurde vom Papst bestätigt,
was ja bei Papst Paul VI. schon einem Wunder gleichkommt,
auch wenn ÖBK und DBK bald darauf von dieser Lehre abgefallen sind,
und damit nicht mehr in Einheit mit dem Papst stehen.
Dann wenden Sie das, was Sie in der Morallehre als strenge Pflicht des Lehramtes erkennen bitte mal auf das Dogma des Glaubens an und beurteilen sodann unvoreingenommen die sogenannte Liturgiereform Pauls VI. und seinen faktischen Versuch, den Überlieferten Römischen Ritus zu unterdrücken. Schöner Prophet!
Papst Paul VI. war in seinem Lehramt rechtgläubig, aber ansonsten ein schlechter Papst.
Zumindest die als unfehlbar geltende katholische Lehre vom Empfängnisverhütungsmittelverbot wurde vom Papst bestätigt,
was ja bei Papst Paul VI. schon einem Wunder gleichkommt,
auch wenn ÖBK und DBK bald darauf von dieser Lehre abgefallen sind,
und damit nicht mehr in Einheit mit dem Papst stehen.
Donnerstag, 31. Januar 2008 10:22
Pippifax: Etwas knappe Anwort Tridentinus!
Sie werden verzeihen, werter Tridentinus, daß mir Ihre Antwort etwas zu knapp und damit wenig überzeugend
erscheint. Ich zitiere nachfolgend aus der von Ihnen genannten Enzyklika (Quelle: www.stjosef.at; Abschnitt
II. 3. a) Der Ehemissbrauch)
Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird.
Meiner bescheidenen Ansicht nach, lässt diese Passage Raum für natürliche Empfängnisregelung, unter Berücksichtigung des von mir Eingangs geschriebenen.
Die Tatsache, daß die Enzyklika nicht stärker auf natürliche Empfängisregelung eingeht, lässt sich vielleicht schon dadurch begründen, daß Knaus-Ogino gerade mal 2 Jahre vor der Enzyklika dem Fachpublikum publik gemacht worden ist.
Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. Denn es gibt in der Ehe selbst wie in dem Gebrauch des Eherechts auch Zwecke zweiter Ordnung: die wechselseitige Hilfe, die Betätigung der ehelichen Liebe und die Regelung des natürlichen Verlangens, Zwecke, die anzustreben den Ehegatten keineswegs untersagt ist, vorausgesetzt, daß die Natur des Aktes und damit seine Unterordnung unter das Hauptziel nicht angetastet wird.
Meiner bescheidenen Ansicht nach, lässt diese Passage Raum für natürliche Empfängnisregelung, unter Berücksichtigung des von mir Eingangs geschriebenen.
Die Tatsache, daß die Enzyklika nicht stärker auf natürliche Empfängisregelung eingeht, lässt sich vielleicht schon dadurch begründen, daß Knaus-Ogino gerade mal 2 Jahre vor der Enzyklika dem Fachpublikum publik gemacht worden ist.
Donnerstag, 31. Januar 2008 09:56
Tridentinus: @Pippifax
Nach traditioneller Lehre, zuletzt vorgetragen in Casti Conubii oder daraus zu schlussfolgern, können die Eheleute natürlich zum Zeichen der ehelichen Liebe auch an den Tagen verkehren, an denen keine Empfängnis möglich ist. Icht aber dürfen sie solche Tage gezielt erreichnen, um dann bewusst exklusiv (!) an unfruchtbaren Tagen Geschlechtsverkehr zu praktizieren.
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