Alte Messe
Sechswöchiges Training
Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei hat angekündigt, Ausführungsbestimmungen zu ‘Summorum Pontificum’ zu erlassen. Vielleicht darum hat sich ein US-Kardinal sicherheitshalber beeilt, noch rechtzeitig Sonderwege zu gehen.
Die Alte Messe wird besonders von Jugendlichen geschätzt, obwohl sie den Ritus nicht mehr von früher kennen.
Die Alte Messe wird besonders von Jugendlichen geschätzt, obwohl sie den Ritus nicht mehr von früher kennen.
(kreuz.net, Philadelphia) Der Erzbischof von Philadelphia, Justin Kardinal Rigali, hat Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ erlassen.

Die Stadt Philadelphia liegt im nordöstlichen US-Bundesstaat Pennsylvania.

Die neuen Bestimmungen teilte der Kardinal seinen Priestern am 8. Januar brieflich mit. Sie sind auch in der erzdiözesanen Wochenzeitung ‘Catholic Standard and Times’ abgedruckt.

Kardinal Rigali ermuntert jene Priester, welche die Alte Messe zelebrieren wollen, an einem sechswöchigen Trainigsprogramm teilzunehmen.

Diese Ausbildung findet seit dem 24. Januar im erdiözesanen Priesterseminar St. Karl Borromäus statt.

Der Kirchenfürst möchte den Priestern mit dieser ausführlichen Ausbildung die Möglichkeit bieten, die „Theologie und Rubriken der außerordentlichen Form“ zu lernen.

In der Erzdiözese Philadelphia gab es schon vor dem Motu Proprio zwei Kirchen, in denen die Alte Messe gelesen wird.

Deren Zelebranten sind die beiden Prälaten Charles L. Sanger Sangermano und Michael K. Magee. Sie leiten auch den sechswöchigen Ausbildungskurs für die Alte Messe.

Die neuen Ausführungsbestimmungen erklären wiederholt, daß ein Pfarrer die Alte Messe nur in Absprache mit dem Bischof einführen darf.

Auszüge aus den Ausführungsbestimmungen

• Ein Priester ist befähigt, die außerordentliche Form der Messe zu zelebrieren, wenn er deren Rubriken kennt und die lateinische Sprache beherrscht. Will er die außerordentliche Form öffentlich zelebrieren, muß er seine Befähigung einem Weihbischof oder bischöflichen Delegierten vorweisen.

• Messen ohne Gläubige dürfen in der außerordentlichen Form jeden Tag außer während des österlichen Triduums gefeiert werden. Gläubige dürfen die Messe besuchen, wenn sie freiwillig darum bitten.

• Eine öffentliche Messe in der außerordentlichen Form mit Gläubigen darf nur zelebriert werden, wenn eine feste Gruppe einen Antrag stellt. Der Pfarrer muß, bevor er dem Antrag zustimmt, den regionalen Weihbischof konsultieren. Die Messe darf nur von einem Priester zelebriert werden, der vorher gezeigt hat, daß er dazu befähigt ist.

• Orden und Kongregationen, welche die Messe in der außerordentlichen Form zelebrieren wollen, können das tun. Wenn sie aber in dieser Weise oft, regelmäßig oder immer zelebrieren wollen, muß diese Entscheidung von den Oberen getroffen werden. Wenn solche Zelebrationen in einer Pfarrkirche stattfinden, die dem Orden anvertraut ist, müssen die erzdiözesanen Richtlinien befolgt werden.
      
25 Lesermeinungen
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#25   stimme der vernunft †   13:27:46 | Montag, 4. Februar 2008
@Ruhrgebietler
Das ist ein ziemlich langatmiges Posting.
In Lk 18, 11-12 ist das viel knackiger auf den Punkt gebracht, was du sagen willst.
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#24   Anita Berber †   00:42:11 | Sonntag, 3. Februar 2008
@ Gotthard
Aber Gott sei Dank haben Sie nun gepostet und die Welt kann zufrieden schlafen gehen!
Nicht wahr?
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#23   Gotthard   00:24:11 | Sonntag, 3. Februar 2008
@r.ruhrgebietler
nach Analyse der meisten Postings stelle ich ernüchternd fest, daß das MP wohl nicht umgesetzt werden kann,
siehst Du, es liegt nur daran, dass ich noch nicht gepostet habe…
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#22   Aleph †   11:00:29 | Samstag, 2. Februar 2008
r.ruhrgebietler
Dann schleppen Sie Ihr Kreuzle…
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#21   r.ruhrgebietler   08:06:43 | Samstag, 2. Februar 2008
gähn…
nach Analyse der meisten Postings stelle ich ernüchternd fest, daß das MP wohl nicht umgesetzt werden kann, weil es des eingreifens Jesus Christi selber bedarf die völlig verkrusteten Seelen der Schreiberlinge zu entkernen (falls noch etwas rettbares drinne sein sollte!) Aber genau für diese Seelen ist Jesus Christus auf diese Welt gekommen. Nein, ich bin sicherlich der größte Sünder, aber ich werde auf meinem persönlichen Kreuzweg nach jedem Fall wieder aufstehen – des Himmels wegen. Wäre zu schde dort nicht hinzukommen, denn dann würde ich ja all die Deppen wiedertreffen, die hier ihren geistigen Müll gg. Jesus Christus unentwegs zum Besten geben. Vielleicht sollten diese Seelen einmal das Leben und Wirken der hlg. Brigitta von Schweden studieren. Oder wie wirin Köln sagen würden: Allaaf
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#20   Aleph †   17:45:40 | Freitag, 1. Februar 2008
stimme der vernunft
Das ist doch gute Arbeitsteilung: der eine Priester hört Beichte, während der andere die Messe zelebriert. Das war doch früher auch so üblich, während der Messe beichten, nicht nur an Allerseelen.
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#19   stimme der vernunft †   16:24:12 | Freitag, 1. Februar 2008
@Potti
mind. 45Minuten vor der hlg. trid. Liturgie der Beichtstuhl durch den Priester für Beichtwillige zu besetzen ist, damit die Ohrenbeichte gehört wird und die Absolution ggfls. erteilt werden kann.
Ah, dann benötigt man also für jede alte Messe mindestens zwei Priester, einen im Beichtstuhl und einen zum Zelebrieren. Das wird die Anzahl der alten Messen weiter schrumpfen lassen.
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#18   Alois Bischof   15:25:19 | Freitag, 1. Februar 2008
Hier wird
also mit schismatischer Gewalt von Kardinal Rigali die Bestimmungsmacht aus der Hand des Papstes in seine eigenen Hände zurückgerissen. Als wäre die überlieferte Messe etwas kriminelles in potentia. So ein Kasperltheater!
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#17   maliems   15:06:22 | Freitag, 1. Februar 2008
ministrantinnen
Was ist das? Kenne ich nicht. Gbt’s mdoch gar nicht.
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#16   Heggi   14:40:32 | Freitag, 1. Februar 2008
Ich glaube,
daß die gestrige Ansprache des Papstes vor der Glaubenskongregation zur Subsistenz der einen Kirche Christi in der katholischen Kirche im Augenblick viel wichtiger ist (www.zenit.org).
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#15   Centurio   14:19:09 | Freitag, 1. Februar 2008
Welche Ausfürhungsbestimmungen
werden hier zitiert? Diese Bestimmung scheinen mir im DIREKTEN Widerspruch zu „Summorum Pontificum“.
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#14   st.georg   13:52:07 | Freitag, 1. Februar 2008
@heggi
…damit sie sich nicht blamieren… ;-)
allerdings finde ich die „wunschliste“ vom ruhrgebietler der ausserordentlichen hl.messe angemessen…aber so! wird sie ein wunsch bleiben…
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#13   Heggi   13:38:50 | Freitag, 1. Februar 2008
Wobleibt ihr nur,
:-( ihr in der Wolle „lutherischen Lumpen“? Wollt Ihr mich blamieren? :'(
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#12   RRR   13:34:25 | Freitag, 1. Februar 2008
@ ruhrgebietler
keine Ministrantinnen geben wird
vom Papst bereits gegenteilig entschieden.
die trid. Liturgie mit der hlg. Opfermesse
zwei Veranstaltungen gleichzeitig?
mind. 45Minuten vor der hlg. trid. Liturgie der Beichtstuhl durch den Priester zu besetzen ist
Möglich, aber nicht nötig.
unzüchtige Kleidung ist in den Kirchenräumen unerwünscht
Wie steht’s mit Männern in Frauenkleidern (Spitzenrochetts und so)? Klamotten wie auf der Schwulenparade!
Weiber (Frauen) haben während der gesamten trid. Liturgie den Altarraum nicht zu betreten
Hinterher putzen dürfen sie aber gern!
es wird ausschließlich nur an knieende Gläubige die Mundkommunion ausgeteilt. Erkennbar körperlich Kranke können in Ausnahmefällen sitzend oder stehend die Mundkommunion empfangen.
Der Priester wird von ruhrgebietler begleitet, der als höchste kirchliche Autorität darüber entscheidet, was „erkennbar“ ist.
der Gemeindegesang wird vom Organisten (oder der Organistin) an der Orgel im schlichten Stil begleitet.
Dank einer Musikpolizei (bestehend aus ruhrgebietler) verfügt jede Orgel über eine Liste mit konkreten Anweisungen, wie „schlichter Stil“ umzusetzen ist. Organisten, die unschlichten Stil spielen, sind sofort zu entlassen und zu exkommunizieren.
Alternativ intonierent der/die KirchenmusikerIn von der Orgel aus den unbegleiteten Gemeindgesang.
Besonders gut geeignet in Kathedralen. Gemeinsamer Gesang funktioniert nämlich am besten ohne Blickkontakt und wenn der Vorsänger ganz hinten steht!
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#11   Aleph †   13:26:51 | Freitag, 1. Februar 2008
r.ruhrgebietler
Ihre sorgsam aufgeführte Liste liest wie der Entwurf der verhinderten Rachegötter…!
Fröhlich sei das Kaffeetrinken. Nur wer bäckt Kuchen,wenn keine „Weiber“ dabei sein dürfen? :-D
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#10   Guiseppe   13:23:00 | Freitag, 1. Februar 2008
@ r.ruhrgebietler: was? aus welcher Quelle ?
Bezieht sich das auf die noch immer nicht veröffentlichten Ausführungsbestimmungen von Ecclesia Dei? Aus welcher gut unterrichteten Quelle war dies zu erfahren?
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#9   Maurice Corvisier   13:14:04 | Freitag, 1. Februar 2008
Darauf kann man warten, lieber Heggi, lieber Ruhrgebietler,
den angesprochenen Herrschaften brennt nämlich jener südliche hintere Körperteil oberhalb der Extremitäten – deshalb ja das Geschrei.
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#8   Heggi   13:09:42 | Freitag, 1. Februar 2008
Lieber ruhrgebietler,
da werden Sie aber schon in wenigen Minuten die ersten Protestschreie und unflätigen Bemerkungen erleben, als da sind die Gunsenums, Landorganisten, Gotthards, Vernünfte etc.
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#7   r.ruhrgebietler   13:00:34 | Freitag, 1. Februar 2008
aus gut unterrichteter Quelle war zu erfahren
das es
– keine Ministrantinnen geben wird,
– die trid. Liturgie mit der hlg. Opfermesse überall und ohne Ankündigung stattfinden kann.
– die trid. Liturgie unabhängig von der Anzahl der Anwesenden stattfinden kann
– mind. 45Minuten vor der hlg. trid. Liturgie der Beichtstuhl durch den Priester für Beichtwillige zu besetzen ist, damit die Ohrenbeichte gehört wird und die Absolution ggfls. erteilt werden kann.
– unzüchtige Kleidung ist in den Kirchenräumen unerwünscht
– Kommunionhelfer sind unstatthaft
– Weiber (Frauen) haben während der gesamten trid. Liturgie den Altarraum nicht zu betreten.
– es wird ausschließlich nur an knieende Gläubige die Mundkommunion ausgeteilt. Erkennbar körperlich Kranke können in Ausnahmefällen sitzend oder stehend die Mundkommunion empfangen.
– der Gemeindegesang wird vom Organisten (oder der Organistin) an der Orgel im schlichten Stil begleitet. Alternativ intonierent der/die KirchenmusikerIn von der Orgel aus den unbegleiteten Gemeindgesang.
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#6   Guiseppe   12:39:29 | Freitag, 1. Februar 2008
@ Betrachter
Was ist denn für Sie ein mutiger Bischof? Etwa ein Bischof der jeder veröffentlichten Meinung und dem Mainstream hinterher rennt?
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#5   Natürlicher Betrachter   12:28:31 | Freitag, 1. Februar 2008
endlich
Jetzt macht ein mutiger Bischof einen Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass es ihm viele nachmachen.
… gratulation!
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#4   jeremy   10:44:18 | Freitag, 1. Februar 2008
muntu
„Lernen die das nicht in ihrer Ausbildung?“
Ich befürchte nämlich schon, dass sie schon wissen, was sie tun, wenn sie mit Pappnase durch die Kirche laufen.
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#3   muntu   10:42:41 | Freitag, 1. Februar 2008
Training
Ich frage mich, wann werden endlich Kurse für die NOM eingefordert – da herrscht mehr Trainingbedarf…
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#2   RJH   10:30:45 | Freitag, 1. Februar 2008
d.h. Ministrantinnen sind zugelassen?
In den Ausführungsbestimmungen steht nichts gegenteiliges.
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#1   RRR   10:23:34 | Freitag, 1. Februar 2008
Guter Mann!
Entspricht dem Motu proprio und gleichzeitig kommt der Bischof seiner Aufsichtspflicht nach. Er verhindert mit seinen Ausführungsbestimmungen möglichen Wildwuchs.
Sehr gut.
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