Madonnenterror: „Der Herr liegt bei dir“
Wer beim Kafka-Salzamt im Kafka-Schloß protestiert, riskiert eine „Mutwillenstrafe“. Und Franz Kafka seufzte glücklich auf. Von Dr. Josef Preßlmayer.
(kreuz.net, Wien) In Österreich gibt es die Redewendung „Beschweren Sie sich doch beim Salzamt!“ Sie
wird benutzt, um jemandem mit einem Schuß Spott die Aussichtlosigkeit einer Beschwerde vor Augen zu führen.
Ein solches Salzamt ist auch die österreichische Volksanwaltschaft, insbesondere jene Abteilung, die der frühere SPÖ-Klubchef Dr. Peter Kostelka als politisches Ausgedinge verwaltet.
Vor einiger Zeit wurde im Radioprogramm des öffentlich-rechtlichen ‘Österreichischen Rundfunks’ ein Hörspiel mit dem Titel „Madonnenterror“ ausgestrahlt.
In diesem Machwerk verhöhnen zwei als bigotte Beter vorgeschobene Protagonisten Marienlieder. Sie singen diese auf satanische Weise falsch und werfen Madonnenstatuen von Autobahnbrücken, wobei unschuldige Menschen zu Tode kommen.
Die zwei verhöhnen Jesus und Maria auch auf das abscheulichste, indem sie im „Gegrüßest seist Du Maria“ nicht „Der Herr ist mit Dir“ sondern „Der Herr liegt bei Dir“ deklamieren.
Kafkaeske Behörde droht mit „Mutwillensstrafe“
Die Institution, die in Österreich für Verletzungen des ORF-Gesetzes zuständig ist und die Objektivität des ‘Österreichischen Rundfunks’ zu überwachen hat, trägt den kafkaesken Namen „Bundeskommunikationssenat“.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie dort entsprechende Beschwerden behandelt werden.
Mehrere meiner Beschwerden – darunter jene gegen die Blasphemien im Hörspiel „Madonnenterror“ – wurden dort „mangels Legitimation“ abgelehnt.
Schließlich wurde mir sogar eine „Mutwillenstrafe“ angedroht, sollte ich diese Kafka-Behörde noch weiter mit meinem Querulantentum belästigen.
Daraufhin wandte ich mich an die Österreichische Volksanwaltschaft, um überprüfen zu lassen, ob bei mir tatsächlich keine „Beschwerdelegitimation“ im Sinne des Rundfunkgesetzes vorliegt.
Sie erraten das Ergebnis?
Richtig! Ich bin nach dem ORF-Gesetz nicht zu einer Beschwerde berechtigt.
Das hohe Salzamt erkannte in der Person des nach der Geschäftsordnung zuständigen SPÖ-Vertreters Kostelka, daß „die Zurückweisung der beschwerdegegenständlichen Beschwerde“ – eine Formulierung, die Franz Kafka glücklich hätte aufseufzen lassen – „rechtsrichtig“ erfolgt ist.
Volksanwalt Kostelka erkannte zwar in der Argumentation des Bundeskommunikationssenates einen argen Mangel:
Der Volksanwalt im Wortlaut: „Wenn der Bundeskommunikationssenat nun ein Recht auf Achtung religiöser Gefühle ausdrücklich anerkennt, so müßte konsequenterweise wohl jede Behauptung der Verletzung religiöser Gefühle als zumindest mögliche Verletzung dieses Rechtes angesehen und dem Beschwerdeführer die Beschwerdelegitimation zuerkannt werden.“
Doch Kostelka sieht den Bundeskommunikationssenat trotzdem im Recht. Dazu erfindet er die Kostelka’sche Blasphemie-Formel und erklärt als Begründung:
„Es kann nämlich nicht gesagt werden, daß jede auch noch so blasphemische Äußerung von tiefgläubigen Menschen in gleicher Intensität als Verletzung ihrer religiösen Gefühle empfunden wird. Wie bereits vorstehend erwähnt, ist aber im gegebenen Zusammenhang von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen und nicht auf das Empfinden einzelner Mitglieder abzustellen.“
Kostelka wendet also einen wahrhaft genialen Trick an: Er versucht sich vorzustellen, wie diese unsagbare Schändung von Jesus und Maria alle Österreicher im Durchschnitt kratzen könnte.
Die daraus kalkulierte durchschnittliche emotionale Verletzung schätzt Kostelka nicht besonders hoch ein. Deshalb sei auch für den einzelnen keine Berechtigung gegeben, eine Beschwerde vorzubringen, schließt er messerscharf.
Tröstliches Schlußwort
Das Schlußwort des acht Seiten umfassenden Entscheides des Volksanwaltes ist aber tröstlich gehalten:
„Abschließend möchte ich noch meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß ich mit meinen Ausführungen einen Beitrag zur Klärung der zugegebenermaßen hochkomplexen Rechtslage leisten konnte.“
Einige Wochen zuvor bemängelte Kostelka den Werbefolder des Wiener Kinder-Lohnschlächters Christian Fiala, weil dieser die psychischen Folgen der Abtreibung verschweigt und behauptet, daß eine perfekte Abtreibung „keine Spuren“ hinterlasse.
Kostelkas Schlußfolgerung war, daß letztlich doch kein Grund zur Beanstandung gegeben war – sprachs – und verbat sich weitere Eingaben.
Vielleicht wurde der hochehrwürdige Bundeskommunikationssenat durch die offensichtliche Rüge der Volksanwaltschaft dennoch irritiert.
Er lud mich nämlich ein, der nächsten Sitzung dieses Gremiums im Kafka-Schloß des Bundeskanzleramtes, Zimmer 323, beizuwohnen.
Bei der Sitzung geht es um eine Beschimpfung des Papstes, der als „Pontifex Maximus“ soviel wie ein „Hofnarr“ sei – wie der ‘Österreichische Rundfunk’ jüngst berichtete.
Sollte ich in diesem Kafka-Schloß allen Gehirnwäschen und allfälligen Strafandrohungen widerstehen und glücklich wieder herausfinden, werde ich vielleicht einen weiteren abenteuerlichen Bericht liefern.
Wohl dem Land, das solche Salzämter sein eigen nennt.
Der Autor ist Gesundheitspsychologe und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums“.
Bilder: Der italienische Maler Andrea Mantegna († 1506)
Ein solches Salzamt ist auch die österreichische Volksanwaltschaft, insbesondere jene Abteilung, die der frühere SPÖ-Klubchef Dr. Peter Kostelka als politisches Ausgedinge verwaltet.
Vor einiger Zeit wurde im Radioprogramm des öffentlich-rechtlichen ‘Österreichischen Rundfunks’ ein Hörspiel mit dem Titel „Madonnenterror“ ausgestrahlt.
In diesem Machwerk verhöhnen zwei als bigotte Beter vorgeschobene Protagonisten Marienlieder. Sie singen diese auf satanische Weise falsch und werfen Madonnenstatuen von Autobahnbrücken, wobei unschuldige Menschen zu Tode kommen.
Die zwei verhöhnen Jesus und Maria auch auf das abscheulichste, indem sie im „Gegrüßest seist Du Maria“ nicht „Der Herr ist mit Dir“ sondern „Der Herr liegt bei Dir“ deklamieren.
Kafkaeske Behörde droht mit „Mutwillensstrafe“
Die Institution, die in Österreich für Verletzungen des ORF-Gesetzes zuständig ist und die Objektivität des ‘Österreichischen Rundfunks’ zu überwachen hat, trägt den kafkaesken Namen „Bundeskommunikationssenat“.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie dort entsprechende Beschwerden behandelt werden.
Mehrere meiner Beschwerden – darunter jene gegen die Blasphemien im Hörspiel „Madonnenterror“ – wurden dort „mangels Legitimation“ abgelehnt.
Schließlich wurde mir sogar eine „Mutwillenstrafe“ angedroht, sollte ich diese Kafka-Behörde noch weiter mit meinem Querulantentum belästigen.
Daraufhin wandte ich mich an die Österreichische Volksanwaltschaft, um überprüfen zu lassen, ob bei mir tatsächlich keine „Beschwerdelegitimation“ im Sinne des Rundfunkgesetzes vorliegt.
Sie erraten das Ergebnis?
Richtig! Ich bin nach dem ORF-Gesetz nicht zu einer Beschwerde berechtigt.
Das hohe Salzamt erkannte in der Person des nach der Geschäftsordnung zuständigen SPÖ-Vertreters Kostelka, daß „die Zurückweisung der beschwerdegegenständlichen Beschwerde“ – eine Formulierung, die Franz Kafka glücklich hätte aufseufzen lassen – „rechtsrichtig“ erfolgt ist.
Volksanwalt Kostelka erkannte zwar in der Argumentation des Bundeskommunikationssenates einen argen Mangel:
Der Volksanwalt im Wortlaut: „Wenn der Bundeskommunikationssenat nun ein Recht auf Achtung religiöser Gefühle ausdrücklich anerkennt, so müßte konsequenterweise wohl jede Behauptung der Verletzung religiöser Gefühle als zumindest mögliche Verletzung dieses Rechtes angesehen und dem Beschwerdeführer die Beschwerdelegitimation zuerkannt werden.“
Doch Kostelka sieht den Bundeskommunikationssenat trotzdem im Recht. Dazu erfindet er die Kostelka’sche Blasphemie-Formel und erklärt als Begründung:
„Es kann nämlich nicht gesagt werden, daß jede auch noch so blasphemische Äußerung von tiefgläubigen Menschen in gleicher Intensität als Verletzung ihrer religiösen Gefühle empfunden wird. Wie bereits vorstehend erwähnt, ist aber im gegebenen Zusammenhang von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen und nicht auf das Empfinden einzelner Mitglieder abzustellen.“
Kostelka wendet also einen wahrhaft genialen Trick an: Er versucht sich vorzustellen, wie diese unsagbare Schändung von Jesus und Maria alle Österreicher im Durchschnitt kratzen könnte.
Die daraus kalkulierte durchschnittliche emotionale Verletzung schätzt Kostelka nicht besonders hoch ein. Deshalb sei auch für den einzelnen keine Berechtigung gegeben, eine Beschwerde vorzubringen, schließt er messerscharf.
Tröstliches Schlußwort
Das Schlußwort des acht Seiten umfassenden Entscheides des Volksanwaltes ist aber tröstlich gehalten:
„Abschließend möchte ich noch meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß ich mit meinen Ausführungen einen Beitrag zur Klärung der zugegebenermaßen hochkomplexen Rechtslage leisten konnte.“
Einige Wochen zuvor bemängelte Kostelka den Werbefolder des Wiener Kinder-Lohnschlächters Christian Fiala, weil dieser die psychischen Folgen der Abtreibung verschweigt und behauptet, daß eine perfekte Abtreibung „keine Spuren“ hinterlasse.
Kostelkas Schlußfolgerung war, daß letztlich doch kein Grund zur Beanstandung gegeben war – sprachs – und verbat sich weitere Eingaben.
Vielleicht wurde der hochehrwürdige Bundeskommunikationssenat durch die offensichtliche Rüge der Volksanwaltschaft dennoch irritiert.
Er lud mich nämlich ein, der nächsten Sitzung dieses Gremiums im Kafka-Schloß des Bundeskanzleramtes, Zimmer 323, beizuwohnen.
Bei der Sitzung geht es um eine Beschimpfung des Papstes, der als „Pontifex Maximus“ soviel wie ein „Hofnarr“ sei – wie der ‘Österreichische Rundfunk’ jüngst berichtete.
Sollte ich in diesem Kafka-Schloß allen Gehirnwäschen und allfälligen Strafandrohungen widerstehen und glücklich wieder herausfinden, werde ich vielleicht einen weiteren abenteuerlichen Bericht liefern.
Wohl dem Land, das solche Salzämter sein eigen nennt.
Der Autor ist Gesundheitspsychologe und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums“.
Bilder: Der italienische Maler Andrea Mantegna († 1506)
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Montag, 4. Februar 2008 19:05
Biene Maja: Madonnenterror
Ist euch nichts mehr heillig! Ihr wälzt euch Dreck der Sünde. ORF pfüi.Gott wird das bestrafen wenn ihr nicht umkehrt. Die Hölle ist euch gewiss. „Meine relligösen Gefühle sind sehr stark verletzt, erschschüttert grauslich!“
Montag, 4. Februar 2008 11:01
Josef Preßlmayer: Einige Einfühlungshilfen für „Navon’s“ „frei erfundenes Marienmärchen“, für „Abaelard“, der sich
über eine aus dem after blutende Madonna „halb totgelacht“ und für „Peter Pan“ der die Parallele zwischen
der Verhöhnung von unliebsamen Menschen durch die NS-Propaganda und der von den heutigen Medien geübten
Blasphemie nicht verstanden hat:
Stellen Sie sich vor, in einem auf „Radio Maria“, „Radio Horeb“ oder einem anderen christlichen Sender wird ein Hörspiel gesendet, das Anne Frank verhöhnt, ein verschrobenes Duo von Alt-68-ern singen perfide falsch die von den sozialistischen Revolutionären geheiligten Hymnen wie „Völker hört die Signale“ und sich in geheuchelter Buße dafür entschuldigen, dass sie gesagt haben:
„Anne, der Rabbi liegt bei Dir!“
Den aufheulenden linken Weltverbesserern würde dann entgegengehalten werden, dass sie sich gar nicht aufregen sollten, weil es ja Serien gibt, in denen mit diesen antifaschistischen Ikonen noch viel schlimmer umgegangen wird!
Dass den gefühlstauben Nihilisten, die an nichts glauben als an die immer perversere Aufgeilung, diese Parallelen zur Einfühlung verhelfen, was die Marienschänder laufend verüben, dadurch ein Licht der Erkenntnis aufgeht, dürfte eine vergebliche Hoffnung sein!
Doch wie endenwollend ist doch diese Gesellschaft, die sich selbst in ihren Kindern hasst und vernichtet!
In wenigen Jahrzehnten werden sie eine verachtete Minderheit in einer mehrheitlich muslimischen Gesellschaft sein, die dann gerne die Tötungsspritzen konsumieren werden, um ihrem Selbstekel endlich entrinnen zu können!
Herr, sei ihnen gnädig!
Stellen Sie sich vor, in einem auf „Radio Maria“, „Radio Horeb“ oder einem anderen christlichen Sender wird ein Hörspiel gesendet, das Anne Frank verhöhnt, ein verschrobenes Duo von Alt-68-ern singen perfide falsch die von den sozialistischen Revolutionären geheiligten Hymnen wie „Völker hört die Signale“ und sich in geheuchelter Buße dafür entschuldigen, dass sie gesagt haben:
„Anne, der Rabbi liegt bei Dir!“
Den aufheulenden linken Weltverbesserern würde dann entgegengehalten werden, dass sie sich gar nicht aufregen sollten, weil es ja Serien gibt, in denen mit diesen antifaschistischen Ikonen noch viel schlimmer umgegangen wird!
Dass den gefühlstauben Nihilisten, die an nichts glauben als an die immer perversere Aufgeilung, diese Parallelen zur Einfühlung verhelfen, was die Marienschänder laufend verüben, dadurch ein Licht der Erkenntnis aufgeht, dürfte eine vergebliche Hoffnung sein!
Doch wie endenwollend ist doch diese Gesellschaft, die sich selbst in ihren Kindern hasst und vernichtet!
In wenigen Jahrzehnten werden sie eine verachtete Minderheit in einer mehrheitlich muslimischen Gesellschaft sein, die dann gerne die Tötungsspritzen konsumieren werden, um ihrem Selbstekel endlich entrinnen zu können!
Herr, sei ihnen gnädig!
Montag, 4. Februar 2008 01:55
Peter-Pan: @Dr. Christoph Heger
Navon macht den Unterschied klar, der zwischen der historischen Inquisition und der derzeit im „demokratischen
Rechtsstaat“ statthabenden besteht:
„Zwischen dem frei erfundenen Marienmärchen und der historisch belegten Begebenheit der Anne Frank sollte man schon differenzieren können.“
Lediglich der, daß sich das, was man straflos als Märchen bezeichnen darf bzw. als Nicht-Märchen bezeichnen muß, etwas verschoben hat.
Außerdem sieht man heute natürlich von Folter und Mord ab – ein unwesentliches Detail.
Aber worauf wollen Sie hinaus, Dr. Heger? Dass es Anne Frank nicht gegeben hat oder dass Sie zumindest nicht von den Nazis umgebracht wurde?
„Zwischen dem frei erfundenen Marienmärchen und der historisch belegten Begebenheit der Anne Frank sollte man schon differenzieren können.“
Lediglich der, daß sich das, was man straflos als Märchen bezeichnen darf bzw. als Nicht-Märchen bezeichnen muß, etwas verschoben hat.
Außerdem sieht man heute natürlich von Folter und Mord ab – ein unwesentliches Detail.
Aber worauf wollen Sie hinaus, Dr. Heger? Dass es Anne Frank nicht gegeben hat oder dass Sie zumindest nicht von den Nazis umgebracht wurde?
Montag, 4. Februar 2008 01:55
Aleph: Besonders beim Rechtsabbiegen beachten
Wer nach rechts abbiegen will, sollte den Blinkerhebel so betätigen, dass der Fahrer im Fahrzeug unmittelbar
auf den nach dem Rechts-Abbiegen-Wollenden problemos erkennen kann, dass der vorausfahrende Fahrer auch
wirklich nach rechts abbiegen will.
Notfalls sollte der nachfahrende Kfz-Fahrer immer ein feuchtes Tuch bereit halten, um seine Brillengläser jederzeit reinigen zu können, und um der rechten und einzig wahren Straßenverkehrsordnung gerecht zu werden. Sonst schafft der das nie…
Notfalls sollte der nachfahrende Kfz-Fahrer immer ein feuchtes Tuch bereit halten, um seine Brillengläser jederzeit reinigen zu können, und um der rechten und einzig wahren Straßenverkehrsordnung gerecht zu werden. Sonst schafft der das nie…
Montag, 4. Februar 2008 01:20
Dr. Christoph Heger: Kleine Verschiebung
Navon macht den Unterschied klar, der zwischen der historischen Inquisition und der derzeit im „demokratischen
Rechtsstaat“ statthabenden besteht:
Zwischen dem frei erfundenen Marienmärchen und der historisch belegten Begebenheit der Anne Frank sollte man schon differenzieren können.
Lediglich der, daß sich das, was man straflos als Märchen bezeichnen darf bzw. als Nicht-Märchen bezeichnen muß, etwas verschoben hat.
MfG
Christoph Heger
Zwischen dem frei erfundenen Marienmärchen und der historisch belegten Begebenheit der Anne Frank sollte man schon differenzieren können.
Lediglich der, daß sich das, was man straflos als Märchen bezeichnen darf bzw. als Nicht-Märchen bezeichnen muß, etwas verschoben hat.
MfG
Christoph Heger
Montag, 4. Februar 2008 00:08
Josef Preßlmayer: Der Ruf nach Einhalt „kommt zu spät!?
„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“! sagte schon Genosse Gorbatschow!
Also ergeben wir uns in unser unabwendbares Schicksal!
Alle Heilige wird, da die üblichen Unterhaltungsformate schon anöden, zum Gaudium des unersättlich auf den Unterhaltungskick lechzenden Publikums verhöhnt, besudelt, geschändet!
Nicht genug, dass die Kinderpornographie den Mafia-Netzen immer größere Gewinne einspielt, nein es müssen neue Anreize geschaffen werden, um der Schalheit des bereits adaptierten Pornographie-Niveaus zu entrinnen.
Daher bedient man sich zunehmend des Heiligen, Sakralen, um sich noch als Künstler oder ORF-Moderator zu profilieren. Da muss schon eine Marien- und Gottmensch-Schändung her oder eine Verhöhnung des Papstes, der als Pontifex Maximus eine Art von „Clown“ sei, wie kürzlich der dissonante Formulierungen liebende ORF-Moderator Otto Brussati zu befinden geruhte.
Zu spät, Einhalt zu gebieten! Lassen wir doch jeglicher Schändung freien Lauf! Es gibt doch schon ganz andere Schändungen, gegen die die hier aufgezeigte nur ein Klacks ist, wie wir hier belehrt wurden!
Die Schändung Gottes und alles Heiligen kratzt niemanden. Die Millionenfache Vernichtung des ungeborenen Kindes im Mutterleib ist nur ein lästiges Un-Thema. Kaum ist das blutige Grab entleert und das Baby aus der Fruchtblase herausgespritzt, wie in dem spanischen Video auf gloria.tv zu sehen war, kann man ja sogleich wieder zur Sache kommen!
Es ist ohnehin zu spät!
Doch nicht für das ewige Gericht !
Also ergeben wir uns in unser unabwendbares Schicksal!
Alle Heilige wird, da die üblichen Unterhaltungsformate schon anöden, zum Gaudium des unersättlich auf den Unterhaltungskick lechzenden Publikums verhöhnt, besudelt, geschändet!
Nicht genug, dass die Kinderpornographie den Mafia-Netzen immer größere Gewinne einspielt, nein es müssen neue Anreize geschaffen werden, um der Schalheit des bereits adaptierten Pornographie-Niveaus zu entrinnen.
Daher bedient man sich zunehmend des Heiligen, Sakralen, um sich noch als Künstler oder ORF-Moderator zu profilieren. Da muss schon eine Marien- und Gottmensch-Schändung her oder eine Verhöhnung des Papstes, der als Pontifex Maximus eine Art von „Clown“ sei, wie kürzlich der dissonante Formulierungen liebende ORF-Moderator Otto Brussati zu befinden geruhte.
Zu spät, Einhalt zu gebieten! Lassen wir doch jeglicher Schändung freien Lauf! Es gibt doch schon ganz andere Schändungen, gegen die die hier aufgezeigte nur ein Klacks ist, wie wir hier belehrt wurden!
Die Schändung Gottes und alles Heiligen kratzt niemanden. Die Millionenfache Vernichtung des ungeborenen Kindes im Mutterleib ist nur ein lästiges Un-Thema. Kaum ist das blutige Grab entleert und das Baby aus der Fruchtblase herausgespritzt, wie in dem spanischen Video auf gloria.tv zu sehen war, kann man ja sogleich wieder zur Sache kommen!
Es ist ohnehin zu spät!
Doch nicht für das ewige Gericht !
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