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Montag, 4. Februar 2008 09:50
Eine Gesetzesbegründung im ‘kreuz.net’-Jargon
Statt Leben, Hilfe und Zuspruch wollen sie Tod, Repression und Kerker. Sie stehen unter Zugzwang. Denn sie müssen die von ihren „Freundinnen und Freunden“ verübten sexuellen Mißbräuche und Demütigungen überspielen.
Die beiden Grünen-Politiker Brigid Weinzinger und Albert Steinhauser
Die beiden Grünen-Politiker Brigid Weinzinger und Albert Steinhauser
(kreuz.net) Abgeordnete der kinder- und familienfeindlichen Partei der ‘Grünen’ haben Ende Januar im österreichischen Nationalrat einen Antrag eingebracht.

Er wurde von den ‘Grünen’ Nationalrats-Abgeordneten Brigid Weinzinger (45) und Albert Steinhauser (35) samt „Freundinnen und Freunden“ unterschrieben.

Der Antrag will, daß der österreichische Nationalrat das Strafgesetzbuch Paragraph 105a ändert. Eine Neufassung soll repressive Maßnahmen ermöglichen, die einen einzigen Adressaten im Auge haben: die Lebensrechtsbewegung ‘Human Life International’.

‘Human Life International’ kämpft seit Jahren vor österreichischen Abtreibungsanstalten um den Schutz der menschlichen Natur.

Bisher hat die Organisation über 10.000 Menschen das Leben gerettet.

Hier der von den ‘Grünen’ Lebens- und Kinderfeinden vorgeschlagene Gesetzestext:

(1) Wer unangemessenen Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach § 97 Absatz 1 Strafgesetzbuch straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen läßt oder lassen will, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit Schwangerschaftsabbrüchen befaßten Einrichtungen ausübt.

(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
1. beharrlich und nachdrücklich anspricht,
2. versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.


Besonders aufschlußreich ist die sogenannte Begründung, welche die ‘Grünen’ Lebens- und Kinderfeinde ihrem Gesetzesantrag angefügt haben.

Darin werden betende und wehrlose Kinderretter dreimal als „militant“ diffamiert. Es wird nicht erklärt, wie deren angebliche Militanz zum Ausdruck kommt.

Die sexuellen Mißbräuche, Belästigungen und Demütigungen, die sie seit Jahren durch die Kinderabtreiber und ihre Kampftruppen erleiden, erwähnen die ‘Grünen’ Lebensfeinde nicht.

Zweimal benützt die Begründung den Ausdruck „religiöse FanatikerInner“. Dieses Gewaltvokabular ist geeignet, den Religionsfrieden in Österrreich zu stören und zielt darauf, die Religion verächtlich zu machen.

Der Tatbestand der Verächtlichmachung der Religion wird dadurch verschärft, daß der Text keine Hinweise auf ein religiöses Fehlverhalten der Lebensschützer gibt.

Die Begründung unterstellt auch, daß schwangere Mütter, die ihre Kinder zur Abtreibung bringen, von Lebensschützern „verbal belästigt“ oder unter Psychodruck gestellt würden.

Auch für diese Unterstellung werden keine Belege angeführt.

Die ‘Grünen’ Lebensfeinde behaupten sogar, daß die Beratungstätigkeit der Lebensschützer und ihre Hilfsangebote „negative gesundheitliche Auswirkungen“ auf die schwangeren Mütter hätten.

Zugleich sind die Abtreibungs-Grünen hartnäckige Leugner des Post-Abortion-Syndroms, welches die schweren psychologischen Probleme beschreibt, die auf viele Mütter zukommt, welche eine Kinderabtreibung erlitten haben.

Viermal werden Lebensschützer in der ‘Grünen’ Gewaltrhetorik als „fanatisch“ oder „Fanatiker“ bezeichnet. Doch auch hier erklärt der Text keine Hinweise darauf, wie die Verteidigung ungeborener Kinder oder Hilfsangebote für schwangere Mütter diesen Tatbestand erfüllen.

Hier der Originaltext der lebensfeindlichen Grün-Politiker:

Seit mehr als dreißig Jahren haben Frauen in Österreich zumindest theoretisch die Freiheit, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, denn durch die sogenannte Fristenlösung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Doch diese Freiheit wird durch militante AbtreibungsgegnerInnen, welche die Durchführung legaler Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern suchen, immer wieder eingeschränkt.

Vor Abtreibungskliniken kommt es ständig zu Belästigungen von Frauen, die diese Kliniken betreten möchten. Religiöse FanatikerInnen und militante AbtreibungsgegnerInnen verstellen Frauen, die eine Klinik betreten möchten, den Weg, belästigen sie verbal und üben psychischen Druck auf sie aus. Gerade für Frauen, die sich ohnedies schon in einer schwierigen Situation befinden, ist dies ein unzumutbarer Zustand. Die Privatsphäre und die körperliche Integrität der betroffenen Frauen muß unter allen Umständen geschützt werden.

Die Belästigung der Frauen durch die AbtreibungsgegnerInnen ist nicht nur psychisch verletzend, sondern hat auch negative gesundheitliche Auswirkungen. Durch die Belästigung vor und direkt nach einem medizinischen Eingriff sind die Patientinnen immer wieder extremen Streßsituationen ausgesetzt. Dieser unzumutbare Streß wirkt sich negativ auf die Heilungschancen aus.

Von fanatischen AbtreibungsgegenerInnen belästigt wird darüber hinaus auch das in diesen Einrichtungen beschäftigte medizinische Personal. Diese ArbeitnehmerInnen sind tagtäglich den wiederkehrenden Belästigungen durch religiöse FanatikerInnen auf dem Weg zur und von ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Diese Streßsituationen belasten das Personal und wirken sich negativ auf ihre Arbeitssituation aus.

Abhilfe schaffen soll eine Strafbestimmung, die solche Aktionen unter eine gerichtliche Strafe stellt. Denn militante AbtreibungsgegnerInnen haben aufgrund dieser Bestimmung mit Konsequenzen ihres Tuns zu rechnen.

Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie die Meinungsfreiheit werden dadurch nicht berührt, weil die Bestimmung nur darauf abzielt, die in belästigender Weise erfolgende Kontaktaufnahme mit betroffenen Frauen zu sanktionieren.

Auch Beratungseinrichtungen fallen per se nicht unter diese Strafbestimmungen, da diese von den Frauen freiwillig aufgesucht werden. Im Sinne des Absatzes 3 wird bei einer Beratungsstelle nicht gegen den Willen der Betroffenen gehandelt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagenen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.


© Titelbild: Pressefotos
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 30 Lesermeinungen:
Mittwoch, 6. Februar 2008 00:21
methusalix †: @Brahmarbas
Brahmachari: @ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet, nicht duzen darf?

Den genauen Paragrafen bitte!


Wer lesen kann (und will und es auch tut und das gelesene versteht, was ich bei Ihnen füglichst bezweifle) ist klar im Vorteil

Dienstag, 5. Februar 2008 01:56
methusalix: @Pünktchen

Fällt beides unter die §§ 185 bis §§ 200 (in D).


… und extra für Sie Brahmarbas: gemeint ist das STRAFGESETZBUCH.

Nachtlaterne: miraculix und co
interpretieren alles zu ihren gunsten …


Und Sie tun das vornehmerweise nicht, Sie Nachtverfinsterung? Sie interpretieren alles zu Ihren Ungunsten? Wie nennt man so was? Dreimal dürfen Sie raten. Pardon, ich vergass: dreihundertmal dürfen SIE natürlich raten, Nachtfunzel.
Dienstag, 5. Februar 2008 20:01
Benedikt: Ja nee, is klar
(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
(…)
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.


Wer hat denn dieses zauberhafte Regelbeispiel in den Entwurf geschrieben? lol
Dienstag, 5. Februar 2008 17:52
Nachtlaterne: miraculix und co
interpretieren alles zu ihren gunsten und irgendwie immer zynisch und bösartig. sie wollen das christuswort einfach nicht wahrhaben, dass am ende seine lebens jeder mensch für jedes unnütze wort, das er gesprochen hat, verantwortlich gemacht wird. sie reden ohne unterlass für den tod und für den untergang und das soll ohne konsequenzen bleiben?
Dienstag, 5. Februar 2008 17:17
Brahmachari †: @ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet, nicht duzen darf?
Den genauen Paragrafen bitte!

Bevor Sie wieder einen Schnellstart hinlegen: beleidigt fühlt sich gleich so mancher. Auch meine Intelligenz fühlt sich von so manchem Posting wiederholt beleidigt.

Tja, dank Internet haben heute alle Zugriff auf das StGB. Aber die Interpretation ist ein eigenes Kapitel. Ich konnte nirgendwo ein Verbot bezüglich des Du-Wortes finden. Allerdings gibt es da, falls ich mich recht erinnere, irgendwo einen Paragrafen, in dem darauf verwiesen wird, dass man Polizisten etc. nicht duzen darf.

In Foren wie diesem, wo der Umgangston ein wenig emotionsgeladen, also rüder ist, gelten auch laut Gesetz andere Maßstäbe.

Des Weiteren hatte Pünktchen nicht gefragt, wann man es denn verbieten würde, jemandem gegen seinen Willen die Hand zu reichen, sondern wann man es wohl verbieten würde, jemandem überhaupt die Hand zu reichen.

Zu unser aller Glück sind Sie kein Jurist. Ihre Art der Interpretationen ist doch sehr eigen, fast schon beängstigend. Ihre Kritik an der Kirche scheint mir, langsam aber sicher, zumindest teilweise, eine Art von Projektion zu sein.

Oder leiden Sie, wie Pater Lingen es ausdrücken würde, an ignorantia affektata?
Dienstag, 5. Februar 2008 16:39
Josef Preßlmayer: „engelhardt“, der sich aus dem thread „rechtspatriotischer Sand…“ lautlos vertschüsst hat,
nachdem er seine Bibel-Blasphemien und falschen Zitate absondern konnte, versucht hier neuerlich die Wirklichkeit zu leugnen!

Die auf gloria.tv gezeigten Videos sind echt! Da nützt kein Verleumden der Lebensschützer, dass sie alles gefälscht hätten!

Ich habe dazu bereits ergänzende Informationen geliefert.

Mehr dazu gibt es vielleicht bald in einem weiteren Artikel!

Bis dahin müssen Sie noch etwas in Ihrer eigenen Giftbrühe bruzzeln, bis Sie in der Ewigkeit dann in dem Feuer wimmern werden, das Ihnen der Satan und seine Genossen bereiten!

Dort können Sie dann mit Ihren grünen Mord-Genossen heulen und mit den Zähnen knirschen, welche die Abtreibung überhaupt aus dem Strafgesetz streichen wollen!

Ungeborene Kinder sollen dann bis zur Geburt ohne jede Strafe ermordet werden dürfen, der Lohnhenker soll vom Staat aus Steuergeldern bezahlt werden!

Da reibt sich der Satan schon voll Freude die Hände, denn einerseits ist ihm nichts lieber als eine tote Seele, die sich jede Frau mit einer Abtreibung einhandelt, die keiner Liebe mehr fähig ist, weder zu dem Mann, der sie geschwängert hat und jetzt in der Leibeshöhle, die seinem Kind zum blutigen Grab geworden ist, weiter nach Lust giert, andererseits freut er sich schon auf die ewige Verdammnis dieser Frauen-Seele und der ihres Mord-Genossen, um sie in aller Ewigkeit von der Seligkeit Gottes und seiner Himmelsheere zu trennen, wenn Sie sich nicht bekehrt, Gott ihre Schuld bekennt und Sühne leistet!

Jesus wartet auf jede Frau!
Dienstag, 5. Februar 2008 10:21
Nachtlaterne: methusalix und co,
sie können jetzt noch geifern und lästern und die wahrheit durch glatte lügen niederhalten. der tag eurer bestrafung wir aber kommen und zwar durch gott selbar. christus sagt: „wenn das schon am grünen holze geschieht was wird dann erst mit dem dürren werden.“

ihr bleibt doch ewig und drei tage lang adepten des bösen.
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