Statt Leben, Hilfe und Zuspruch wollen sie Tod, Repression und Kerker. Sie stehen unter Zugzwang. Denn sie müssen die von ihren „Freundinnen und Freunden“ verübten sexuellen Mißbräuche und Demütigungen überspielen.
(kreuz.net) Abgeordnete der kinder- und familienfeindlichen Partei der ‘Grünen’ haben Ende Januar im
österreichischen Nationalrat einen Antrag eingebracht.
Er wurde von den ‘Grünen’ Nationalrats-Abgeordneten
Brigid Weinzinger (45) und Albert Steinhauser (35) samt „Freundinnen und Freunden“ unterschrieben.
Der
Antrag will, daß der österreichische Nationalrat das Strafgesetzbuch Paragraph 105a ändert. Eine Neufassung
soll repressive Maßnahmen ermöglichen, die einen einzigen Adressaten im Auge haben: die Lebensrechtsbewegung
‘Human Life International’.
‘Human Life International’ kämpft seit Jahren vor österreichischen Abtreibungsanstalten
um den Schutz der menschlichen Natur.
Bisher hat die Organisation über 10.000 Menschen das Leben gerettet.
Hier der von den ‘Grünen’ Lebens- und Kinderfeinden vorgeschlagene Gesetzestext:
(1) Wer unangemessenen
Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach
§ 97 Absatz 1 Strafgesetzbuch straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen läßt oder lassen will,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen unangemessenen
Druck im Sinne des Absatzes 1 auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit Schwangerschaftsabbrüchen
befaßten Einrichtungen ausübt.
(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus,
wer die betroffene Frau gegen ihren Willen 1. beharrlich und nachdrücklich anspricht, 2. versucht, ihr
den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder 3. versucht, ihr Gegenstände
zu überreichen.
Besonders aufschlußreich ist die sogenannte Begründung, welche die ‘Grünen’ Lebens-
und Kinderfeinde ihrem Gesetzesantrag angefügt haben.
Darin werden betende und wehrlose Kinderretter
dreimal als „militant“ diffamiert. Es wird nicht erklärt, wie deren angebliche Militanz zum Ausdruck
kommt.
Die sexuellen Mißbräuche, Belästigungen und Demütigungen, die sie seit Jahren durch die Kinderabtreiber
und ihre Kampftruppen erleiden, erwähnen die ‘Grünen’ Lebensfeinde nicht.
Zweimal benützt die Begründung
den Ausdruck „religiöse FanatikerInner“. Dieses Gewaltvokabular ist geeignet, den Religionsfrieden in
Österrreich zu stören und zielt darauf, die Religion verächtlich zu machen.
Der Tatbestand der Verächtlichmachung
der Religion wird dadurch verschärft, daß der Text keine Hinweise auf ein religiöses Fehlverhalten
der Lebensschützer gibt.
Die Begründung unterstellt auch, daß schwangere Mütter, die ihre Kinder
zur Abtreibung bringen, von Lebensschützern „verbal belästigt“ oder unter Psychodruck gestellt würden.
Auch für diese Unterstellung werden keine Belege angeführt.
Die ‘Grünen’ Lebensfeinde behaupten sogar,
daß die Beratungstätigkeit der Lebensschützer und ihre Hilfsangebote „negative gesundheitliche Auswirkungen“
auf die schwangeren Mütter hätten.
Zugleich sind die Abtreibungs-Grünen hartnäckige Leugner des Post-Abortion-Syndroms,
welches die schweren psychologischen Probleme beschreibt, die auf viele Mütter zukommt, welche eine Kinderabtreibung
erlitten haben.
Viermal werden Lebensschützer in der ‘Grünen’ Gewaltrhetorik als „fanatisch“ oder „Fanatiker“
bezeichnet. Doch auch hier erklärt der Text keine Hinweise darauf, wie die Verteidigung ungeborener Kinder
oder Hilfsangebote für schwangere Mütter diesen Tatbestand erfüllen.
Hier der Originaltext der lebensfeindlichen
Grün-Politiker:
Seit mehr als dreißig Jahren haben Frauen in Österreich zumindest theoretisch die
Freiheit, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, denn durch die sogenannte Fristenlösung bleibt ein
Schwangerschaftsabbruch straffrei. Doch diese Freiheit wird durch militante AbtreibungsgegnerInnen, welche
die Durchführung legaler Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern suchen, immer wieder eingeschränkt.
Vor Abtreibungskliniken kommt es ständig zu Belästigungen von Frauen, die diese Kliniken betreten möchten.
Religiöse FanatikerInnen und militante AbtreibungsgegnerInnen verstellen Frauen, die eine Klinik betreten
möchten, den Weg, belästigen sie verbal und üben psychischen Druck auf sie aus. Gerade für Frauen,
die sich ohnedies schon in einer schwierigen Situation befinden, ist dies ein unzumutbarer Zustand. Die
Privatsphäre und die körperliche Integrität der betroffenen Frauen muß unter allen Umständen geschützt
werden.
Die Belästigung der Frauen durch die AbtreibungsgegnerInnen ist nicht nur psychisch verletzend,
sondern hat auch negative gesundheitliche Auswirkungen. Durch die Belästigung vor und direkt nach einem
medizinischen Eingriff sind die Patientinnen immer wieder extremen Streßsituationen ausgesetzt. Dieser
unzumutbare Streß wirkt sich negativ auf die Heilungschancen aus.
Von fanatischen AbtreibungsgegenerInnen
belästigt wird darüber hinaus auch das in diesen Einrichtungen beschäftigte medizinische Personal.
Diese ArbeitnehmerInnen sind tagtäglich den wiederkehrenden Belästigungen durch religiöse FanatikerInnen
auf dem Weg zur und von ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Diese Streßsituationen belasten das Personal und
wirken sich negativ auf ihre Arbeitssituation aus.
Abhilfe schaffen soll eine Strafbestimmung, die solche
Aktionen unter eine gerichtliche Strafe stellt. Denn militante AbtreibungsgegnerInnen haben aufgrund dieser
Bestimmung mit Konsequenzen ihres Tuns zu rechnen.
Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie die
Meinungsfreiheit werden dadurch nicht berührt, weil die Bestimmung nur darauf abzielt, die in belästigender
Weise erfolgende Kontaktaufnahme mit betroffenen Frauen zu sanktionieren.
Auch Beratungseinrichtungen
fallen per se nicht unter diese Strafbestimmungen, da diese von den Frauen freiwillig aufgesucht werden.
Im Sinne des Absatzes 3 wird bei einer Beratungsstelle nicht gegen den Willen der Betroffenen gehandelt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagenen sowie die Durchführung
einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.
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30 Lesermeinungen
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#30 methusalix † 00:21:47 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Brahmarbas Brahmachari: @ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet,
nicht duzen darf? Den genauen Paragrafen bitte! Wer lesen kann (und will und es auch tut und das gelesene
versteht, was ich bei Ihnen füglichst bezweifle) ist klar im Vorteil Dienstag, 5. Februar 2008 01:56
methusalix: @Pünktchen … Fällt beides unter die §§ 185 bis §§ 200 (in D). … … und extra für
Sie Brahmarbas: gemeint ist das STRAFGESETZBUCH. Nachtlaterne: miraculix und co interpretieren alles zu
ihren gunsten … Und Sie tun das vornehmerweise nicht, Sie Nachtverfinsterung? Sie interpretieren alles
zu Ihren Ungunsten? Wie nennt man so was? Dreimal dürfen Sie raten. Pardon, ich vergass: dreihundertmal
dürfen SIE natürlich raten, Nachtfunzel.
Ja nee, is klar (3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus, wer die betroffene
Frau gegen ihren Willen (…) 3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen. Wer hat denn dieses zauberhafte
Regelbeispiel in den Entwurf geschrieben? lol
#28 Nachtlaterne 17:52:46 | Dienstag, 5. Februar 2008
miraculix und co interpretieren alles zu ihren gunsten und irgendwie immer zynisch und bösartig. sie
wollen das christuswort einfach nicht wahrhaben, dass am ende seine lebens jeder mensch für jedes unnütze
wort, das er gesprochen hat, verantwortlich gemacht wird. sie reden ohne unterlass für den tod und für
den untergang und das soll ohne konsequenzen bleiben?
#27 Brahmachari † 17:17:23 | Dienstag, 5. Februar 2008
@ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet, nicht duzen darf? Den
genauen Paragrafen bitte! Bevor Sie wieder einen Schnellstart hinlegen: beleidigt fühlt sich gleich so
mancher. Auch meine Intelligenz fühlt sich von so manchem Posting wiederholt beleidigt. Tja, dank Internet
haben heute alle Zugriff auf das StGB. Aber die Interpretation ist ein eigenes Kapitel. Ich konnte nirgendwo
ein Verbot bezüglich des Du-Wortes finden. Allerdings gibt es da, falls ich mich recht erinnere, irgendwo
einen Paragrafen, in dem darauf verwiesen wird, dass man Polizisten etc. nicht duzen darf. In Foren wie
diesem, wo der Umgangston ein wenig emotionsgeladen, also rüder ist, gelten auch laut Gesetz andere Maßstäbe.
Des Weiteren hatte Pünktchen nicht gefragt, wann man es denn verbieten würde, jemandem gegen seinen
Willen die Hand zu reichen, sondern wann man es wohl verbieten würde, jemandem überhaupt die Hand zu
reichen. Zu unser aller Glück sind Sie kein Jurist. Ihre Art der Interpretationen ist doch sehr eigen,
fast schon beängstigend. Ihre Kritik an der Kirche scheint mir, langsam aber sicher, zumindest teilweise,
eine Art von Projektion zu sein. Oder leiden Sie, wie Pater Lingen es ausdrücken würde, an ignorantia
affektata?
„engelhardt“, der sich aus dem thread „rechtspatriotischer Sand…“ lautlos vertschüsst hat, nachdem
er seine Bibel-Blasphemien und falschen Zitate absondern konnte, versucht hier neuerlich die Wirklichkeit
zu leugnen! Die auf gloria.tv gezeigten Videos sind echt! Da nützt kein Verleumden der Lebensschützer,
dass sie alles gefälscht hätten! Ich habe dazu bereits ergänzende Informationen geliefert. Mehr dazu
gibt es vielleicht bald in einem weiteren Artikel! Bis dahin müssen Sie noch etwas in Ihrer eigenen Giftbrühe
bruzzeln, bis Sie in der Ewigkeit dann in dem Feuer wimmern werden, das Ihnen der Satan und seine Genossen
bereiten! Dort können Sie dann mit Ihren grünen Mord-Genossen heulen und mit den Zähnen knirschen,
welche die Abtreibung überhaupt aus dem Strafgesetz streichen wollen! Ungeborene Kinder sollen dann bis
zur Geburt ohne jede Strafe ermordet werden dürfen, der Lohnhenker soll vom Staat aus Steuergeldern bezahlt
werden! Da reibt sich der Satan schon voll Freude die Hände, denn einerseits ist ihm nichts lieber als
eine tote Seele, die sich jede Frau mit einer Abtreibung einhandelt, die keiner Liebe mehr fähig ist,
weder zu dem Mann, der sie geschwängert hat und jetzt in der Leibeshöhle, die seinem Kind zum blutigen
Grab geworden ist, weiter nach Lust giert, andererseits freut er sich schon auf die ewige Verdammnis dieser
Frauen-Seele und der ihres Mord-Genossen, um sie in aller Ewigkeit von der Seligkeit Gottes und seiner
Himmelsheere zu trennen, wenn Sie sich nicht bekehrt, Gott ihre Schuld bekennt und Sühne leistet! Jesus
wartet auf jede Frau!
#25 Nachtlaterne 10:21:27 | Dienstag, 5. Februar 2008
methusalix und co, sie können jetzt noch geifern und lästern und die wahrheit durch glatte lügen niederhalten.
der tag eurer bestrafung wir aber kommen und zwar durch gott selbar. christus sagt: „wenn das schon am
grünen holze geschieht was wird dann erst mit dem dürren werden.“ ihr bleibt doch ewig und drei tage
lang adepten des bösen.
#24 methusalix † 01:56:26 | Dienstag, 5. Februar 2008
@Pünktchen 3. Wann kommt das Gesetz, das es verbietet, jemandem überhaupt die Hand zu reichen? Sie outen
sich wieder mal als Nichtwisser (einfach um ein anders Wort zu vermeiden), Pünktchen! Jemanden gegen
seinen erklärten Willen die Hand zu geben IST verboten. Genau so ist es z. B. verboten, jemanden permanent
mit du anzusprechen, obwohl dieser sich das verbittet. Geschieht immer wieder durch selbst ernannte „Lebensschützer“,
die damit kein einziges Leben wirksam zu schützen vermögen. Fällt beides unter die §§ 185 bis §§
200 (in D). Wenn Sie trotz Mahnung weitermachen werden Sie schlimmstenfalls eingnaht.
Schlimm, wie Mord heute unter Schutz gestellt wird Das vorgeschlagene Gesetz ist nichts weiter, als der
Schutz eines Mordes. Abtreibung ist ja nichts anderes als Mord an einem Menschen. Leider ist es heute
in vielen Teilen der Gesellschaft so, dass Abtreibung fast schon als was normales angesehen wird.
wäre ein gefährlicher fall von anlassgesetzgebung Darin werden betende und wehrlose Kinderretter dreimal
als „militant“ diffamiert. ein paar kübel kaltes (im winter) oder heißes (im sommer) wasser für die
„wehrlosen Kinderretter“ sollte genügen. da braucht man doch kein gesetz
#21 Nachtlaterne 19:46:07 | Montag, 4. Februar 2008
wer das wort geschickt… …inflationär behandelt, der darf – siehe marxgedanken zur dialektik – das
dunkle hell und das helle dunkel nennen. es ist ganz einfach, wenn man die rechnung ohne den wirt macht.
die menschen schalte man auf niederstem niveau alle gleich (dann haben wir die gleichheit aller und damit
hohe gerechtigkeit!!) diesen hunden ist in der tat nichts unmöglich, weil sie die menschen mit ihren
glatten worten einschläfern und feige machen und mutlos. und weil sie sich bei all ihrer grausamkeit
stets als tolerant, liberal und human bezeichnen, kann ihnen doch nun wirklich niemand mehr ernstlich
widerstand leisten! wer beim gang zum mörder des eigenen kindes auf der straße auch nur angesprochen
wird, der wird gleichzeitig belästigt, auf den übt man gleichzeitig druck usw? teuflische bande, erkenne
die schande!
Willibert Pauels hatte heute in der ARD die wirklich starke Bemerkung (bei der ihm auch ansonsten gelungenen
Kommentierung des Kölner Karnevalszuges): „Man kann in Deutschland mittlerweile eher ein Kind abtreiben,
als eine Zigarette rauchen. Da stimmt was nicht.“ Einverstanden!
#19 Nachtlaterne 19:21:47 | Montag, 4. Februar 2008
über abtreibung… …müssen die grünen nicht mehr reden. zu dem thema können sie vornehm schweigen.
denn abtreibung ist zu einem staatlich geschützten selbstläufer geworden zu dem sogar die kirchen schweigen.
#18 Florian Geyer 18:58:14 | Montag, 4. Februar 2008
Das Ungustiöse an den Grünradikalen ist die Intolerante Spiessigkeit und der unbarmherzige Ernst mit
dem sie ihre Perversideologie die eine Mischung aus kritischer Theorie, Kulturmarxismus, Sozialutopismus,
Futurismus und einer gewaltigen Portion Faschismus ist vertreten. Das naturbiologischen Engagement des
Fröschleinschützens und des Müsliessens wurde entfernt dafür widmet man sich uso mehr dem Kulturmarxismus
und kann dabei nicht genug Lanzen brechen für Homoehen und Abtreiberei.
#17 Nachtlaterne 18:44:04 | Montag, 4. Februar 2008
ach, die grünen Bis in die 90er Jahre hinein forderten die Grü-nen, zum Beispiel in ihrer Bundesdrucksache,
die Entkriminalisierung der Sexkontakte zwi-schen Erwachsenen und Kindern, wenn dies in sogenannter „Einvernehmlichkeit“
geschehe. Wäre es nach den Grünen Experten gegangen, hätte sich durch die Legalisierung der Kindesver-führung
(bei Einvernehmlichkeit!!) durch Er-wachsene, die Statistik erheblich verschönert, da in einer Kriminalstatistik
nichtstrafbare Hand-lungen auch nicht mehr aufzutauchen brauchen. Was sich dann hinter den Fassaden für
ein uner-meßliches Elend abspielt, wen hätte das schon interessiert!?
Wider den Mord an den Ungeborenen Hier offenbart sich einmal wieder der antichristliche, anti- deutsche
Charakter der grün getarnten Sozialisten. Wenn so etwas wie ein Volksverhetzungsparagraph Sinn machen
soll, dann doch wohl hier. Wer zum Mord an anderen Völkern aufruft handelt verbrecherisch, wer den Mord
am eigenen Volk begünstigt, handelt schlimmer ! Was für ein Abschaum tritt hier zutage !
Prof. Dr. med Volker Herzog Institut für Zellbiologie der Universität Bonn und früherer Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Zellbiologie zur Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist www.kreuz.net/bookentry.2315.html!
Traumaturgos Traumata Beim Lesen ihres Beitrages könnte man ein Traumata bekommen. Wissen die perversen
Tier schützenden Grünen nicht, dass medizinisch erwiesen beim Abschlachten eines Kindes im Mutterleib
das zu tötende Kind unsägliche Schmerzen erleiden muß? Traumaturgos, sie sind für jeden Menschen ein
Trauma! Sie und ihre Menschen verachtenden Grünen gehörten wegen unsäglicher Grausamkeiten vor dem
Kadi. Aber leider zählt in der Demokratie nicht, was christliche Werte einem Parlament bedeuten sollen
sondern was einer wollüstigen tumben Mehrheit gefällt.
Wenn Frau Weinziger das Tierschutzgesetz als einen „Erfolg für die Humanität in Österreich“ bezeich-
nen kann, dann ist im Vergleich dazu das nun von Ihr entworfene Täterschutzgesetz zur Abtreibung ein
Erfolg für die Bestialität in Österreich!
#12 Raphael240889 13:30:14 | Montag, 4. Februar 2008
Erst sterben die Kinder, dann das ganze Land Das Leben ist in diesem Land trotz GG nichts mehr wert. Es
wird entheiligt, entsorgt und manipuliert. Stammzellenforschung und Gentechnik wollen den neuen Menschen
schaffen für die neue Diktatur, die aus den vorherigen Diktaturen gelernt haben. Wie vernichtet man ein
ganzes Volk und seine Kultur, also damit auch die Religion und Gott? Man manipuliert die Kinder, vernichtet
sie, man selektiert (wo ist denn da noch der wahre Unterschied zu der einstigen Selektion?) und säubert
Gene und Physis. Das wollen die 68er, die Grünen und die modernen Konservativen wirklich: Vernichtung,
Versklavung und Unheil. Man will Gott im himmlischen Thron stürzen. Jeses Mittel ist daher den Schin-Demokraten
und liberalen Hektikern recht: hauptsache sie selber haben Vorteile, die dumme Masse kann bluten. Daher
lastet dies auf deren Gewissen tief und tiefer. Mögen wir selber nie versucht sei, das Böse bei uns
zu ermöglich und die Liebe nicht selber verneinen. Vorbild sein heißt. Gott uns die Wahrheit zu leiben.
Die GRÜNEN-Abgeordnete Weinzinger begrüßt das Tierschutzgesetz als „Erfolg für die Humanität in Österreich“
(so wörtlich in einem Debattenbeitrag!) und tritt für die ungehinderte Abschlachtung von ungebornen
Kindern ein! Auch ein „Erfolg der Humanität“?
sehr gut! Guter Gesetzesentwurf. Hat meine volle Unterstützung. Nur so kann man die von religiösen Fanatikern
angegriffene Menschenwürde schwangerer Frauen und deren körperliche Selbstbestimmung wahren.
Das GRÜNEN machen sich lächerlich! Unangemessenen Druck … übt vor allem aus, wer die betroffene Frau
gegen ihren Willen 1. beharrlich und nachdrücklich anspricht, 2. versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen
oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder 3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen. 1. Wie
spricht man jemanden bewußt „nicht-nachdrücklich“ an? Die Gehsteigberater sprechen einen Passanten einmal
an und das war’s. Oft ist dies die einzige und letzte Chance ein Kind zu retten! 3. Wann kommt das Gesetz,
das es verbietet, jemandem überhaupt die Hand zu reichen? 2. versteht sich von selbst. Dagegen verstoßen
die Gehsteigberater auch nicht. Jemanden den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu
verwehren, wäre auch ohne das von den GRÜNEN beabsichtigte Knebelungsgesetz strafbar. Das gilt sogar
für den Zugang zu Babyschlachtungsanstalten, die weder einem legitimen sozialen, noch einem irgendeinem
medizinischen Zweck dienen. Der ganze Antrag der GRÜNEN entpuppt sich als lächerliches Ablenkungsmanöver
von den Machenschaften des Abtreibers und Babyschlächters Fiala, der Gehsteigberater vor seiner Tötungsambulanz
sexuell bedrängen und nötigen läßt, damit sein Geschäftsbetrieb mit dem Tod keinen Schaden leidet.
Schön, ein Scherz zum Rosenmontag … Kann einer der Leser (realistisch) beurteilen, ob der zitierte
Gesetzesantrag Chancen auf eine parlarmentarische Mehrheit und auf Gesetzeskraft hat? Und selbst wenn:
Würde ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben? Vielleicht wäre die Beantwortung
dieser Fragen zielführender als einfache Entrüstung?
#4 ExBochumer † 10:53:47 | Montag, 4. Februar 2008
Schon wieder die Grünen, diesmal in Österreich. Warum denn nur in Deutschland. Hier machen die Grünen
tagtäglich Schlagzeilen im Hinblick auf die von ihnen einzuführende „UN-Moral“. Mir scheint, als wolle
man eine Ghettoisierung gegen Christen, Lebensschützer usw. bezwecken.
#3 engelhardt † 10:51:37 | Montag, 4. Februar 2008
Stichwort! Wenn wir schon beim Thema sind: gibt’s was neues ueber die angebliche Anzeige und die angebliche
Gerichtsverhandlung gegen Dr. Fiala? Oder haben die Fanatiker endlich gemerkt, dass das die ganze Geschichte
von vorn bis hinten erstunken und erlogen war und trauen sich nicht, dies einzugestehen?
#1 thaumaturgos 10:09:16 | Montag, 4. Februar 2008
natürlich sind die „wehrlosen“ lebensschützer MILITANT, ich habe das selber erfahren … ich bin nur
an ihnen vorbei gegangen und auf dem weg zur arbeit auch gleich 2x gerempelt und 1x angegriffen worden,
ohne, dass ich gefragt wurde W A R U M ich hier hibeibn gehe !!! seit der zeit: NULL achtungung vor den
„wehrlosen“ betern übrigens, beten tut man FÜR nicht gegen etwas!!!!