Kinderschlachtung
Eine Gesetzesbegründung im ‘kreuz.net’-Jargon
Statt Leben, Hilfe und Zuspruch wollen sie Tod, Repression und Kerker. Sie stehen unter Zugzwang. Denn sie müssen die von ihren „Freundinnen und Freunden“ verübten sexuellen Mißbräuche und Demütigungen überspielen.
Die beiden Grünen-Politiker Brigid Weinzinger und Albert Steinhauser
Die beiden Grünen-Politiker Brigid Weinzinger und Albert Steinhauser
© Pressefotos
(kreuz.net) Abgeordnete der kinder- und familienfeindlichen Partei der ‘Grünen’ haben Ende Januar im österreichischen Nationalrat einen Antrag eingebracht.

Er wurde von den ‘Grünen’ Nationalrats-Abgeordneten Brigid Weinzinger (45) und Albert Steinhauser (35) samt „Freundinnen und Freunden“ unterschrieben.

Der Antrag will, daß der österreichische Nationalrat das Strafgesetzbuch Paragraph 105a ändert. Eine Neufassung soll repressive Maßnahmen ermöglichen, die einen einzigen Adressaten im Auge haben: die Lebensrechtsbewegung ‘Human Life International’.

‘Human Life International’ kämpft seit Jahren vor österreichischen Abtreibungsanstalten um den Schutz der menschlichen Natur.

Bisher hat die Organisation über 10.000 Menschen das Leben gerettet.

Hier der von den ‘Grünen’ Lebens- und Kinderfeinden vorgeschlagene Gesetzestext:

(1) Wer unangemessenen Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art, auf eine Frau ausübt, die einen nach § 97 Absatz 1 Strafgesetzbuch straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen läßt oder lassen will, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal von mit Schwangerschaftsabbrüchen befaßten Einrichtungen ausübt.

(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
1. beharrlich und nachdrücklich anspricht,
2. versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.


Besonders aufschlußreich ist die sogenannte Begründung, welche die ‘Grünen’ Lebens- und Kinderfeinde ihrem Gesetzesantrag angefügt haben.

Darin werden betende und wehrlose Kinderretter dreimal als „militant“ diffamiert. Es wird nicht erklärt, wie deren angebliche Militanz zum Ausdruck kommt.

Die sexuellen Mißbräuche, Belästigungen und Demütigungen, die sie seit Jahren durch die Kinderabtreiber und ihre Kampftruppen erleiden, erwähnen die ‘Grünen’ Lebensfeinde nicht.

Zweimal benützt die Begründung den Ausdruck „religiöse FanatikerInner“. Dieses Gewaltvokabular ist geeignet, den Religionsfrieden in Österrreich zu stören und zielt darauf, die Religion verächtlich zu machen.

Der Tatbestand der Verächtlichmachung der Religion wird dadurch verschärft, daß der Text keine Hinweise auf ein religiöses Fehlverhalten der Lebensschützer gibt.

Die Begründung unterstellt auch, daß schwangere Mütter, die ihre Kinder zur Abtreibung bringen, von Lebensschützern „verbal belästigt“ oder unter Psychodruck gestellt würden.

Auch für diese Unterstellung werden keine Belege angeführt.

Die ‘Grünen’ Lebensfeinde behaupten sogar, daß die Beratungstätigkeit der Lebensschützer und ihre Hilfsangebote „negative gesundheitliche Auswirkungen“ auf die schwangeren Mütter hätten.

Zugleich sind die Abtreibungs-Grünen hartnäckige Leugner des Post-Abortion-Syndroms, welches die schweren psychologischen Probleme beschreibt, die auf viele Mütter zukommt, welche eine Kinderabtreibung erlitten haben.

Viermal werden Lebensschützer in der ‘Grünen’ Gewaltrhetorik als „fanatisch“ oder „Fanatiker“ bezeichnet. Doch auch hier erklärt der Text keine Hinweise darauf, wie die Verteidigung ungeborener Kinder oder Hilfsangebote für schwangere Mütter diesen Tatbestand erfüllen.

Hier der Originaltext der lebensfeindlichen Grün-Politiker:

Seit mehr als dreißig Jahren haben Frauen in Österreich zumindest theoretisch die Freiheit, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, denn durch die sogenannte Fristenlösung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Doch diese Freiheit wird durch militante AbtreibungsgegnerInnen, welche die Durchführung legaler Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern suchen, immer wieder eingeschränkt.

Vor Abtreibungskliniken kommt es ständig zu Belästigungen von Frauen, die diese Kliniken betreten möchten. Religiöse FanatikerInnen und militante AbtreibungsgegnerInnen verstellen Frauen, die eine Klinik betreten möchten, den Weg, belästigen sie verbal und üben psychischen Druck auf sie aus. Gerade für Frauen, die sich ohnedies schon in einer schwierigen Situation befinden, ist dies ein unzumutbarer Zustand. Die Privatsphäre und die körperliche Integrität der betroffenen Frauen muß unter allen Umständen geschützt werden.

Die Belästigung der Frauen durch die AbtreibungsgegnerInnen ist nicht nur psychisch verletzend, sondern hat auch negative gesundheitliche Auswirkungen. Durch die Belästigung vor und direkt nach einem medizinischen Eingriff sind die Patientinnen immer wieder extremen Streßsituationen ausgesetzt. Dieser unzumutbare Streß wirkt sich negativ auf die Heilungschancen aus.

Von fanatischen AbtreibungsgegenerInnen belästigt wird darüber hinaus auch das in diesen Einrichtungen beschäftigte medizinische Personal. Diese ArbeitnehmerInnen sind tagtäglich den wiederkehrenden Belästigungen durch religiöse FanatikerInnen auf dem Weg zur und von ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Diese Streßsituationen belasten das Personal und wirken sich negativ auf ihre Arbeitssituation aus.

Abhilfe schaffen soll eine Strafbestimmung, die solche Aktionen unter eine gerichtliche Strafe stellt. Denn militante AbtreibungsgegnerInnen haben aufgrund dieser Bestimmung mit Konsequenzen ihres Tuns zu rechnen.

Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie die Meinungsfreiheit werden dadurch nicht berührt, weil die Bestimmung nur darauf abzielt, die in belästigender Weise erfolgende Kontaktaufnahme mit betroffenen Frauen zu sanktionieren.

Auch Beratungseinrichtungen fallen per se nicht unter diese Strafbestimmungen, da diese von den Frauen freiwillig aufgesucht werden. Im Sinne des Absatzes 3 wird bei einer Beratungsstelle nicht gegen den Willen der Betroffenen gehandelt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagenen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.
      
30 Lesermeinungen
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#30   methusalix †   00:21:47 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Brahmarbas
Brahmachari: @ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet, nicht duzen darf?
Den genauen Paragrafen bitte!
Wer lesen kann (und will und es auch tut und das gelesene versteht, was ich bei Ihnen füglichst bezweifle) ist klar im Vorteil
Dienstag, 5. Februar 2008 01:56
methusalix: @Pünktchen

Fällt beides unter die §§ 185 bis §§ 200 (in D).

… und extra für Sie Brahmarbas: gemeint ist das STRAFGESETZBUCH.
Nachtlaterne: miraculix und co
interpretieren alles zu ihren gunsten …
Und Sie tun das vornehmerweise nicht, Sie Nachtverfinsterung? Sie interpretieren alles zu Ihren Ungunsten? Wie nennt man so was? Dreimal dürfen Sie raten. Pardon, ich vergass: dreihundertmal dürfen SIE natürlich raten, Nachtfunzel.
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#29   Benedikt   20:01:23 | Dienstag, 5. Februar 2008
Ja nee, is klar
(3) Unangemessenen Druck im Sinne des Absatzes 1 übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
(…)
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.
Wer hat denn dieses zauberhafte Regelbeispiel in den Entwurf geschrieben? lol
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#28   Nachtlaterne   17:52:46 | Dienstag, 5. Februar 2008
miraculix und co
interpretieren alles zu ihren gunsten und irgendwie immer zynisch und bösartig. sie wollen das christuswort einfach nicht wahrhaben, dass am ende seine lebens jeder mensch für jedes unnütze wort, das er gesprochen hat, verantwortlich gemacht wird. sie reden ohne unterlass für den tod und für den untergang und das soll ohne konsequenzen bleiben?
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#27   Brahmachari †   17:17:23 | Dienstag, 5. Februar 2008
@ Miraculix: Wo genau steht, dass man jemandem, der sich das Du-Wort verbittet, nicht duzen darf?
Den genauen Paragrafen bitte!
Bevor Sie wieder einen Schnellstart hinlegen: beleidigt fühlt sich gleich so mancher. Auch meine Intelligenz fühlt sich von so manchem Posting wiederholt beleidigt. :-P
Tja, dank Internet haben heute alle Zugriff auf das StGB. Aber die Interpretation ist ein eigenes Kapitel. Ich konnte nirgendwo ein Verbot bezüglich des Du-Wortes finden. Allerdings gibt es da, falls ich mich recht erinnere, irgendwo einen Paragrafen, in dem darauf verwiesen wird, dass man Polizisten etc. nicht duzen darf.
In Foren wie diesem, wo der Umgangston ein wenig emotionsgeladen, also rüder ist, gelten auch laut Gesetz andere Maßstäbe.
Des Weiteren hatte Pünktchen nicht gefragt, wann man es denn verbieten würde, jemandem gegen seinen Willen die Hand zu reichen, sondern wann man es wohl verbieten würde, jemandem überhaupt die Hand zu reichen.
Zu unser aller Glück sind Sie kein Jurist. Ihre Art der Interpretationen ist doch sehr eigen, fast schon beängstigend. Ihre Kritik an der Kirche scheint mir, langsam aber sicher, zumindest teilweise, eine Art von Projektion zu sein.
Oder leiden Sie, wie Pater Lingen es ausdrücken würde, an ignorantia affektata? :-S
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#26   Josef Preßlmayer   16:39:58 | Dienstag, 5. Februar 2008
„engelhardt“, der sich aus dem thread „rechtspatriotischer Sand…“ lautlos vertschüsst hat,
nachdem er seine Bibel-Blasphemien und falschen Zitate absondern konnte, versucht hier neuerlich die Wirklichkeit zu leugnen!
Die auf gloria.tv gezeigten Videos sind echt! Da nützt kein Verleumden der Lebensschützer, dass sie alles gefälscht hätten!
Ich habe dazu bereits ergänzende Informationen geliefert.
Mehr dazu gibt es vielleicht bald in einem weiteren Artikel!
Bis dahin müssen Sie noch etwas in Ihrer eigenen Giftbrühe bruzzeln, bis Sie in der Ewigkeit dann in dem Feuer wimmern werden, das Ihnen der Satan und seine Genossen bereiten!
Dort können Sie dann mit Ihren grünen Mord-Genossen heulen und mit den Zähnen knirschen, welche die Abtreibung überhaupt aus dem Strafgesetz streichen wollen!
Ungeborene Kinder sollen dann bis zur Geburt ohne jede Strafe ermordet werden dürfen, der Lohnhenker soll vom Staat aus Steuergeldern bezahlt werden!
Da reibt sich der Satan schon voll Freude die Hände, denn einerseits ist ihm nichts lieber als eine tote Seele, die sich jede Frau mit einer Abtreibung einhandelt, die keiner Liebe mehr fähig ist, weder zu dem Mann, der sie geschwängert hat und jetzt in der Leibeshöhle, die seinem Kind zum blutigen Grab geworden ist, weiter nach Lust giert, andererseits freut er sich schon auf die ewige Verdammnis dieser Frauen-Seele und der ihres Mord-Genossen, um sie in aller Ewigkeit von der Seligkeit Gottes und seiner Himmelsheere zu trennen, wenn Sie sich nicht bekehrt, Gott ihre Schuld bekennt und Sühne leistet!
Jesus wartet auf jede Frau!
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#25   Nachtlaterne   10:21:27 | Dienstag, 5. Februar 2008
methusalix und co,
sie können jetzt noch geifern und lästern und die wahrheit durch glatte lügen niederhalten. der tag eurer bestrafung wir aber kommen und zwar durch gott selbar. christus sagt: „wenn das schon am grünen holze geschieht was wird dann erst mit dem dürren werden.“
ihr bleibt doch ewig und drei tage lang adepten des bösen.
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#24   methusalix †   01:56:26 | Dienstag, 5. Februar 2008
@Pünktchen
3. Wann kommt das Gesetz, das es verbietet, jemandem überhaupt die Hand zu reichen?
Sie outen sich wieder mal als Nichtwisser (einfach um ein anders Wort zu vermeiden), Pünktchen!
Jemanden gegen seinen erklärten Willen die Hand zu geben IST verboten. Genau so ist es z. B. verboten, jemanden permanent mit du anzusprechen, obwohl dieser sich das verbittet. Geschieht immer wieder durch selbst ernannte „Lebensschützer“, die damit kein einziges Leben wirksam zu schützen vermögen.
Fällt beides unter die §§ 185 bis §§ 200 (in D).
Wenn Sie trotz Mahnung weitermachen werden Sie schlimmstenfalls eingnaht.
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#23   HBR   23:32:58 | Montag, 4. Februar 2008
Schlimm, wie Mord heute unter Schutz gestellt wird
Das vorgeschlagene Gesetz ist nichts weiter, als der Schutz eines Mordes. Abtreibung ist ja nichts anderes als Mord an einem Menschen. Leider ist es heute in vielen Teilen der Gesellschaft so, dass Abtreibung fast schon als was normales angesehen wird.
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#22   OnanIV   22:59:00 | Montag, 4. Februar 2008
wäre ein gefährlicher fall von anlassgesetzgebung
Darin werden betende und wehrlose Kinderretter dreimal als „militant“ diffamiert.
ein paar kübel kaltes (im winter) oder heißes (im sommer) wasser für die „wehrlosen Kinderretter“ sollte genügen.
da braucht man doch kein gesetz :-S
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#21   Nachtlaterne   19:46:07 | Montag, 4. Februar 2008
wer das wort geschickt…
…inflationär behandelt, der darf – siehe marxgedanken zur dialektik – das dunkle hell und das helle dunkel nennen. es ist ganz einfach, wenn man die rechnung ohne den wirt macht. die menschen schalte man auf niederstem niveau alle gleich (dann haben wir die gleichheit aller und damit hohe gerechtigkeit!!) diesen hunden ist in der tat nichts unmöglich, weil sie die menschen mit ihren glatten worten einschläfern und feige machen und mutlos. und weil sie sich bei all ihrer grausamkeit stets als tolerant, liberal und human bezeichnen, kann ihnen doch nun wirklich niemand mehr ernstlich widerstand leisten! wer beim gang zum mörder des eigenen kindes auf der straße auch nur angesprochen wird, der wird gleichzeitig belästigt, auf den übt man gleichzeitig druck usw? teuflische bande, erkenne die schande!
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#20   Maurice Corvisier   19:36:41 | Montag, 4. Februar 2008
Willibert Pauels hatte heute in der ARD die
wirklich starke Bemerkung (bei der ihm auch ansonsten gelungenen Kommentierung des Kölner Karnevalszuges):
„Man kann in Deutschland mittlerweile eher ein Kind abtreiben, als eine Zigarette rauchen. Da stimmt was nicht.“
Einverstanden!
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#19   Nachtlaterne   19:21:47 | Montag, 4. Februar 2008
über abtreibung…
…müssen die grünen nicht mehr reden. zu dem thema können sie vornehm schweigen. denn abtreibung ist zu einem staatlich geschützten selbstläufer geworden zu dem sogar die kirchen schweigen.
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#18   Florian Geyer   18:58:14 | Montag, 4. Februar 2008
Das Ungustiöse
an den Grünradikalen ist die Intolerante Spiessigkeit und der unbarmherzige Ernst mit dem sie ihre Perversideologie die eine Mischung aus kritischer Theorie, Kulturmarxismus, Sozialutopismus, Futurismus und einer gewaltigen Portion Faschismus ist vertreten.
Das naturbiologischen Engagement des Fröschleinschützens und des Müsliessens wurde entfernt dafür widmet man sich uso mehr dem Kulturmarxismus und kann dabei nicht genug Lanzen brechen für Homoehen und Abtreiberei.
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#17   Nachtlaterne   18:44:04 | Montag, 4. Februar 2008
ach, die grünen
Bis in die 90er Jahre hinein forderten die Grü-nen, zum Beispiel in ihrer Bundesdrucksache, die Entkriminalisierung der Sexkontakte zwi-schen Erwachsenen und Kindern, wenn dies in sogenannter „Einvernehmlichkeit“ geschehe. Wäre es nach den Grünen Experten gegangen, hätte sich durch die Legalisierung der Kindesver-führung (bei Einvernehmlichkeit!!) durch Er-wachsene, die Statistik erheblich verschönert, da in einer Kriminalstatistik nichtstrafbare Hand-lungen auch nicht mehr aufzutauchen brauchen. Was sich dann hinter den Fassaden für ein uner-meßliches Elend abspielt, wen hätte das schon interessiert!?
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#16   Graf von Galen   18:23:10 | Montag, 4. Februar 2008
Wider den Mord an den Ungeborenen
Hier offenbart sich einmal wieder der antichristliche, anti-
deutsche Charakter der grün getarnten Sozialisten.
Wenn so etwas wie ein Volksverhetzungsparagraph
Sinn machen soll, dann doch wohl hier.
Wer zum Mord an anderen Völkern aufruft handelt
verbrecherisch, wer den Mord am eigenen Volk
begünstigt, handelt schlimmer !
Was für ein Abschaum tritt hier zutage !
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#15   Pünktchen   16:58:13 | Montag, 4. Februar 2008
Prof. Dr. med Volker Herzog
Institut für Zellbiologie der Universität Bonn und früherer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zellbiologie
zur Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist www.kreuz.net/bookentry.2315.html!
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#14   bonifatius   14:44:10 | Montag, 4. Februar 2008
Traumaturgos Traumata
Beim Lesen ihres Beitrages könnte man ein Traumata bekommen.
Wissen die perversen Tier schützenden Grünen nicht, dass medizinisch erwiesen beim Abschlachten eines Kindes im Mutterleib das zu tötende Kind unsägliche Schmerzen erleiden muß?
Traumaturgos, sie sind für jeden Menschen ein Trauma! Sie und ihre Menschen verachtenden Grünen gehörten wegen unsäglicher Grausamkeiten vor dem Kadi. Aber leider zählt in der Demokratie nicht, was christliche Werte einem Parlament bedeuten sollen sondern was einer wollüstigen tumben Mehrheit gefällt.
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#13   Pünktchen   13:37:45 | Montag, 4. Februar 2008
Wenn Frau Weinziger das Tierschutzgesetz als einen „Erfolg für die Humanität in Österreich“ bezeich-
nen kann, dann ist im Vergleich dazu das nun von Ihr entworfene Täterschutzgesetz zur Abtreibung ein Erfolg für die Bestialität in Österreich! :-!
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#12   Raphael240889   13:30:14 | Montag, 4. Februar 2008
Erst sterben die Kinder, dann das ganze Land
Das Leben ist in diesem Land trotz GG nichts mehr wert. Es wird entheiligt, entsorgt und manipuliert. Stammzellenforschung und Gentechnik wollen den neuen Menschen schaffen für die neue Diktatur, die aus den vorherigen Diktaturen gelernt haben. Wie vernichtet man ein ganzes Volk und seine Kultur, also damit auch die Religion und Gott? Man manipuliert die Kinder, vernichtet sie, man selektiert (wo ist denn da noch der wahre Unterschied zu der einstigen Selektion?) und säubert Gene und Physis. Das wollen die 68er, die Grünen und die modernen Konservativen wirklich: Vernichtung, Versklavung und Unheil. Man will Gott im himmlischen Thron stürzen. Jeses Mittel ist daher den Schin-Demokraten und liberalen Hektikern recht: hauptsache sie selber haben Vorteile, die dumme Masse kann bluten. Daher lastet dies auf deren Gewissen tief und tiefer. Mögen wir selber nie versucht sei, das Böse bei uns zu ermöglich und die Liebe nicht selber verneinen. Vorbild sein heißt. Gott uns die Wahrheit zu leiben.
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#11   Pünktchen   12:06:03 | Montag, 4. Februar 2008
Die GRÜNEN-Abgeordnete Weinzinger
begrüßt das Tierschutzgesetz als „Erfolg für die Humanität in Österreich“ (so wörtlich in einem Debattenbeitrag!) und tritt für die ungehinderte Abschlachtung von ungebornen Kindern ein!
Auch ein „Erfolg der Humanität“? :-S
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#10   clarissa colonia   11:55:41 | Montag, 4. Februar 2008
Die Selbstironisierung
der Redaktion schon im Titel wurde aber bislang geflissentlich übersehen, oder?
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#9   HeinrichvonOfterdingen   11:49:58 | Montag, 4. Februar 2008
Sin wir wieder so weit,
dass wir politische Ausnahmegesetze mit „sexualpathologischem Charakter“ bekommen?
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#8   Pünktchen   11:37:49 | Montag, 4. Februar 2008
Der Gesetzentwurf
ist teils unnötig und teils unsinnig! s.u.!
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#7   simon2011   11:24:13 | Montag, 4. Februar 2008
sehr gut!
Guter Gesetzesentwurf. Hat meine volle Unterstützung.
Nur so kann man die von religiösen Fanatikern angegriffene Menschenwürde schwangerer Frauen und deren körperliche Selbstbestimmung wahren.
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#6   Pünktchen   11:12:05 | Montag, 4. Februar 2008
Das GRÜNEN machen sich lächerlich!
Unangemessenen Druck … übt vor allem aus, wer die betroffene Frau gegen ihren Willen
1. beharrlich und nachdrücklich anspricht,
2. versucht, ihr den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, oder
3. versucht, ihr Gegenstände zu überreichen.
1. Wie spricht man jemanden bewußt „nicht-nachdrücklich“ an? Die Gehsteigberater sprechen einen Passanten einmal an und das war’s. Oft ist dies die einzige und letzte Chance ein Kind zu retten!
3. Wann kommt das Gesetz, das es verbietet, jemandem überhaupt die Hand zu reichen?
2. versteht sich von selbst. Dagegen verstoßen die Gehsteigberater auch nicht. Jemanden den Zugang zu einer sozialen oder medizinischen Einrichtung zu verwehren, wäre auch ohne das von den GRÜNEN beabsichtigte Knebelungsgesetz strafbar. Das gilt sogar für den Zugang zu Babyschlachtungsanstalten, die weder einem legitimen sozialen, noch einem irgendeinem medizinischen Zweck dienen.
Der ganze Antrag der GRÜNEN entpuppt sich als lächerliches Ablenkungsmanöver von den Machenschaften des Abtreibers und Babyschlächters Fiala, der Gehsteigberater vor seiner Tötungsambulanz sexuell bedrängen und nötigen läßt, damit sein Geschäftsbetrieb mit dem Tod keinen Schaden leidet.
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#5   clarissa colonia   11:05:16 | Montag, 4. Februar 2008
Schön, ein Scherz zum Rosenmontag …
Kann einer der Leser (realistisch) beurteilen, ob der zitierte Gesetzesantrag Chancen auf eine parlarmentarische Mehrheit und auf Gesetzeskraft hat? Und selbst wenn: Würde ein solches Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben?
Vielleicht wäre die Beantwortung dieser Fragen zielführender als einfache Entrüstung?
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#4   ExBochumer †   10:53:47 | Montag, 4. Februar 2008
Schon wieder die Grünen, diesmal in Österreich.
Warum denn nur in Deutschland. Hier machen die Grünen tagtäglich Schlagzeilen im Hinblick auf die von ihnen einzuführende „UN-Moral“.
Mir scheint, als wolle man eine Ghettoisierung gegen Christen, Lebensschützer usw. bezwecken.
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#3   engelhardt †   10:51:37 | Montag, 4. Februar 2008
Stichwort!
Wenn wir schon beim Thema sind: gibt’s was neues ueber die angebliche Anzeige und die angebliche Gerichtsverhandlung gegen Dr. Fiala?
Oder haben die Fanatiker endlich gemerkt, dass das die ganze Geschichte von vorn bis hinten erstunken und erlogen war und trauen sich nicht, dies einzugestehen?
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#2   Pünktchen   10:14:19 | Montag, 4. Februar 2008
„moralischer Druck“
Wir entfernen den „moralischen Druck“, indem wir uns von der Moral entfernen!
Tolle Idee! Ist das ein Faschingsscherz?
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#1   thaumaturgos   10:09:16 | Montag, 4. Februar 2008
natürlich sind
die „wehrlosen“ lebensschützer MILITANT, ich habe das selber erfahren … ich bin nur an ihnen vorbei gegangen und auf dem weg zur arbeit auch gleich 2x gerempelt und 1x angegriffen worden, ohne, dass ich gefragt wurde W A R U M ich hier hibeibn gehe !!!
seit der zeit: NULL achtungung vor den „wehrlosen“ betern
übrigens, beten tut man FÜR nicht gegen etwas!!!!
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