Papst Benedikt XVI. hat am Faschingsdienstag den Text der Karfreitagsfürbitte für die Alte Messe geändert. Der theologische Inhalt der Änderungen: Alle brauchen Bekehrung – außer die Juden.
(kreuz.net, Vatikan) Papst Benedikt XVI. hat die Karfreitagsfürbitte der Alten Liturgie für die Bekehrung
der Juden verändert.
In der neuen Version wird nicht mehr „pro conversione Iudaeorum“ – „für die Bekehrung
der Juden“, sondern nur mehr für die Juden allgemein gebetet.
Das gab das Staatssekretariat am Dienstag
nachmittag bekannt.
Die Priester bitten in dem abgewandelten Gebet um „Erleuchtung der Juden“ und das
Heil „ganz Israels“, „wenn die Fülle der Völker“ in die Kirche eintrete.
Bereits im Missale Romanum
von 1962 war die Karfreitagsfürbitte abgeändert worden. In der Version fehlten die Bezeichnungen „treulos“ –
„perfidus“ bzw. „Unglaube“ – „perfidia“.
Das Gebet im Original
Hier der heute nachmittag veröffentlichte
Text im lateinischen Wortlaut:
Oremus et pro Iudaeis Ut Deus et Dominus noster illuminet corda eorum,
ut agnoscant Iesum Christum salvatorem omnium hominum. Oremus. Flectamus genua. Levate. Omnipotens sempiterne
Deus, qui vis ut omnes homines salvi fiant et ad agnitionem veritatis veniant, concede propitius, ut plenitudine
gentium in Ecclesiam Tuam intrante omnis Israel salvus fiat. Per Christum Dominum nostrum. Amen.
Der
Latinist ‘von Radio Vatikan’, Dr. Gero Weishaupt, übersetzte das Gebet auf Deutsch:
Wir wollen beten
für die Juden. Daß unser Gott und Herr ihre Herzen erleuchte, damit sie Jesus Christus erkennen, den
Heiland aller Menschen. Lasset uns beten. Beugen wir die Knie. Erhebet Euch. Allmächtiger ewiger Gott,
der Du willst, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen, gewähre gnädig,
daß beim Eintritt der Fülle aller Völker in Deine Kirche ganz Israel gerettet wird. (oder: daß ganz
Israel gerettet werde, wenn die Füller aller Völker in Deine Kirche eintritt). Durch Christus, unseren
Herrn.
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Neuerung im konkreten Vollzug der Alten Liturgie durchsetzen
wird.
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212 Lesermeinungen
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Tiqvah Tochter des Friedens? Tiqvah mag sich ja von ihrem komischen „G’TT“ berufen fühlen und in Rachedurst
und Blutrausch schwelgen. Das Volk Gottes hat den von ihm gesandten Messias und Friedensfürst erkannt
und weiß, was es von Tiqvahs „shalom“-Gruß zu halten hat. MfG Christoph Heger
IRRTUM! Es geht ja nicht um d. Kapitulation d Kirche! Diese war ein Fehlinvestition von Anfang an! G“TT
hatte SEIN Wort für SEIN Volk gegeben, und ER hatte KEINEN Kirchen oder sonstige Religionen berufen…
diese wurden von Menschen erschaffen… und dessen Werk auch vergänglich… doch d Wort G“TTes und die
Verheißungen SEINes Volkes werden bleiben für immer und ewig! und ER wird SEIN Volk von allen Bedränger
befreien und erlösen! … ja… und da wird SEIN Volk (da G“TT SEIN Volk – die Juden!- alleine Berufen
hat, und keine außer diese !) erretten wird und auch die, die SEIN Volk beistehen und diese ehren (Siehe
5 Mose 32 „40 Denn ich will meine Hand zum Himmel heben und will sagen: So wahr ich ewig lebe: 41 Wenn
ich mein blitzendes Schwert schärfe und meine Hand zur Strafe greift, so will ich mich rächen an meinen
Feinden und denen, die mich hassen, vergelten. 42 Ich will meine Pfeile mit Blut trunken machen, und mein
Schwert soll Fleisch fressen, mit Blut von Erschlagenen und Gefangenen, von den Köpfen streitbarer Feinde!
43 Preiset, ihr Heiden, sein Volk; denn er wird das Blut seiner Knechte rächen und wird an seinen Feinden
Rache nehmen und entsühnen das Land seines Volks!“ So wird ER handeln… und keinen kann diese wenden…!
Tiqvah Bat Shalom www.isarel-shalom.net
FSSPX Bin schon gespannt wie sich die FSSPX verhalten wird. Momentan ist ja noch nichts zu hören. Ich
denke mal es wird ihr keiner übel nehmen können wenn sie sich bis nächstes Jahr Karfreitag dazu Zeit
lässt eine Entscheidung zu treffen.
#209 Tridentinus 15:13:05 | Samstag, 9. Februar 2008
Die Transalpinen Redemptoristen, die mit der FSSPX verbunden sind, werden die neue Formulierung der Karfreitagsfürbitte
für die Juden übernehmen. Das geschieht sicher nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit der FSSPX,
die sich daher vermutlich entsprechend verhalten wird.
@Benedikt:Stundenbuch Wichtiger Hinweis! Hier wird eindeutig für die Bekehrung der Juden gebetet. Können
Sie die Stelle der Fürbitte im deutschen Stundenbuch angeben, ich werde dann in der Liturgia Horarum,
der lateinischen Ausgabe, nachsehen, wie es im Originaltext heisst.
Der Gehorsam ist überhaupt kein Glaubensinhalt Viele Priester (hier nicht nur FSSPX) und Laien haben
es dadurch gelöst, daß sie einen päpstlichen oder bischöflichen Befehl, etwa hinsichtlich des NOM,
nicht akzeptiert haben, weil sie der Auffassung waren und sind, daß er den Glauben gefährdet. „Ein zentraler
Inhalt des Priesterberufes und des Katholizismus ist der Gehorsam gegenüber dem Bischof und dem Papst.
Dies gelobt auch ein Priester. Wenn dieser nun gegen eine Weisung des Bischofs oder des Papstes verstößt,
stellt sich dieser innerhalb der Kirche ins Abseits.“ Der Gehorsam ist kein Glaubensinhalt, sondern der
Gehorsam ist immer im Dienste des Glaubens. Wenn sich die Dinge umdrehen, ist immer der Glaubenslehre
der Vorzug zu geben, wie die Kirche zu allen Zeiten lehrt.
Fürbitte im Stundenbuch für das deutsche Sprachgebiet Laßt uns beten zu Jesus Christus, der über die
Stadt Jerusalem geweint hat: Du warst gesandt, die Kinder Israels zu sammeln, laß das Volk des alten
Bundes dich als den Messias erkennen.
#203 Freinsberg 16:59:53 | Donnerstag, 7. Februar 2008
@ Tridentinus Natürlich handelt es sich nicht um einen zum Verlesen bestimmten Text. Aber das Deutsch
ist selbst für ein quasi-juristisches Dokument fürchterlich. Die alte Übersetzung war eleganter.
#202 Tridentinus 16:31:03 | Donnerstag, 7. Februar 2008
Die AERM ist aber kein liturgischer Text im hier relevanten Sinn. Oder wollen Sie sie innerhalb einer
Wort-Gottes-Feier kultisch verlesen. Ausserdem ist die AERM für den ausserordentlichen Usus irrelevant.
#201 Freinsberg 16:22:57 | Donnerstag, 7. Februar 2008
Liturgiam authenticam Wie Übersetzungen gemäß „Liturgiam authenticam“ ausschauen, sieht man an der
deutschen Version der IGMR³: dbk.de/…itshilfen/ah_215.pdf
#200 Tridentinus 16:08:36 | Donnerstag, 7. Februar 2008
@Freinsberg Um so schlimmer, wenn er auch Altphilologe ist! Litugische Sprache braucht zwar keinen Pathos,
aber doch Poesie. Wie war das noch? Liturgiam authenticam.
#199 Freinsberg 15:55:58 | Donnerstag, 7. Februar 2008
@ Tridentinus Der Fribourger Liturgiewissenschaftler Martin Klöckener ist auch Altphilologe. Er hat halt
versucht, eine eingermaßen deutsche Textform zu finden. Weishaupts Version ist verkleidetes Latein.
Anwendung der neuen Fürbitte Ich möchte noch einmal fragen, wo überhaupt im deutschsprachigen Raum –
außer in Wigratzbad und bei Priestern der Petrusbruderschaft – die Karfreitagsliturgie nach dem usus
antiquior öffentlich gefeiert wird (die Piusbruderschaft lasse ich hier außen vor). So viele Pfarreien
und andere Zelebrationsorte dürfte es da wohl kaum geben, oder? Und ich möchte hier noch einmal den
schon früher gemachten Hinweis aufgreifen, dass eigentlich auch die Karfreitagsfübitte für die Juden
in der ordentlichen Form durchaus korrkturbedürftig erscheint. Könnte die Änderung nicht auch in der
ordentlichen Form Anwendung finden?
#195 Tridentinus 11:46:06 | Donnerstag, 7. Februar 2008
@sacerdos helveticus Die Fülle der Völker genügt völlig, das stimmt. Das bedeutet auch nicht unbedingt
eine Bekehrung aller einzelnen Mitglieder eines jeden Volkes, sondern nur, dass aus jedem Volke eine einigermassen
repräsentative Anzahl von Angehörigen eines Volkes die einzig wahre Religion annehmen wird. In „omnis
Israel“ wird mE vor alem auf diejenigen Juden Rücksicht genommen, die Jesus Christus bereits als Messias
angenommen haben. In Bezug auf die Juden wird dann erbeten, dass zumindest die moalische Gesamtheit aller
Juden das Heil in Jesus Christus annehmen. In diesem Zusamenhang sollteman auch einmal wieder an E. Petersons
„Kirche aus Juden und Heiden“ erinnern. Dann wird auch deutlich, dass zum christlichen Glauben an Jesus
Christus als Erlöser wesentlich seine Messianität im Sinne jüdischer Verheissung und Erwartung hinzugehört.
Darauf kann man auch Ordinario Usu nicht verzichten, ohne den katholischen und eigentlich allgemein christlichen
Glauben zu verfälschen. Abschliessend drücke ich noch meine Verwunderung aus, dass sich scheinbar bis
jetzt noch niemand aus dem Bereich des ausserjüdischen interreligiösen Dialogs entrüstet über die
Fürbitte für die Heiden geäussert hat.
@Tridentinus et clarissa colonia Die Übersetzung von Weishaupt ist nicht schlecht. Doch frage ich mich,
ob es nicht vielleicht ein wenig Viel des Guten ist, „plenitudine gentium“ mit „Fülle aller Völker“
zu übersetzen, es heisst im Original ja nicht „plenitudine omnium gentium“. Was meinen Sie?
#193 Tridentinus 10:55:26 | Donnerstag, 7. Februar 2008
Diese Übersetzung Klöckners ist stilistisch ziemlich schlecht, insofern sie der Eigenheit des Lateinischen
zu wenig entspricht. Da war doch Pio Gero Weishaupts Vorschlag, besonders mit der Alternative in (), eindeutig
besser.
#192 Freinsberg 09:50:22 | Donnerstag, 7. Februar 2008
Übersetzung der KIPA „Lasst uns auch beten für die Juden, dass unser Gott und Herr ihre Herzen erleuchte,
damit sie Jesus Christus als Retter aller Menschen erkennen. Lasset uns beten. Beuget die Knie. Erhebet
euch. Allmächtiger, ewiger Gott, du willst, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der
Wahrheit gelangen. Gewähre gnädig, dass ganz Israel das Heil erlangt, wenn die Schar der Völker vollständig
in deine Kirche eintritt. Durch Christus, unseren Herrn. Amen.“ (kipa/r/Übersetzung von Martin Klöckener/ak/job)
06.02.2008 – Kipa
Klärungen Pünktchen hat ganz unten und ganz richtig auf Röm 11,25 verwiesen, und von daher erübrigt
sich die ganze künstliche Aufregung, als ob sich durch die nunmehr für die ältere lateinische Disziplin
geltende Karfreitagsfürbitte in bezug auf die Juden dogmatisch irgendetwas geändert hätte oder der
Heilige Stuhl einer „Kapitulation“ verfallen wäre. Dies ist kompletter Unsinn, sondern diese Änderung
steht auch im großen Kontext der notwendigen Konsequenzen, als Gesamtkirche und auch als lateinische
Kirche in der Gesamtkirche in jeder Hinsicht noch freundlicher und verständlicher aufzutreten, um mehr
Seelen für Christus zu gewinnen. Dieses ständige Gegeneinander-Interpretieren muß aufhören, es entspricht
in keiner Weise der von der Kirche gepflegten harmonischen Weiterentwicklung desselben. Meldungen wie
„Der Stuhl von Rom wird von der treulosen, verblendeten Synagoge regiert. Der Greuel erhebt im Tempel
sein Haupt“ sind nicht nur eine Überreaktion, sondern kompletter Unsinn. Ebenso absurd ist die häretische
Infragestellung des I. Vatikanischen Konzils und des Jurisdiktionsprimates des Papstes. Im übrigen handelt
es sich um keinen gewöhnlichen „Artikel“ im Osservatore, sondern um eine bindende Weisung des Papstes,
die mittlerweile alle Enden der Erde medial erreicht hat, sodaß niemand von der Befolgung befreit sein
kann. Es braucht keinen ausdrücklichen Hinweis auf eine andere Promulgationsweise, wenn diese ja sichtbar
eine andere ist: logisch denken!
Sehr geehrter Robert, zustimmen muß ich Ihnen, und meine Auffassung von der Konzessivität des zweiten
ut-Satzes revidieren, denn es handelt sich dabei tatsächlich um einen Objektsatz, abhängig vom imperativische
Prädikat (concede) des Hauptsatzes, was in Zusammenhang mit dem erfüllbaren Wunsch auf einen finalen
Sinn des Objektsatzes hinweist. Omnipotens sempiterne Deus, qui vis ut omnes homines salvi fiant et ad
agnitionem veritatis veniant, concede propitius, ut plenitudine gentium in Ecclesiam Tuam intrante omnis
Israel salvus fiat. Aber Ihre Interpretation geht nicht auf den sytaktischen und stilistischen Parallelismus
zwischen „omnes homines salvi fiant“ und „omnis Israel salvus fiat“ ein. Legt dieser (ungeachtet meiner
Unkenntnis jüdischer Theologie) nicht den Schluß nahe, daß es sich in beiden Fällen um das Gleiche
handelt? Einmal der Wille Gottes, daß alle Menschen durch die Erkenntnis der Wahrheit („Ego sum via,
veritas et vita“) das Heil erlangen; und zweitens, daß der Eintritt aller Völker in die Kirche das Heil
für das ganze Israel (das alte und das neue) konstituiert. Ob man begrifflich zwischen „omnes homines“
und „omnis israel“ zwingend einen sachlichen Unterschied, oder nur eine stilistische Variation sehen muß,
weiß ich nicht. Ich halte es auch, mit Verlaub, für Eisegese, die lateinischen gentes begrifflich mit
den Gojim gleichzusetzen und daraus eine „Hintertür“ zu folgern. Der als Hyperbaton in den Finalsatz
eingefügte Abl. abs. hat doch nur einen temporalen Nebensinn, gibt also nur einen Zeitpunkt an.
–-- Liebe Clarissa, doch, das läßt sich hier unterscheiden, und zwar aus sachlichen Gründen: Du sagst
ja selber, es liege ein Begehrssatz vor (genauer: ein Absichtssatz). Darum ist er final, nicht konsekutiv
(was eine objektiv gedachte Folge meint). Darum auch übersetzt man hier keinesfalls „so daß“ (Folge),
sondern schlicht „daß“. „Damit“ oder „auf daß“ wäre auch final, ist hier aber im Deutschen nicht möglich,
weil es verlangte, daß der übergeordnete Satz gewissermaßen abgeschlossen für sich stehen könne (ut-Satz
als Adverbialsatz); ist der Finalsatz als Explikation des übergeordneten Prädikats erforderlich (ut-Satz
als Objektsatz), müssen wir „daß“ übersetzen (»gewähre, daß«). Darum muß ich aber auch meine gestrige
Bemerkung korrigieren. Die entsprechenden ut-Sätze in den drei früheren Versionen der Karfreitagsbitte
für die Juden sind natürlich auch Finalsätze, nicht Konsekutivsätze, wie ich – mich in meiner eigenen
Schlinge fangend – schrieb. Sie unterscheiden sich von der benediktschen Variante jedoch syntaktisch so,
wie ich oben den Unterschied zwischen „daß“ und „damit“ in der Übersetzung erklärt habe: Bis auf Paul
VI. waren es Adverbialsätze, bei Benedikt ist es ein Objektsatz.
Lieber Robert, Ihre Analyse habe ich mit großem Interesse gelesen. Ob Ihre Kritik, der fragliche ut-Satz
habe einen finalen, nicht konsekutiven Nebensinn, zutrifft, ist aber mit systemimmanenten grammatikalischen
Argumenten nicht zu entscheiden. Unabhängig davon bleibt das Faktum, daß der ut-Satz mit der Prädikatskopula
im Konjunktiv Präsens einen als erfüllbar gedachten Wunsch formuliert. (so daß/damit … heil werde).
Ob oder inwieweit die gewählte Formulierung einer Intention rabbinischer Theologie entspricht, kann ich,
wohl anders als Sie, mangels einschlägiger Kenntnisse nicht beurteilen; mir ist auch unbekannt, ob es
vor oder während der Formulierung dieser neuen Fürbitte zu entsprechenden Konsultationen gekommen ist.
Plausibel hingegen erscheint mir Ihre Annahme, die Formulierung lasse die Interpretation zu, die Beni
Jisrael bedürften des Heils und der Erleuchtung durch D. N. I. C. nicht und könnten sich durch das fehlende
Refelxivpronomen ipse aus der Fürbitte quasi „herauswinden“. Dennoch gebe ich zu bedenken: Entscheidend
ist m. E. doch nicht, welche Interpretation das rabbinische oder talmudische Judentum hier bevorzugt.
Maßgeblich ist doch die Frage, wie der Allmächtige, oder D. N. I. C. diese Fürbitte auffassen. Sebst
wenn die Rabbinen für sich eine „Hintertür“ sehen, ist doch die Frage, ob es unsere (katholische) Pflicht
ist, ihnen diese Hintertür „zu versperren“. Wenn die Fürbitte im sensus catholicus als „orthodox“ anzusehen
ist, können wir deren Erfüllung gut Gott überlassen.
–-- Clarissa Coloniensis, der von dir unten analysierte ut-Satz ist leider kein Konsekutiv-, sondern ein
Finalsatz; Konsekutivsätze hatten die drei bisherigen Versionen der Karfreitagsbitte für die Juden an
dieser Stelle. Auf die inhaltliche Relevanz dieser Bemerkung gehe ich in einer ausführlicheren Analyse
kreuzgang.org/viewtopic.php?p=196657 an anderm Ort ein.
@Pippifax Viele Priester (hier nicht nur FSSPX) und Laien haben es dadurch gelöst, daß sie einen päpstlichen
oder bischöflichen Befehl, etwa hinsichtlich des NOM, nicht akzeptiert haben, weil sie der Auffassung
waren und sind, daß er den Glauben gefährdet. Ein zentraler Inhalt des Priesterberufes und des Katholizismus
ist der Gehorsam gegenüber dem Bischof und dem Papst. Dies gelobt auch ein Priester. Wenn dieser nun
gegen eine Weisung des Bischofs oder des Papstes verstößt, stellt sich dieser innerhalb der Kirche ins
Abseits.
@Clarissa Colonia Eine sehr schöne syntaktische Analyse, die Sie da vorgelegt haben. Eine Wohltat Lediglich
das ut würde ich nicht als konsekutives, sondern finales ut verstehen, wie Sie es dann ja auch ganz richtig
mit „damit“ übersetzen. Der Gene(bzw. i)tivus absolutus, dessen Existenz in der Oratio sicherlich ein
Gerücht ist, kommt übrigens nicht nur im Koine-Griechisch vor, sondern auch im klassischen Griechisch.
Und es gibt ihn sogar im Lat., wenngleich nicht im klassischen. In der altlateinischen Bibelübersetzung
kommt er vereinzelt vor, im Bestreben, den griechischen Text möglichst getreu wiederzugeben. Aber in
den lateinischen Stilübungen sollte man diesen tunlichst vermeiden, so schön er in den griechischen
auch ist Machen Sie weiter so, Clarissa. Das ist mal was anderes hier zu lesen, als das immergleiche Lamentieren
über die Schecken des ordentlichen bzw. außerordentlichen Usus Studieren Sie bzw. haben Sie klassische
Philologie studiert? Der Menge scheint darauf hinzudeuten
@ExBochumer – Ruhm der Olive Die Linie ist seitens der Juden noch nicht abgesteckt, die gemeinsame Sprachregelung
dort noch nicht gefunden. Das wundert mich ehrlich gestanden. Beobachten sollten wir die Äußerungen
der nächsten Tage, v.a. in der israelischen Presse. Wie dem auch sei, man hat gegen Benedikt ein hervorragendes
Druckmittel in den Händen um noch mehr zu fordern. Er wird noch weitergehen, warum sonst spricht man
vom Ruhm der Olive? Die Bedeutung entschlüsselt sich.
Care Henrice, ja, ja, Joseph von Eichendorff zitieren … Ts, ts, ts … nun, immerhin eine geistreiche
Entschuldigung für fehlendes Bemühen bei der Suche. Aber: Ich will keine Entschuldigungen, sondern Ergebnisse!
Liebe Colombina, was wäre das hier anderes als Stehgreiftheater? Die blaue Blume Ich suche die blaue
Blume, Ich suche und finde sie nie, Mir träumt, dass in der Blume Mein gutes Glück mir blüh. Ich wandre
mit meiner Harfe Durch Länder, Städt und Au’n, Ob nirgends in der Runde Die blaue Blume zu schaun. Ich
wandre schon seit lange, Hab lang gehofft, vertraut, Doch ach, noch nirgends hab ich Die blaue Blum geschaut.
Joseph von Eichendorff
Care Henrice, ich gab den Rat schon einmal: Erst die blaue Blume finden, dann weiterposten! Außerdem
trete ich nicht mit kariertem Rock im Stehgreiftheater auf!
Werter LandorganistII, circa aeterna leges humanae non valent (STh, I-II, aus dem Ged. zitiert). Vielleicht
sollten Sie sich mit diesem Problem eher an einen Beichtiger oder den Großpönitentiar der römischen
Kurie wenden, nam de rebus gratiae competens non sum!
#173 LandorganistII 20:43:39 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Noch wertere Clarissa, für Qualität ist mir nichts zu teuer. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie meine,
von den Pius-Brüdern in die Hölle verdammte Seele da wieder rauspauken.
Werter LandorganistII, haben Sie herzlichen Dank für die (unverdienten) Blumen, die trotzdem meiner höchst
sündhaften superbia schmeicheln und meiner melancholia guttun. Wollen wir zunächst mal nicht hoffen,
daß Sie je mit dem Recht in Konflikt geraten werden, weder dem staatlichen, noch dem kirchlichen. Aber:
Gutes hat seinen Preis! Ich bin zwar nicht unerschwinglich, aber preiswert! mfG., cc.
Danke, werter Pippifax, für Ihre freundliche Erläuterung; ich glaube, sie ist bei mir trotz lediglich
rudimentärer Rechtskenntnis angekommen. Danke auch, sehr geehrter ExBochumer für die „Presseschau“.
Unwillkürlich und reflexhaft drängt sich mir durch deren Lektüre aber die Frage auf, ob dem (nicht
nur ob seiner Bildung einstmals einzigartigen) Volk des alten Bundes nunmehr neuzeitlich der Sinn für
die Sprache abhandengekommen ist? Weder in der „alten“, noch der „neuen“ Fürbitte ist der Adhortativ
auferat bzw. illuminet an das Volk des alten Bundes gerichtet. Vielmehr gibt die neue Fürbitte der Hoffnung
und dem an Gott gerichteten Wunsch Ausdruck, daß auch die Juden in der Parusie Christus als den Messias
erkennen mögen, dessen Kommen diese immer noch erwarten. Was an dieser Fürbitte, zumal die sprachlich
mißverständliche perfidia weggefallen ist, einem katholischen Dialog mit dem Judentum ist mir nicht
einsichtig.
#169 Pippifax 20:07:14 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Na gut, ich erklärs. Nehmen Sie mir es nicht übel, aber wer von der Seite und am Thema vorbei einsteigt,
muss manchmal mit einer patzigen Reaktion rechnen. Im übrigen bitte ich um Entschuldigung. Was den Notstand
angeht bezog ich mich auf die Frage der Erfüllung religiöser Pflichten unter den seit den späten sechziger
Jahren herrschenden Umständen. Zelebration (für Priester) bzw. Teilnahme (für Laien) an der neuen Messe
oder Festhalten am Überlieferten. Dieses Problem existiert und existierte unabhängig von den Bischofsweihen.
Viele Priester (hier nicht nur FSSPX) und Laien haben es dadurch gelöst, daß sie einen päpstlichen
oder bischöflichen Befehl, etwa hinsichtlich des NOM, nicht akzeptiert haben, weil sie der Auffassung
waren und sind, daß er den Glauben gefährdet. Notstand und Notwehr. Mir ist die Definition dieser Begriffe
im Kirchenrecht nicht bekannt. Ich verwende sie im dem Sinne, wie sie mir aus dem Studium hängen geblieben
sind. Notwehr wäre dann wohl, wenn ich mich gegen einen unmittelbaren gegenwärtigen Zwang zur Teilnahme
an einer akatholischen Veranstaltung weigere. Oder aber, wenn ich durch direktes persönliches Eingreifen
versuche zu verhindern, daß Sakrilegien stattfinden. Mit Notstand meine ich aber einen Dauerzustand,
der es mir gebietet, meine religiösen Pflichten entgegen den Wünschen der Autoritäten gerade nicht
durch Teilnahme an vorangehend beschriebenen Veranstaltungen zu erfüllen, da diese tlw. sakrilegisch
und glaubensgefährdend sind.
#168 ExBochumer † 20:03:47 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Einige „jüdischen Lobbyisten“ … … sind irritiert. Zitate aus dem RV-Newsletter: „Der für Juden verletzende
Satz sei zwar gestrichen worden, doch die Substanz sei die gleiche, zitieren italienische Tageszeitungen
den römischen Oberrabbiner Riccardo di Segni. Der Vatikan habe lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen.
Segni wörtlich: „Das ist ein grundlegendes Hindernis für den Dialog zwischen Juden und Christen, ein
Schritt um 45 Jahre zurück“ (Il Messaggero). „Ich bin sehr enttäuscht.“ (La Repubblica).“ „Dialog könne
es nur geben, wenn die Juden in ihrem Anderssein akzeptiert würden. Doch die Fürbitte gehe weiterhin
davon aus, dass die Juden „zur Erkenntnis der Wahrheit Christi gelangen“ sollten, so die Rabbiner. Teitelbaum
will jedoch keinen Stachel in die jüdisch-katholischen Beziehungen treiben: „Ich bin sicher, dass die
katholische Kirche einen Weg finden wird, das zu erklären, und ich bin sicher, dass sie die jüdischen
Gefühle nicht verletzen möchten. Das war bestimmt nicht die Absicht, aber jetzt brauchen wir auch eine
klare Linie. Wenn den Juden der christliche Glauben beigebracht werden soll, wozu braucht man dann Dialog?““
Weiß im Vatikan die Rechte nicht, was die Linke tut? sacerdos helveticus schrieb: Höchst eigenartig
ist jeedoch, dass die Änderung in einer Note des Staatssekretariates verfügt wurde. Dabei hat doch der
Hl. Vater in seinem Motu Proprio ausdrücklich die Kommision „Ecclesia Dei“ als kompetent für alles,
was mit dem Ritus Extraordinarius zusammenhängt, erklärt. Von der Materie her liesse sich auch eine
Kompetenz der Gottesdienstkongregation oder auch der Glaubenskongregation rechtfertigen. Ob aus dem Umstand,
dass das Staatssekretariat die Änderung verfügt hat, Streitigkeiten innerhalb der Kurie in dieser Angelegenheit
anzunehmen sind? Wir erinnern uns: Die Abänderung des Gebetes für die Umkehr der Juden in der alten
Liturgie des Karfreitages „ist kein dringendes Problem“. Das erklärte Prälat Camille Perl in einer Stellungnahme
vor der italienischen Webseite ‘Petrus’. Prälat Perl betont auch, daß die bevorstehende Instruktion,
welche einige Aspekte des Motu Proprio klären soll und kürzlich von Staatssekretär Tarcisio Kardinal
Bertone angekündigt wurde, das Fürbittgebet für die Bekehrung der Juden nicht erwähnen wird. [link]www.kreuz.net/…icham16.Januar![link]
Werter Pippifax, ich bin zwar nicht Ihr „Mädel“ und zum BDM mußte ich auch nicht mehr, aber jetzt habe
ich verstanden, worin Ihr persönlicher Notstand besteht; wäre dafür nicht Notwehr einschlägig (Schutz
vor Verunehrung des göttlichen Namens, wie Sie selbst andeuteten)?
#165 Pippifax 19:31:28 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Ach Mädel, ich redete hier nicht von den Bischofsweihen von 1988. Meine Auffassung hierzu lässt sich
mit 1500 Zeichen nicht darstellen. Ich redete von meinem persönlichen Anliegen, nicht an Handlungen,
die meiner Auffassung nach gegen das 1. Gebot verstoßen, teilzunehmen. Das heißt zum Beispiel am NOM,
wie er normalerweise in den Pfarrgemeinden in Deutschland gefeiert wird (Handkommunion, „für alle“, Frauen
im Altarraum etc.). Ergo suche ich die Messe nach dem Missale Romanum 1962, die göttl. Liturgie oder
eine andere Ostliturgie (bei den unierten Ritenkirchen) auf.
Die „notstandserzeugenden“ Umstände, die Sie, werter Pippifax, ansprechen, haben einen bösen Haken:
1) Der mutmaßliche Notstand (Vorsorge für die Leitung der fraternitas und deren Fortbestand) bestand
ja unmittelbar nach dem schismatischen Akt nicht mehr. 2) Für den Tatbestand des can. 1382 CIC/83 bestehen
zwar in den cann. 1323 und 1324 Rechtfertigungs- bzw Entschuldigungsgründe. Aber treffen die denn zu?
Hatte M. Lefebvre das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet, oder in Unkenntnis des Verstoßes gegen ein
Gesetz gehandelt, wurde er durch physische Gewalt oder schwere (von außen eingeflößte) Furcht gezwungen,
handelte er aus Notwehr oder Nothilfe, oder entbehrte er des Vernunftgebrauchs? War sein Vernunftgebrauch
unvollständig, oder durch Alkohol oder Verwirrung zurechenbar eingeschränkt? Handelte er aus schwerer
Leidenschaft, war er noch nicht volljährig? Stallt die Tat einen Notwehr- oder Nothilfeexzeß dar …
etc. Keiner der Strafausschluß- oder Strafminderungsgründe der cannn 1323 und 1324 ist wohl anwendbar,
obwohl ich mir schon denken kann, daß nicht nur der ein oder andre Schelm manchen der Gründe für zutreffend
und bewiesen halten mag …
#162 Pippifax 19:00:34 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Aber schon für MR 1962 zutreffend! @Pius XII Sie mögen Recht haben, aber was Sie sagen, gilt ja auch
schon für die Variante aus dem MR 1962 und wenn ich mich recht erinnere, hat schon Ihr Namenspatron die
Kniebeuge auch im Rahmen der Judenfürbitte eingeführt. Also ganz unverfälscht wird sie demzufolge selbst
bei der FSSPX nicht gebetet. Zudem sei die Frage erlaubt, ob sich die Bruderschaft dauerhaft gegen diese
Änderung sträuben kann, wenn gleichzeitig – wie Sie zumindest sagen – die neue Fürbitte keine Häresie
darstellt. Eine freundlichere Formulierung dürfte ja auch kein die Häresie begünstigender Umstand sein.
Gilt dann der Notstand noch?
Care sacerdos, sine ullo dubio nehme ich Ihre Angabe zu einer gegenüber Ihnen geäußerten Bischöflichen
Auffassung zur Kenntnis, kann diese aber nicht näher bewerten. Meine Intention war es, Ihre Aussage nur
dahingehend zu ergänzen, daß nicht wieder irgendjemand hier deswegen eine (überflüssige und abwegige)
„Gültigkeitsdiskussion“ lostritt. mfG, cc.
Rolle des Staatssekretariates Die Legitimität der Entscheidung habe ich ja nicht bestrittten, es nur
für auffällig gehalten, dass das Staatssekretsariat diese Entscheidung veröffentlicht und nicht die
mit der Materie befasste Kommission. Im Allgemeinen lässt sich seit dem letzten Konzil eine Tendenz erkennen,
dass das Staatssekretariat eine Art „Superministerium“ geworden ist, durch dessen „Filter“ zahlreiche
Entscheidungen der einzelnen Kongregationen müssen, was bei manchen Präfekten zu Frustrationen führt,
da man den Eindruck hat, dass das Staatssekretariat zu sehr diplomatische Rücksichten auch im innerkirchlichen
Bereich anwendet. Diese Einschätzung wurde mir von einem Diözesanbischof geäussert, der dies für eine
nicht gute Entwicklung hält.
Kirchenrechtlich partizipieren die kurialen Stellvertreterorgane des Pontifex an dessen gesetzgeberischer
Vollmacht, an die sie auch delegiert werden können und delegiert wurden (anders als der Diözesanbischof
kann der Pontifex seine Legislativgewalt nämlich delegieren). Diese Delegation der pontifikalen Legislativgewalt
gilt aber allen Stellvertreterorganen gleichermaßen. Daher besitzt die durch das MP Pastor Bonus vorgenommene
Diffenzierung der Zuständigkeit der Dikasterien nur funktionalen, nicht konstitutiven Charakter: Die
eine und einheitliche Legislativgewalt des Pontifex ist den kurialen Dikasterien insgesamt delegiert.
Damit ist die „Zuständigkeitsfrage“ für bestimmte Materien nur formal, so daß im Regelfall die Glaubenskongregation
in Glaubensfragen, die Gottesdienstkongregation in gottesdienstlichen, die Propaganda Fide in missionarischen
Fragen (etc.) entscheidet, ohne daß die „formale“ Zuständigkeit des gesetzgebenden Dikasteriums auf
die Legitimität des gesetzgeberischen Handelns geschlossen werden könnte.
#158 Pius XII 18:03:30 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Reißbrett-Fürbitte Sicher steht die neue Fassung theologisch in der kirchlichen Lehre, weil sie die
Bekehrungsnotwendigkeit der Juden nicht leugnet (nur anders, netter formuliert). Aber: Es ist doch wieder
ein Fall, in dem Liturgie gemacht wird. Die Karfreitagsbitten zählen zu den ältesten Teilen der Liturgie.
Und ein Argument gegen die Liturgiereform, das übrigens besonders vehement von Kardinal Ratzinger vorgebracht
wurde, ist doch, daß hier die „gemachte“ an die Stelle der „gewachsenen“ Liturgie tritt. Und genau das
trifft eben auch für die neue Karfreitagsbitte zu. Nun gut, daß die FSSPX die neue Fassung übernimmt
ist ja wohl nicht zu befürchten.
#157 Freinsberg 17:46:00 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Ecclesia Dei Vielleicht ist „Ecclesia Dei“ juridisch kompetent (=zuständig), aber nicht kompetent im
Sinne von fähig / geeignet. Wäre das eine Erklärung?
Ausgewogene Stellungnahme Der englischsprachige Liturgiker Alcuin Reid hat folgende Stellungnahme abgegeben,
der ich zustimmen kann: Der hl. Vater hat sich entschlossen, einige Ausdrücke des früheren Gebetes zu
ändern, und es steht uns frei, das für angebracht zu halten oder nicht. Aber die Veränderung betrifft
nicht die Substanz der hl. Liturgie, die uns überliefert worden ist, und sie steht auch nicht in einem
grundlegenden theologischen Gegensatz zu dem, was vorher war. Tatsächlich bekräftigt die neue Form (und
das auf ziemlich schlaue Weise) die katholische Lehre, die von vielen bestritten wird, wenn sie behaupten,
daß es in der modernen Zeit überhaupt nicht mehr angebracht sei, für die Bekehrung der Juden zu beten.
Diese Position hat der Papst als unvereinbar mit der Lehre Christi, so wie sie war, wie sie ist und immer
sein wird, zurückgewiesen. Höchst eigenartig ist jeedoch, dass die Änderung in einer Note des Staatssekretariates
verfügt wurde. Dabei hat doch der Hl. Vater in seinem Motu Proprio ausdrücklich die Kommision „Ecclesia
Dei“ als kompetent für alles, was mit dem Ritus Extraordinarius zusammenhängt, erklärt. Von der Materie
her liesse sich auch eine Kompetenz der Gottesdienstkongregation oder auch der Glaubenskongregation rechtfertigen.
Ob aus dem Umstand, dass das Staatssekretariat die Änderung verfügt hat, Streitigkeiten innerhalb der
Kurie in dieser Angelegenheit anzunehmen sind?
Interpretation: „ … , damit ganz Israel beim Eintritt der Völkerfülle in Deine Kirche heil werde.“
Nos sumus novus israel, heißt es doch in einem der Hymnen des Brevarium Romanum (deren sprachliche Kunstfertigkeit
und Wortgewalt durch die deutsche Übersetzung doch arg gelitten hat). Mit „ganz Israel“ muß man intentional
wohl das alte und das neue Israel verstehen. Das Volk des alten und des neuen Bundes bilden, so meine
private Interpretation, zusammen das ganze Israel, das bei der Parusie konstituiert wird.
#154 Seminarist 17:12:38 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Ja, watt denn nun? Bete ich für die Bekehrung der Juden – bin ich Antisemit. Weigere ich mich, für Juden
zu beten – bin ich erst recht Antisemit. Damit ist gezeigt, das ide Modernisten es sich so auslegen, wie
es ihnen gerade passt. Beim NOM ist es übrigens unproblematisch, die besagte Karfreitagsfürbitte wegzulassen,
da ich ja in der nächsten eh für alle bete, „die nicht an Christus glauben.“ Im alten Ritus kann man
selbst auswählen, ob man sich unter die „haeretica“ oder unter die „paganis“ zählt.
Grammatikalische Analyse: Die hier diskutierte Textpassage lautet: „ut plenitudine gentium in Ecclesiam
Tuam intrante omnis israel salvus fiat“. Zunächst handelt es sich bei dieser Paraphrase (ut … fiat)
um einen Konsekutivsatz (daß, damit, so daß), der durch das Konjunktiv Präsens des Prädikats als erfüllbar
gedachter Wunsch aufzufassen ist. Satzglieder: ut: subordinierende Konjunktion; plenitudine intrante:
Abl. abs. mit temporalem (vielleicht konditionalem) Nebensinn; gentium: Genitivus (oder „Genetivus“, vgl.
Menge, Lehrbuch der lat. Syntax u. Semantik, S. 1001) partitivus (vielleicht appositionalis) als Genitivobjekt
zu plenitudine; in (m. Akk., scil. Ecclesiam Tuam): Präposition in/hinein, das Akkusativobjekt (ecclesiam
tuam) als Ziel einer gerichteten Bewegung; omnis israel: Subjekt; salvus: Prädikatsnomen zur Kopula fiat.
Dann heißt der Satz: „… , damit ganz Israel beim Eintritt der Völkerfülle in Deine Kirche heil wird.“
Einen (eigentlich nur im Koine-Griechisch gebräuchlichen) genitivus absolutus erkenne ich in diesem Satz
nicht; sollte doch einer da sein, bitte ich um Aufklärung!
Von einer „Kapitulation des Vatikan“ kann keine Rede sein Der Inhalt und die Lehre, den die Fürbitte
wiedergibt, ist nach wie vor derselbe, und es ist auch angebracht, für das alttestamentliche Gottesvolk
zu beten, und die äußere Form der Fürbitte kann ja auch etwas freundlicher formuliert sein.
#151 Tridentinus 16:36:00 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Verbindlichkeit Wenn dieser Text in den AAS erscheint, ist er ab diesem Karfreitag verbindlich, wie aus
dem letzten von Freinsberg hier dankenswerterweise eingestellten Satz des Textes der Nota hervorgeht.
Andernfalls hätte er ausdrücklich den Hinweis enthalten müssen, dass er anders alsauf dem üblichen
Wege promulgiert wird.
Auch für die Bekehrung des dogmenleugnenden Apostatenkardinal Lehmann ist zu beten, nachdem dieser in
einer Erklärung verkündete, die Juden bedürften keiner Missionierung, da der Alte Bund bereits ein
Heilsweg für sich sei, was eine Leugnung des Dogmas von der alleinseligmachenden Kirche ist, was mit
„Kardinal“ Lehmann auch viele „V2“-Häretiker ja so lehren, und diese Irrlehre über das Pastoralkonzil
behaupten.
#149 Tridentinus 16:04:56 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Freinsberg Ich finde diesen Text vollkommen akzeptabel und würde wünschen, er würde möglichst bald
auch im Ordentlichen Usus verbindlich. Aber in der Form, wie er uns bis jetzt bekannt geworden ist, nämlich
als Nota des Staatssekretariates, ist er formalkanonistisch zweifellos noch nicht promulgiert. In diesem
Sinne auch mir bis auf weiteres „egal“.
#148 Freinsberg 15:57:14 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Mitteilung des Staatssekretariats Nota della Segreteria di Stato Con riferimento alle disposizioni contenute
nel Motu proprio «Summorum Pontificum», del 7 luglio 2007, circa la possibilità di usare l’ultima stesura
del Missale Romanum, anteriore al Concilio Vaticano II, pubblicata nel 1962 con l’autorità del beato
Giovanni XXIII, il Santo Padre Benedetto XVI ha disposto che l’Oremus et pro Iudaeis della Liturgia del
Venerdì Santo contenuto in detto Missale Romanum sia sostituito con il seguente testo: Oremus et pro
Iudaeis Ut Deus et Dominus noster illuminet corda eorum, ut agnoscant Iesum Christum salvatorem omnium
hominum. Oremus. Flectamus genua. Levate. Omnipotens sempiterne Deus, qui vis ut omnes homines salvi fiant
et ad agnitionem veritatis veniant, concede propitius, ut plenitudine gentium in Ecclesiam Tuam intrante
omnis Israel salvus fiat. Per Christum Dominum nostrum. Amen. Tale testo dovrà essere utilizzato, a partire
dal corrente anno, in tutte le Celebrazioni della Liturgia del Venerdì Santo con il citato Missale Romanum.
Dal Vaticano, 4 febbraio 2008. Welche rechtliche Bedeutung die Notificatio hat, weiß ich auch nicht (und
ist mir eigentlich egal).
#147 Tridentinus 15:56:23 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Karl Murx Richtig. Aber wenn das nicht der Fall ist, also keine andere Promulgationsweise bestimmt wird,
muss er in den AAS erscheinen, und wenn er schon vor Ablauf dreier Monate nach der dortigen Publikation
Rechtskraft erlangen soll, etwa ab dem diesjährigen Karfreitag einschliesslich, muss auch das ausdrücklich
aus dem Text hervorgehen.
#146 Karl Murx 15:50:15 | Mittwoch, 6. Februar 2008
der Text müsste nicht in den AAS erscheinen,… …jedoch müßte in diesem Falle ausdrücklich genannt
sein, daß eine andere Veröffentlichungsart Rechtskraft verliehe. Siehe CIC
#145 Tridentinus 15:43:18 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Wo ist der Verpflichtungszeitpunkt genannt? Da steht nur, in derbisherige Text in der Karfreitungsliturgie
soll durch den neuen Text ersetzt werden. Es gibt jedes Jahr einen Karfreitag. Wenn es schon ab diesem
benutzt werden soll, muss notwendig gesagt werden, dass die normale 3-Monatsfrist nicht gelten soll. Überhaupt
muss der Text erstmal in den AAS erscheinen, sonst weiss man gar nicht, von welchem Zeitpunkt an, die
3 Monate zu berechnen sind, die natürlich gelten, wenn nichts anderes festgelegt ist.
#144 santa rita 15:36:09 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Dr. Heger Eine Frage zu dem aus der Reichskrone verschwundenen „Leitstein“: Du sprichst von dem sog. „Waisen“?
Genau de.wikipedia.org/wiki/Waise_(Reichskrone). Er befand sich oben an der Stirnplatte unter dem Kreuz.
Nach seinem Verschwinden ist er durch einen kleineren, herzförmigen Stein ersetzt worden, der die Fassung
auch nicht ganz ausfüllt.
#143 Tridentinus 15:35:27 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Gotthard Sie haben scheinbar nie etwas von mir gelesen: Ich bin doch kein Papolatrist! Es geht hier nicht
um einen Wunsch, sondern um ein Gesetz. Das muss nach Massgabe des Rechts promulgiert werden, wenn anders
als gewöhnlich, bitte sehr. Aber das muss dann ausdrücklich in Anspruch genommen werden. Mit einem Zeitungsartikel
im OR wird jedenfalls nichts zum Gesetz.
Es bleibt dabei: Papst hat Verpflichtungszeitpunkt genannt Der Papst kann selbstverständlich von der
herkömmlichen Promulgationsweise abweichen und im übrigen den Zeitpunkt der Verpflichtung vorverlegen.
#141 Gotthard 15:27:57 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Tridentinus wenn er schon zum diesjährigen Karfreitag liturgisch verpflichtend sein soll, muss das ausdrücklich
gesagt werden, ich hatte immer gedacht, der ausdrücklich zum Ausdruck gekommene WUNSCH des hl. Vaters
wäre Dir immer und überall Befehl… … so las ich es immer im Zusammenhang mit der anderen Übersetzung
des „pro vobis“. Nicht der Wunsch des Papstes als solcher scheint entscheidend zu sein sondern dessen
Inhalt. Das nenne ich Modernismus pur!
@stimme der vernunft: Deine Oberlehrermanieren sind völlig fehl am Platz. Die Schreibweise „genetivus“
ist nämlich durchaus eine der beiden zulässigen Varianten. Und zur Sache, nämlich dem Dir unbekannten
genetivus absolutus, für den Du ein Bespiel suchtest, hast Du überhaupt nichts zu sagen?! Nicht einmal
„danke“. Du bist also nicht nur ein Oberlehrer, sondern auch noch ein Flegel. MfG Christoph Heger
#139 Tridentinus 14:47:40 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Nachdem ich jetzt den Wortlaut aus dem Osservatore Romano nochmals genau gelesen habe, komme ich doch
zu dem Schluss, das das Keine Promulgation iSv can. 8 § 1 ist. Wenn genau dieser Text in den AAS erscheint,
erlangt er nach 3 Monaten Rechtskraft, wenn er schon zum diesjährigen Karfreitag liturgisch verpflichtend
sein soll, muss das ausdrücklich gesagt werden, denn aus der Natur der Sache ergibt sich die Dringlichkeit
eben nicht, nachdem das Vorgängergebet bis jetzt im Rahmen der Bestimmungen des MP Ecclesia Dei adflicta
unbeanstandet benutzt worden ist und einzelne nochdazu ein Indult geniessen, die Riten vor der pianischen
Karwochenreform zu zelebrieren.
Ach, und das ist jetzt also ein „genetiv“? Hm, anfangs dachte ich noch es wär nur ein Verschreiber, aber
nachdem du es nun auch noch wiederholst, muss ich leider annehmen, du weisst gar nicht, was ein Genitiv
ist, wenn du ihn nicht mal buchstabieren kannst.
Genetivus absolutus genetivus absolutus ? Ja, man stelle sich vor! Der ist mir in 9 Jahren Latein nie
untergekommen. Das wird so sein. Es handelt sich bei dem lateinischen ablativus absolutus – im Stil von
„stimme der vernunft“ zu sprechen – um eine römische Häresie. Denn orthodox ist natürlich der griechische
(und in Resten noch vorhandene deutsche) genetivus absolutus?! Mensch, da hat man das große Lationum
aber von euch Tradis mit eurem Eifer für das Lateinische kann man doch trotzdem noch was lernen! Das
hat zwar mit „Eifer für das Lateinische“ nichts zu tun, aber lernen könnte „stimme der vernunft“ hier
in der Tat was – wenn Du es denn wolltest. Kannst du mal ein Beispiel für den „genetivus absolutus“ geben?
Ja, bitte, zum Beispiel: „Er verließ unverrichteter Dinge das Haus.“ MfG Christoph Heger
@Heger genetivus absolutus ? Der ist mir in 9 Jahren Latein nie untergekommen. Mensch, da hat man das
große Lationum aber von euch Tradis mit eurem Eifer für das Lateinische kann man doch trotzdem noch
was lernen! Kannst du mal ein Beispiel für den „genetivus absolutus“ geben? Und gibts den „genetivus“
auch nichtabsolut?
#135 Benedikt 13:54:46 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@ ruhrgebietler Jesus Christus ist für viele gestorben! Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen
zu erlösen. De fide. Christus hat uns durch seinen Opfertod am Kreuz losgekauft und mit Gott versöhnt.
De fide. Dieser unser Gott und Herr Jusus Christus wollte sich selbst einmal auf dem Altar des Kreuzes
im Tode Gott dem Vater als Opfer darbringen, um für die erlösungsbedüftigen Menschen die ewige Loskaufung
zu bewirken (Konzil von Trient, DH 1739). Daraus folgt: Es ist häretisch zu behaupten, dass Jesus nicht
für alle Menschen gestorben ist. Dass es Menschen gibt, die dieses Heilswerk nicht annehmen, steht auf
einem ganz anderen Blatt. und es heißt: Oremus et pro perfidis Judaeis, ut Deus et Dominus noster auferat
velamen de cordibus eorum, ut et ipsi cognoscant… wer dies leugnet, leugnet elementare Glaubensstücke
Die neue Fürbitte sagt dasselbe aus. Wer meint, eine bestimmte Formulierung sei ein Glaubensgut, dem
ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der häretische ablativus absolutus. stimme der vernunft: Dass der ablativus absolutus etwas häretisches
ist, habe ich schon in der Schule immer vermutet. Ja, natürlich! Nämlich dann, wenn man – im Sinne der
von mir schon angeführten und von Immanuel Kant in seiner verschollenen (fast) gleichnamigen Kritik dargestellten
„albernenen Vernunft“ – meint, daß der genetivus absolutus das Orthodoxe sei. MfG Christoph Heger
@Loisl (welches aber nicht häretisch ist, da der ablativus absolutus in Form eines participium praesens
activum verwendet wird) Dass der ablativus absolutus etwas häretisches ist, habe ich schon in der Schule
immer vermutet.
#131 Karl Murx 12:39:48 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Falsch, Alois! Thomas ist der Auffassung, ist der Auffassung, daß diese Zusätze zur Gültigkeit wesentlich
notwendig sind. Siehe Fußnote 2 in „Sakramentenlehre“, Band 1, von Gihr auf Seite 428. Dabei wird ausgeführt,
daß alle alten Thomisten bis Cajetan dieser Auffassung waren. In der Tat ist Thomas hier widersprüchlich,
denn in III q.78 a.3 www.newadvent.org/summa/4078.htm kann er nur so verstanden werden, daß die zusätzlichen
Worte zur „Substanz der Form“ gehören, wie er selber sagt: Consequently it must be said that all the
aforesaid words belong to the substance of the form; but that by the first words, „This is the chalice
of My blood,“ the change of the wine into blood is denoted, as explained above (2) in the form for the
consecration of the bread; but by the words which come after is shown the power of the blood shed in the
Passion, which power works in this sacrament, and is ordained for three purposes.
#129 Guiseppe 12:11:33 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@ turk (6.2.08, 10:21 Uhr) Volle Zustimmung! Sehe ich genauso! Sehr empfehlenswert (gerade auch für den
Verfasser des hier diskutierten Artikels mit der geradezu widerlichen Überschrift „Nächste Kapitulation
des Vatikan“): …ww.summorum-pontificum.de/…g/karfreitag_2.shtml
#128 Alois Bischof 11:58:56 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Zur sakramentellen Gültigkeit des Hl. Messopfer reichen „Das ist Mein Leib“ u. „Das ist Mein Blut“ völlig
aus. Nach dem hl. Thomas von Aquino sogar. Er spricht nur von „integritas“ des ritus, die durch die übrigen
Worte garantiert wird. „Integritas“ (Vollständigkeit u.a.) heißt nicht Gültigkeit. Jedenfalls lässt
sich hinweisen auf die Anaphora Addi und Mari. Sieh dazu auch rorate-caeli.blogspot.com – sowie zu diesem
Kapitulationsgebet (welches aber nicht häretisch ist, da der ablativus absolutus in Form eines participium
praesens activum verwendet wird).
Fragen 1. Wo finden im deutschen Sprachraum – außer i Wigratzbad – überhaupt Karfreitagsliturgien in
der überlieferten Form statt? 2. Welche Konsequenzen würde die Missachtung der Übernahme der neuen
Form der alten Karfreitagsfürbitte für die Juden nach sich ziehen? Es gibt ja auch andere Elemente im
Bereich der alten Liturgie, die je nach Gewohnheit unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es auch
bei den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften einige Priester, die die Vergebungsbitte vor dem Kommunionempfang
wiederholen, während andere diese weglassen. Was ist denn nun korrekt? Was ist erlaubt, was nicht?
#126 Tridentinus 11:35:40 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Karl Murx Diesen Ausführungen stimme ich voll zu, nur würde ich nicht von autoritärem, sondern von
autoritativem Aussprechen der Wandlungsworte reden. Der Bundesschluss wird bei der Eucharistie fast völlig
übersehen. Sehr seltsam, wo doch nicht einfach von Blut, sondern von Bundesblut die Rede ist. Der Kelch
hat auch noch die Funktion des kultischen Auffangens des Blutes, worin er die Annahme des Opfers seitens
Gottes nach Thalhofer kultisch-rituell darstellt. Ein weiterer, oft übersehener, aber reichhaltiger Ansatz.
#125 Spätmerker 11:29:25 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Hmmmja, man sieht das ja auch an der Wandlungsbitte vor der Konsekration Im Gebet „Quam Oblationem“ ist
ja auch die Rede vom amtlichen Opfer (adscriptam).
#124 Karl Murx 11:24:58 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Heger: Die Konsekration stellt einen Gestzestext dar Man sieht das besonders gut, wenn man das Gesetz
des Neuen Bundes dem Inaugurationsgesetz des Alten Bundes gegenüberstellt: Ex.24,8 Ille vero sumptum
sanguinem respersit in populum et ait: „ Hic est sanguis foederis, quod pepigit Dominus vobiscum super
cunctis sermonibus his „. Und vorher bekundete das Volk seinen Gehorsam und seinen Beitritt zu diesem
Bund. Die Worte der Konsekration in der Messe abrogieren diesen Alten Bund und setzen den Neuen an die
Stelle: Hic est enim calix sanguinis mei, novi et aeterni testamenti : mysterium fidei : qui pro vobis
et pro multis effundetur in remissionem peccatorum. Haec quotiescumque feceritis, in mei memmoriam facietis.
Die Messe ist also ein Bundesopfer, welches durch die Verkündigung des Gesetzestextes vollzogen wird,
durch jemanden, der in Persona des Gesetzesgebers sprechen kann, der Priester! Dabei wird in der Konsekration
und Wandlung der Gesetzgeber selbst gegenwärtig. Weil die Wandlungsworte eine juristischer Bundestext
sind, kann niemals eine Wandlungsbitte die Wandlung bewirken. Es ist eine autoritärer Vollzug. Etwas,
was dem Sinn des Gesetzes entgegen ist, kann daher nicht die Wandlung bewirken. Das „für alle“ ist eine
Verfälschung dieses Gesetzes, denn Christus will nur „voluntas antecedens“ das Heil aller Menschen, nicht
aber „voluntas consequens“.
#123 Tridentinus 11:23:20 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@turk Ihre minimalistische Meinung ist eine Ansicht der Theologen. Diese sagen: „Das ist mein Blut“ oder
„Das ist der Kelch meines Blutes“ reicht zur Konsekration des Weines hin. Thomas ist zB anderer Ansicht.
Und es stimmt ja, was Freinsberg anmerkt. Man muss einen grösseren Kontext mit einbeziehen. Mindestens
den integralen Canon Missae. Demnach wird eine Konsekration demnächst sicher verungültigt, bei dem schon
vor Aussprechen der von Ihnen für hinreichend gehaltenen Worte feststeht, das dann sicher sinnentstellende
„für alle“ zu sagen. Da die Doppelkonsekration wesentlich ist, wird dann wohl auch die Hostie nicht konsekriert,
wenn der Zelebrant – wovon auszugehen ist – auch schon vor Aussprechen der Brotformel die Absicht hat,
später beim Kelch „für alle“ zu sagen, weil er den Sinn von „für viele“ nicht akzeptiert und daher
schon feststeht, dass er den Wein nicht gültig konsekrieren wird. @Murx: Die Einsicht des Ritenkanons
ist ein Optimum, von dem wir längst weit entfernt sind, leider. In unserer sehr bescheidenen Situation
muss man wohl abwägen. Hoffen wir, dass diese neue Formulierung bald auch in die Ordentliche Form eingeht
und ein völlig inakzeptables Gebet dort endlich beseitigt.
Eine Frage an die Dogmatiker Die Frage der Gültigkeit der Zelebration mit der unverfrorenen Nachbesserung
der Worte Christi scheint mir – als theologisch Ungebildetem – nicht so einfach, wie turk das zu meinen
scheint, wenn er schreibt: nach der guten alten Dogmatik gehört der Abschnitt „pro multis“ nicht zu den
für die Gültigkeit des Meßopfers nötigen essentiellen Konsekrationsworten, weshalb es auch in Hinkunft
unerheblich ist, Ich frage mich nämlich, ob es wirklich unerheblich für die „essentiellen Konsekrationsworte“
ist, was ihnen im „nicht essentiellen“ Abschnitt apponiert wird. Wäre es zum Beispiel auch unerheblich,
wenn der Zelebrant im Relativsatz sagen würde: „das für Weiße, aber nicht für Schwarze vergossen ist“?
Selbstverständlich ist es innig zu wünschen, daß nicht der Großteil aller Messen weltweit durch einen
möglichen Defekt ungültig ist. Aber die Leichtigkeit, mit der man vier Jahrzehnte lang diese Frage abgewiesen
hat, stimmt schon nachdenklich. Natürlich ist es – auch ganz abgesehen von der Frage der Gültigkeit –
dringend notwendig, daß diese unverfrorene Nachbesserung der Worte Christi abgestellt wird. MfG Christoph
Heger
#119 Tridentinus 11:03:02 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Freinsberg Das tue ich nicht. Aber eine Änderung an derart signifikanter Stelle ist ein so schwerwiegender
Defekt, dass ich dogmatisch trotzdem bei meiner Konklusion bleibe. Zumal die Liturgiewissenschaft heutzutage
entweder vorwiegend historisch arbeitet oder liturgiepraktisch. Dabei hat sie weithin jeden Bezug zur
Dogmatik eingebüsst und damit strenggenommen aufgehört, Theologie im eigentlichen Sinne zu sein. Das
hat schon E. Peterson in seinem Büchlein von den engeln zutreffend hervorgehoben und beklagt.
Gültigkeit nicht berührt Auch wenn ich mich wiederhole: nach der guten alten Dogmatik gehört der Abschnitt
„pro multis“ nicht zu den für die Gültigkeit des Meßopfers nötigen essentiellen Konsekrationsworten,
weshalb es auch in Hinkunft unerheblich ist, falls jemand im Ungehorsam „für alle“ beten sollte, solange
er nur die ganz allgemeine Intention hat, das tun zu wollen, was Jesus Christus und Seine Kirche damit
gemeint haben und weiterhn meinen.
#117 Freinsberg 10:55:27 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Konsekration? Man kann die Konsekration (und damit deren Gültigkeit) nicht an einer einzigen Stelle des
Eucharistiegebetes festmachen. Das ist heute liturgiewissenschaftliche sententia communis.
@LandorganistII – zuerst erwarten wir mal folgendes: LandorganistII: Nun erwarten wir den Gehorsam der
„Altgläubigen“, so, wie diese den Gehorsam in Sachen „für viele“ erwarten. Dass die Päpste sich an
die Überlieferungen ihrer eigenen Aussagen halten! Also auch, daß die trid. Liturgie, die nie aufgehoben
wurde auch ZELEBRIERT WIRD. Und bevor diese Schwarzkittel also irgendwen auf Gehorsam hinweisen, mögen
sie sich erst einmal selber prüfen, ob sie sich daran gehalten haben! Es fördert den Brechreiz, wenn
ich diese diletantischen Argumentationen auf +.net und anderen Foren verfolge. Jesus Christus ist für
viele gestorben! und es heißt: Oremus et pro perfidis Judaeis, ut Deus et Dominus noster auferat velamen
de cordibus eorum, ut et ipsi cognoscant… wer dies leugnet, leugnet elementare Glaubensstücke
#115 Tridentinus 10:51:08 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@Turk Sie haben recht. Im übrigen wird aber die Gültigkeit von Konsekrationen mit „für alle“ mindestens
dann nicht mehr gegeben sein, wenn „für viele“ verpflichtend ist. Wer dann weiterhin „für alle“ sagt,
dokumentiert, dass er der sakramentalen Form einen Sinn unterlegt, den er mit „für viele“ nicht verbinden
zu können meint. Eine solche Änderung des Sinnes aber bewirkt Ungültigkeit. Vorher kann man das nicht
mit Gewissheit sagen, weil man „für alle“ ja auch richtig verstehen kann.
#114 Karl Murx 10:48:52 | Mittwoch, 6. Februar 2008
Für mich gilt der neue Codex zwar nicht, aber als Beitrag dieses: Can. 8 – § 1. Allgemeine kirchliche
Gesetze werden durch Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert,
wenn nicht in einzelnen Fällen eine andere Promulgationsweise vorgeschrieben ist; sie erlangen ihre Rechtskraft
erst nach Ablauf von drei Monaten, von dem Tag an gerechnet, der auf der betreffenden Nummer der Acta
Apostolicae Sedis angegeben ist, wenn sie nicht aus der Natur der Sache sogleich verpflichten oder im
Gesetz selbst eine kürzere oder längere Gesetzesschwebe besonders und ausdrücklich festgesetzt ist.
Der alte sagt aber dasselbe: Can. 9. Leges ab Apostolica Sede latae promulgantur per editionem in Actorum
Apostolicae Sedis commentario officiali, nisi in casibus particularibus alius promulgandi modus fuerit
praescriptus; et vim suam exserunt tantum expletis tribus mensibus a die qui Actorum numero appositus
est, nisi ex natura rei illico ligent aut in ipsa lege brevior vel longior vacatio specialiter et expresse
fuerit statuta.