Ein Kapuzinerprovinzial hat kürzlich offen ausgesprochen, welche gesamtkirchliche Bedeutung römischen Dekreten und Bestimmungen in Tat und Wahrheit zukommt.
Selbst Bischöfe behandeln römische Weisungen als Produkt für den Abfall.
(kreuz.net) Am ersten Februar gewährte der Provinzial der Schweizer Kapuziner, Pater Ephrem Bucher (63),
der ‘Neuen Luzerner Zeitung’ ein Interview.
Die ‘Neue Luzerner Zeitung’ gehört dem kirchenfeindlichen
Ringier-Verlag.
Pater Bucher war auch einige Zeit in der Generalleitung des Ordens in Rom tätig.
Zur
stark überalterten Schweizerischen Kapuzinerprovinz – einstmals mit über 700 Mitgliedern die größte
der Welt – zählen heute noch rund 230 Mitglieder, von denen ein Drittel Laienbrüder sind.
In dem Interview
teilt der Kapuziner mit, daß sein Orden weltweit wächst, aber quasi in die Dritte Welt auswandert: „Der
Schwerpunkt liegt nicht mehr in Europa, sondern in Südamerika, Afrika, Indien, Ostasien und Osteuropa.“
Er erklärt auch, daß die Kapuziner ziemlich demokratisch organisiert sind und die Provinzen große
Autonomie genießen.
Diese Aussage benützt der interviewende Journalist, André Stocker, um einen Gegensatz
zu einem angeblichen „Zentralismus der Römischen Kurie“ zu konstruieren.
„Eher subalterne Kurienbeamten
glauben, die ganze Kirche marschiere im Takt ihrer Verlautbarungen“ – kontert der Kapuziner und spielt
mit seiner Aussage indirekt auch auf die Unterstellung des Journalisten an.
Dann fährt Pater Bucher
weiter: „Ich deute viele römische Dekrete so, daß sie den Tarif durchgeben, aber nicht als strikten
Befehl, sondern als Anregung.“
Die römischen Dekrete seien „Idealvorstellungen im Bewußtsein, daß
die Wirklichkeit anders aussieht.“
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22 Lesermeinungen
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#22 franziskus 09:41:59 | Donnerstag, 7. Februar 2008
Danke RR Kluge Worte eines weisen Mannes. In der Alten Kirche nannte man das oikonomia – ein Prinzip,
das leider in der lateinischen Kirche über viele Jahrhunderte zugunsten eines neurotischen Rubrizismus
aufgegeben wurde. Bekanntlich lesen die Kapuziner noch bei Tisch regelmäßig das geistliche Testament
des Ordensgründers Franziskus. Dieses für Rom peinliche Testament wurde 1230, 4 Jahre nach dem Tod des
Heiligen, für ungültig erklärt, weil Franziskus zur Zeit der Abfassung nicht mehr Ordensoberer war.
Darin entwickelte er die Vision einer neuen, vom Hl.Geist erfüllten Kirche, die mehr Gottvertrauen hätte
und weniger Rubrizistik. Später wurde diese Idee vom Abt Joachim de Fiori aufgegriffen, der nach den
Epochen des Vater und des Sohnes eine Epoche des Hl. Geistes ausgerufen hat und dessen indizierten Schriften
die Konventualen in ihren Bibliotheken versteckt hielten. Alles sehr unangenehm für eine Kirche, die
sich einen Luther hätte ersparen können. o^/
Care sacerdos, Sie schreiben, bei HV handle es sich um eine Aussage des authentischen Lehramts. Keinesfalls
will oder werde ich mir anmaßen, Ihre persönliche Evidenz in Frage zu stellen. Auch ich bin meinerseits
dieser Auffassung, ohne dies jedoch kirchenrechtlich zwingend darlegen zu können, denn: 1) Formal handelt
es sich „nur“ um eine Enzyklika, die 2) keine Angaben zum konkreten Rechtscharakter ihrer (shlüssigen)
Sachdarlegungen enthält und 3) jeder Sanktionsdrohung bei Nichtbeachtung entbehrt. Das Vat.-I hat die
in Pastor Aeternus die Unfehlbarkeit in rebus fidei et morum dogmatisiert und seither wurden wir Gläuige
zwei Mal Zeugen ihrer Ausübung in rebus fidei, non autem morum. Ich denke, es wird zu unterstellen sein,
daß sogar der freimaurerisch korrumpierte und modernistisch unterwanderte Doppelgänger Pauls VI. wußte,
wie das geht, eine unfehlbare Lehrentscheidung zu treffen und das dann so deutlich zu sagen, daß man
es nicht mißverstehen kann. Aber allein die Diskussion darüber zeigt doch schon, daß das so eindeutig
kaum sein kann …
Humanae Vitae Humanae Vitae ist als authentische Lehre des ordentlichen Lehramtes aufzufassen. Die dort
dargelegte Auffassung wäre auch prinzipiell Materie für eine Dogmatisierung, die aber bisher nicht geschehen
ist, wenn auch manche Moraltheologen nach Erscheinen von Humanae Vitae den unfehlbare3 Charakter von HV
verteidigten (z.B. Ford/Grisez).
Mi care fili, wieder mal nur halbgarer Unfug … ? Daher zum Mitschreiben für Halbalphabeten: 1) Nicht
jedes Wort des römischen Pontifex ist gleich Lehre der Kirche; bevor man Humanae Vitae als „Lehre der
Kirche“ qualifiziert, muß man sich erst einmal seriös, was Sie bisher schmerzlich vermissen ließen,
mit dem Rechtscharakter von Enzykliken allgemein und dem von Humanae Vitae speziell auseinandersetzen.
2) Consuetudo und Desuetudo stellen auf die gesetzgeberische Fähigkeit einer passiv rechtsfähigen Gemeinschaft
ab. Will heißen: Nicht (der kichliche oder „staatliche“) Gesetzgeber, sondern die der Gesetzgebung legitim
unterworfene Gemeinschaft wirkt rechtsschöpfend am Gesetzgebungsprozeß mit. Ein formal rechtmäßig
erlassenes und ordnungsgemäß promulgiertes Gesetz, das von denen, zu deren Beachtung es erlassen wurde,
nicht befolgt wird, bleibt zwar formal „Gesetz“. Aber, es taugt infolge allgemeiner desuetudo nicht zur
Unterscheidung von gerecht und ungerecht. 3) Ebenso kann eine (nur) passiv rechtsfähige Gemeinschaft
(also eine, die keine Legislativgewalt besitzt) Recht durch gewohnheitsmäßige Beachtung von „Regeln“
schaffen, solange sie dies nur in der Absicht oder Meinung tut, ein Gesetz zu befolgen. 4) Wer Legislativgewalt
besitzt kann Recht nur durch formale Gesetzgebung schaffen, nicht aber durch consuetudo oder desuetudo.
Ist das jetzt verstanden? Con- und desuetudo taugen nicht als Ausredefür die Nichtbefolgung von Gesetzen
(wenn es welche sind) durch ordentliche Gesetzgeber.
Lieber 3R, Epikie (gr. Billigkeit, Nachsicht) ist eine Tugend, die nach Aristoteles dem Menschen hilft,
sich in schwierigen Lebenssituationen ethisch gut zu verhalten, auch wenn er übergeordnete Normen nicht
einhalten kann. So geht es hier um sittliches Verhalten in Fällen, für die keine Gesetze existieren
beziehungsweise in konkreten Situationen, die der Gesetzgeber, nicht vorhersehen konnte. So ist es in
Grenzfällen möglich, dass das bestehende Gesetz zwar generell eine strafbare Handlung beschreibt, der
Täter jedoch einen eminent wichtigen Aspekt vortragen kann, der im Wortlaut des Gesetzes nicht aufgeführt
ist. Gegebenenfalls kann die Intervention des Täters im Hinblick auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber
eben diesen einmaligen Aspekt damals bei der Formulierung des Gesetzes nicht kennen konnte, zu einem Freispruch
respektive zu einer Strafmilderung führen. Der Rechtsstandpunkt der Epikie widerspricht daher nicht den
existierenden Gesetzen, weicht aber dennoch im Sinne der Gerechtigkeit davon ab. Epikie ist Teil einer
Individualethik und für die katholische Soziallehre eine Tugend. Im Laufe der Theologiegeschichte wurde
die Epikie in einem weitherzigen Sinn verteidigt (Thomas von Aquin + 1274; Alfons M. de Liguori + 1787).(aus
WIKIPEDIA) … wer permanenten Ungehorsam mit Epikie begründet, der liegt grundfalsch.
Womit auch die Bischöfe, die dem Papst nur gehorchen, wann sie wollen, keine Begründung haben, warum
der FSSPX-Klerus ihnen gehorchen sollte. Insbesonders DBK und ÖBK sind ja 1968 auch formell von der katholischen
Lehre abgefallen. Selbst der Papst ist an den katholischen Glauben gebunden und steht keineswegs höher
als der Glaube selbst, selbst wenn er unfehlbar spricht, und darf der eigenen Lehre nicht zuwiderhandeln,
umsoweniger der restliche Klerus.
Gesetz und Gestzesrezeption. Zugegebenermaßen kann das hier diskutierte Problem nich mit dem Rechtsinstument
der Epikie/Aequitas canonica gelöst werden, weil dies, wie zurecht bemerkt, nur den Ausnahmefall der
Nichtanwendung eines Gesetzes im Gegensatz zum Regelfall seiner Anwendung darstellt. Hier geht es um den
Gesetzescharakter selbst: Wenn Gesetze (i. e. S.) abstrakte Regelungen sind, die einer passiv rechtsfähigen
Gemeinschaft und ihren einzelnen Gliedern ein bestimmtes Tun oder Lassen vorschreiben, dann ist ihre Rezeption
durch die Gemeinschaft (erkennbar an ihrer Befolgung) essentiell. Dementsprechend erkennt die (Kirchen-
und Zivil-) Rechtswissenschaft auch den gesetzesgestaltenden Charakter jeder passiv rechtsfähigen Gemeinschaft
an: Durch Consuetudo bzw. Desuetudo wirken die Adressaen eines Gesetzes an dessen gesetzlicher Rechtskraft
mit: Consuetudo verbürgt einer Gemeinschaft die Möglichkeit, Gesetze (im Bewußtsein der Gesetzesübung)
durch gewohnheitliche Befolgung einzuführen. Desuetudo bedeutet, daß ein formell erlassenes Gesetz durch
allgemeine gewohnheitliche Nichtbefolgung keine Gestzeskraft erlangt, bzw. diese durch Nichtbefolgung
wieder verliert. Kein Gesetz, das Tun oder Lassen im äußeren Bereich regelt oder regeln will, kommt
ohne oder gegen die mehrheitliche Akzeptanz der gesetzesfähigen Gemeinschaft zustande, für die es erlassen
wurde. M.E. wollte der Beitrag des ew. Ordensmanns genau darauf abstellen, obwohl seine Aussage wohl mißverständlich
formuliert war.
#12 Florianklaus 14:09:22 | Mittwoch, 6. Februar 2008
@ an RRR m.E. geht die Meinung des Paters, die Vorschriften aus Rom seien lediglich als „Anregung“ zu
verstehen, über eine Epikie, die immer nur in begründeten Einzelfällen eine Abweichung zuläßt, weit
hinaus und ist daher unakzeptabel.
@HvO… In Wahrheit wollen all die Pfäffchen und Möchgens selber ihr eigener Papst sein. und andere
machen sich „per Notstandsverordnung“ zum eigenen Papst mit eigener Sekte …
Lieber RRR, ein gutes Beispiel für die Rettung der Seelen, wenn man Ungehorsam vorlebt und eine „Leck
mich im Arsch“-Stimmung verbreitet. Alles nur Ausreden. In Wahrheit wollen all die Pfäffchen und Möchgens
selber ihr eigener Papst sein.
Für die nächste Einkommensteuererklärung „Ich deute viele römische Dekrete so, daß sie den Tarif
durchgeben, aber nicht als strikten Befehl, sondern als Anregung.“ Daran werde ich vielleicht bei meiner
nächsten Einkommensteuererklärung denken. Ein inniger Dank dem hochw. Herrn Pater! MfG Christoph Heger
@ sacerdos Warum dort nicht und in der Kirche schon? Weil es im Staat um Organisation und Sicherheit im
Zusammenleben geht – dort ist sozusagen Rechtssicherheit der höchste Wert an sich. In der Kirche aber
ist das Heil der Seelen der höchste Wert; deswegen sind kirchliche Rechtsbestimmungen notwendigerweise
niemals unbedingt, sondern immer bedingt (es sei denn, sie sind göttlichen Rechtes). Um des Heiles der
Seelen willen muss es in der Kirche immer Ausnahmen, Einzelfallabweichungen etc. geben – eben deswegen
habe ich ja das Stichwort Oikonomia (bzw., wie man in der westlichen Rechtauslegung ergänzen könnte:
Epikie) eingebracht. Der CIC weiß das ja auch – ist nur im Bewusstsein der Gläubigen (vor allem derer,
die sich für besonders katholisch und traditionsfreudig halten) praktisch nicht vorhanden und durch neurotischen
Rubrizismus verdeckt.
Klug! Dann fährt Pater Bucher weiter: „Ich deute viele römische Dekrete so, daß sie den Tarif durchgeben,
aber nicht als strikten Befehl, sondern als Anregung.“ Die römischen Dekrete seien „Idealvorstellungen
im Bewußtsein, daß die Wirklichkeit anders aussieht.“ Kluge Worte eines weisen Mannes. In der Alten
Kirche nannte man das oikonomia – ein Prinzip, das leider in der lateinischen Kirche über viele Jahrhunderte
zugunsten eines neurotischen Rubrizismus aufgegeben wurde.
Kirchenfeindlich? Die ‘Neue Luzerner Zeitung’ gehört dem kirchenfeindlichen Ringier-Verlag. Was denn
sonst: Es gibt wohl nur kirchlich orentierte oder kirchlich finanzierte Verlage oder nur kirchenfeindliche
Verlage. Muss ja wohl. Alles andere ist von Übel in der Schwarz-Weiß-Welt?