Behinderte sind bekanntlich ein Ärgernis für ihre Umwelt. Darum gehören sie möglichst schnell beseitigt. Früher kamen Mörder vor Gericht – heute auch jene, die das Gegenteil tun.
(kreuz.net, München) Im Jahr 2004 erwartete ein Münchner Ehepaar sein zweites Kind. Der Hausarzt schickte
die schwangere Mutter zu einem Ultraschall- Spezialisten.
Dieser führte drei Untersuchungen durch und
bemerkte dabei nichts Besonderes. In seinem Bericht schrieb er unter anderem, daß die „Extremitäten
unauffällig“ und die „Hände darstellbar“ seien.
Doch dann kam das Kind, ein Mädchen, mit einer Behinderung
zur Welt. Ihr rechter Unterarm fehlt.
Deshalb verklagten die Eltern den Ultraschall-Spezialisten auf
Schadenersatz.
Vater wollte behinderte Tochter nicht:
„Ich habe früher neben einem Behindertenheim gewohnt
und auch einen Verwandten, der sabbernd im Rollstuhl sitzt.“
Das berichtet die heutige Ausgabe der ‘Süddeutschen
Zeitung’.
Vor Gericht sagte der beklagte Arzt, daß die Untersuchung möglicherweise von einer visuellen
Täuschung beeinträchtigt worden sei. Vielleicht habe er auch zweimal dieselbe Hand gesehen.
Die Mutter
erklärte vor Gericht, daß sie ihre behinderte Tochter nicht gewollt habe. Ihr dreijähriges Mädchen
werde oft ausgelacht. Außerdem werde „man“ dauern blöd angeglotzt.
Der Vater erklärte: „Ich habe früher
neben einem Behindertenheim gewohnt und besitze auch einen Verwandten, der sabbernd im Rollstuhl sitzt.“
Das Urteil
Das Oberlandesgericht München wies die Klage am Mittwoch ab.
Ein vom Gericht eingesetzter
Gutachter konnte überzeugend darlegen, daß ein Arzt auch bei sorgfältiger Prüfung zweimal denselben
Unterarm sehen könne.
Der beklagte Arzt habe die Untersuchung sorgfältig durchgeführt und dokumentiert –
so der Sachverständige.
Das Gericht urteilte, daß auch ein Spezialist nicht für unzutreffende Diagnosen
haftet, sofern ihm keine Fehlleistung vorzuwerfen ist.
Zudem urteilten die Richter, daß die Mutter nicht
glaubhaft genug gemacht habe, ihr Kind bei einer korrekten Diagnose abgetrieben zu haben.
Sie hatte zugegeben,
daß sie nur nach der ersten Ultraschall-Untersuchung abgetrieben hätte. Nach der dritten Untersuchung
sei das Kind „schon komplett“ gewesen.
Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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24 Lesermeinungen
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Bloedsinn Quatsch, dem Urteil liegt zu Grunde, dass die Eltern nicht nachweisen konnten, dass Sie ihr
Kind – wenn sie von der Abtreibung gewusst hätten – abgetrieben hätten. Wäre das der Fall gewesen,
dann hätten sie einen Anspruch auf Ersatz des Unterhaltes gehabt. Wenn Sie mögen schauen Sie mal in
Goggle unter dem Stichwort, Wrongful Life und Rechtsprechung nach.
Nein, Engelhardt! Die Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind stellt sehr wohl einen ersatzfähigen
Schaden dar. Lesen Sie das BGH Urteil doch nach. Es gibt zudem ein obiter dictum des 2. Senats des BVerfG,
der eine solche Position für grundgesetzwidrig hält. Nur kann man sich eben für ein obiter dictum nichts
kaufen. Im vorliegenden Fall ist aber wohl eine Schadensersatzpflicht aus mehreren Gründen nicht entstanden.
Kein Verschulden des Arztes, bei unterstelltem Verschulden des Arztes keine Kausalität zum Schaden.
Schockierend! Ich würde zwar meinen rechten Unterarm nicht missen wollen, aber mir scheint dies im Vergleich
zu vielen anderen denkbaren Möglichkeiten doch relativ harmlos. Einer normalen Entwicklung des Kindes
steht nur wenig im Wege. Zwar kann ich den Wunsch der Eltern, die Haftpflicht des Arztes für ein paar
Mehrausgaben zu schröpfen nachvollziehen; aber zu äußern, man hätte das Kind bei Kenntnis nicht gewollt,
ist skandalös. Wieder einmal mehr zeigt sich, daß die Entscheidung des BGH, zwar nicht ein ungewolltes
behindertes Kind, jedoch die Unterhaltspflicht für dieses als Schaden anzuerkennen, verfehlt ist.
keine Liebe????? Letztlich steht in dem Artikel nicht, dass die Eltern ihr Kind nicht lieben. Es steht
sogar drin, dass die Mutter ihr Kind nach der letzten Untersuchung nicht mehr hätte abtreiben können/wollen,
selbst wenn sie die Behinderung gekannt hätte. Nur – dies ist ein Staat, der die Geburt eines behinderten
Kindes als Schaden ansieht. Und die Eltern wahren hier einen Anspruch ihres Kindes auf Unterhalt. Sollen
sie ernsthaft darauf verzichten, wo das Kind es mit der Behinderung ohnehin schon schwer haben wird. Klar,
man muss nicht alles nehmen, was einen zusteht. Aber wenn man seinem Kind damit das Leben erleichtern
kann. Ich weiß nicht, ob es so war, aber es ist zumindest möglich und da ohne weitere Prüfung von satanischen
Eltern auszugehen, finde ich ein wenig vorschnell. Ein Skandal ist, dass man in diesem Staat überhaupt
das Recht hat, die Geburt eines (behinderten oder nicht behinderten, aber nicht gewollten (fehlgegangene
Sterilisation)) Kindes als Schaden geltend machen kann. Da müssten unsere Bischöfe sich heiser schreien.
Aber – kein Laut.
Amniotische Dysmelie… …heißt diese Behinderung. Meine Tochter wurde 1971 damit geboren. Natürlich
war dies für uns Eltern eine seelische Belastung, aber wir hatten nun ein lebhaftes, freundliches, intelligentes
Kind, das mit jedem Menschen leicht in freundschaftlichen Kontakt kam. Unsere Tochter wurde weder im Kindergarten
noch in der Schule wegen ihrer Behinderung verspottet; sie machte Abitur und absolvierte ein Universitätsstudium.
Heute arbeitet sie als Uni-Dozentin, ist verheiratet und hat einen hübschen, aufgeweckten Sohn von sieben
Monaten… Deshalb verstehe ich die Eltern in dem vorliegenden Fall nicht.
KurtK Da sollten wir uns die Hand reichen. I Ich lebe mit den Behinderten Tag und Nacht zusammen, und
weiß wovon ich rede. Was ich in meinem ersten Text erwähnt habe, das ich mir die selbst frage stellte:
wer nun der eigentliche Behinderte ist. Der der Betreut werden muß, oder der der,,scheinbar Gesunde“…
@ Unschuld Sie schreiben von satanischen Eltern und den Unmenschen – Sie meinen damit die Eltern des Kindes.
Zum einen steht in dem Artikel nichts davon, daß doe Eltern des Kindes satanisch, also Satanisten sind,
also sollten solche Gedankenverbindungen besser unterbleiben. Zum anderen haben Sie die Eltern als Unmenschen
bezeichnet, womit Sie aber auch nicht besser argumentieren als die Eltern, die ihrem Kind das Lebensrecht
absprechen wollten. Die Eltern sind Menschen, nicht Unmenschen. Samurai
Haha Airbag! Darf ich fragen was Sie von Beruf sind? Nebenbei: Ich bin Sonderpädagoge in den Richtungen
G(eistige Behinderungen) und K(örperliche Behinderungen) und arbeite zur Zeit in der 24h-Betreuung von
erwachsenen (hauptsächlich) Körperbehinderten als Behindertenassistent. Also erzählen Sie mir nichts
vom Pferd. Danke.
#12 Brahmachari † 15:05:51 | Freitag, 8. Februar 2008
Das Schlimmste an der ganzen Tragödie ist, dass die Eltern ihr Kind nicht lieben können, weil ihm der
Unterarm fehlt. Wenn man erst einmal ohne Liebe aufgewachsen ist, dann kann man den seelischen Schaden
nie wieder gut machen. Man kann nur mehr das Beste daraus machen. Leider ist das Ganze kein Einzelfall,
die Welt ist voller A…
Airbag: LOL bitte nicht! wo ich mich schon oft gefragt habe: Wer der „eigentliche Behinderte“ überhaupt
ist? Das ist ganz einfach zu erkennen: Der im Rollstuhl – das ist der Behinderte. Dieses – Verzeihung! –
Dummgeschwätz von wegen „wer ist denn eigentlich der Behinderte?“ hab ich im Studium so oft von Hippie-Professorinnen
mit Doppelnamen gehört, dass es mir zu den Ohren wieder rauskommt. Fragen Sie mal Behinderte, ob sie
behindert sind: Sie werden sehen: 90% beantworten diese Frage eindeutig mit: JA. Behinderungen sind kein
Spass und diese Menschen sind (abhängig vom Grad der Behinderung) ganz deutlich eingeschränkt in ihren
Möglichkeiten.
Wer ist der Behinderte? Ich erfahre fast täglich beim Leben mit „Behinderten“ welche Lebensfreude sie
trotz ihrer Behinderung ausstrahlen und Leben, (ob Schwerstbehinderte die ständig betreut werden müsssen
oder zb. mit Down-Syndrom)wo ich mich schon oft gefragt habe: Wer der „eigentliche Behinderte“ überhaupt
ist?
Die satanischen Eltern Liebe Mitchristen, mir wird ganz übel bei dem Gedanken, dass der derartige Unmenschen
wie diese Müncher „Eltern“ mit Kindersegen beglückt wurden! Aber in unserer Zeit fährt der Teufel nun
einmal reiche Ernte ein. Grüße Unschuld
@ Harro Meyer So ist es leider. Fakt ist, daß Behinderte Menschen sind, die die gleichen Rechte haben,
wie Nichtbehinderte. Leider gibt es noch Menschen in diesem Land, die das nicht begriffen haben, aber
Gott sei Dank zunehmend weniger. Ich weiß, wovon ich rede. Samurai
#7 HarroMeyer † 11:19:54 | Freitag, 8. Februar 2008
Na,na Nachtlaterne, das ist doch dasselbe in grün „sabbernd im rollstuhl“der mann soll sich keine sorgen
machen, bald scheißt er auch selber wieder in die hose, das kommt spätestens mit dem alter wer so etwas
schreibt, ist auch nicht besser.
Engelh. Das Gericht hat doch entschieden, dass die Eltern Unrecht haben. Das sollte doch alle freuen.
Bis auf das Mädchen! Dieses weiß nun (oder wird es einmal erfahren), daß seine Eltern es als „Schadensfall“
einstufen und mit dieser Auffassung bis vor ein Gericht gezogen sind. Das Gericht wiederum erkennt Schadensersatzansprüche
der Eltern nicht etwa aus Prinzip ab, sondern nur, weil es nicht davon zu überzeugen war, daß der Entschluß
zur Abtreibung bei den Eltern zu einem bestimmten Zeitpunkt x vorgelegen habe. Das Mädchen muß also
damit leben, das es ein unerkannter Schaden in dieser Gesellschaft ist. Es muß sich wie unerkanntes Falschgeld
fühlen, das so lange im Umlauf bleibt, bis es „aus dem Verkehr gezogen“ wird.
#5 engelhardt † 10:58:53 | Freitag, 8. Februar 2008
Wert? Das sagt viel aus…über den Wert des Menschen in unserer Gesellschaft. Traurig sowas. Wieso traurig?
Das Gericht hat doch entschieden, dass die Eltern Unrecht haben. Das sollte doch alle freuen.