Vor dem Gesetz sind alle gleich – es sei denn, wenn sich unter den Gleichen ein geistlicher Herr befindet. Aufschlußreiches zu einer Kinderporno-Razzia.
Samstag, 9. Februar 2008 06:46
Peter-Pan: @Alois Bischof
Sie hetzen hier wieder mit dem Zölibat. Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und unverheirateten
erwachsenen Mann davon, dass er wohl eher Pädophil sein könnte?
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Junggesellen und unverheiratete Männer müssen nicht in sexueller Abstinenz leben (und werden es in vielen Fällen auch nicht tun). Der Zölibat hingegen ist die erzwungene Unterdrückung der eigenen Sexualität – und wesentlich unatürlicher als zum Beispiel die hier so viel angeprangerte Homosexualität.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor
Ja natürlich, aber nur in absoluten Zahlen. Weil es nunmal viel, viel mehr Nicht-Priester als Priester gibt.
jedoch die Kirche immer als „Hauptschuldige“ an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur vertuschende Bischöfe bzw. Oberen.
Die Kirche sind für uns nunmal ihre Vertreter auf Erden und nicht irgendein imaginärer Bart im Himmel. Wenn wir die Kirche beurteilen, können wir das nur, indem wir jene beurteilen, die sie repräsentieren. So wird es mit jedem Verein gemacht, mit jeder Partei und jeder Regierung. Was sollte daran falsch sein?
…weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus und Materialismus, die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt.
Und sehr häufig geschah dieses vor Auge stellen durch mit schlechtem Beispiel vorangehen.
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Junggesellen und unverheiratete Männer müssen nicht in sexueller Abstinenz leben (und werden es in vielen Fällen auch nicht tun). Der Zölibat hingegen ist die erzwungene Unterdrückung der eigenen Sexualität – und wesentlich unatürlicher als zum Beispiel die hier so viel angeprangerte Homosexualität.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor
Ja natürlich, aber nur in absoluten Zahlen. Weil es nunmal viel, viel mehr Nicht-Priester als Priester gibt.
jedoch die Kirche immer als „Hauptschuldige“ an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur vertuschende Bischöfe bzw. Oberen.
Die Kirche sind für uns nunmal ihre Vertreter auf Erden und nicht irgendein imaginärer Bart im Himmel. Wenn wir die Kirche beurteilen, können wir das nur, indem wir jene beurteilen, die sie repräsentieren. So wird es mit jedem Verein gemacht, mit jeder Partei und jeder Regierung. Was sollte daran falsch sein?
…weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus und Materialismus, die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt.
Und sehr häufig geschah dieses vor Auge stellen durch mit schlechtem Beispiel vorangehen.
Samstag, 9. Februar 2008 06:18
Kurt K.: @ alois Bischof
Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und unverheirateten erwachsenen Mann davon, dass er wohl eher
Pädophil sein könnte?
Haha. Nein.
Was führt Sie zu dieser Feststellung?
Da ich dies nicht festgestellt habe, führt mich nichts zu dieser Feststellung.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor
Ach ja? Belege bitte!
Haha. Nein.
Was führt Sie zu dieser Feststellung?
Da ich dies nicht festgestellt habe, führt mich nichts zu dieser Feststellung.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor
Ach ja? Belege bitte!
Freitag, 8. Februar 2008 23:06
Alois Bischof: Kurt K
Sie hetzen hier wieder mit dem Zölibat. Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und unverheirateten
erwachsenen Mann davon, dass er wohl eher Pädophil sein könnte? Was führt Sie zu dieser Feststellung?
Oder gilt diese nur wenn Sie die Kirche dämonisieren können mit solch einem Scheinargument?
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor, nur wird das ganze Dorf nicht schlecht gemacht, wenn einen Pädophilen ausfinding gemacht wird, jedoch die Kirche immer als „Hauptschuldige“ an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur vertuschende Bischöfe bzw. Oberen.
Irgendwie möchten heute viele definitiv mit der Hl. Kirche Jesu Christi Schluss machen und diese ausradieren, weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus und Materialismus, die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor, nur wird das ganze Dorf nicht schlecht gemacht, wenn einen Pädophilen ausfinding gemacht wird, jedoch die Kirche immer als „Hauptschuldige“ an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur vertuschende Bischöfe bzw. Oberen.
Irgendwie möchten heute viele definitiv mit der Hl. Kirche Jesu Christi Schluss machen und diese ausradieren, weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus und Materialismus, die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt.
Freitag, 8. Februar 2008 22:11
HBR: @Ludwig
Es ist daher eine Unverschämtheit und eine riesige Sauerei wenn von einem Ordinariat der Name veröffentlicht
wird. Man sollte die Oberpfaffen per einstweiliger Verfügung zur Ordnung rufen. Auch sollte eine Schadensersatzklage
geprüft werden.Tatsache ist aber auch, dass sich die Kirche vor solchen Priestern schützen muss. Wenn
sie den Namen des Priesters nicht bekannt gegeben hätte, wäre die Kirche wieder als Vertuscherin hingestellt
worden, wie es ja schon öfter geschehen ist. Wenn der betreffende Priester wirklich unschuldig sein sollte,
was ich ja mal sehr bezweifle, dann hat er so oder so nichts zu verbergen.
Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und nicht in einem Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
Gewissenfreiheit und Glaubensfreiheit entbinden aber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze
Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und nicht in einem Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
Gewissenfreiheit und Glaubensfreiheit entbinden aber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze
Freitag, 8. Februar 2008 22:00
Ludwig: Heuchler
Jeder Mensch hat das Recht solange als unschuldig zu gelten bis ein deutsches Strafgericht ihn rechtskräftig
schuldig gesprochen hat. Dies gilt für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht, der Rasse, des Glaubens
und des Berufs. Dies bedeutet dass ein Pfarrer nicht mehr aber auch nicht weniger Rechte hat als ein anderer
Mensch. Der Pfarrer gilt daher als unschuldig.
Es ist daher eine Unverschämtheit und eine riesige Sauerei wenn von einem Ordinariat der Name veröffentlicht wird. Man sollte die Oberpfaffen per einstweiliger Verfügung zur Ordnung rufen. Auch sollte eine Schadensersatzklage geprüft werden.
Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und nicht in einem Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
Es ist daher eine Unverschämtheit und eine riesige Sauerei wenn von einem Ordinariat der Name veröffentlicht wird. Man sollte die Oberpfaffen per einstweiliger Verfügung zur Ordnung rufen. Auch sollte eine Schadensersatzklage geprüft werden.
Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und nicht in einem Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
Freitag, 8. Februar 2008 16:30
Peter-Pan: @kreuz.net & seine Jünger
Was soll das? Wäre hier von einem Politiker die Rede, von einem Lehrer, einem linken Proffessor oder
einem schwulen Pädagogen… dann wärt ihr die ersten, die Namen ins Spiel bringen würden, die eure
Lieblingsfeindbilder mit Pädophälie in Verbindung bringen würden.
Aber kaum wird ein armer, armer, sündiger Priester entlarvt, wird der Mann verteidigt und wortgewandt unterstützt. Plötzlich verdienen sogar Pädophile Nachsicht und Mitgefühl, das man einem unschuldigen Homosexuellen besipielsweise nie zugestehen würde.
Vielleicht wurde hier ja tatsächlich etwas unachtsam mit Namen und Daten umgegangen, aber ganz im Ernst, wäre der Betroffene kein katholischer Priester, würdet ihr doch lautstark applaudieren.
@Alois Bischof
Mit ‘früher’ meinen Sie wohl die 1960er, 1970er und 1980er, und dann vor allem noch in den Vereinigten Staaten. Zuvor waren die Strafen für solche unwürdige, kriminelle Priester sehr hart, z.B. lebenslängliche Isolation und Einsperrung in einem Schloßkloster, in einer Zelle.
Und wie viele dieser Fälle wurden vor dem Informationszeitalter (vor den bösen, bösen Medien) aufgedeckt?
fordere ich die Todesstrafe
War da nicht irgendwas mit vonwegen „Du sollst nicht töten“?
–------
Der reine Besuch verdächtiger Seiten wäre ja noch kein Beweis. Das könnte – je nach Häufigkeit – ein Versehen gewesen oder durch einen Computerschädling verursacht worden sein. Ich weiß ja nicht, was die Polizei über die Aktivitäten des Mannes auf diesen Seiten aufgezeichnet hat.
Aber kaum wird ein armer, armer, sündiger Priester entlarvt, wird der Mann verteidigt und wortgewandt unterstützt. Plötzlich verdienen sogar Pädophile Nachsicht und Mitgefühl, das man einem unschuldigen Homosexuellen besipielsweise nie zugestehen würde.
Vielleicht wurde hier ja tatsächlich etwas unachtsam mit Namen und Daten umgegangen, aber ganz im Ernst, wäre der Betroffene kein katholischer Priester, würdet ihr doch lautstark applaudieren.
@Alois Bischof
Mit ‘früher’ meinen Sie wohl die 1960er, 1970er und 1980er, und dann vor allem noch in den Vereinigten Staaten. Zuvor waren die Strafen für solche unwürdige, kriminelle Priester sehr hart, z.B. lebenslängliche Isolation und Einsperrung in einem Schloßkloster, in einer Zelle.
Und wie viele dieser Fälle wurden vor dem Informationszeitalter (vor den bösen, bösen Medien) aufgedeckt?
fordere ich die Todesstrafe
War da nicht irgendwas mit vonwegen „Du sollst nicht töten“?
–------
Der reine Besuch verdächtiger Seiten wäre ja noch kein Beweis. Das könnte – je nach Häufigkeit – ein Versehen gewesen oder durch einen Computerschädling verursacht worden sein. Ich weiß ja nicht, was die Polizei über die Aktivitäten des Mannes auf diesen Seiten aufgezeichnet hat.
Freitag, 8. Februar 2008 16:16
timpressum: BILD-Blog
Freitag, 8. Februar 2008 15:21
Aleph: Tippfehler, so, so!
Ist ja nicht zu glauben Sie machen Tippfehler? Aber woher wissen Sie denn, dass ich mich geärgert haben
könnte oder hat Ihnen das eine böse Fee eingeflüstert?
Sie haben doch bestimmt nicht gewusst, was ein Krukenkreuz ist. Deshalb wäre mehr Dankbarkeit erforderlich gewesen.
Sie wissen doch: wer im Glaushaus soll nicht mit Papierschwalben schmeißen und auch nicht damit rechnen, dass Tippfehler keine Rätsel aufgeben… wegen des Bumerangeffekts!
Sie haben doch bestimmt nicht gewusst, was ein Krukenkreuz ist. Deshalb wäre mehr Dankbarkeit erforderlich gewesen.
Sie wissen doch: wer im Glaushaus soll nicht mit Papierschwalben schmeißen und auch nicht damit rechnen, dass Tippfehler keine Rätsel aufgeben… wegen des Bumerangeffekts!
Freitag, 8. Februar 2008 15:13
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Kurt K.,
Bei Beginn einer Gerichtsverhandlung besteht ja das, was HvO mit „qualifiziertem Verdacht“ meinte.
… im besten Fall. In Bayern reichen auch schon mal ein paar unsubstantiierte Vermutungen. Und runiniert sind die Leute dann trotz Freispruch.
… im besten Fall. In Bayern reichen auch schon mal ein paar unsubstantiierte Vermutungen. Und runiniert sind die Leute dann trotz Freispruch.
Freitag, 8. Februar 2008 15:00
Kurt K.: @ RRR: Naja
zum Vergleich: Auch bei staatlichen Gerichten wird der Termin einer Hauptverhandlung mit den Namen aller
Beteiligten (auch des Angeklagten) veröffentlicht, obwohl diese noch gar nicht schuldig gesprochen sind
und womöglich freigesprochen werden.)
Ja, korrekt: Sobald die Verhandlung eröffnet wurde. Aber während eines Ermittlungsverfahrens hat niemand das Recht, die persönlichen Daten eines Menschen gegen den ermittelt wird, auszuplaudern. Bei Beginn einer Gerichtsverhandlung besteht ja das, was HvO mit „qualifiziertem Verdacht“ meinte.
Ja, korrekt: Sobald die Verhandlung eröffnet wurde. Aber während eines Ermittlungsverfahrens hat niemand das Recht, die persönlichen Daten eines Menschen gegen den ermittelt wird, auszuplaudern. Bei Beginn einer Gerichtsverhandlung besteht ja das, was HvO mit „qualifiziertem Verdacht“ meinte.
Freitag, 8. Februar 2008 14:54
RRR: @ Kurt K.
Wenn der Pfarrer nur im Verdacht steht, etwas getan zu haben, dann hat er ein Recht darauf, dass dieser
Verdacht nicht veröffentlicht wird, bis seine Schuld bewiesen ist.
Nein, hat er nicht.
Er hat nur das Recht, nicht schuldig gesprochen zu werden, solange die Schuld nicht bewiesen ist.
(zum Vergleich: Auch bei staatlichen Gerichten wird der Termin einer Hauptverhandlung mit den Namen aller Beteiligten (auch des Angeklagten) veröffentlicht, obwohl diese noch gar nicht schuldig gesprochen sind und womöglich freigesprochen werden.)
Nein, hat er nicht.
Er hat nur das Recht, nicht schuldig gesprochen zu werden, solange die Schuld nicht bewiesen ist.
(zum Vergleich: Auch bei staatlichen Gerichten wird der Termin einer Hauptverhandlung mit den Namen aller Beteiligten (auch des Angeklagten) veröffentlicht, obwohl diese noch gar nicht schuldig gesprochen sind und womöglich freigesprochen werden.)
Freitag, 8. Februar 2008 14:48
Dr. Natterbach: @Aleph:
Trotz meines Tippfehlers, ‘wir’ statt ‘wie’:
die Sache ist zu verstehen, GerdEric!
die Sache ist zu verstehen, GerdEric!
Freitag, 8. Februar 2008 14:47
Kurt K.: @ Bramachari
Ich meine nämlich im TV gesehen zu haben, dass es selbst zu Recherchezwecken strafbar ist, solche Seiten
aufzusuchen. Außer im Zuge der Strafverfolgung, wie hier schon gepostet wurde. Das sollte aber ein Reporter
wissen, denn dieses Know-how gehört zum Handwerkszeug
Das mag wohl sein. Allerdings müssen Reporter auch manchmal die Gesetze mindestens beugen um gewisse Dinge aufdecken zu können. Und das wissen auch die Richter. Und nebenbei: Klar, es mag illegal sein, solche Seiten zu besuchen. Das Problem für meinen Bekannten und andere Recherchierende ist ja auch nicht die staatliche Justiz, die dann in solchen Fällen vielleicht eine kleine Geldstrafe oder ähnliches ausspricht. Das Problem ist die Gesellschaft, die nicht in der Lage scheint, zu differenzieren.
Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als redlich. Ich wünsche ihm viel Glück.
Ich werds ihm ausrichen, danke.
Das mag wohl sein. Allerdings müssen Reporter auch manchmal die Gesetze mindestens beugen um gewisse Dinge aufdecken zu können. Und das wissen auch die Richter. Und nebenbei: Klar, es mag illegal sein, solche Seiten zu besuchen. Das Problem für meinen Bekannten und andere Recherchierende ist ja auch nicht die staatliche Justiz, die dann in solchen Fällen vielleicht eine kleine Geldstrafe oder ähnliches ausspricht. Das Problem ist die Gesellschaft, die nicht in der Lage scheint, zu differenzieren.
Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als redlich. Ich wünsche ihm viel Glück.
Ich werds ihm ausrichen, danke.
Freitag, 8. Februar 2008 14:33
Brahmachari †: …er hat ebenfalls Internetseiten besucht, wie sich herausstellte: zu Recherchezwecken…
Da muss aber ohnedies eine Menge Glück gehabt haben. Ich meine nämlich im TV gesehen zu haben, dass
es selbst zu Recherchezwecken strafbar ist, solche Seiten aufzusuchen. Außer im Zuge der Strafverfolgung,
wie hier schon gepostet wurde. Das sollte aber ein Reporter wissen, denn dieses Know-how gehört zum Handwerkszeug.
Heute wird man schon verklagt, wenn man jemanden blöd ansieht.
Trotzdem blöd, dass es an die Öffentlichkeit kam, wenn einmal jemandes Ruf in Frage gestellt wird, ist er für ewig dahin. Es gibt allzu viele missgünstige Bestien, die das Schlechteste glauben wollen. Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als redlich. Ich wünsche ihm viel Glück.
Trotzdem blöd, dass es an die Öffentlichkeit kam, wenn einmal jemandes Ruf in Frage gestellt wird, ist er für ewig dahin. Es gibt allzu viele missgünstige Bestien, die das Schlechteste glauben wollen. Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als redlich. Ich wünsche ihm viel Glück.
Freitag, 8. Februar 2008 14:15
Aleph: Übersetzen ins Deutsche, bitte
Alles, was Leute wir Dich zu provozieren in der Lage ist, ist gut.
Herr Schnatterbach, würden Sie das mal bitte ins Deutsche übersetzen, Herr Schnatterbach…
Herr Schnatterbach, würden Sie das mal bitte ins Deutsche übersetzen, Herr Schnatterbach…
Freitag, 8. Februar 2008 14:06
Kurt K.: @ HvO: Was ich möchte!
Oder möchten Sie – womöglich als Vater von Ministranten – erst nach einem Schuldspruch davon erfahren,
dass Ihr Pfarrer sich an Ministranten vergriffen hat? Nein, Sie möchten das schon dann wissen, wenn ein
Anfangsverdacht besteht.
Was ich möchte ist in diesem Zusammenhang ganz egal. So wie es juristisch immer egal sein muss, was irgendwelche Menschen in der Bevölkerung wollen.
Wenn der Pfarrer nur im Verdacht steht, etwas getan zu haben, dann hat er ein Recht darauf, dass dieser Verdacht nicht veröffentlicht wird, bis seine Schuld bewiesen ist. Ich kenne das „Prozedere“: Ich hab einen entfernten Bekannten, der einmal unter einen „Kinderschänder-Verdacht“ geraten ist (er ist Journalist). Obwohl er freigesprochen wurde (er hat ebenfalls Internetseiten besucht, wie sich herausstellte: zu Recherchezwecken für einen Artikel) ist das noch immer Dorfgespräch (so nach dem Motto: vielleicht war ja doch was dran… man weiss ja nie… lieber vorsichtig sein… lieber seine Kinder schützen… etc etc pp.) und wird geschnitten. Mittlerweile überlegt er, irgendwohin umzuziehen, wo ihn keiner kennt.
Beim Kinderschänder-Verdacht ist also äußerste Vorsicht geboten, bevor man etwas öffentlich macht, denn alleine der Verdacht kann das Leben eines Menschen zerstören, auch wenn dieser am Prozessende freigesprochen wird.
Was ich möchte ist in diesem Zusammenhang ganz egal. So wie es juristisch immer egal sein muss, was irgendwelche Menschen in der Bevölkerung wollen.
Wenn der Pfarrer nur im Verdacht steht, etwas getan zu haben, dann hat er ein Recht darauf, dass dieser Verdacht nicht veröffentlicht wird, bis seine Schuld bewiesen ist. Ich kenne das „Prozedere“: Ich hab einen entfernten Bekannten, der einmal unter einen „Kinderschänder-Verdacht“ geraten ist (er ist Journalist). Obwohl er freigesprochen wurde (er hat ebenfalls Internetseiten besucht, wie sich herausstellte: zu Recherchezwecken für einen Artikel) ist das noch immer Dorfgespräch (so nach dem Motto: vielleicht war ja doch was dran… man weiss ja nie… lieber vorsichtig sein… lieber seine Kinder schützen… etc etc pp.) und wird geschnitten. Mittlerweile überlegt er, irgendwohin umzuziehen, wo ihn keiner kennt.
Beim Kinderschänder-Verdacht ist also äußerste Vorsicht geboten, bevor man etwas öffentlich macht, denn alleine der Verdacht kann das Leben eines Menschen zerstören, auch wenn dieser am Prozessende freigesprochen wird.
Freitag, 8. Februar 2008 13:49
Airbag: H.vonO.
Ich kann ihnen bei ihrem Artikel 12.42Uhr nur Zustimmen.
Freitag, 8. Februar 2008 13:36
RRR: @ Kurt K.
Wenn jemand nur verdächtigt wird, dies oder jenes getan zu haben, dann gilt dieser immer noch als unschuldig,
bis seine Schuld erwiesen ist. Und dabei ist die Art des Verbrechens und der Beruf des Angeklagten völlig
wurscht.
Das ist korrekt.
Aber genauso wie das staatliche Recht auch bei Noch-nicht-Verurteilten das Instrument der Untersuchungshaft kennt, ist es selbstverständlich auch statthaft, dass etwa ein Priester von seinem kirchlichen Oberen bereits auf einen Verdacht hin vorläufig suspendiert wird – was man vermutlich beim Heizungsmonteur nicht notwendigerweise machen müsste.
Wenn ich die kreuz.net-Meldung richtig verstanden habe, hat das Bistum ja auch nur bekanntgegeben, dass gegen den Priester XY ermittelt wird, nicht aber, dass er definitiv nach staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung als schuldig zu gelten hat.
Und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil, es kann sogar im Einzelfall zur Aufsichtspflicht des Bischofs gehören. Oder möchten Sie – womöglich als Vater von Ministranten – erst nach einem Schuldspruch davon erfahren, dass Ihr Pfarrer sich an Ministranten vergriffen hat? Nein, Sie möchten das schon dann wissen, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Man verwechsle die juristische Unschuldvermutung nicht mit der Sorgfaltspflicht der kirchlichen Obrigkeit.
Das ist korrekt.
Aber genauso wie das staatliche Recht auch bei Noch-nicht-Verurteilten das Instrument der Untersuchungshaft kennt, ist es selbstverständlich auch statthaft, dass etwa ein Priester von seinem kirchlichen Oberen bereits auf einen Verdacht hin vorläufig suspendiert wird – was man vermutlich beim Heizungsmonteur nicht notwendigerweise machen müsste.
Wenn ich die kreuz.net-Meldung richtig verstanden habe, hat das Bistum ja auch nur bekanntgegeben, dass gegen den Priester XY ermittelt wird, nicht aber, dass er definitiv nach staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung als schuldig zu gelten hat.
Und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil, es kann sogar im Einzelfall zur Aufsichtspflicht des Bischofs gehören. Oder möchten Sie – womöglich als Vater von Ministranten – erst nach einem Schuldspruch davon erfahren, dass Ihr Pfarrer sich an Ministranten vergriffen hat? Nein, Sie möchten das schon dann wissen, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Man verwechsle die juristische Unschuldvermutung nicht mit der Sorgfaltspflicht der kirchlichen Obrigkeit.
Freitag, 8. Februar 2008 13:30
clarissa colonia: Einige unwesentliche Erläuterungen:
„Daß vor allem Homosexuelle … und Lesbisch veranlagte Personen …“ (Zitat)
Die vorgenommene Differenzierung beruht auf einer irrtümlichen Ethymologie, die Homosexualität von (lat.) homo, hominis, m., Mensch oder Mann ableitet, weshalb man annimmt, es bedürfe einer gesonderten Bezeichnung für derartige Beziehungen zwischen Personen wiblichen Geschlechts. Tatsächlich ist der Begriff Homosexualität aber ein Kunstwort aus dem (griech.) homos, gleich (Theologen vielleicht aus dem Homo- / Homoioousie-Streit geläufig) und dem (lat.) sexus, -us, m. Geschlecht. „Homosexuell“ bedeutet also einfach gleichgeschlechtlich.
Außerdem ist jegliche Form von „Kinderpronographie“ strafbar. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren sowieso; gleichfalls Zugang zu, bzw. Herstellung, Erwerb, Besitz und Weitergabe von kinderpronographischen Darstellungen, sofern dies nicht im Rahmen amtlicher Ermittlungen zum Zwecke der Strafprävention bzw. Strafverfolgung geschieht.
Daß hier auch ein Kleriker der Fahndung „ins Netz“ gegangen ist, kann nur heißen, daß hier ein hinreichender Anfangsverdacht bestanden hat/besteht. Kritisch zu beleuchten wäre aber die offizielle Namensnennung seitens der zuständigen Diözesanverwaltung. Ob dies gerade angesichts der bereits stattgefundenen Pressepublikation(en) und der damit einhergehenden öffentlichen Vorverurteilung klug war, wäre in jedem Fall kritisch zu hinterfragen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
Die vorgenommene Differenzierung beruht auf einer irrtümlichen Ethymologie, die Homosexualität von (lat.) homo, hominis, m., Mensch oder Mann ableitet, weshalb man annimmt, es bedürfe einer gesonderten Bezeichnung für derartige Beziehungen zwischen Personen wiblichen Geschlechts. Tatsächlich ist der Begriff Homosexualität aber ein Kunstwort aus dem (griech.) homos, gleich (Theologen vielleicht aus dem Homo- / Homoioousie-Streit geläufig) und dem (lat.) sexus, -us, m. Geschlecht. „Homosexuell“ bedeutet also einfach gleichgeschlechtlich.
Außerdem ist jegliche Form von „Kinderpronographie“ strafbar. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren sowieso; gleichfalls Zugang zu, bzw. Herstellung, Erwerb, Besitz und Weitergabe von kinderpronographischen Darstellungen, sofern dies nicht im Rahmen amtlicher Ermittlungen zum Zwecke der Strafprävention bzw. Strafverfolgung geschieht.
Daß hier auch ein Kleriker der Fahndung „ins Netz“ gegangen ist, kann nur heißen, daß hier ein hinreichender Anfangsverdacht bestanden hat/besteht. Kritisch zu beleuchten wäre aber die offizielle Namensnennung seitens der zuständigen Diözesanverwaltung. Ob dies gerade angesichts der bereits stattgefundenen Pressepublikation(en) und der damit einhergehenden öffentlichen Vorverurteilung klug war, wäre in jedem Fall kritisch zu hinterfragen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
Freitag, 8. Februar 2008 12:58
Kurt K.: @ HvO
Bei der Kirche wird dagegen ein Sonderrecht in Anspruch genommen, da sitzt immer die Kirche auf der Anklagebank.
Das ist aber für die Beurteilung des einzelnen Priesters völlig egal, ob die Kirche einen Ruf zu verlieren hat oder etwas anderes in dieser Hinsicht.
Angenommen, dieser Typ hat wirklich nur diese Seiten besucht, hortet keine Pornos auf seinem Rechner und tauscht auch keine mit anderen, dann hat niemand das Recht einer Vorverurteilung dieses Herrn. Der Pädophilie-Verdacht ist der schlimmste, den man einem Menschen anhängen kann, da bleibt eigentlich immer „was hängen“, selbst wenn der Verdächtige freigesprochen wird.
Ich bin sehr dafür, dass verurteilte Pädophile keine Chance mehr bekommen, mit Kindern zu arbeiten. Nie mehr, auch wenn sie als geheilt gelten. Ich würde auch keinen „trockenen Alkoholiker“ in einer Schnapsbrennerei einstellen.
Aber der muss eben erst verurteilt sein.
Und wissen Sie, dieses „Sonderrecht“ die Kirche mit auf die Anklagebank zu setzen, kommt eben von mehreren Dingen: Einerseits (wie jüngst in den USA) versucht die Kirche immer noch oft, die Fehltritte ihrer Mitarbeiter zu vertuschen. Andererseits müssen kath. Priester sowieso ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität und zu Frauen haben, wenn sie sich dem Zölibat unterwerfen (muss nicht immer gelten, gilt aber oft). Die Kirche ist was das angeht eben ein Sonderfall. Die BW z.B. nicht. Da sind es ganz normale Typen insgesamt.
Das ist aber für die Beurteilung des einzelnen Priesters völlig egal, ob die Kirche einen Ruf zu verlieren hat oder etwas anderes in dieser Hinsicht.
Angenommen, dieser Typ hat wirklich nur diese Seiten besucht, hortet keine Pornos auf seinem Rechner und tauscht auch keine mit anderen, dann hat niemand das Recht einer Vorverurteilung dieses Herrn. Der Pädophilie-Verdacht ist der schlimmste, den man einem Menschen anhängen kann, da bleibt eigentlich immer „was hängen“, selbst wenn der Verdächtige freigesprochen wird.
Ich bin sehr dafür, dass verurteilte Pädophile keine Chance mehr bekommen, mit Kindern zu arbeiten. Nie mehr, auch wenn sie als geheilt gelten. Ich würde auch keinen „trockenen Alkoholiker“ in einer Schnapsbrennerei einstellen.
Aber der muss eben erst verurteilt sein.
Und wissen Sie, dieses „Sonderrecht“ die Kirche mit auf die Anklagebank zu setzen, kommt eben von mehreren Dingen: Einerseits (wie jüngst in den USA) versucht die Kirche immer noch oft, die Fehltritte ihrer Mitarbeiter zu vertuschen. Andererseits müssen kath. Priester sowieso ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität und zu Frauen haben, wenn sie sich dem Zölibat unterwerfen (muss nicht immer gelten, gilt aber oft). Die Kirche ist was das angeht eben ein Sonderfall. Die BW z.B. nicht. Da sind es ganz normale Typen insgesamt.
Freitag, 8. Februar 2008 12:42
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Kurt K.,
was allerdings immer auffällt, das ist die gehässige Haltung gegenüber der Kirche. Wenn ein Angehöriger der Bundeswehr eine Straftat auf dem Gebiet der Geschlechtlichkeit begeht, dann ist es klar, dass nicht die Bundeswehr schuld ist, sondern der Täter. Wenn der Vorgesetzte die Straftaten eine Zeit lang duldete, warum auch immer, so ist dieser Vorgesetzte – eine strafrechliche Relevanz seiner Taten vorausgesetzt – als Einzelner ebenfalls vor Gericht. Die Bundeswehr hat vielleicht einen Skandal mehr (darauf kommt es bei dem Verein gar nicht mehr an), etwaige Schadensersatzforderungen richten sich aber immer gegen die Personen, nie gegen die Organisation. Bei der Kirche wird dagegen ein Sonderrecht in Anspruch genommen, da sitzt immer die Kirche auf der Anklagebank.
Freitag, 8. Februar 2008 12:32
Kurt K.: @ HvO: Qualifiziert?
Ich stimme Ihnen im Prinzip ( *g*) zu. Da ich in diesem Fall nicht weiss, ob noch weitere Verdachtsmomente vorliegen als das reine Besuchen von Kinderpornografischen Webseiten, können ich mir kein Urteil erlauben, ob es sich hier um einen „qualifizierten Verdacht“ handelt oder nicht. Sollte dieser Herr wirklich nur Internetseiten besucht haben, so erscheint mir dies nicht als ausreichend um von einem „qualifizierten Verdacht“ sprechen zu können. Schliesslich kann es viele andere Gründe geben, solcherlei Webseiten zu besuchen, als sich aufzugeilen: Neugier, Recherche, Zufall z.B.
Freitag, 8. Februar 2008 12:30
Dr. Natterbach: Na, wie entsetzlich Aleph!
Alles, was Leute wir Dich zu provozieren in der Lage ist, ist gut.
Freitag, 8. Februar 2008 12:27
Aleph: Krukenkreuz
Das Krukenkreuz im Bild des Artikels stimmt bedenklich. Es ist eine Vorstufe zu Sewastika, je nach dem wie die querliegenden Kreuzenden aus der Mitte verschoben werden, nach rechts oder nach links.
Freitag, 8. Februar 2008 12:26
engelhardt: Paedos
Achja, die verdammten Heteros.
Freitag, 8. Februar 2008 12:19
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Kurt K.,
im Prinzip richtig. Der Kontakt mit Kindern muss aber auch bei einem qualifizierten Verdacht schon unterbunden werden.
Freitag, 8. Februar 2008 12:16
Alois Bischof: HBR…,
Mit ‘früher’ meinen Sie wohl die 1960er, 1970er und 1980er, und dann vor allem noch in den Vereinigten
Staaten. Zuvor waren die Strafen für solche unwürdige, kriminelle Priester sehr hart, z.B. lebenslängliche
Isolation und Einsperrung in einem Schloßkloster, in einer Zelle.
Bitte beachten Sie aber, daß heute in der Tat durch die antichristliche Medienpropaganda der Ausmaß pädophil-aktiver Priester übertrieben und ausgenutzt wird. Daß vor allem Homosexuelle (darunter auch einige postmoderne Priester) und Lesbisch veranlagte Personen diese Straftaten gegen Kinder begehen, wird öffentlich verschwiegen, ist aber Tatsache.
Übrigens hat schon die Goebbels-Propaganda wegen ‘Mit brennender Sorge’ (1937) den Mythos in die Welt geholfen, daß im Deutschen Reich „7.000 römische Priester“ des Kindermißbrauches verdächtigt waren.
Auch heute, wo das Lehramt die pervertierte ochlokratische Politik kritisiert, wird durch die Systemmedien die gleiche Keule gezwungen.
Diese Feststellung heißt nich, daß ich Pädophile Priester (Pädophilie ist seltener unter Geistlichen als unter der Gesamtbevölkerung!) lossprechen möchte. Im Gegenteil, für Kindermißbräucher die sich tatsächlich objektiv an wirklich minderjährigen Kindern (unter 16 Jahren und jünger als 10 Jahre als der Täter) vergangen haben, fordere ich die Todesstrafe. Für Konsumenten von Kinderporno Haftstrafe von mindestens 3 Jahren und psychiatrische Behandlung. Psychiatrische Deprogrammierung, wie auch für Homos und Bestalischen.
Bitte beachten Sie aber, daß heute in der Tat durch die antichristliche Medienpropaganda der Ausmaß pädophil-aktiver Priester übertrieben und ausgenutzt wird. Daß vor allem Homosexuelle (darunter auch einige postmoderne Priester) und Lesbisch veranlagte Personen diese Straftaten gegen Kinder begehen, wird öffentlich verschwiegen, ist aber Tatsache.
Übrigens hat schon die Goebbels-Propaganda wegen ‘Mit brennender Sorge’ (1937) den Mythos in die Welt geholfen, daß im Deutschen Reich „7.000 römische Priester“ des Kindermißbrauches verdächtigt waren.
Auch heute, wo das Lehramt die pervertierte ochlokratische Politik kritisiert, wird durch die Systemmedien die gleiche Keule gezwungen.
Diese Feststellung heißt nich, daß ich Pädophile Priester (Pädophilie ist seltener unter Geistlichen als unter der Gesamtbevölkerung!) lossprechen möchte. Im Gegenteil, für Kindermißbräucher die sich tatsächlich objektiv an wirklich minderjährigen Kindern (unter 16 Jahren und jünger als 10 Jahre als der Täter) vergangen haben, fordere ich die Todesstrafe. Für Konsumenten von Kinderporno Haftstrafe von mindestens 3 Jahren und psychiatrische Behandlung. Psychiatrische Deprogrammierung, wie auch für Homos und Bestalischen.
Freitag, 8. Februar 2008 12:12
Kurt K.: @ RRR / @ HBR
RRR: also ist es nur gerecht, wenn ein Pfarrer bei Verdacht auf eine solche Straftat auch mit anderem,
nämlich strengerem Maß gemessen werden als der Heizungsmonteur des Pfarrheims.
Wenn jemand nur verdächtigt wird, dies oder jenes getan zu haben, dann gilt dieser immer noch als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Und dabei ist die Art des Verbrechens und der Beruf des Angeklagten völlig wurscht.
@HBR: Wenn sich ein Priester Kinderpornographie besorgt, ist das für die gesamte Kirche ein riesiger Schaden. Daher liegt es im Interesse der Kirche, wenn sie solche minderwertigen Subjekte aus ihren Reihen entfernt und öffentlich macht. Früher würden diverse Fälle ja vertuscht oder runtergespielt. Das war aber der falsche Weg. Kein Pardon und keine Toleranz für Pederasten.
Im Prinzip richtig. Allerdings erst NACH einer Verurteilung und nicht vorher.
Wenn jemand nur verdächtigt wird, dies oder jenes getan zu haben, dann gilt dieser immer noch als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Und dabei ist die Art des Verbrechens und der Beruf des Angeklagten völlig wurscht.
@HBR: Wenn sich ein Priester Kinderpornographie besorgt, ist das für die gesamte Kirche ein riesiger Schaden. Daher liegt es im Interesse der Kirche, wenn sie solche minderwertigen Subjekte aus ihren Reihen entfernt und öffentlich macht. Früher würden diverse Fälle ja vertuscht oder runtergespielt. Das war aber der falsche Weg. Kein Pardon und keine Toleranz für Pederasten.
Im Prinzip richtig. Allerdings erst NACH einer Verurteilung und nicht vorher.
Freitag, 8. Februar 2008 11:35
HBR: Die Veröffentlichung ist richtig
Wenn sich ein Priester Kinderpornographie besorgt, ist das für die gesamte Kirche ein riesiger Schaden. Daher liegt es im Interesse der Kirche, wenn sie solche minderwertigen Subjekte aus ihren Reihen entfernt und öffentlich macht. Früher würden diverse Fälle ja vertuscht oder runtergespielt. Das war aber der falsche Weg. Kein Pardon und keine Toleranz für Pederasten.
Freitag, 8. Februar 2008 11:30
Pünktchen: Wo ist eigentlich die genaue Grenze,
die überschritten sein muß, damit nach deutschen Recht eine strafbare Handlung vorliegt:
a) hinsichtl. der Abbildungen und
b) in der Form der „Nutzung“?
Es gibt ja hier einige Experten auf diesem Gebiet! (Ist nicht ironisch gemeint!) a) Welche Nacktdarstellungen etwa sind womöglich auch pornographischer Natur und b) welche Form der Internetnutzung ist eindeutig strafbar?
a) hinsichtl. der Abbildungen und
b) in der Form der „Nutzung“?
Es gibt ja hier einige Experten auf diesem Gebiet! (Ist nicht ironisch gemeint!) a) Welche Nacktdarstellungen etwa sind womöglich auch pornographischer Natur und b) welche Form der Internetnutzung ist eindeutig strafbar?
Freitag, 8. Februar 2008 11:20
RRR: Korrekt
Priester haben kirchlich einen viel größeren Handlungsspielraum als Laien, tragen eine viel höhere
Verantwortung, genießen erheblich mehr Rechte –
also ist es nur gerecht, wenn ein Pfarrer bei Verdacht auf eine solche Straftat auch mit anderem, nämlich strengerem Maß gemessen werden als der Heizungsmonteur des Pfarrheims.
also ist es nur gerecht, wenn ein Pfarrer bei Verdacht auf eine solche Straftat auch mit anderem, nämlich strengerem Maß gemessen werden als der Heizungsmonteur des Pfarrheims.
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