Vor dem Gesetz sind alle gleich – es sei denn, wenn sich unter den Gleichen ein geistlicher Herr befindet. Aufschlußreiches zu einer Kinderporno-Razzia.
(kreuz.net, Völkingen) Unter den 12.000 Personen, die der Berliner Polizei bei einer Internet-Kinderporno
Razzia ins Netz gegangen sind, befindet sich auch ein katholischer Priester. Das berichtete die in Mainz
erscheinende ‘Allgemeine Zeitung’ am 7. Februar.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich um den inzwischen
beurlaubten Priester, Hw. Christof Wefers. Er war zuletzt Pfarrer verschiedener Gemeinden in Völklingen.
Die Stadt besitzt 41.000 Einwohner und gehört zum Regionalverband Saarbrücken im Saarland. Kirchlich
ist sie Teil des Bistums Trier.
Hw. Wefers wird von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken des Besitzes
kinderpornografischer Photographien verdächtigt. Das Bistum Trier bestätigte das Ermittlungsverfahren
gegen den Geistlichen.
Der Priester soll im Internet einschlägige Seiten aufgerufen haben.
Das Bistum
begründete die Bekanntgabe des Namens eines Tatverdächtigen in einem laufenden Ermittlungsverfahren
mit der Berichterstattung der Medien im Saarland.
Den Stein ins Rollen brachte am 9. Januar die deutsche
Boulevardzeitung ‘Bild’. Sie berichtete über das Ermittlungsverfahren und nannte in einer Überschrift
den Vornamen und den ersten Buchstaben des Nachnamens des Priesters.
Wenige Tage zuvor wurde in der saarländischen
Lokalpresse über einen anderen Priester berichtet, der seine seelsorgerische Aufgabe in Völklingen aus
persönlichen Gründen verläßt.
Danach sei es zu Anfeindungen, Verwechslungen und Anschuldigungen gekommen.
„Unsere Priester wurden unter Generalverdacht gestellt“ – so ein Sprecher des Bistums Trier vor der ‘Allgemeinen
Zeitung’.
Deshalb habe sich das Bistum entschlossen, den Namen des Verdächtigten in der Bistumszeitung
zu veröffentlichen.
Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist ein Ergebnis
der Untersuchung momentan noch nicht abzusehen.
Der tatverdächtige Priester ist einer von 110 Personen,
gegen die seit Mitte des vergangenen Jahres ermittelt wird.
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31 Lesermeinungen
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@Alois Bischof Sie hetzen hier wieder mit dem Zölibat. Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und
unverheirateten erwachsenen Mann davon, dass er wohl eher Pädophil sein könnte? Sie vergleichen Äpfel
mit Birnen. Junggesellen und unverheiratete Männer müssen nicht in sexueller Abstinenz leben (und werden
es in vielen Fällen auch nicht tun). Der Zölibat hingegen ist die erzwungene Unterdrückung der eigenen
Sexualität – und wesentlich unatürlicher als zum Beispiel die hier so viel angeprangerte Homosexualität.
Pädophilie kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor Ja natürlich, aber nur
in absoluten Zahlen. Weil es nunmal viel, viel mehr Nicht-Priester als Priester gibt. jedoch die Kirche
immer als „Hauptschuldige“ an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur
vertuschende Bischöfe bzw. Oberen. Die Kirche sind für uns nunmal ihre Vertreter auf Erden und nicht
irgendein imaginärer Bart im Himmel. Wenn wir die Kirche beurteilen, können wir das nur, indem wir jene
beurteilen, die sie repräsentieren. So wird es mit jedem Verein gemacht, mit jeder Partei und jeder Regierung.
Was sollte daran falsch sein? …weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus
und Materialismus, die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt. Und sehr
häufig geschah dieses vor Auge stellen durch mit schlechtem Beispiel vorangehen.
@ alois Bischof Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und unverheirateten erwachsenen Mann davon,
dass er wohl eher Pädophil sein könnte? Haha. Nein. Was führt Sie zu dieser Feststellung? Da ich dies
nicht festgestellt habe, führt mich nichts zu dieser Feststellung. Pädophilie kommt weniger unter Priestern
als unter der Gesamtbevölkerung vor Ach ja? Belege bitte!
#29 Alois Bischof 23:06:48 | Freitag, 8. Februar 2008
Kurt K Sie hetzen hier wieder mit dem Zölibat. Also Sie verdächtigen jeden Junggesellen und unverheirateten
erwachsenen Mann davon, dass er wohl eher Pädophil sein könnte? Was führt Sie zu dieser Feststellung?
Oder gilt diese nur wenn Sie die Kirche dämonisieren können mit solch einem Scheinargument? Pädophilie
kommt weniger unter Priestern als unter der Gesamtbevölkerung vor, nur wird das ganze Dorf nicht schlecht
gemacht, wenn einen Pädophilen ausfinding gemacht wird, jedoch die Kirche immer als „Hauptschuldige“
an den Haaren herbeigezogen, und zwar die Kirche als Leib Christi, nicht nur vertuschende Bischöfe bzw.
Oberen. Irgendwie möchten heute viele definitiv mit der Hl. Kirche Jesu Christi Schluss machen und diese
ausradieren, weil diese ihnen das heilige Opferleben vor Auge stellt und den Hedonismus und Materialismus,
die Waffen der mörderischen Ideologien von heute und gestern, verurteilt.
@Ludwig Es ist daher eine Unverschämtheit und eine riesige Sauerei wenn von einem Ordinariat der Name
veröffentlicht wird. Man sollte die Oberpfaffen per einstweiliger Verfügung zur Ordnung rufen. Auch
sollte eine Schadensersatzklage geprüft werden. Tatsache ist aber auch, dass sich die Kirche vor solchen
Priestern schützen muss. Wenn sie den Namen des Priesters nicht bekannt gegeben hätte, wäre die Kirche
wieder als Vertuscherin hingestellt worden, wie es ja schon öfter geschehen ist. Wenn der betreffende
Priester wirklich unschuldig sein sollte, was ich ja mal sehr bezweifle, dann hat er so oder so nichts
zu verbergen. Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und
nicht in einem Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
Gewissenfreiheit und Glaubensfreiheit entbinden aber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der geltenden
Gesetze
Heuchler Jeder Mensch hat das Recht solange als unschuldig zu gelten bis ein deutsches Strafgericht ihn
rechtskräftig schuldig gesprochen hat. Dies gilt für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht, der Rasse,
des Glaubens und des Berufs. Dies bedeutet dass ein Pfarrer nicht mehr aber auch nicht weniger Rechte
hat als ein anderer Mensch. Der Pfarrer gilt daher als unschuldig. Es ist daher eine Unverschämtheit
und eine riesige Sauerei wenn von einem Ordinariat der Name veröffentlicht wird. Man sollte die Oberpfaffen
per einstweiliger Verfügung zur Ordnung rufen. Auch sollte eine Schadensersatzklage geprüft werden.
Dies ist wieder ein Fall der aufzeit dass es sehr gut ist einer Demokratie zu leben und nicht in einem
Kirchenstaat. Ferner ist es gut dass wir wir Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit usw haben
@kreuz.net & seine Jünger Was soll das? Wäre hier von einem Politiker die Rede, von einem Lehrer, einem
linken Proffessor oder einem schwulen Pädagogen… dann wärt ihr die ersten, die Namen ins Spiel bringen
würden, die eure Lieblingsfeindbilder mit Pädophälie in Verbindung bringen würden. Aber kaum wird
ein armer, armer, sündiger Priester entlarvt, wird der Mann verteidigt und wortgewandt unterstützt.
Plötzlich verdienen sogar Pädophile Nachsicht und Mitgefühl, das man einem unschuldigen Homosexuellen
besipielsweise nie zugestehen würde. Vielleicht wurde hier ja tatsächlich etwas unachtsam mit Namen
und Daten umgegangen, aber ganz im Ernst, wäre der Betroffene kein katholischer Priester, würdet ihr
doch lautstark applaudieren. @Alois Bischof Mit ‘früher’ meinen Sie wohl die 1960er, 1970er und 1980er,
und dann vor allem noch in den Vereinigten Staaten. Zuvor waren die Strafen für solche unwürdige, kriminelle
Priester sehr hart, z.B. lebenslängliche Isolation und Einsperrung in einem Schloßkloster, in einer
Zelle. Und wie viele dieser Fälle wurden vor dem Informationszeitalter (vor den bösen, bösen Medien)
aufgedeckt? fordere ich die Todesstrafe War da nicht irgendwas mit vonwegen „Du sollst nicht töten“?
–------ Der reine Besuch verdächtiger Seiten wäre ja noch kein Beweis. Das könnte – je nach Häufigkeit –
ein Versehen gewesen oder durch einen Computerschädling verursacht worden sein. Ich weiß ja nicht, was
die Polizei über die Aktivitäten des Mannes auf diesen Seiten aufgezeichnet hat.
Tippfehler, so, so! Ist ja nicht zu glauben Sie machen Tippfehler? Aber woher wissen Sie denn, dass ich
mich geärgert haben könnte oder hat Ihnen das eine böse Fee eingeflüstert? Sie haben doch bestimmt
nicht gewusst, was ein Krukenkreuz ist. Deshalb wäre mehr Dankbarkeit erforderlich gewesen. Sie wissen
doch: wer im Glaushaus soll nicht mit Papierschwalben schmeißen und auch nicht damit rechnen, dass Tippfehler
keine Rätsel aufgeben… wegen des Bumerangeffekts!
Lieber Kurt K., Bei Beginn einer Gerichtsverhandlung besteht ja das, was HvO mit „qualifiziertem Verdacht“
meinte. … im besten Fall. In Bayern reichen auch schon mal ein paar unsubstantiierte Vermutungen. Und
runiniert sind die Leute dann trotz Freispruch.
@ RRR: Naja zum Vergleich: Auch bei staatlichen Gerichten wird der Termin einer Hauptverhandlung mit den
Namen aller Beteiligten (auch des Angeklagten) veröffentlicht, obwohl diese noch gar nicht schuldig gesprochen
sind und womöglich freigesprochen werden.) Ja, korrekt: Sobald die Verhandlung eröffnet wurde. Aber
während eines Ermittlungsverfahrens hat niemand das Recht, die persönlichen Daten eines Menschen gegen
den ermittelt wird, auszuplaudern. Bei Beginn einer Gerichtsverhandlung besteht ja das, was HvO mit „qualifiziertem
Verdacht“ meinte.
@ Kurt K. Wenn der Pfarrer nur im Verdacht steht, etwas getan zu haben, dann hat er ein Recht darauf,
dass dieser Verdacht nicht veröffentlicht wird, bis seine Schuld bewiesen ist. Nein, hat er nicht. Er
hat nur das Recht, nicht schuldig gesprochen zu werden, solange die Schuld nicht bewiesen ist. (zum Vergleich:
Auch bei staatlichen Gerichten wird der Termin einer Hauptverhandlung mit den Namen aller Beteiligten
(auch des Angeklagten) veröffentlicht, obwohl diese noch gar nicht schuldig gesprochen sind und womöglich
freigesprochen werden.)
@ Bramachari Ich meine nämlich im TV gesehen zu haben, dass es selbst zu Recherchezwecken strafbar ist,
solche Seiten aufzusuchen. Außer im Zuge der Strafverfolgung, wie hier schon gepostet wurde. Das sollte
aber ein Reporter wissen, denn dieses Know-how gehört zum Handwerkszeug Das mag wohl sein. Allerdings
müssen Reporter auch manchmal die Gesetze mindestens beugen um gewisse Dinge aufdecken zu können. Und
das wissen auch die Richter. Und nebenbei: Klar, es mag illegal sein, solche Seiten zu besuchen. Das Problem
für meinen Bekannten und andere Recherchierende ist ja auch nicht die staatliche Justiz, die dann in
solchen Fällen vielleicht eine kleine Geldstrafe oder ähnliches ausspricht. Das Problem ist die Gesellschaft,
die nicht in der Lage scheint, zu differenzieren. Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als
redlich. Ich wünsche ihm viel Glück. Ich werds ihm ausrichen, danke.
#18 Brahmachari † 14:33:15 | Freitag, 8. Februar 2008
…er hat ebenfalls Internetseiten besucht, wie sich herausstellte: zu Recherchezwecken… Da muss aber
ohnedies eine Menge Glück gehabt haben. Ich meine nämlich im TV gesehen zu haben, dass es selbst zu
Recherchezwecken strafbar ist, solche Seiten aufzusuchen. Außer im Zuge der Strafverfolgung, wie hier
schon gepostet wurde. Das sollte aber ein Reporter wissen, denn dieses Know-how gehört zum Handwerkszeug.
Heute wird man schon verklagt, wenn man jemanden blöd ansieht. Trotzdem blöd, dass es an die Öffentlichkeit
kam, wenn einmal jemandes Ruf in Frage gestellt wird, ist er für ewig dahin. Es gibt allzu viele missgünstige
Bestien, die das Schlechteste glauben wollen. Die Bemühungen Ihres Bekannten waren/sind mehr als redlich.
Ich wünsche ihm viel Glück.
Übersetzen ins Deutsche, bitte Alles, was Leute wir Dich zu provozieren in der Lage ist, ist gut. Herr
Schnatterbach, würden Sie das mal bitte ins Deutsche übersetzen, Herr Schnatterbach…
@ HvO: Was ich möchte! Oder möchten Sie – womöglich als Vater von Ministranten – erst nach einem Schuldspruch
davon erfahren, dass Ihr Pfarrer sich an Ministranten vergriffen hat? Nein, Sie möchten das schon dann
wissen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Was ich möchte ist in diesem Zusammenhang ganz egal. So wie
es juristisch immer egal sein muss, was irgendwelche Menschen in der Bevölkerung wollen. Wenn der Pfarrer
nur im Verdacht steht, etwas getan zu haben, dann hat er ein Recht darauf, dass dieser Verdacht nicht
veröffentlicht wird, bis seine Schuld bewiesen ist. Ich kenne das „Prozedere“: Ich hab einen entfernten
Bekannten, der einmal unter einen „Kinderschänder-Verdacht“ geraten ist (er ist Journalist). Obwohl er
freigesprochen wurde (er hat ebenfalls Internetseiten besucht, wie sich herausstellte: zu Recherchezwecken
für einen Artikel) ist das noch immer Dorfgespräch (so nach dem Motto: vielleicht war ja doch was dran…
man weiss ja nie… lieber vorsichtig sein… lieber seine Kinder schützen… etc etc pp.) und wird geschnitten.
Mittlerweile überlegt er, irgendwohin umzuziehen, wo ihn keiner kennt. Beim Kinderschänder-Verdacht
ist also äußerste Vorsicht geboten, bevor man etwas öffentlich macht, denn alleine der Verdacht kann
das Leben eines Menschen zerstören, auch wenn dieser am Prozessende freigesprochen wird.
@ Kurt K. Wenn jemand nur verdächtigt wird, dies oder jenes getan zu haben, dann gilt dieser immer noch
als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Und dabei ist die Art des Verbrechens und der Beruf des
Angeklagten völlig wurscht. Das ist korrekt. Aber genauso wie das staatliche Recht auch bei Noch-nicht-Verurteilten
das Instrument der Untersuchungshaft kennt, ist es selbstverständlich auch statthaft, dass etwa ein Priester
von seinem kirchlichen Oberen bereits auf einen Verdacht hin vorläufig suspendiert wird – was man vermutlich
beim Heizungsmonteur nicht notwendigerweise machen müsste. Wenn ich die kreuz.net-Meldung richtig verstanden
habe, hat das Bistum ja auch nur bekanntgegeben, dass gegen den Priester XY ermittelt wird, nicht aber,
dass er definitiv nach staatlicher und kirchlicher Rechtsprechung als schuldig zu gelten hat. Und dagegen
ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil, es kann sogar im Einzelfall zur Aufsichtspflicht des
Bischofs gehören. Oder möchten Sie – womöglich als Vater von Ministranten – erst nach einem Schuldspruch
davon erfahren, dass Ihr Pfarrer sich an Ministranten vergriffen hat? Nein, Sie möchten das schon dann
wissen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Man verwechsle die juristische Unschuldvermutung nicht mit der
Sorgfaltspflicht der kirchlichen Obrigkeit.
Einige unwesentliche Erläuterungen: „Daß vor allem Homosexuelle … und Lesbisch veranlagte Personen
…“ (Zitat) Die vorgenommene Differenzierung beruht auf einer irrtümlichen Ethymologie, die Homosexualität
von (lat.) homo, hominis, m., Mensch oder Mann ableitet, weshalb man annimmt, es bedürfe einer gesonderten
Bezeichnung für derartige Beziehungen zwischen Personen wiblichen Geschlechts. Tatsächlich ist der Begriff
Homosexualität aber ein Kunstwort aus dem (griech.) homos, gleich (Theologen vielleicht aus dem Homo- /
Homoioousie-Streit geläufig) und dem (lat.) sexus, -us, m. Geschlecht. „Homosexuell“ bedeutet also einfach
gleichgeschlechtlich. Außerdem ist jegliche Form von „Kinderpronographie“ strafbar. Sexuelle Handlungen
zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren sowieso; gleichfalls Zugang zu, bzw. Herstellung,
Erwerb, Besitz und Weitergabe von kinderpronographischen Darstellungen, sofern dies nicht im Rahmen amtlicher
Ermittlungen zum Zwecke der Strafprävention bzw. Strafverfolgung geschieht. Daß hier auch ein Kleriker
der Fahndung „ins Netz“ gegangen ist, kann nur heißen, daß hier ein hinreichender Anfangsverdacht bestanden
hat/besteht. Kritisch zu beleuchten wäre aber die offizielle Namensnennung seitens der zuständigen Diözesanverwaltung.
Ob dies gerade angesichts der bereits stattgefundenen Pressepublikation(en) und der damit einhergehenden
öffentlichen Vorverurteilung klug war, wäre in jedem Fall kritisch zu hinterfragen. Die Unschuldsvermutung
gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
@ HvO Bei der Kirche wird dagegen ein Sonderrecht in Anspruch genommen, da sitzt immer die Kirche auf
der Anklagebank. Das ist aber für die Beurteilung des einzelnen Priesters völlig egal, ob die Kirche
einen Ruf zu verlieren hat oder etwas anderes in dieser Hinsicht. Angenommen, dieser Typ hat wirklich
nur diese Seiten besucht, hortet keine Pornos auf seinem Rechner und tauscht auch keine mit anderen, dann
hat niemand das Recht einer Vorverurteilung dieses Herrn. Der Pädophilie-Verdacht ist der schlimmste,
den man einem Menschen anhängen kann, da bleibt eigentlich immer „was hängen“, selbst wenn der Verdächtige
freigesprochen wird. Ich bin sehr dafür, dass verurteilte Pädophile keine Chance mehr bekommen, mit
Kindern zu arbeiten. Nie mehr, auch wenn sie als geheilt gelten. Ich würde auch keinen „trockenen Alkoholiker“
in einer Schnapsbrennerei einstellen. Aber der muss eben erst verurteilt sein. Und wissen Sie, dieses
„Sonderrecht“ die Kirche mit auf die Anklagebank zu setzen, kommt eben von mehreren Dingen: Einerseits
(wie jüngst in den USA) versucht die Kirche immer noch oft, die Fehltritte ihrer Mitarbeiter zu vertuschen.
Andererseits müssen kath. Priester sowieso ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität und zu Frauen haben,
wenn sie sich dem Zölibat unterwerfen (muss nicht immer gelten, gilt aber oft). Die Kirche ist was das
angeht eben ein Sonderfall. Die BW z.B. nicht. Da sind es ganz normale Typen insgesamt.
Lieber Kurt K., was allerdings immer auffällt, das ist die gehässige Haltung gegenüber der Kirche.
Wenn ein Angehöriger der Bundeswehr eine Straftat auf dem Gebiet der Geschlechtlichkeit begeht, dann
ist es klar, dass nicht die Bundeswehr schuld ist, sondern der Täter. Wenn der Vorgesetzte die Straftaten
eine Zeit lang duldete, warum auch immer, so ist dieser Vorgesetzte – eine strafrechliche Relevanz seiner
Taten vorausgesetzt – als Einzelner ebenfalls vor Gericht. Die Bundeswehr hat vielleicht einen Skandal
mehr (darauf kommt es bei dem Verein gar nicht mehr an), etwaige Schadensersatzforderungen richten sich
aber immer gegen die Personen, nie gegen die Organisation. Bei der Kirche wird dagegen ein Sonderrecht
in Anspruch genommen, da sitzt immer die Kirche auf der Anklagebank.
@ HvO: Qualifiziert? Ich stimme Ihnen im Prinzip ( *g*) zu. Da ich in diesem Fall nicht weiss, ob noch
weitere Verdachtsmomente vorliegen als das reine Besuchen von Kinderpornografischen Webseiten, können
ich mir kein Urteil erlauben, ob es sich hier um einen „qualifizierten Verdacht“ handelt oder nicht. Sollte
dieser Herr wirklich nur Internetseiten besucht haben, so erscheint mir dies nicht als ausreichend um
von einem „qualifizierten Verdacht“ sprechen zu können. Schliesslich kann es viele andere Gründe geben,
solcherlei Webseiten zu besuchen, als sich aufzugeilen: Neugier, Recherche, Zufall z.B.
Krukenkreuz Das Krukenkreuz im Bild des Artikels stimmt bedenklich. Es ist eine Vorstufe zu Sewastika,
je nach dem wie die querliegenden Kreuzenden aus der Mitte verschoben werden, nach rechts oder nach links.
#5 Alois Bischof 12:16:19 | Freitag, 8. Februar 2008
HBR…, Mit ‘früher’ meinen Sie wohl die 1960er, 1970er und 1980er, und dann vor allem noch in den Vereinigten
Staaten. Zuvor waren die Strafen für solche unwürdige, kriminelle Priester sehr hart, z.B. lebenslängliche
Isolation und Einsperrung in einem Schloßkloster, in einer Zelle. Bitte beachten Sie aber, daß heute
in der Tat durch die antichristliche Medienpropaganda der Ausmaß pädophil-aktiver Priester übertrieben
und ausgenutzt wird. Daß vor allem Homosexuelle (darunter auch einige postmoderne Priester) und Lesbisch
veranlagte Personen diese Straftaten gegen Kinder begehen, wird öffentlich verschwiegen, ist aber Tatsache.
Übrigens hat schon die Goebbels-Propaganda wegen ‘Mit brennender Sorge’ (1937) den Mythos in die Welt
geholfen, daß im Deutschen Reich „7.000 römische Priester“ des Kindermißbrauches verdächtigt waren.
Auch heute, wo das Lehramt die pervertierte ochlokratische Politik kritisiert, wird durch die Systemmedien
die gleiche Keule gezwungen. Diese Feststellung heißt nich, daß ich Pädophile Priester (Pädophilie
ist seltener unter Geistlichen als unter der Gesamtbevölkerung!) lossprechen möchte. Im Gegenteil, für
Kindermißbräucher die sich tatsächlich objektiv an wirklich minderjährigen Kindern (unter 16 Jahren
und jünger als 10 Jahre als der Täter) vergangen haben, fordere ich die Todesstrafe. Für Konsumenten
von Kinderporno Haftstrafe von mindestens 3 Jahren und psychiatrische Behandlung. Psychiatrische Deprogrammierung,
wie auch für Homos und Bestalischen.
@ RRR / @ HBR RRR: also ist es nur gerecht, wenn ein Pfarrer bei Verdacht auf eine solche Straftat auch
mit anderem, nämlich strengerem Maß gemessen werden als der Heizungsmonteur des Pfarrheims. Wenn jemand
nur verdächtigt wird, dies oder jenes getan zu haben, dann gilt dieser immer noch als unschuldig, bis
seine Schuld erwiesen ist. Und dabei ist die Art des Verbrechens und der Beruf des Angeklagten völlig
wurscht. @HBR: Wenn sich ein Priester Kinderpornographie besorgt, ist das für die gesamte Kirche ein
riesiger Schaden. Daher liegt es im Interesse der Kirche, wenn sie solche minderwertigen Subjekte aus
ihren Reihen entfernt und öffentlich macht. Früher würden diverse Fälle ja vertuscht oder runtergespielt.
Das war aber der falsche Weg. Kein Pardon und keine Toleranz für Pederasten. Im Prinzip richtig. Allerdings
erst NACH einer Verurteilung und nicht vorher.
Die Veröffentlichung ist richtig Wenn sich ein Priester Kinderpornographie besorgt, ist das für die
gesamte Kirche ein riesiger Schaden. Daher liegt es im Interesse der Kirche, wenn sie solche minderwertigen
Subjekte aus ihren Reihen entfernt und öffentlich macht. Früher würden diverse Fälle ja vertuscht
oder runtergespielt. Das war aber der falsche Weg. Kein Pardon und keine Toleranz für Pederasten.
Wo ist eigentlich die genaue Grenze, die überschritten sein muß, damit nach deutschen Recht eine strafbare
Handlung vorliegt: a) hinsichtl. der Abbildungen und b) in der Form der „Nutzung“? Es gibt ja hier einige
Experten auf diesem Gebiet! (Ist nicht ironisch gemeint!) a) Welche Nacktdarstellungen etwa sind womöglich
auch pornographischer Natur und b) welche Form der Internetnutzung ist eindeutig strafbar?
Korrekt Priester haben kirchlich einen viel größeren Handlungsspielraum als Laien, tragen eine viel
höhere Verantwortung, genießen erheblich mehr Rechte – also ist es nur gerecht, wenn ein Pfarrer bei
Verdacht auf eine solche Straftat auch mit anderem, nämlich strengerem Maß gemessen werden als der Heizungsmonteur
des Pfarrheims.