Die Sedisvakantisten leugnen die Gültigkeit der Bischofsweihen im Neuen Ritus. Schützenhilfe bekommen sie dabei von den katholisch- theologischen Fakultäten.
(kreuz.net) Der Sedisvakantisten- Pater Rolf-Hermann Lingen hat wieder zugeschlagen.
Kürzlich veröffentlichte
er den Text einer Strafanzeige gegen die Deutsche Bischofskonferenz.
In seinem zum Teil etwas wirren
Ausführungen erwähnt Lingen auch Synonyme für die von ihm beklagte Institution: V2-Sekte Deutschland,
Kinderschänder-Kirche, größte transnationale Schwulenorganisation, Haßprediger.
Den deutschen Bischöfen
wirft er unter anderem Betrug und Völkermord vor.
Pater Rolf Hermann Lingen
In der Begründung erklärt Lingen, daß sich die
Schuldigen öffentlich als katholische Bischöfe ausgeben.
Doch um katholisch zu sein, müsse man Mitglied
der katholischen Kirche sein. Ebenso sei es notwendig, daß ein katholischer Bischof eine gültige Bischofsweihe
besitze.
Doch „nachweislich“ sei kein einziger Schuldiger Mitglied der katholischen Kirche. Außerdem
würden – „fast?“ – alle Schuldigen keine gültige Bischofsweihe besitzen.
Das Verdikt des Sedi-Paters:
„Alle Schuldigen sind unwiderlegbar Häretiker, und Häretiker sind nicht Mitglieder der katholischen
Kirche“.
Die deutschen Bischöfe würden sich alle zum Zweiten Vatikanum und damit auch zu den darin
enthaltenen „notorischen Häresien“ bekennen.
Die Ungültigkeit ihrer bischöflichen Konsekration sei
„weltweit anerkannt“.
Der Sedi-Pater verweist auch darauf, daß selbst innerkirchlich die Beurteilung
der neuen Bischofsweihe nicht einheitlich sei.
Dazu zitiert er Ulrich Lüke (56), römisch-katholischer
Dogmatiker und Direktor des Instituts für Katholische Theologie an der Technischen Universität Aachen.
Lüke leugne offen, daß Jesus überhaupt ein Weihesakrament eingesetzt habe: „Insofern erübrigt sich
die Frage nach einer Gültigkeit“ – so Lingen.
Seinen Vorwurf des „Völkermordes“ begründet der Sedi-Pater
damit, daß die deutschen Bischöfe die gezielte Ausrottung einer Gruppe – der katholischen Kirche – betreiben
würden.
Er selbst sei, so Lingen, wegen Verbreitung katholischer Texte auf Betreiben der Bischöfe zu
gigantischen Geldstrafen verurteilt worden.
Diese habe man „bis zum Bankrott des Opfers“ eingepfändet.
Die schuldigen Bischöfe würden auch alles daran setzen, ihre Gegner als geistig unzurechnungsfähig
zu verleumden und sogar zu psychiatrisieren.
Diese von Kirche und Staat im Schulterschluß „verbrochene,
obendrein ebenfalls abartig geldfressende Psycho-Folter“ belege eindrucksvoll die „grenzenlose Skrupellosigkeit“
der Schuldigen.
Von dem angestrebten Strafverfahren verspricht sich Sedi-Pater Lingen, daß „schnell
und unbürokratisch gegen V2-Sektierer und Komplizen“ vorgegangen werden kann.
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80 Lesermeinungen
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#80 Manuel Böhm 03:19:25 | Dienstag, 5. August 2008
Information zu Rolf Hermann Lingen Leider musste ich immer wieder feststellen, dass ein gewisser „Pater“
Rolf Hermann Lingen, der Gründer einer Sekte namens „Kirche zum Mitreden“ kzm, prhl, gegen die römisch
katholische Kirche, die Priesterbruderschaft St. Pius X. und gegen Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu
Franziskaner kämpft. Lingens Verleumdungstaktiken sind hinlänglich bekannt. Lingen veröffentlicht seine
Verleumdungen im Internet unter dem Pseudonym „Berichte“-„Fakten“ und Erzählungen Dritter, sodass der
harmlose Eindruck entsteht, er würde nur „Fakten“ veröffentlichen. Unter diesem Deckmantel agiert Lingen
mit Vorliebe unter der fälschlichen Bezeichnung „römisch-katholischer Priester“ und verleumdet permanent
integre Priester und all jene, die nicht seiner Auffassung sind. Es ist verständlich, dass Rolf Hermann
Lingen sich bereits öfters vor deutschen Gerichten verantworten musste. Interessante Informationen zu
Rolf Hermann Lingen und seiner Sekte „kzm“ finden Sie auf: andreasendl.info/mybb/showthread.php?tid=8
Sie können sich auch in diesem Forum anmelden und mitdiskutieren. Weitere Themen in diesem Forum sind
Pater Andreas Endl und die Herz-Jesu Franziskaner.
#79 Br. Engelbert 04:05:56 | Dienstag, 29. Juli 2008
Rolf Hermann Lingen Wieso beschimpft und verleumdet Rolf Hermann Lingen die katholische Kirche und Papst
Benedikt XVI ? Amtsgericht Dorsten verurteilte Rolf Hermann Lingen: Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis
der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen
wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer
paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf
seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen.
Rolf Lingen ist es durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Juni 1999 (Az. 7 0 154/99) untersagt, sich
bzw. seinen Internetauftritt auch nur „katholisch“ zu nennen. Das Landgericht Bonn hat am 5. November
2003 gegen den Kläger wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
enthaltene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Euro verhängt. Die Kongregation
für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche stellte bereits vor Jahren fest, dass die „Priesterweihe“
von Rolf Hermann Lingen ungültig ist. Wieso spielt Herr Lingen dann immer noch Priester und hält an
seinen Priesterträumereien fest ? Br. Engelbert kongregation.info
#78 ExBochumer † 10:51:20 | Freitag, 29. Februar 2008
Zu den „haltlosen Äußerungen“ und „sinnfreien Bemerkungen“ des Rolf Lingen „Staatsanwaltschaft Berlin,
Turmstraße 91, 10548 Berlin Gesch.- Nr. 81 Js 685/08, Dez.: 116 Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern
914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 – 3663 Telefax 030/90 14-33 10 Herrn Rolf Lingen Berlin, 22.02.2208
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Strafanzeige vom 07. Februar 2008 gegen unbekannt, „Deutsche Bischofskonferenz“
wegen Betruges pp. teile ich mit, dass Ihre haltlosen Äußerungen mir keine Veranlassung geben in Ermittlungen
einzutreten. Die Aneinanderreihung sinnfreier Bemerkungen begründet keine zureichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für eine Straftat (vgl. § 152 Absatz 2 StPO). Hochachtungsvoll Anselmann Staatsanwalt“
Quelle: Lingen’sche HP
#75 LandorganistII 11:05:20 | Dienstag, 12. Februar 2008
Hallo, Herr Lingen, gucken Sie mal, Ihr Sermon hat schon 75 Meldungen provoziert! Glückwunsch. Aber Sie
müssen sich noch etwas anstrengen, die Homos sind besser!
#74 Brahmachari † 01:15:28 | Dienstag, 12. Februar 2008
@ niemanden: das Delikt muß konkret zum Zwecke der Täuschung im Rechtsverkehr begangen worden sein.
Das beinhaltet doch Vertragsabschlüsse, oder? Sollte also ein Leichtes sein, die Täuschung nachzuweisen.
Aber einer gegen viele, wird nichts ausrichten. Selbst wenn PRHL recht hat, wird sich niemand mit der
Kirche anlegen. Obwohl die Thematik selbst interessant ist. Da besteht also eine Trennung zw. Staat und
Kirche. Der Staat kann kaum beurteilen, wer oder was die wahre Kirche ist, urteilt aber darüber, ober
PRHL oder die „V2“ die kirchliche Autorität verkörpert. Mann kann wohl kaum privat und religiös voneinander
trennen. Irgendwann wird man das vereinbaren lernen müssen. Ich kann nicht zuhause religiös sein, aber
sobald ich die Robe anziehe oder auf die Straße gehe, meine Werte, meine Religiosität ablegen. Wir leben
immer noch in der intellektuellen Steinzeit.
Die Tatbestandlichkeit des Vorsatzes allein genügt nicht; das Delikt muß konkret zum Zwecke der Täuschung
im Rechtsverkehr begangen worden sein. Da es sich dabei um ein Tatbestandselement handelt, genügt es
nicht, die Täuschungseignung nachzuweisen, sondern die Zielsetzung (Absicht) der Täuschung, nämlich
im Rechtsverkehr verwendet zu werden, bedarf eines eigenen Beweises. cc.
Werte clarissa c. Betrug, Täuschung und Fälschung setzen auch die Absicht zut Täuschung im Rechtsverkehr
voraus. Ich werde aus Ihrem Beitrag nicht recht schlau. Was wollen Sie mir damit sagen? Betrug ist der
Straftatbestand, von dem Rolf Hermann L. glaubt, daß er verwirklicht worden ist. Dies setzt voraus, daß
das objektive Tatbestandsmerkmal „Täuschung“ erfüllt sein muß. Schließlich muß sich auf dieses Tb-Merkmal
auch der Vorsatz erstrecken. Die „Fälschung“ kann ich in diesem Zusammenhang gar nicht zuordnen.
Die neuen Sakramentenriten widersprechen keinem Dogma Es ist darum völlig unsinnig, den neuen, von Papst
Paul VI. promulgierten Sakramentenriten die Gültigkeit abzusprechen. Ein Ritus kann nur ungültig sein,
wenn er irgendeinem Dogma über die Sakramente widerspräche, und das ist nirgendwo der Fall. Eine andere
Sache ist die unwürdige Form der real praktizierten neuen Sakramentenriten, wie wir sie in weiten Teilen
der Ortskirchen und selbst im päpstlichen Rom antreffen, die ein Katholik immer meiden muß.
#68 Tarcisius 00:25:54 | Sonntag, 10. Februar 2008
nur bekloppt – mir fehlen die Worte. Lingen, ich hatte gehofft, daß da noch irgendetwas in Ihnen steckt –
aber man kann wohl nur noch für Ihr Seelenheil beten. Schade.
Betrug? Daß ich nicht lache… Mal unterstellt, daß der objektive Tatbestand des Betrugs bewiesen werden
könnte, würde es spätestens am Vorsatz in Bezug auf die Täuschung scheitern. Täuschung ist jede intellektuelle
Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, um eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
Die Bischöfe müßten also wissen, daß sie keine Bischöfe sind. Ferner müßten sie diese Tatsache
bewußt und zweckgerichtet dazu einsetzen, einen Irrtum zu erregen. Abwegig! Oder sollte Rolf Hermann
L. etwa im Besitz geheimer Abhörprotokolle sein?
@ Stöhr Pech nur für Lingen, dass diese Täuschung nur in seinem Universum existiert. Daher ist seine
Auffassunng bedeutunglos. Da könnte schließlich jeder kommen.
Was soll das? Warum macht man hier bei Kreuz.net immer soviel Aufsehen um diesen Pater Lingen? Das ist
mir Schleierhaft. Lasst den doch einfach ein bisschen bellen. Der wahre Häretiker ist er. Er ist nichts
anderes als ein Sektenguru. Sabo und Lingen gehören für mich in den gleichen Topf und das ist sicher
nicht jener der römsch-katholischen Kirche!
#61 Gallowglas 14:27:53 | Samstag, 9. Februar 2008
@Daniel Stöhr: 1.Täuschung: „Wir sind katholische Bischöfe und unser Verein ist die katholische Kirche“
Liegt nicht vor … Nach deutschem Recht ist die von Lingen so gern als V2-Sekte bezeichnete Gruppierung
zweifellos die katholische Kirche … das sollte er eigentlich wissen, schließlich wurde er schonmal
wegen unerlaubter Verwendung der Bezeichnung verurteilt Damit sind auch deine restlichen Behauptungen
hinfällig …
Betrug -ist doch ganz einfach: Um den Tatbestand des Betrugs zu verwirklichen, muss man folgende Merkmale
erfüllen: A. Objektiver Tatbestand 1.Täuschung: „Wir sind katholische Bischöfe und unser Verein ist
die katholische Kirche“ 2. Irrtum: „Kirchensteuerzahler“ glaubt der Falschbehauptung 3. Vermögensverfügung:
Zahlung der „Kirchensteuer“ 4. Schaden: Der Zahlung enspricht nicht das begehrte wirtschaftliche Äquivalent,
die katholische Kirche finanziell zu unterstützen B. Subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz bezüglich Merkmale
unter A. 2. Vorsatz hinsichtlich stoffgleicher (auf der Verfügung beruhender) und rechtswidriger Bereicherung
Ich bin vielleicht dumm und begriffsstutzig, aber welchen Straftatbestand nach deutschem StGB sieht „Pater
Lingen“ eigentlich als erfüllt an? Auch nach Lektüre seiner „Klageschrift“ bin ich dieser Erkenntnis
nicht nähergekommen! Sind die darin aufgeführten mutmaßlichen Delikte nicht eher kirchenrechtlicher
Natur? Leidet PL schon unter fortschreitender spongiformer Zerebralinsuffizienz?
@ExBochumer gehen Lingen und Schmitz getrennte Wege? Zwei Vagantenbischöfe ohne Gemeinde, in der sie
gebunden sind. Jeder der beiden Sektierer meint, er hätte die Wahrheit für sich gepachtet. Dann geht
es ganz schnell, bis sowas auseinander geht. Wahrheit findet sich eben nur in der Kirche
@Daniel Stöhr Daniel Stöhr fragt: Was kann Pater Lingen für die Aktionen seines Weihevaters? Bischof
Schmitz und Hw. Lingen gehen mittlerweile getrennte Wege, wofür es gute Gründe gibt. Nun, es geht nicht
um um spätere Vergehen o.ä. des Weihespenders, wofür ein Weiheempfänger natürlich nicht verantwortlich
gemacht werden kann, sondern darum, dass Schmitz sich schon damals, als er Lingen weihte, als „Titularbischof
von Constantia“ bezeichnete und dieser Titel prangt auch auf der Weiheurkunde für Lingen. Lingen wird
also von dieser Usurpation auch schon vor der Weihe gewusst haben. Da in der Katholischen Kirche einzig
und allein der Heilige Vater Bischofstitel (Gilt für Diözesen und für Titularbischöfe) verleihen kann,
zeigt Schmitz durch die Usurpation eines solchen Titels, dass er sich gar nicht als Glied der römisch-katholischen
Kirche versteht, mithin Schismatiker ist (dieser Schluss scheint mir unausweichlich, selbst wenn man die
Sedisvakanz vertreten würde). Wer von einem solchen die Weihe empfängt, fällt aus der Gemeinschaft
mit der Kirche heraus. Davon, dass Lingen sich hat in die Gemeinschaft der Kirche wiederaufnehmen lassen
(Rekonziliation) ist nie die Rede gewesen. Das ein solcher Mensch dann etwa der einzige Römisch-Katholische-Priester
in Deutschland sein will, ist doch etwas für das Kuriositätenkabinett. Lingen mag gültig geweihter
Priester sein, ist aber niemals Römisch-Katholischer Priester!
Die grosse Schuld… hatte ja gehofft, daß mit dem Völkermord die wirklich an Leib und Seele dahingemeuchelten
Mitbürger, noch ungeboren zwar, dafür aber zu Millionen, gemeint seien!!! Das ist die wahre Schuld,
ein Verbrechen,das zum Himmel schreit und wenn man einmal unser Leben voll der Gnade zu 100% begreift
und nicht immer den Versuch unternimmt, es könnten auch mal 120%sein (man hätte also noch was gut, oder
man könnte im Falle eines Falles noch auf ein Guthaben zurückgreifen), der wird einsehen, daß Schuld
immer etwas ist, was von diesen 100% abgezogen werden muß und er wird Buße als Werk verstehen welches
dieses Defizit wieder aufarbeitet. Es ist nach der Absolution nicht damit getan 1 oder 2 Ave zu beten,
die begangene Sünde, die uns in die Schulden getrieben hat muß bis auf den letzten Cent wieder gut gemacht
werden! Sonst ist es nichts mit ewiger Seligkeit im Angesicht Gottes, wir werden dann dort hausen wo heulen
und Zähneknirschen den ewigen Tag verdunkelt. Wie wollen die Herren Bischhöfe, ob gültig geweiht oder
nicht, ihre Verbrechen beginnend mit der Königssteiner Erklärung je wieder gut machen? Und? Was sind
wir, wir alle, bereit, in dieser Sache zu leisten, zusätzlich zu leisten?,immerhin müssen wir selbst
auch unser Defizit aufarbeiten!!! Sind wir in der Lage für das Seelenheil unserer Mitmenschen zu beten
und zu sühnen???, ggf auch für ungültig geweihte Bischöfe??? ggf auch für unseren Pater Lingen????
Die Fastenzeit, gerade begonnen, gibt uns Gelegenheit dazu!!!
@ timpressum … wer im Glashaus sitzt… oder hat Legasthenie nichts mit Intelligenz zu tun ?? – Abgesehen
davon ist Herr Lingen so durchgeknallt, der hat schon wieder einen hohen Unterhaltungswert.
wer ist Pater Lingen? Wer ist dieser „Pater“ Lingen eigentlich? Aus Bischofsstädten kennt man ja Leute,
die sich gern wie Priester kleiden um von den Leuten als solche gesehen und anerkannt zu werden. Sie laufen
gern mit der Aktentasche unterm Arm durch die Fußgängerzonen. Ich kannte man jemanden, der in einem
als Ausbildungsstätte für zukünftige Priester genutzten Kloster im Rheinland ein und aus ging, nach
Messgewändern verlangte und darin fotografiert werden wollte. Von diesem hieß es, er hätte auch schon
einem „Messen“ zelebriert. In Gesprächen entpuppen sich solche dann als erbitterte Feinde des kirchlich-katholischen
Establishments, die sicherlich hier und da auch mal eine nicht ganz unberechtigte Kritik vorzubringen
haben. Bei all diesen Leuten handelt es sich ausnahmslos um verkrachte Existenzen. „Pater“ Lingen scheint
eine dieser aufgescheuchten Seelen zu zu sein. Sie schaden den berechtigten Anliegen der Priester und
Laien, die sich für eine echte Reform von Liturgie und Lehre einsetzen und um die Rehabilitierung der
alten Liturgie beten und arbeiten.
@Gotthard – kranke Menschen und Redaktion?? Dann dürften Sie doch hier schon seit ihrem ersten Posting
nicht mehr schreiben. Mal Hand auf’s Herz: so wirr die Dinge von P. Lingen sind, so steckt doch auch einiges
Wahres darin!
@Schweizer Laie: Was kann Pater Lingen für die Aktionen seines Weihevaters? Bischof Schmitz und Hw. Lingen
gehen mittlerweile getrennte Wege, wofür es gute Gründe gibt.
#46 Antirassist † 00:08:52 | Samstag, 9. Februar 2008
@Aurelius, Gotthard: Da Sie keinen Argumente haben… …versuchen Sie es anscheinend mit der Psycho-Schiene.
Worauf stützen Sie denn Ihr ach so sicheres Urteil, beim Hochwürdigen Herrn P. Lingen würde es sich
um einen (psychisch oder sonstwie) Kranken handeln?
Liebe kreuz.net-Redaktion Herr Lingen ist ein kranker Mann, das ist offensichtlich. Es wäre wirklich
ein Akt christlicher Nächstenliebe, wenn Ihr ihn einfach ignorieren würdet. Der Mann braucht kein Forum,
er braucht keine Artikel über ihn, er braucht Hilfe. Kreuz.net sollte sich lieber auf das konzentrieren,
was es sich auf’s Banner schreibt, nämlich „Katholische Nachrichten“.
#42 Alois Bischof 23:12:34 | Freitag, 8. Februar 2008
@sacerdos helveticus Das Problem der usurpatio von Titeln und Jurisdiktion war z.B. auch ein Problem beim
Sedisvakantistenbischof George Musey und beim Sedisvakantistenbischof Louis Vezelis OFM (noch am Leben,
der behauptet, er sei der einzige gültige und rechtgläubige Bischof der Welt). Bei den altkatholischen
(bzw. „altrömischkatholischen“ – genau die gleiche Häresie, nur dann in der Form des Engländers Arnold
Harris Mathew de.wikipedia.org/…Arnold_Harris_Mathew) Wanderbischöfen ist immer das Problem gegeben,
dass sie oft auch nach Abschwörung oder sog. Abschwörung kräftig weiter „Weihelinien“ sammeln als wären
diese magisches Eigentum, und dass sie nur sehr schwierig aus ihrer Verwirrung zu befreien sind. Schismatisch
sind sie fast immer – leider. Und relativistisch und oft disziplinär liberal, da sie fast keine Gläubigen
bei sich haben, und deswegen sich beliebig einem jeden anpassen. Zum Beispiel Schmitz zelebrierte auch
Messen auf deutsch (nach tridentinischem Muster), was typisch ist für die englische Ausprägung der sog.
„Altkatholischen“ Häretiker. Ich würde gerne mal wissen wie der Wanderbischof Schmitz heute über P.
Lingen urteilt?
Nun mal „Butter bei die Fische“, Lingen Erklär doch endlich einmal, was es mit dem usurpatorischen Titel
„Titularbischof von Constantia“, den sich Ihr Weihespender zugelegt hatte. Da geht es mir natürlich nicht
um Titelmissbarauch, der nach weltlichem Recht strafbar wäre und auch nicht darum, dass sich jemand zum
Beispiel „Msgr“(verstanden als Ehrentitel, nicht als Anrede für Bischöfe) nennen würde, ohne vom Papst
dazu ernannt zu sein, mit anderen Worten Hochstapelei, sondern um die darin zum Ausdruck kommende Haltung
von Schmitz, gar nicht Glied der Römisch-Katholischen Kirche sein zu wollen, das heisst mit anderen Worten
eine schismatische Gesinnung. Die Weihbischöfe der FSSPX -wie immer man sonst zu ihnen stehen mag- kämen
wohl nie auf die Idee, sich solche Titel in usurpatorischer Weise zuzulegen.
#39 ExBochumer † 22:24:10 | Freitag, 8. Februar 2008
Lingen schrieb: Aber auf der anderen Seite kann ich doch nicht permanent immer und immer wieder dieselben
Fragen beantworten, die man bei KzM über die Suchfunktion oder gar in den gerade mal drei (kurzen) Einleitungstexten
sofort beantwortet findet. Wieso nicht? Sie haben doch Zeit, denn einer geregelten Beschäftigung gehen
Sie in Ihrem Ein-Mann-Unternehmen nicht nach.
#38 Alois Bischof 22:19:04 | Freitag, 8. Februar 2008
Ungültigkeit der revidierten Bischofsweihe nach dem Pontifikale (1968) von Paul VI., wird ja nur behauptet
von der von Dipl.-Ing. Th. Stopka und Abbé P. Schoonbroodt betriebenen „Internationalen Kommission Rore
Sanctifica“ und vorher privat von unter anderem Hw. P. Anthony Cekada, Erzbischof-Emeritus Pierre-Martin
Ngô-dinh Thuc und Dr. Eberhard Heller öffentlich behauptet. Da aber die Übersetzung des „quem donasti“
nicht unbedingt häretisch sein muss, der Heilige Geist wird vom Vater und vom Sohne wie aus einem einzigen
Prinzip gehaucht, während zugleich der Gottmensch Jesus Christus den Heiligen Geist sendet und über
seine Apostel ausgoß und somit als Messias der sowohl Gott wie auch Mensch war, und die menschliche Natur
ist ja Seinem Erlöser- und Priestertum gegeben und Vorbedingung, in gewissem übertragenen Sinne den
Heiligen Geist „als donum“ bekommen hat, was ja auch der hl. Augustinus sagt. Ausserdem werden in den
„essentialia“ der Form Paul VI. (der ganzen Weihepräfation) auch Ausdrücke des ministeriums des Bischofs
genannt, z.B. die Gründung von Kirchen, und in vielen Übersetzungen das „Führungsamt“, was ja auch
einen episkopos ausmacht. In den essentialia fordert Pius XII. 1947 nirgendwo dass dort ministerii tui
summa bzw. summum sacerdotium genannt werde, nur ein Amtsausdruck. Die significatio ex adiunctis tut für
Paul VI. den Rest: es wird ja auch das Hohepriestertum des konziliaren Bischofes bekundet. Somit ist Ungültigkeit
per se schwierig zu behaupten…
#37 ExBochumer † 22:01:28 | Freitag, 8. Februar 2008
Ui, Lingen – jetzt bringen Sie auch noch den Schneider ins Spiel? Über diesen Herrn brauchen wir überhaupt
nicht diskutieren. Sein „Dunstkreis“ ist hinreichend belegt, sein „Weihbischof“ erst recht.
#36 Pater Lingen 21:57:39 | Freitag, 8. Februar 2008
laicus helveticus Bemerkenswert, dass laicus helveticus mich nun siezt – in Chur hat er mich noch geduzt.
Gut, nach meiner Weihe habe ich von anderen den Wechsel zum Sie verlangt, aber der laicus macht das sua
sponte. Nun denn, ich gebe ja zu, dass bei KzM mittlerweile schon ein paar Texte stehen. Aber auf der
anderen Seite kann ich doch nicht permanent immer und immer wieder dieselben Fragen beantworten, die man
bei KzM über die Suchfunktion oder gar in den gerade mal drei (kurzen) Einleitungstexten sofort beantwortet
findet. Auch bei +.net werden immer und immer wieder dieselben Fragen gestellt, die ich *HIER* schon so
oft beantwortet habe. Man wirft mir vor, KzM zu selten zu aktualisieren. Wie soll ich das wohl tun, wenn
ich mir bei +.net die Finger wundtippe. Ich selbst finde es auch nicht so prall, nur Links auf KzM zu
legen, aber eben: Suchfunktion und Artikelüberschriften geben jedem Aufrichtigen sofort Antwort. Bei
den aktuellen Texten zum „Missbrauch von Titeln“ kann man sich relativ schnell zur „Vorladung zur Vernehmung“
durchklicken. Und die Überschrift »Der Begriff „römisch-katholisch“« verheißt grundsätzliche Klarstellungen
zu eben dieser Frage nach dem „Katholischsein“ heute. Übrigens waren die Bischöfe Schmitz und Schneider
beide voll des Lobes für diesen Text.
@„Pater“ Lingen Hinzu kommt die Wahrscheinlichkeit: Wieso sollte der theologisch gebildete Lingen sich
ungültig weihen lassen? Ergo: Der Mann ist gültig geweihter Priester. Nun, wenn man die Kirche als ganzes
ablehnt, wird diese so geschmähte Kirche wohl kaum eine Weihe aussprechen, zumal die Priesterweihe immer
auch mit dem Gelübde des Gehorsams gegenüber Bischof und heiligem Vater verbunden ist.
#34 ExBochumer † 21:50:04 | Freitag, 8. Februar 2008
Ling-Do schrieb: Er konnte keine Gegenargumente nennen, also musste Rufmord her. Die OMF-„brd“ hat ihn
dabei noch unterstützt. Also ich will ja jetzt nicht das Zitat mit den Schrauben bringen – aber: Und
jetzt nimmt Lingen doch tatsächlich die deutsche Rechtsprechung in Anspruch, um die deutsche Bischofskonferenz
zu verklagen? Also da stimmt doch irgendwas nicht mehr???
Mit diesen Zweifeln kann man jeden Priester in Frage stellen Mit den Maßstäben, die hier angemahnt werden,
kann man jede Weihe in Frage stellen. Es ist doch einfach: wenn mit der Erzdiözese Freiburg und der FSSPX
zwei Autoritäten (eine würde ausreichen, je nach Geschmack mag man sich eine der beiden aussuchen) bestätigen,
daß Schmitz gültig geweihter Bischof war, dann liegt die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil
bei denen, die es behaupten. Und alles, was dazu hier und sonstwo vorgetragen wird, ist unsubstantiiert
und nicht belastbar. Ergo war Schmitz Bischof. Damit hatte er Weihegewalt, wenn auch nicht zwingend -befugnis.
Aber die ist ja bekanntlich für eine gültige Weihe nicht vonnöten. Und daß Schmitz Lingen geweiht
hat wird ja wohl niemand bestreiten. Und selbst wenn: auch hier vermittelt die schriftliche Bestätigung
von Schmitz einen Anschein, den jeder Zweifler widerlegen muß. Und auch eine solche Widerlegung habe
ich bislang nirgends gelesen. Hinzu kommt die Wahrscheinlichkeit: Wieso sollte der theologisch gebildete
Lingen sich ungültig weihen lassen? Ergo: Der Mann ist gültig geweihter Priester.
#32 ExBochumer † 21:43:47 | Freitag, 8. Februar 2008
Die Sache mit Constantia … … ist vermutlich ein geschickter Winkelzug von Schmitz. Denn laut Annuario
Pontificio (mir liegt hier nur die Ausgabe von 1978 vor) gibt es kein Titularbistum „Constantia“. Wikipedia
schreibt: „Das Bistum war am Ende seines Bestehens sehr aufgeklärt und liberal; auch fünfzig Jahre nach
seiner Auflösung bildete sich noch Widerstand gegen das Erste Vatikanum. Im Bistum Konstanz befindet
sich heute noch das Kernland der altkatholischen und christkatholischen Kirche in Deutschland und der
Schweiz.“ Fazit: Vielleicht sieht sich Schmitz ja in dieser Tradition stehend?
#31 Pater Lingen 21:43:31 | Freitag, 8. Februar 2008
Oh Bocki… Bischof Schmitz war *NIEMALS* im V2-Innendienst. In Gegenwart Lefebvres hat Schmitz dem alt-römisch-katholischen
Glauben abgeschworen und war ca. zwei Jahre in der F“S“SPX, durfte dabei auch Ring und Pektoralkreuz tragen.
Übrigens steht dieser alt-römisch-katholische Glauben dem römisch-katholischen Glauben sehr nahe, anders
als der „alt-katholische“. Ich habe eine diesbzgl. Broschüre aus Schmitz’ alt-r.-k. Zeit. Die Scans beweisen,
dass sowohl Lefebvre als auch V2 die Gültigkeit der Schmitz-Weihen endgültig festgestellt und unmissverständlich
bezeugt haben. Niemand bezweifelt oder gar bestreitet die Gültigkeit der Schmitz-Weihen ernsthaft. Das
gilt bewiesenermaßen auch für „Eberhard Heller“ und seine „Einsicht“. Heller kannte Schmitz schon jahrzehntelang,
wusste (einigermaßen) um die Kollaboration mit Günter Storck etc.; auch diesbzgl. habe ich Briefe als
Beweise. Und der einige Zeit vor mir geweihte Paul Kawakatsu (jetzt anscheinend V2) war für Heller NIE
ein Problem. Nur als ich an den kirchlich verurteilten Pantheismus bei Fichte erinnert habe, warf Heller
die Dreckschleuder an. Er konnte keine Gegenargumente nennen, also musste Rufmord her. Die OMF-„brd“ hat
ihn dabei noch unterstützt. Wie gesagt, auch das Elend von Karl Marx etc. ist da nur symptomatisch: Sedi-Sekten
sind das allerschlimmste, denn je klarer man die Wahrheit erkennt, desto schlimmer ist es, wenn man sie
ausschlägt.
Usurpant! Lieber Herr Lingen, Was ist es nun mit dem „Titular-Bischof von Constantia“, diesem obskuren
Titel, den in usurpatorischer Weise Ihr Weihespender führt(e)? Zumindest hat der Weiheempfang (ich gehe
einmal von der Gültigkeit aus) bei diesem Usurpanten Sie irregulär gemacht! Wer hat Sie mit der Kirche
rekonziliiert?
@ Pater Lingen Was das Bistum Freiburg (das Ihres Erachtens ja nicht einmal mehr katholisch ist) oder
die FSSPX denken (oder in freundlichen Brieflein geschrieben haben), müsste Ihnen doch völlig gleichgültig
sein. Entscheidend ist doch nur, ob Bischof Schmitz, der nicht in der römisch-katholischen Kirche geweiht
wurde, in der apostolischen Sukzession steht. Angesichts der strengen Anforderungen, die gerade Sie an
die Gültigkeit des Weihesakraments stellen, wundert mich, dass man nähere Umstände der Bischofsweihe
(Form, Materie, Weihelinie, sonstige Nachweise) von Ihnen nicht bekommt. Von anderen verlangen Sie offenbar
wesentlich mehr als von sich selbst. Übrigens: ist Joseph Ratzinger eigentlich auch nach Ihrer Auffassung
gültig geweihter Priester? Müssten Sie ihn dann nicht respektvoller titulieren?
#28 ExBochumer † 21:28:30 | Freitag, 8. Februar 2008
Die von Lingen eingestellten Scans … sind kein Beweis für die Katholizität des Herrn Schmitz. – Die
Frage ist vielmehr die, ob Schmitz gültig geweihter Priester war, als er die „Bischofsweihe“ empfing.
Und ist die „Bischofsweihe“ gültig gewesen? Ein Bild und ein „Weihezeugnis“ sind kein Beweis für eine
gültige „Priesterweihe“. Und: Woher will Lingen eigentlich wissen, daß ich mich nicht über seine Person
erkundigt habe?
#27 Pater Lingen 21:28:29 | Freitag, 8. Februar 2008
Für Bocki Direkt unter dem Titel „Kirche zum Mitreden“ steht: „Informationen über die römisch-katholische
Kirche – für alle, die mitreden wollen“ Und weiter unten, d.h. ebenfalls noch auf der KzM-Startseite
steht: „Ist der Glaube eine Frage des Geschmacks, darf also jeder einen „Lieblingsglauben“ wie ein Lieblingsessen
oder eine Lieblingsfarbe haben? Kann oder soll sogar jeder nach seinem eigenen Geschmack selig werden?
Es müssen grundsätzliche Überlegungen über den Glauben, seine Eigenschaften und seine Inhalte angestellt
werden, bevor man sich seinen eigenen Glauben zusammenzimmert, der mit dem röm.-kath. Glauben bestenfalls
noch den Namen gemeinsam hat. Diese Seiten sollen helfen, den röm.-kath. Glauben kennenzulernen und ein
vertretbares Urteil ermöglichen. NUR WER INFORMIERT IST, KANN IN DER KIRCHE MITREDEN.“ Übrigens auch
an HBR die Einladung, direkt bei den Bekennern der Gültigkeit der Schmitz-Weihe nachzufragen. Eine Zeitlang
hat mich jemand namens „Josef Spindelböck“ belästigt, der auch immer mit „Gültigkeitszweifeln“ hausieren
ging. Auch der hat sich – wohl bis heute – standhaft geweigert, wenigstens V2-intern (z.B. in Freiburg)
nachzuhaken. Ignorantia affectata ist das V2-Lebensprinzip.
Die Lefebvre-Sekte als Quelle Wie bitte kann die Sekte des exkommunizierten Bischofs Lefebvre als Quelle
dienen? Deren Anerkennung ist ja so viel nicht wert in der Kirche. @sacerdos helveticus Auf jeden Fall
ist/war Schmitz ein Usurpant, da er sich -wie man auf der von Lingen auf seiner Homepage eingestellten
Weiheurkunde überzeugen kann- „Titularbischof von Constantia“ nannte. Das hat mich auch gewundert. Erstens
ist das katholische Bistum zu Konstanz schon lange Geschichte und zweitens haben auch die Altkatholiken
kein Bistum zu Constantia.
Fragwürdige Weihe! Lingen verweist darauf, dass scheinbar sowohl das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg
(besonders der verstorbene Weihbischof Gnädinger) als auch EB Lefebvre (mit dem Schmitz, der Weihespender
Lingens zeitweise zusammenarbeitete) die Weihen von Schmitz nach Überprüfung für gültig hielten. Für
die Gültigkeit der Weihe Lingens scheint (leider!!!)Einiges zu sprechen. Auf jeden Fall ist/war Schmitz
ein Usurpant, da er sich -wie man auf der von Lingen auf seiner Homepage eingestellten Weiheurkunde überzeugen
kann- „Titularbischof von Constantia“ nannte. Hierzu hat Lingen m.W. bisher nie Stellung genommen. Schmitz
ist doch ziemlich klar dem Lager der „episcopi vagantes“ (kanonistischer Begriff; durchaus mit einem festen
zivilrechtlichen Wohnsitz zu vereinbaren zuzuordnen. Lingen ging es einfach wohl darum, irgendwie an
die Weihe zu kommen. Er, der ausserhalb der una sancta catholica geweiht wurde, will nun nach eigenem
Bekunden so etwa der einzige katholische Priester in Deutschland sein und überzieht die Deutsche Bischofskonferenz
mit Klagen ! O tempora o mores!
erstaunlich es ist schon erstaunlich, auf einer angeblich katholischen Seite auch noch nach Aschermittwoch
aktuelle Büttenreden lesen zu können… Kehrt um und glaubt an das Evangelium!!!
#23 Pater Lingen 21:19:21 | Freitag, 8. Februar 2008
Für alle hier, die nicht die Dokumente akzeptieren, die bei KzM im Text über Bischof Schmitz – z.T auch
mit Scans – veröffentlicht sind: Jeder ist ganz herzlich eingeladen, selbst an die entsprechenden Stellen
zu schreiben, z.B. an die F“S“SPX oder das „Bistum Freiburg“, ob Schmitz dort als Bischof anerkannt wurde.
Wer mir nicht glauben will, sollte dafür schon gute Gründe haben. Denn schließlich wurde mir ja nie
ein Fehler nachgewiesen; alles erschöpft sich in der Lüge, ich sei mir „bewusst“, gelogen zu haben.
Als ob ich für eine Lüge den V2-Saus-und-Braus ausschlagen und so ein Leben führen würde! Man kann
sich n.b. jetzt auch fragen, warum ich ich nicht blind in die Wehrufe über die „Holocaust-Leugner“ einstimme.
Wie auch immer: Wer mir also nicht glaubt, *MUSS* bei den entsprechenden Stellen nachfragen, ob die von
mir veröffentlichten Schreiben an Bischof Schmitz echt sind! Andernfalls liegt ignorantia affectata,
Nicht-Wissen-Wollen vor, und diese Ignoranz mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie normalerweise
noch. Auch Bocki kann sich nicht herausreden: „Ich glaube den Scans auf Lingens Seite nicht, ich weigere
mich, bei den Stellen nachzufragen – also brauche ich nicht zu glauben, dass Lingen gültig geweiht ist.“
Unendlich wichtiger ist die Prüfung natürlich für die Dogmatik: Zitiere ich die Dogmen falsch? Zitiere
ich Ratzinger falsch? Wenn ich richtig zitiere – warum glaubt man mir nicht?!
#22 ExBochumer † 21:16:30 | Freitag, 8. Februar 2008
Ähm … KzM soll doch „Kirche zum Mitreden“ heißen. Wo kann man denn auf den Lingen’schen Seiten mitreden?
Nirgendwo. – Und deshalb trägt Lingen jetzt seine „Ergüsse“ in kreuz.net, das er für die Öffentlichkeit
hält. Und sieht sich mal wieder im Mittelpunkt des Interesses. Lingen, kehre um.
Herr Lingen wieder in Action Als regelmässiger Leser der KZM habe ich natürlich schon gestern von der
Anzeige des Herrn Lingen gegen die Deutsche Bischofskonferenz gehört Statt ständig irgendwelche Anzeigen
zu verfassen, wäre es doch mal hilfreich, wenn sich Herr Lingen zur Kirche bekehren würde um dann die
echte Priesterwürde zu erlangen. Das wäre jedenfallls besser, als zuhause auf Kosten der Eltern andauernd
neue Prozesse anzustrengen. @Pius XXII Er ist’s! Sein Weihevater ist unzweifelhaft katholischer Bischof
gewesen, was sowohl von der Erziözese Freiburg wie auch von der FSSPX bestätigt wurde. Die Weihe selbst
ist dokumentiert. Sie war demnach unerlaubt, aber gültig. Während die theologische Qualifikation des
Herrn Lingen in der Tat (Studium in Chur) unbestritten ist, gilt das für die Weihe bei weitem nicht.
Der „Weihevater“ von Herrn Lingen war ein Sedisvakantisten – Bischof, der angeblich mal der Utrechter
Union (= Altkatholik) angehört haben soll. Es bestehen innerhalb der Kirche doch deutliche Zweifel, ob
zu dieser Person überhaupt die Linie der apostolischen Sukzession gegeben ist. Mit sehr hoher ahrscheinlichkeit
ist aber von einem Laien auszugehen, wie auch die Urteile wegen Titelmissbrauch deutlich belegen. Lasset
uns aber trotzdem für die Bekehrung des Herrn Lingen beten. Ach ja, was ist eigentlich aus der Bischofsweihe
des Herrn Lingen geworden? o^/
#20 Pater Lingen 20:59:28 | Freitag, 8. Februar 2008
Immerhin! Der Editor von sedisvakantismus.org – der übrigens die Strafanzeige auch an die SA Bonn abgeschickt
hat – hatte mich gefragt, ob ich den Text der Strafanzeige in die Leserzeitung von +.net stelle. Das wollte
ich nicht – immerhin werden hier verschiedene Sedis ziemlich geduldet. Ich habe zwar +.net über die Anzeige
informiert, aber nicht um eine Veröffentlichung gebeten. Dass Karl Murx seine Phantastereien hier nun
gegen mich schießt, leuchtet ein, wenn man über die „Rore Sanctifica“-Connection Bescheid weiß; immerhin
ist Schoonbroodt nicht nur mir persönlich bekannt, sondern eben auch bei KzM gewürdigt. Die Sedi-Sekten
sind eigentlich das allerschlimmste: Sie nutzen die Sedisvakanz aus, um so richtig „die Sau rauszulassen“,
d.h. sie kümmern sich nicht um ordentliche Strukturen. Weil sie momentan keine Maßregelung durch die
kirchliche Obrigkeit fürchten müssen, suhlen sie sich in der Anarchie. Auch Murx hasst die Ordnung und
zieht deshalb das Chaos vor. Also: Man muss unterscheiden zwischen Anzeige und Verfahren. Die Privatfirma
OMF-„brd“ wird auf die Anzeige sicherlich kein Verfahren eröffnen, allenfalls gegen mich wegen „falscher
Verdächtigung“ (s. den Fall Gerd Wittka). Aber Sinn der Anzeige ist explizit: zu „erleichtern, dass schnell
und unbürokratisch gegen V2-Sektierer und Komplizen vollstreckt werden kann.“ Als V2-Komplizin wird dabei
explizit die OMF-„brd“-„Justiz“ genannt. M.a.W. diese Anzeige dient dem Verfahren gegen OMF und V2. Armer
Karl Murx…
Wenn Lingen der V2-Sekte die Katholizität abspricht,… …wieso wendet er sich dann an die Bande der
BRDDR als eine legitime Autorität? Sein Verhalten erinnert an an Marsilius von Padua. Mitleid für diesen
Don Quijote.
#18 ExBochumer † 20:31:01 | Freitag, 8. Februar 2008
Schreiben kann man viel. Belegt muß es werden. Er ist’s! Sein Weihevater ist unzweifelhaft katholischer
Bischof gewesen, was sowohl von der Erziözese Freiburg wie auch von der FSSPX bestätigt wurde. Und:
Belegt ist nichts.
Pater Lingen Er ist’s! Sein Weihevater ist unzweifelhaft katholischer Bischof gewesen, was sowohl von
der Erziözese Freiburg wie auch von der FSSPX bestätigt wurde. Die Weihe selbst ist dokumentiert. Sie
war demnach unerlaubt, aber gültig. Seine theologische Qualifikation ist übrigens ebenso unbestreitbar.
Wenn Sie sich seine Homepage www.kirchenlehre.de ansehen, finden Sie in den älteren Beiträgen durchaus
saubere Argumentationen, die auch sprachlich niveauvoll sind. Er hat einen guten Überblick sowohl über
die klassische wie die nouvelle Theologie. Leider kann man an den Beiträgen auch seine Verbitterung ablesen,
seit ein paar Jahren produziert er nur noch Unsinn wie diese Strafanzeige und ist zum Querulanten auf
niedrigestem Niveau abgerutscht. Schade.
Das ist nur noch peinlich P. Lingen sollte das Vatikanum I lesen, damit ihm die Rolle der Wissenschaft
klar wird. Jura ist eben Rechtswissenschaft, und wer in dieser rumfurwerkt, der sollte zumindest über
Grundkenntnisse verfügen. Und seine ganzen Elaborate, Strafanzeigen, sein Lamentieren über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen ihn wegen des durch seine mangelnde Verteidigungsanzeige ergangenen Versäumnisurteils – die sprechen
doch eine eindeutige Sprache: Lingen hat von Jura keinen blassen Schimmer.
#12 ExBochumer † 20:09:37 | Freitag, 8. Februar 2008
Der Narzist Lingen … hat mal wieder ausgeholt zur Schlammschlacht. Diesmal gegen die Deutsche Bischofskonferenz.
Lingen ist und bleibt unverbesserlich. Er sollte einmal was effektives tun, so z.B. einer ehrlichen Arbeit
nachgehen und sich nicht von seinen Eltern, Schwester & Co. unterstützen lassen. Seine Ein-Mann-Sekte,
die er in seiner Verblendung „römisch-katholische Kirche“ nennt, hat bestenfalls den Charakter einer
„Selbstbefriedigung“. Narzissmus, Egoismus und Egozentrik pur.
#10 raindance1 † 19:49:39 | Freitag, 8. Februar 2008
kreuz.net protituiert sich für jeden Mist und berichtet äußerst Wichtiges, fast so wichtig und von
so großer Bedeutung wie eine Eintagsfliege…kaum war sie da, schon war sie wieder weg…
Lieber Pippifax, in der Aussage haben Sie wohl ein gerüttelt’ Maß recht – auch wenn Ihre Wortwahl, obwohl
verständlich, etwas hart ist. Lingen ist wohl doch ein armer Kerl, der als klassisches Beispiel dafür
dienen kann, was geschieht, wenn eine nicht sofort falsche fixe Idee (Probleme um V II herum) sich verabsolutiert.
Mal so dahergefragt: bei Ihrem Nick dachte ich zuerst, Sie seien Oskar Lafontaine. Einen schönen Abend!
M.C.
Bedauernswert aber eine Frucht des Aggiornamento! „Hw.“ Lingens Aktivitäten mögen abstrus und seine
Person bedauernswert sein, die Schuld daran tragen aber wie in so vielen anderen Fällen auch zum großen
Teil jene Aggiornamento-Faschisten, die vor 40 Jahren meinten, klüger als der liebe Gott persönlich
sein zu können. Von daher halte ich Häme für unangebracht.
jetzt wird es luuuuuuuuuuuuustig Einfach nur geil, der normale Mensch geht einkaufen, arbeiten etc
etc, meist langweilig. Da sind solche Menschen doch das Salz in der Suppe und füllen ganze Seiten von
Bildzeitung und Co wenn man denkt hinrissiger geht es nicht mehr Danke dafür :(3
einfach nur krank… HERRLingen ist doch auch mal wieder wachgeworden, er schreibt regelmäßig unsinn,
aber dieser artikel ist wirklich „grenzwertig“, ich denke mal der einzige nicht gültig geweihetin dieser
region ist HERRLingen
unzurechnungsfähig Die schuldigen Bischöfe würden auch alles daran setzen, ihre Gegner als geistig
unzurechnungsfähig zu verleumden und sogar zu psychiatrisieren. Wenn die Bischöfe im Recht sind, sind
sie im Recht …und sie sollten diese rechte Erkenntnis auch in die Tat umsetzen.
Ach ja, der „Pater“ Lingen Liebe Blogger, was sollen wir uns aufregen. Der „Pater“ hat mal wider zugeschlagen…
Heisst es denn nicht: „Aus Schaden wird man klug?“ „Pater Lingen offenbar nicht… Euch eine gesegnete
Fastenzeit + Alfredo Card. Ottaviani