Linke Sehnsüchte nach Bischof Haas
Nach den jüngsten Ernennungen im Bistum Chur zittert die korrupte und erpresserische Staatskirche des Kantons Zürich. Ein Kommentar.
(kreuz.net) Am 10. Februar hat Michael Meier – notorischer Journalist und de facto Pressesprecher der
Zürcher Staatskirche – gegen die jüngsten Ernennungen des Bischofs von Chur, Mons. Vitus Huonder, polemisiert.
Der Kanton Zürich gehört kirchlich zum Bistum Chur.
Meier ist bei der Zürcher Lokalzeitung ‘Tages-Anzeiger’ für die antikirchliche Berichterstattung zuständig.
Sein Haß richtet sich vor allem gegen die zwei neuernannten Bischofsvikare Christoph Casetti (65) und Martin Grichting (40). Sie stammen beide aus dem Kanton Zürich.
Hw. Casetti charakterisiert Meier als „passionierter Verfechter der natürlichen Empfängnisregelung“.
Im Jahr 1990 ernannte ihn der damalige Bischof von Chur, Mons. Wolfgang Haas, zum Generalvikar für den Kanton Zürich. Doch die örtlichen Kirchenbonzen verweigerten dem Priester den Lohn und den Zutritt zu seinem Büro. Somit konnte er sein Amt nie ausüben.
Jetzt möchte Meier diese alten kirchenkämpferischen Zeiten wieder aufleben lassen: „Nur wenige Monate im Amt, provoziert Bischof Vitus Huonder das Bistum Chur mit einem weit reichenden Personalentscheid“ – provoziert er.
Nach den jüngsten Ernennungen gibt es zukünftig im Bistum Chur nur noch einen Generalvikar statt bisher drei. Dieses Amt wird vom bisherigen Generalvikar für den Kanton Zürich und Glarus, Weihbischof Paul Vollmar (73), wahrgenommen.
Weitere Aufgaben werden neu vier Bischofsvikaren zugeteilt.
Generalvikar und Bischofsvikare bilden mit dem Bischof den Bischofsrat. Dieser entscheidet alle Sach- und Personalfragen des Bistums.
Jetzt ist die ‘Zentralkommission’ des Kantons Zürich – nach Angaben von Journalist Meier – „besorgt“.
Die ‘Zentralkommission’ ist ein staatskirchliches Dionsaurier-Gremium mit exekutiven Aufgaben. Angesichts der üppigen Kirchensteuer-Einnahmen im Kanton Zürich besitzt sie eine beachtliche Finanzmacht und hat den Bischof von Chur damit in der Vergangenheit immer wieder erpreßt.
In seinem Artikel darf Meier immerhin die glückliche Botschaft überbringen, daß sich das ‘Zentralkommission’ über die Ernennung von Weihbischof Paul Vollmar (74) zum Generalvikar des gesamten Bistums freut.
Diese Freude mag vor allem darin begründet sein, daß sich Mons. Vollmar in der Vergangenheit als schwache Persönlichkeit ohne Führungsprofil und gefügiger Willensvollstrecker der ‘Zentralkommission’ erwiesen hat.
Unzufrieden sind die Zürcher Kirchenfunktionäre dagegen mit dem neuen Bischofsvikar und habilitierten Kirchenrechtler, Hw. Martin Grichting.
In ihrem Namen wirft Meier dem Neuernannten vor, die sogenannte Zürcher Landeskirche in seinen zahlreichen kirchenrechtlichen Studien als „Gegenkirche“ entlarvt zu haben.
Hw. Grichting hat auch nachgewiesen, daß die staatskirchenrechtlichen Landeskirchen und Kirchgemeinden in der Schweiz schon lange als eigentliche Hierarchie funktionieren, während Papst und Bischöfe zu bedeutungslosen, repräsentativen Monarchen degradiert sind.
Deshalb versuchen die an einer demokratischen Diskussion nicht interessierten Zürcher Staatskirchenfunktionäre schon seit Jahren die kritische und gewichtige Stimme von Hw. Grichting zum Schweigen zu bringen.
Um die Gemüter aufzuheizen, erwähnt Meier das Szenario, daß Hw. Grichting zum nächsten Zürcher Weihbischof ernannt werden könnte.
Daß würde – wie Meier nostalgisch hofft – einen „zweiten Fall Haas“ heraufbeschwören.
Doch diese Gefahr ist nicht groß.
Die Zürcher Pfarreien sind aufgrund der jahrzehntelangen Polemiken gegen den Glauben, die Kirche und den Bischof so sehr geschwächt und vergreist, daß ein Aufstand wie zu den alten Zeiten von Bischof Wolfgang Haas heute völlig unvorstellbar ist.
Der Kanton Zürich gehört kirchlich zum Bistum Chur.
Meier ist bei der Zürcher Lokalzeitung ‘Tages-Anzeiger’ für die antikirchliche Berichterstattung zuständig.
Sein Haß richtet sich vor allem gegen die zwei neuernannten Bischofsvikare Christoph Casetti (65) und Martin Grichting (40). Sie stammen beide aus dem Kanton Zürich.
Hw. Casetti charakterisiert Meier als „passionierter Verfechter der natürlichen Empfängnisregelung“.
Im Jahr 1990 ernannte ihn der damalige Bischof von Chur, Mons. Wolfgang Haas, zum Generalvikar für den Kanton Zürich. Doch die örtlichen Kirchenbonzen verweigerten dem Priester den Lohn und den Zutritt zu seinem Büro. Somit konnte er sein Amt nie ausüben.
Jetzt möchte Meier diese alten kirchenkämpferischen Zeiten wieder aufleben lassen: „Nur wenige Monate im Amt, provoziert Bischof Vitus Huonder das Bistum Chur mit einem weit reichenden Personalentscheid“ – provoziert er.
Nach den jüngsten Ernennungen gibt es zukünftig im Bistum Chur nur noch einen Generalvikar statt bisher drei. Dieses Amt wird vom bisherigen Generalvikar für den Kanton Zürich und Glarus, Weihbischof Paul Vollmar (73), wahrgenommen.
Weitere Aufgaben werden neu vier Bischofsvikaren zugeteilt.
Generalvikar und Bischofsvikare bilden mit dem Bischof den Bischofsrat. Dieser entscheidet alle Sach- und Personalfragen des Bistums.
Jetzt ist die ‘Zentralkommission’ des Kantons Zürich – nach Angaben von Journalist Meier – „besorgt“.
Die ‘Zentralkommission’ ist ein staatskirchliches Dionsaurier-Gremium mit exekutiven Aufgaben. Angesichts der üppigen Kirchensteuer-Einnahmen im Kanton Zürich besitzt sie eine beachtliche Finanzmacht und hat den Bischof von Chur damit in der Vergangenheit immer wieder erpreßt.
In seinem Artikel darf Meier immerhin die glückliche Botschaft überbringen, daß sich das ‘Zentralkommission’ über die Ernennung von Weihbischof Paul Vollmar (74) zum Generalvikar des gesamten Bistums freut.
Diese Freude mag vor allem darin begründet sein, daß sich Mons. Vollmar in der Vergangenheit als schwache Persönlichkeit ohne Führungsprofil und gefügiger Willensvollstrecker der ‘Zentralkommission’ erwiesen hat.
Unzufrieden sind die Zürcher Kirchenfunktionäre dagegen mit dem neuen Bischofsvikar und habilitierten Kirchenrechtler, Hw. Martin Grichting.
In ihrem Namen wirft Meier dem Neuernannten vor, die sogenannte Zürcher Landeskirche in seinen zahlreichen kirchenrechtlichen Studien als „Gegenkirche“ entlarvt zu haben.
Hw. Grichting hat auch nachgewiesen, daß die staatskirchenrechtlichen Landeskirchen und Kirchgemeinden in der Schweiz schon lange als eigentliche Hierarchie funktionieren, während Papst und Bischöfe zu bedeutungslosen, repräsentativen Monarchen degradiert sind.
Deshalb versuchen die an einer demokratischen Diskussion nicht interessierten Zürcher Staatskirchenfunktionäre schon seit Jahren die kritische und gewichtige Stimme von Hw. Grichting zum Schweigen zu bringen.
Um die Gemüter aufzuheizen, erwähnt Meier das Szenario, daß Hw. Grichting zum nächsten Zürcher Weihbischof ernannt werden könnte.
Daß würde – wie Meier nostalgisch hofft – einen „zweiten Fall Haas“ heraufbeschwören.
Doch diese Gefahr ist nicht groß.
Die Zürcher Pfarreien sind aufgrund der jahrzehntelangen Polemiken gegen den Glauben, die Kirche und den Bischof so sehr geschwächt und vergreist, daß ein Aufstand wie zu den alten Zeiten von Bischof Wolfgang Haas heute völlig unvorstellbar ist.
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Montag, 11. Februar 2008 23:59
sacerdos helveticus: Zurückgebunden!
Der von Ihnen als zweiter Genannte ist ja offensichtlich jetzt „zurückgebunden“ worden, da er nicht mehr wie bisher dem Personalrat des Bistums Chur angehören wird. Offiziell nur Sekretär des Weihbischofs, mischt er sich wie man hört in Vieles ein, auch Personalangelegenheiten. Jedoch ist sicherlich auch die fehlende Entscheidungfreudigkeit des Weihbischofs ein grund, dass jener gewissermassen in dieses Vakuum eindringen konnte. Auch nannte er sich „Stellvertreter des Generalvikars“, obwohl der Herr nur Diakon ist: „Herger macht Ärger“ hörte ich von Churer Diözesanpriestern.
Montag, 11. Februar 2008 23:30
Arrigoni: WB VOLLMAR
Ausnhamsweise hat kreuz.net eine sehr treffende Aussage gemacht und zwar über WB Paul Vollmar.
Ich liebe die Hasstiraden von kreuz.net ganz und gar nicht. Aber WB Vollmar ist wirklich eine ganz schwache Person. Er ging aus der Innerschweiz, wo er Generalvikar war, nach Zürich, um WB Henrici abzulösen und um BSCHOF VON ZUERICH zu werden. – WB Vollmar ist eine echte Plaudertasche, Schweigen ist ihm fremd, Er tanzt auf tausend Hochzeiten, verschaukelt ständig Leute, und grosskotzig trinkt er Rotwein und raucht dicke Zigarre, bei ganz enrsten und traurigen Gesprächen, nur um keine Stellung beziehen zu müssen.
Ebenfalls eine traurige Gestalt in der Zürcher Kirche ist Franz_Xaver Herger…
Ich liebe die Hasstiraden von kreuz.net ganz und gar nicht. Aber WB Vollmar ist wirklich eine ganz schwache Person. Er ging aus der Innerschweiz, wo er Generalvikar war, nach Zürich, um WB Henrici abzulösen und um BSCHOF VON ZUERICH zu werden. – WB Vollmar ist eine echte Plaudertasche, Schweigen ist ihm fremd, Er tanzt auf tausend Hochzeiten, verschaukelt ständig Leute, und grosskotzig trinkt er Rotwein und raucht dicke Zigarre, bei ganz enrsten und traurigen Gesprächen, nur um keine Stellung beziehen zu müssen.
Ebenfalls eine traurige Gestalt in der Zürcher Kirche ist Franz_Xaver Herger…
Montag, 11. Februar 2008 18:48
sacerdos helveticus: @clarissa colonia
Auch das Kirchenrecht sieht eine Beteiligung von Laien an der Vermögensverwaltung auf Diözesan- und Pfarreiebene vor.
Montag, 11. Februar 2008 18:39
clarissa colonia: Werter Sacerdos,
zuzustimmen ist Ihnen hinsichtlich der Frage der Kirchenfreiheit im Sinne einer Freiheit von externer Bevormundung. Freiheit der Kirche heißt aber wohl nicht, daß man die „laikale Finanzgängelei“ einfach durch eine bischöfliche ersetzt, oder?
Montag, 11. Februar 2008 18:27
sacerdos helveticus: libertas ecclesiae!
Clarissa colonia schrieb:
…das staatskirchenrechtliche „System“ der Schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Nun, in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl (Konkordaten und ihnen gleichkommenden Verträgen) ist nur verhältnismässig wenig geregelt von dem, was man das „staatskirchenrechtliche System der Schweiz“ nennen könnte (teilweise die Umschreibung der Diözesen, Bischofswahlrechte e.t.c.)
Vieles, was zu Zeiten, als noch alle katholisch waren, relativ problemlos war (Pfarrwahlrecht, Verwaltung der Finanzen in den Kirchgemeinden), ist zu einem „trojanischen Pferd“ geworden, seit viele Funktionäre in den Kirchgemeinden und den „Kantonalkirchen“ nicht mehr den integralen katholischen Glauben haben und das katholische Kirchenverständnis teilweise offen ablehnen, aber ihre Kompetenzen bezüglich der Personalanstellung und Finanzen zur Durchsetzung glaubensfeindlicher Zielsetzungen nutzen.
Wie zur Zeit des Investiturstreites muss „libertas ecclesiae“ die Devise sein, um die Kirche von Bevormundung und Infiltration zu befreien.
…das staatskirchenrechtliche „System“ der Schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Nun, in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl (Konkordaten und ihnen gleichkommenden Verträgen) ist nur verhältnismässig wenig geregelt von dem, was man das „staatskirchenrechtliche System der Schweiz“ nennen könnte (teilweise die Umschreibung der Diözesen, Bischofswahlrechte e.t.c.)
Vieles, was zu Zeiten, als noch alle katholisch waren, relativ problemlos war (Pfarrwahlrecht, Verwaltung der Finanzen in den Kirchgemeinden), ist zu einem „trojanischen Pferd“ geworden, seit viele Funktionäre in den Kirchgemeinden und den „Kantonalkirchen“ nicht mehr den integralen katholischen Glauben haben und das katholische Kirchenverständnis teilweise offen ablehnen, aber ihre Kompetenzen bezüglich der Personalanstellung und Finanzen zur Durchsetzung glaubensfeindlicher Zielsetzungen nutzen.
Wie zur Zeit des Investiturstreites muss „libertas ecclesiae“ die Devise sein, um die Kirche von Bevormundung und Infiltration zu befreien.
Montag, 11. Februar 2008 16:29
maliems: ach die
blöden schweizer staatskirchler…
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