Kommentar
Linke Sehnsüchte nach Bischof Haas
Nach den jüngsten Ernennungen im Bistum Chur zittert die korrupte und erpresserische Staatskirche des Kantons Zürich. Ein Kommentar.
Der Erzbischof von Vaduz, Mons. Wolfgang Haas
Der Erzbischof von Vaduz, Mons. Wolfgang Haas
(kreuz.net) Am 10. Februar hat Michael Meier – notorischer Journalist und de facto Pressesprecher der Zürcher Staatskirche – gegen die jüngsten Ernennungen des Bischofs von Chur, Mons. Vitus Huonder, polemisiert.

Der Kanton Zürich gehört kirchlich zum Bistum Chur.

Meier ist bei der Zürcher Lokalzeitung ‘Tages-Anzeiger’ für die antikirchliche Berichterstattung zuständig.

Sein Haß richtet sich vor allem gegen die zwei neuernannten Bischofsvikare Christoph Casetti (65) und Martin Grichting (40). Sie stammen beide aus dem Kanton Zürich.

Hw. Casetti charakterisiert Meier als „passionierter Verfechter der natürlichen Empfängnisregelung“.

Der Bischof von Chur, Mons. Vitus Huonder
Der Bischof von Chur, Mons. Vitus Huonder
Im Jahr 1990 ernannte ihn der damalige Bischof von Chur, Mons. Wolfgang Haas, zum Generalvikar für den Kanton Zürich. Doch die örtlichen Kirchenbonzen verweigerten dem Priester den Lohn und den Zutritt zu seinem Büro. Somit konnte er sein Amt nie ausüben.

Jetzt möchte Meier diese alten kirchenkämpferischen Zeiten wieder aufleben lassen: „Nur wenige Monate im Amt, provoziert Bischof Vitus Huonder das Bistum Chur mit einem weit reichenden Personalentscheid“ – provoziert er.

Nach den jüngsten Ernennungen gibt es zukünftig im Bistum Chur nur noch einen Generalvikar statt bisher drei. Dieses Amt wird vom bisherigen Generalvikar für den Kanton Zürich und Glarus, Weihbischof Paul Vollmar (73), wahrgenommen.

Weitere Aufgaben werden neu vier Bischofsvikaren zugeteilt.

Generalvikar und Bischofsvikare bilden mit dem Bischof den Bischofsrat. Dieser entscheidet alle Sach- und Personalfragen des Bistums.

Jetzt ist die ‘Zentralkommission’ des Kantons Zürich – nach Angaben von Journalist Meier – „besorgt“.

Die ‘Zentralkommission’ ist ein staatskirchliches Dionsaurier-Gremium mit exekutiven Aufgaben. Angesichts der üppigen Kirchensteuer-Einnahmen im Kanton Zürich besitzt sie eine beachtliche Finanzmacht und hat den Bischof von Chur damit in der Vergangenheit immer wieder erpreßt.

In seinem Artikel darf Meier immerhin die glückliche Botschaft überbringen, daß sich das ‘Zentralkommission’ über die Ernennung von Weihbischof Paul Vollmar (74) zum Generalvikar des gesamten Bistums freut.

Diese Freude mag vor allem darin begründet sein, daß sich Mons. Vollmar in der Vergangenheit als schwache Persönlichkeit ohne Führungsprofil und gefügiger Willensvollstrecker der ‘Zentralkommission’ erwiesen hat.

Unzufrieden sind die Zürcher Kirchenfunktionäre dagegen mit dem neuen Bischofsvikar und habilitierten Kirchenrechtler, Hw. Martin Grichting.

In ihrem Namen wirft Meier dem Neuernannten vor, die sogenannte Zürcher Landeskirche in seinen zahlreichen kirchenrechtlichen Studien als „Gegenkirche“ entlarvt zu haben.

Hw. Grichting hat auch nachgewiesen, daß die staatskirchenrechtlichen Landeskirchen und Kirchgemeinden in der Schweiz schon lange als eigentliche Hierarchie funktionieren, während Papst und Bischöfe zu bedeutungslosen, repräsentativen Monarchen degradiert sind.

Deshalb versuchen die an einer demokratischen Diskussion nicht interessierten Zürcher Staatskirchenfunktionäre schon seit Jahren die kritische und gewichtige Stimme von Hw. Grichting zum Schweigen zu bringen.

Um die Gemüter aufzuheizen, erwähnt Meier das Szenario, daß Hw. Grichting zum nächsten Zürcher Weihbischof ernannt werden könnte.

Daß würde – wie Meier nostalgisch hofft – einen „zweiten Fall Haas“ heraufbeschwören.

Doch diese Gefahr ist nicht groß.

Die Zürcher Pfarreien sind aufgrund der jahrzehntelangen Polemiken gegen den Glauben, die Kirche und den Bischof so sehr geschwächt und vergreist, daß ein Aufstand wie zu den alten Zeiten von Bischof Wolfgang Haas heute völlig unvorstellbar ist.
      
12 Lesermeinungen
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#12   sacerdos helveticus   23:59:34 | Montag, 11. Februar 2008
Zurückgebunden!
Der von Ihnen als zweiter Genannte ist ja offensichtlich jetzt „zurückgebunden“ worden, da er nicht mehr wie bisher dem Personalrat des Bistums Chur angehören wird. Offiziell nur Sekretär des Weihbischofs, mischt er sich wie man hört in Vieles ein, auch Personalangelegenheiten. Jedoch ist sicherlich auch die fehlende Entscheidungfreudigkeit des Weihbischofs ein grund, dass jener gewissermassen in dieses Vakuum eindringen konnte. Auch nannte er sich „Stellvertreter des Generalvikars“, obwohl der Herr nur Diakon ist: „Herger macht Ärger“ hörte ich von Churer Diözesanpriestern.
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#11   Arrigoni   23:30:58 | Montag, 11. Februar 2008
WB VOLLMAR
Ausnhamsweise hat kreuz.net eine sehr treffende Aussage gemacht und zwar über WB Paul Vollmar.
Ich liebe die Hasstiraden von kreuz.net ganz und gar nicht. Aber WB Vollmar ist wirklich eine ganz schwache Person. Er ging aus der Innerschweiz, wo er Generalvikar war, nach Zürich, um WB Henrici abzulösen und um BSCHOF VON ZUERICH zu werden. – WB Vollmar ist eine echte Plaudertasche, Schweigen ist ihm fremd, Er tanzt auf tausend Hochzeiten, verschaukelt ständig Leute, und grosskotzig trinkt er Rotwein und raucht dicke Zigarre, bei ganz enrsten und traurigen Gesprächen, nur um keine Stellung beziehen zu müssen.
Ebenfalls eine traurige Gestalt in der Zürcher Kirche ist Franz_Xaver Herger…
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#10   sacerdos helveticus   18:48:22 | Montag, 11. Februar 2008
@clarissa colonia
Auch das Kirchenrecht sieht eine Beteiligung von Laien an der Vermögensverwaltung auf Diözesan- und Pfarreiebene vor.
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#9   clarissa colonia   18:39:38 | Montag, 11. Februar 2008
Werter Sacerdos,
zuzustimmen ist Ihnen hinsichtlich der Frage der Kirchenfreiheit im Sinne einer Freiheit von externer Bevormundung. Freiheit der Kirche heißt aber wohl nicht, daß man die „laikale Finanzgängelei“ einfach durch eine bischöfliche ersetzt, oder?
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#8   sacerdos helveticus   18:27:19 | Montag, 11. Februar 2008
libertas ecclesiae!
Clarissa colonia schrieb:
…das staatskirchenrechtliche „System“ der Schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Nun, in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl (Konkordaten und ihnen gleichkommenden Verträgen) ist nur verhältnismässig wenig geregelt von dem, was man das „staatskirchenrechtliche System der Schweiz“ nennen könnte (teilweise die Umschreibung der Diözesen, Bischofswahlrechte e.t.c.)
Vieles, was zu Zeiten, als noch alle katholisch waren, relativ problemlos war (Pfarrwahlrecht, Verwaltung der Finanzen in den Kirchgemeinden), ist zu einem „trojanischen Pferd“ geworden, seit viele Funktionäre in den Kirchgemeinden und den „Kantonalkirchen“ nicht mehr den integralen katholischen Glauben haben und das katholische Kirchenverständnis teilweise offen ablehnen, aber ihre Kompetenzen bezüglich der Personalanstellung und Finanzen zur Durchsetzung glaubensfeindlicher Zielsetzungen nutzen.
Wie zur Zeit des Investiturstreites muss „libertas ecclesiae“ die Devise sein, um die Kirche von Bevormundung und Infiltration zu befreien.
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#7   maliems   16:29:54 | Montag, 11. Februar 2008
ach die
blöden schweizer staatskirchler…
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#6   clarissa colonia   16:26:06 | Montag, 11. Februar 2008
Für die Behauptung,
das staatskirchenrechtliche „System“ der schweizer Eidgenossenschaft sei „korrupt und erpresserisch“ fehlt jeder Beweis. Dessen Legalität ergibt sich daraus, daß es auf staatskirchenrechtlichen Verträgen einzelner Kantone mit dem Hl. Stuhl beruht.
Die „Finanzhoheit“ des Diözesanbischofs als Instrument der Disziplinierung scheint mir kein göttliches Recht zu sein (deswegen konnte das wohl staatskirchenrechtlich auch so geregelt werden, wie es in CH eben ist).
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#5   Typ   13:44:19 | Montag, 11. Februar 2008
@ Seminarist
vom Ende des (kirchenrechtlich illegalen) schweizerischen Staats-Kirche-Systems
So ein Quatsch. Das schweizerische System ist genauso legal wie das Preußen- und das Bayernkonkordat. Man muss sie ja nicht mögen, aber illegal sind sie nicht.
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#4   CampoSanto   13:34:09 | Montag, 11. Februar 2008
Seminarist
Oh jaaa! Gerne ! :)3
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#3   Seminarist   12:46:31 | Montag, 11. Februar 2008
Schweizer Dinosaurier stehen kurz vorm Aussterben!
Mit seiner Personalbesetzung und mit seinen sonstigen bisherigen pastoralen Entscheidungen beginnt Bischof Vitus (im Einklang mit Bischof Koch von Basel) den Anfang vom Ende des (kirchenrechtlich illegalen) schweizerischen Staats-Kirche-Systems einzuläuten.
Lehnen wir uns entspannt zurück und hören wir dem Totenglöckchen zu!
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#2   HeinrichvonOfterdingen   12:39:22 | Montag, 11. Februar 2008
Lieber 3R,
bei Magazinen werden nachrichtlicher Bericht und Kommentar teilweise auch innerhalb eines Beitrages vermischt und häufig auch namentlich nicht gekennzeichnet. Vielleicht ist kreuz.net ja ein Internet-Magazin, ein innovatives neues Format?
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#1   RRR   11:29:51 | Montag, 11. Februar 2008
„Kommentar“?
Das soll ein „Kommentar“ sein? Das ist der Versuch einer Zusammenfassung des Artikels von dem benannten Journalisten, und noch dazu eine hundsmiserable.
1. Wo sind die in der Überschrift genannten „Sehnsüchte nach Bischof Haas“?
2. Kennt sich der Autor mit Scholastik und Philosophie aus? Offenbar nicht. Aus der scholastischen quaestio wüsste er, dass man immer damit anfängt, die Position, die man kritisiert, möglichst stark zu machen, weil man nur auf diese Weise sicherstellt, dass man doch auch wirklich diese Position kritisiert (und nicht nur ein billigen Abklatsch davon).
Anstatt also den Artikel einfach abzudrucken oder ihn möglichst stark zu machen, um ihn anschließend noch stärker zu kritisieren, wird er einfach ins Lächerliche gezogen. Damit erweist der Autor dieses Pseudo-Kommentars sich selbst einen Bärendienst, denn jeder halbwegs intelligente Leser wird an der Korrektheit der Darstellung zweifeln müssen – schon aus Gründen der intellektuellen Redlichkeit.
Merke:
„Kommentar“ bedeutet „Kommentar“ und nicht „wertende und verspottende Zusammenfassung eines Artikels, den die anderen gar nicht kennen“.
„Kommentar“ setzt Kenntnis der Sache (in diesem Fall also ein Zeitungsartikel) voraus, aber genau diese Kenntnis erhält man wegen der Darstellungsweise des „Kommentators“ nicht.
Dass Kommentare nach journalistischem Ethos namentlich verantwortet sein müssen, interessiert die feigen Vorzeigechristen von kreuz.net ja bekanntermaßen sowieso nicht.
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