Es eilt immer noch bei den Seligsprechungen
Gestorben ist sie erst vor drei Jahren. Doch der Papst hat – trotz kürzlich verschärfter Bestimmungen – eine Sondererlaubnis gegeben, auch bei ihr eine Eiligsprechung durchzuführen.
(kreuz.net, Coimbra) Papst Benedikt XVI. hat die fünfjährige Wartefrist für den Beginn des Seligsprechungs-
prozesses für die Seherin von Fatima, Schwester Lucia dos Santos, aufgehoben.
Das gab der Präfekt der Heiligsprechungskongregation, Jose Kardinal Saraiva Martins, am gestrigen Mittwoch bei einer Festmesse in der nordportugiesischen Universitätsstadt Coimbra anläßlich ihres Todestages, der sich zum dritten Mal jährt.
Der Bischof von Coimbra, Albino Mamede Cleto (72), hatte Papst Benedikt XVI. darum gebeten, die obligatorische Fünfjahresfrist für Schwester Lucia aufzuheben.
Schwester Lucia war eines von drei Hirtenkindern, die im Jahr 1917 sechs Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima hatten. Sie starb am 13. Februar 2005 im Karmel von Coimbra.
Aufgrund des päpstlichen Erlasses kann die Diözese Coimbra jetzt sofort mit dem Sammeln von Beweismaterial für die Heiligmäßigkeit der Karmelitin beginnen.
Die Sperrfrist für den Beginn eines Seligsprechungsprozesses wurde bereits im Fall der seligen Mutter Teresa von Kalkutta, sowie des im Jahr 2005 verstorbenen Papstes Johannes Paul II. mißachtet.
Die wichtigste der Seherkinder
Sr. Lucia wurde am 22. März 1907 in Ajustrel, einem Weiler, der zur Pfarrei Fatima gehört, geboren. Sie war das jüngste von sieben Geschwistern.
Lucia war das älteste der Seherkinder und spielte bei den Erscheinungen auch die wichtigste Rolle.
Sie führte die Gespräche mit der Gottesmutter, stellte Fragen und erhielt Antworten. Lucia war es auch, welche die drei Botschaften von Fatima erhielt. Ihr wurde verheißen, daß sie länger auf Erden bleiben sollte, um die Erscheinungen bekannt zu machen.
Am 17. Juni 1921 wurde sie Schülerin im Institut der Schwestern der heiligen Dorothea in Porto in Nordportugal. Es handelt sich um eine aktive Frauengemeinschaft, die von der Heiligen Paola Frassinetti in Genua gegründet wurde.
Bei den Klosterfrauen lernte Lucia das Lesen und Schreiben. Bald verspürte sie den Ordensberuf und trat deshalb im nordwestspanischen Tuy in das Noviziat der Dorotheerinnen ein.
Dort legte sie am 3. Oktober 1934 die Ordensgelübde ab.
Mit Erlaubnis von Papst Pius XII. trat Sr. Lucia im Jahre 1948 in den Karmel der heiligen Theresa in Coimbra über. Sie nahm den Namen Sr. Lucia von Jesus an und widmete sich fortan ganz dem kontemplativen Leben.
Später veröffentlichte Sr. Lucia auch ihre Erinnerungen. Darin berichtet sie vom tiefen Einschnitt, den die Marienerscheinungen für ihr Leben bedeuteten.
Das letzte Mal trat die Nonne am 13. Mai 2003 öffentlich in Erscheinung, als Papst Johannes Paul II. die beiden im Kindesalter verstorbenen Seherkinder Francisco und Jacinta seligsprach.
Das gab der Präfekt der Heiligsprechungskongregation, Jose Kardinal Saraiva Martins, am gestrigen Mittwoch bei einer Festmesse in der nordportugiesischen Universitätsstadt Coimbra anläßlich ihres Todestages, der sich zum dritten Mal jährt.
Der Bischof von Coimbra, Albino Mamede Cleto (72), hatte Papst Benedikt XVI. darum gebeten, die obligatorische Fünfjahresfrist für Schwester Lucia aufzuheben.
Schwester Lucia war eines von drei Hirtenkindern, die im Jahr 1917 sechs Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima hatten. Sie starb am 13. Februar 2005 im Karmel von Coimbra.
Aufgrund des päpstlichen Erlasses kann die Diözese Coimbra jetzt sofort mit dem Sammeln von Beweismaterial für die Heiligmäßigkeit der Karmelitin beginnen.
Die Sperrfrist für den Beginn eines Seligsprechungsprozesses wurde bereits im Fall der seligen Mutter Teresa von Kalkutta, sowie des im Jahr 2005 verstorbenen Papstes Johannes Paul II. mißachtet.
Die wichtigste der Seherkinder
Sr. Lucia wurde am 22. März 1907 in Ajustrel, einem Weiler, der zur Pfarrei Fatima gehört, geboren. Sie war das jüngste von sieben Geschwistern.
Lucia war das älteste der Seherkinder und spielte bei den Erscheinungen auch die wichtigste Rolle.
Sie führte die Gespräche mit der Gottesmutter, stellte Fragen und erhielt Antworten. Lucia war es auch, welche die drei Botschaften von Fatima erhielt. Ihr wurde verheißen, daß sie länger auf Erden bleiben sollte, um die Erscheinungen bekannt zu machen.
Am 17. Juni 1921 wurde sie Schülerin im Institut der Schwestern der heiligen Dorothea in Porto in Nordportugal. Es handelt sich um eine aktive Frauengemeinschaft, die von der Heiligen Paola Frassinetti in Genua gegründet wurde.
Bei den Klosterfrauen lernte Lucia das Lesen und Schreiben. Bald verspürte sie den Ordensberuf und trat deshalb im nordwestspanischen Tuy in das Noviziat der Dorotheerinnen ein.
Dort legte sie am 3. Oktober 1934 die Ordensgelübde ab.
Mit Erlaubnis von Papst Pius XII. trat Sr. Lucia im Jahre 1948 in den Karmel der heiligen Theresa in Coimbra über. Sie nahm den Namen Sr. Lucia von Jesus an und widmete sich fortan ganz dem kontemplativen Leben.
Später veröffentlichte Sr. Lucia auch ihre Erinnerungen. Darin berichtet sie vom tiefen Einschnitt, den die Marienerscheinungen für ihr Leben bedeuteten.
Das letzte Mal trat die Nonne am 13. Mai 2003 öffentlich in Erscheinung, als Papst Johannes Paul II. die beiden im Kindesalter verstorbenen Seherkinder Francisco und Jacinta seligsprach.
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Donnerstag, 14. Februar 2008 12:30
Alfredo Ottaviani: Der Papst und das Kanonische Recht
Liebe Blogger,
Ihr habt ja recht! Selbstverständlich kann der Papst ohne weiteres die Fünfjahresfrist vor Einleitung des Seligsprechungsverfahrens aufheben. Dies ist eine disziplinäre Anordnung, die der Papst verfügt und somit auch immer ändern kann, wenn es ihm angemessen erscheint.
Aber…
der Papst kann nicht einfach das gesamte Kirchenrecht vom Tisch hauen. Kirchliche Anordnungen kann er verändern oder im Einzelfall außer Kraft setzen. Das Göttliche Recht aber oder das Naturrecht kann er nicht ignorieren und verändern. An dieses ist und bleibt er absolut gebunden!!! Da endet auch die Autorität des Papstes. Beispiele: Einführung der kirchlichen Trauung für Homosexuelle, Frauenpriestertum, Aufhebung des Beichtgeheimnisses etc.
Liebe Grüße Euch
+ Alfredo Card. Ottaviani
Praefectus
Ihr habt ja recht! Selbstverständlich kann der Papst ohne weiteres die Fünfjahresfrist vor Einleitung des Seligsprechungsverfahrens aufheben. Dies ist eine disziplinäre Anordnung, die der Papst verfügt und somit auch immer ändern kann, wenn es ihm angemessen erscheint.
Aber…
der Papst kann nicht einfach das gesamte Kirchenrecht vom Tisch hauen. Kirchliche Anordnungen kann er verändern oder im Einzelfall außer Kraft setzen. Das Göttliche Recht aber oder das Naturrecht kann er nicht ignorieren und verändern. An dieses ist und bleibt er absolut gebunden!!! Da endet auch die Autorität des Papstes. Beispiele: Einführung der kirchlichen Trauung für Homosexuelle, Frauenpriestertum, Aufhebung des Beichtgeheimnisses etc.
Liebe Grüße Euch
+ Alfredo Card. Ottaviani
Praefectus
Donnerstag, 14. Februar 2008 12:04
thaumaturgos: erkundigt euch doch mal historisch …
… wie schnell franziskus – nach schimatikerdiktion hierauf hass.net – (h)eiliggesprochen wurde … darf oder durfte das auch nicht sein?
Donnerstag, 14. Februar 2008 09:55
HBR: Was gibt es da zu deuteln?
Die Sperrfrist für den Beginn eines Seligsprechungsprozesses wurde bereits im Fall der seligen Mutter
Teresa von Kalkutta, sowie des im Jahr 2005 verstorbenen Papstes Johannes Paul II. mißachtet.
Der heilige Vater kann gar nichts missachten. Wenn der heilige Vater als Nachfolger Petri entscheidet, dass er für bestimmte Personen eine Ausnahmefrist festlegt, ist das durchaus in Ordnung. Wo bleibt der Gehorsam gegenüber dem heiligen Vater?
Der heilige Vater kann gar nichts missachten. Wenn der heilige Vater als Nachfolger Petri entscheidet, dass er für bestimmte Personen eine Ausnahmefrist festlegt, ist das durchaus in Ordnung. Wo bleibt der Gehorsam gegenüber dem heiligen Vater?
Donnerstag, 14. Februar 2008 09:35
RJH: Eine „Sperrfrist mißachtet“
Der Heilige Vater ist doch kein kommunaler Verwaltungsbeamter der irgendwelche Fristen beachten müsste! So wie er es macht, ist es vollkommen richtig!
Donnerstag, 14. Februar 2008 09:32
stimme der vernunft: „missachtet“
Der Begriff „missachtet“ stellt eine Verleugnung des Dogmas von der Universaljurisdiktion des Papstes
dar.
Da dieser die unmittelbare, direkte und absolute Gewalt über alle Belange der Kirche besitzt, ist es per definitionem gar nicht möglich, dass er irgendwelche kirchenrechtlichen Vorschriften „missachtet“, denn er ist das Gesetz.
Diese Aussage des Artikels ist daher eindeutig häretisch.
Die Redaktion sollte diese schlimme Häresie schleunigst editieren!
Da dieser die unmittelbare, direkte und absolute Gewalt über alle Belange der Kirche besitzt, ist es per definitionem gar nicht möglich, dass er irgendwelche kirchenrechtlichen Vorschriften „missachtet“, denn er ist das Gesetz.
Diese Aussage des Artikels ist daher eindeutig häretisch.
Die Redaktion sollte diese schlimme Häresie schleunigst editieren!
Donnerstag, 14. Februar 2008 09:27
Pascal123: Frage
Wieviele Geschwister gab es denn insgesamt??
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