Finanzen
Konservative Staatskirche
In der Schweiz klammern sich die antikirchlichen Verwalter der Kirchensteuer mit Händen und Füßen an ihrer dahinschmelzenden Finanzmacht. Daß dieses veraltete System seit langem Massenaustritte provoziert, kümmert sie wenig.
Das Schweizer Kirchensteuersystem entwickelt sich für die Kirche zum Dinosaurier.
Das Schweizer Kirchensteuersystem entwickelt sich für die Kirche zum Dinosaurier.
(kreuz.net) Am vergangenen Samstag ernannte der Bischof von Chur in der Südostschweiz, Mons. Vitus Huonder, vier neue Bischofsvikare.

Unter ihnen befindet sich der aus dem Kanton Zürich stammende Pfarrer und habilitierte Kirchenrechtler Martin Grichting (40).

Seine Ernennung hat in staatskirchlichen Kreisen, welche die Kirchensteuer kontrollieren, für heftige Proteste gesorgt.

Hw. Grichting ist schon länger in der Diözesanverwaltung tätig. Dort verrichtet er die Arbeit eines residierenden Domherrn, ohne vom Vorgängerbischof, Mons. Amédée Grab, offiziell zum Domherrn ernannt worden zu sein.

Grund: Hw. Grichting ist ein Kritiker des Schweizer Kirchensteuersystems. Als solcher ist er insbesondere der finanzmächtigen Staatskirche des Kantons Zürich ein Dorn im Auge. Diese soll dem letzten Churer Bischof hinter den Kulissen gedroht haben, im Falle einer Ernennung von Hw. Grichting zum Domherrn Finanzzahlungen an die Diözese zu blockieren.

Die Staatskirche ist im Schweizerischen Kirchensteuerrecht eine von den Kantonen anerkannte und von kirchenfeindlichen Laien dominierte Körperschaft. Sie kontrolliert die Kirchensteuern und übt in der Schweiz die eigentliche kirchliche Macht aus.

Gestern sprach das ‘Regionaljournal Graubünden’ des deutschsprachigen Schweizer Radios mit dem designierten Bischofsvikar.

In der Sendung kam zunächst der Rechtskonsulent und Präsident der Zürcher Staatskirche, Benno Schnüriger, zu Wort. Er erklärte, daß seine sogenannte Staatskirche sich mit anderen Kantonalgremien zusammensitzen wolle, um in der Frage der Ernennung von Hw. Grichting „eine Lösung“ zu finden.

Er unterstellte dem Geistlichen auch, daß er „die Landeskirchen abschaffen“ wolle.

Anschließend brachte Hw. Grichting seine Verwunderung über die Reaktion der Züricher Staatskirche zum Ausdruck.

Als Bischofsvikar sei er eines von neun Mitgliedern des Bischofsrates. Darin seien „alle Strömungen“ vertreten. Außerdem handle es sich um ein Beratungsgremium. Die Entscheidung obliege dem Bischof.

Die Reaktion aus Zürich sei darum ein unverhältnismäßiger Angriff auf eine Einzelperson.

Auf die Frage, ob er für eine Trennung von Kirche und Staat in der Schweiz sei, verwies Hw. Grichting auf seine Dissertation aus dem Jahr 1997. Darin analysierte er die Schwächen des Staatskirchenrechtes des Kantons Zürich.

Bischofsvikar Grichting hält eine Trennung von Kirche und Staat nicht für die richtige Lösung. Er sei aber für eine Reformierung des gegenwärtigen Systems: „Wenn man in der gegenwärtigen Situation nichts macht und das System nicht reformiert, landen wir bei der Trennung von Kirche und Staat“.

Hw. Grichting verweist auch auf die vom gegenwärtigen System provozierten Massenaustritte aus den Schweizerischen Kirchgemeinden.

Die Ankündigung der sogenannten Zürcher Staatskirche, gegen seine Person eine Allianz mit einer anderen Staatskirche zu suchen, sieht Hw. Grichting kritisch: „In meinen Augen machen sie einen Fehler, wenn sie das tun.“

Das wäre – so der Bischofsvikar – ein klassischer Fall von Kompetenzüberschreitung. Damit würde die sogenannte Staatskirche erneut beweisen, wovor er in seinen kirchenrechtlichen Arbeiten seit langem warne: daß diese Gremien die Arbeit des Bischofs nicht respektierten und sich aufgrund ihrer Finanzmacht und ohne Mandat in die Pastoral einmischen.

Der Bischofsvikar wird auch auf seine künftige Rolle als Koordinator der Bistumsleitung angesprochen. Diese besondere Aufgabe wird von Vertretern der Zürcher Staatskirche mit besonderer Aufregung kommentiert.

Doch Hw. Grichting bezeichnet das als eine „Überreaktion“.

Als Koordinator komme ihm im Bischofsrat die Aufgabe zu, in enger Zusammenarbeit mit dem Bischof die Traktandenliste für die Sitzungen des Rates aufzustellen. Das sei eine administrative Tätigkeit, die jemand machen müsse. Die Entscheidungen würden nicht von ihm, sondern von den Bischofsvikaren umgesetzt.

Der neue Bischofsrat werde auch erst im Juli tätig werden. Niemand könne zum jetzigen Zeitpunkt wissen, wie sich die neue Lösung konkret einspiele: „Wir haben alle noch keine Erfahrung damit.“

Auf die Frage der Reporterin, ob er „ein Konservativer“ sei, erklärt Hw. Grichting, daß diese Bezeichnung auf ihn vielleicht in den Schweizer Verhältnissen, nicht aber im normalen katholischen Milieu zutreffend sei: „In Deutschland oder Italien wäre ich in der Mitte.“

Er habe es jetzt bereits mit dem vierten Bischof von Chur zu tun und sehe seine Aufgabe vor allem darin, dem Bischof loyal zu sein.
      
11 Lesermeinungen
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#11   maliems   19:15:16 | Donnerstag, 14. Februar 2008
@clarissa
die von ihnen beschriebenben reibungsverluste leiegn im konkordat begründet. es muss weg.
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#10   Maria Escorial   17:46:02 | Donnerstag, 14. Februar 2008
@Hans Bendix sind Sie Schweizer?
dann erzählen Sie mir bitte mehr darüber, wie es in der Schweiz zu und hergeht in der römisch katholischen Kirche? Ich bin schon jetzt gespannt auf Ihr Posting.
:-P
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#9   clarissa colonia   17:25:52 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Danke, werter Wolfgang,
genau das wollte ich sagen. Vielen Dank für die Korrektur!
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#8   wolfgang e.   17:04:47 | Donnerstag, 14. Februar 2008
liebe clarissa
Statt im System Änderungen anzubringen, wollen die Neunmalklugen schon das System verändern
Was genau ist der Unterschied zwischen „im System Änderungen anbringen“ und „das System verändern“?
(Vielleicht meinten Sie: „das System ändern“ ohne „ver-“?)
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#7   Hans Bendix   16:38:23 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Was ich will?
Das ewige Leben erlangen! Was wollen Sie, mein lieber matt2?
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#6   matt2 †   16:33:48 | Donnerstag, 14. Februar 2008
@Hans: was wollen Sie?
der Diakon ist eine Weihestufe und kein Laie. Ausserdem steht er in der Hierarchie und ist daher dem Bischof verantwortlich. Wenn der die Finanzen verwaltet ist das wohl in Ordnung und man kann davon ausgehen, dass er es zum besten Wohl der Kirche tut.
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#5   clarissa colonia   16:26:28 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Wehe, wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe!
In der Schweiz werden die von den Gläubigen in Form einer (Orts?) Kirchensteuer eingehobenen Kirchenbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft verwaltet. Zwischen dieser und der diözesan (und überkantonal) organisierten Kirche kommt es zu gewissen „Reibungsverlusten“. Statt im System Änderungen anzubringen, wollen die Neunmalklugen schon das System verändern. Dümmer gehts nimmer! Eine Konkordatskündigung wäre wohl definitiv der falsche Weg.
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#4   Hans Bendix   16:20:00 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Werter matt2,
können Sie mich darüber aufklären, welches die Aufgaben des Diakons in der Kirche sind?
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#3   Seminarist   15:43:33 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Libertas ecclesiae
„Wenn man in der gegenwärtigen Situation nichts macht und das System nicht reformiert, landen wir bei der Trennung von Kirche und Staat“.
Da landet man gut!
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#2   maliems   15:41:15 | Donnerstag, 14. Februar 2008
oh je,
der churer bischof wählt den Weg der instanzen.
wär da nicht ein klarer schritt besser?
möge der vatikan das unsinnige konkordat aufkündigen.
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#1   matt2 †   13:29:43 | Donnerstag, 14. Februar 2008
Wer braucht denn diese Staatskirche?
die Kirche wird doch ihre Finanzen selbst verwalten können und nicht bei diesen selbstherrlichen Laien als Bittsteller antreten müssen. Eine sehr dubiose Vereinbarung, die man in der Tat ausräumen sollte.
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