Sind die ersten Inhalte der vom Vatikan geplanten weltweiten Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ durchgesickert? Ein Brief aus dem Vatikan.
Der US-Priester John Zuhlsdorf veröffentlichte das Faksimile eines Briefes von Prälat Camille Perl
(kreuz.net) Am 29. September 2007 schrieb ein Seminarist aus Großbritannien an die päpstliche Kommission
‘Ecclesia Dei’. Die Kommission kümmert sich im Vatikan um die Anliegen der Gläubigen des Alten Ritus.
In seinem Brief wollte der Seminarist wissen, wie das Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ zur Freigabe
der Alten Messen in den Priesterseminarien umgesetzt werden solle.
Am 9. Februar erhielt er eine Antwort.
Sie war vom Sekretär der Kommission, dem luxemburgischen Prälaten Camille Perl, unterschrieben.
Das
vatikanische Schreiben wurde gestern auf dem Weblog des US-Priesters John Zuhlsdorf im Faksimile veröffentlicht.
Es enthält zwei Klarstellungen:
1. „Kandidaten für das Priestertum im Römischen Ritus der katholischen
Kirche haben das Recht, in beiden Formen des Ritus unterrichtet zu werden.“
2. „Die Verantwortlichen
für die Ausbildung von Kandidaten für das Priestertum im römischen Ritus der katholischen Kirche sollten
für die Ausbildung ihrer Kandidaten in beiden Formen des römischen Ritus sorgen.“
Nach Angaben in dem
Brief erwartet der Prälat, daß diese beiden Punkte auch in der Instruktion über die Anwendung des Motu
Proprio ‘Summorum Pontificum’ enthalten sein werden.
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29 Lesermeinungen
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Mal wieder die „beliebte“ Ablenkung vom Thema Regelmäßig dann, wenn der Inhalt eines Beitrags einem
Leser so garnicht behagt, wird einfach ein anderes Thema eingeführt, hier die Karfreitagsbitte. Mit dem
zugrundeliegenden Beitrag haben diese Voten offenkundig vorurteilsbedingte Probleme. Wer beispielsweise
die einschlägige Stellungnahme von P. Wallner vom Stift Heiligkreuz nachliest, weiß, dass römische
Ausführungsbestimmungen dort mit dem schlichtweg unzutreffenden Hinweis auf das zweite Vatikanum als
irrelevant behandelt werden. Dass sich die drei Jahre nach Abschluß des Konzils eingeführte sog. Neue
Liturgie weder auf ein Konzilsdokument berufen kann noch die Konzilsväter den radikalen liturgischen
Kahlschlag im Sinn hatten, kann man nicht zuletzt in zahlreichen Schriften des damaligen Kardinals Ratzinger
nachlesen. Von einer „erneuerten Liturgie“ kann keine Rede sein. Aber die permanente Wiederholung von
Fehlinformationen über Beschlüsse und Intentionen des zweiten Vatikanums wird auch den Umgang mit „römischen“
Ausführungsbestimmungen prägen. Teilkirchliche („landeskirchliche“) Desinformation wie gehabt.
Für die Bekehrung der Juden Mir liegt hier der Schott, Römisches Messbuch, mit Imprimatur 25. Juni 1956
und einer separaten Druckerlaubnis vom 6. August 1956 vor. In der Fürbitte für die Bekehrung der Juden
steht nach „ut et ipsi agnoscant Jesum Christum, Dominum nostrum. Oremus. Flectamus Genua – Levate. Wer
Zweifel hat, was „et pro perfidís Judaeis“ hier heißt: für die ungläubigen Juden. Da kann man nichts
hinein geheimnissen. Auch vor 100 Jahren war das so. Grüße und gute Nacht
@ möchtegern-kathole Das mag sein, aber so ein erzwungenes Exil birgt doch die Gefahr, dass der Dienst
als zunehmend freudlos empfunden wird. Man sollte jeden Seminaristen mindestens auf die Möglichkeiten
zur Erlernung des alten Ritus hinweisen und ihm die nötigen Fomalitäten erledigen. Wenn er wirklcih
daran interessiert ist, dann wird er das übrige schon hinbekommen.
@Benedikt Arbeitslosigkeit braucht ein Priester zumindest in D., Ö., und CH. generell nicht zu fürchten.
Und auf die Beschäftigungschance unter einem Bischof einer anderen Diözese, der die alte Messe nicht
mag, wird ein solcher Seminarist ohnehin nicht bauen.
@Benedikt Der Artikel handelt von Seminaristen, die offensichtlich ein „Recht“ auf diese Ausbildung einfordern
wollen – mithin also offensichtlich in ein Seminar wollen, in dem nicht nur der neue, sondern auch der
alte Ritus auf dem Lehrplan steht. Auf diesen Artikel und damit diese Seminaristen bezog sich (logischerweise?)
mein Posting. Na ja, und da es eben Bischöfe gibt, die den alten Ritus auch lehren wollen, sollen diese
halt ganz ohne Streit diejenigen Seminaristen aufnehmen, die den alten Ritus lernen wollen. Alles andere
gibt nur Streit – während der Priesterausbildung und danach auch noch
@ möchtegern-kathole Warum streiten, wenn man auch in ein anderes Seminar gehen kann, in dem der Alte
Ritus standardmäßig zum Lehrplan gehört? Vielleicht wollen einige ja nicht in ein solches Seminar.
@ Filius Ecclesiae Nein, denn die Einfügung des Flectamus genua/Levate stammt nicht von Johannes XXIII.,
sondern von Pius XII. Von Johannes XXIII. stammt das Weglassen des „perfidis“ sowie die Ergänzung des
Canon um den Heiligen Josef.
Die Meßbücher 1962 Vielleicht haben Sie ja ein Missale, das 1962 erschienen ist (ein Nachdruck einer
älteren Ausgabe, in die die Änderungen unter Pius XII. noch nicht eingetragen sind), aber es handelt
sich dann noch nicht um das neu bearbeitete Missale Romanum Anno 1962 promulgatum. Es muß allerdings
heißen: „ein Nachdruck einer älteren Ausgabe, in der die Änderungen unter Johannes XXIII. noch nicht
eingetragen sind“
Das Missale 1962 Vielleicht haben Sie ja ein Missale, das 1962 erschienen ist (ein Nachdruck einer älteren
Ausgabe, in die die Änderungen unter Pius XII. noch nicht eingetragen sind), aber es handelt sich dann
noch nicht um das neu bearbeitete Missale Romanum Anno 1962 promulgatum. Es gibt zwei Meßbücher 1962,
den Nachdruck für das Jahr 1962 und das revidierte Meßbuch 1962 des sel. Johannes XXIII.
@ Rübezahl In meinem Missale Romanum Anno 1962 promulgatum steht unübersehbar: Flectámus génua. Leváte.
Der von Ihnen angegebene Satz steht dort nicht. Ich weiß nicht, was Sie hier als Missale Romanum von
1962 ausgeben, aber entweder Sie lügen oder Sie irren sich. Im Sinne des guten Willens vermute ich Letzteres.
Vielleicht haben Sie ja ein Missale, das 1962 erschienen ist (ein Nachdruck einer älteren Ausgabe, in
die die Änderungen unter Pius XII. noch nicht eingetragen sind), aber es handelt sich dann noch nicht
um das neu bearbeitete Missale Romanum Anno 1962 promulgatum.
@ Karfreitagsfrage also … in MEINEM Missale Romanum von 1962 steht nach wie vor nach der Eingangsbitte:
„Oremus et pro perfidis Judaeis, ut Deus et Dominus noster auferat velamen de cordibus eorum, ut et ipsi
agnoscant Jesum Christum Dominum nostrum.“ „Non respondetur Amen, nec dicitur Oremus, aut Flectamus genua,
aut Levate, sed statim dicitur:“ Hiermit dürfte Ihre Frage, Fabianus, korrekt beantwortet sein. Liebe
Grüße der Rübezahl
@ Fabianus Ja, eben. Bei der Fürbitte für die Juden sind Kniebeuge und Stilles Gebet 1956 eingeführt
worden. (Vielleicht war’s auch ein Jahr früher oder später, jedenfalls war es unter Pius XII.)
Frage zum Karfreitag In meinem alten Schott lese ich, dass nach der Bitte für die treulosen Juden, der
Diakon die Aufforderung zur Kniebeugung unterlässt, „ […] um nicht das Andenken an die Schmach zu erneuern,
mit der die Juden um diese Stunde den Heiland durch Kniebeugungen verhöhnten.“ Meine Frage: Wann wurde
dies abgeschafft? Oder gilt diese Ordnung auch noch heute im tridentinischen Ritus bzw. wann wurde sie
dort abgeschafft? Quelle ist ein Schott aus dem Jahr 1936. Danke den Antwortenden und einen gesegneten
Sonntag! Fabianus
Abwanderung? ottaviani schrieb: das Problem ist daß nich jeder für ein Leben in einer Komunität geeignet
ist wenn man jetzt im alten Ritus ausgebildet werden möchte muß man einer Komunität beitreten Das stimmt
so nur für jene, die als Priester ausschliesslich den Alten Ritus zelebrieren wollen. Wer aber beabsichtigt,
z.B. als Pfarrgeistlicher sowohl den Neuen als auch den Alten Ritus zu zelebrieren, kann ja prinzipiell
durchaus in die Diözesanseminare gehenn und sich für eine Diözese weihen lassen. Vielleicht wird die
Verhinderungsstrategie vieler Bischöfe ja dazu führen, dass der einzige Diözesanbischof im deutschen
Sprachraum, der auch selbst regelmässig öffentlich den Alten Ritus feiert, noch mehr Zulauf bekommt.
Kurios Dieselben Poster, die sich über jede Klarstellung des Motu proprio freuen, haben vor Monaten noch
erklärt, dass Muto proprio sei so eindeutig, dass es keiner Klarstellung bedürfe…
das Problem ist daß nich jeder für ein Leben in einer Komunität geeignet ist wenn man jetzt im alten
Ritus ausgebildet werden möchte muß man einer Komunität beitreten
Jene Bischöfe … … die nichts vom Alten Ritus halten, sollten einfach den P.-Kandidaten die Aufnahme
ins Seminar verweigern, die in diesem Ritus ausgebildet werden wollen. Diese sollten die Aufnahme in ein
solches Seminar nicht anstreben. Warum streiten, wenn man auch in ein anderes Seminar gehen kann, in dem
der Alte Ritus standardmäßig zum Lehrplan gehört?
#2 Louis-Louis 10:36:09 | Sonntag, 17. Februar 2008
Wiederkehr des „tu est Petrus“? Das vatikanische Schreiben wurde gestern auf dem Weblog des US-Priesters
John Zuhlsdorf im Faximile veröffentlicht. Es enthält zwei Klarstellungen: Arbeitet der Transparentmaler
von damals in der hiesigen Redaktion?
in die Knie zwingen Es ist bedauerlich, dass insbesondere die deutschsprachgien Bischöfe durch immer
detailiertere Bestimmungen aus Rom förmlich in die Knie gezwungen werden müssen. Besser wäre es, wenn
diese Herren endlich ihren unseeligen Widerstand gegen die Willen des Hl. Vaters und damit wohl auch gegen
das Wirken des HL. Geistes aufgeben und endlich das große Reformwerk dieses Papstes aufgreifen und umsetzen
würden.