Die Waffen der Buße + Halbherziger Valentinssegen + Bischof von Chur: Was ist Architektur? + Spaniens Kindermord + Mit der Kirche im Clinch
Die Waffen der Buße
Vatikan. Der Heilige Vater zeigte sich beim gestrigen Angelus-Gebet erstmals seit
seiner Rückkehr aus der Gemelli-Klinik den Gläubigen. Die übliche Ansprache des Papstes wurde vom argentinischen
Erzbischof Leonardo Sandri, dem zweiten Mann im Vatikanischen Staatssekretariat, verlesen. Papst Johannes
Paul II. bedanke sich bei allen Gläubigen für ihr Gebet. „Ich fühle, daß eure Hilfe vor dem Herrn
notwendig ist, damit ich meine Sendung, die Jesus mir anvertraut hat, erfüllen kann.“ Zur Fastenzeit
meinte der Heilige Vater, daß wir nur durch das Tragen des Kreuzes und die Gemeinschaft mit Christus
ins ewige Leben gelangten. „Es ist ein Kampf, den man mit den Waffen der Buße bestreitet: dem Gebet,
dem Fasten und den Werken der Barmherzigkeit.“ All dies müsse im Verborgenen geschehen, ohne Stolz, in
der ehrlichen Gottes- und Nächstenliebe.“
Halbherziger Valentinssegen
Österreich. Die österreichischen
Bischöfe veröffentlichten kürzlich „Orientierungen für Segensfeiern am Valentinstag“. Der Valentinstag
biete die Chance, der Sehnsucht vieler Paare nach Gottes Schutz und Segen nachzukommen. Ehepaare sollten
an diesem Tag eingeladen werden, ihr Eheversprechen zu erneuern. Verlobte könnten den Beistand Gottes
für die Vorbereitung zur Ehe erbitten. Die Bischöfe empfehlen kirchliche Segensfeiern, die auf die jeweilige
Situation der Paare eingehen. Wer nicht in der Ehe oder in Vorbereitung darauf lebe, solle durch ein sorgfältig
formulieres Gebet und durch eine Einzelsegnung gestärkt werden. Einige Paare in ‘freien Verbindungen’
bezeichnen die Bischöfe als halbherzig. Man könne ihnen nicht den kleinen Finger der Einzelsegnung als
billigen Ersatz für die ganze Hand, eine richtige Paarsegnung, reichen: „Dennoch ist es das Zeichen eines
winzigen Schrittes in die richtige Richtung.“
Bischof von Chur: Was ist Architektur?
Schweiz. In seinem
diesjährigen Fastenhirtenbrief dankt der Bischof von Chur und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz,
Mons. Amédée Grab, für die finanzielle Unterstützung bei der Restaurierung seiner Kathedrale. Gleichzeitig
weist Bischof Grab darauf hin, daß es nur selten eine Versuchung sei, die Kirchengebäude zu vernachlässigen.
„Unsere wunderschönen Pfarrkirchen aus allen Jahrhunderten werden immer häufiger restauriert. Sie brauchen
es.“ Es sei aber nicht weniger wichtig zu sehen, daß wir selbst ein lebendiger Tempel Gottes seien: „In
einem Pfarrblatt habe ich gelesen, Primarschüler hätten in einem Aufsatz die Frage beantworten sollen:
Was ist Architektur? Der eine antwortete: Architektur ist das, was nicht zusammenstürzt.“ Ein anderer
hätte umgekehrt formuliert: „Architektur ist, was stehenbleibt.“ „Eckstein der Kirche ist Jesus Christus,“
kommentierte der Bischof die Schüler. Gebaut sei die Kirche auf die zwölf Apostel. „Einstürzen wird
sie nie.“
Spaniens Kindermord
Spanien. Die sozialistische Regierung Spaniens strebt in der Frage von
Reagenzglaskindern weitere Entrechtungen an. Man will künstlich ausgewählte Brüder und Schwestern produzieren,
die als geeignete Spender zur Behandlung eines kranken älteren Geschwisterchens in Frage kommen. Der
jüngere Bruder könnte beispielsweise sein Rückenmark für seine todkranke Schwester hergeben. Natürlich
werde es „strikte Bedingungen“ geben, versichern die Sozialisten. Diese Form der Kinderselektion werde
auf „außerordentliche Fälle“ beschränkt bleiben. Das Gesetz muß noch dem spanischen Parlament vorgelegt
werden. Es kann frühestens Ende 2005 oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. In Spanien dürfen
Reagenzglaskinder schon jetzt auf Krankheiten untersucht und bei einem positiven Befund getötet werden.
Mit der Kirche im Clinch
Schweiz. Das große Benediktinerkloster Einsiedeln in der Zentralschweiz lädt
auch heuer zur Wallfahrt „Mit der Kirche im Clinch“ ein. Zwischen dem 13. und 16. Juli wolle man fernstehende,
ausgetretene oder mit der Kirche unzufriedene Menschen ansprechen. Der Anlaß versuche Menschen zu sammeln,
deren Verhältnis zu Glaube, Religion und Kirche getrübt sei. Kernpunkt der Wallfahrt sei die Wallfahrt
selbst. Die Schwerpunktthemen lauten „Kirche – arrogant?“, „Kirche – ignorant?“ und „Kirche – dominant?“.
Die Möglichkeit der Diskussion werde besonders hervorgehoben. Man suche dadurch den Dialogcharakter der
Veranstaltung zu unterstreichen.
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20 Lesermeinungen
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#20 GerdEric 10:28:57 | Mittwoch, 16. Februar 2005
Liebe Stimme aus dem Tradiland Stimme aus dem Tradiland Schreibt: Christus selbst hat enthaltsam geleb
tund dennoch … So sagt man, aber das steht nicht so in den Evangelien, und dabei war auch niemand. Stimme
aus dem Tradiland Schreibt: Wenn enthaltsame Leute nichts zur Heiligkeit des Ehesakraments sagen dürfen,
leider stimmt das ja nicht, dass diese Leute enthaltsam leben, nicht mal in „dem“ Bereich. Stimme aus
dem Tradiland Schreibt: Das alles auf den Geschlechtsverkehr einzuengen, bedeutet ein sexualistisch-eingeschränktes
Weltbild zu haben. Enthaltsamkeit beschränkt sich nicht nur auf Sexualität. Stimme aus dem Tradiland
Schreibt: Überdies gibt es heute genug negatives Anschauungsmaterial, wohin eine Gesellschaft kommt,
wenn sie das Ehesakrament nicht mehr achtet Als beispiel fällt moir da spontan der ehemalige Finanzminister
der BRD ein, Waigel… Warum konnte der so, zack zack, geschieden werden, nur damit das Kind ehelich zur
Welt kommt? Abraham trennte sich nicht und Isaak blieb einzig seiner Rebekka treu, ohne heiligem Ehesakrament.
Christus selbst hat enthaltsam gelebt und dennoch das als Natursakrament seit Adam und Eva bestehende
Ehesakrament umfassend erneuert und insbesondere die seit Moses erlaubte Scheidung verboten. Ebenso der
Hl. Paulus. Ebenso die Hl. Apostel seit ihrer Berufung zum Apostel, auch wenn sie davor verheiratet waren
und es weiterhin blieben, aber dann eben enthaltsam lebten. Wenn enthaltsame Leute nichts zur Heiligkeit
des Ehesakraments sagen dürfen, dürfen ehrliche Leute auch nichts zu Lüge und Diebstahl sagen; treue
Eheleute nichts zum Ehebruch usw. Das ist typisch antiklerikale Anmache. Sämtliche Priester sind in Familien
aufgewachsen und hatten daher genug Anschauungsunterricht über das menschliche Zusammenleben. Das alles
auf den Geschlechtsverkehr einzuengen, bedeutet ein sexualistisch-eingeschränktes Weltbild zu haben.
Überdies gibt es heute genug negatives Anschauungsmaterial, wohin eine Gesellschaft kommt, wenn sie das
Ehesakrament nicht mehr achtet
#18 GerdEric 22:53:40 | Dienstag, 15. Februar 2005
Uff, das ist viel Stoff, nur soweit die Theorie, und wie ist das in der Praxis? Das haben sich doch in
erster Linie Theoretiker ausgedachte (ich will das jetzt gar nicht abwerten) , Nur scheint mir da doch
etwas vom scheinbaren Vorwurf gegenüber den Pharisäern (es geht mir hier um den Vorwurf) , sie legten
dem Volke Gesetze auf, die es nicht halten konnte (im Gegensatz zu den katholischen Theologen lebten aber
die Pharisäer (und da waren auch die Rabbiner und auch die Priester eingeschlossen) fast ausschließlich
selbst die Ehe mit Kinder und allem, was dazu gehört) . So legten sich die Pharisäer höhere Lasten
auf, die sie als Beispiel gegenüber dem Volke lebten (natürlich klappte das auch bei denen nicht immer,
aber auch katholische Priester sind ja nur Menschen) . Es fehlt das positive Vorbild. mfg GerdEric
Vielleicht sollte mario auch die aktuellen Dokumente der Kirche zur Ehe lesen, vielleicht findet er dann
weniger zum Schmunzeln bzw. überholt… Die kirchliche Lehre unterliegt nicht einer zeitgeistigen Entwicklung,
das wäre ja ein großer Irrtum
Die Lehre vom Ehesakrament dauert ewig hier Auszüge aus dem Katechismus der Katholischen Kirche: Die
Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe 1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und
Unauflöslichkeit ihrer personalen Gemeinschaft, die ihr ganzes Leben umfaßt: „sie sind nicht mehr zwei,
sondern eins“ (Mt 19,6) [Vgl. Gen 2,24]. Sie sind „berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch
die Treue, mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen“ (FC 19). Diese
menschliche Gemeinschaft wird durch die im Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt,
geläutert und vollendet. Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und durch die gemeinsam
empfangene Eucharistie. 1645 „Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche
personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird, wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit
der Ehe deutlich“ (GS 49,2). Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und der ehelichen
Liebe, die einzig und ausschließlich ist [Vgl. FC 19] (Vgl. dazu auch 369). Die Treue in der ehelichen
Liebe (Vgl. dazu auch 2364 – 2365) 1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche
Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der die beiden Gatten sich einander schenken.
Liebe will endgültig sein. Sie kann nicht bloß „bis auf weiteres“ gelten. „Diese innige Vereinigung
als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue
der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit“ (GS 48,1). 1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue
Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die
Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit
der Ehe einen neuen, tieferen Sinn. 1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja
unmöglich erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu verkünden, daß Gott uns mit einer
endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie
trägt und stützt, und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können. Die Gatten,
die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank
und den Beistand der kirchlichen Gemeinschaft [Vgl. FC 20].
casti conubii vielen dank für das wiederholen der partien von casti cunubii – das zeigt, wie überholt
heute so manches päpstliches rundschreiben aus vergangener zeit zu aktuellen fragen ist. vieles lässt
einen eher schmunzeln
Casti Conubii Teil IV @ GerdEric: Ich hoffe, das ist jetzt genug zur Lehre der Kirche! Fundstelle: www.fatima.ch/Seite30htm
Damit ist schon gegeben, daß die rechtmäßige Autorität zwar das Recht hat, ja daß ihr sogar die Pflicht
obliegt, die unehrbaren, vernunft- und naturwidrigen Verhältnisse zu hemmen, zu hindern und zu bestrafen.
Da es sich aber um etwas handelt, was unmittelbar aus der Natur folgt, so gilt ebenso sicher die Mahnung,
die Unser Vorgänger Leo XIII. seligen Angedenkens offen ausgesprochen hat:[8] „Bei der Wahl des Lebensstandes
ist es zweifellos dem freien Belieben der einzelnen anheimgestellt, welchem von beiden sie den Vorzug
geben wollen: dem Rat Christi folgend jungfräulich zu leben oder sich durch die Ehe zu binden. Kein menschliches
Gesetz vermag das naturhafte und ursprüngliche Recht zur Ehe dem Menschen zu nehmen oder den von Gott
im Anfang bestimmten Hauptzweck der Ehe zu beschränken: ‘Wachset und mehret euch’[9].“ So wird also die
heilige Gemeinschaft der wahren Ehe gleichzeitig durch Gottes und des Menschen Willen begründet: Aus
Gott ist die Einsetzung der Ehe, aus ihm sind ihre Zwecke, ihre Gesetze, ihre Segensgüter. Von den Menschen
aber stammt mit Gottes Hilfe und Gnade durch edelmütige Hingabe des eigenen Ich an den andern für die
ganze Lebensdauer die einzelne Ehe mit den von Gott gesetzten Pflichten und dem von ihm verheißenen Segen.
I. Die wesentlichen Güter der Ehe 1. Die drei Güter der Ehe nach Augustinus Wenn Wir nun, Ehrwürdige
Brüder, Uns anschicken, die Segensgüter, die Gott in die wahre Ehe hineingelegt hat, darzulegen, so
kommen Uns die Worte des gefeierten Kirchenlehrers in den Sinn, dessen fünfzehnhundertjährigen Todestag
Wir noch vor kurzem durch Unser Rundschreiben „Ad salutem“[10] festlich begangen haben: „Das alles“, so
sagt Augustinus, „sind Güter, um derentwillen die Ehe selbst gut ist: Nachkommenschaft, Treue, Sakrament“.[11]
Inwiefern diese drei Worte eine klare und erschöpfende Zusammenfassung der gesamten Lehre über die christliche
Ehe bieten, setzt der heilige Kirchenlehrer auseinander, wenn er schreibt: „Die Treue will besagen, daß
nicht außerhalb des Ehebundes mit einem anderen oder einer anderen Verkehr gepflegt werde. Die Nachkommenschaft,
daß das Kind mit Liebe entgegengenommen, mit herzlicher Güte gepflegt und gottesfürchtig erzogen werde.
Das Sakrament endlich, daß die Ehe nicht geschieden werde und der Geschiedene oder die Geschiedene nicht
einmal, um Nachkommenschaft zu erhalten, mit einem anderen eine Verbindung eingehe. Das hat als Grundsatz
der Ehe zu gelten, durch das die naturgewollte Fruchtbarkeit geadelt und zugleich das verkehrte Begehren
in den rechten Schranken gehalten werde.“[12]
Casti Conubii Teil III Wenn nun aber auch die Ehe ihrem Wesen nach von Gott stammt, so hat doch auch der
Wille des Menschen, und zwar in hervorragender Weise, seinen Anteil an ihr. Denn die einzelne Ehe entspringt,
sofern sie die eheliche Verbindung zwischen diesem Mann und dieser Frau ist, dem freien Jawort der beiden
Brautleute. Diese freie Willensentscheidung, durch die jeder Teil das der Ehe eigentümliche Recht gibt
und nimmt[5], ist zu einer wahren Eheschließung derart notwendig, daß sie durch keine menschliche Macht
ersetzt werden kann.[6] Diese Freiheit hat jedoch nur das eine zum Gegenstand, ob die Eheschließenden
wirklich eine Ehe eingehen und ob sie dieselbe mit dieser Person eingehen wollen. Dagegen ist das Wesen
der Ehe der menschlichen Freiheit vollständig entzogen, so daß jeder, nachdem er einmal die Ehe eingegangen
hat, unter ihren von Gott stammenden Gesetzen und wesentlichen Eigenschaften steht. Denn der Doctor Angelicus
sagt da, wo er von der ehelichen Treue und der Nachkommenschaft handelt: „Sie gehen in der Ehe aus dem
Ehevertrag hervor, und zwar so, daß, falls in dem Jawort, durch das die Ehe zustande kommt, etwas ihnen
Entgegengesetztes Ausdruck fände, überhaupt keine wahre Ehe vorläge.“[7] Durch die Ehe werden also
die Gatten innerlich verbunden und verschmolzen, und zwar eher und inniger als dem Leibe nach, und nicht
durch vorübergehende Sinneserregung oder bloße Gemütsbewegung, sondern durch überlegten und festen
Willensentschluß: und aus dieser Verschmelzung der Seelen erwächst, so hat es Gott bestimmt, das heilige
und unverletzliche Eheband. Das ist die unvergleichliche Eigenart des Ehevertrages. Sie unterscheidet
ihn himmelweit von den Verbindungen der vernunftlosen Lebewesen, die nur aus blindem Naturtrieb erfolgen
und in denen sich nichts von Verstand oder überlegtem Wollen findet, wie auch von den haltlosen Verbindungen
unter Menschen, die nichts an sich haben von einer wahren und sittengemäßen Vereinigung der Willen und
denen jedes Recht auf Familiengemeinschaft abgesprochen werden muß.
Casti Conubii Teil II Inhaltsangabe des Rundschreibens Wir haben deshalb beschlossen, zu Euch, Ehrwürdige
Brüder, und durch Euch zur ganzen Kirche Christi, ja zur gesamten Menschheit vom Wesen und von der Würde
der christlichen Ehe, dem aus ihr in die Familie und die ganze menschliche Gesellschaft sich ergießenden
Glück und Segen, den diesem gewichtigen Punkt der christlichen Lehre entgegenstehenden Irrtümern, den
Verfehlungen wider die christliche Ehegemeinschaft und endlich den entsprechenden hauptsächlichsten Heilmitteln
zu reden. Wir treten dabei in die Fußstapfen Unseres Vorgängers Leo XIII. seligen Angedenkens und machen
Uns sein vor fünfzig Jahren erlassenes Rundschreiben über die christliche Ehe „Arcanum“[2] durch Unser
vorliegendes Rundschreiben zu eigen und, indem Wir einige die heutigen Verhältnisse betreffenden Punkte
etwas ausführlicher behandeln, erklären Wir ausdrücklich, daß jenes Schreiben, weit davon entfernt,
veraltet zu sein, vielmehr seine volle Kraft und Wirkung beibehält. Kurze Übersicht über die kirchliche
Lehre von der Ehe im Anschluß an das Rundschreiben Leos XIII. „Arcanum“ Um mit dem eben erwähnten Rundschreiben
zu beginnen, das sich fast nur damit befaßt, die Einsetzung der Ehe durch Gott, ihre sakramentale Würde
und ihre lebenslängliche Dauer sicherzustellen, so muß zunächst als unverrückbare und unantastbare
Grundlage gelten: nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von
Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller der
Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden. Diese
Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung,
auch der Gatten nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift[3], die ständige und allgemeine
Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten
der Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und unauflösliche Eheband und
dessen Einheit und Festigkeit haben Gott zum Urheber.[4]
Aus der Enzyklika Casti Conubii Papst Pius XI. vom 31. Dezember 1930 über die christliche Ehe im Hinblick
auf die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Familie und Gesellschaft und auf die diesbezüglich
bestehenden Irrtümer und Mißbräuche Lat.: AAS 32 (1930) 539-592; dt.: UvG VII, 45-181 Einleitung: Die
Wiederherstellung der Ehe durch Christus Der reinen Ehe Hoheit und Würde leuchtet Uns, Ehrwürdige Brüder,
vor allem daraus entgegen, daß Christus der Herr, der Sohn des ewigen Vaters, nach Annahme unserer gefallenen
Natur, die Wurzel und Grundlage der Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft überhaupt,
nicht allein in den liebevollen Plan der allgemeinen Wiederherstellung unseres Geschlechtes ganz besonders
mit einschließen wollte, sondern sie außerdem zur ursprünglichen Reinheit der Einsetzung durch Gott
zurückgeführt, zu einem wahren und „großen“[1] Sakrament des Neuen Bundes erhoben und deshalb die Ordnung
derselben und die Sorge für sie ganz der Kirche, seiner Braut, anvertraut hat. Die Notwendigkeit der
Belehrung über die Ehe Damit jedoch aus der Erneuerung der Ehe bei allen Völkern der ganzen Erde und
aller Zeiten die erhofften Früchte ersprießen, muß in den Menschengeist zunächst die unverfälschte
Lehre Christi über die Ehe hineinleuchten. Sodann ist es Pflicht der christlichen Ehegatten, in ihrem
schwachen Willen durch die Gnade Gottes gestärkt, ihr ganzes Denken und Tun nach dem reinen und lauteren
Gesetz Christi zu gestalten, um so für sich und ihre Familie das wahre Glück und den wahren Frieden
zu finden. Das Absinken der Ehemoral Indessen müssen nicht allein Wir, wenn Wir von der hohen Warte Unseres
Apostolischen Amtes mit Vaterblick den gesamten Erdkreis überschauen, wahrnehmen – auch Ihr, Ehrwürdige
Brüder, seht es und empfindet es ganz gewiß mit Uns aufs schmerzlichste, daß so viele Menschen das
Gotteswerk der Wiederherstellung vergessen haben und die erhabene Heiligkeit der Ehe entweder gar nicht
mehr kennen oder schamlos leugnen oder gar, von den falschen Grundsätzen einer neuen, aber ganz verkehrten
Sittenlehre ausgehend, aller Orten mit Füßen treten. Da diese gefährlichen Irrlehren und verderbten
Sitten sich auch unter den Gläubigen breit zu machen begonnen haben und sich immer tiefer einzudrängen
suchen, haben Wir, da dies Unseres Amtes als Statthalters Christi auf Erden und obersten Hirten und Lehrers
ist, es für Unsere Pflicht erachtet, Unsere Apostolische Stimme zu erheben, um die Uns anvertrauten Schaffe
von den vergifteten Weiden abzuwehren und, soviel Wir nur können, unversehrt zu bewahren.
#10 GerdEric 11:51:24 | Dienstag, 15. Februar 2005
Herzlichen Dank und wo steht da was von der Kirche? Nichts, oder habe ich das etwa überlesen? Genesis:
27 Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau
schuf er sie. 28 Und Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, und
füllt die Erde, und macht sie <euch> untertan; und herrscht über die Fische des Meeres und über die
Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen! Matthäus: 3 Und Pharisäer kamen
zu ihm, versuchten ihn und sprachen: Ist es <einem> Mann erlaubt, aus jeder <beliebigen> Ursache seine
Frau zu entlassen? 4 Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen, daß der, welcher sie schuf,
sie von Anfang an <als> Mann und Frau schuf 5 und sprach: „Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen
und seiner Frau anhängen, und es werden die zwei ein Fleisch sein“, 6 so daß sie nicht mehr zwei sind,
sondern ein Fleisch? Was nun Gott zusammengefügt hat, soll <der> Mensch nicht scheiden. Epheser: 23 Denn
der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch der Christus das Haupt der Gemeinde ist, er als der Heiland
des Leibes. Dieser Brief des (ich nehme mal an, Paulus) hat doch nicht den Stellenwert eines Wortes Jesu,
geschweige denn Gottes. Wenn, zB im Katholizismus die Ehe wegen Erfolglosigkeit aufgelöst werden kann,
so hielt doch Abraham ganz selbstverständlich zu seiner Frau Sarah, oder auch der Zacharias(?). Ich will
ja gar nicht der Mode das Wort reden, es geht mir darum, wenn vor Gott sich ein Mann und eine Frau lieben,
dann bedarf es keines Segen einer Institution. Und die Schriften einer Institution, die glaubt, Gottes
Wort bestätigen zu können, dürfen, ist schon dreist (deshalb versteheb ich die Kommentare der Kirche
auch eher als Auslegung, Erläuterung, der Schrift, nicht aber als Gesetz mfg GerdEric.
Zum Nachlesen für GerdEric Gen 1,27-28; 2,22-23; Mt 19,3 ff; Eph 5,23 ff. Mit Nachdruck bestätigt durch
das Tridentinische Konzil. Zu empfehlen ua. die Enzyklika Casti Conubii.
Liebe Vetter Taferl mir ist schon klar, dass die katholische Kirche das Sakrament auf Jesus zurück führt,
aber ich kann mich nicht erinnern (ist mir nicht bewusst), dass Jesus das mit welchen Worten einführte
oder neu ordnete. Das die Ehe ein Bündnis zwischen Mann und Frau und Gott ist, ist mir bewusst, allerdings
fehlt mir da der Part der Kirche, denn Kirche ist für mich Institution und sicher nicht Gott ebenbürtig.
mir freundlichen Grüssen GerdEric
#5 Hendlbrater 16:55:00 | Montag, 14. Februar 2005
Begleitung der noch nicht verheirateten Paare im Hinblick auf das Ziel „Ehe“ in Ordnung. Aber eine Segnung
(sei es nur die Einzelperson, aber irgendwie doch geplant und in der Kirche, vielleicht sogar mit Gästen
und ein paar Photographen) wirkt einfach durch die Geste mehr (durch die Handlung, die ja die Sinne anspricht)
als durch die besten Worte des Segnungspriesters, es handle sich ja nur um eine „Einzelsegnung“!
@Stimme aus dem Tradiland Nirgendwo geht aus meinem Beitrag hervor, ich hätte befürwortet, ein Paar
zu segnen, das in einem Lebensstand ist, der nicht den Geboten Gottes entspricht. Selbstverständlich
ist in diesem Fall eine Segnung nur für eine Einzelperson möglich. Ich sehe nicht, dass die österreichischen
Bischöfe das anders beschrieben hätten!
Fortsetzung zur Konkubinatssegnung Das ist doch ein Widerspruch in sich: Einerseits weiß der Priester,
dass das vor ihm befindliche Paar sich nicht an die kirchlichen Vorgaben (die ja von Christus persönlich
nachdrücklich bestätigt wurden) hält, andererseits soll er es segnen. Wieder im Widerspruch dazu soll
er ihnen sagen, dass eigentlich nur die Ehe in Ordnung geht (und die Segnung also eigentlich ein Blödsinn
ist). Was bringt das Ganze außer einer Zerstörung der Ehemoral und des Ehesakraments? Nichts gegen die
Segnung von Einzelpersonen (ohne Handauflegung), aber wenn ein Paar als Paar gesegnet wird, segnet man –
ob man will oder nicht – auch ihre Weise des Zusammenlebens. In Wirklichkeit ist das Ganze also ein Riesenskandal.
Ein Priester der Hl. Kirche sollte nicht versuchen, das auch noch schönzureden! Eine derartige Segnung
hat auch keinerlei Tradition, womit allein schon der Anscheinsbeweis erbracht ist, dass sie auch nicht
der Lehre der Kirche entspricht!
Catholicus: Blauäugig Es handelt sich ja um ein typisches Post-V2-Dokument der österr. Bischöfe. Man
kann sich daher darauf verlassen, dass es in seiner Zweideutigkeit eindeutig modernistisch ausgelegt wird.
Außerdem weiß ich aus einigen Beispielen, dass Priester in verschiedenen Diözesen derzeit schon die
Segnung von Geschieden-Wiederverheirateten Ehepaaren durchführen. Keiner von ihnen wurde bis dato gemaßregelt,
darunter auch nicht der „Bischof von Heiligenstadt“ (Pfarrer, der selbst sagt, in seiner Pfarre ist er
der Bischof). Es gibt keinen Anlaß für eine Segnung von nicht verheirateten und auch nicht verlobten
Ehepaaren. Noch dazu ist die Handauflegung vorgesehen, die es nicht einmal beim Ehesakrament selbst gibt.
Die Handauflegung simuliert für alle, die etwas Ahnung davon haben, einen sakramentalen Vollzug (Ausnahmen
gibt es nur bei bestimmten traditionellen Weihen wie der Abtsweihe und der Jungfrauenweihe)! Noch zum
Thema blauäugig: Zur Zeit des Erzbischofs Eder haben meine Gattin und ich eine Eheseminar der Erzdiözese
Salzburg in Maria Plain (in unserer Wohndiözese gibt es bis heute keine Ehesemiare, die der kirchl. Lehre
v. d. Ehe entsprechen) besucht. Wir waren dort nicht nur das einzige Paar von außerhalb der Erzdiözese
Salzburg, sondern auch das einzige Paar (von ca. 25 Paaren), welches noch nicht zusammenlebte. Das Eheseminar
war gut und war für die geistl. Belange ein guter Priester zuständig, der vom Ehesakrament bis zum göttl.
Gericht die kirchl. Lehre in einer unnachahmlich netten, aber klaren Form den Zuhörern nahebrachte. Die
Paare lebten z.Teil schon 3-7 Jahre vor diesem Eheseminar zusammen, einige von ihnen hatten schon gemeinsame
Kinder, wieder andere Kinder aus früheren Beziehungen. Wären wir nicht dort gewesen, dann hätte kein
einziges Paar unter Beweis gestellt, dass man die kirchl. Lehre zum Ehesakrament auch leben kann. Dabei
war das noch eine Auswahl der gutwilligen Katholiken, die ihre irregulären Verhältnisse in kirchliche
Bahnen bringen wollten! Was könnte man denen mit einer Segnung nahebringen: Dass sie so weitermachen
sollen wie bisher?
Ergänzung In den „Orientierungen“ der österreichischen Bischöfe heißt es, um Missverständnisse zu
vermeiden, solle „auf den Unterschied zwischen der Segnung von Paaren und Einzelnen hingewiesen werden“.
D.h. es darf nie um die Segnung bzw. Gutheißung einer Lebensgemeinschaft gehen, die im Widerspruch steht
zur Ordnung Gottes! Einzelne Personen hingegen können tatsächlich den Segen Gottes auch dann empfangen,
wenn sie (noch) in einer Situation leben, die objektiv nicht dem Gebot Gottes entspricht, sofern sie eine
gewisse Offenheit für die Gnade bekunden.