18:58:01 | Montag, 18. Februar 2008
Am 14. Februar äußerte sich der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zur Alten Messe. Kirchenrechtliche Anmerkungen von Hw. Gero P. Weishaupt.

Fürchten die deutschen Bischöfe die Anziehungskraft der Alten Messe?
© Vernon Quaintance, traditionalcatholic.org.uk(kreuz.net) In einem
Pressebericht im Anschluß an die Frühjahrs- Hauptversammlung der Deutschen Bischofkonferenz
nahm Karl Kardinal Lehmann von Mainz unter anderem auch Stellung zur Umsetzung des Motu Proprio ‘Summorum
Pontificum’.
Dabei erklärte der Kardinal: „Die Leitlinien, die wir auf der Herbst-Vollversammlung am
26. September 2007 verabschiedet haben, sind inzwischen von allen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt
und in den Amtsblättern veröffentlicht worden.“
Die Mitteilung ruft die Frage hervor: Haben die Bischöfe
nun „Leitlinien“ veröffentlicht oder „allgemeine Ausführungsbestimmungen“ erlassen? Was meint Kardinal
Lehmann hier mit „Leitlinien“?
Als Kirchenrechtler mache ich hierzu folgende Anmerkungen:

Hw. Gero Weishaupt
© gero-p-weishaupt.com 1. „Leitlinien“
sind keine „allgemeine Ausführungsbestimmungen“ im Sinne der decreta generalia exsecutoria des Canons
32 CIC/1983.
Infolgedessen können sie nicht diejenigen binden, die durch das Motu Proprio ‘Summorum
Pontificum’ verpflichtet werden.
Dessen Anwendungsweisen werden ausschließlich entweder durch eine Instruktion
nach Canon 34, die sich in erster Linie nicht an die Gläubigen, sondern an die kirchlichen Behörden
richten würde, oder durch allgemeine Ausführungsbestimmungen nach Canon 32 bestimmt – nicht aber durch
„Leitlinien“.
Außerdem können nur allgemeine Ausführungsbestimmungen die Befolgung des Motu Propio
einschärfen – siehe Canon 32.
Der Begriff „Leitlinie“ ist keine kirchenrechtliche, das heißt, im kirchlichen
Gesetzbuch anzutreffende Kategorie.
2. Leitlinien im eigentlichen Sinn des Wortes können nicht in Kraft
gesetzt werden, da sie keinerlei Gesetzeskraft besitzen oder eine, ein Gesetz – hier das Motu Proprio –
ausführende, Funktion haben.
Leitlinien werden vielmehr nur zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht
und dienen der Orientierung, wie Kardinal Lehmann im Anschluß an die Herbst-Vollversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz im September 2007 richtig gesagt hatte.
3. Der in der Pressemeldung verwendete Begriff
„Leitlinien“ deckt nicht den kirchenrechtlichen Begriff „allgemeine Ausführungsbestimmungen“ des Canons
32 ab.
Aus dem Text der Pressemeldung geht darum nicht mit der für die Rechtssicherheit der Gläubigen
des Alten Ritus erforderlichen Eindeutigkeit hervor, ob es sich bei den von den Bischöfen für ihre Diözesen
bereits erlassenen Bestimmungen nur um „Leitlinien“ oder um „allgemeine Ausführungsbestimmungen“ handelt.
Nur letztere hätten bindende Kraft – allerdings nur so weit, als sie dem Wortlaut und dem Geist des
Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ nicht widersprechen.
Das sagt der kanonische Gesetzgeber in Canon
33 § 1 unmißverständlich:
„Allgemeine Ausführungsbestimmungen, auch wenn sie in Direktorien oder
anders benannten Dokumenten“ – etwa in diözesanen Amtsblättern – „herausgegeben werden, heben Gesetze
nicht auf, und soweit ihre Vorschriften Gesetzen widersprechen, entbehren sie jeglicher Rechtskraft“.
4. Im Einzelfall – von Diözese zu Diözese – müßte in den einzelnen Amtsblättern nachgeprüft werden,
ob der jeweilige Diözesanbischof für seine Diözese tatsächlich „allgemeine Ausführungsbestimmungen“
im Sinne des Canon 32 erlassen oder nur „Leitlinien“ veröffentlich hat, die in bezug auf die Umsetzung
des Motu Propio ‘Summorum Pontificum’ keine kirchenrechtlich bindende, sondern nun orientierende Kraft
hätten.
Sollte es sich bei den Erlassen in den diözesanen Amtsblättern um allgemeine Ausführungsbestimmungen
handeln, müßte das eindeutig aus Titel und Text hervorgehen.
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tobiasmaria 04:58:46 | Mittwoch, 20. Februar 2008
#28
Rübezahl 00:43:10 | Mittwoch, 20. Februar 2008
#27
iustus 22:38:24 | Dienstag, 19. Februar 2008
#26
Rübezahl 11:58:34 | Dienstag, 19. Februar 2008
#24
thaumaturgos 11:35:39 | Dienstag, 19. Februar 2008
#22
thaumaturgos 10:43:58 | Dienstag, 19. Februar 2008
#21
Bernd Stromberg 10:19:19 | Dienstag, 19. Februar 2008
#20
iustus 09:26:14 | Dienstag, 19. Februar 2008
#19
thaumaturgos 09:11:23 | Dienstag, 19. Februar 2008
#17
Heggi 08:28:27 | Dienstag, 19. Februar 2008
#16
LandorganistII 07:51:33 | Dienstag, 19. Februar 2008
#15
Gotthard 23:18:16 | Montag, 18. Februar 2008
#14
Heggi 22:58:44 | Montag, 18. Februar 2008
#13
Sirilo 22:44:46 | Montag, 18. Februar 2008
#12
iustus 22:12:38 | Montag, 18. Februar 2008
#11
carolusmagnus 21:38:11 | Montag, 18. Februar 2008
#9
Heggi 21:32:18 | Montag, 18. Februar 2008
#8
maliems 21:22:15 | Montag, 18. Februar 2008
#7
Heggi 19:56:50 | Montag, 18. Februar 2008
#6
thaumaturgos 19:37:00 | Montag, 18. Februar 2008
#5
kath.Sachs † 19:28:50 | Montag, 18. Februar 2008
#4
Benedikt 19:25:29 | Montag, 18. Februar 2008
#3
Prof. 19:20:53 | Montag, 18. Februar 2008
#2
kath.Sachs † 19:19:02 | Montag, 18. Februar 2008
#1
thaumaturgos 19:01:14 | Montag, 18. Februar 2008