Ein Priester, der im Dezember die Alte Messe in seiner Gemeinde einführte, hat eine beeindruckte Zwischenbilanz vorgelegt: „Die Glut ist wieder entflammbar.“
Pfarrer Rodheudt bei der ersten Alten Messe in seiner Pfarrei im Dezember 2007
(kreuz.net) Das Motu proprio ‘Summorum Pontificum’ hat den Umgang mit dem Alten Ritus und seine Praxis
grundlegend verändert.
Das erklärte Hw. Guido Rodheudt in einem Artikel für die Webseite ‘Sinfonia
Sacra’.
Hw. Rodheudt ist Pfarrer der Gemeinde St. Gertrud in der Diözese Aachen. Sein jüngster Beitrag
steht unter dem Titel „Die entfachte Glut“.
Seit dem Indult von 1984 sei die Alte Liturgie eine oft mühsam
gewährte Konzession der Bischöfe an die Laien gewesen. Doch seit dem letzten Jahr sei diese Liturgie
„wieder in die Hand der Priester zurückgegeben“ worden – so Hw. Rodheudt.
Das werde oft übersehen,
wenn immer noch Anträge zur Zelebration der Alten Messe gestellt würden, die den Eindruck erweckten,
als bedürfe es für deren Zelebration bischöflicher Genehmigungen.
Hw. Rodheudt hat die Glut seiner Schäfchen für die Alte Messe entfacht
Darum sei es in Zukunft wichtiger,
Priester für den Alten Ritus zu motivieren statt Anträge an Bischöfe zu stellen.
Das päpstliche Anliegen,
den Alten Ritus als Maß für eine Reform der Liturgiereform der 60er Jahre zu nehmen, sei erst möglich,
wenn es genügend Priester gebe, die diesen Ritus zelebrieren.
Darum hat Hw. Rodheudt in seiner Pfarrei
zwei zusätzliche Alte Wochenmessen eingeführt: „Hier war es der Pfarrer, der Initiator der tridentinischen
Liturgie war und nicht eine Gruppe von Antragstellern“ – bestätigt Pfarrer Rodheudt:
„Die Gläubigen
wurden frühzeitig informiert. Das Projekt wurde in den Gremien der Pfarrei vorgestellt. Für die Ministrantenleiter
gab es eine liturgische Fortbildungsveranstaltung“ – beschreibt er die Vorbereitungen:
Dabei kamen Zelebrationsrichtung,
Mundkommunion und Beschränkung auf männliche Ministranten zur Sprache. Die Vorbereitung sei sehr entspannt
und offen gewesen.
Die erste offizielle Alte Messe fand am 3. Dezember 2007 um 18.30 Uhr statt.
Sie
wurde an einem Seitenaltar als Stille Messe gefeiert, weil man mit einer beschränkten Zahl von Gläubigen
rechnete. Aber schon bei der ersten Heiligen Messe war das Seitenschiff für die 53 Teilnehmer – nach
Hw. Rodheudts Angaben – zu klein.
Weil eine stille Messe für jene, die einen neuen Zugang zur alten
Liturgie suchen, zu trocken und unprätentiös sei, habe man sich entschlossen, die zweite Messe am Hochaltar
zu singen.
Hw. Rodheudt: „Besonders auf dem Hintergrund des Anliegens, die Missa Romana in ihrer klassischen
Gestalt ans Licht zu heben, ist es unerläßlich, sie nicht nur als Stillmesse zu feiern, sondern sie
zum Klingen zu bringen.“
Die Gläubigen erhalten jeweils ein Heftchen mit dem Ordo Missae und lateinischen
Meßgesängen sowie Zettel mit den Lesungen und einigen Informationen: „Auf diese Weise soll verhindert
werden, daß die Gläubigen zu reinen Zaungästen der Liturgie werden“.
In Herzogenrath gibt es nach
Angaben des Pfarrers neben dem regelmäßigen Stamm von Gläubigen fast jede Woche neue Gläubige, die
die zur Alten Messe dazustoßen.
Für die Erstellung einer Statistik liegen in der Kirche Formulare aus,
die bisher von achtzig Personen unterzeichnet wurden: „Die Summe der Unterzeichner zeigt eine gute Mischung
von Teilnehmern aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten“ – so Hw. Rodheudt:
„Jugendliche und alte
Menschen, Hausfrauen und Rechtsanwälte, Studenten und Rentner, Studienräte und Handwerker, Ärzte und
Angestellte.“
Der Pfarrer erwähnt auch mißtrauische Beurteilungen und unfairen Behandlungen seiner
Initiative. Diese seien „zwar ärgerlich, aber für die Sache selbst unerheblich.“
Denn die Befreiung
des Alten Ritus aus einer jahrzehntelangen Stigmatisierung und die damit einhergehende Lösung der Alten
Messe aus dem Kontext kirchenpolitischer Positionsbestimmungen werde ihr übriges tun: „Die »Alte Messe«
ist eben keine alte Messe!“
Auch wenn man in Herzogenrath erst am Anfang sei, sei dort bereits bewiesen
worden „daß die Glut wieder entflammbar ist!“
Bildquelle: pro-missa-tridentina.de
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47 Lesermeinungen
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#48 Dr. Otterbeck 13:26:00 | Donnerstag, 21. Februar 2008
@Bernado Hat irgendwie nicht geklappt, sorry… @Witzbold Montini hat auch Fans unter den hier so gen.
„Neokonservativen“ (die ja durchaus Mitte-links agieren können…)
#47 Agiafortuni 00:17:42 | Donnerstag, 21. Februar 2008
Dr. Otterbeck Gerne würde ich erfahren was Sie unter einem Rechtsmontinianer verstehen, denn ich kann
mir nicht vorstellen wie rechts und Montini sich vertragen, aber vielleicht liegt es an meinem bescrhänkten
Horizont
#46 maliems 00:14:10 | Donnerstag, 21. Februar 2008
@timpressum och, da hab ich aber zweifel. in den beiden von dir angeführten päpstl äußerungen, war
zb nicht drin, dass Jesus Christus Gottes Sohn sei. und da würde ich ja doch dazu tendieren, zu sagen,
dass dieser Satz ohne jeden zweifel wahr ist.
#44 timpressum † 21:38:39 | Mittwoch, 20. Februar 2008
Unfehlbarkeit So viel ich weiss, hat sich ein Papst nur zweimal „unfehlbar“ geäußert: einmal um seine
Unfehlbarkeit festzustellen und einmal um die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel. Der Rest ist alles
nicht frei von Irrtümern und im Laufe der Kirchengeschichte geworden bzw. verworfen worden. Was am II.
Vaticanum so auffallend ist, ist sicher, daß die neuen Impulse ohne Konzil sicher noch 3 Jahrhunderte
gebraucht hätten… Vor ca. 200 Jahren predigte ein Rabbi das kommende Reich Gottes… Und jetzt haben
wir die Kirche!
#42 Dr. Otterbeck 17:55:22 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@Bernado Als, sagen wir, „Rechtsmontinianer“ schicke ich Ihnen bzw. der Webseite s.p. mal einen längeren
Text aus meiner Feder. Bei Interesse, obwohl nicht ganz auf Ihrer Linie, dürfen Sie das unter s.p.de
publizieren! F.N. O.
k.sachs schrieb: „womit meine Frage beantwortet wäre und ich nun weiß, woher der Wind bei IHnen weht.“
Mit Ihnen zu diskutieren ist ja noch schwieriger, als einen Pudding an die Wand zu nageln – immer, wenn
man Sie an der einen Stelle getroffen hat, glitschen Sie woanders hin. Igitt. Wenige Tage, nachdem der
neugewählte DBK-Vorsitzende Erzbischof Zollitsch den Zölibat im Widerspruch zu dem vielfach bekräftigten
„Dekret über Dienst und Leben der Priester“ Artikel 16 des 2. Vatikanums als „Denkverbot“ ins Gespräch
gebracht und sich offen gegen den Kirchenbegriff von „Dominus Jesus“ gewandt hat, kann ich Ihre Entrüstung
nur als geheuchelt empfinden. Sie – oder auch der Erzbischof – mögen ja den Zölibat als überwindenswert
und die Gemeinschaften der Reformation als Kirchen ansprechen, wir haben Glaubens- und Redefreiheit. Aber
versuchen Sie bitte nicht, den darin liegenden Widerspruch zu dem, was die hl. Kirche uns immer wieder
erklärt hat, wegzulügen. Römisch-katholisch ist das nicht.
Wind aus Rom Bei Bernado weht der Wind offensichtlich wie es sich gut katholisch gehört aus Rom, woher
auch sonst – Sie dagegen scheinen eher selbst der Windmacher zu sein und machen viel Wind um nichts
#39 kath.Sachs † 16:11:24 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@bernado „Im Übrigen wären diese „Leitlinien“ nicht der erste und nicht der letzte Fall, in dem die
DBK sich offen oder versteckt klaren römischen Rechtsvorgaben, disziplinären Entscheidungen und theologischen
Erklärungen widersetzt.“ womit meine Frage beantwortet wäre und ich nun weiß, woher der Wind bei IHnen
weht.
k.sachs schrieb: „Dieses Nebulöse „einige Leute hierzulande“ und das ebenso Nebulöse „Nationalkirche“
vs. „römisch-katholisch“. Wollen Sie damit behaupten, daß die DBK in ihren Ausführungsbestimmungen/„Leitlinien“
sich nicht an das motu proprio hält?“ Die bei der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zur Veröffentlichung
anstehenden authentischen Ausführungsbestimmungen werden diese Frage mit größerer Autorität beantworten,
als ich das könnte. Im Übrigen wären diese „Leitlinien“ nicht der erste und nicht der letzte Fall,
in dem die DBK sich offen oder versteckt klaren römischen Rechtsvorgaben, disziplinären Entscheidungen
und theologischen Erklärungen widersetzt. Wofür sie ja denn auch in diesem höchst durchwachsenen Diskussionformum
begeisterte Zustimmung von Seiten der hier reichlich vertretenen Nationalkirchler findet.
#37 kath.Sachs † 15:48:05 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@bernado „‘in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.’ Einige
Leute hierzulande werden sich entscheiden müssen, ob sie Nationalkirche werden oder römisch-katholisch
bleiben wollen.“ Dieses Nebulöse „einige Leute hierzulande“ und das ebenso Nebulöse „Nationalkirche“
vs. „römisch-katholisch“. Wollen Sie damit behaupten, daß die DBK in ihren Ausführungsbestimmungen/„Leitlinien“
sich nicht an das motu proprio hält?
k.sachs schrieb: „Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, daß diese neuen Bestimmungen
in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch
was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen
Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum Concilium, …).“ Noch Fragen Kienzle?“ Ich bin zwar
nicht Kienzle, aber eine Frage hätte ich denn doch: Wieso zitieren sie unvollständig und verschweigen
den danach kommenden Satz: „Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe
in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich geschieht. Sollten Probleme
auftreten, die der Pfarrer nicht zu lösen imstande ist, kann der Ordinarius immer eingreifen, jedoch
in völliger Übereinstimmung mit den im Motu Proprio festgelegten neuen Bestimmungen.“ Der Papst setzt
den Rahmen, an den die Bischöfe gebunden sind – und diesen Rahmen hat er mit dem MP verändert. Dabei
hat er – oh welch feine Ironie – den Bischöfen in der Tat nichts von Ihrer Autorität weggenommen – denn
der Verhinderungskurs gegen die formas extraordinaria war spätestens seit 1988 eine Überschreitung der
ihnen zustehenden Vollmachten. Einige Leute hierzulande werden sich entscheiden müssen, ob sie Nationalkirche
werden oder römisch-katholisch bleiben wollen.
@ maliems Wenn Ihr Seelenheil an einer Montagabend- und Samstagmorgenmesse im ritus extraordinarius hängt,
dürfte es doch kein Problem sein, dorthin zu ziehen. Ist halt die Frage, welche Priorität Sie setzen!
#33 kath.Sachs † 15:22:35 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@florianklaus „ich habe nicht behauptet …“ – Ich zitiere Sie: „Ob man die tridentinische Messe nun mag
oder nicht und ob einem die Entscheidung des Papstes nun gelegen oder ungelegen kommt, durch das Motuproprio
ist die Entscheidungskompetenz über ihre Zelebration eindeutig von der bischöflichen auf die priesterliche
Ebene übertragen worden.“ Aus dem Begleitbrief des Papstes: „Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir
daran zu betonen, daß diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit
schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der
Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum
Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud
Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“). Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs
weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, daß alles friedlich und sachlich
geschieht.“
„Libertas Ecclesiae“ schrieb „Sehr interessant zu beobachten, wie sich die Traditionskritiker auf einmal
auf vermeintliches „liturgisches Recht“ berufen wollen, um die legitime Anwendung der Bestimmungen des
Motu Proprio zu untergraben.“ Ja, aus früheren Vorkämpfern der Liberalität sind Möchtegern-Diktatoren
geworden, die nur noch mit angeblichen Vollmachten der Hierarchie argumentieren. Freilich umsonst, denn
wo das Motu Proprio selbst vielleicht noch unklar sein sollte (sehe ich eigentlich nicht), schafft der
Begleitbrief an die Bischöfe Klarheit: „diese Normen beabsichtigen, gerade auch die Bischöfe davon zu
entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen Situationen zu antworten sei.“
Der Papst hat die Entscheidung an sich gezogen und die Praxis in die Händer der Priester gelegt – die
Päpstliche KOmmission Ecclesia Dei wird das demnächst noch einmal in aller wünschenswerten Deutlichkeit
bekräftigen. Der Einsatz von Messdienerinnen beruht auf einer Ausnahmegenehmigung (Indult), die dem Papst
1994 von vielen Bischöfen Deutschlands und Frankreichs zur Heilung bereits lange vorher geübter Rechtsbrüche
abgetrotzt wurde. Gleichzeitig bekräftigte die Gottesdienstkongregation jedoch ihren Aufruf, den Einsatz
von Messienerinnen nach Möglichkeit zu vermeiden. Das kanonische Recht gestattet es nach wie vor jedem
Priester, vom Einsatz weiblicher Messdiener abzusehen – auch in Diözesen, deren Bischöfe von der Ausnahmegenehmigung
Gebrauch machen.
#31 Rübezahl 15:15:47 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@ kath.Sachs kath.Sachs … 1. Ihr letzt gebrachtes Zitat trägt nichts aber auch gar nichts zur Klärung
der in von mir genanntem Artikel stehenden Problematik bei. 2. Und selbst wenn man das Begleitschreiben
auf die genannte Problematik anwenden wollen würde, wäre ein reines Zitat niemals ein „rechtlich fundierter
Gegenbeweis“, was Sie wissen würden, wenn Sie sich etwas in Jura auskennen würden. 3. Von daher gehen
Ihre Postings nach wie vor zielgerade an der eigentlichen Problematik vorbei, insbesondere aber treffen
Ihre Vorwürfe gegen H.H. Rodheudt „Da hat anscheinend ein Priester einen Weg gefunden, wie das motu proprio
und die Bestimmungen der DBK ausgehebelt werden können“ und „Pfr. Rodheudt mißbraucht sein Amt, wenn
er versucht („in die Hand des Priesters“), die tridentinische Messe zum Regelfall zu machen“ schlicht
und einfach NICHT zu, sondern sind Ausgeburten Ihrer scheinbar phantasievollen Imaginationsgabe! Liebe
Grüße der Rübezahl
#30 Florianklaus 14:59:03 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@kath.sachs ich habe nicht behauptet, daß die Verantwortung „in Sachen Liturgie“ vom Bischof auf die
Priester übertragen wurde. Das MP erlaubt aber jedem Priester die Zelebration der alten Messe unter Beteiligung
von Gläubigen ohne Genehmigung des zuständigen Bischofs. (vgl. Art 2 und 4). Aus dem Begleitbrief geht
auch hervor, daß der hl. Vater die Bischöfe von diesbezüglichen Entscheidungen entlasten wollte.
#29 Rübezahl 14:55:41 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@ RRR Och RRR, schon wieder soviel Gejammere über „Unterstellungen“ Ihnen gegenüber – Sie bestätigen
mich diesbezüglich damit ja in hervorragender Weise! RRR: „Übrigens führt Herr Rodheudt auf seiner
Homepage unter „Klerus“ nur sich selbst als Priester an. Ich gehe daher davon aus, dass er alle Messen
selbst präsidiert.“ –-> Bestätigung meiner Ausführungen unten bzgl. „Punkt 1“ Und jetzt lassen Sie
mal wieder Luft ab und gestehen ein, dass Ihre Aussage: RRR: „Übrigens maßt sich dieser Herr Rodheudt
ausweislich seiner Website wöchentlich mindestens zwei Verstöße gegen liturgisches Recht an: Er biniert
montags und dienstags.“ NICHTS WEITER ALS REINE UNTERSTELLUNG, wenn nicht gar Verleumdung ist! Liebe Grüße
der Rübezahl
#28 kath.Sachs † 14:53:32 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@rübezahl Lieber kath.Sachs, verfolgen Sie doch bitte einmal die Diskussion unterhalb des Artikels „Was
meint Kardinal Lehmann hier mit „Leitlinien“?“ … Können SIE hier einen rechtlich fundierten Gegenbeweis
zu selbigen Ausführen darlegen? Lesen Sie den Artikel 22 aus Sacrosanctum Concilium des Vat II und den
Belgeitbrief Benedikt XVI. S.26 zum motu proprio „Summorum pontificum“: „Abschließend, liebe Mitbrüder,
liegt mir daran zu betonen, daß diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit
schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. In der
Tat steht jedem Bischof das Recht zu, in der eigenen Diözese die Liturgie zu ordnen (vgl. Sacrosanctum
Concilium, Nr. 22: „Sacrae Liturgiae moderatio ab Ecclesiae auctoritate unice pendet quae quidem est apud
Apostolicam Sedem et, ad normam iuris, apud Episcopum“).“ Noch Fragen Kienzle?
Mann mann mann Es ist unglaublich. Ich weise darauf hin, dass Liturgie ihrem Wesen nach eine Sache der
Gesamtkirche ist, die sich in den Ortskirchen manifestiert. Ich weise darauf hin, dass der genuine Liturge
grundsätzlich der Bischof ist. Ich weise darauf hin, dass deswegen die Formulierung „Die Liturgie wurde
WIEDER in die Hand der Priester ZURÜCKGEGEBEN“ ein grundfalsches Verständnis vom Priesteramt insinuiert,
welches nun einmal in seiner Ausübung grundsätzlich auf der Delegation durch einen Bischof (z.B. kirchenrechtlich
die „Inkardination“ in eine Diözese) beruht. Ich behaupte nicht, das Motu proprio sei nicht gültig.
Ich behaupte nicht, Pfarrer Rodheudt tue mit seinen zwei Tridentinischen Messen pro Woche etwas, das er
nicht dürfe. Und was wird mir hier von einem Leser nach dem anderen unterstellt? Letzteres. Es ist unglaublich,
mit was für ignoranten, dummen, gehässigen und verlogenen Menschen man es hier zu tun bekommt, die nicht
in der Lage sind, einfachste Texte zu verstehen (aber dem Papst und den Bischöfen vorschreiben wollen,
was sie zu tun und zu lassen haben und was katholisch ist und was nicht). Übrigens führt Herr Rodheudt
auf seiner Homepage unter „Klerus“ nur sich selbst als Priester an. Ich gehe daher davon aus, dass er
alle Messen selbst präsidiert. Also zwei am Montag, zwei am Dienstag und insgesamt vier am Sonntag. Selbst
mit bischöflicher Sondererlaubnis ist Letzteres nicht statthaft.
#26 Rübezahl 14:40:19 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@ kath.Sachs & Hobby-Kirchenrechtler kath.Sachs: „Wenn die DBK eine Durchführungsverordnung beschließt
und der Ortsbischof diese für seinen Sprengel in Kraft setzt, ist jeder – vom Küster über den Meßdiener
bis zum Prälaten – daran gebunden, ganz egal ob das nun „restriktiv“ interpretiert wird oder nicht.“
Scheinbar wieder einmal ein Hobby-Kirchenrechtler, aber einer, der mit ziemlicher Selbstsicherheit bzgl.
seinen Ausführungen antritt – wirft er doch anderen, welche mit ihren Postings bezüglich der Thematik
wesentlich näher am kanononischen Recht sind, vor: „Sie scheinen nicht viel von der katholischen Kirche
und ihrer Hierarchie zu kennen. Sind Sie katholisch?“ Lieber kath.Sachs, verfolgen Sie doch bitte einmal
die Diskussion unterhalb des Artikels „Was meint Kardinal Lehmann hier mit „Leitlinien“?“ und vor allem
lesen Sie selbigen, welcher von einem Doktor des Kanonischen Rechts, einem amtierenden Promotor iustitiae
und Iurisperitus verfasst worden ist. Ja – ich weiß – „Titel“ … Sie zeugen aber zumindest rein formal
von kirchlich anerkannter Kompetenz! Können SIE hier einen rechtlich fundierten Gegenbeweis zu selbigen
Ausführen darlegen? Laienhafte Pauschalformulierungen – wie Ihre von mir obig zitierten Sätze – sind
jedenfalls nicht unter „rechtlich Fundiertes“ zu zählen! Im Übrigen: Dem „laienhaft“ gilt hier nicht
mein Vorwurf – dafür können Sie ja nichts – wohl aber gilt er Ihrem „Kompetenz-beanspruchenden-Auftreten“
in dieser Sache! Und letzteres ist einfach nur – mit Verlaub – albern! Grüße RZ
#25 kath.Sachs † 14:35:09 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@Florianklaus Florianklaus: @kath. „Ihre Unterstellung, ich würde mich in der katholischen Kirche nicht
auskennen und die Frage nach meiner Religuonszugehörigkeit, finde ich weder sachlich noch fair.“ Verzeihen
Sie vielmals, aber die Behauptung in Sachen Liturgie sei die Verantwortung vom Bischof auf den Priester
übertragen worden, ist so grundauf falsch, daß ich hinter dem Verfasser keinen Katholiken vermutet habe. –
In aller Kürze: Der Begleitbrief zum motu proprio verweist eigens noch einmal auf die Selbstverständlichkeit,
daß der Ortsordinarius (Bischof) die Letztverantwortung in liturgischen Fragen in seinem Bistum hat.
:)3
#24 Florianklaus 14:24:29 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@kath.sachs ich erlaube mir, Sie zu zitieren: „wenn meine Aussagen falsch sind, dann äußern Sie sich
dazu sachlich!“ Ihre Unterstellung, ich würde mich in der katholischen Kirche nicht auskennen und die
Frage nach meiner Religuonszugehörigkeit, finde ich weder sachlich noch fair.
Liturgisches Recht? Sehr interessant zu beobachten, wie sich die Traditionskritiker auf einmal auf vermeintliches
„liturgisches Recht“ berufen wollen, um die legitime Anwendung der Bestimmungen des Motu Proprio zu untergraben.
Würde man sich doch bei all den Fasnachtsmessen und sonstigen liturgischen Eigenmächtigkeiten wie in
Schweinfurt St. Michael auch einmal auf litugischs Recht berufen!
#22 kath.Sachs † 14:16:03 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@hank Hank: @kath.Sachs Korinthenkacker! Warum beleidigen Sie mich? Was habe ich Ihnen getan? Wenn meine
Aussagen falsch sind, dann äußern Sie sich dazu sachlich! Bitte!!! :(3
Fusion Mit dem 1. Mai 2005 wurden die beiden Pfarreien und St. Marien aufgelöst und der Pfarrei St. Gertrud
inkorporiert. Also, mal ganz unabhängig von der Diskussion, die Homepage der Gemeinde ist imposant und
zeugt von viel Arbeit – auf der anderen Seite fallen auch Ungenauigkeiten auf, wie z. B. die o. g… Im
Falle einer Fusion werden alle beteiligten Gemeinden aufgelöst und erhalten hinterher einen gemeinsamen
Namen und eine gemeinsame Pfarrkirche. Gesegnet sind die, die als Gemeindenamen den Namen der Pfarrkirche
erhalten. Können sich die „Gremien“ nicht einigen, kann es passieren, dass eine Gemeinde „Maria, Königin
des Friedens“ mit den Kirchen St. Barbara, St. Johannes und St. Paulus (Pfarrkirche) entsteht. Nichts
gegen Maria, sie ist die beste Fürsprecherin, die eine Gemeinde haben kann, aber mir ist es fremd, dass
die Gemeinde nicht das Patronatsfest nach der Pfarrkirche hat.
#20 kath.Sachs † 14:06:35 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@Florianklaus „@kath.sachsbei Ihren Ausführungen ist wohl der Wunsch der Vater der Gedanken. Ob man die
tridentinische Messe nun mag oder nicht und ob einem die Entscheidung des Papstes nun gelegen oder ungelegen
kommt, durch das Motuproprio ist die Entscheidungskompetenz über ihre Zelebration eindeutig von der bischöflichen
auf die priesterliche Ebene übertragen worden.“ Sie scheinen nicht viel von der katholischen Kirche und
ihrer Hierarchie zu kennen. Sind Sie katholisch?
#19 Florianklaus 13:32:43 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@kath.sachs bei Ihren Ausführungen ist wohl der Wunsch der Vater der Gedanken. Ob man die tridentinische
Messe nun mag oder nicht und ob einem die Entscheidung des Papstes nun gelegen oder ungelegen kommt, durch
das Motuproprio ist die Entscheidungskompetenz über ihre Zelebration eindeutig von der bischöflichen
auf die priesterliche Ebene übertragen worden.
#17 Rübezahl 13:24:16 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@ RRR & haltlose Unterstellungen! Interessanter Weise liefern GERADE SIE, der Sie selbst doch gar so schnell
über angebliche Unterstellungen Ihnen gegenüber aufmonieren, völlig unangebrachte UNTERSTELLUNGEN in
EKLATANTESTER FORM! RRR: „Übrigens maßt sich dieser Herr Rodheudt ausweislich seiner Website wöchentlich
mindestens zwei Verstöße gegen liturgisches Recht an: Er biniert montags und dienstags.“ 1. Woher wollen
Sie wissen, dass H.H. Rodheudt beide Messen selbst zelebriert? Dies steht dort NIRGENDS – viele andere
Möglichkeiten wären hier denkbar! Also: „mindestens zwei Verstöße gegen liturgisches Recht“ = UNTERSTELLUNG!
Und selbst wenn es so wäre: 2. Kennen SIE die bischöflichen Regelungen zur Bination im Bistum Aachen? –
Das Kirchenrecht sieht eindeutig auch die Möglichkeit vor, „daß Priester aus gerechtem Grund zweimal
am Tag … zelebrieren“, wenn dies der Ordinarius zugesteht. Falls nicht: „mindestens zwei Verstöße
gegen liturgisches Recht“ = UNTERSTELLUNG! 3. Können SIE mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass
H.H. Rodheudt für diese konkreten Fälle vielleicht sogar eine Genehmigung des Ordinarius hat? Falls
nicht: „mindestens zwei Verstöße gegen liturgisches Recht“ = UNTERSTELLUNG! –----- Bzgl. Punkt 1 WISSEN
Sie – allem Anschein nach – NICHT, ob H.H. Rodheudt beide Messen SELBST zelebriert, da Sie sich nur auf
die Website berufen und so – allem Anschein nach – nicht sebst vor Ort gewesen sind! So ist’s, mein lieber
RRR! Liebe Grüße der Rübezahl
#16 kath.Sachs † 13:18:49 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@komma „Restriktionen wie die DBK oder anscheinend auch Sie sie gerne wollen sind nicht in dem MP festgeschrieben
…“ Aus Ihrer Formulierung „Restriktionen … DBK …“ entnehme ich, daß Sie offensichtlich die liturgische
Ordnung in der katholischen Kirche nicht kennen. Der Ortsordinarius, sprich „Bischof“, ist der oberste
Dienstherr in Sachen Liturgie. Wenn die DBK eine Durchführungsverordnung beschließt und der Ortsbischof
diese für seinen Sprengel in Kraft setzt, ist jeder – vom Küster über den Meßdiener bis zum Prälaten –
daran gebunden, ganz egal ob das nun „restriktiv“ interpretiert wird oder nicht. – Da die Feier der Liturgie
die Angelegenheit der ganzen katholischen Kirche und nicht eines Marktes mit Angebot und Nachfrage ist,
kann Pfr. Rodheud auch keine „Messe im überlieferten Ritus“ (sie meinen sicher den „tridentinischen“
Ritus) „anbieten“. Er hat hier dem verfaßten Volk Gottes unter der Leitung des Ortsbischofs zu folgen,
sonst wird er seines Dienstes enthoben. Die DBK weist außerdem darauf hin, daß die Einführung der außerordentlichen
Form der Messfeier „nicht bestehende Spannungen verstärken oder gar neue Spannungen hervorrufen“ dürfen.
Wo das der Fall ist, darf die außerordentliche Form nicht eingeführt werden.
#15 joergx2000 13:08:18 | Mittwoch, 20. Februar 2008
timpressum Sie schrieben : „Im übrigen ist Theologie nicht unfehlbar und unwandelbar!“ Diese Aussage
mag sio stimmen, aber nicht generell. Denn soweit ich weiß sind kommen Akte des kirchlichen Lehramtes
die Unfehlbarkeit gleich, wenn diese in gleicher Weise von mehreren Päpsten völlig unabhängig verkündet
werden. Dies trifft z.B. zu für die Wiederholte Verurteilung der Religionsfreiheit die z.B. Papst Gregor
XVI als Wahnsinn verurteilte. Spätere gegenteilige Positionsbestimmungen während des 2.Vat.Konzils können
dagegen die Unfehlbarkeit inn keinster Weise für sich beanspruchen. Dies war ja auch nicht das Ziel dieses
Pastoralkonzils. Demnach entspricht diese neue Lehre nicht der kirchlichen Tradition. Im übrigen ist
Ihre These völlig falsch wenn ein Papst direkt von seiner Unfehlbarkeit Gebrauch macht und per ex cathedra
Glauibenssätze verkündet. Sind sie überhaupt rechtgläubig katholisch ? Mir scheint dies nicht der
Fall zu sein.
#14 timpressum † 12:12:17 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@Libertas Wer spricht denn von „falscher“ Theologie bis 1965? Ich finds nur merkwürdig, daß kaum jemand,
der die „Alte Messe“ derartig verehrt wie so viele hier, meistens nicht uneingeschränkt hinter den Beschlüssen
des II. Vaticanums stehen. Im übrigen ist Theologie nicht unfehlbar und unwandelbar! Bester Beweis ist
die Abschaffung der Darreichung des Sakraments unter beiderlei Gestalt: Was für die ersten Christen noch
selbstverständlich war – nämlich Leib undBlut des Herren zu sich zu nehmen – ist in der Alten Messe
ausgeschlossen. Da gibts nur den Leib. Dem Willen des Stifters steht dies entgegen. Für mich ein klares
Vergehen am Sakrament. Lateinische Sprache, Mundkommunion und männliche Ministranten hin oder her!
kath.sache et al.: Unfug HH Rodheud verhält sich völlig konform zum MP – einfach nur unvoreingenommen
Summorum pontificum lesen, ist für jeden Menschen guten Willens zu verstehen. Restriktionen wie die DBK
oder anscheinend auch Sie sie gerne wollen sind nicht in dem MP festgeschrieben – hier ist bei manchem
Interpreten wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken. HH Rodheud möchte auch nicht die „ordentliche“ durch
die „außerordentliche“ Form ersetzen, wie kommen sie denn darauf. Er zelebriert sicher in seinen Pfarreien
noch mehr Hl. Messen in der „ordentlichen“ Form als so mancher anderer ideologisch festgebissener NOM
Priester – und ist trotzdem (oder gerade deswegen) bereit noch zusätzlich auch Hl. Messe im überlieferten
Ritus anzubieten. Und die Nachfrage danach in seiner Gemeinde gibt ihm ja recht. Solche Priester bräuchte
es mehr!! o^/
Die website der Pfarrgemeinde und des Pfarrers Rodheudt ist schon besonders… Da bezeichnet er sich und
seinen Diakon schon mal als „Klerus“ – uahhhh… Wo lebt der eiigentlich? Zur Zeit der französischhen
Revolution? Der Pfarrgemeinderat wird unter „Gremien“ demonstrativ nur am Rande erwähnt; den mag Hochwürden
bestimmt nicht so gerne… Die Ausführungen zur „heiligen“ Kirchenmusik lassen auch nichts Gutes ahnen,
da möchte ich nicht im Kirchenchor mitsingen… Aber immerhin: einen Gospelchor, der hoffentlich für
etwas Leben in der Bude sorgt, haben sie. Die Frauengemeinschaft ist aus der kfd ausgetreten: da hat Hochwürden
seinen Frauen sicherlich ein bißchen Schützenhilfe gegeben… Ach ja, und die alte Messe, da darf Hochwürden
endlich mal wieder das sein, was er so gerne sein möchte: der uneingeschränkte Star am Altar, ohne die
lästigen Laien und Frauen, die nur von ihm ablenken. Tut mir leid: Mit Leuten wie Hw. Rodheudt ist die
Kirche auch nicht zu retten, da helfen auch die 53 Hanseln der Alten Messe nichts.
timpressum Es geht ja nicht nur um die Form der „Alten Messe“, sondern vor allem die damit transportierte
Theologie, die hinter das II. Vaticanum zurückgehen möchte. Interessant, die Kirche hat bis zum Jahr
1965 eine falsche Theologie transportiert. Komisch, dass das bis dahin niemand gemerkt hat.
#10 kath.Sachs † 11:40:55 | Mittwoch, 20. Februar 2008
Libertas Ecclesiae: @ RRR Libertas Ecclesiae: @ RRRMotu Proprio Summorum Pontificum, Art. 2: „Für eine
solche Feier nach dem einen oder dem anderen Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom
Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius. Hw. Rodheudt überschätzt sich keinesfalls. Er macht
lediglich von seinem Recht Gebrauch, …“ Pfr. Rodheudt mißbraucht sein Amt, wenn er versucht („in die
Hand des Priesters“), die tridentinische Messe zum Regelfall zu machen, die ausdrücklich als „außerordentliche“
Form deklariert ist. Die DBK hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die tridentinische Messe eine
Ausnahme darstellt. Unter Art. 3 heißt es: „Die Pfarrgottesdienste werden in der ordentlichen Form gefeiert.
An Sonntagen kann eine(!) Messe in der außerordentlichen Form hinzutreten(!), nicht jedoch die Messe
in der ordentlichen Form ersetzen.“ Antragsteller darf außerdem nur eine „feststehende Gruppe“ innerhalb
einer(!) Pfarrei sein. Andernfalls ist der Antrag an den Bischof zu stellen! (Art.4) All das wäre in
H’rath zu prüfen :(3
#9 timpressum † 11:38:28 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@Florianklaus Es geht ja nicht nur um die Form der „Alten Messe“, sondern vor allem die damit transportierte
Theologie, die hinter das II. Vaticanum zurückgehen möchte. Die Litrugie ist sozusagen ein missbrauchtes
Vehikel eines reaktionären Katholizismus. Und dazu gehört eben auch ein Weltbild, daß die Frauen aufs
Maulhalten und Gebären reduziert. Daher gibts auch keine Ministrantinnen. Aber Männer, die lange Röcke
mit Spitzenbesatz tragen! Das muss eben auch mal reichen!
#8 thaumaturgos 11:37:45 | Mittwoch, 20. Februar 2008
@FK … lesen lernen … maßt sich dieser Herr Rodheudt ausweislich seiner Websitewöchentlich mindestens
zwei Verstöße gegen liturgisches Recht an: Er biniert montags und dienstags
Moto Propio @RRR Frage: Welche Bischöfe haben das Moto Proprios verfasst? Bisher war ich immer der Meinung
es war Papst Benedikt XVI. Verfügt RRR über andere Informationen?
#5 Florianklaus 11:26:13 | Mittwoch, 20. Februar 2008
Meßdiener woraus ergibt sich eigentlich, daß bei der alten Messe keine Ministrantinnen zugelassen sind?
Oder beziehen sich die entsprechenden Genehmigungen ausdrücklich auf den NOM?
@ Libertas Ecclesiae Sie haben meine Aussagen wirklich nicht verstanden. Lesen Sie sie noch einmal, vielleicht
hilft das. (Kleiner Tipp: Ich sprach nicht über liturgische Gesetzgebung.) Übrigens maßt sich dieser
Herr Rodheudt ausweislich seiner Website www.st-gertrud.info/13812.html wöchentlich mindestens zwei Verstöße
gegen liturgisches Recht an: Er biniert montags und dienstags. So viel dazu, dass hier jemand meint, die
Liturgie sei sein priesterliches Eigentum („in meine Hand zurückgegeben“). Jemand, der sein Amt so versteht,
ist kein wahrer Diener der Kirche, denn sonst würde er demütig das kirchliche Recht beachten.
@ RRR Motu Proprio Summorum Pontificum, Art. 2: Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen
Meßbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.
Hw. Rodheudt überschätzt sich keinesfalls. Er macht lediglich von seinem Recht Gebrauch, das ihm aufgrund
seiner Weihe zukommt – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer sich hier überschätzt, sind die deutschen
Bischöfe in ihrer Regelungswut zur Unterdrückung des usus antiquior des römischen Ritus.
#2 kath.Sachs † 11:13:58 | Mittwoch, 20. Februar 2008
Rückwärtsgang Da hat anscheinend ein Priester einen Weg gefunden, wie das motu proprio und die Bestimmungen
der DBK ausgehebelt werden können: Die tridentinische Mess soll durch die Hintertür („in der Hand des
Priesters“) zur „ordentlichen“ Form erhoben werden. Leider scheint nun das einzutreten, was durch die
päpstliche Verlautbarung verhindert werden sollte, eine Spaltung der Kirche in liturgische Lager. Eine
katastrophale Entwicklung bahnt sich an.
Der Herr überschätzt sich Doch seit dem letzten Jahr sei diese Liturgie „wieder in die Hand der Priester
zurückgegeben“ worden – so Hw. Rodheudt. Die Liturgie gehört überhaupt nicht „in die Hand der Priester“,
sondern in die Hand der ganzen Kirche, die wiederum in und aus Ortskirchen, genauer: Diözesen, besteht.
Oberste Liturgen und zugleich Wächter der Liturgie sind daher ebenfalls nicht die Priester, sondern die
Bischöfe. Die Priester handeln ausschließlich als Delegierte des Bischofs. Daher gehört auch die Regelung
der Liturgie nicht „in ihre Hände“, sondern in die der Bischöfe. Herr Rodheudt stellt die epsikopale
Struktur der Kirche und damit letztlich sein eigenes Amt in Frage, wenn er das wirklich so gesagt haben
sollte. Jedenfalls kennt er sich offensichtlich mit dem Priesteramt nicht besonders gut aus.