11:45:40 | Freitag, 29. Februar 2008
Wer den Mund aufmacht, wird zur Kasse gebeten. Im übrigen sind Perversionen und Schweinereien Ausdruck einer antifaschistischen Haltung. Von Günter Annen.
(kreuz.net) Am 2. Februar 2008 erhielt ich unerwartete Post aus der Schweiz. Es handelte sich um eine
Rechnung der Stelle „Zentrales Inkasso“ des Obergerichts des Kantons Zürich. Darin wurde mir gesagt,
daß ich bis zum 29. Februar 2008 Gerichtskosten in der Höhe von 491 Franken – etwa 300 Euro – begleichen
müsse.
Andernfalls wolle man gemäß der Haager-Übereinkunft auf Vollstreckung klagen.
Diese Zahlungsaufforderung
erhielt auch Pornojäger Martin Humer aus Waizenkirchen in Oberösterreich.
Es stellt sich die Frage,
welche Schandtaten Humer und ich in der Eidgenossenschaft verbrochen haben. Hier die Erklärung:
Schweizer
Freunde hatten Martin Humer und mich um Hilfe gebeten. Denn Reaktionen vom Ausland würden von der heimischen
Presse und den Behörden eher zur Kenntnis genommen.
Folgendes hatte sich ereignet. In der reformierten
St. Jakob-Kirche in Zürich sollte am 11. Februar 2007 der obszöne Film „Die 120 Tage von Sodom“ des
italienischen Homo-Regisseurs Paolo Pasolinis († 1975) aufgeführt werden.
Der zuständige reformierte
Pfarrer der St. Jakob Gemeinde, Anselm Burr, hatte dem ortsansässigen Kino-Betreiber „Xenix“ die Kirche
für Aufführungszwecke zur Verfügung gestellt. Das Kino-Gebäude war gerade im Umbau.
In einem offenen
Brief teilte der evangelische Pfarrer seiner Gemeinde mit:
„Mit der Retrospektive auf das Werk von Pier
Paolo Pasolini werden Themen aufgegriffen, die zutiefst mit der biblischen Botschaft der Propheten und
des Jesus von Nazareth verbunden sind. Die Kluft zwischen Arm und Reich. Die Suche nach der Quelle, aus
der uns die Kraft zur Veränderung gesellschaftlicher Mißstände zukommt. Die Frage nach der Toleranz
mit dem Anderen, dem Umgang mit Außenseitern. Vom Inhalt her also eher Verwandtschaft als Feindschaft.
Auch in der Form sind sich Kino und Kirche nahe: beide erzählen Geschichten.“
In seinem Text redet Pfarrer
Burr einen Jesus von Nazareth herbei, der die biblische Botschaft mit Pornographie, Gewalt, Sadismus und
Perversionen weiterbringen will.
Die Wahrheit sieht anderes aus. Pasolinis Skandalfilm wurde im Jahr
1975 gedreht. Er ließ damals die Jugendschutzbehörden zahlreicher Länder tätig werden.
Der Streifen
wurde unter strengstes Jugendverbot gestellt und geriet daher in der allgemeinen Öffentlichkeit zum Glück
in Vergessenheit.
Wegen homosexueller Handlungen, die zum ersten Mal öffentlich in Szene gesetzt wurden,
schätzen heute nur noch Homo-Kreisen dieses grausame, perverse und obszöne Werk.
Verschiedene Schweizer
Organisationen, sowie Martin Humer und ich erstatteten darum Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Zürich.
Diese Anzeigen und die Mahnwache einer christlichen Gruppe vor der Kirche zeigten ihre Wirkung. Die Züricher
Stadtpolizei beschlagnahmte den Film und untersagte die Aufführung.
Am anberaumten Termin fand in der
Kirche anstelle der Vorführung eine Diskussion statt.
Die Medien berichteten ausführlich über die
verhinderte Aufführung. Aus überwiegend linken Kreisen kamen deshalb heftige Reaktionen. Sie stellten
Pasolinis Schweinereien als Ausdruck seiner antifaschistischen Haltung hin. Es wurden sogar andere Aufführungsorte
angeboten.
Die Züricher Stadtpolizei ließ sich von den Links-Perversen beeindrucken und gab den Film
einige Tage später zur Vorführung frei. Begründung: Man habe „den künstlerischen Wert“ dieses Schmutzwerkes
„offenbar zuwenig gewürdigt“.
Ein Bescheid vom 31. März 2007 – der uns allerdings erst am 15. Juni
2007 erreichte – läßt erkennen, daß diese Vorgangsweise mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl abgesprochen
war.
Die Staatsanwaltschaft wird sicher Gründe gehabt haben, warum sie den Bescheid erst am 1. Juni
2007 auf den Weg brachte.
In dem Ablehnungsbescheid unserer Strafanzeige schreibt der zuständige Staatsanwalt,
Thomas Reiser:
Es fehle „am Tatbestandserfordernis der eindringlichen Darstellung, da Gewalttätigkeiten
durch ausgeklügelte Kameraführung und Schnittechnik stets nur angedeutet werde bzw. im Vergleich zur
Gesamtlänge des Filmes lediglich kurze Sequenzen beschlagen. Ferner kann dem Film nach objektiven Gesichtspunkten
auch ein kultureller Wert nicht vollends abgesprochen werden.“
Wer diesen Bescheid liest, weiß, warum
man studiert haben sollte. Nicht jedem Staatsanwalt gelingt es, Verstöße gegen die Würde und Menschlichkeit
mit Strafgesetzen zu rechtfertigen.
Nun kommt die anfangs erwähnte Schandtat.
Gegen diesen Bescheid
der Züricher Staatsanwaltschaft legten Humer und ich Einspruch ein. Wir könnten weder die Einstellung
des Verfahrens noch die Sichtweise der Staatsanwaltschaft akzeptieren.
Die dritte Strafkammer des Obergerichts
des Kantons Zürich, unter Mitwirkung der Oberrichter Kurt Balmer, Thomas Meyer, Erwin Leuenberger sowie
des juristischen Sekretärs Urs Marti, faßte am 28. Juni 2007 den Beschluß, daß weder Martin Humer
noch Günter Annen eine Rechtslegitimation hätten, da sie weder Geschädigte noch Opfer seien.
Die Voraussetzungen
für einen Einspruch wären somit nicht gegeben. Deshalb sei der Einspruch nicht statthaft.
Die angefallenen
Gerichtsgebühren für unseren Einspruch in Höhe von jeweils 491 Schweizer Franken seien von uns zu bezahlen.
Damit hat die Schweiz, meines Wissens als erster Staat Europas rechtliche Voraussetzungen geschaffen,
um den Bürger mundtot zu machen.
Wer wird zukünftig in der Schweiz gegen behördliche Bescheide Einspruch
erheben wollen oder finanziell überhaupt noch können?
Wie lange wird es dauern, bis Österreich und
Deutschland diese krimokratische Methoden in ihren Gesetzestexten übernommen haben?
Im gleichgeschalteten
Europa leistet jedes Land seinen kleinen Beitrag zur Erreichung des großen gemeinsamen Zieles.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.