(kreuz.net) Die altgläubige Webseite ‘introibo.net’ hat kürzlich einen Beitrag des deutschen Kirchenrechtlers,
Hw. Gero P. Weishaupt, veröffentlicht. Darin geht es um das diesjährige Datum des Festes des Heiligen
Joseph.
Das Fest fällt dieses Jahr auf den Mittwoch der Karwoche und muß deshalb verlegt werden.
Im
Neuen Ritus wurde der neue Termin von der vatikanischen Gottesdienstkongregation auf den 15. März festgelegt.
Hw. Weishaupt vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, daß dieses Datum auch für den Alten Ritus
gelte. Dieser stelle nämlich eine Form des einen Römischen Ritus dar. Deshalb sei die Gottesdienstkongregation
auch für ihn zuständig.
Deren Zuständigkeit gehe aus Punkt 62 der Apostolischen Konstitution ‘Pastor
Bonus’. hervor. Diese Konstitution wurde am 28. Juni 1988 von Papst Johannes Paul II. promulgiert. Unter
anderem bestimmt sie die Zuständigkeit der vatikanischen Kongregationen neu.
Den Einwand, daß die päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ in dieser Frage das letzte Wort habe,
weist Hw. Weishaupt zurück.
In seiner Argumentation läßt Hw. Weishaupt unbeachtet, daß ‘Pastor Bonus’
am 28. Juni 1988 promulgiert wurde.
Zwei Tage – am 30. Juni 1988 – später ereigneten sich jedoch die
unerlaubten Bischofsweihen von Erzbischof Marcel Lefebvre. Durch diese wurde die kirchliche Situation
grundlegend geändert.
Diesen Änderungen trug das am 2. Juli 1988 erlassene Motu Proprio ‘Ecclesia Dei’
Rechnung. Dadurch wurden neue juridische Tatsachen hergestellt.
Wäre Hw. Weishaupts Darstellung korrekt,
dann hätte die Kommission ‘Ecclesia Dei’ hinsichtlich des Alten Ritus überhaupt keine Kompetenzen, weil
der gesamte Römische Ritus – gemäß ‘Pastor Bonus’ – in die Kompetenz der Gottesdienstkongregation fallen
würde. Doch dem ist nicht so.
Außerdem weist der 62. Paragraph in ‘Pastor Bonus’ der Gottesdienstkongregation
nur Kompetenzen „hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung und Förderung der heiligen Liturgie“ zu.
Die
einmalige kalendarische Verlegung eines Festes fällt dagegen weder in die „rechtliche Gestaltung“ der
heiligen Liturgie noch in deren Förderung.
Es ist also nicht korrekt, sich in diesem Punkt auf diese
Konstitution zu berufen.
Hw. Weishaupt tritt auch mit seiner Argumentation in Widerspruch zu ‘Summorum
Pontificum’. Durch dieses päpstliche Schreiben wurde nicht nur die Alte Messe, sondern das gesamte Missale
Romanum von 1962 rehabilitiert.
Das Missale Romanum schließt auch den liturgischen Kalender, wie er
1962 in Kraft war, mit ein.
Solange der Heilige Stuhl keine anderen Verlautbarungen erläßt, gilt folglich
das Missale von 1962. Dort gibt es aber für den Fall, daß verschiedene Feste aufeinandertreffen, klare
Regelungen.
Für das I.-Klasse-Fest des Heiligen Joseph beschreibt das Schott-Meßbuch diese folgendermaßen:
„Alle Feste I. Klasse, die von einem […]den ersten Platz einnehmenden liturgischen Tage verhindert
sind, werden auf den unmittelbar folgenden Tag III. oder IV. Klasse verlegt. Dabei ist zu beachten, daß
das Fest der Verkündigung Mariä, wenn es nach Ostern zu verlegen ist, stets am Montag nach dem Weißen
Sonntag […]zu verlegen ist.“
Daraus wird klar, daß das Fest des Heiligen Joseph im Alten Ritus am
1. April – dem Dienstag nach dem Weißen Sonntag – zu feiern ist.
Alles andere wäre Ungehorsam gegenüber
‘Summorum Pontificum’ und gegenüber dem Willen des Heiligen Vater.
Infolgedessen geben die Gemeinschaften
des Alten Ritus auch den 1. April als Fest des Heiligen Joseph in ihren Kalendern an.
Die Webseite ‘introibo.net’
bietet selber den liturgischen Kalender der Laienbewegung ‘Una Voce’ zum Download an.
Dieser sieht ebenfalls
den diesjährigen 1. April als Fest des Heiligen Joseph vor.
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64 Lesermeinungen
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Terminprobleme! @Aleph Aleph schrieb: Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste
der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden. Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob
der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll. Dieser Vorschlag ist nicht
ganz zu Ende gedacht. Wäre das Josephsfest nuram 1. Mai, so müsste es auch dann verlegt werden, und
zwar wenn es auf einen Sonntag fällt, da nach den geltenden liturgischen Richtlinien (novus ordo!) ein
Sonntag der Osterzeit immer Vorrang vor jedem Heiligenfest hätte (auch im Alten Ritus gehen die Sonntage
der Osterzeit immer vor und lassen auch keine Kommemoration d.h. Mitfeier eines Heiligenfestes zu). Das
Josefsfest müsste dann auch verschoben werden wenn auch nur um einen Tag. Das selbe Problem stellt sich
übrigens wirklich im Alten Ritus heuer mit dem Josephsfest vom 1. Mai. Während es im Neuen Ritus nur
noch ein nichtgebotener Gedenktag ist, ist auch dieses Fest nach den Rubriken des Alten Ritus ein Fest
1. Klasse und heuer fällt der 1. Mai auf Christi Himmelfahrt. Das bekommen nicht nur die Arbeiter zu
spüren, die um ihren „Tag der Arbeit“ kommen, sondern eben auch die Verehrer des Heiligen Josef, die
das Fest des Heiligen (im Alten Ritus) einen Tag später feiern müssen.
Mariä Verkündigung am Dienstag nach Ostern! Woran liegt denn die Schwäche: Entweder, der Ostertermin
ist so zu verlegen, dass er niemals mehr so früh wie in diesem Jahr fällt. Oder aber, es wird nur ein
Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden. Es kommt
darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert
bleiben soll. Der alljährlich herumgeisternde Ostertermin ist doch das eigentliche große Problem, weil
der offensichtlich keinen Respekt vor angestammten Heiligentagen hat. Das wäre auch nicht anders, wenn
der außerordentliche Liturgiekalender das Sagen hätte. Dann ist es vielleicht doch gut, dass es NOM
gibt. So kann in aller Ruhe in der hohen Osterwoche nach Ostermontag am Osterdienstag, dem 25. März,
ohne große Gewissensbisse Mariä Verkündigung gefeiert werden. Wie handhabt man denn das Problem in
altrituellen Kreisen, um keinen Anstoß zu erregen?
Fest des Hl. Josef: Samstag;15. März 2008 „Ecclesia Dei nimmt Stellung zum Josefsfest: Anweisung der
Gottesdienstkongregation gilt verbindlich auch für die Missa Tridentina Die Kongregation für die Sakramente
und den Gottesdienst hat bekanntgegeben, dass das 1. Klasse-Fest des heiligen Josef im Jahr 2008 ausnahmsweise
vom 19. März auf den 15. März verlegt wird. Das 1. Klasse-Fest „Verkündigung des Herrn“ wird ebenfalls
verlegt und am 31. statt am 25. März gefeiert; bei letzterem ist es jedoch eine liturgisch „planmäßig“
vorgesehene Verlegung, während die Verlegung des Joseftags eine einmalige Ausnahme darstellt. Monsignore
Camille Perl, Sekretär der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ hat am 11.03.2008 auf Nachfrage persönlich
gegenüber introibo.net erklärt, dass die ganze Kirche am Samstag den 15. März 2008 nun das 1. Klasse
Fest des Heiligen Josef feiere und dass dies (Zitat) „natürlich“ auch für die außerordentliche Form
des römischen Ritus verbindlich sei.“ <www.introibo.net/temp/josef2.htm>
#60 Tridentinus 08:44:30 | Mittwoch, 12. März 2008
@Petrus Radii Die Piusbruderschaft feiert zB in Österreich das Rosenkranzfest grundsätzlich am 1. Sonntag
im Oktober und antizipiert es folglich immer dann, wenn dieser 1. Sonntag auf den 1.-6.10. fällt. Da
das nicht ausnahmsweise geschieht, finde ich das viel seltsamer!
Die Fürsprache des hl. Joseph kann man doch immer gebrauchen Gemäß der Erfahrungen der Mystiker unter
den Heiligen scheint es dem hl. Joseph gewährt, in allen Dingen zu helfen, und nicht wie andere Heilige
nur in manchen Anliegen.
Bubereien Heiliger Josef, schmeiß bitte irgendetwas runter, vielleicht eine kleine Wolke heiligen Geist,
tut nicht so weh, damit die Bubenclique hier bei kreuz.net das kleingeistige Kirschsteinspucken und was
bei Bubereien sonst noch so zur Sache gehört, um zu prinken, einmal wieder beenden kann. Bitte! +Amen+
#55 Petrus Radii 20:11:40 | Dienstag, 11. März 2008
Verbindlich? Msgr. Perl antwortet verbindlich nur wenn ausdruecklich erwaehnt, und zwar meistens nur wenn
schriftlich mit Protokollnummer. Historisch gesehen werden Feste nicht antizipiert (doch anders fuer Vigilien).
Liturgisch gesehen ist der 15. Maerz komisch, da von der Wichtigkeit der Passionszeit und der bevorstehenden
Karwoche abgesehen wird. Natuerlich sind solche Kenntnisse fuer den Novus Ordo nicht mehr selbstverstaendlich.
Leider.
#54 Tridentinus 19:57:12 | Dienstag, 11. März 2008
@Petrus Radii Was ist daran so ausgesprochen komisch, den hl. Joseph am Vortag des Palmsonntags zu feiern?
Mit gleichem Recht könnte man auch sagen, seine Feier am 1. April sei ein liturgischer Aprilscherz! Solche
Anfragen werden sogar idR von Msgr. Perl beantwortet und zwar im Auftrag des Präsidenten und daher von
Amts wegen und damit verbindlich. Ein Dubium könnte man höchstens noch an die Gottesdienstkongregation
richten.
#53 Petrus Radii 19:36:34 | Dienstag, 11. März 2008
Viele Meinungen Ob die Aussage Msgr. Perls eine Protokollnummer hat, or nur seine private Meinung darstelle?
Er ist noch nicht Praesident der Kommission. Es ging nicht aus dem urspruenglichen Artikel hervor, dass
die Verlegung „einmalig“ sei. Habe also entsprechend reagiert. Dennoch kann man noch einwenden, dass das
Universalrecht ein Partikularrecht---wie das des alten Ritus (besonders der FSSP)---nicht aufheben koenne.
Es sei denn ausdruecklich erwaehnt. Es bleibt auch noch die Frage: Warum an den Tag vor Palmsonntag verlegen?
Dass ist liturgisch sehr komisch.
@Rübezahl: Herzlichen Dank für die Information über die Verlegung des Josephsfestes auch im außer-
ordentlichen Ritus Die Frage ist nur, wieviele Ritus-Extraordinarius-Priester und -Gläubige von der Verlegung
erfahren, nachdem viele Bischöfe diese römischen Anweisungen schlichtweg ignorieren und diese nicht
weitergeben, insbesonders auch in Westeuropa. Die FSSPX wird die römische Spontananweisung wohl zur Kenntnis
nehmen, aber – wie gewohnt – nicht umsetzen.
#51 Tridentinus 19:14:25 | Dienstag, 11. März 2008
In diesem Zusammenhang weise ich einladend darauf hin, dass die Priesterbruderschaft St. Petrus am Sa,
15. März, gemäss den Bestimmungen von SPC in der Innsbrucker Anbetungskirche (Karl-Kapferer-Strasse
7) um 18 Uhr eine Feierliche Missa Cantata zu Ehren des hl. Joseph, der zugleich der 1. Tiroler Landespatron
ist, zelebrieren wird. Dabei werden professionelle Sänger die Mass for Three Voices von W. Byrd, sowie
das Choralproprium singen. Vor der hl. Messe besteht ab 17:25 Uhr Beichtgelegenheit und wird vor ausgesetztem
Allerheiligsten der Rosenkranz gebetet. Der Gottesdienst wird mit einer kurzen Eucharistischen Andacht
und Sakramentalem Segen abgeschlossen.
Josephsfest „Ecclesia Dei nimmt Stellung zum Josefsfest: Anweisung der Gottesdienstkongregation gilt verbindlich
auch für die Missa Tridentina Die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst hat bekanntgegeben,
dass das 1. Klasse-Fest des heiligen Josef im Jahr 2008 ausnahmsweise vom 19. März auf den 15. März
verlegt wird. Das 1. Klasse-Fest „Verkündigung des Herrn“ wird ebenfalls verlegt und am 31. statt am
25. März gefeiert; bei letzterem ist es jedoch eine liturgisch „planmäßig“ vorgesehene Verlegung, während
die Verlegung des Joseftags eine einmalige Ausnahme darstellt. Monsignore Camille Perl, Sekretär der
päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ hat am 11.03.2008 auf Nachfrage persönlich gegenüber introibo.net
erklärt, dass die ganze Kirche am Samstag den 15. März 2008 nun das 1. Klasse Fest des Heiligen Josef
feiere und dass dies (Zitat) „natürlich“ auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus verbindlich
sei.“ Dank an „new“ für den Link. www.introibo.net/temp/josef2.htm Liebe Grüße der Rübezahl
#49 Tridentinus 18:50:05 | Dienstag, 11. März 2008
Es konnte kanonistisch logischerweise gar nicht anders sein. In meinem vorausgehenden Posting muss es
im ersten Satz natürlich Kongregation und nicht Kommission heissen.
#47 Tridentinus 18:40:32 | Dienstag, 11. März 2008
@Petrus Radii Da die Kommission auch nicht eine Rubrik geändert hat, sondern in einem Einzelfall von
ihrer Anwendung absieht, bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung. Die Argumente dafür habe ichsehrwohl
dargelegt. Natürlich steht es Ihnen frei, Gegenargumente beizubringen. Kompetent zu einer Verbindlichen
Festlegung bin weder ich, noch Weishaupt, noch Sie. Durchaus aber die Gottesdienstkongregation als Rechtsnachfolgerin
der Ritenkongregation!
@ Petrus Radii Das Missale von 1962 hat seinen eigenen Kalender und seine eigenen Rubriken. Welche Rubirk
macht die außerordentliche Form gegen römische Dekrete immun? Das Rubrikenargument kann hier nicht überzeugen.
Der Hl. Joseph hätte auch nach den Rubriken des neuen Messbuchs am 1. April gefeiert werden müssen.
Aufgrund eines Dekrets ist das Fest aber nun am 15. März. Es ist überhuapt nicht ersichtlich, warum
dieses Dekret nur für die ordentliche Form gelten sollte.
#45 Petrus Radii 18:32:39 | Dienstag, 11. März 2008
An: Tridentinus Zunaechst hat HHP Weishaupt ueberhaupt keine Kompetenz, sich zu dieser Frage mit Autoritaet
zu aeussern! Tridentinus hat es auch falsch! Er verwendet gar keine rechtszwingende Gruende---weder aus
kanonischem noch liturgischem Recht---sondern gibt nur eine Meinung vor. Wenn T. recht haette, waere es
den Tradis notwendig, den neuen Kalender anzunehmen, was voelliger Schwachsinn waere. Das Missale von
1962 hat seinen eigenen Kalender und seine eigenen Rubriken. Eine Vermischung der beiden Riten---auch
nach Summorum Pontificum---ist ausdruecklich verboten. Also findet das Fest des hl. Josef fuer die Traditionalisten
am 1. April statt, einen Tag nach dem verlegenen Fest Mariae Verkuendigung.
wurden im V-II nicht alle Heiligen umge-dated?? wenn ich mir ansehe, welche Namenstage verschoben wurden…
yeah… die Heiligen müssen da schon ‘ne Menge aushalten! Mal Hand auf’s Herz: Wider V-II!
#43 Tridentinus 16:55:36 | Dienstag, 11. März 2008
Im Lichte von SPC gilt die Festlegung, dass es einen Römischen Ritus in zwei Formen gibt. Wenn die Gottesdienstkongregation
ein Dekret erlässt und darin – wie hier – einen Festtermin verlegt, gilt das – wenn nichts anders ausdrücklich
gesagt wird und auch nicht aus inneren Gründen zwingend ausgeschlossen ist – selbstverständlich für
beide Formen des Ritus. Der Unterschied ergibt sich je nachdem, ob der nächstmögliche freie Termin zum
Festdatum wird oder der nächstfolgende mögliche. Der Codex rubricarum von 1960 legt an sich letzteres
fest, der überlieferte Dominikanerritus hat aber zB auch eine Rubrik, nach der sich der 15. März ergibt.
In diesem Einzelfall hat die Gottesdienstkongregation schlicht die Berrechnungsrubrik des Codex rubricarum
nicht anzuwenden entschieden. Eine Kompetenz, die sicher auch die Ritenkongregation gehabt hätte, deren
Rechtsnachfolgerin sie ist. Demnach ist dieses Jahr auch extraordinario Usu der 15. März Josephsfest!
Möglich, dass das die Gottesdienstkongregation einfach übersehen hat und sich erst wieder daran gewöhnen
muss, auch extraordinario Usu zuständig zu sein. Für dieses Mal ist Weishaupts Ansicht liturgierechtlich
eindeutig zuzustimmen. Eine Folge davon, dass beide Formen des Römischen Ritus gleichermassen lebendige
Gestalten der Liturgie der Kirche und als solche anerkannt sind, dank SPC. In Zukunft spezifiziert die
Gottesdienstkongregation indes eventuell sorgfältiger, wenn nur eine der beiden Formen des Römischen
Ritus rechtlich verpflichtet werden soll.
unteroktav…entscheidend ist der Gehorsam Genau richtig. Warum groß über die Entscheidung aus Rom diskutieren?
Ob es jetzt an dem einen oder anderen Tag gefeiert wird, ist doch so kurz wie schnurz. Viele, die sich
hier über den festgelegten Termin aufregen, sollten sich lieber in Demut üben und Rom gegenüber Gehorsam
zeigen. Das wäre katholisch.
Verschiebung von Feiertagen ist bereits geregelt Noch einmal: Hier besteht eigentlich kein Regelungsbedarf,
weil die Verschiebung von Feiertagen nach der alten Ordnung bereits geregelt ist. Warum in einem unnötigen
bürokratischen Akt jetzt alles noch einmal verkomplizieren? Daran entzündet sich meine Kritik.
Gegenfrage: Warum die Regelung nicht einfach so hinnehmen, wie sie ist und die Diskussion so langsam zum
Ende bringen? Klar, kann man sich drüber streiten, ob der Samstag ein idealer Termin ist, doch hätte
man den Freitag auserkoren, würden wir hier dieselbe Diskussion führen, weil das für viele ja anscheinend
eine existenziell wichtige Grundsatzfrage ist. Macht doch mal das, was ihr ansonsten immer anprangert:
akzeptiert die Entscheidung aus Rom
@ RJH Das klingt so, als seien zwei Hochfeste hintereinander eine superstressige Geschichte. In der Realität
finden aber dann doch wohl eher Messen nach Schema F statt.
Ich habe leider die Befürchtung daß der 01. April deswegen nicht gewählt wurde, weil manche Pfarrer
nach dem „Stress“ der Osterzeit und des weißen Sonntags es erst mal ruhiger angehen lassen wollen.
@ Libertas Ecclesiae Ich behaupte nicht, die Entscheidung der Kongregation verstehen oder nachvollziehen
zu können. Er ist aber genauso legitim wie alle anderen Verschieberegelungen.
@ Benedikt Diese Verschieberegelungen sind genauso willkürlich. Sogar das eigentliche Datum 19. März
ist vollkommen willkürlich, da niemand weiß, wann der Hl. Joseph wirklich gestorben ist. Das klingt
jetzt aber sehr rationalistisch und verkopft. Dann könnte man ja auch Weihnachten verschieben oder sogar
ganz abschaffen, weil der wirkliche Geburtstermin Jesu Christi auch unbekannt ist. Und wie ist das mitz
den zahlreichen Heiligen, über die es zwar keine gesicherten historischen Quellen gibt, die aber über
Jahrhunderte verehrt wurden, und zwar durchaus auch objektiv durch das liturgische Gebet der Kirche? Der
Herr hat es den Unmündigen offbart. Ein falscher Rationalismus ist hier fehl am Platz. Auch ich halte
den Samstag vor dem Palmsonntag nicht für besonders geeignet, den hl. Joseph liturgisch zu feiern. Die
Frage bleibt: Warum nicht einheitlich der Tradition folgen und den 1. April wählen?
@ Benedikt … eben, der 19. März ist auch einfach eine Festlegung. Laut „heilgienlexikon.de“ war der
19. März seit dem 10. Jahrhundert Gedenktag – festgelegt wohl in der Absicht, das Fest der Minerva, der
römischen Göttin der Handwerker, zu ersetzen. Seit 1621 ist der Tag ein Fest im römischen Kalender.
Die Orthodoxen Kirchen feiern den Hl. Josef übrigens nicht am 19. März, sondern am 16. Dezember. Dann
kommt der Hl. Josef dieses Jahr ja gleich dreimal zu seinen Ehren …
@ Libertas Ecclesiae warum dann willkürlich irgend einen neuen Termin festlegen? Diese Verschieberegelungen
sind genauso willkürlich. Sogar das eigentliche Datum 19. März ist vollkommen willkürlich, da niemand
weiß, wann der Hl. Joseph wirklich gestorben ist.
Wenn man sonst keine Probleme hat … … dann macht man sich eben welche. Ist das wirklich von so zentraler
Bedeutung, ob nun der 15.3. oder der 1.4. der „richtigere“ Termin für den Gedenktag des Hl. Josef ist?
Schade, dass man ihn nicht selbst fragen kann, wann er denn gefeiert werden möchte, dann könnte man
sich die Diskussionen darüber sparen. Lassen wir es doch einfach bei 2 Gedenktagen: im Neuen Ritus wird
das Fest eben auf 15.3. vor die Karwoche vorverlegt und die Anhänger des alten Ritus – von denen sich
die meisten ja ohnehin strikt von der nachkonziliaren Kirchen- und Gottesdienstwelt abgrenzen wollen –
können „ihren“ Josefstag am 1.4. feiern. Viel wichtiger wäre, dass das Fest überhaupt wieder etwas
mehr ins Bewusstsein rückt und wirklich als Hochfest gefeiert wird. In diesem Jahr stehen ja noch weitere
Verschiebungen von Festen an: das Hochfest Verkündigung des Herrn wird von 25.3. auf 31.3. verlegt, das
Hochfest der Schutzfrau Bayerns von 1.5. auf 3.5. Gut, dass es solche Jahre nicht oft gibt und ansonsten
alles nach Plan läuft.
Gähn Gähn Wie langweilig als ob der liebe Gott, die RKK und der gute Josef keine anderen Sorgen hätten.
Habt Ihr keine anderen Probleme. In der Zeit in der Ihr euch hier aufregt ob nun 1 April oder 15 März
hättet Ihr mal lieber Dienst an euren nächsten getan, praktischen Dienst. Ich glaube das würde auch
dem „heiligen“ Josef besser gefallen, dem lieben Gott allemal. Christ sein heisst Nächstenliebe praktizieren,
erzählen kann man viel wie gut römisch Katholisch man ist und was man in Demut „anzunehmen“ hat. Nur
einen Crist macht das noch lange nicht aus einem, und das macht einen Christen auch nicht aus.
Besonders unangenehm ist der Samstag! Das hat wirklich den Anschein des willkürlichen Verschiebens auf
einen Tag wo es am wenigsten „stört“. Am Samstag vor dem Palmsonntag wird das Fest des Heiligen Joseph
(früher ein hoher Feiertag!) kaum würdig begangen. Am Samstag vormittag finden so gut wie keine Gottesdienste
statt. Der Dienstag 01. April wäre meines Erachtens viel günstiger. Kurz nach der Osteroktav könnte
man würdig und sehr festlich dem Heiligen Joseph eine Feier bereiten ohne kurz vor der Karwoche den Charakter
der Fastenzeit zu stören.
#28 timpressum † 15:35:51 | Dienstag, 11. März 2008
Heiliger Joseph Na den wirds doch freuen, wenn man ihn gleich zweimal feiert. Einmal mit der Big-Birthday-Party
und ein anderes mal eher im kleinen Kreis der Lieben.
@ Benedikt Den Festtag auf den 15. April zu verschieben, hat den Beigeschmack des Machens. Und? 1. Es
muss natürlich 15. März statt 15. April heißen. 2. Es besteht bereits eine amtliche Regelung für die
Verschiebung von Festen, wenn mehrere Feste aufeinandertreffen. warum dann willkürlich irgend einen neuen
Termin festlegen? Hier hätte sich die Gottesdienstkongregation vom alten Ordo anregen lassen können.
Katholisch sein heißt auch Gehorsam gegenüber Rom üben Wenn also die Kommision in Rom den Tag für
das Fest des heiligen Joseph festlegt, sollte jeder katholische Gläubige dieses in Dankbarkeit und Demut
zur Kenntnis nehmen. o^/
Wider den Geist des Machens Warum hat sich die Gottesdienstkongregation nicht einfach an die traditionelle
Regelung gehalten und den Festtag des Hl. auch für den neuen Ritus auf den 1. April gelegt? Den Festtag
auf den 15. April zu verschieben, hat den Beigeschmack des Machens. Dieser Schritt wäre gar nicht notwendig
gewesen, da die 1.-April-Regelung ja bereits besteht.
Patrone Es gibt für viele Situationen meist mehrer Patrone – dagegen ist nichts zu sagen. Ebenfalls können
einzelne Heilige für verschiedene Situationen Patron sein – auch dagegen ist nichts zu sagen.
Patron der Sterbenden? War das nicht mal der hl. Christophorus? Hab da so was in Erinnerung, dass Kriegsvolk
in früheren Zeiten sein Bildnis inwändig auf dem Schild trugen, um im Falle ihres Ablebens auf dem Feld
der Ehre den Heiligen vor Augen haben zu können.
@ Fabianus & Hl. Joseph – Patron der Sterbenden Fabianus: „Von meinen Großeltern weiß ich, dass der
heilige Josef auch Patron der Sterbenden ist/war. Gilt dies heute auch noch?“ Den Titel „Patron der Sterbenden“
erhielt der Hl. Joseph durch die jahrhundertelange Tradition des Volksglaubens. So heißt es bis heute
noch in der „Litanei zum heiligen Joseph“: „Du Patron der Sterbenden“ Auch in seiner Enzyklika „Quamquam
pluries“ vom 15. August 1889 empfiehlt Leo XIII. explizit ein Gebet zum Hl. Joseph, in welchem der Schlusssatz
lautet: „Jeden von uns aber nimm unter deinen beständigen Schutz, damit wir nach deinem Beispiel und
mit deiner Hilfe heilig leben, gut sterben und die ewige Glückseligkeit im Himmel erlangen. Amen.“ Liebe
Grüße der Rübezahl –---- @ Freinsberg: „Aber am 15. März ungültig, weil modernistisch.“ Absolut blödes
Geschwätz.
Ungültig? >>Der Hl. Josef wird sich freuen, wenn seiner zweimal gedacht wird.<< Aber am 15. März ungültig,
weil modernistisch. Ui, der freut sich also ungültig?
… Alles andere wäre Ungehorsam gegenüber ‘Summorum Pontificum’ und gegenüber dem Willen des Heiligen
Vater. Was für ein Käse. Als ob der Wille des Papstes auch solche Spitzfindigkeiten einschließen würde.
Wenn das Datum für dieses Jahr verschoben wurde, so hat sich die ganze Kirche daran zu halten. Ende aus.
Josefsfest …es ist doch kaum etwas von so wenig Wichtigkeit in der Kirche wie diese Frage…wen interessiert
denn das, ob das Fest am 15. März oder sonst wohin verlegt wird in diesem Jahr…den Hl. Josef am Allerwenigsten…-
Rom hat entschieden und damit ist es doch gut – kann man sich denn nicht einmal darin einig sein? Unchristliche
Trotzköpfe! – Altes Messbuch hin oder her – ich kann mich einerseits nur köstlich amüsieren über soviel
Gedanken um eine Sache, die es nicht wert ist. Andererseits ist die Intoleranz erschreckend, die es nicht
einmal erlaubt, diese unwesentliche Entscheidung zu akzeptieren.
Verlegung Hätte es keine Verlautbarung gegeben, hätte man den Festtag nach dem neuen Ritus genauso wie
nach dem alten Ritus am Dienstag nach „Weißen Sonntag“ feiern müssen.
Und wann müssen dann die Mitglieder der KBJP (Königlich-Bayerische-Josefspartei) www.kbjp-aichach.de/pageID_2051072.html
ihren Feiertag halten, zu dem sie laut Satzung verpflichtet sind? Eine knifflige Angelegenheit
-sani Da kann ich Sie nur bestärken. Es ist ein heiliger Fladenzores. :)3 , oder auch Laufen um ungelegte.
Aber das Bild vom Kabarett ist doch am besten.
was stroert’s den Hund wenn in seinem Fell ein Floh hustet …die unerlaubten Bischofsweihen von Erzbischof
Marcel Lefebvre. Durch diese wurde die kirchliche Situation grundlegend geändert… Da war doch wohl
mal wieder der Wunsch der Vater des Gedanken!
Die Probleme … … möcht ich haben; in meiner naiven Eschatologie, stell’ ich mir gerade den himmlischen
Hofstaat vor, mit allen Engerln und Heiligen, mit Hlgstn. Dreifaltigkeit und der Muttergottes, wie sie
gerade beisammensitzen und sich köstlich darüber amüsieren, was das p.t. Fußvolk so an Problemen wälzt –
das muss für sie das reinste Kabarett sein … Also wann wir in Mutter Kirche nur das Problem haben,
wann der Hl. Josef gefeiert wird, na dann wären wir ja glatt im Paradies :)3 o^/ O:O o^/ und :(3
:)3