Streit um den Heiligen Joseph
Das Fest des Heiligen Joseph wird dieses Jahr im Alten und im Neuen Ritus an zwei verschiedenen Tagen begangen. Von Augustin Weiler.
(kreuz.net) Die altgläubige Webseite ‘introibo.net’ hat kürzlich einen Beitrag des deutschen Kirchenrechtlers,
Hw. Gero P. Weishaupt, veröffentlicht. Darin geht es um das diesjährige Datum des Festes des Heiligen
Joseph.
Das Fest fällt dieses Jahr auf den Mittwoch der Karwoche und muß deshalb verlegt werden.
Im Neuen Ritus wurde der neue Termin von der vatikanischen Gottesdienstkongregation auf den 15. März festgelegt.
Hw. Weishaupt vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, daß dieses Datum auch für den Alten Ritus gelte. Dieser stelle nämlich eine Form des einen Römischen Ritus dar. Deshalb sei die Gottesdienstkongregation auch für ihn zuständig.
Deren Zuständigkeit gehe aus Punkt 62 der Apostolischen Konstitution ‘Pastor Bonus’. hervor. Diese Konstitution wurde am 28. Juni 1988 von Papst Johannes Paul II. promulgiert. Unter anderem bestimmt sie die Zuständigkeit der vatikanischen Kongregationen neu.
Den Einwand, daß die päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ in dieser Frage das letzte Wort habe, weist Hw. Weishaupt zurück.
In seiner Argumentation läßt Hw. Weishaupt unbeachtet, daß ‘Pastor Bonus’ am 28. Juni 1988 promulgiert wurde.
Zwei Tage – am 30. Juni 1988 – später ereigneten sich jedoch die unerlaubten Bischofsweihen von Erzbischof Marcel Lefebvre. Durch diese wurde die kirchliche Situation grundlegend geändert.
Diesen Änderungen trug das am 2. Juli 1988 erlassene Motu Proprio ‘Ecclesia Dei’ Rechnung. Dadurch wurden neue juridische Tatsachen hergestellt.
Wäre Hw. Weishaupts Darstellung korrekt, dann hätte die Kommission ‘Ecclesia Dei’ hinsichtlich des Alten Ritus überhaupt keine Kompetenzen, weil der gesamte Römische Ritus – gemäß ‘Pastor Bonus’ – in die Kompetenz der Gottesdienstkongregation fallen würde. Doch dem ist nicht so.
Außerdem weist der 62. Paragraph in ‘Pastor Bonus’ der Gottesdienstkongregation nur Kompetenzen „hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung und Förderung der heiligen Liturgie“ zu.
Die einmalige kalendarische Verlegung eines Festes fällt dagegen weder in die „rechtliche Gestaltung“ der heiligen Liturgie noch in deren Förderung.
Es ist also nicht korrekt, sich in diesem Punkt auf diese Konstitution zu berufen.
Hw. Weishaupt tritt auch mit seiner Argumentation in Widerspruch zu ‘Summorum Pontificum’. Durch dieses päpstliche Schreiben wurde nicht nur die Alte Messe, sondern das gesamte Missale Romanum von 1962 rehabilitiert.
Das Missale Romanum schließt auch den liturgischen Kalender, wie er 1962 in Kraft war, mit ein.
Solange der Heilige Stuhl keine anderen Verlautbarungen erläßt, gilt folglich das Missale von 1962. Dort gibt es aber für den Fall, daß verschiedene Feste aufeinandertreffen, klare Regelungen.
Für das I.-Klasse-Fest des Heiligen Joseph beschreibt das Schott-Meßbuch diese folgendermaßen:
„Alle Feste I. Klasse, die von einem […]den ersten Platz einnehmenden liturgischen Tage verhindert sind, werden auf den unmittelbar folgenden Tag III. oder IV. Klasse verlegt. Dabei ist zu beachten, daß das Fest der Verkündigung Mariä, wenn es nach Ostern zu verlegen ist, stets am Montag nach dem Weißen Sonntag […]zu verlegen ist.“
Daraus wird klar, daß das Fest des Heiligen Joseph im Alten Ritus am 1. April – dem Dienstag nach dem Weißen Sonntag – zu feiern ist.
Alles andere wäre Ungehorsam gegenüber ‘Summorum Pontificum’ und gegenüber dem Willen des Heiligen Vater.
Infolgedessen geben die Gemeinschaften des Alten Ritus auch den 1. April als Fest des Heiligen Joseph in ihren Kalendern an.
Die Webseite ‘introibo.net’ bietet selber den liturgischen Kalender der Laienbewegung ‘Una Voce’ zum Download an.
Dieser sieht ebenfalls den diesjährigen 1. April als Fest des Heiligen Joseph vor.
© Titelbild: Wikipedia-Benüzter „Lima“, CC
Das Fest fällt dieses Jahr auf den Mittwoch der Karwoche und muß deshalb verlegt werden.
Im Neuen Ritus wurde der neue Termin von der vatikanischen Gottesdienstkongregation auf den 15. März festgelegt.
Hw. Weishaupt vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, daß dieses Datum auch für den Alten Ritus gelte. Dieser stelle nämlich eine Form des einen Römischen Ritus dar. Deshalb sei die Gottesdienstkongregation auch für ihn zuständig.
Deren Zuständigkeit gehe aus Punkt 62 der Apostolischen Konstitution ‘Pastor Bonus’. hervor. Diese Konstitution wurde am 28. Juni 1988 von Papst Johannes Paul II. promulgiert. Unter anderem bestimmt sie die Zuständigkeit der vatikanischen Kongregationen neu.
Den Einwand, daß die päpstliche Kommission ‘Ecclesia Dei’ in dieser Frage das letzte Wort habe, weist Hw. Weishaupt zurück.
In seiner Argumentation läßt Hw. Weishaupt unbeachtet, daß ‘Pastor Bonus’ am 28. Juni 1988 promulgiert wurde.
Zwei Tage – am 30. Juni 1988 – später ereigneten sich jedoch die unerlaubten Bischofsweihen von Erzbischof Marcel Lefebvre. Durch diese wurde die kirchliche Situation grundlegend geändert.
Diesen Änderungen trug das am 2. Juli 1988 erlassene Motu Proprio ‘Ecclesia Dei’ Rechnung. Dadurch wurden neue juridische Tatsachen hergestellt.
Wäre Hw. Weishaupts Darstellung korrekt, dann hätte die Kommission ‘Ecclesia Dei’ hinsichtlich des Alten Ritus überhaupt keine Kompetenzen, weil der gesamte Römische Ritus – gemäß ‘Pastor Bonus’ – in die Kompetenz der Gottesdienstkongregation fallen würde. Doch dem ist nicht so.
Außerdem weist der 62. Paragraph in ‘Pastor Bonus’ der Gottesdienstkongregation nur Kompetenzen „hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung und Förderung der heiligen Liturgie“ zu.
Die einmalige kalendarische Verlegung eines Festes fällt dagegen weder in die „rechtliche Gestaltung“ der heiligen Liturgie noch in deren Förderung.
Es ist also nicht korrekt, sich in diesem Punkt auf diese Konstitution zu berufen.
Hw. Weishaupt tritt auch mit seiner Argumentation in Widerspruch zu ‘Summorum Pontificum’. Durch dieses päpstliche Schreiben wurde nicht nur die Alte Messe, sondern das gesamte Missale Romanum von 1962 rehabilitiert.
Das Missale Romanum schließt auch den liturgischen Kalender, wie er 1962 in Kraft war, mit ein.
Solange der Heilige Stuhl keine anderen Verlautbarungen erläßt, gilt folglich das Missale von 1962. Dort gibt es aber für den Fall, daß verschiedene Feste aufeinandertreffen, klare Regelungen.
Für das I.-Klasse-Fest des Heiligen Joseph beschreibt das Schott-Meßbuch diese folgendermaßen:
„Alle Feste I. Klasse, die von einem […]den ersten Platz einnehmenden liturgischen Tage verhindert sind, werden auf den unmittelbar folgenden Tag III. oder IV. Klasse verlegt. Dabei ist zu beachten, daß das Fest der Verkündigung Mariä, wenn es nach Ostern zu verlegen ist, stets am Montag nach dem Weißen Sonntag […]zu verlegen ist.“
Daraus wird klar, daß das Fest des Heiligen Joseph im Alten Ritus am 1. April – dem Dienstag nach dem Weißen Sonntag – zu feiern ist.
Alles andere wäre Ungehorsam gegenüber ‘Summorum Pontificum’ und gegenüber dem Willen des Heiligen Vater.
Infolgedessen geben die Gemeinschaften des Alten Ritus auch den 1. April als Fest des Heiligen Joseph in ihren Kalendern an.
Die Webseite ‘introibo.net’ bietet selber den liturgischen Kalender der Laienbewegung ‘Una Voce’ zum Download an.
Dieser sieht ebenfalls den diesjährigen 1. April als Fest des Heiligen Joseph vor.
© Titelbild: Wikipedia-Benüzter „Lima“, CC
Sämtliche Artikel weiterlesenWeiterlesen:
Donnerstag, 13. März 2008 19:03
sacerdos helveticus: Terminprobleme! @Aleph
Aleph schrieb:
Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden.
Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll.
Dieser Vorschlag ist nicht ganz zu Ende gedacht.
Wäre das Josephsfest nuram 1. Mai, so müsste es auch dann verlegt werden, und zwar wenn es auf einen Sonntag fällt, da nach den geltenden liturgischen Richtlinien (novus ordo!) ein Sonntag der Osterzeit immer Vorrang vor jedem Heiligenfest hätte (auch im Alten Ritus gehen die Sonntage der Osterzeit immer vor und lassen auch keine Kommemoration d.h. Mitfeier eines Heiligenfestes zu).
Das Josefsfest müsste dann auch verschoben werden wenn auch nur um einen Tag.
Das selbe Problem stellt sich übrigens wirklich im Alten Ritus heuer mit dem Josephsfest vom 1. Mai. Während es im Neuen Ritus nur noch ein nichtgebotener Gedenktag ist, ist auch dieses Fest nach den Rubriken des Alten Ritus ein Fest 1. Klasse und heuer fällt der 1. Mai auf Christi Himmelfahrt. Das bekommen nicht nur die Arbeiter zu spüren, die um ihren „Tag der Arbeit“ kommen, sondern eben auch die Verehrer des Heiligen Josef, die das Fest des Heiligen (im Alten Ritus) einen Tag später feiern müssen.
Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden.
Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll.
Dieser Vorschlag ist nicht ganz zu Ende gedacht.
Wäre das Josephsfest nuram 1. Mai, so müsste es auch dann verlegt werden, und zwar wenn es auf einen Sonntag fällt, da nach den geltenden liturgischen Richtlinien (novus ordo!) ein Sonntag der Osterzeit immer Vorrang vor jedem Heiligenfest hätte (auch im Alten Ritus gehen die Sonntage der Osterzeit immer vor und lassen auch keine Kommemoration d.h. Mitfeier eines Heiligenfestes zu).
Das Josefsfest müsste dann auch verschoben werden wenn auch nur um einen Tag.
Das selbe Problem stellt sich übrigens wirklich im Alten Ritus heuer mit dem Josephsfest vom 1. Mai. Während es im Neuen Ritus nur noch ein nichtgebotener Gedenktag ist, ist auch dieses Fest nach den Rubriken des Alten Ritus ein Fest 1. Klasse und heuer fällt der 1. Mai auf Christi Himmelfahrt. Das bekommen nicht nur die Arbeiter zu spüren, die um ihren „Tag der Arbeit“ kommen, sondern eben auch die Verehrer des Heiligen Josef, die das Fest des Heiligen (im Alten Ritus) einen Tag später feiern müssen.
Donnerstag, 13. März 2008 18:00
Aleph: Mariä Verkündigung am Dienstag nach Ostern!
Woran liegt denn die Schwäche: Entweder, der Ostertermin ist so zu verlegen, dass er niemals mehr so
früh wie in diesem Jahr fällt.
Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden.
Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll.
Der alljährlich herumgeisternde Ostertermin ist doch das eigentliche große Problem, weil der offensichtlich keinen Respekt vor angestammten Heiligentagen hat.
Das wäre auch nicht anders, wenn der außerordentliche Liturgiekalender das Sagen hätte.
Dann ist es vielleicht doch gut, dass es NOM gibt.
So kann in aller Ruhe in der hohen Osterwoche nach Ostermontag am Osterdienstag, dem 25. März, ohne große Gewissensbisse Mariä Verkündigung gefeiert werden.
Wie handhabt man denn das Problem in altrituellen Kreisen, um keinen Anstoß zu erregen?
Oder aber, es wird nur ein Josefstag am 01. Mai gefeiert. Dann müsste der Josefstag auch nicht mehr verschoben werden.
Es kommt darauf an, welche Pioritäten man setzt. Ob der 19. März für alle Ewigkeit für den Josefstag reserviert bleiben soll.
Der alljährlich herumgeisternde Ostertermin ist doch das eigentliche große Problem, weil der offensichtlich keinen Respekt vor angestammten Heiligentagen hat.
Das wäre auch nicht anders, wenn der außerordentliche Liturgiekalender das Sagen hätte.
Dann ist es vielleicht doch gut, dass es NOM gibt.
So kann in aller Ruhe in der hohen Osterwoche nach Ostermontag am Osterdienstag, dem 25. März, ohne große Gewissensbisse Mariä Verkündigung gefeiert werden.
Wie handhabt man denn das Problem in altrituellen Kreisen, um keinen Anstoß zu erregen?
Mittwoch, 12. März 2008 19:49
expedit: Fest des Hl. Josef: Samstag;15. März 2008
„Ecclesia Dei nimmt Stellung zum Josefsfest:
Anweisung der Gottesdienstkongregation gilt verbindlich auch für die Missa Tridentina
Die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst hat bekanntgegeben, dass das 1. Klasse-Fest des heiligen Josef im Jahr 2008 ausnahmsweise vom 19. März auf den 15. März verlegt wird. Das 1. Klasse-Fest „Verkündigung des Herrn“ wird ebenfalls verlegt und am 31. statt am 25. März gefeiert; bei letzterem ist es jedoch eine liturgisch „planmäßig“ vorgesehene Verlegung, während die Verlegung des Joseftags eine einmalige Ausnahme darstellt.
Monsignore Camille Perl, Sekretär der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ hat am 11.03.2008 auf Nachfrage persönlich gegenüber introibo.net erklärt, dass die ganze Kirche am Samstag den 15. März 2008 nun das 1. Klasse Fest des Heiligen Josef feiere und dass dies (Zitat) „natürlich“ auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus verbindlich sei.“
<http://www.introibo.net/temp/josef2.htm>
Anweisung der Gottesdienstkongregation gilt verbindlich auch für die Missa Tridentina
Die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst hat bekanntgegeben, dass das 1. Klasse-Fest des heiligen Josef im Jahr 2008 ausnahmsweise vom 19. März auf den 15. März verlegt wird. Das 1. Klasse-Fest „Verkündigung des Herrn“ wird ebenfalls verlegt und am 31. statt am 25. März gefeiert; bei letzterem ist es jedoch eine liturgisch „planmäßig“ vorgesehene Verlegung, während die Verlegung des Joseftags eine einmalige Ausnahme darstellt.
Monsignore Camille Perl, Sekretär der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ hat am 11.03.2008 auf Nachfrage persönlich gegenüber introibo.net erklärt, dass die ganze Kirche am Samstag den 15. März 2008 nun das 1. Klasse Fest des Heiligen Josef feiere und dass dies (Zitat) „natürlich“ auch für die außerordentliche Form des römischen Ritus verbindlich sei.“
<http://www.introibo.net/temp/josef2.htm>
Mittwoch, 12. März 2008 19:40
LandorganistII: Wie gut,
das es mal wieder ein Thema für unsere Rubrikenhanseln gibt.
Mittwoch, 12. März 2008 08:44
Tridentinus: @Petrus Radii
Die Piusbruderschaft feiert zB in Österreich das Rosenkranzfest grundsätzlich am 1. Sonntag im Oktober und antizipiert es folglich immer dann, wenn dieser 1. Sonntag auf den 1.-6.10. fällt. Da das nicht ausnahmsweise geschieht, finde ich das viel seltsamer!
Mittwoch, 12. März 2008 01:58
iustus: Für die Sterbenden
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.







