Billige Kirchenschelte
Im Erzbistum Paderborn weigert sich eine Gemeindereferentin, ihrem Arbeitsvertrag nachzukommen und in der Gemeinde zu wohnen, wo sie angestellt ist. Zur Selbstrechtfertigung überzieht sie ihren Arbeitgeber in der Lokalpresse mit Vorwürfen.
(kreuz.net) Die Tageszeitung ‘Neue Westfälische’ berichtete am 6. März 2008 von einer ungenannten 36jährigen
Gemeindereferentin im Erzbistum Paderborn, die nicht in der Gemeinde wohnen mag, wo sie als Gemeindereferentin
angestellt ist.
Die Rechtslage ist eindeutig und im Arbeitsvertrag festgelegt: Gemeindereferenten unterliegen einer Residenzpflicht.
Eine Gemeindereferentin soll mit ihrer Familie das Leben in der Gemeinde teilen – formuliert die Erzdiözese eine Binsenwahrheit: „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“
Doch die Gemeindereferentin will das nicht begreifen. Sie schiebt die Schuld vor der ‘Neuen Westfälischen’ ihrem Arbeitgeber in die Schuhe und erklärt medienwirksam von diesem „bitter enttäuscht“ zu sein:
„Das, was Kirche hier tut, paßt nicht zu dem, was sie sagt“ – behauptet sie.
Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Dort wohnt sie auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht zufrieden und bat die Erzdiözese um eine Versetzung.
Die Erzdiözese fand für sie eine neue Arbeit als Gemeindereferentin im sechs Kilometer entfernten Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost.
Um der nach Arbeitsvertrag obligatorischen Residenzpflicht für Gemeindereferenten nachzukommen, meldete die Gemeindereferentin dort – auf Vorschlag der Schiedsstelle des Paderborner Erzbistums – ihren zweiten Wohnsitz an.
Das ging nicht gut, und die Erzdiözese ließ eine Abmahnung folgen.
Doch aus Sande will die Gemeindereferentin nicht weg. Ihre Kinder würden dort zur Schule gehen und ihr Mann sei im Ort beruflich und freundschaftlich verwurzelt – erklärt sie und zog vor das Paderborner Arbeitsgericht.
„Sie verlangen von mir, daß ich mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.
Die Forderung der Kirche kollidiere mit dem Selbstverständnis und der Auffassung der Gemeindereferentin von Ehe und Familie – sekundiert ihr Rechtsanwalt und unterschlägt, daß seine Mandantin ihren Beruf im vollen Wissen um dessen gemeindegebundenen Charakter gewählt hat.
Im Mai wird sich ein Paderborner Arbeitsrichter erneut mit dem Fall beschäftigen. Die Gemeindereferentin möchte, daß ihr Problem zu einem „Präzedenzfall“ wird.
Schützenhilfe bekam sie auch von der Journalistin Jutta Steinmetz, die den tendenziösen Artikel über ihren Fall in der ‘Neuen Westfälische’ schrieb und dazu auch einen Kommentar verfaßte.
Darin bemüht sie sich, den Fall als Konflikt zwischen den „ Männern im Generalvikariat“ und einer armen „Mitarbeiterin“ auszumalen:
„Schließlich geht es um sechs Kilometer und damit ums Prinzip“ – verfälscht die Journalistin die Situation.
Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale Arbeit von grundlegender Bedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Statt dessen beschwört Frau Steinmetz aus aktuellem Anlaß den „Weltfrauentag“ und unterstellt einen angeblichen „Schlag ins Gesicht der vielen Katholikinnen, die sich für die Kirche engagieren, ihren Glauben zum Beruf gemacht haben.“
Mehr als 75% der Gemeindereferenten seien weiblich. Auf diese Frauen sei die katholische Kirche existentiell angewiesen – deklamiert die Journalistin, ohne zu erklärten, was diese Feststellung mit der Residenzpflicht eines Gemeindereferenten zu tun hat.
Abschließend fordert sie – als ob es das irgendwo gäbe – für Gemeindereferenten eine „problemlose“ Vereinbarung von Beruf und Familie.
© Titelbild: Wikipedia-User „ludger1961“, GFDL
Die Rechtslage ist eindeutig und im Arbeitsvertrag festgelegt: Gemeindereferenten unterliegen einer Residenzpflicht.
Eine Gemeindereferentin soll mit ihrer Familie das Leben in der Gemeinde teilen – formuliert die Erzdiözese eine Binsenwahrheit: „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“
Doch die Gemeindereferentin will das nicht begreifen. Sie schiebt die Schuld vor der ‘Neuen Westfälischen’ ihrem Arbeitgeber in die Schuhe und erklärt medienwirksam von diesem „bitter enttäuscht“ zu sein:
„Das, was Kirche hier tut, paßt nicht zu dem, was sie sagt“ – behauptet sie.
Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Dort wohnt sie auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht zufrieden und bat die Erzdiözese um eine Versetzung.
Die Erzdiözese fand für sie eine neue Arbeit als Gemeindereferentin im sechs Kilometer entfernten Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost.
Um der nach Arbeitsvertrag obligatorischen Residenzpflicht für Gemeindereferenten nachzukommen, meldete die Gemeindereferentin dort – auf Vorschlag der Schiedsstelle des Paderborner Erzbistums – ihren zweiten Wohnsitz an.
Das ging nicht gut, und die Erzdiözese ließ eine Abmahnung folgen.
Doch aus Sande will die Gemeindereferentin nicht weg. Ihre Kinder würden dort zur Schule gehen und ihr Mann sei im Ort beruflich und freundschaftlich verwurzelt – erklärt sie und zog vor das Paderborner Arbeitsgericht.
„Sie verlangen von mir, daß ich mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.
Die Forderung der Kirche kollidiere mit dem Selbstverständnis und der Auffassung der Gemeindereferentin von Ehe und Familie – sekundiert ihr Rechtsanwalt und unterschlägt, daß seine Mandantin ihren Beruf im vollen Wissen um dessen gemeindegebundenen Charakter gewählt hat.
Im Mai wird sich ein Paderborner Arbeitsrichter erneut mit dem Fall beschäftigen. Die Gemeindereferentin möchte, daß ihr Problem zu einem „Präzedenzfall“ wird.
Schützenhilfe bekam sie auch von der Journalistin Jutta Steinmetz, die den tendenziösen Artikel über ihren Fall in der ‘Neuen Westfälische’ schrieb und dazu auch einen Kommentar verfaßte.
Darin bemüht sie sich, den Fall als Konflikt zwischen den „ Männern im Generalvikariat“ und einer armen „Mitarbeiterin“ auszumalen:
„Schließlich geht es um sechs Kilometer und damit ums Prinzip“ – verfälscht die Journalistin die Situation.
Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale Arbeit von grundlegender Bedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Statt dessen beschwört Frau Steinmetz aus aktuellem Anlaß den „Weltfrauentag“ und unterstellt einen angeblichen „Schlag ins Gesicht der vielen Katholikinnen, die sich für die Kirche engagieren, ihren Glauben zum Beruf gemacht haben.“
Mehr als 75% der Gemeindereferenten seien weiblich. Auf diese Frauen sei die katholische Kirche existentiell angewiesen – deklamiert die Journalistin, ohne zu erklärten, was diese Feststellung mit der Residenzpflicht eines Gemeindereferenten zu tun hat.
Abschließend fordert sie – als ob es das irgendwo gäbe – für Gemeindereferenten eine „problemlose“ Vereinbarung von Beruf und Familie.
© Titelbild: Wikipedia-User „ludger1961“, GFDL
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Donnerstag, 14. August 2008 08:54
Andreas_Rau: @domwe
schön blöd – Sorry, aber wer Essensgeld bezahlt, ohne zu essen ist selber Schuld. Wahrscheinlich machen
SIe auch Kopien auf eigene Kosten, erstellen Bastelanleitungen in Ihrer Freizeit und fahren Kinder von
A nach B auf eigene Kosten. „Macht ja nix, habe ich ja vorher gewusst“. Entschuldigung, geht es noch?
Klar ist eine Residenzpflicht nicht ganz falsch. Aber ehrlich jetzt, hier geht es um 6 (sechs!!!) Kilometer. Eine Strecke, die locker mit dem Fahrrad bewältigt werden kann. Für mich klingt das alles nach einer billigen Ausrede, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.
Klar ist eine Residenzpflicht nicht ganz falsch. Aber ehrlich jetzt, hier geht es um 6 (sechs!!!) Kilometer. Eine Strecke, die locker mit dem Fahrrad bewältigt werden kann. Für mich klingt das alles nach einer billigen Ausrede, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.
Samstag, 17. Mai 2008 09:44
zeitundewigkeit: Wenn die Gemeindereferentin vor Gericht
vor Gericht Recht bekommt, überlegt sich der Arbeitgeber, ob er in Zukunft Laienkräfte einstellt.
Die Frau schießt ein Eigentor!
Die Frau schießt ein Eigentor!
Dienstag, 8. April 2008 14:53
domwe: Was ist den mit der Gemeinde?
Ich bin der Meinung das es in jedem Job Regeln und Gebote gibt mit denen man sich einverstanden erklärt
sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Als Erzieher habe ich die Pflicht, wenn in meinen Dienst
eine Mahlzeit fällt, hierfür Kostgeld zu zahlen. Egal ob ich esse oder nicht. Ich wusste das vorher
und war damit einverstanden!
Frau XY wusste vorher von der Residenzpflicht, sie wusste das wenn sie sich in einer Gemeinde anstellen lässt, dort ein Haus baut, ihre Kinder in ein soziales Netz einbindet das Risiko besteht das sie umziehen muss. Weiterhin besteht in der Arbeit auch die Verpflichtung, dass man nach (ich glaube) 8 Jahren die Stelle wechseln MUSS. Wer heute in Paderborn arbeitet kann in 8 Jahren in Köln arbeiten und es ist verpflichtend. Auch das ist der Job und die Verpflichtungen nahm sie hin.
Frau XY hat sich dafür entschieden das sie nicht weiter in Sande arbeiten möchte. Damit einher geht, dass sie wenn sie in Paderborn in einer Gemeinde arbeitet entweder auf eine 50% stelle abgestuft wird oder sie IHREN Hauptwohnsitz verlagert.
An ihrem Dilemma trägt nicht die Kirche Schuld sondern es ist die Konsequenz ihrer Entscheidung nicht in Sande wohnen zu wollen oder arbeiten zu können. Das hat nichts mit Emanzipation zu tun, sondern lediglich mit Mündigkeit.
Frau XY wusste vorher von der Residenzpflicht, sie wusste das wenn sie sich in einer Gemeinde anstellen lässt, dort ein Haus baut, ihre Kinder in ein soziales Netz einbindet das Risiko besteht das sie umziehen muss. Weiterhin besteht in der Arbeit auch die Verpflichtung, dass man nach (ich glaube) 8 Jahren die Stelle wechseln MUSS. Wer heute in Paderborn arbeitet kann in 8 Jahren in Köln arbeiten und es ist verpflichtend. Auch das ist der Job und die Verpflichtungen nahm sie hin.
Frau XY hat sich dafür entschieden das sie nicht weiter in Sande arbeiten möchte. Damit einher geht, dass sie wenn sie in Paderborn in einer Gemeinde arbeitet entweder auf eine 50% stelle abgestuft wird oder sie IHREN Hauptwohnsitz verlagert.
An ihrem Dilemma trägt nicht die Kirche Schuld sondern es ist die Konsequenz ihrer Entscheidung nicht in Sande wohnen zu wollen oder arbeiten zu können. Das hat nichts mit Emanzipation zu tun, sondern lediglich mit Mündigkeit.
Sonntag, 16. März 2008 15:11
Miroslav Filipovic-Majstorovic: Homo – Hetero
Ein Gemeindereferent muß homolokal und heterosexuell sein.
Das sit Gottes Wille.
Das sit Gottes Wille.
Sonntag, 16. März 2008 12:28
stimme aus dem lutherland: ganzeinfach
na ja machen sie den fall doch nicht so kompliziert… fusionieren sie die gemeinden, reissen sie die kirche ab wo die gemeindereferentin nicht mehr arbeiten wollte und alles is in schönster ordnung…sicher nur eine frage der zeit
Sonntag, 16. März 2008 08:28
Steini1974: Ich frage mich was ganz anderes…
Es ist eine bodenlose Frechheit, was sich hier einige rausnehmen, wenn sie abwertend über GemRef’s hier
schreiben.
Wenn alle GemRef’s in Deutschland ihre Arbeit niederlegen würden, dann würde die Pastoral in Deutschland komplett kollabieren.
Die dt. Bischofskonferenz steht im übrigen absolut hinter diese Berufsgruppe und überarbeitet in einer Kommision die Leitlinien umd diesen Beurf noch besser aufzustellen.
Wenn alle GemRef’s in Deutschland ihre Arbeit niederlegen würden, dann würde die Pastoral in Deutschland komplett kollabieren.
Die dt. Bischofskonferenz steht im übrigen absolut hinter diese Berufsgruppe und überarbeitet in einer Kommision die Leitlinien umd diesen Beurf noch besser aufzustellen.
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