Gemeindereferentin
Billige Kirchenschelte
Im Erzbistum Paderborn weigert sich eine Gemeindereferentin, ihrem Arbeitsvertrag nachzukommen und in der Gemeinde zu wohnen, wo sie angestellt ist. Zur Selbstrechtfertigung überzieht sie ihren Arbeitgeber in der Lokalpresse mit Vorwürfen.
Generalvikariat Paderborn
Generalvikariat Paderborn
© Wikipedia-User „ludger1961“, GFDL
(kreuz.net) Die Tageszeitung ‘Neue Westfälische’ berichtete am 6. März 2008 von einer ungenannten 36jährigen Gemeindereferentin im Erzbistum Paderborn, die nicht in der Gemeinde wohnen mag, wo sie als Gemeindereferentin angestellt ist.

Die Rechtslage ist eindeutig und im Arbeitsvertrag festgelegt: Gemeindereferenten unterliegen einer Residenzpflicht.

Eine Gemeindereferentin soll mit ihrer Familie das Leben in der Gemeinde teilen – formuliert die Erzdiözese eine Binsenwahrheit: „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“

Doch die Gemeindereferentin will das nicht begreifen. Sie schiebt die Schuld vor der ‘Neuen Westfälischen’ ihrem Arbeitgeber in die Schuhe und erklärt medienwirksam von diesem „bitter enttäuscht“ zu sein:

„Das, was Kirche hier tut, paßt nicht zu dem, was sie sagt“ – behauptet sie.

Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.

Dort wohnt sie auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht zufrieden und bat die Erzdiözese um eine Versetzung.

Die Erzdiözese fand für sie eine neue Arbeit als Gemeindereferentin im sechs Kilometer entfernten Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost.

Um der nach Arbeitsvertrag obligatorischen Residenzpflicht für Gemeindereferenten nachzukommen, meldete die Gemeindereferentin dort – auf Vorschlag der Schiedsstelle des Paderborner Erzbistums – ihren zweiten Wohnsitz an.

Das ging nicht gut, und die Erzdiözese ließ eine Abmahnung folgen.

Doch aus Sande will die Gemeindereferentin nicht weg. Ihre Kinder würden dort zur Schule gehen und ihr Mann sei im Ort beruflich und freundschaftlich verwurzelt – erklärt sie und zog vor das Paderborner Arbeitsgericht.

„Sie verlangen von mir, daß ich mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.

Die Forderung der Kirche kollidiere mit dem Selbstverständnis und der Auffassung der Gemeindereferentin von Ehe und Familie – sekundiert ihr Rechtsanwalt und unterschlägt, daß seine Mandantin ihren Beruf im vollen Wissen um dessen gemeindegebundenen Charakter gewählt hat.

Im Mai wird sich ein Paderborner Arbeitsrichter erneut mit dem Fall beschäftigen. Die Gemeindereferentin möchte, daß ihr Problem zu einem „Präzedenzfall“ wird.

Schützenhilfe bekam sie auch von der Journalistin Jutta Steinmetz, die den tendenziösen Artikel über ihren Fall in der ‘Neuen Westfälische’ schrieb und dazu auch einen Kommentar verfaßte.

Darin bemüht sie sich, den Fall als Konflikt zwischen den „ Männern im Generalvikariat“ und einer armen „Mitarbeiterin“ auszumalen:

„Schließlich geht es um sechs Kilometer und damit ums Prinzip“ – verfälscht die Journalistin die Situation.

Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale Arbeit von grundlegender Bedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.

Statt dessen beschwört Frau Steinmetz aus aktuellem Anlaß den „Weltfrauentag“ und unterstellt einen angeblichen „Schlag ins Gesicht der vielen Katholikinnen, die sich für die Kirche engagieren, ihren Glauben zum Beruf gemacht haben.“

Mehr als 75% der Gemeindereferenten seien weiblich. Auf diese Frauen sei die katholische Kirche existentiell angewiesen – deklamiert die Journalistin, ohne zu erklärten, was diese Feststellung mit der Residenzpflicht eines Gemeindereferenten zu tun hat.

Abschließend fordert sie – als ob es das irgendwo gäbe – für Gemeindereferenten eine „problemlose“ Vereinbarung von Beruf und Familie.
      
43 Lesermeinungen
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#43   Andreas_Rau   08:54:41 | Donnerstag, 14. August 2008
@domwe
schön blöd – Sorry, aber wer Essensgeld bezahlt, ohne zu essen ist selber Schuld. Wahrscheinlich machen SIe auch Kopien auf eigene Kosten, erstellen Bastelanleitungen in Ihrer Freizeit und fahren Kinder von A nach B auf eigene Kosten. „Macht ja nix, habe ich ja vorher gewusst“. Entschuldigung, geht es noch?
Klar ist eine Residenzpflicht nicht ganz falsch. Aber ehrlich jetzt, hier geht es um 6 (sechs!!!) Kilometer. Eine Strecke, die locker mit dem Fahrrad bewältigt werden kann. Für mich klingt das alles nach einer billigen Ausrede, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.
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#42   zeitundewigkeit   09:44:10 | Samstag, 17. Mai 2008
Wenn die Gemeindereferentin vor Gericht
vor Gericht Recht bekommt, überlegt sich der Arbeitgeber, ob er in Zukunft Laienkräfte einstellt.
Die Frau schießt ein Eigentor!
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#41   domwe   14:53:37 | Dienstag, 8. April 2008
Was ist den mit der Gemeinde?
Ich bin der Meinung das es in jedem Job Regeln und Gebote gibt mit denen man sich einverstanden erklärt sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Als Erzieher habe ich die Pflicht, wenn in meinen Dienst eine Mahlzeit fällt, hierfür Kostgeld zu zahlen. Egal ob ich esse oder nicht. Ich wusste das vorher und war damit einverstanden!
Frau XY wusste vorher von der Residenzpflicht, sie wusste das wenn sie sich in einer Gemeinde anstellen lässt, dort ein Haus baut, ihre Kinder in ein soziales Netz einbindet das Risiko besteht das sie umziehen muss. Weiterhin besteht in der Arbeit auch die Verpflichtung, dass man nach (ich glaube) 8 Jahren die Stelle wechseln MUSS. Wer heute in Paderborn arbeitet kann in 8 Jahren in Köln arbeiten und es ist verpflichtend. Auch das ist der Job und die Verpflichtungen nahm sie hin.
Frau XY hat sich dafür entschieden das sie nicht weiter in Sande arbeiten möchte. Damit einher geht, dass sie wenn sie in Paderborn in einer Gemeinde arbeitet entweder auf eine 50% stelle abgestuft wird oder sie IHREN Hauptwohnsitz verlagert.
An ihrem Dilemma trägt nicht die Kirche Schuld sondern es ist die Konsequenz ihrer Entscheidung nicht in Sande wohnen zu wollen oder arbeiten zu können. Das hat nichts mit Emanzipation zu tun, sondern lediglich mit Mündigkeit.
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#40   Miroslav Filipovic-Majstorovic   15:11:07 | Sonntag, 16. März 2008
Homo – Hetero
Ein Gemeindereferent muß homolokal und heterosexuell sein.
Das sit Gottes Wille.
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#39   stimme aus dem lutherland   12:28:51 | Sonntag, 16. März 2008
ganzeinfach
na ja machen sie den fall doch nicht so kompliziert… fusionieren sie die gemeinden, reissen sie die kirche ab wo die gemeindereferentin nicht mehr arbeiten wollte und alles is in schönster ordnung…sicher nur eine frage der zeit :-)
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#38   Steini1974   08:28:38 | Sonntag, 16. März 2008
Ich frage mich was ganz anderes…
Es ist eine bodenlose Frechheit, was sich hier einige rausnehmen, wenn sie abwertend über GemRef’s hier schreiben.
Wenn alle GemRef’s in Deutschland ihre Arbeit niederlegen würden, dann würde die Pastoral in Deutschland komplett kollabieren.
Die dt. Bischofskonferenz steht im übrigen absolut hinter diese Berufsgruppe und überarbeitet in einer Kommision die Leitlinien umd diesen Beurf noch besser aufzustellen.
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#37   20mancro5 †   22:26:54 | Samstag, 15. März 2008
Ich frage mich
was daran so schlimm ist wenn diese Frau ein paar Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnt.Das geht wohl ihren Dienstherren nichts an.Ich würde mich in ihrer Situation auf einen Arbeitsgerichtsprozess einlassen.
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#36   Florian Geyer   22:26:53 | Samstag, 15. März 2008
Marcelus
der Gotthard ist wohl schon zu neotheologsch fakultär verhunzt worden.
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#35   Gotthard   22:26:22 | Samstag, 15. März 2008
@marcelus
Geyer kann nicht im Leben der katholischen Kirche stehen …
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#34   Marcelus   22:24:13 | Samstag, 15. März 2008
@Gotthard: F. Geyer ist römisch-katholisch
Sie können ihn also bedenkenlos zu Glaubensfragen konsultieren.
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#33   Gotthard   22:22:50 | Samstag, 15. März 2008
@Floriana Geyer
Mit katholischem Glauben hat das ganz eigentlich nichts zu tun.
Mit katholischem Glauben und Leben hast Du wohl auch nichts zu tun!
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#32   Biene Maja   22:10:57 | Samstag, 15. März 2008
bonifatius Florian Geyer
Ihr habt Recht Danke es kostet alles Geld und schadet uns alle etwas opferbereitschaft würde dieser Dienerin der Kirche empfehlen
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#31   Elendester Sünder   21:53:43 | Samstag, 15. März 2008
An Florian Geyer
Danke für die Erklärung. :-D :)3
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#30   Florian Geyer   21:33:49 | Samstag, 15. März 2008
@E.S…
eine Gemeindereferentin ist in der Regel ein umtriebiges und gschaftlhuberndes Weib welches bei der öffiziellen Kirche als Angestellte arbeitet und von den Kirchensteuern bezahlt wird. Die „Arbeit“ geleistet wird enennt man „Pastorale Tätigkeit“. Darunter versteht man allerlei extrem fade Aktivitäten wie von einer Event Managerin.
Mit katholischem Glauben hat das ganz eigentlich nichts zu tun.
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#29   Elendester Sünder   21:25:19 | Samstag, 15. März 2008
Gemeindereferentin
Was ist eine „Gemeindereferentin“? Ist das wieder so ein neumodisches Wort für Kirchen-Putzfrau?
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#28   )ichthy's   20:59:31 | Samstag, 15. März 2008
Mein Verdacht
Die Dame ist den Verantwortlichen im Bistum aus irgendeinem Grunde nicht recht, man hätte sie gerne los (z.B. weil sie Unruhe stiftet, weil sie faul ist … nur Beispiele!). Nun geht das aber nicht so einfach, zumal in D – und dann sucht man nach einem Grund, mit dem man sie loshaben kann.
Bei jemandem, den man behalten will, weil sie gute Arbeit leistet etc., hätte man bei dieser Konstellation vermutlich gar nicht mit dem Thema Residenzpflicht angefangen.
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#27   Ratibor   18:42:12 | Samstag, 15. März 2008
Stellenwechsel ist sinnvoll
Ähnlich wie bei Priestern halte ich es bei den hauptamtlichen Laienmitarbeitern für sinnvoll, dass man die Stelle ab und zu einmal wechselt. Ich kenne verschiedene Beispiele, wo die lange Präsenz eines Gemeinde- oder Pastoralreferenten („innen“ eingeschlossen) irgendwann einmal zur Belastung geworden ist. Nicht allen gelingt es, sich immer wieder dem Stil eines neuen Pfarrers anzupassen und nehmen für sich eine Art Richtlinienkompetenz in Anspruch (hergeleitet aus der langjährigen Erfahrung vor Ort).
Zum zweiten kann es auch für einen Laienmitarbeiter in der Seelsorge gut sein, durch eine neue Situation in einer anderen Gemeinde wieder neue Motivation zu schöpfen.
Sicherlich ist es dann aber anders als bei einem Priester nicht möglich, die Familie immer mitzuversetzen. 6km sind wahrlich kein Thema – vielleicht sogar zu wenig, wenn man bedenkt, dass auch eine räumliche Distanz (zumindest anderes Dekanat) förderlich für einen Neuanfang an der neuen Stelle ist (viel zu oft mischt man sich sonst in seinem alten Umfeld ein und macht es den Nachfolgern schwer).
Ich komme selber aus einer Familie, die berufsbedingt oft umziehen musste und hab das als Kind nicht wirklich positiv erfahren. Augenmaß und einen Blick für den Einzelfall ist da immer sinnvoll.
Manche Bistümer haben ja auch eine langfristige Personalplanung, so dass sie davon ausgehen, dass man zwar schon einmal einen Umzug in Kauf nehmen muss, nicht zwingend aber bei jedem Stellenwechsel. So kann man vorausplanen.
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#26   bonifatius   18:36:25 | Samstag, 15. März 2008
Fragen eines Laien
Kann mir jemand sage, was eine Amtskirche ist, welches Berufsbild eine Gemeindereferentin hat und ob eine Frau, die ihre rein privaten Angelegenheiten öffentlich gegen den Arbeitgeber ausspielt, obwohl oder weil sie vertraglich gebunden ist, als Seelsorgehelferin geeignet ist? – Sie schadet auch deshalb der Kirche, weil die Journaille diesen Fall für niederträchtige Zwecke instrumentalisiert.
Braucht man bei diesem exorbitanten Gläubigerschwund(Glaubensschwund) überhaupt noch Referentinnen, die Kirchenkassen werden doch immer leerer!
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#25   Steini1974   16:41:04 | Samstag, 15. März 2008
Danke für die Wortklärung…
…aber kommt mal lieber wieder zu eigentlichen Thema zurück!
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#24   HeinrichvonOfterdingen   15:04:10 | Samstag, 15. März 2008
Lieber Marcelus,
Fremdwörter können im Deutschen auf vielerlei Weise insbesondere falsch gebildet werden. Auch ist nicht die Frage auf welche Weise ein Fremdwort gebildet werden kann, sondern wie es sich durchgesetzt hat.
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#23   Marcelus   15:00:24 | Samstag, 15. März 2008
@H.v.O.: Beides geht doch
Im Deutschen können die Fremdworte nach mehreren Prinzipien gebildet werden,
im Unterschied zu vielen anderen Sprachen.
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#22   HeinrichvonOfterdingen   14:56:35 | Samstag, 15. März 2008
Lieber Kurt K., lieber Marcellus,
der terminus technicus ist Bilokation!
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#21   Marcelus   14:53:06 | Samstag, 15. März 2008
Die Zukunft gehört der Multilokalität
Bi-Lokalität wäre ja schonmal nicht schlecht!
Aber der Multi-Lokalität gehört gewiss die Zukunft!
Das ist richtig, denn die Heiligen im Himmel kann man allen Orten der Welt um Hilfe anrufen.
Auch der hl. Padre Pio hat zu Lebzeiten bescheiden angefangen, durch seine gelegentliche Bilokalität.
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#20   Kurt K.   14:47:53 | Samstag, 15. März 2008
Bi? Nein!
Seminare für die Befähigung zur Bilokalität…werden leider nicht angeboten
Bi-Lokalität wäre ja schonmal nicht schlecht!
Aber der Multi-Lokalität gehört gewiss die Zukunft!
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#19   Steini1974   14:28:57 | Samstag, 15. März 2008
Seminare für die Befähigung zur Bilokalität…
…werden leider nicht angeboten :-)
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#18   Marcelus   14:27:05 | Samstag, 15. März 2008
@Kurt K.: Was soll denn das für ein Vergleich sein?
Ich kenne eine Gemeinde, da hat ein Pfarrer mehrere Dörfer (3) „unter sich“, die alle so 4km oder so auseinanderliegen. Da auch ein Pfarrer nicht an drei Orten gleichzietig wohnen kann, wohnt der eben in einem von den drei Dörfern. Da hat die kath, Kirche seltsamerweise nix dagegen …
Immerhin wohnt der Pfarrer in einem der drei Dörfer.
Die gleichzeitige Anwesenheit an mehreren Orten ist einem Normalsterblichen nicht möglich, außer durch ein Wunder Gottes für kurze Zeit.
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#17   Steini1974   14:26:59 | Samstag, 15. März 2008
@HarroMeyer
Da hatte der Apostel Paulus wohl recht,die Frauen in der Gemeinde
Und dich sollte man auch nicht ernst nehmen!
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#16   pietdh   14:17:59 | Samstag, 15. März 2008
@ Kurt K.: Sehr witzig!
Im Bistum Trier leben teilw. mehrere Priester in WGs zusammen – vom Ex-Bischof seinerzeit gefördert. Von denen lebte dann immer nur einer in einem der Orte, für den er zuständig war.
Wer in einem seiner Dörfer lebt, wohnt ja schließlich auch inmitten seiner Gemeinde(n). Das trifft, Kurt K., m.E. eher als dein Vergleich.
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#15   Steini1974   14:00:46 | Samstag, 15. März 2008
Prüfen ist das eine…
aber Prüfen allein schützt nicht vor Dummheit. Wenn das Generalvikariat wirklich geprüft hätte, wäre die Position, auf die es beharrt noch peinlicher.
Mann sollte das wirklich in Relation sehen.
1. wird im Leitfaden der Dt. Bischofskonferenz nicht auf eine bedingunglose Residenzpflicht beharrt.
2. gibt es unzählige Gemeindereferentinnen und Gemeinderefenten in Deutschland, die von der Residenzpflicht aufgrund ihrer Familiensituation befreit sind.
3. gibt es immer mehr Gemeindereferentinnen und Gemeinderefenten in Deutschland, die in mehreren Gemeinden tätig sein müssen, so dass gar nicht mehr dieses Prinzip einhaltbar ist.
Ich habe die Befürchtung, dass die Bistumsleistung in Paderborn immer noch das Berufsbild der Seelsorgshelferin (Vorgängerberuf GemRef) im Kopf hat und nicht das heutige Berufsprofil der GemRef’s. Zumidest war das so noch in den 90er Jahren. Leider scheint es so, dass das Erzbistum auch heute noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt hat.
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#14   iustus   13:50:20 | Samstag, 15. März 2008
@Steini
Es gibt keine „Amtskirche“.
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#13   Kurt K.   13:39:55 | Samstag, 15. März 2008
@ Steini
Was auch vernünftig gewesen wäre: Wahrscheinlich wurde auch im Falle dieser Dame dort deren Vita geprüft. Man hätte es auch ablehnen können, sie zu versetzen in eine andere Gemeinde.
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#12   Steini1974   13:36:50 | Samstag, 15. März 2008
Die Frage ist, wer ist hier wirklich stur?
Ich gehöre selbst dieser Berufsgruppe an. Es ist richtig, dass es eine Residenzpflicht gibt. Aber in meinem Bistum wäre es zu dieser Peinlichkeit nicht gekommen. Bei uns wird peinlichst genau auf die Lebenssituation der betreffenden Person geschaut. In diesem Fall hat die Betreffende ein Eigenheim, eine Familie, die nach Willen des Erzbistum aus ihrem Umfeld gerissen werden soll. Ich bin davon überzeugt, dass in unserem Bistum in so einem Falle die Betreffende von der Residenzpflicht befreit worden wäre, ohne das sie es selbst verlangt hätte müssen.
Ich finde es wirklich beschähmend, dass Amtskirche sich hier selbst in den Widerspruch begibt und bedingunglos auf diese Klausel Residenzpflicht pocht.
Ich selbst hätte sicher nicht den Weg über die Medien gewählt, kann es aber verstehen, dass die Betreffende es tut.
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#11   iustus   13:32:43 | Samstag, 15. März 2008
@wassers
Stimmt. Gemeindereferentin ist nur ein Job. Bei Priestern ist das anders.
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#10   Kurt K.   13:24:13 | Samstag, 15. März 2008
Sehr witzig!
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum 6 km Distanz ein Grund für eine Abmahnung sein sollen.
Dass jeden Sonntag ein Priester aus 20 km angefahren kommt, ist ja mancherorts auch normal
Es geht halt ums „Prinzip“.
Ich kenne eine Gemeinde, da hat ein Pfarrer mehrere Dörfer (3) „unter sich“, die alle so 4km oder so auseinanderliegen. Da auch ein Pfarrer nicht an drei Orten gleichzietig wohnen kann, wohnt der eben in einem von den drei Dörfern. Da hat die kath, Kirche seltsamerweise nix dagegen…
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#9   wassers   13:21:50 | Samstag, 15. März 2008
Konziliare Früchte
Herzlichen Glückwunsch! Das sind die Früchte des letzten Konzils, denn die Laien sollten sich ihrer Stellung neu bewusst werden, anders formuliert: Folgt den Protestanten, denn sie haben den Stand der Kleriker abgeschafft. Die Dame ist eben nur 40 ? Stunden in der Woche tätig, weil es eben nur ein Job und nichts mehr ist! Da hat man Verständnis für ihre Haltung!
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#8   iustus   13:16:58 | Samstag, 15. März 2008
@ Typ
Das sind Gott sei dank wenige. Die sind wahrscheinlich auch nicht geschieden und wiederverheiratet.
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#7   Typ   12:41:41 | Samstag, 15. März 2008
Quatsch
Ein Vorgeschmack auf das, was passiert, wenn es verheiratete Priester gäbe…
Es GIBT verheiratete Priester: In den Ostkirchen, im Bistum Wien, im Bistum Regensburg…
Derartige Probleme sind mir aber dort nicht bekannt.
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum 6 km Distanz ein Grund für eine Abmahnung sein sollen.
Dass jeden Sonntag ein Priester aus 20 km angefahren kommt, ist ja mancherorts auch normal.
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#6   bonifatius   12:32:42 | Samstag, 15. März 2008
Warum?
Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Dort wohnt sie auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht zufrieden . Warum?
Vermutlich geht es hier um einen Präzedenzfall.
Warum? wußte sie nichts von der ResidenzPflicht?
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#5   iustus   12:28:49 | Samstag, 15. März 2008
Vorgeschmack
„Sie verlangen von mir, daß ich mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.
Ein Vorgeschmack auf das, was passiert, wenn es verheiratete Priester gäbe…
Aber im konkreten Fall zu verlangen, wegen sechs Kilometern ein Eigenheim aufzugeben ist abgefahren.
@Johannes: Ja, danken Sie dem Herrn, dass Sie nicht wie diese sind, diese Frommen. Pfui.
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#4   Johannes Damaszenus   12:20:16 | Samstag, 15. März 2008
welch eine Krümelklauberei
Gotthart hat Recht. Angesichts der inzwischen übergroßen Pfarrverbände ist auch die Residenz der Pfarrer nur noch leeres Gerede: Da sind so manche Gemeindeteile leicht auch mal 6km vom Kernbereich entfernt. Und wenn die Familie ein Haus besitzt, der Gatte dort arbeitet, die Kinder dort zur Schule gehen, so sind dies durchaus auch Faktoren, deren Nichtbeachtung auch eine Ehe in die Krise stürzen können. Sollte diese dann scheitern sind die Frommen schnell mit selbstgerechten Sprüchen auf dem Plan. Denn es gibt nichts Zynischeres als Fromme.
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#3   möchtegern-kathole   11:54:18 | Samstag, 15. März 2008
Sehr selten, dass ich …
… Gotthard zustimmen kann. Aber bei 6km kann kaum jemand was dagegen sagen, im Zeitalter der Fahrräder, Busse und Autos.
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#2   HarroMeyer †   11:50:37 | Samstag, 15. März 2008
Da hatte der Apostel Paulus wohl recht,
die Frauen in der Gemeinde sollte man nicht so ernst nehmen.
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#1   Gotthard   11:20:40 | Samstag, 15. März 2008
Residenzpflicht
Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale Arbeit von grundlegenderBedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Die Residenzpflicht soll von grundlegender Bedeutung sein? Ist ein völliger Unfung.
Selbst die meisten Pfarrer residieren heute nicht mehr in den Pfarreien, für die sie Pfarrer sind – bei mehr als einer Pfarrei auch nicht möglich.
Worin eine Entfernung von nur 6 km zwischen Wohnsitz und Pfarrei ein Problem darstellen soll, kann ich nicht erkennen.
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