Im Erzbistum Paderborn weigert sich eine Gemeindereferentin, ihrem Arbeitsvertrag nachzukommen und in der Gemeinde zu wohnen, wo sie angestellt ist. Zur Selbstrechtfertigung überzieht sie ihren Arbeitgeber in der Lokalpresse mit Vorwürfen.
(kreuz.net) Die Tageszeitung ‘Neue Westfälische’ berichtete am 6. März 2008 von einer ungenannten 36jährigen
Gemeindereferentin im Erzbistum Paderborn, die nicht in der Gemeinde wohnen mag, wo sie als Gemeindereferentin
angestellt ist.
Die Rechtslage ist eindeutig und im Arbeitsvertrag festgelegt: Gemeindereferenten unterliegen
einer Residenzpflicht.
Eine Gemeindereferentin soll mit ihrer Familie das Leben in der Gemeinde teilen –
formuliert die Erzdiözese eine Binsenwahrheit: „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“
Doch die Gemeindereferentin
will das nicht begreifen. Sie schiebt die Schuld vor der ‘Neuen Westfälischen’ ihrem Arbeitgeber in die
Schuhe und erklärt medienwirksam von diesem „bitter enttäuscht“ zu sein:
„Das, was Kirche hier tut,
paßt nicht zu dem, was sie sagt“ – behauptet sie.
Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin
in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen.
Dort wohnt sie
auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht
zufrieden und bat die Erzdiözese um eine Versetzung.
Die Erzdiözese fand für sie eine neue Arbeit
als Gemeindereferentin im sechs Kilometer entfernten Pastoralverbund Paderborn Nord-Ost.
Um der nach
Arbeitsvertrag obligatorischen Residenzpflicht für Gemeindereferenten nachzukommen, meldete die Gemeindereferentin
dort – auf Vorschlag der Schiedsstelle des Paderborner Erzbistums – ihren zweiten Wohnsitz an.
Das ging
nicht gut, und die Erzdiözese ließ eine Abmahnung folgen.
Doch aus Sande will die Gemeindereferentin
nicht weg. Ihre Kinder würden dort zur Schule gehen und ihr Mann sei im Ort beruflich und freundschaftlich
verwurzelt – erklärt sie und zog vor das Paderborner Arbeitsgericht.
„Sie verlangen von mir, daß ich
mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie dort vor dem Richter.
Die Forderung der Kirche
kollidiere mit dem Selbstverständnis und der Auffassung der Gemeindereferentin von Ehe und Familie –
sekundiert ihr Rechtsanwalt und unterschlägt, daß seine Mandantin ihren Beruf im vollen Wissen um dessen
gemeindegebundenen Charakter gewählt hat.
Im Mai wird sich ein Paderborner Arbeitsrichter erneut mit
dem Fall beschäftigen. Die Gemeindereferentin möchte, daß ihr Problem zu einem „Präzedenzfall“ wird.
Schützenhilfe bekam sie auch von der Journalistin Jutta Steinmetz, die den tendenziösen Artikel über
ihren Fall in der ‘Neuen Westfälische’ schrieb und dazu auch einen Kommentar verfaßte.
Darin bemüht
sie sich, den Fall als Konflikt zwischen den „ Männern im Generalvikariat“ und einer armen „Mitarbeiterin“
auszumalen:
„Schließlich geht es um sechs Kilometer und damit ums Prinzip“ – verfälscht die Journalistin
die Situation.
Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale
Arbeit von grundlegender Bedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Statt dessen beschwört Frau Steinmetz aus aktuellem Anlaß den „Weltfrauentag“ und unterstellt einen
angeblichen „Schlag ins Gesicht der vielen Katholikinnen, die sich für die Kirche engagieren, ihren Glauben
zum Beruf gemacht haben.“
Mehr als 75% der Gemeindereferenten seien weiblich. Auf diese Frauen sei die
katholische Kirche existentiell angewiesen – deklamiert die Journalistin, ohne zu erklärten, was diese
Feststellung mit der Residenzpflicht eines Gemeindereferenten zu tun hat.
Abschließend fordert sie –
als ob es das irgendwo gäbe – für Gemeindereferenten eine „problemlose“ Vereinbarung von Beruf und Familie.
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43 Lesermeinungen
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#43 Andreas_Rau 08:54:41 | Donnerstag, 14. August 2008
@domwe schön blöd – Sorry, aber wer Essensgeld bezahlt, ohne zu essen ist selber Schuld. Wahrscheinlich
machen SIe auch Kopien auf eigene Kosten, erstellen Bastelanleitungen in Ihrer Freizeit und fahren Kinder
von A nach B auf eigene Kosten. „Macht ja nix, habe ich ja vorher gewusst“. Entschuldigung, geht es noch?
Klar ist eine Residenzpflicht nicht ganz falsch. Aber ehrlich jetzt, hier geht es um 6 (sechs!!!) Kilometer.
Eine Strecke, die locker mit dem Fahrrad bewältigt werden kann. Für mich klingt das alles nach einer
billigen Ausrede, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.
Wenn die Gemeindereferentin vor Gericht vor Gericht Recht bekommt, überlegt sich der Arbeitgeber, ob
er in Zukunft Laienkräfte einstellt. Die Frau schießt ein Eigentor!
Was ist den mit der Gemeinde? Ich bin der Meinung das es in jedem Job Regeln und Gebote gibt mit denen
man sich einverstanden erklärt sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Als Erzieher habe ich die
Pflicht, wenn in meinen Dienst eine Mahlzeit fällt, hierfür Kostgeld zu zahlen. Egal ob ich esse oder
nicht. Ich wusste das vorher und war damit einverstanden! Frau XY wusste vorher von der Residenzpflicht,
sie wusste das wenn sie sich in einer Gemeinde anstellen lässt, dort ein Haus baut, ihre Kinder in ein
soziales Netz einbindet das Risiko besteht das sie umziehen muss. Weiterhin besteht in der Arbeit auch
die Verpflichtung, dass man nach (ich glaube) 8 Jahren die Stelle wechseln MUSS. Wer heute in Paderborn
arbeitet kann in 8 Jahren in Köln arbeiten und es ist verpflichtend. Auch das ist der Job und die Verpflichtungen
nahm sie hin. Frau XY hat sich dafür entschieden das sie nicht weiter in Sande arbeiten möchte. Damit
einher geht, dass sie wenn sie in Paderborn in einer Gemeinde arbeitet entweder auf eine 50% stelle abgestuft
wird oder sie IHREN Hauptwohnsitz verlagert. An ihrem Dilemma trägt nicht die Kirche Schuld sondern es
ist die Konsequenz ihrer Entscheidung nicht in Sande wohnen zu wollen oder arbeiten zu können. Das hat
nichts mit Emanzipation zu tun, sondern lediglich mit Mündigkeit.
ganzeinfach na ja machen sie den fall doch nicht so kompliziert… fusionieren sie die gemeinden, reissen
sie die kirche ab wo die gemeindereferentin nicht mehr arbeiten wollte und alles is in schönster ordnung…sicher
nur eine frage der zeit
Ich frage mich was ganz anderes… Es ist eine bodenlose Frechheit, was sich hier einige rausnehmen, wenn
sie abwertend über GemRef’s hier schreiben. Wenn alle GemRef’s in Deutschland ihre Arbeit niederlegen
würden, dann würde die Pastoral in Deutschland komplett kollabieren. Die dt. Bischofskonferenz steht
im übrigen absolut hinter diese Berufsgruppe und überarbeitet in einer Kommision die Leitlinien umd
diesen Beurf noch besser aufzustellen.
Ich frage mich was daran so schlimm ist wenn diese Frau ein paar Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt
wohnt.Das geht wohl ihren Dienstherren nichts an.Ich würde mich in ihrer Situation auf einen Arbeitsgerichtsprozess
einlassen.
bonifatius Florian Geyer Ihr habt Recht Danke es kostet alles Geld und schadet uns alle etwas opferbereitschaft
würde dieser Dienerin der Kirche empfehlen
@E.S… eine Gemeindereferentin ist in der Regel ein umtriebiges und gschaftlhuberndes Weib welches bei
der öffiziellen Kirche als Angestellte arbeitet und von den Kirchensteuern bezahlt wird. Die „Arbeit“
geleistet wird enennt man „Pastorale Tätigkeit“. Darunter versteht man allerlei extrem fade Aktivitäten
wie von einer Event Managerin. Mit katholischem Glauben hat das ganz eigentlich nichts zu tun.
Mein Verdacht Die Dame ist den Verantwortlichen im Bistum aus irgendeinem Grunde nicht recht, man hätte
sie gerne los (z.B. weil sie Unruhe stiftet, weil sie faul ist … nur Beispiele!). Nun geht das aber
nicht so einfach, zumal in D – und dann sucht man nach einem Grund, mit dem man sie loshaben kann. Bei
jemandem, den man behalten will, weil sie gute Arbeit leistet etc., hätte man bei dieser Konstellation
vermutlich gar nicht mit dem Thema Residenzpflicht angefangen.
Stellenwechsel ist sinnvoll Ähnlich wie bei Priestern halte ich es bei den hauptamtlichen Laienmitarbeitern
für sinnvoll, dass man die Stelle ab und zu einmal wechselt. Ich kenne verschiedene Beispiele, wo die
lange Präsenz eines Gemeinde- oder Pastoralreferenten („innen“ eingeschlossen) irgendwann einmal zur
Belastung geworden ist. Nicht allen gelingt es, sich immer wieder dem Stil eines neuen Pfarrers anzupassen
und nehmen für sich eine Art Richtlinienkompetenz in Anspruch (hergeleitet aus der langjährigen Erfahrung
vor Ort). Zum zweiten kann es auch für einen Laienmitarbeiter in der Seelsorge gut sein, durch eine neue
Situation in einer anderen Gemeinde wieder neue Motivation zu schöpfen. Sicherlich ist es dann aber anders
als bei einem Priester nicht möglich, die Familie immer mitzuversetzen. 6km sind wahrlich kein Thema –
vielleicht sogar zu wenig, wenn man bedenkt, dass auch eine räumliche Distanz (zumindest anderes Dekanat)
förderlich für einen Neuanfang an der neuen Stelle ist (viel zu oft mischt man sich sonst in seinem
alten Umfeld ein und macht es den Nachfolgern schwer). Ich komme selber aus einer Familie, die berufsbedingt
oft umziehen musste und hab das als Kind nicht wirklich positiv erfahren. Augenmaß und einen Blick für
den Einzelfall ist da immer sinnvoll. Manche Bistümer haben ja auch eine langfristige Personalplanung,
so dass sie davon ausgehen, dass man zwar schon einmal einen Umzug in Kauf nehmen muss, nicht zwingend
aber bei jedem Stellenwechsel. So kann man vorausplanen.
Fragen eines Laien Kann mir jemand sage, was eine Amtskirche ist, welches Berufsbild eine Gemeindereferentin
hat und ob eine Frau, die ihre rein privaten Angelegenheiten öffentlich gegen den Arbeitgeber ausspielt,
obwohl oder weil sie vertraglich gebunden ist, als Seelsorgehelferin geeignet ist? – Sie schadet auch
deshalb der Kirche, weil die Journaille diesen Fall für niederträchtige Zwecke instrumentalisiert. Braucht
man bei diesem exorbitanten Gläubigerschwund(Glaubensschwund) überhaupt noch Referentinnen, die Kirchenkassen
werden doch immer leerer!
Lieber Marcelus, Fremdwörter können im Deutschen auf vielerlei Weise insbesondere falsch gebildet werden.
Auch ist nicht die Frage auf welche Weise ein Fremdwort gebildet werden kann, sondern wie es sich durchgesetzt
hat.
Die Zukunft gehört der Multilokalität Bi-Lokalität wäre ja schonmal nicht schlecht! Aber der Multi-Lokalität
gehört gewiss die Zukunft! Das ist richtig, denn die Heiligen im Himmel kann man allen Orten der Welt
um Hilfe anrufen. Auch der hl. Padre Pio hat zu Lebzeiten bescheiden angefangen, durch seine gelegentliche
Bilokalität.
Bi? Nein! Seminare für die Befähigung zur Bilokalität…werden leider nicht angeboten Bi-Lokalität
wäre ja schonmal nicht schlecht! Aber der Multi-Lokalität gehört gewiss die Zukunft!
@Kurt K.: Was soll denn das für ein Vergleich sein? Ich kenne eine Gemeinde, da hat ein Pfarrer mehrere
Dörfer (3) „unter sich“, die alle so 4km oder so auseinanderliegen. Da auch ein Pfarrer nicht an drei
Orten gleichzietig wohnen kann, wohnt der eben in einem von den drei Dörfern. Da hat die kath, Kirche
seltsamerweise nix dagegen … Immerhin wohnt der Pfarrer in einem der drei Dörfer. Die gleichzeitige
Anwesenheit an mehreren Orten ist einem Normalsterblichen nicht möglich, außer durch ein Wunder Gottes
für kurze Zeit.
@ Kurt K.: Sehr witzig! Im Bistum Trier leben teilw. mehrere Priester in WGs zusammen – vom Ex-Bischof
seinerzeit gefördert. Von denen lebte dann immer nur einer in einem der Orte, für den er zuständig
war. Wer in einem seiner Dörfer lebt, wohnt ja schließlich auch inmitten seiner Gemeinde(n). Das trifft,
Kurt K., m.E. eher als dein Vergleich.
Prüfen ist das eine… aber Prüfen allein schützt nicht vor Dummheit. Wenn das Generalvikariat wirklich
geprüft hätte, wäre die Position, auf die es beharrt noch peinlicher. Mann sollte das wirklich in Relation
sehen. 1. wird im Leitfaden der Dt. Bischofskonferenz nicht auf eine bedingunglose Residenzpflicht beharrt.
2. gibt es unzählige Gemeindereferentinnen und Gemeinderefenten in Deutschland, die von der Residenzpflicht
aufgrund ihrer Familiensituation befreit sind. 3. gibt es immer mehr Gemeindereferentinnen und Gemeinderefenten
in Deutschland, die in mehreren Gemeinden tätig sein müssen, so dass gar nicht mehr dieses Prinzip einhaltbar
ist. Ich habe die Befürchtung, dass die Bistumsleistung in Paderborn immer noch das Berufsbild der Seelsorgshelferin
(Vorgängerberuf GemRef) im Kopf hat und nicht das heutige Berufsprofil der GemRef’s. Zumidest war das
so noch in den 90er Jahren. Leider scheint es so, dass das Erzbistum auch heute noch nicht die Zeichen
der Zeit erkannt hat.
@ Steini Was auch vernünftig gewesen wäre: Wahrscheinlich wurde auch im Falle dieser Dame dort deren
Vita geprüft. Man hätte es auch ablehnen können, sie zu versetzen in eine andere Gemeinde.
Die Frage ist, wer ist hier wirklich stur? Ich gehöre selbst dieser Berufsgruppe an. Es ist richtig,
dass es eine Residenzpflicht gibt. Aber in meinem Bistum wäre es zu dieser Peinlichkeit nicht gekommen.
Bei uns wird peinlichst genau auf die Lebenssituation der betreffenden Person geschaut. In diesem Fall
hat die Betreffende ein Eigenheim, eine Familie, die nach Willen des Erzbistum aus ihrem Umfeld gerissen
werden soll. Ich bin davon überzeugt, dass in unserem Bistum in so einem Falle die Betreffende von der
Residenzpflicht befreit worden wäre, ohne das sie es selbst verlangt hätte müssen. Ich finde es wirklich
beschähmend, dass Amtskirche sich hier selbst in den Widerspruch begibt und bedingunglos auf diese Klausel
Residenzpflicht pocht. Ich selbst hätte sicher nicht den Weg über die Medien gewählt, kann es aber
verstehen, dass die Betreffende es tut.
Sehr witzig! Allerdings verstehe ich auch nicht, warum 6 km Distanz ein Grund für eine Abmahnung sein
sollen. Dass jeden Sonntag ein Priester aus 20 km angefahren kommt, ist ja mancherorts auch normal Es
geht halt ums „Prinzip“. Ich kenne eine Gemeinde, da hat ein Pfarrer mehrere Dörfer (3) „unter sich“,
die alle so 4km oder so auseinanderliegen. Da auch ein Pfarrer nicht an drei Orten gleichzietig wohnen
kann, wohnt der eben in einem von den drei Dörfern. Da hat die kath, Kirche seltsamerweise nix dagegen…
Konziliare Früchte Herzlichen Glückwunsch! Das sind die Früchte des letzten Konzils, denn die Laien
sollten sich ihrer Stellung neu bewusst werden, anders formuliert: Folgt den Protestanten, denn sie haben
den Stand der Kleriker abgeschafft. Die Dame ist eben nur 40 ? Stunden in der Woche tätig, weil es eben
nur ein Job und nichts mehr ist! Da hat man Verständnis für ihre Haltung!
Quatsch Ein Vorgeschmack auf das, was passiert, wenn es verheiratete Priester gäbe… Es GIBT verheiratete
Priester: In den Ostkirchen, im Bistum Wien, im Bistum Regensburg… Derartige Probleme sind mir aber
dort nicht bekannt. Allerdings verstehe ich auch nicht, warum 6 km Distanz ein Grund für eine Abmahnung
sein sollen. Dass jeden Sonntag ein Priester aus 20 km angefahren kommt, ist ja mancherorts auch normal.
Warum? Bis vor gut einem Jahr arbeitete die Gemeindereferentin in Sande, einem Stadtteil im Nordwesten
der Kreisstadt Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Dort wohnt sie auch mit ihrem Ehemann und drei Kindern
in einem Eigenheim. Doch mit ihrer Stelle in Sande war sie nicht zufrieden . Warum? Vermutlich geht es
hier um einen Präzedenzfall. Warum? wußte sie nichts von der ResidenzPflicht?
Vorgeschmack „Sie verlangen von mir, daß ich mich von meiner Familie trenne? Als Kirche?“ – jammert sie
dort vor dem Richter. Ein Vorgeschmack auf das, was passiert, wenn es verheiratete Priester gäbe… Aber
im konkreten Fall zu verlangen, wegen sechs Kilometern ein Eigenheim aufzugeben ist abgefahren. @Johannes:
Ja, danken Sie dem Herrn, dass Sie nicht wie diese sind, diese Frommen. Pfui.
welch eine Krümelklauberei Gotthart hat Recht. Angesichts der inzwischen übergroßen Pfarrverbände
ist auch die Residenz der Pfarrer nur noch leeres Gerede: Da sind so manche Gemeindeteile leicht auch
mal 6km vom Kernbereich entfernt. Und wenn die Familie ein Haus besitzt, der Gatte dort arbeitet, die
Kinder dort zur Schule gehen, so sind dies durchaus auch Faktoren, deren Nichtbeachtung auch eine Ehe
in die Krise stürzen können. Sollte diese dann scheitern sind die Frommen schnell mit selbstgerechten
Sprüchen auf dem Plan. Denn es gibt nichts Zynischeres als Fromme.
Residenzpflicht Die Tatsache, daß die Residenzpflicht eines Gemeindereferenten für dessen pastorale
Arbeit von grundlegenderBedeutung ist und erst eine sinnvolle Tätigkeit ermöglicht, unterschlägt sie.
Die Residenzpflicht soll von grundlegender Bedeutung sein? Ist ein völliger Unfung. Selbst die meisten
Pfarrer residieren heute nicht mehr in den Pfarreien, für die sie Pfarrer sind – bei mehr als einer Pfarrei
auch nicht möglich. Worin eine Entfernung von nur 6 km zwischen Wohnsitz und Pfarrei ein Problem darstellen
soll, kann ich nicht erkennen.