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Der Name der Enzyklika + Päpstliche Würdigung + Gegenangriff + Verleumdungsklage + Ein passender Vergleich
Der Name der Enzyklika

Vatikan. Die dritte Enzyklika von Papst Benedikt XVI. wird den Titel ‘Caritas in veritate’ – Liebe in Wahrheit – tragen. Das berichteten italienische Medien am Donnerstag. Das Lehrschreiben, das sich mit der christlichen Soziallehre beschäftigt, streicht die Würde des Menschen heraus und erinnert an den Vorrang des Gemeinwohls im globalen Wirtschaftssystem.

Päpstliche Würdigung

Vatikan. Papst Benedikt XVI. hat in einem Telegramm an die Fokolare-Bewegung das „fruchtbare Leben“ der am Freitag verstorbenen Fokolare-Gründerin Chiara Lubich hervorgehoben. Der Heilige Vater hofft, daß, „jene, die Chiara Lubich kennen gelernt haben und ihr begegnet sind, im Staunen über die Wunder, die Gott durch ihren missionarischen Eifer gewirkt hat, in ihre Fußspuren treten und ihr Charisma am Leben erhalten“.

Gegenangriff

Deutschland. Bei der Urteilbegründung im Prozeß gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen griff der Richter das Bistum Regensburg am Donnerstag scharf an. Das Bistum habe den Priester durch einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Bereits am Freitag konterte Bischof Gerhard Ludwig Müller von Regensburg. Er gab der Justiz Mitschuld an dem Rückfall des Ex-Pfarrers. Nach der ersten Verurteilung im Jahr 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen warnen müssen.

Verleumdungsklage

Deutschland. Der Chef der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, hat den Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Michael Szentei-Heise, wegen Beleidigung und Verleumdung angezeigt. Das berichtete die Tageszeitung ‘Rheinische Post’ am 12. März. Szentei-Heise hatte den Bahnchef als „Führer der neuen Reichsbahn“ bezeichnet, weil die Bahn von einem Ausstellungszug, welcher der NS-Deportationen gedenkt, Trassengebühren verlangt. Zeitgleich zeigt die Bahn in verschiedenen Bahnhöfen eine ähnliche Ausstellung. Szentei-Heise hatte unter anderem erklärt: „Wenn Herr Mehdorn im Dritten Reich in derselben Position gewesen wäre, hätte er mit großer Überzeugung Deportationen angeordnet.“

Werbung der 'Jungen ÖVP Wien'
Werbung der ‘Jungen ÖVP Wien’
Ein passender Vergleich

Österreich. Mit einem unbekleideten Herrn, der im Bett zwischen zwei Frauen liegt und sich nicht entscheiden kann, wirbt die christdemokratische ‘Junge ÖVP Wien’ für die Hebung der Wahlbeteiligung durch eine Stimmabgabe über elektronische Wahlmaschinen im Internet. Die Aktion steht unter dem Motto: „Die richtige Wahl. Junge ÖVP Wien fordert E – Voting“.
      
29 Lesermeinungen
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#29   Sirilo   17:06:45 | Montag, 17. März 2008
@Dr. Heger
Aber bitte, Sie sollten doch wissen, daß der von Ihnen gemeinte Herrscher sich Franz Joseph I. schrieb und geschrieben wird!
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#28   Dr. Christoph Heger   16:53:03 | Montag, 17. März 2008
@Sirilo
„Kaisr Franz Josef II.“ – wer soll denn das gewesen sein?
Fragen Sie nicht dümmer, als Sie sein können! Kleine Nachlässigkeit von mir: natürlich Kaiser Franz Josef I.
MfG
Christoph Heger
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#27   Sirilo   16:34:18 | Montag, 17. März 2008
@Dr. Heger: Kaiser Franz Josef II.?
„Kaisr Franz Josef II.“ – wer soll denn das gewesen sein?
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#26   Dr. Christoph Heger   16:23:05 | Montag, 17. März 2008
Haß macht zuweilen hellsichtig,
unseren Obelix macht er jedoch blind. Vielleicht reicht sein Augenlicht aber noch aus, folgendes zu erkennen:
Kaiser Franz Josef II. hat mitnichten dem Kardinal von Krakau befohlen „diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen Fall zu wählen“. Und dieser Kardinal hat hat dann im Konklave auch keineswegs „für diesen Befehl Propaganda [ge]macht“.
Vielmehr hat der Kaiser diesem Kardinal, der sein Untertan war, den Auftrag gegeben, dem Konklave davon Mitteilung zu machen, daß der Kaiser von einem „alten [s]einen Vorfahren eingeräumten Recht“ Gebrauch macht, nämlich dem Recht (ius vetivum), einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Das Konklave hat sich diesem Recht gebeugt.
Auch kommt unserem blinden Huhn gar nicht die Frage zu Gesicht, wie denn das Führen einer gemeinsamen Sache mit Kriminellen wie (in alphabetischer Reihenfolge) Churchill, Roosevelt, Stalin und anderen nichts zu den von ihm beklagten „über fünfzig Millionen Toten“ beigetragen haben soll.
MfG
Christoph Heger
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#25   HeinrichvonOfterdingen   20:00:11 | Samstag, 15. März 2008
Lieber Obelix,
wenn es Sie mit Schadenfreude erfüllt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, bitte, es sei Ihnen unbenommen. Aber zum einen ist das ein ganz normaler Vorgang, der sich bei jeder Staatsanwaltschaft andauernd abspielt, ohne dass das üblicherweise als Ohrfeige verstanden würde. Aber wenn diese Sichtweise geeignet ist bei Ihnen billige Rachegefühle zu befriedigen, geben Sie sich ihren Gefühlen hin. So billig kriegens Sie ‘s nicht immer.
Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft freilich nur ob ein Rechtsverstoss vorliegt. Sie prüft nicht ob der Inhalt des Buches geschmackvoll ist, sie prüft nicht ob das Buch den Tatsachen entspricht, etc. In Ihren ausgelebten Stammtischgefühlen ist Ihnen das offenbar entgangen.
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#24   Marcelus   19:19:51 | Samstag, 15. März 2008
@obelix: Die Justiz ist aber nicht wirklich auf der Seite des Verfassers des Antireligionsbüchleins
für Bücher,
auch wenn diese meint, daß das Buch gegen kein bundesdeutsches Gesetz verstößt.
Von einer „Watsche“ von Seiten der Justiz kann man deshalb nicht wirklich sprechen.
Das Buch ist aber anscheinend durch demokratische Gesetze geschützt, und wird ja hoffentlich keinen Demokraten stören.
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#23   obelix †   18:18:17 | Samstag, 15. März 2008
@justus
Und es gab entgegen der Behauptung von Methulsalix nichtmal eine Watschn.
Wenn jemand zum Kadi rennt, um ein Buch weg zensieren zu lassen und dabei scheitert, dann hat er von der Judikative „eine Watschn“ bekommen. Sie dürfen das gerne anders sehen und titulieren. Sie sind so frei, das NICHT als Watschn zu definieren. Ich bin so frei, das als Watschn zu definieren.
Dass das die nicht der Richter, sondern bereits der Staatsanwalt ausgeteilt hat, ist für das Ergebnis belanglos. Der Zensurversuch ist gescheitert. Und das ist gut so. Wir leben ja hier schliesslich nicht in einem Gottesstaat; schon gar nicht in einem katholischen.
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#22   iustus   17:55:11 | Samstag, 15. März 2008
Klage
Wir sind uns doch einig: Entgegen der Behauptung von Methusalix und gab kein Gericht und es gab keine Klage. Stattdessen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Und es gab entgegen der Behauptung von Methulsalix nichtmal eine Watschn. Ganz im Gegenteil: Der Oberstaatsanwalt bezeichnete das Buch als „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“.
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#21   obelix †   17:44:18 | Samstag, 15. März 2008
@boni und Kurt K.
bonifatius: @methusalem, gell alter Kämpfer…
sie sind und bleiben ein Kirchenhasser.
boni
Warum das? Weil ich historische Fakten erwähne?
Wie würden Sie es bezeichnen, wenn der Monarch einer europäischen Grossmacht einem Kardinal befiehlt diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen Fall zu wählen und dieser Kardinal dann im Konklave für diesen Befehl Propaganda macht? Eine Eingebung des Heiligen Geistes? Fragt sich nur, wer da vom Heiligen Geist besessen ist. Der Monarch oder sein Lakai, der Kardinal.
Wenn jemand erwähnt, dass die Deutschen und die Österreicher mit Kriminellen gemeinsame Sache gemacht haben und dass das zu über fünfzig Millionen Toten geführt hat; hasst dieser jemand dann die Deutschen und Österreicher?
Genau Kurt K.: Klage versenkt und das wars mit dem Zensurversuch.
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#20   Kurt K.   15:56:53 | Samstag, 15. März 2008
@ HvO: Ich bin kein Jurist
und spalte auch keine Haare.
Die Klage ist nicht durchgekommen, nicht angenommen worden etx etc… jedenfalls etwas in der Art. Wie genau das jetzt juristisch heisst kann ich nicht sagen.
Aber eines weiss ich, HvO, eine „Einstellung des Verfahrens“ (hatte ich selber schon bei mir), bedeutet, dass ein Verfahren wegen Geringfügigkeit oder wegen mangelnder Beweise oder dergleichen eben nicht fortgeführt wird.
Da hier aber der Fall so liegt, dass die StA „keine strafbaren Inhalte erkannte“ kann man nicht von einer „Einstellung des Verfahrens“ reden. Es wurde im Grunde wegen „erwiesener Unschuld“ kein Verfahren gestartet.
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#19   Gotthard   15:54:33 | Samstag, 15. März 2008
Abweisung
Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bereits eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart abgewiesen, weil sie keine strafbaren Inhalte erkannte. Der leitende Oberstaatsanwalt bezeichnete das Buch dennoch als „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“.
Quelle www.fuldaerzeitung.de/…kultur/art180,543049
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#18   HeinrichvonOfterdingen   15:49:35 | Samstag, 15. März 2008
Lieber Kurt K.,
eine Klage abweisen ist etwas anderes. Klagen werden gerichtlich im Zivilprozess abgewiesen.
Im vorliegenden Fall erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie – offenbar mangels hinreichendem Tatverdacht – kein Ermittlungsverfahren einleitet, weil sie keine strafbare Handlung entdecken kann.
Kommt die Staatsanwaltschaft durch ihre Nachforschungen zu der Überzeugung, dass ein hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten bestehe, reicht sie eine Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht ein (Legalitätsprinzip). Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch, teilweise nur mit Zustimmung des Gerichts, obwohl die Ermittlungen genügend Anlass zur Anklageerhebung böten, von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, falls verschiedene, in der Strafprozessordnung näher erläuterte, Gesichtspunkte mehr wiegen, als das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (Opportunitätsprinzip).
Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten zu erzielen. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger. wikipedia
Es handelt sich hier offenbar um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, aus welchen Gründen auch immer.
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#17   Kurt K.   15:38:24 | Samstag, 15. März 2008
HvO: Sie sollten Links die Sie einstellen schon selber lesen!
Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bereits eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart abgewiesen, weil sie keine strafbaren Inhalte erkannte. www.fuldaerzeitung.de/…kultur/art180,543049
Steht in dem von Ihnenn verlinkten Text.
Erst lesen, dann motzen.
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#16   HeinrichvonOfterdingen   15:32:58 | Samstag, 15. März 2008
Lieber Kurt K.,
es wurde keine Klage abgewiesen www.fuldaerzeitung.de/…kultur/art180,543049! Das ist falsch!
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#15   Kurt K.   15:22:46 | Samstag, 15. März 2008
Ochje, die böse Wortwahl!
Jetzt spalten Sie nicht Haare: Die Klage wurde abgewisen.
Ich denke, genau das wollte Methu sagen.
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#14   Marcelus   15:03:04 | Samstag, 15. März 2008
Die sehr subjektiv-parteiische Wortwahl des „Methusalix“ beweist leider nur dessen
Unfähigkeit zu objektiver Betrachtung der Realität.
Methusalix hatte behauptet, Katholiken seien „von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.“
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#13   iustus   15:00:28 | Samstag, 15. März 2008
@ Kurt
Methusalix hatte behauptet, Katholiken seien „von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.“
Noch einmal: Von welchem Gericht?
Ihr Link teilt ja nur mit, dass die Staatsanwaltschaft sich geäußert hat. Und die Äußerung des Oberstaatsanwalts, das Buch sei ein „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“ klingt mir jetzt nicht nach „Katholihen abgewatscht“ …
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#12   Marcelus   14:44:11 | Samstag, 15. März 2008
Die vorgeblich „christliche“ ÖVP ist leider schon lange nicht mehr ernstzunehmen
Mit Christentum hat die ÖVP schon lange nichts mehr zu tun.
Der ÖVP-Bauernbund produziert im Gegenteil seit Jahren seine widerlichen Bauern- und Bäuerinnenpornographiekalender,
als wollte man dort Gott den Herrn auf die Probe stehen.
Kein Wunder, daß schon der Parteiname „ÖVP“ wenig bis gar nichts über die Inhalte der österreichischen „Schwarzen“ aussagt.
Mit dem „Volk“ hat die ÖVP jedenfalls wenig zu tun, mit „Österreich“ nur, weil sie an Österreichs Regierungsposten sitzen.
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#11   Kurt K.   13:35:39 | Samstag, 15. März 2008
@ Iustus: Entgangen
Aschaffenburg. Das Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel“ enthält nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg keine strafbaren Inhalte. Allerdings sei das Buch ein „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“, wird Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten vom Evangelischen Pressedienst (epd) zitiert. Die katholische Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte gegen das bundesweit heftig kritisierte „Ferkelbuch“ von Michael Schmidt-Salomon und Illustrator Helge Nyncke Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. www.redok.de/content/view/1019/38/
Ist Ihnen anscheinend entgangen. Macht nix, jetzt sind Sie ja aufgeklärt.
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#10   iustus   13:23:03 | Samstag, 15. März 2008
@methusalem
Nicht nur die Juden, auch die Katholiken dürfen sich alles erlauben; sogar Zensur missliebiger Bücher. Die haben ja schliesslich auch gegen das „Kleine Ferkel auf Gottsuche“ geklagt und sind von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.
Da ist mir doch etwas entgangen: Vor welchen Gerichten haben Katholiken denn gegen das Buch geklagt? Haben Sie einen Beleg oder phantasieren Sie in der Gegend rum?
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#9   bonifatius   13:18:42 | Samstag, 15. März 2008
@methusalem, gell alter Kämpfer…
sie sind und bleiben ein Kirchenhasser.
boni
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#8   methusalix †   13:00:23 | Samstag, 15. März 2008
@timpressum
timpressum: GEGEN E-VOTING
Mit E Voting kann eine Wahl nicht nur manipuliert werden, sie ist vor allem nicht mehr nachvollziehbar, weil Stimmzettel nicht erneut gezählt werden können!
Deswegen sollen, zumindest in Deutschland, nur Wahlcomputer zugelassen werden, die bei Stimmabgabe automatisch einen Stimmzettel als Beleg drucken.
Wenn dann die Wahl angefochten werden sollte, könnte man als Nachweis immer noch die gedruckten Stimmzettel auszählen. Allerdings könnten die ja auch irgendwie manipuliert werden; was aber auch bei der jetzigen Methode, nur mit Stimmzetteln möglich ist. Siehe die letzte Präsidenten“wahl“ in Russland. Da hat ein „lupenreiner Demokrat“ (Zitat Gerhard Schröder) namens Putin dafür gesorgt, dass sein Wunschkandidat Medwedew sicher durchkommt. Egal ob Wahlcomputer oder nicht; JEDE Wahl ist manipulierbar. Sogar (oder gerade?) ein Konklave, wie die Geschichte beweist.
bonifatius: Verleumdungsklage
Anscheinend können sich die Juden in Deutschland alles erlauben.
Nicht nur die Juden, auch die Katholiken dürfen sich alles erlauben; sogar Zensur missliebiger Bücher. Die haben ja schliesslich auch gegen das „Kleine Ferkel auf Gottsuche“ geklagt und sind von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.
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#7   Tilly   12:50:09 | Samstag, 15. März 2008
Wir sind …
Es ist schon interessant das gerade solche Modernistisch-liberale Gruppen gegen Bischof Müller vorgehen denen es sonst gar nicht liberal genug zugehen kann.
Die sonst für Frauen- und Homopriestertum sind! :-$
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#6   HeinrichvonOfterdingen   12:44:21 | Samstag, 15. März 2008
Lieber HBR,
Nach Ansicht von Peter Heibel, dem Vorsitzenden der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, haben im Fall K. mehrere Instanzen versagt: Die Justiz habe nicht genau genug hingeschaut, was K. während seiner Bewährungszeit trieb, sein Therapeut habe dann das Urgutachten außer Acht gelassen. „Und die Kirche“, sagt Heibel, „hat extrem fahrlässig agiert. Alle zusammen haben die Gefahr, die von einem Pädophilen ausgeht, nicht ernst genommen.“ (aus SüddeutscheZeitung URL: /bayern/artikel/883/163427/ Datum und Zeit: 14.03.2008 – 09:45)
… laut Peter Heibel haben also die Dirche, der Therapeut und die Justiz versagt. Dies ist sehr bedauerlich und sollte allen denjenigen, die in diesem Fall Schuld auf sich geladen haben Anlaß sein, Maßnahmen zu ergreifen, dass sich so was nicht mehr wiederholt. Stattdessen wird einseitig und durchaus zeitgeistig auf das Ordinariat gezeigt, als ob es allein Schuld sei. Insbesondere die Selbstgerechtigkeit der Justiz ist unbegreiflich.
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#5   bonifatius   12:13:48 | Samstag, 15. März 2008
Verleumdungsklage
Anscheinend können sich die Juden in Deutschland alles erlauben. Bin gespannt, wie sich unsere Justitia verhält. Übrigens unterschätzt Mehdorn die J.A. Er soll sich warm anziehen. Es ist anzunehmen, da er nun stärker gemobbt wird.
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#4   HBR   12:10:57 | Samstag, 15. März 2008
Angriff zurecht
Deutschland. Bei der Urteilbegründung im Prozeß gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen griff der Richter das Bistum Regensburg am Donnerstag scharf an. Das Bistum habe den Priester durch einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Bereits am Freitag konterte Bischof Gerhard Ludwig Müller von Regensburg. Er gab der Justiz Mitschuld an dem Rückfall des Ex-Pfarrers. Nach der ersten Verurteilung im Jahr 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen warnen müssen
Die Richter haben das Bistum zu Recht angegriffen. Leider ist es in der Kirche so, dass der Kinderschändung schuldige Priester in der Regel nicht suspendiert werden. Noch schlimmer finde ich, dass statt Aufklärung die Kirche gerne eine Verschleierungstaktik fährt. Es wäre wesentlich besser, wenn ein schuldiger Priester aus dem Amt entfernt würde und die Kirche offensiv au dern Aufklärung der Sache mitarbeiten würde, anstatt zu verschleiern.
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#3   matt2 †   11:50:35 | Samstag, 15. März 2008
Selbstdarstellung der Polithure…
sie verkauft ihr Fleisch und buhlt um Wählerstimmen. Ein höchst würdiger Vorgang das Ganze. Die Quintessenz von Demoks Gleichmacherregime: jeder darf sein Stimmchen abgeben, du darfst dich zu einem aus dem primitiven Volk machen, zu einem unter Millionen, um vertrottelte Parteien zu wählen die keiner braucht.
Bei aller Bescheidenheit: meine Stimme gilt mir als bedeutsamer als der gesamte vertrottelte Politzirkus mitsamt seinen Politclowns und seinem verblendeten Wählervolk. Darum werde ich meine Stimme auch zeitlebens dafür verwenden, dass dieser Schwachsinn aufhört und ein gütiges, autoritäres, christliches Staatswesen an seine Stelle tritt.
Das ist die Macht, die ich ausstrahle, dass ich mich um Demoks Spielregeln nicht scheren muss. Und ich weiss, dass ich dabei nur mein Recht vertrete. Das Herrscherprinzip lässt sich nicht negieren, es lässt sich nicht unterwerfen, es unterwirft. So ist es ihm von Gott gegeben. Mach Deine Wahlspielchen, türme die Stimmen der Chaoten auf einen Haufen. Das beeindruckt mich nicht, denn ICH BIN KÖNIG! Mir ist es bestimmt zu herrschen, JAWOHL!
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#2   möchtegern-kathole   09:54:42 | Samstag, 15. März 2008
@timpressum
das ist doch der Sinn und Zweck dieses E-Voting. In ein paar Jahren läuft alles über einen Zentralcomputer, dessen Admin-Password nur die Regierung besitzt. Den Beteuerungen, es ginge um die Praktikabilität, glaubt sowieso nur noch Lieschen Müller.
An was erkennt man, dass ein Politiker lügt? Daran, dass er den Mund öffnet.
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#1   timpressum †   09:34:20 | Samstag, 15. März 2008
GEGEN E-VOTING
Mit E Voting kann eine Wahl nicht nur manipuliert werden, sie ist vor allem nicht mehr nachvollziehbar, weil Stimmzettel nicht erneut gezählt werden können!
Der junge Mann im Bett würde sich sicher auch nicht für die Gummipuppe entscheiden, wenn ne echte Frau neben ihm im Bett liegen würde!
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