Der Name der Enzyklika + Päpstliche Würdigung + Gegenangriff + Verleumdungsklage + Ein passender Vergleich
Der Name der Enzyklika
Vatikan. Die dritte Enzyklika von Papst Benedikt XVI. wird den Titel ‘Caritas
in veritate’ – Liebe in Wahrheit – tragen. Das berichteten italienische Medien am Donnerstag. Das Lehrschreiben,
das sich mit der christlichen Soziallehre beschäftigt, streicht die Würde des Menschen heraus und erinnert
an den Vorrang des Gemeinwohls im globalen Wirtschaftssystem.
Päpstliche Würdigung
Vatikan. Papst
Benedikt XVI. hat in einem Telegramm an die Fokolare-Bewegung das „fruchtbare Leben“ der am Freitag verstorbenen
Fokolare-Gründerin Chiara Lubich hervorgehoben. Der Heilige Vater hofft, daß, „jene, die Chiara Lubich
kennen gelernt haben und ihr begegnet sind, im Staunen über die Wunder, die Gott durch ihren missionarischen
Eifer gewirkt hat, in ihre Fußspuren treten und ihr Charisma am Leben erhalten“.
Gegenangriff
Deutschland.
Bei der Urteilbegründung im Prozeß gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen griff der Richter das Bistum
Regensburg am Donnerstag scharf an. Das Bistum habe den Priester durch einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge
in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Bereits am Freitag konterte Bischof Gerhard Ludwig Müller von
Regensburg. Er gab der Justiz Mitschuld an dem Rückfall des Ex-Pfarrers. Nach der ersten Verurteilung
im Jahr 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen
warnen müssen.
Verleumdungsklage
Deutschland. Der Chef der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, hat den
Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Michael Szentei-Heise, wegen Beleidigung und Verleumdung
angezeigt. Das berichtete die Tageszeitung ‘Rheinische Post’ am 12. März. Szentei-Heise hatte den Bahnchef
als „Führer der neuen Reichsbahn“ bezeichnet, weil die Bahn von einem Ausstellungszug, welcher der NS-Deportationen
gedenkt, Trassengebühren verlangt. Zeitgleich zeigt die Bahn in verschiedenen Bahnhöfen eine ähnliche
Ausstellung. Szentei-Heise hatte unter anderem erklärt: „Wenn Herr Mehdorn im Dritten Reich in derselben
Position gewesen wäre, hätte er mit großer Überzeugung Deportationen angeordnet.“
Werbung der ‘Jungen ÖVP Wien’
Ein passender Vergleich
Österreich. Mit einem unbekleideten Herrn, der im Bett zwischen zwei Frauen liegt und sich nicht entscheiden
kann, wirbt die christdemokratische ‘Junge ÖVP Wien’ für die Hebung der Wahlbeteiligung durch eine Stimmabgabe
über elektronische Wahlmaschinen im Internet. Die Aktion steht unter dem Motto: „Die richtige Wahl. Junge
ÖVP Wien fordert E – Voting“.
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29 Lesermeinungen
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@Sirilo „Kaisr Franz Josef II.“ – wer soll denn das gewesen sein? Fragen Sie nicht dümmer, als Sie sein
können! Kleine Nachlässigkeit von mir: natürlich Kaiser Franz Josef I. MfG Christoph Heger
Haß macht zuweilen hellsichtig, unseren Obelix macht er jedoch blind. Vielleicht reicht sein Augenlicht
aber noch aus, folgendes zu erkennen: Kaiser Franz Josef II. hat mitnichten dem Kardinal von Krakau befohlen
„diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen Fall zu wählen“. Und dieser Kardinal hat hat dann
im Konklave auch keineswegs „für diesen Befehl Propaganda [ge]macht“. Vielmehr hat der Kaiser diesem
Kardinal, der sein Untertan war, den Auftrag gegeben, dem Konklave davon Mitteilung zu machen, daß der
Kaiser von einem „alten [s]einen Vorfahren eingeräumten Recht“ Gebrauch macht, nämlich dem Recht (ius
vetivum), einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Das Konklave hat sich diesem Recht gebeugt. Auch
kommt unserem blinden Huhn gar nicht die Frage zu Gesicht, wie denn das Führen einer gemeinsamen Sache
mit Kriminellen wie (in alphabetischer Reihenfolge) Churchill, Roosevelt, Stalin und anderen nichts zu
den von ihm beklagten „über fünfzig Millionen Toten“ beigetragen haben soll. MfG Christoph Heger
Lieber Obelix, wenn es Sie mit Schadenfreude erfüllt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt
hat, bitte, es sei Ihnen unbenommen. Aber zum einen ist das ein ganz normaler Vorgang, der sich bei jeder
Staatsanwaltschaft andauernd abspielt, ohne dass das üblicherweise als Ohrfeige verstanden würde. Aber
wenn diese Sichtweise geeignet ist bei Ihnen billige Rachegefühle zu befriedigen, geben Sie sich ihren
Gefühlen hin. So billig kriegens Sie ‘s nicht immer. Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft freilich
nur ob ein Rechtsverstoss vorliegt. Sie prüft nicht ob der Inhalt des Buches geschmackvoll ist, sie prüft
nicht ob das Buch den Tatsachen entspricht, etc. In Ihren ausgelebten Stammtischgefühlen ist Ihnen das
offenbar entgangen.
@obelix: Die Justiz ist aber nicht wirklich auf der Seite des Verfassers des Antireligionsbüchleins für
Bücher, auch wenn diese meint, daß das Buch gegen kein bundesdeutsches Gesetz verstößt. Von einer
„Watsche“ von Seiten der Justiz kann man deshalb nicht wirklich sprechen. Das Buch ist aber anscheinend
durch demokratische Gesetze geschützt, und wird ja hoffentlich keinen Demokraten stören.
@justus Und es gab entgegen der Behauptung von Methulsalix nichtmal eine Watschn. Wenn jemand zum Kadi
rennt, um ein Buch weg zensieren zu lassen und dabei scheitert, dann hat er von der Judikative „eine Watschn“
bekommen. Sie dürfen das gerne anders sehen und titulieren. Sie sind so frei, das NICHT als Watschn zu
definieren. Ich bin so frei, das als Watschn zu definieren. Dass das die nicht der Richter, sondern bereits
der Staatsanwalt ausgeteilt hat, ist für das Ergebnis belanglos. Der Zensurversuch ist gescheitert. Und
das ist gut so. Wir leben ja hier schliesslich nicht in einem Gottesstaat; schon gar nicht in einem katholischen.
Klage Wir sind uns doch einig: Entgegen der Behauptung von Methusalix und gab kein Gericht und es gab
keine Klage. Stattdessen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Und es gab entgegen der Behauptung
von Methulsalix nichtmal eine Watschn. Ganz im Gegenteil: Der Oberstaatsanwalt bezeichnete das Buch als
„perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“.
@boni und Kurt K. bonifatius: @methusalem, gell alter Kämpfer… sie sind und bleiben ein Kirchenhasser.
boni Warum das? Weil ich historische Fakten erwähne? Wie würden Sie es bezeichnen, wenn der Monarch
einer europäischen Grossmacht einem Kardinal befiehlt diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen
Fall zu wählen und dieser Kardinal dann im Konklave für diesen Befehl Propaganda macht? Eine Eingebung
des Heiligen Geistes? Fragt sich nur, wer da vom Heiligen Geist besessen ist. Der Monarch oder sein Lakai,
der Kardinal. Wenn jemand erwähnt, dass die Deutschen und die Österreicher mit Kriminellen gemeinsame
Sache gemacht haben und dass das zu über fünfzig Millionen Toten geführt hat; hasst dieser jemand dann
die Deutschen und Österreicher? Genau Kurt K.: Klage versenkt und das wars mit dem Zensurversuch.
@ HvO: Ich bin kein Jurist und spalte auch keine Haare. Die Klage ist nicht durchgekommen, nicht angenommen
worden etx etc… jedenfalls etwas in der Art. Wie genau das jetzt juristisch heisst kann ich nicht sagen.
Aber eines weiss ich, HvO, eine „Einstellung des Verfahrens“ (hatte ich selber schon bei mir), bedeutet,
dass ein Verfahren wegen Geringfügigkeit oder wegen mangelnder Beweise oder dergleichen eben nicht fortgeführt
wird. Da hier aber der Fall so liegt, dass die StA „keine strafbaren Inhalte erkannte“ kann man nicht
von einer „Einstellung des Verfahrens“ reden. Es wurde im Grunde wegen „erwiesener Unschuld“ kein Verfahren
gestartet.
Abweisung Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bereits eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung
der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart abgewiesen, weil sie keine strafbaren Inhalte erkannte.
Der leitende Oberstaatsanwalt bezeichnete das Buch dennoch als „perfides Machwerk in der Maske des religiösen
Kinderbuchs“. Quelle www.fuldaerzeitung.de/…kultur/art180,543049
Lieber Kurt K., eine Klage abweisen ist etwas anderes. Klagen werden gerichtlich im Zivilprozess abgewiesen.
Im vorliegenden Fall erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie – offenbar mangels hinreichendem Tatverdacht –
kein Ermittlungsverfahren einleitet, weil sie keine strafbare Handlung entdecken kann. Kommt die Staatsanwaltschaft
durch ihre Nachforschungen zu der Überzeugung, dass ein hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten bestehe,
reicht sie eine Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht ein (Legalitätsprinzip). Andernfalls stellt
die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch, teilweise nur mit Zustimmung
des Gerichts, obwohl die Ermittlungen genügend Anlass zur Anklageerhebung böten, von der Erhebung der
öffentlichen Klage absehen, falls verschiedene, in der Strafprozessordnung näher erläuterte, Gesichtspunkte
mehr wiegen, als das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (Opportunitätsprinzip). Entgegen einer
verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung
des Angeklagten zu erzielen. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen
noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger. wikipedia Es handelt sich hier offenbar um eine Einstellung
des Ermittlungsverfahrens, aus welchen Gründen auch immer.
HvO: Sie sollten Links die Sie einstellen schon selber lesen! Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft
Aschaffenburg bereits eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart
abgewiesen, weil sie keine strafbaren Inhalte erkannte. www.fuldaerzeitung.de/…kultur/art180,543049
Steht in dem von Ihnenn verlinkten Text. Erst lesen, dann motzen.
Die sehr subjektiv-parteiische Wortwahl des „Methusalix“ beweist leider nur dessen Unfähigkeit zu objektiver
Betrachtung der Realität. Methusalix hatte behauptet, Katholiken seien „von ordentlichen Gerichten abgewatscht
worden.“
@ Kurt Methusalix hatte behauptet, Katholiken seien „von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.“ Noch
einmal: Von welchem Gericht? Ihr Link teilt ja nur mit, dass die Staatsanwaltschaft sich geäußert hat.
Und die Äußerung des Oberstaatsanwalts, das Buch sei ein „perfides Machwerk in der Maske des religiösen
Kinderbuchs“ klingt mir jetzt nicht nach „Katholihen abgewatscht“ …
Die vorgeblich „christliche“ ÖVP ist leider schon lange nicht mehr ernstzunehmen Mit Christentum hat
die ÖVP schon lange nichts mehr zu tun. Der ÖVP-Bauernbund produziert im Gegenteil seit Jahren seine
widerlichen Bauern- und Bäuerinnenpornographiekalender, als wollte man dort Gott den Herrn auf die Probe
stehen. Kein Wunder, daß schon der Parteiname „ÖVP“ wenig bis gar nichts über die Inhalte der österreichischen
„Schwarzen“ aussagt. Mit dem „Volk“ hat die ÖVP jedenfalls wenig zu tun, mit „Österreich“ nur, weil
sie an Österreichs Regierungsposten sitzen.
@ Iustus: Entgangen Aschaffenburg. Das Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?, fragte das kleine Ferkel“
enthält nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg keine strafbaren Inhalte. Allerdings sei
das Buch ein „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“, wird Oberstaatsanwalt Ernst
Wich-Knoten vom Evangelischen Pressedienst (epd) zitiert. Die katholische Diözese Rottenburg-Stuttgart
hatte gegen das bundesweit heftig kritisierte „Ferkelbuch“ von Michael Schmidt-Salomon und Illustrator
Helge Nyncke Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. www.redok.de/content/view/1019/38/ Ist Ihnen
anscheinend entgangen. Macht nix, jetzt sind Sie ja aufgeklärt.
@methusalem Nicht nur die Juden, auch die Katholiken dürfen sich alles erlauben; sogar Zensur missliebiger
Bücher. Die haben ja schliesslich auch gegen das „Kleine Ferkel auf Gottsuche“ geklagt und sind von ordentlichen
Gerichten abgewatscht worden. Da ist mir doch etwas entgangen: Vor welchen Gerichten haben Katholiken
denn gegen das Buch geklagt? Haben Sie einen Beleg oder phantasieren Sie in der Gegend rum?
@timpressum timpressum: GEGEN E-VOTING Mit E Voting kann eine Wahl nicht nur manipuliert werden, sie ist
vor allem nicht mehr nachvollziehbar, weil Stimmzettel nicht erneut gezählt werden können! Deswegen
sollen, zumindest in Deutschland, nur Wahlcomputer zugelassen werden, die bei Stimmabgabe automatisch
einen Stimmzettel als Beleg drucken. Wenn dann die Wahl angefochten werden sollte, könnte man als Nachweis
immer noch die gedruckten Stimmzettel auszählen. Allerdings könnten die ja auch irgendwie manipuliert
werden; was aber auch bei der jetzigen Methode, nur mit Stimmzetteln möglich ist. Siehe die letzte Präsidenten“wahl“
in Russland. Da hat ein „lupenreiner Demokrat“ (Zitat Gerhard Schröder) namens Putin dafür gesorgt,
dass sein Wunschkandidat Medwedew sicher durchkommt. Egal ob Wahlcomputer oder nicht; JEDE Wahl ist manipulierbar.
Sogar (oder gerade?) ein Konklave, wie die Geschichte beweist. bonifatius: Verleumdungsklage Anscheinend
können sich die Juden in Deutschland alles erlauben. Nicht nur die Juden, auch die Katholiken dürfen
sich alles erlauben; sogar Zensur missliebiger Bücher. Die haben ja schliesslich auch gegen das „Kleine
Ferkel auf Gottsuche“ geklagt und sind von ordentlichen Gerichten abgewatscht worden.
Wir sind … Es ist schon interessant das gerade solche Modernistisch-liberale Gruppen gegen Bischof Müller
vorgehen denen es sonst gar nicht liberal genug zugehen kann. Die sonst für Frauen- und Homopriestertum
sind!
Lieber HBR, Nach Ansicht von Peter Heibel, dem Vorsitzenden der Initiative gegen Gewalt und sexuellen
Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, haben im Fall K. mehrere Instanzen versagt: Die Justiz habe nicht
genau genug hingeschaut, was K. während seiner Bewährungszeit trieb, sein Therapeut habe dann das Urgutachten
außer Acht gelassen. „Und die Kirche“, sagt Heibel, „hat extrem fahrlässig agiert. Alle zusammen haben
die Gefahr, die von einem Pädophilen ausgeht, nicht ernst genommen.“ (aus SüddeutscheZeitung URL: /bayern/artikel/883/163427/
Datum und Zeit: 14.03.2008 – 09:45) … laut Peter Heibel haben also die Dirche, der Therapeut und die
Justiz versagt. Dies ist sehr bedauerlich und sollte allen denjenigen, die in diesem Fall Schuld auf sich
geladen haben Anlaß sein, Maßnahmen zu ergreifen, dass sich so was nicht mehr wiederholt. Stattdessen
wird einseitig und durchaus zeitgeistig auf das Ordinariat gezeigt, als ob es allein Schuld sei. Insbesondere
die Selbstgerechtigkeit der Justiz ist unbegreiflich.
Verleumdungsklage Anscheinend können sich die Juden in Deutschland alles erlauben. Bin gespannt, wie
sich unsere Justitia verhält. Übrigens unterschätzt Mehdorn die J.A. Er soll sich warm anziehen. Es
ist anzunehmen, da er nun stärker gemobbt wird.
Angriff zurecht Deutschland. Bei der Urteilbegründung im Prozeß gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen
griff der Richter das Bistum Regensburg am Donnerstag scharf an. Das Bistum habe den Priester durch einen
erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Bereits am Freitag konterte
Bischof Gerhard Ludwig Müller von Regensburg. Er gab der Justiz Mitschuld an dem Rückfall des Ex-Pfarrers.
Nach der ersten Verurteilung im Jahr 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist
vor dem pädophilen Geistlichen warnen müssen Die Richter haben das Bistum zu Recht angegriffen. Leider
ist es in der Kirche so, dass der Kinderschändung schuldige Priester in der Regel nicht suspendiert werden.
Noch schlimmer finde ich, dass statt Aufklärung die Kirche gerne eine Verschleierungstaktik fährt. Es
wäre wesentlich besser, wenn ein schuldiger Priester aus dem Amt entfernt würde und die Kirche offensiv
au dern Aufklärung der Sache mitarbeiten würde, anstatt zu verschleiern.
Selbstdarstellung der Polithure… sie verkauft ihr Fleisch und buhlt um Wählerstimmen. Ein höchst würdiger
Vorgang das Ganze. Die Quintessenz von Demoks Gleichmacherregime: jeder darf sein Stimmchen abgeben, du
darfst dich zu einem aus dem primitiven Volk machen, zu einem unter Millionen, um vertrottelte Parteien
zu wählen die keiner braucht. Bei aller Bescheidenheit: meine Stimme gilt mir als bedeutsamer als der
gesamte vertrottelte Politzirkus mitsamt seinen Politclowns und seinem verblendeten Wählervolk. Darum
werde ich meine Stimme auch zeitlebens dafür verwenden, dass dieser Schwachsinn aufhört und ein gütiges,
autoritäres, christliches Staatswesen an seine Stelle tritt. Das ist die Macht, die ich ausstrahle, dass
ich mich um Demoks Spielregeln nicht scheren muss. Und ich weiss, dass ich dabei nur mein Recht vertrete.
Das Herrscherprinzip lässt sich nicht negieren, es lässt sich nicht unterwerfen, es unterwirft. So ist
es ihm von Gott gegeben. Mach Deine Wahlspielchen, türme die Stimmen der Chaoten auf einen Haufen. Das
beeindruckt mich nicht, denn ICH BIN KÖNIG! Mir ist es bestimmt zu herrschen, JAWOHL!
@timpressum das ist doch der Sinn und Zweck dieses E-Voting. In ein paar Jahren läuft alles über einen
Zentralcomputer, dessen Admin-Password nur die Regierung besitzt. Den Beteuerungen, es ginge um die Praktikabilität,
glaubt sowieso nur noch Lieschen Müller. An was erkennt man, dass ein Politiker lügt? Daran, dass er
den Mund öffnet.
GEGEN E-VOTING Mit E Voting kann eine Wahl nicht nur manipuliert werden, sie ist vor allem nicht mehr
nachvollziehbar, weil Stimmzettel nicht erneut gezählt werden können! Der junge Mann im Bett würde
sich sicher auch nicht für die Gummipuppe entscheiden, wenn ne echte Frau neben ihm im Bett liegen würde!