kreuzmeldungen
Der Name der Enzyklika + Päpstliche Würdigung + Gegenangriff + Verleumdungsklage + Ein passender Vergleich
Der Name der EnzyklikaVatikan. Die dritte Enzyklika von Papst Benedikt XVI. wird den Titel ‘Caritas in veritate’ – Liebe in Wahrheit – tragen. Das berichteten italienische Medien am Donnerstag. Das Lehrschreiben, das sich mit der christlichen Soziallehre beschäftigt, streicht die Würde des Menschen heraus und erinnert an den Vorrang des Gemeinwohls im globalen Wirtschaftssystem.
Päpstliche Würdigung
Vatikan. Papst Benedikt XVI. hat in einem Telegramm an die Fokolare-Bewegung das „fruchtbare Leben“ der am Freitag verstorbenen Fokolare-Gründerin Chiara Lubich hervorgehoben. Der Heilige Vater hofft, daß, „jene, die Chiara Lubich kennen gelernt haben und ihr begegnet sind, im Staunen über die Wunder, die Gott durch ihren missionarischen Eifer gewirkt hat, in ihre Fußspuren treten und ihr Charisma am Leben erhalten“.
Gegenangriff
Deutschland. Bei der Urteilbegründung im Prozeß gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen griff der Richter das Bistum Regensburg am Donnerstag scharf an. Das Bistum habe den Priester durch einen erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Bereits am Freitag konterte Bischof Gerhard Ludwig Müller von Regensburg. Er gab der Justiz Mitschuld an dem Rückfall des Ex-Pfarrers. Nach der ersten Verurteilung im Jahr 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen warnen müssen.
Verleumdungsklage
Deutschland. Der Chef der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, hat den Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Michael Szentei-Heise, wegen Beleidigung und Verleumdung angezeigt. Das berichtete die Tageszeitung ‘Rheinische Post’ am 12. März. Szentei-Heise hatte den Bahnchef als „Führer der neuen Reichsbahn“ bezeichnet, weil die Bahn von einem Ausstellungszug, welcher der NS-Deportationen gedenkt, Trassengebühren verlangt. Zeitgleich zeigt die Bahn in verschiedenen Bahnhöfen eine ähnliche Ausstellung. Szentei-Heise hatte unter anderem erklärt: „Wenn Herr Mehdorn im Dritten Reich in derselben Position gewesen wäre, hätte er mit großer Überzeugung Deportationen angeordnet.“
Ein passender Vergleich
Österreich. Mit einem unbekleideten Herrn, der im Bett zwischen zwei Frauen liegt und sich nicht entscheiden kann, wirbt die christdemokratische ‘Junge ÖVP Wien’ für die Hebung der Wahlbeteiligung durch eine Stimmabgabe über elektronische Wahlmaschinen im Internet. Die Aktion steht unter dem Motto: „Die richtige Wahl. Junge ÖVP Wien fordert E – Voting“.
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Montag, 17. März 2008 17:06
Sirilo: @Dr. Heger
Aber bitte, Sie sollten doch wissen, daß der von Ihnen gemeinte Herrscher sich Franz Joseph I. schrieb und geschrieben wird!
Montag, 17. März 2008 16:53
Dr. Christoph Heger: @Sirilo
„Kaisr Franz Josef II.“ – wer soll denn das gewesen sein?
Fragen Sie nicht dümmer, als Sie sein können! Kleine Nachlässigkeit von mir: natürlich Kaiser Franz Josef I.
MfG
Christoph Heger
Fragen Sie nicht dümmer, als Sie sein können! Kleine Nachlässigkeit von mir: natürlich Kaiser Franz Josef I.
MfG
Christoph Heger
Montag, 17. März 2008 16:34
Sirilo: @Dr. Heger: Kaiser Franz Josef II.?
„Kaisr Franz Josef II.“ – wer soll denn das gewesen sein?
Montag, 17. März 2008 16:23
Dr. Christoph Heger: Haß macht zuweilen hellsichtig,
unseren Obelix macht er jedoch blind. Vielleicht reicht sein Augenlicht aber noch aus, folgendes zu erkennen:
Kaiser Franz Josef II. hat mitnichten dem Kardinal von Krakau befohlen „diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen Fall zu wählen“. Und dieser Kardinal hat hat dann im Konklave auch keineswegs „für diesen Befehl Propaganda [ge]macht“.
Vielmehr hat der Kaiser diesem Kardinal, der sein Untertan war, den Auftrag gegeben, dem Konklave davon Mitteilung zu machen, daß der Kaiser von einem „alten [s]einen Vorfahren eingeräumten Recht“ Gebrauch macht, nämlich dem Recht (ius vetivum), einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Das Konklave hat sich diesem Recht gebeugt.
Auch kommt unserem blinden Huhn gar nicht die Frage zu Gesicht, wie denn das Führen einer gemeinsamen Sache mit Kriminellen wie (in alphabetischer Reihenfolge) Churchill, Roosevelt, Stalin und anderen nichts zu den von ihm beklagten „über fünfzig Millionen Toten“ beigetragen haben soll.
MfG
Christoph Heger
Kaiser Franz Josef II. hat mitnichten dem Kardinal von Krakau befohlen „diesen und jenen Kandidaten im Konklave auf keinen Fall zu wählen“. Und dieser Kardinal hat hat dann im Konklave auch keineswegs „für diesen Befehl Propaganda [ge]macht“.
Vielmehr hat der Kaiser diesem Kardinal, der sein Untertan war, den Auftrag gegeben, dem Konklave davon Mitteilung zu machen, daß der Kaiser von einem „alten [s]einen Vorfahren eingeräumten Recht“ Gebrauch macht, nämlich dem Recht (ius vetivum), einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Das Konklave hat sich diesem Recht gebeugt.
Auch kommt unserem blinden Huhn gar nicht die Frage zu Gesicht, wie denn das Führen einer gemeinsamen Sache mit Kriminellen wie (in alphabetischer Reihenfolge) Churchill, Roosevelt, Stalin und anderen nichts zu den von ihm beklagten „über fünfzig Millionen Toten“ beigetragen haben soll.
MfG
Christoph Heger
Samstag, 15. März 2008 20:00
HeinrichvonOfterdingen: Lieber Obelix,
wenn es Sie mit Schadenfreude erfüllt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, bitte,
es sei Ihnen unbenommen. Aber zum einen ist das ein ganz normaler Vorgang, der sich bei jeder Staatsanwaltschaft
andauernd abspielt, ohne dass das üblicherweise als Ohrfeige verstanden würde. Aber wenn diese Sichtweise
geeignet ist bei Ihnen billige Rachegefühle zu befriedigen, geben Sie sich ihren Gefühlen hin. So billig
kriegens Sie ‘s nicht immer.
Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft freilich nur ob ein Rechtsverstoss vorliegt. Sie prüft nicht ob der Inhalt des Buches geschmackvoll ist, sie prüft nicht ob das Buch den Tatsachen entspricht, etc. In Ihren ausgelebten Stammtischgefühlen ist Ihnen das offenbar entgangen.
Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft freilich nur ob ein Rechtsverstoss vorliegt. Sie prüft nicht ob der Inhalt des Buches geschmackvoll ist, sie prüft nicht ob das Buch den Tatsachen entspricht, etc. In Ihren ausgelebten Stammtischgefühlen ist Ihnen das offenbar entgangen.
Samstag, 15. März 2008 19:19
Marcelus: @obelix: Die Justiz ist aber nicht wirklich auf der Seite des Verfassers des Antireligionsbüchleins
für Bücher,
auch wenn diese meint, daß das Buch gegen kein bundesdeutsches Gesetz verstößt.
Von einer „Watsche“ von Seiten der Justiz kann man deshalb nicht wirklich sprechen.
Das Buch ist aber anscheinend durch demokratische Gesetze geschützt, und wird ja hoffentlich keinen Demokraten stören.
auch wenn diese meint, daß das Buch gegen kein bundesdeutsches Gesetz verstößt.
Von einer „Watsche“ von Seiten der Justiz kann man deshalb nicht wirklich sprechen.
Das Buch ist aber anscheinend durch demokratische Gesetze geschützt, und wird ja hoffentlich keinen Demokraten stören.
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