18:45:12 | Sonntag, 6. April 2008
Im August 1968 glaubten die deutschen Bischöfe zur seelsorglichen Lage nach dem Erscheinen der Enzyklika ‘Humanae vitae’ Stellung nehmen zu müssen. Die ‘Königsteiner Erklärung’.
(kreuz.net)
1. Am 25. Juli dieses Jahres [1968] hat unser Heiliger Vater das Rundschreiben „Humanae vitae –
über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens“ herausgegeben.
Neue Probleme verschiedener
Art – so heißt es in der Einleitung – verlangen vom kirchlichen Lehramt, das sich besonders unter Pius
XI. und Pius XII. eingehend zu diesem Thema geäußert hatte, neue, vertiefte Überlegungen.
Nach umfassender
Vorbereitung, nach Befragung von Fachleuten der verschiedenen einschlägigen Sachbereiche und einer großen
Zahl von Bischöfen und Laien gibt der Papst seine Antwort.
Sein Wort ist getragen vom Bewußtsein einer
hohen Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der
Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens.
Es greift die im Zweiten Vatikanischen Konzil
erneuerte Sicht ehelicher Liebe und verantwortlicher Elternschaft auf.
Königsteiner Erklärung:
Enzykliken
sind amtliche Lehräußerungen der Kirche. Ihnen schulden wir religiösen Gehorsam.
Aus der Enzyklika
spricht die Sorge vor dem selbstsüchtigen Mißbrauch menschlicher Geschlechtlichkeit, den heute beängstigenden
Gefahren technischer Manipulation des Menschen und vor Grenzüberschreitungen der staatlichen Gewalt im
Intimbereich ehelichen Lebens.
Der Papst weist auf die Schwierigkeiten verantwortlicher Elternschaft
heute und auf die Probleme hin, welche die Bevölkerungsentwicklung in der heutigen Welt aufwirft.
Er
weiß aber auch um die Versuchung, unter dem Druck all dieser Gegebenheiten unverzichtbare Werte des Menschen
und der überlieferten Lehre der Kirche preiszugeben.
2. Der Enzyklika geht es um den ganzen Menschen
und um die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist, „nicht nur um seine natürliche und irdische Existenz,
sondern auch um seine übernatürliche und ewige“ (Humanae Vitae 7).
Sie betont die Heiligkeit des menschlichen
Lebens und seiner Quellen, die innige Einheit der Sinngehalte ehelicher Hingabe: Diese ist ebenso Ausdruck
des Strebens nach liebender Einheit wie der Bereitschaft zum Dienst am Leben.
Die Enzyklika bejaht verantwortliche
Elternschaft und verantwortliche Geburtenregelung.
Sie verlangt aber, daß jeder eheliche Akt auf die
Weitergabe des Lebens hingeordnet bleibt.
Als Mittel der Geburtenregelung verurteilt sie vor allem den
Abbruch der Schwangerschaft und jeden ähnlichen Eingriff in das keimende Leben, sowie bleibende oder
zeitweise Unfruchtbarmachung.
Sie lehrt außerdem, daß es dem Gesetz Gottes nicht entspricht, die Möglichkeit
der Weckung neuen Lebens durch künstliches Eingreifen bewußt auszuschalten (vgl. Humanae Vitae 13).
Königsteiner Erklärung:
Wer glaubt, in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren
Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muß
sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann.
Zur
Begründung weist die Enzyklika vor allem auf die Bedeutung hin, die in dieser Frage der beständigen
kirchlichen Lehre zukommt. Auch spricht sie von den gefährlichen Folgen der entgegengesetzten Auffassung.
Versuche, diese zu begründen, weist sie zurück.
3. Enzykliken sind amtliche Lehräußerungen der Kirche.
Ihnen schulden wir religiösen Gehorsam.
„Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist“ –
wie das Zweite Vatikanischen Konzil sagt – „dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn
er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig
anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend
der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht“ (Lumen Gentium 25).
In unserem Lehrschreiben an alle,
die von der Kirche mit der Glaubensverkündigung beauftragt sind, haben wir letztes Jahr zur Begründung
dieser Autorität gesagt, daß zur Wahrung der eigentlichen und letzten Glaubenssubstanz, selbst auf die
Gefahr des Irrtums im einzelnen hin, das kirchliche Lehramt solche Lehrweisungen aussprechen kann.
Anders
kann die Kirche ihren Glauben als bestimmende Wirklichkeit des Lebens gar nicht verkündigen, auslegen
und auf die je neue Situation des Menschen anwenden.
„Ernsthafte Bemühung, auch eine nicht unfehlbare
Lehräußerung der Kirche positiv zu würdigen und sich anzueignen, gehört zur richtigen Glaubenshaltung
eines Katholiken“ (Lehrschreiben 20).
Wer glaubt, in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht
unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar
–, muß sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten
kann.
Nächstes Mal: Wurde die Haltung zum Geschlechtlichen tatsächlich sachgerechter?
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