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Sonntag, 6. April 2008 18:45
Der Text beginnt mit einem langen Lob
Im August 1968 glaubten die deutschen Bischöfe zur seelsorglichen Lage nach dem Erscheinen der Enzyklika ‘Humanae vitae’ Stellung nehmen zu müssen. Die ‘Königsteiner Erklärung’.
Papst Paul VI.
Papst Paul VI.
(kreuz.net) 1. Am 25. Juli dieses Jahres [1968] hat unser Heiliger Vater das Rundschreiben „Humanae vitae – über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens“ herausgegeben.

Neue Probleme verschiedener Art – so heißt es in der Einleitung – verlangen vom kirchlichen Lehramt, das sich besonders unter Pius XI. und Pius XII. eingehend zu diesem Thema geäußert hatte, neue, vertiefte Überlegungen.

Nach umfassender Vorbereitung, nach Befragung von Fachleuten der verschiedenen einschlägigen Sachbereiche und einer großen Zahl von Bischöfen und Laien gibt der Papst seine Antwort.

Sein Wort ist getragen vom Bewußtsein einer hohen Verantwortung für die kirchliche Lehre als Dienst am christlichen Leben, von Ehrfurcht vor der Würde des Menschen und vor der Heiligkeit des Lebens.

Es greift die im Zweiten Vatikanischen Konzil erneuerte Sicht ehelicher Liebe und verantwortlicher Elternschaft auf.
Königsteiner Erklärung:
Enzykliken sind amtliche Lehräußerungen der Kirche. Ihnen schulden wir religiösen Gehorsam.


Aus der Enzyklika spricht die Sorge vor dem selbstsüchtigen Mißbrauch menschlicher Geschlechtlichkeit, den heute beängstigenden Gefahren technischer Manipulation des Menschen und vor Grenzüberschreitungen der staatlichen Gewalt im Intimbereich ehelichen Lebens.

Der Papst weist auf die Schwierigkeiten verantwortlicher Elternschaft heute und auf die Probleme hin, welche die Bevölkerungsentwicklung in der heutigen Welt aufwirft.

Er weiß aber auch um die Versuchung, unter dem Druck all dieser Gegebenheiten unverzichtbare Werte des Menschen und der überlieferten Lehre der Kirche preiszugeben.

2. Der Enzyklika geht es um den ganzen Menschen und um die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist, „nicht nur um seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch um seine übernatürliche und ewige“ (Humanae Vitae 7).

Sie betont die Heiligkeit des menschlichen Lebens und seiner Quellen, die innige Einheit der Sinngehalte ehelicher Hingabe: Diese ist ebenso Ausdruck des Strebens nach liebender Einheit wie der Bereitschaft zum Dienst am Leben.

Die Enzyklika bejaht verantwortliche Elternschaft und verantwortliche Geburtenregelung.

Sie verlangt aber, daß jeder eheliche Akt auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet bleibt.

Als Mittel der Geburtenregelung verurteilt sie vor allem den Abbruch der Schwangerschaft und jeden ähnlichen Eingriff in das keimende Leben, sowie bleibende oder zeitweise Unfruchtbarmachung.

Sie lehrt außerdem, daß es dem Gesetz Gottes nicht entspricht, die Möglichkeit der Weckung neuen Lebens durch künstliches Eingreifen bewußt auszuschalten (vgl. Humanae Vitae 13).
Königsteiner Erklärung:
Wer glaubt, in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muß sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann.


Zur Begründung weist die Enzyklika vor allem auf die Bedeutung hin, die in dieser Frage der beständigen kirchlichen Lehre zukommt. Auch spricht sie von den gefährlichen Folgen der entgegengesetzten Auffassung. Versuche, diese zu begründen, weist sie zurück.

3. Enzykliken sind amtliche Lehräußerungen der Kirche. Ihnen schulden wir religiösen Gehorsam.

„Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist“ – wie das Zweite Vatikanischen Konzil sagt – „dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht“ (Lumen Gentium 25).

In unserem Lehrschreiben an alle, die von der Kirche mit der Glaubensverkündigung beauftragt sind, haben wir letztes Jahr zur Begründung dieser Autorität gesagt, daß zur Wahrung der eigentlichen und letzten Glaubenssubstanz, selbst auf die Gefahr des Irrtums im einzelnen hin, das kirchliche Lehramt solche Lehrweisungen aussprechen kann.

Anders kann die Kirche ihren Glauben als bestimmende Wirklichkeit des Lebens gar nicht verkündigen, auslegen und auf die je neue Situation des Menschen anwenden.

„Ernsthafte Bemühung, auch eine nicht unfehlbare Lehräußerung der Kirche positiv zu würdigen und sich anzueignen, gehört zur richtigen Glaubenshaltung eines Katholiken“ (Lehrschreiben 20).

Wer glaubt, in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen – ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar –, muß sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Gewissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann.


Nächstes Mal: Wurde die Haltung zum Geschlechtlichen tatsächlich sachgerechter?
Der Artikel ist Teil der folgenden Reihe:
1. Der Text beginnt mit einem langen Lob
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 21 Lesermeinungen:
Dienstag, 8. April 2008 17:09
Marcelus: @„Schüttel“: Sie haben mit dem katholischen
Glauben nichts zu tun.
Dienstag, 8. April 2008 12:12
Schüttel: Ja, turk, so nicht!
Sie lenken ab. Natürlich war JPII, der eigentliche Verfasser von Humanae Vitae, gegen die Königsteiner Erklärung und hat mehrmals deren Korrektur erbeten. Aber genau das tat weder der Theologe JR, noch der Kardinal JR von der Glaubenskongregation (die sonst auf alle abstrusen indischen Jesuiten losschießt), noch der Papst BXVI.

Und „unfehlbar“ ist Humanae Vitae nur für Fundamentalisten.
Dienstag, 8. April 2008 11:20
turk: Also keine päpstliche Unterstützung für Königsteiner Erklärung
So nicht. Es gibt also keine einzige positive Stellungnahme des heutigen Papstes bzw. seines Vorgängers Johannes Paul II. zur Königsteiner Erklärung. Da der Papst nicht alle Probleme in der ganzen Weltkirche auf einmal lösen kann, ist die Argumentation Schüttels im konkreten Beweisfall abzuweisen. Weder die sog. Königsteiner noch die sog. Maria Troster Erklärung können eine volle Übereinstimmung mit dem Lehramt der Kirche und mit der unfehlbar vorgelegten Sittenlehre derselben Kirche für sich beanspruchen. So einfach und so objektiv ist es.
Dienstag, 8. April 2008 10:23
juergen: Lehramt
Man sollte schon noch unterscheiden zwischen:
– ordentliches Lehramt
– außerordentliches Lehramt
Dienstag, 8. April 2008 10:19
Brandenburgis: Marcelus ist kein Fundi …
… sondern ein defekter Automat.
Dienstag, 8. April 2008 10:16
Schüttel: Marcelus ist ein theologisch ahnungsloser Fundi
der nach Art des Charles Maurras absolutistisch verkündet: Der Papst ist die Kirche. Das ist eine Häresie und deshalb ist Herr Marcelus genausowenig katholisch wie Maurras, den Pius XI. exkommunizierte, oder wie die Weihbischöfe der Piusbrüder, die von Jahannes Paul II. exkommuniziert wurden.

Übrigens haben weder turk noch marcelus des Schüttel Einordnung der Stellung von Josepg Ratzinger/Benedikt XVI. zur Königsteiner Erklärung erschüttern können. Wenn BXVI gegen sie wäre, wäre es ein einfaches für ihn als deutschen Papst, seinen Mitbrüdern im Lande Luthers entsprechende Weisung zu erteilen. Wer sonst als ein deutscher Papst, wäre dazu berufen? Dass er es nicht tut ist ein Beweis, dass er wenigstens intentional der klugen und loyalen Erklärung von Königstein zustimmt!
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