Der Papst hat den St. Pöltner Ex-Regens und seinen Stellvertreter für die Rolle bestraft, welche die beiden im Homo-Skandal spielten, der die Kirche in Österreich im Frühjahr 2004 zum Beben brachte.
Der Fall St. Pölten soll nun kirchenrechtlich abgeschlossen worden sein.
(kreuz.net) Der Fall St. Pölten ist für die beiden damaligen Leiter des diözesanen Priesterseminars –
Prälat Ulrich Küchl und Hw. Wolfgang Rothe – auch von seiner kirchenrechtlichen Seite abgeschlossen.
Das berichtete der Forumsteilnehmer ‘Alexius’ am 26. März im für Außenstehende nicht zugänglichen
Teil des Forums des Linzer Nachrichtenportals ‘kath.net’.
Hinter dem Lesernamen ‘Alexius’ verbirgt sich
Hw. Alexander Pytlik (38). Der Geistliche ist Vizeoffizial sowie Kirchenrektor im Bistum Eichstätt und
Betreiber der Internetseite ‘padre.at’. Er gilt als Intim-Feind von Hw. Wolfgang Rothe.
In der Vergangenheit
ist er auch als Rechtsberater von Bischof Klaus Küng von St. Pölten aufgetreten.
Ex-Regens Küchl und
sein Subregens Rothe waren im Juli 2005 von ihren Ämtern zurückgetreten, nachdem hochkompromittierende
Photos an die Öffentlichkeit gelangt und um die Welt gegangen waren. Die Aufnahmen zeigten die beiden
in homo-unzüchtigen Posen.
Wörtlich schreibt ‘Alexius’ im Forum: „Nach allen zuverlässigen Quellen
ist der sogenannte »Fall St. Pölten« nun auch von seiner kirchenrechtlichen Seite her für die beiden
ehemaligen Priesterausbildner Prälat Küchl und Dr. Rothe abgeschlossen.“
‘Alexius’ geht davon aus,
daß darüber auch eine kurze Notiz im St. Pöltner Diözesanblatt erscheinen wird.
„Offenbar hat nun
sogar Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst das ‘Decretum specificum’ unterzeichnet und dem Einspruch
der beiden genannten Priester gegen die von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng verhängte Kirchenstrafe
nicht stattgegeben“ – erklärt ‘Alexius’:
„Es sieht danach aus, daß die Strafe in Rom sogar noch verschärft
worden ist, da angeblich die »unbefristete Suspendierung beider Priester« verhängt worden sei.“
Beide
müßten nun rechtskräftig außerhalb der Diözese St. Pölten wohnen, blieben jedoch suspendierte Diözesanpriester:
„Nach einer angemessenen Bußzeit ist eine teilweise Aufhebung der Suspendierung – zum Beispiel Genehmigung
der Meßzelebration oder ähnliches – denkbar.“
Damit sei 3,5 Jahre nach der Päpstlichen Visitation
definitiv geklärt, „daß die Arbeit des Visitators und heutigen Bischofs Küng [von Sankt Pölten] einwandfrei
abgelaufen war.“
Die „gesamte Lügenkampagne“ der österreichischen Monatszeitschrift ‘Der 13.’ mit dem
„Dauermärchen der Kardinalsintrige“ sei somit für immer gestorben.
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112 Lesermeinungen
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Gänswein soll Professor sein? Das kann doch nicht möglich sein, da muß er aber ordentlich die Schule
geschwänzt haben. Warum hat er das Kirchengericht nicht entscheiden lassen? Ist Gänswein so penetrant,
oder von sich eingenommen, daß er über allen Dingen steht? Was hat doch Christus gesagt : richtet nicht,
dann werdet auch Ihr nicht gerichtet werden! [zensuriert]
Papst hat richtig entschieden Wenn der Papst nicht gewußt hätte, was er hier approbiert hat, wäre er
von seinem Sekretär Prof. Gänswein schlecht informiert wurden. Dies wäre umso eigenartiger, als Gänswein
ja der Doktorvater von Rothe war und diesen aufgrund seiner wissenschaftlichen Leistung durchaus zu schätzen
wusste. – Ich ziehe den umgekehrten Schluss: Das kirchenpolitische Manöver der beiden Herren ist nicht
aufgegangen, der Papst hat – nach Rücksprache und guter Beratung durch Prof. Gänswein – entschieden,
wie es rechtens war. Und nun sollte dies auch angenommen werden!
Fauler Friede der auf Kosten der Wahrheit geht. Denn auch der Papst kann die Visitationslüge nicht in
Wahrheit verwandeln. Es ist fraglich, ob er wußte, was er approbiert hat.
max mustermann Sie können doch wohl selbst nicht glauben, daß Lügen, auch wenn selbe noch so oft wiederholt
werden, dann glaubhaft sind. Dem Papst wäre gut zu halten, daß ihm ein Papier ohne Unterlagen vorgelegt
worden ist, und er um der fälschlich vermeinten Ruhe das akzeptiert hat. Warum hat er nicht unterschrieben?
Welche miesen Voraussetzungen haben da statt gefunden? Warum wurde nicht ein ordentliches Kirchengericht
befaßt? Wer von den Österr. Bischöfen hat da wohl argen Schiß vor der Wirklichkeit und vor der Veröffentlichung
gehabt?
#108 Max Mustermann 20:42:58 | Donnerstag, 10. April 2008
Klarheit nötig Die Rechtssache Küchl/Rothe ist hier auf Erden abgeschlossen; es gibt keine irdische
Berufungsinstanz mehr! Wenn die beiden Herren in Zukunft noch öffentlich gegen die Entscheidung des Papstes
polemisieren, dann zeigen sie nur, dass sie bar jedes kirchlichen Geistes sind und ihren vermeintlichen
Eigennutz über das kirchliche Gemeinwohl stellen.
@ JPI es hat in St. Pölten nie ein ordentliches Strafverfahren geben können, da es keine Beweise gibt…wie
ebenfalls aus den Akten gegen Profil ersichtlich ist…diese angebliche Zeugen haben selber nie etwas
wahrgenommen…les doch selber nach, du hast sie ja auch verlinkt… in einem ordentlichen Strafverfahren
wäre genau geprüft worden „utrum de scientia propria, praesertim de visu et auditu proprio, an de sua
opinione, de fama, aut de auditu ab aliis“… – also wäre ein kirchlicher Prozess gleich zu Beginn gescheitert…nur
mit Gerüchte oder vom Hörensagen hätte Dr. Küng nie ein ordentliches Verfahren führen können – das
wusste er selber genau Deshalb pastorale Maßnahmen mit Approbation, damit es nie zu einem fairen Prozess
komme…wieso aber nicht??? – gewinnt nicht immer die Wahrheit????
Glaube an das oberste Hirtenamt des Papstes Herr „Hugo“, ich fordere Sie auf – soferne Sie noch ehrlich
katholisch sein wollen – Ihren Glauben an das oberste Hirtenamt des Papstes zu bekennen und uns zu verschonen
mit glaubensfremden Elementen, die da lauten: „Ich glaube an die Unschuld homophil (oder in Ihrer verunfallten
Sprache: ‘homosexer’) überführter Priester …“ Doch wir setzen fort bei der Analyse der verlogenen
Konstruktion der Wirklichkeit seitens des/der …, wir hatten bereits: a) Lüge der „Umgehung des Kirchenrechts“
b) Wüste anti-katholische Hetze gegen den Papst – Fortsetzung: die den beiden ehemaligen St. Pöltener
Seminarausbildnern vorgeworfenen kirchenrechtlichen Straftaten www.kreuz.net/bookentry.779.html lagen
mit moralischer Gewißheit vor. Der Papst hat also nicht zwischendurch eingegriffen, sondern abgeschlossen
und damit natürlich die Strafen www.kreuz.net/bookentry.2502.html bestätigt. Lustigerweise traut sich
Herr X. eben deshalb nicht, daraus zu zitieren … c) Lüge einer „kirchenpolitischen Entscheidung“: es
ging einzig um die Wahrheit der Fakten www.kreuz.net/bookentry.657.html. Auch im Falle der Annahme der
Rekurse und einer dann nicht vorgenommenen Bestrafung hätte sich an der Regierung der Diözesen Wien
und St. Pölten gar nichts geändert. So aber hat niemand außer die Wahrheit der Fakten www.kreuz.net/bookentry.657.html
selbst gewonnen. Deshalb gab es bis heute keine einzige Klage gegen Äußerungen des Bischofs Küng, mehr
noch, die beiden suspendierten Priester haben sogar gegen die Zeitschrift www.kreuz.net/bookentry.2512.html
verloren, die im Kern die Wahrheit der homophilen Fakten www.kreuz.net/bookentry.657.html von St. Pölten
recherchiert und publiziert hatte.
Johannes Paul Im miesen Sprachgebrauch würde ich sagen : Dümmer als Dumm ist einfach nicht erlaubt !
Man muß schon mit viel Blindheit und offensichtlichen homosexen Gedankengut beseelt sein um weiterhin
so zu agieren. Wir ehrlichen Christen denken, daß Gott unser Beschützer und Retter ist, was so Pseudochristen
wie Sie denken, bleibt in den Sternen
Papst hat Straverfahren rechtmäßig und definitiv abgeschlossen Die Wortmeldungen der notorisch-antijüdischen
Revisionisten unterhalb können nicht einmal mehr in die Spaß-Kategorie eingeordnet werden. Dümmlicher
geht es nicht mehr, und wie „pfarrverweser1“ richtig bemerkte: „Lernen Sie Rechtschreibung!“ (Was sind
z. B. „Untergrundparisanen“ …?) Sie müssen wohl absichtliche Fehler machen, damit man nicht (= um so
leichter!) erkennt, daß sich hinter diesen verlogenen Argumentationen nur eine ganz bestimmte Person
verbergen kann. Abgrund? Lächerlicher geht es auch hier nicht. Das Bistum St. Pölten hat niemanden verhungern
lassen. Setzen wir also fort bei der Analyse der verlogenen Konstruktion der Wirklichkeit seitens des/der
…, wir hatten bereits: a) Lüge der „Umgehung des Kirchenrechts“ – Zusatz: es gibt unter den Revisionisten
sogar solche, die sich für so blöd verkaufen lassen und „glauben“, daß kein kirchliches Strafverfahren
www.kreuz.net/bookentry.2502.html gelaufen wäre. Natürlich wurden solche rechtmäßig abgeschlossen.
Und diesen „Eid auf Nichtverteidigung“ gab und gibt es natürlich nicht, sondern es mußte vor allem das
charakterlose Möchtegern-Vorgehen eines der beiden suspendierten Priester gegen glaubwürdige Belastungszeugen
abgestellt werden. Denn Verteidigung gibt nicht das Recht, Unwahrheiten über Zeugen in die Welt zu setzen.
So einfach ist das, nicht nur im Kirchenrecht. b) Wüste anti-katholische Hetze gegen den Papst (z. B.
„… daß nun die oberste Kirchenführung sich selbst mit der Entscheidung disqualifiziert hat.“) – Fortsetzung:
die den beiden ehemalig…
@ JP.I Man kann einem Menschen auch dann nur mit moralischer Gewißheit in den Abgrund treiben, wenn einem
die Argumente ausgehen und Beweise fehlen…deshalb lehnte Dr. Küng ein kirchliches Strafverfahren strikt
ab – würde man sich an die Spielregeln des CIC halten, wäre das Ergebnis ja für Küng & CO. kontraproduktiv,
ja da wäre die ganze Visitation in Frage gestellt… …also ergreift man die Flucht nach vorne und holt
sich schnell eine Approbation um Ruhe und Sicherheit zu verschaffen… o^/
Johannes Paul [v.d.Red.zens.] Es scheint auch fest zu stehen, daß der St. Pöltner Skandal bewußt von
Untergrundparisanen herbeigeführt wurde um Ihre eigene Suppe zu kochen. Schade daß nun die oberste Kirchenführung
sich selbst mit der Entscheidung disqualifiziert hat. Die Österr. Bischöfe stehen in einem ganz schiefen
Licht. Da wird ja noch allerhand an die Öffentlichkeit dringen.
#101 thaumaturgos 09:01:28 | Donnerstag, 10. April 2008
@muntu Von Rom wurde lediglich die kirchenpolitischen Maßnahmen von Dr. Küng bestätigt, keineswegs
aber die seinerzeit erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Priester und die hatten ja nichts mit den Vorwürfenen
gegen die zwei Homo_Ideologen im Msrg.Talar zu tun, oder? Dr. Küng hatte einfach ausprobieren wollen,
wie kirchliche Zensuren funktionieren, so ganz grund- und sinnlos …
#100 Berengeria 09:01:21 | Donnerstag, 10. April 2008
Eine Einschaltung des Papstes ist nämlich nur bei einer kirchenpolitischen, nicht bei einer kirchenrechtlichen
Entscheidung nötig! Wenn man den Papst eingeschaltet hat, so bedeutet dies sogar, daß man die beiden
Priester auf der Grundlage des Kirchenrechts nicht verurteilen konnte; daher mußte mit päpstlicher Hilfe
das Kirchenrecht in Kirchenpolitik umgewandelt werden. Denn ein Urteil aufgrund eines kirchenrechtlichen
Verfahrens, in dem der Angeklagte sich nicht einmal verteidigen darf und die Akten nur zum Schein gezeigt
bekommt, hätte von der Römischen Kurie in der zweiten Instanz aufgehoben werden müssen. Wenn man aber
beim Papst Zuflucht gesucht hat, so zeigt dies nur die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens von Küng, die
von oberster Stelle gedeckt werden muß. Oder, noch deutlich: Es war ein abgekartetes Spiel vom Beginn
der Visitation an!
Verteidigung Von Rom wurde lediglich die kirchenpolitischen Maßnahmen von Dr. Küng bestätigt, keineswegs
aber die seinerzeit erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Priester. Und außerdem JPI, man kann nicht behaupten,
dass die beiden genug Zeit gehabt hätten sich zu verteidigen…vergessen wir nicht, dass Dr. Küng einen
Eid verlangt hat, dass man auf Verteidigung verzichtet! Das Procedere des Kirchenrechts wurde regelrecht
von Dr. Küng missbraucht…die Wahrheit ist schon längst bekannt – hier wurde Kirchenpolitik zum angeblichen
Wohl der Diözese betrieben…der unglaubwürdige Neubeginn hat vorläufig gesiegt!!
So ist es: Wirklichkeit gewann gegen „Konstruktion der Wirklichkeit“ „sani“ hat es für den/die antijudaistisch-revisionistischen
Lesernamen unterhalb richtig erkannt: es liegt eine „Konstruktion der Wirklichkeit“ vor, die der Wirklichkeit
nicht entspricht. Zu dieser absolut lächerlichen Konstruktion gehören: a) Lüge der „Umgehung des Kirchenrechts“:
wer die Entwicklung www.kreuz.net/bookentry.779.html durchsieht, sieht auch den längeren Zeitraum, in
dem den beiden suspendierten Priestern gemäß Kirchenrecht ausreichend Raum für ihre Verteidigung gewährt
wurde. Diese Verteidigung hat jedoch zur Bestätigung der homo-doppelmoralischen Faktenlage www.kreuz.net/bookentry.657.html
geführt. Das geltende Kirchenrecht wurde in jeder Hinsicht beachtet. Bisher hat hier niemand nur ein
Jota an Argumentation gebracht, wo „das Kirchenrecht“ nicht beachtet worden wäre. b) Wüste anti-katholische
Hetze gegen den Papst, dem plötzlich von den ach so gehorsamen und homo-„konsi“-klerofreundlichen Diskutanten
unterhalb die Kompetenz abgesprochen wird. Dem sichbaren Stellvertreter Christi also, der jeden Fall kraft
seines Jurisdiktionsprimates an sich ziehen kann. Doch im konkreten Fall wurde die nachvollziehbar korrekte
Arbeit der Ministerien des Papstes von ihm selbst ohne jede weitere Rekursmöglichkeit bestätigt, weil
nämlich die von den beiden Suspendierten eingebrachten Rekurse genau geprüft wurden und wie eine Berufung
im staatlichen Recht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen wurden. Die den beiden ehemaligen St. Pöltener
Seminarausbildnern vorgeworfenen kirchenrechtlichen Straftaten lagen nämlich mit moralischer Gewißheit…
Glaubt’s ihr … … wirklich den Kääs, den ihr da verzapft – Ihr könnt Berger-Luckmann weiterschreiben:
meine ganz persönliche Konstruktion der Wirklichkeit … und der Himmel ist grün, und im übrigen bin
eine schlafende Schildkröte, die glaubt ein Mensch zu sein und und und … Wirklichkeit ist: wirklich
eingeweihte haben sich überhaupt nicht gewundert, was da los gegangen ist. die einzige Schuld, die viele
auf sich geladen haben, ist, nicht forcierter die habituellen „Seltsamkeiten“ dieser Typen vor den kirchenamtlichen
Behörden aufgezeigt zu haben. Aber jetzt ist endlich wieder Platz für einen neuen Pfarrer von Eisgarn –
weil jetzt muss der Uli ausziehen. Ich frag mich nur, ob der Kerl wirklich ein reifer Erwachsener ist –
ein normaler Mensch nimmt sich eine Wohnung und geht dezent als Pensionist spazieren – aber das ist ja
der so oft zitierte Gehorsam der Rechten …
Umgehung des Kirchenrechts Das Kirchenrecht ist mit Hilfe des Papstes umgangen und ein kirchenpolitischer
Entscheid erzwungen worden. Das Eingreifen des Papstes in ein laufendes Verfahren ist ebenso verdächtig
wie etwa die Bestätigung eines Strafzettels wegen Falschparkens durch den Bundespräsidenten. Es gehört
nicht in seine Kompetenz. -Übrigens (Johannes Paul I.): Der Papst hat nicht Strafen bestätigt, mit seiner
Approbation sind die Rekurse nicht angenommen worden. Das ist doch wohl ein Unterschied! Die Pressemeldungen,
daß der Papst nochmals die durch die Kurie ausgesprochene Suspendierung bestätigt hätte, ist wieder
eine Verdrehung. Die Kurie hat aus kirchenpolitischen Gründen die Rekurse von sich gewiesen, und das
konnte sie nur mit Zustimmung des Papstes. Ansonsten hätte der Papst für Schönborn und Küng – vielleicht
auch noch für andere – neue Diözesen in Sibirien errichten müssen.
Johannes Paul Zum Bündnis Antijudaisten : Warum wurde das Kirchengericht umgangen? Haben sich österr.
Bischöfe gefürchtet? Zu Ihrem Beitrag Friede gefährdet : Alle Beweise liegen im Vatikan! Warum wurden
selbe vertuscht? Was sollte nicht ans Tageslicht kommen? Mir hat ein hoher Amtskirchenführer erklärt,
er erkennt „Homos“ sofort an feucht nassen Händen und Indoleranz. Ihren Händedruck kenne ich nicht,
aber Ihre Indoleranz spricht Bände. Sind Sie am Ende gar dieser Gruppe zu zu ordnen, gehen deswegen so
verhaßt gegen Priester los, weil Sie sich selbst im Spiegel sehen? Der Hass ist absolutistisch in seiner
Verbohrtheit. Ich kann nur der Jugend zurufen „ Überlegt es Euch xmal, bevor Ihr solchen Menschen in
die Klauen kommt“! Ihr könnt Gott sicher anders besser dienen, und müßt nicht Sklaven dieser Machtbesessenen
sein. Bulle von Tölz gestern ! Sie haben sich in diesem Forum selbst Ihre Visitenkarte ausgestellt.
@ JPII Ja, aber leider sind die ordentlichen Gerichte des apostolischen Stuhles durch Überholmanöver
übergangen worden…man musste ja die unglaubwürdige Visitation schützen. Ohne Verfahren gleich executieren.
Besser ist es wenn ein einziger vernichtet wird, als dass eine ganze Visitation bloßgestellt wird…hmmmnnn,
ähnliche Worte habe ich schon mal wo gelesen…
Bündnis von Antijudaisten und Leugnern des Pöltener Sex-Skandals ist untragbar Es ist doch sehr auffällig,
daß kurz nach Frisch-„Hugo“ auch der Frisch-„Herrgraf“ postet, und auch ziemlich ähnlich. Das wird Ihrem
Ortsbischof sicherlich große Freude bereiten, „Herrgraf“ = „Hugo“ = … (jeder, der denken kann, weiß
es) Wirklich lieb, wer nach der definitiven Bestätigung der Kirchenstrafen www.kreuz.net/bookentry.2502.html
für Prälat Küchl und Dr. Rothe wirklich noch glaubt, es wäre um einen „Sturz“ von Bischof Krenn gegangen,
der vom Diener Gottes Johannes Paul II. um seinen Rücktritt gebeten wurde. In Wirklichkeit stand nämlich
die Glaubwürdigkeit der Kirche in Österreich auf dem Spiel, denn ausgerechnet in einem sich als konservativ
bewerbenden Seminar spielten sich jene aktiven homophilen Beziehungen www.kreuz.net/bookentry.657.html
ab, von denen der Päpstliche Visitator – bis heute unwiderrufen – sprach. Wenn hier jemand von „Rache“
und „Haß“ spricht, so (sind) es diese(r) (beiden) Frischling(e). Wir haben ja gesehen, welcher Haß vom
Umfeld der suspendierten Priester ausgegangen ist, um die Zeugen in Verruf zu bringen und massiv zu schaden.
Hat sich einer der suspendierten Priester eigentlich schon bei seinem eigenen Primizprediger www.kreuz.net/article.2924.html
entschuldigt? Und übrigens: „Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis.
Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhles …“
(can. 1442)
Johannes Paul Jetzt haben Sie sich die Maske vom Gesicht gerissen. Jeder ist ein Verräter, der nicht
am Bischofssturz von St. Pölten mitgewirkt hat. Super das wird aber Schlagzeilen geben. Zu Ihrer Beruhigung :
Meine Infos beziehe ich schon aus anderen Quellen. Aber Sie in Ihrer herabwürdigenden Art können natürlich
so etwas nicht begreifen. Sie und Gott wissen ja alles, jeder anders denkende ist ein Verräter. Na Du
armes Christentum, was hast Du da für Vertreter die nur Hass und Rache kennen.
Johannes Paul Habe den Beitrag vom Herrn Grafen genau studiert. Ihre Präpotenz ist aber kaum mehr zu
überbieten. Was Sie sagen ist richtig, alle anderen liegen natürlich falsch. Der Papst ist unfehlbar,
selbst wenn er als Ratzinger ein Mensch wie jeder andere auch war. Über so viel Unverfrorenheit, die
Sie besitzen kann man nur den Kopf schütteln. Ich würde Sie einladen beten Sie zu Gott, daß Ihre Unterstellungen
anderen Priestern gegenüber als Sünden vergeben werden.
Friede wird nur von Revisionisten gefährdet „Herrgraf“, wenn Sie das Dekret kennen, dann müßten Sie
auch entsprechend anders www.kreuz.net/bookentry.2502.html diskutieren. Informieren Sie doch bitte die
Leser über den Wortlaut. Von „Trickkiste“ kann keine Rede sein, und kein einziges Dekret wurde „mit Beweisen
widerlegt“ – bringen Sie doch einmal Beweise, die Sie eben nicht haben. Im übrigen hat der Heilige Vater
sehr gute Mitarbeiter, und schließlich ist es dann seine ureigene Entscheidung als höchster Richter
der Kirche. Und mit dem Satz „Ein dafür zuständiger Mitarbeiter, der offensichtlich von der Unschuld
überzeugt war, wurde kurzfristig abberufen“ haben Sie sich auch noch schön verraten. Dieser „Mitarbeiter“
hat offenbar illegal Informationen an wenigstens einen der suspendierten Priester weitergegeben. Aber
auch die Kurie hat eine Art Selbstreinigung www.kreuz.net/…icle.6026.htmlskraft, und schließlich hat
sich die Wahrheit durchgesetzt zum Wohle der Kirche. Und Sie sollten diese erkannte Wahrheit anerkennen
www.kreuz.net/bookentry.779.html und zum Frieden beitragen. Soferne es ein homosexuelles Netzwerk durch
alle „kirchenpolitische Lager“ hindurch gibt, so hat es jedenfalls nirgendwo www.kreuz.net/article.2313.html
eine Daseinsberechtigung.
Johannes Paul Das ist doch der tiefste Griff in die Trickkiste. Student Ratzinger, dann Priester, streitbarer
Uni Prof gegen Krenn, dann ab nach Rom bis zum Vorstand der Glaubenskongregation, jetzt Papst, wird von
mir geschätzt, aber was er sich dabei gedacht hat, verstehe ich nicht. Fast 4 Jahre schwebendes Verfahren,
mit Dekreten, die permanent mit Beweisen widerlegt wurden, soll dieser Mann in kurzer Zeit komplett durchgeackert
haben? Das glaubt doch wohl niemand. Ein dafür zuständiger Mitarbeiter, der offensichtlich von der Unschuld
überzeugt war, wurde kurzfristig abberufen. Und das Dekret des Papstes soll dann als Wahrheit anerkannt
werden? Ich kenne das Dekret es mahnt zum Frieden und zur Zusammenarbeit. Die gehässige Berichterstattung,
wie zB. Sie es bringen, kann sicher nicht zum vom Dekret gewünschten Frieden beitragen.
Johannes Paul Das Kindermärchen glaubt doch wohl niemand mehr. Typisch Angstmache, Furchteinflößen.
Selbst aber über den Dingen stehen. So leben leider heute viele Priester, die sich in der Obrigkeit glauben.
So wie das in St. Pölten derzeit abgehandelt wird sind die Priester Sklaven des 21. Jahrhunderts. Das
schreit ja nach einer Diskusion in Straßburg über die Menschenrechte, die ja der Vatikan bis heute nicht
unterschrieben hat. Ist das eben wegen der geschilderten Gründe. Gibt es noch mehr Priester, die in Angst
und Schrecken leben müssen? Gibt es nur einen strafenden Gott, oder ist Christus auch für die Rächer
gestorben?
Soeben gefunden: der aktualisierte Weg zu den rechtskräftigen Urteilen Soeben sehe ich, daß die Linkübersicht
über den Weg zu den rechtskräftigen Entscheiden im staatlichen und kirchlichen Bereich aktualisiert
ist: ST. PÖLTEN: DER SPANNENDE WEG ZU DEN RECHTSKRÄFTIGEN URTEILEN www.kreuz.net/bookentry.779.html
Auf „Hugos“ und „Berengerias“ wird die Kirchengeschichte keine besondere Rücksicht mehr nehmen. Und die
Wahrheit hat nicht nur im Fall St. Pölten gewonnen – niemand sonst nämlich – sondern wird auch noch
in anderen Fragen gewinnen, sogar in diesem anonymen Forum. Die Herren Hugo und Berengeria sind eingeladen,
ihre Beleidigungen gegenüber Papst Benedikt XVI. einzustellen und wenigstens gegenüber seiner Amtsperson
„Liebe und Wertschätzung“ zu leben. Er ist der Stellvertreter Christi auf Erden und für uns Katholiken
der höchste irdische Richter. Darum bedeutet diese Diskussion für Neu-„Hugo“, „Berengeria“ & Co. nichts
anderes als fortgesetztes Sündigen, anrechenbar je nach dem psychischen und erkenntnismäßigen Stand.
Herr Turk Frage : Sind Sie Priester? Haben Sie einen Spiegel? Können Sie sich da noch hineinschauen?
Ungeheurlich was Sie hier an Ungerechtigkeiten verbreiten. Es ist eine Schande für das Christentum, wenn
die Grundsatzwerte von Vertretern mißachtet werden. Wo bleibt Liebe , Verzeihung und Wertschätzung vor
dem Nächsten? Es ist nicht aller Tage abend, auch Sie werden einmal vor Ihrem Richter stehen müssen.
Aber offensichtlich glauben Sie in einem geschützten Bereich über den Dingen zu stehen, wie ja im Buche
von Peter de la Rosa die ersten Diener Gottes so schön zum Ausdruck kommt. Wer schadet mehr den Priestern?
Ihr unwahres Geschreibsel, oder alle jene ehrlichen, verantwortungsbewußten Schreiber, die der Wahrheit
dienen wollen.
@ Lieber Turk Ich bete vor allem für Dich und werde niemals zum Unrecht schweigen, mag es auch päpstlich
dekretiert sein. Armer Heiliger Vater! Was für eine Marionette haben Deine Kardinäle aus Dir gemacht!
Max Mustermann hat recht Meiner Meinung nach hat Max Mustermann mit seinen beiden letzten Wortmeldungen
recht. Soferne der akatholische Revisionismus von bekannter Seite aufhört, kann dieses Kapitel auch im
Forum von kreuz.net abgehakt werden. Lächerlichmachen kirchlicher Untersuchungen richtet sich selbst,
weshalb die Realperson hinter „Berengeria“ sicher nicht mehr glaubwürdig ist. Diese und ähnliche fatale
Propagandisten unterhalb schade(te)n vor allem jenen beiden Priestern, die sie nicht mehr freisprechen
können. Beten wir für alle diese.
Mein Gehorsam dem Papst gegenüber ist bedingungslos: Auch wenn er demnächst die Naturgesetze in St.
Pölten „in spezifischer Form“ aufzuheben versucht, werde ich gehorchen.
@Berengeria So ein dummer Witz! Schweigt endlich. Sonst glaubt euch niemand mehr, dass Ihr noch katholisch
sein wollt, wenn Ihr Entscheidungen der Kirche nicht mehr annehmt.
Prävention und Sex-Skandalen Neuestes Dekret der Diözese St. Pölten: 1. Ab sofort dürfen die weiblichen
Angestellten keinen Lippenstift und die Männer, auch Kleriker, kein Parfüm mehr in den Dienst bringen.
2. Denn wenn Profil oder News Parfüm und Lippenstift zusammen fotografieren und eine weibliche Angestellte
plötzlich ein Kind erwartet, wird es in der Presse, es sei aus der Zusammenkunft und Parfüm und Lippenstift
entstanden. 3. Sollte dieses Kind mit Glatze auf die Welt kommen, wird man sofort den Verdacht hegen,
daß es ein Kind von Bischof Küng ist. 4. Sollte dann der Papst aufgrund von Pressemeldungen bestätigen,
daß das glatzige Kind aus der Zusammenkunft von Lippenstift und Parfüm wirklich ein Kind von Bischof
Küng ist, braucht man nicht einmal mehr einen Gen-Test.
Roma locuta – causa finita Da nun Rom in dieser Rechtssache definitiv gesprochen hat (eine weitere Appellation
an ein irdisches Gericht ist nicht mehr möglich), muss man die Causa nun wohl als beendet betrachten
und es stünde den Betroffenen gut zu, um des Wohles der Kirche willen und als Chance zum eigenen Neubeginn
zumindest ein „silentium obsequiosum“ zu wahren. Umgekehrt sollten jene, die sich in der Anklägerrolle
gefallen, auf jeden Triumphalismus verzichten!
Alter Hut: die homophilen Fotos waren und sind leider echt / Zeugenschar bestätigte nicht nur das Herr
„Hugo“, auch Ihr neuer Lesername im „anonymen Forum“ hilft Ihnen wenig. Leiden Sie unter einer besonderen
Art von Verfolgungswahn? Sie werten ständig einen wenig wichtigen Priester auf und meinen in Wirklichkeit
immer den Papst www.kreuz.net/bookentry.2502.html selbst und den regierenden Diözesanbischof von St.
Pölten. Spielen Sie daher bitte mit ehrlichen Karten. Wir reden hier nicht mehr von einer „bösen Verdächtigung“,
sondern von jenem rechtskräftig erwiesenen www.kreuz.net/bookentry.657.html homo-doppelmoralischen Sumpf,
von dem auch Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari www.graz-seckau.at/…kapellari-detail.php?we_objectID=42…
sprach: „Ich hab’ von einem Sumpf gesprochen und halte daran fest; es muß dort nach den Regeln der Weltkirche,
die für diese Seminare gelten, Ordnung wiederhergestellt werden (…) In keinem katholischen Priesterseminar
kann Pornografie und praktizierte Homosexualität geduldet werden, das gilt für alle Kontinente und alle
Diözesen und bei Entdeckung muß sogleich Ordnung wiederhergestellt werden.“ Es gab eine umfassende Zeugenschar
www.kreuz.net/bookentry.779.html, das wissen wir von den öffentlichen Hauptverhandlungen www.kreuz.net/bookentry.779.html.
Ihre Fragen sind daher hinfällig, da die gesamte Zeugenschar sowohl auf staatlicher als auch auf kirchlicher
Ebene geprüft wurde. Das groteskeste Argument im ganzen Fall war übrigens jenes, daß Zeugen mit homosexueller
Vergangenheit nicht so glaubwürdig wären. Dann aber hätten die beiden suspendierten Priester niemals
irgendeinen Prozeß beginnen dürfen. Und so hat der Papst richtig entschieden, auch wenn es Ihnen nicht
paßt. Wahrheit und Bereinigung sind wichtiger als Kirchenpolitik.
Johannes Paul [v.d.Red.zens.] Halbwegs vernünftige Menschen wissen schon lange, welcher Priestersumpf
zu dieser bösen Verdächtigung geführt hat. Ein sogenannter Hauptzeuge wurde zum Meineid veranlaßt,
den er unter Tränen widerrief und wieder bestätigte. Wieso kam er von Horn nach St. Pölten und hat
am PC gewerkt. Er hat auch in einer anschließenden von der Amtskirche gewußten Tätigkeit wieder ein
Sexualdelikt begangen. Nun hat er wieder einen neuerrlichen Posten. ( alles nachlesen im „13.“, den Sie
natürlich beschimpfen). Es hat Video Aufzeichnungen gegeben, die auf mysteriöse Umstände verschwanden.
Diese Tatsachen sollte ein Gericht klären. Weiters wäre zu ermitteln, warum der damalige Bischof Dr.
Krenn von den Publizistik Attacken ( Presse, Fernsehen ) überrascht wurde? Wer hatte Interesse an der
so raschen Verbreitung? Na und die Fotos? Jeder etwas technisch Begabte weiß, daß mittels heutiger Technik
Fotomontagen leicht herstellbar sind. Es gibt übrigends ein Gutachten das dies beweist! Daher haben die
Fotos heute schon keine Bedeutung mehr. [v.d.Red.zens.}
Kirchenstrafen verhängt wegen erwiesener Straftaten Ob jetzt die Frischlinge „Hugo“ und „Herrgraf“ sowie
die Alt-Hetzer „muntu“ und auch „Berengeria“ eine oder zwei Real-Personen sind, tut wenig zur Sache. Wer
der gegen die päpstliche Entscheidung und Bischof Küng hetzende Antijudaist „Berengeria“ ist, ist bekannt.
Diese in dumpfer Verwirrung befindlichen Seele(n) können an dem definitiven sowie gerechten und gleichzeitig
barmherzigen Ausgang www.kreuz.net/bookentry.2502.html der kirchlichen Strafverfahren durch eine „anonyme
Diskussion“ gar nichts mehr ändern. (Nicht wenige Stimmen gab und gibt es nämlich auch, die in ähnlichen
Fällen wie im oben besprochenen Fall www.kreuz.net/bookentry.657.html den dauerhaften Ausschluß aus
dem Klerus als logisch ansähen.) Nun aber steht jedenfalls fest, daß bei den beiden ehemaligen suspendierten
Seminarausbildnern die entsprechenden Straftaten vorliegen, denn es gilt can. 1321 § 1: „Niemand wird
bestraft, es sei denn, die von ihm begangene äußere Verletzung von Gesetz oder Verwaltungsbefehl ist
wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwerwiegend zurechenbar.“ Da dem so ist, sitzt gar niemand „in geschützter
Deckung“, lächerlicher geht es ja nicht mehr. Und daß abgesehen von Hugo, Herrgraf, muntu und Berengeria
noch jemand „wild um sich“ schlüge, ist nirgendwo ersichtlich. Nach der päpstlichen Entscheidung noch
von „Unwahrheiten www.kreuz.net/bookentry.657.html über 2 Priester“ zu sprechen, ist nur noch grotesk
und eine akatholische Mißachtung des höchsten Kirchengerichtes (= des Papstes) der Kirche. Das mit den
Eiden, wenn es überhaupt stimmt, wird verstehbar bei solchen „Racheangriffen“ www.kreuz.net/article.2924.html
…
Vermisstenanzeige… Wo ist turk???? Hat er sich selbst ge-türkt??? Vielleicht ist er nach einer „Zeit
der Besinnung“ zur Vernunft gekommen und hat sich „zum Wohle der ganzen Kirche“ zurückgezogen… :&)
Hugo Artikel Ihr Beitrag ist hoch interessant, wor allem was Sie zwischen den Zeilen schreiben. Da sitzen
ja noch einige hohe Kirchengranden zur Zeit in geschützter Deckung und lassen einen wild um sich schlagenden
[zensuriert] in ganz mieser Absicht viel Unwahrheiten über 2 hochanständige Priester verbreiten. Warum
das Kirchengericht nicht urteilen durfte? Warum die Wahrheit nicht herauskommen darf? Wielange die Lügen
über Visitation und Kardinalsintrigen noch vertuscht werden können fragen sich zur Zeit schon sehr viele
wirkliche Christen. Amts u. Scheinchristen haben nun doch schon mächtig Angst. Gottes Mühlen mahlen
langsam, aber gerecht. Auch einige Untergrundkämpfer wird die Wahrheit einholen.
Johannes Paul Es ist erschütternd, wie eingebildet und einseitig Sie sind. Warum haben die österr.Verantwortungsträger
ein dafür zuständiges Kirchengericht gescheut und haben den verkürzten und vor allem misesten Weg gewählt.
Jeder Mensch hat in einem Rechtsstaat die Möglichkeit gegen seine Anklage eigene Verantwortung zu zeigen.
In dem Verfahren wurde den Angeklagten zwar die Unterlagen vorgelegt, sie mußten aber bei Sichtung einen
Eid ablegen, selbe weder zu Ihrer Verteidigung, noch zur Veröffentlichung zu verwenden. Das soll Gerechtigkeit
sein? Das ist am Ende gar Achtung vor dem Nächsten? Ich sehe das sehr wohl als abgekartetes Spiel. Die
Österreichischen Patriarchen dürfen nicht verlieren und wenn die Wege noch so fies sind. Das sollen
gar Christen sein ? Solche Leute wollen der Jugend ein Vorbild sein ?
@ Johannes Paul I. Du wirst meiner Identität nie auf die Spur kommen: Wie Dir bereits gesagt, bin ich
die Re-Inkarnation eines alten Scholastikers, eines scharfen Denkers. Erst dann, wenn Du die Richtung
Deines Hausverstandes von links (oder rechts) wieder auf gerade korrigiert hast, wenn Du von Wahnvorstellungen
wieder zur Realität zurückgefunden hast, können wir weiterreden. Denn nicht einmal eine päpstliche
Approbation kann Küng’sche Fixideen (und selbstverständlich auch die Deinen) und mediale Verleumdungen
in Wirklichkeit verwandeln. Hier endet selbst die Vollmacht des Papstes.
Der Papst hat formal und inhaltlich richtig und letztinstanzlich entschieden Ihr seid ein bißchen zu
aufgeregt, aber gut, ist auch verständlich, jetzt, da es keine Ausreden mehr gibt, weil der Heilige Vater
die formale und inhaltliche Richtigkeit sämtlicher Maßnahmen des regierenden Diözesanbischofs von St.
Pölten bestätigt www.kreuz.net/bookentry.2502.html hat. „Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente wurden
nun von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom Diözesanbischof ergriffenen Maßnahmen
als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse zurückgewiesen. Der Papst hat diese Entscheidung
der Kongregationen in forma specifica approbiert, das heißt, sie zu seiner eigenen gemacht.“ Es heißt
also: „alle Dokumente“, und nicht nur die Visitationsdokumente, sondern auch jene der nach den kanonischen
Ermahnungen rechtmäßig eingeleiteten und abgeschlossenen Strafverfahren. Daß die Apostolische Visitaton
nötig war, weiß damals und heute jeder mitdenkende Katholik. Und bekanntlich mußte der Visitator keine
einzige Aussendung von damals zurücknehmen, alles entsprach den mittlerweile staatlich und kirchlich
überprüften Fakten, auch jener homophilen Distanzlosigkeit www.kreuz.net/bookentry.657.html seitens
der Ex-Regenten, die Sie beide so gerne leugnen. Und bisher haben Sie als Dampfplauderer auch keinen einzigen
Beweis gebracht, daß irgendwelche Instanzen unrechtmäßig übersprungen wurden. Der wüste Antijudaist
Berengeria www.kreuz.net/reader.131.html und sein Helfershelfer muntu www.kreuz.net/reader.74.html sind
auch deshalb nicht mehr katholisch, weil sie leugnen, daß der Papst kraft seines Primates als höchster
Richter jede Justizsache an sich ziehen kann.
@ Johannes Paul I. Deine Sprache verrät Dich. Übrigens: Weißt Du eigentlich, was Antisemitismus ist?
Kauf Dir ein Lexikon und rede im Kreuz.net erst dann wieder mit, wenn Du Deine Bildungslücken aufgefüllt
hast. Denn Dein Horizont beschränkt sich auf die Rechtsverdrehung im Fall Rothe-Küchl.
@ JPI Das Bistum schreibt, dass die Ablehnung der Rekurse „nach nochmaliger Sichtung aller Visitationsdokumente“
erfolgt ist. Das heißt dann also: Hätte Rom die pastorale Maßnahmen von Dr. Küng für nichtig erklärt
und die Rekurse statt gegeben, wäre die ganze Visitation in Frage gestellt…was hätte das für Dr.
Küng & Co. für Konsequenzen… Also kann man durchaus davon ausgehen, dass einige Instanzen in Überholmanöver
umgehen werden mussten, um den unglaubwürdigen Neubeginn nicht zu gefährden!! Das sagt doll alles…
Artikel [zensuriert] Herr [zensuriert] bringt seine Artikel in sehr gehässiger Form und läßt so nicht
einen Priester vermuten, der Achtung vor dem Nächsten, Nächstenliebe und Verzeigung auch leben sollte.
Ist er ein Scharfmacher für die Kath.Press, will er jemand bestimmten decken, oder wie sonst ist seine
gehässige, sehr einseitig orientierte Dartellung zu verstehen
Antisemistisch-rechtsextreme „Unterstützung“ für Skandal-Leugner ist mehr als bedenklich Berengeria
www.kreuz.net/reader.131.html, es genügt, Ihre seit 7. Januar 2005 geschriebenen Beiträge www.kreuz.net/reader.131.html
zu lesen, um zu wissen, wer Sie sind und daß Sie sich als widerlicher und hetzender Antisemit völlig
disqualifiziert haben, in rechtlichen Fragen überhaupt mitzureden. Ich erinnere an Ihre beispielhaft-dumpfe
Wortmeldung vom 9. November 2007 (11:27): „Statt sich bei Juden und den hinter ihnen stehenden Logenbrüdern
mit theologisch zweifelhaften Erklärungen in Israel Liebkind machen zu wollen …“ Es ist nicht zum ersten
Mal, daß wir beobachten müssen, daß ausgerechnet widerlich-rechtsextrem auftretende Lesernamen die
seit 2004 Gott sei Dank vorgenommenen Maßnahmen zur Bereinigung der innerhalb eines (später geschlossenen)
Priesterseminars aufgeflogenen homosexuellen Doppelmoral in primitiver Weise „angreifen“. Dieses gefährliche
Bündnis zwischen den letzten uneinsichtigen Leugnern der in Staat und Kirche erwiesenen Wahrheit des
St. Pöltener Sexskandals www.kreuz.net/bookentry.657.html auch in bezug auf die suspendierten Priester
und antisemitisch-rechtsextrem argumentierenden Einzeldiskutanten hier im anonymen Forum – und nicht nur
hier – ist ein weiterer Hinweis, wie richtig der Heilige Vater Benedikt XVI. lag, nunmehr die von Bischof
Küng unter Beachtung sämtlicher kanonischer Vorschriften herausgefundene Faktenlage www.kreuz.net/bookentry.657.html
sowie die darauf basierenden Maßnahmen inklusive kirchenrechtliche Bestrafung www.kreuz.net/bookentry.2502.html
der ehemaligen Priesterausbildner zu bestätigen.
Rekurse gegen Kirchenstrafen vom Papst abgewiesen „muntu“, Sie sollten einmal in aller Ruhe die offizielle
Aussendung www.kreuz.net/bookentry.2502.html des Bistums St. Pölten durchlesen. Der Papst hat verhängte
Kirchenstrafen aufgrund der mit moralischer Gewißheit erwiesenen Faktenlage www.kreuz.net/bookentry.657.html
bestätigt, und das ist sein gutes Recht zum Wohle der Kirche. Wer jetzt als angeblich „rechtgläubig-konservativer“
Katholik die Entscheidung des regierenden Papstes noch in Frage stellt, zeigt, daß er es ist, der in
akatholisch-unmoralischer Weise reine „Kirchenpolitik“ verfolgt. Es ging leider um die homo-doppelmoralischen
www.kreuz.net/bookentry.657.html Geschehnisse und um die entsprechende Wiedergutmachung. Jeder Leser und
jede Leserin wissen längst, daß Sie lügen, „muntu“. Die beiden Priester wurden nach absolut rechtmäßig
verlaufenen kirchlichen Verfahren suspendiert. Die lange Zeit im konkreten Fall war nötig, um den beiden
suspendierten Priestern, die trotz der erdrückenden öffentlichen Beweislage www.kreuz.net/bookentry.657.html
keine Einsicht zeigen wollten, ihr Verteidigungsrecht zu gewährleisten. In can. 1720 heißt es nämlich,
daß „dem Beschuldigten die Anklage und die Beweise bekanntzugeben und ihm die Möglichkeit zur Verteidigung
einzuräumen“ ist. Dies alles wurde von Rom und St. Pölten beachtet, Sie lügen also neuerlich. Werden
Sie katholisch, in can. 1442 heißt es: „Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen
Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen
Stuhles …“ Bischof Küng mußte im übrigen keine einzige seiner Erklärungen als Visitator oder als
…
Wer spricht hier von Berufung gegen die Approbation? Das „pastorale Maßnahmen“ eine päpstliche Bestätigung
brauchen – mehr hat der Papst auch nicht getan – ist meiner Meinung nach ganz was Neues. Wie es dazu kommen
konnte, ist von Bedeutung! Diejenigen, die sich freuen, dass zwei wohlverdiente Priester ohne kirchliches
Verfahren von ihrem eigenen Bischof verurteilt wurden, – ohne Möglichkeit der Verteidigung – sind eigentlich
keine Katholiken mehr…solche brauchen Nachhilfestunden im Bibellesen…
Gegen ein Urteil des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde Soso, die Herren „muntu“ und „Berengeria“
wissen also keine formalen und inhaltlichen Fakten und sind also die letzten Uneinsichtigen, die ausgerechnet
auf dem Portal kreuz.net, welches von seiner Redaktion her homosexuelle Vorfälle richtigerweise als widernatürlich
ansieht, zwei suspendierten Priestern nur noch sinnloserweise „Hilfe“ gewähren möchten, obschon deren
homophile Verhaltensweisen und Verlogenheiten sogar öffentlich im Gerichtssaal www.kreuz.net/bookentry.779.html
erwiesen wurden, wie in ebenso rechtskräftigen österreichischen Urteilen www.kreuz.net/bookentry.657.html
nachlesbar ist. „muntu“ und „Berengeria“ verteidigen also auch in Zukunft alle Kleriker, wenn sie mit
homophilen Berührungen und Zungenküssen auffliegen und auch einmal mit einem Seminaristen eine Beziehung
anfangen, ja sie verteidigen diese Herren auch dann noch, wenn sie sich als „progressiv ausgeben.“ Gut,
daß der Papst solchen Revisionisten mit Mut entgegentritt, auch in diesem anderen Fall www.kreuz.net/article.3228.html.
Widerlich, was Sie beide hier noch veranstalten. can. 333 § 3: „Gegen ein Urteil oder ein Dekret des
Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.“ Ich sage Ihnen daher, daß Sie nicht mehr katholisch
denken, und dies sogar bei erwiesenen Delikten gegen die menschliche Naturordnung. Und Sie wollen auch
dem Papst noch Vorschriften machen, wie er als oberster Richter agiert? Lächerlich, Sie sind im Kirchenrecht
in der 1. Klasse steckengeblieben, lernen Sie dazu gem. can. 1442: „Der Papst ist der oberste Richter
für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entw…
Hinters Licht führen tun jene, die die Visitation hochleben lassen, obwohl schon längst bekannt ist,
dass Dr. Küng unglaubwürdig gearbeitet hat – „im Nachhinein“ erst Zeugenaussagen gesammeln, nachdem
er seine pastoralen Maßnahmen gesetzt hat…wo gibts den sowas… Und weiters ist auch bekannt geworden,
dass er Aussagen gegen Seminaristen zurücknehmen musste, die er fälschlicherweise beschuldigt hat…wo
gibts den sowas… Tatsache ist, dass hier eine Entscheidung in Überholmanöver der kirchlichen Instanzen,
durchgeboxt wurde. Auf diese Art und Weise bringt man die Sache zum verstummen. Aber das Gewissen kann
man nicht ausschalten…in Dr. Küngs Schuhe möchte ich nicht stecken. O:O
Der Beweis, Johannes Paul I. ist nicht schwer, schon einmal erbracht (nun darf ich Nachhilfe im Kirchenrecht
erteilen): Ein Entscheid der Signatur (3. Instanz) braucht vom Papst nicht abgesegnet zu werden, er ist
an sich rechtskräftig. Also hat (offenbar) die Kleruskongregation einen Ausweg gesucht, den Kopf und
den A. von Klausi zu retten. Denn das Dekret eines Bischofs, das rechtlich in Ordnung ist, kann die Kongregation
ohne Zutun des Papstes bestätigen. Der Papst hat sich durch seine Bestätigung bei den Juristen in aller
Welt verdächtig gemacht, Unrecht von Bischöfen zu decken. Außerdem: Was heißt es, mehrere Kongregationen
sind damit befaßt, im Auftrag des Papstes? Neue Irreführung der Öffentlichkeit. Alter Rechtsgrundsatz
der Kurie: partikulares Recht geht vor allgemeines. D.h. konkret: Selbst wenn der – in Wirklichkeit nicht
geschehene – Sexskandal in St. Pölten wirklich stattgefunden hätte, muß in einem Rechtsdekret eine
konkrete Verfehlung von Rothe und Küchl bewiesen werden (komm nicht wieder mit dem Blödsinn von den
Fotos!) Das Visitationsgeschwätz ist rechtlich irrelevant, solange kein persönliches Vergehen von Rothe
und Küchl nachgewiesen ist. Und das konnte Klausi nicht. Also: Es mußten sich mehrere Ämter der Kurie
zusammentun, sich auf die Visitation berufen, den Papst in einer günstigen Minute beschwatzen und hinters
Licht führen, allgemeines Recht und partikulares Recht vermengen, damit Klausis Kopf und A. gerettet
werden konnte. Klar?
Bischof Klaus Küng hat ewige Verdienste „Berengeria“, wir wissen alle, in welchem Namen Sie hier versuchen,
verwirrende Nebenschwaden zu werfen. Es ist aber sinnlos. Es gab sowohl in staatlichen als auch in den
kirchlichen Verfahren Beweisaufnahmen www.kreuz.net/bookentry.657.html. Und diese stützen einerseits
den Freispruch der Zeitschrift, welche die homosexuelle Doppelmoral aufgedeckt hat, und andererseits die
nunmehr definitive Suspendierung der beiden ehemaligen Priesterausbildner. Berengeria, und nun plaudern
Sie ein bißchen: 1. Zitieren Sie doch aus dem „ganzen römischen Entscheid“. 2. Beweisen Sie, daß im
konkreten Strafverfahren gegen die beiden suspendierten Priester irgendein „Instanzenweg“ übersprungen
wurde. 3. Bringen Sie Argumente, warum der Papst einen „rechtlichen Unsinn von Klaus Küng“ saniert hätte.
Sie lügen nicht nur, sondern Sie machen mieseste Propaganda im Stile einer Monatszeitung, die erst langsam
aufwachen muß. 4. Beweisen Sie, daß die Kurie irgendein Dekret abgewiesen hätte und es der Papst im
nachhinein trotzdem abgesegnet hätte. Berengeria, und nun lernen Sie ein bißchen: 1. Wenn mehrere Kongregationen
im Namen des Papstes befaßt waren, was spricht gegen die Praxis, daß der Papst die Sache im Vollbesitz
seiner Kräfte durchsieht und absegnet? 2. Wenn es mehr mutige und langmütige Diözesanbischöfe wie
Klaus Küng gäbe, hätten wir weniger Probleme mit der Einheit der Kirche…
Deine Rechtskenntnisse, Johannes Paul I. sind bewegend: Im ganzen römischen Entscheid kann nämlich gar
keine Rede von Straftaten sein – sonst hätte man den Instanzenweg nicht überspringen müssen. Wozu muß
der Papst selbst vermeintliche Straftaten bestätigen? Warum müssen die Kurialjuristen Zuflucht beim
Papst suchen? Doch nur, um rechtlichen Unsinn von Klaus Küng mit päpstlicher Gutheißung zu sanieren.
Wenn Klausi so klug wäre, wie er nicht ist, hätte er den Mund gehalten. Denn jeder halbwegs intelligente
Mensch kann sich ausrechnen, daß bei ihm und seinen Rechtsberatern etwas nicht stimmt, wenn die Kurie
zur Bestätigung den Papst einschalten muß. Typen wie Klausi gefährden die Einheit der Kirche: Denn
wenn der Papst alle unsinnigen Dekrete, die die Kurie von sich weist, absegnen muß, braucht es bald einen
zweiten Papst, der sich nur mit den rechtswidrigen Dekreten der Bischöfe beschäftigt… also einen Gegenpapst.
Ich hätte gerne gewußt, von welcher Instanz der Kurie das „Dekret“ gekommen ist – sicher nicht von der
Letztinstanz, der Signatur, denn die braucht den Papst nicht, um ihren Entscheidungen Rechtswirksamkeit
zu verschaffen. Da es kein ordentliches Verfahren gegeben hat, kann nur die Kleruskongregation den Instanzenweg
abgeschnitten haben.
Das geltende Kirchenrecht wurde ganz beachtet „muntu“, wie meinen? Wenn Sie Entscheidung des Papstes jetzt
doch nicht mehr in Frage stellen, erklären Sie sämtliche Ihrer unterhalb geleisteten Diskussionsbeiträge
für obsolet. Im übrigen scheint bei Ihnen immer noch eine gewisse Grundverwirrung zu herrschen. In der
Aussendung des Bistums St. Pölten heißt es auf Basis der endgültigen päpstlichen Strafentscheidung:
„Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert.“ Und in beiden Fällen wird
von möglichen späteren Diensten in anderen Diözesen gesprochen, was auf ein zeitweiliges Aufenthaltsverbot
hindeutet. Es gilt bekanntlich can. 1321 § 1: „Niemand wird bestraft, es sei denn, die von ihm begangene
äußere Verletzung von Gesetz oder Verwaltungsbefehl ist wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwerwiegend
zurechenbar.“ Somit ist vom Papst her für immer geklärt: es liegen entsprechende Straftaten bei den
beiden suspendierten Priestern vor. Da eine seit dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Päpstlichen
Visitation des Jahres 2004 hetzende oberösterreichische Monatsschrift Inhalte der vor der Strafverhängung
ergangenen Ermahnungen zitiert hat, wissen wir auch, um welche Straftaten es geht. Nach can. 1341 kann
der Diözesanbischof entweder den Kirchengerichts- oder den Verwaltungsweg gehen, wobei jedoch beide Möglichkeiten
ab can. 1717 unter dem Obertitel „Strafprozeß“ genannt sind, sodaß Sie wieder nicht recht haben: es
lief ein Strafprozeß im weitere…
@JP I Ich stelle auch nicht die Approbation durch des Papst in Frage. Ich frage mich nur, wieso man Instanzen
überspringt, um pastorale Maßnahmen eines Bischofs – also kein Strafprozess – durchzuboxen…da kann
was nicht stimmen.
Der Papst hat inhaltlich und formal recht „Berengeria“ und „muntu“ sind Nebelwerfer, die sich erdreisten,
auch noch den Papst in Frage zu stellen. Absolut lächerlich, bei voller Beachtung des Kirchenrechtes
seitens des höchsten sichtbaren Richters der Kirche, des Papstes, von einer „Außerkraftsetzung“ des
Kirchenrechtes usw. zu faseln. Leider gab es Material www.kreuz.net/bookentry.657.html genug … und in
der Presse-Aussendung www.kath.net/detail.php?id=19464 des Bistums St. Pölten heißt es in Ernstnahme
der römischen Weisungen: „Beide – Prälat Küchl und Dr. Rothe – werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung
tätig sein.“ Im Begleitschreiben www.kreuz.net/article.2313.html vom 4. November 2005 zur geltenden Instruktion
www.kreuz.net/article.2287.html (zur Verhinderung homosexueller Neupriester) hieß es gegenüber allen
Bischöfen: „Sie sollen ihr Priestertum weiter ausüben und darauf achten, das Amt, das sie erhalten haben
mit Unbescholtenheit auszuüben, im Glauben an das Evangelium und das Lehramt. Wegen der besonderen Verantwortung
jener, die mit der Heranbildung der zukünftigen Priester betraut sind, dürfen sie nicht zu Rektoren
oder Ausbildnern in Priesterseminarien ernannt werden.“ Herr Hemberger, es ist daher einfach: der Papst
hat in jeder Hinsicht richtig und gerecht entschieden. In der heutigen Mediengesellschaft werden noch
öfters innerkirchlich verborgene Sünden inner- und…
(St. Pölten) Auch kirchenrechtlich abgeschlossen? für mich bedeutet diese nachricht: einen schlag in
das gesicht, eine weitere schwere prüfung für meinen schwachen glauben. Als einfacher gläubiger mensch
weiß man nicht mehr, wenn darf man glauben oder wenn überhaupt nicht. wie kann ich es unterscheiden.
zu dieser nachricht (feststellung) bedarf es einer sooo langen Zeit – oder wer was ist noch stärker …
man möchte oft wirklich von diesen Verein – aber nicht von der göttlichen kirche austreten !!! Jesus
alles aus leibe zu Dir.
@ Johannes Paul I.: Meine Identität Meine Identität ist ganz einfach: Ich bin die Re-Inkarnation eines
alten Scholastikers, der seinen Hausverstand noch gebrauchen kann. Und dieser Hausverstand, der von vielen
Klerikalen schon ad acta gelegt worden ist, sagt mir: Wozu muß der Papst dies bestätigen? Man hat nie
gehört, daß Rothe und Küchl ein ordentlicher Prozeß gemacht worden ist – weil Klaus Küng gar nicht
über genügend Material verfügte! Ein Prozeß wäre also gescheitert. Also ist er mittels Dekrets vorgegangen.
Weiter: Steht im Dekret irgendwo, daß der Instanzenweg – Kurie, Signatur – ausgeschöpft ist? Denn spätestens
die Signatur hätte Klaus K. Dekrete aufheben müssen. Für mich als geschulten Beobachter ist klar: Um
Klaus K. Kopf zu retten, hat man wahrscheinlich die Signatur gar nicht eingeschaltet bzw. den beiden Priestern
den Weg zur Signatur mit Hilfe des Papstes versperrt. Also: ein Kirchenpolitikum! Außerkraftsetzung des
Kirchenrechts mit Hilfe des Papstes!
@ JPI Die Dekrete des Bischofs sind…kirchenpolitisch motiviert. Man kann nicht von einem kirchlichen
Strafverfahren sprechen, wenn es gar kein Strafverfahren gegeben hat – sondern nur ein außergerichtliches
Verfahren. Da kann man leicht das Procedere des CIC umgehen. o^/
Papst Benedikt bestätigte Ausgang der kirchenrechtlichen Verfahren Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente
wurden von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom St. Pöltener Diözesanbischof
ergriffenen Maßnahmen (kirchenrechtliche Ermahnung, kirchenrechtliche Untersuchungen und Verhängung
kirchenrechtlicher Strafen) als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse gegen den Ausgang der
von Diözesanbischof Klaus Küng ordnungsgemäß vorgenommenen kirchenrechtlichen Verfahren zurückgewiesen.
Der Papst hat diese Entscheidung der Kongregationen in forma specifica approbiert, das heißt, sie zu
seiner eigenen www.kath.net/detail.php?id=19464 gemacht. Der Papst hat es wohl deshalb gemacht, weil mehrere
Kongregationen mit dem Fall befaßt waren (und weil durch seinen letztinstanzlichen Abschluß die ganze
unnötige Sudelkampagne bestimmter Uneinsichtiger gegen den früheren Apostolischen Visitator und rechtmäßig
regierenden Bischof von St. Pölten, Msgr. Klaus Küng, als absurd und völlig verfehlt gekennzeichnet
ist, für immer.) Der Papst hat auf rein rechtlicher Ebene unter Beachung des lateinischen Kirchenrechts
gehandelt. Sogenannte kirchenpolitische Konsequenzen haben sich die suspendierten Priester aufgrund ihres
jedenfalls bisherigen Verhaltens, das sich durch die Buße hoffentlich ändern wird, selbst zuzuschreiben.
Wenn „Berengeria“ Dekrete des Bischofs kennen möchte, dann verrät er sich in seiner Identität. Die
Dekrete des Bischofs waren und sind …
Rechtsbelehrung Um es den rechtlich und im kurialen Stil schlecht Bewanderten nochmals klarzumachen: Es
hat im Fall Rothe und Küchl gar kein kirchenrechtliches Verfahren gegeben – das Verfahren wurde mit Hilfe
des Papstes niedergeschlagen. Wozu muß sonst der Papst intervenieren? Im weltlichen Recht gibt es zum
Glück eine Gewaltentrennung. So kann z. B. der Staatspräsident nicht direkt in ein Gerichtsverfahren
eingreifen. In der Kirche gibt es dies nicht. Wenn die Kurie und der Papst klug genug gewesen wären,
hätten sie die Fälle Küchl und Rothe auf rein rechtlicher Ebene abgehandelt. Dann hätten eben die
Dekrete von Bischof Küng wegen ihrer rechtlichen Mängel aufgehoben werden müssen – wozu sonst die Einschaltung
des Papstes? Wenn der Papst jedes Dekret der römischen Kongregationen unter Aufhebung des Kirchenrechtes
bestätigen müßte… Man darf daher ruhig sagen: Es gab im Fall Rothe und Küchl gar kein kirchenrechtliches,
sondern nur ein kirchenpolitisches Verfahren, dessen Ausgang von vornherein feststand.
Die Suspendierung der aufgeflogenen Seminar-„Erzieher“ Küchl und Rothe ist nur der Anfang oder die Spitze
eines Eisbergs. Die gegenwärtigen Priesterseminare sind allgemein Brutstätten des Homosexualismus und
der Doppelmoral. Sie gehören samt und sonders abgeschafft.
Nachlesen bei ihm selbst Bevor man wie der frisch angemeldete „Herrgraf“ zu hetzen beginnt, liest man
in dem von mir unterhalb bereits erwähnten Blogbuch www.internetpfarre.de/…NETE-VISITATION.html nach,
also bei Pytlik selbst, was er zu der ganzen Entwicklung sagt, soferne es abgesehen von „Herrgraf“ überhaupt
jemanden wirklich interessiert.
@Michael Tfirst: Und Sie wahrscheinlich gleich mit Es hätte nämlich bei der Menge an herunter geladenen
Bildern alle 100 Priesterseminaristen angezeigt werden müssen.
Herr Pytling Es wäre inrteressant von wo Sie dieses Wissen beziehen. Ihre Meinungswiedergabe strotzt
vor Gehässigkeiten, da selbe ja auch sehr einseitig dargestellt sind und sicher Rechtsfolgen nach sich
ziehen können. Wie kann ein angeblicher Priester, der Sie sein dürften, auf so ein gehässiges tiefes
Christenunwürdiges Niveau absinken. Ich finde es abscheulich, daß here Werte wie Nächstenliebe, Achtung
und Wertschätzung und vor allem Wahrheit so mit Füßen getreten werden.
MACHTSPIELE PUR!!!!!!!!!!!!! Ich bin der Meinung, dass in der ganzen Causa rund um das Priesterseminar
im Hintergrund andere politische und kirchenpolitische Interessen und Machtspiele vertreten worden sind.
Es hätte nämlich bei der Menge an herunter geladenen Bildern alle 100 Priesterseminaristen angezeigt
werden müssen. Bischof Krenn hatte mit Helfern die Festplatte des Hauptcomputers und auch die von anderen
Computern verschwinden lassen! Nur ein Seminarist wurde zu 6 Monaten bedingt verurteilt. Die Rolle des
Nachrichtenmagazin PROFIL und vom Redakteur Bobi, der diese Stories schrieb und der ein Haus günstig
von der kath. Kirche kaufte, waren für mich von Anfang an mehr als fragwürdig. Unglaublich: Auf Fotos
der Pause von Gerichtsverhandlungen sieht man Bobi mit Rothe (Feindparteien) scherzen und lachen. Ich
wunderte mich auch über Profil und Bobi, als knapp vor dem Papstbesuch im Stift Heiligenkreuz über den
Vikar von Kardinal Schönborn eine bereits länger zurückliegende Sache sexuellen Missbrauchs durch das
Profil bekannt gemacht wurde, der beschuldigte Vikar ist Mitglied des Konvents von Heiligenkreuz. Für
mich ist die Frage offen, von wem bekam Herr Bobi dieses Material? Ich bringe die Kussfotobildgeschichte
des St. Pöltner Seminars mit dem Keil, der zwischen die beiden Hochadeligen Kleriker Schönborn und Donnersmarck
getrieben werden soll, in Verbindung (auch wenn beide kircheninterne Vorwürfe verdienen). Näheres auf
meiner Homepage: …ichaeltfirst.blogspot.com/ MfG Michael Tfirst
Die Realität kann nicht mehr verrückt werden Die beiden Vorredner (bei Herrn Berengeria gibt es übrigens
einen Identitätsverdacht) scheinen die Realität nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Das kirchenrechtliche
Strafverfahren des zuständigen Diözesanbischofs wurde nun letztinstanzlich abgeschlossen. Die Faktenlage
war schon lange öffentlich bekannt www.kreuz.net/bookentry.657.html, aufgrund der beiden suspendierten
Priester selbst, die den wenig sinnvollen Weg zu offenen staatlichen Gerichten gingen. Der Heilige Vater
hat nicht nur keine „schwachen Füße“ bestätigt, sondern das rechtmäßige und langmütige Vorgehen
des Bischofs Klaus Küng bestätigt und bekräftigt. Alle Untersuchungen verliefen gewissenhaft und einwandfrei.
Das Verteidigungsrecht der nun suspendierten Priester wurde beachtet. Von daher gilt: was Papst Johannes
Paul II. durch den Auftrag zur Päpstlichen Visitation begann, hat nun Papst Benedikt XVI. vollendet,
zum Wohle und zur Glaubwürdigkeit der Kirche, die sich keine Doppelmoral www.kreuz.net/bookentry.263.html
leisten kann, schon gar nicht im Klerus.
@ Artikel Das ganze ist sehr dubios…hätte Dr. Küng ein Strafverfahren gegen die beiden Geistlichen
eingeleitet, wäre die Causa schon längst vom Tisch. Da Dr. Küng nur auf pastorale Maßnahmen setzt,
die sogar eine Approbation als Absicherung brauchen, zeigt, dass da was nicht stimmt…was solls, wer
hätte erwartet, dass die Kurie gegen einen residierenden Bischof entscheidet? Man schließe sich halt
den (un)glaubwürdigen Neubeginn an
Die zweifelhafte Rolle des Papstes Normalerweise braucht der Papst Entscheidungen der Römischen Kurie
in Strafsachen nicht zu bestätigen. Die Juristen der Kurie sind an sich fähig, strafbare Tatbestände
festzustellen und Straftäter zu verurteilen. Bei Rothe und Küchl war dies anders: Das Verfahren stand
sowohl vom Procedere her als auch von den Argumenten auf so schwachen Füßen, daß es wohl die Intervention
beim Papst gebraucht hat, um dem unrechtmäßigen Vorgehen von Bischof Küng einen rechtlichen Anschein
zu verleihen. Hätte die Kurie den beiden Priestern nachgegeben, dann wäre der Kopf von Küng, Schönborn
und wahrscheinlich noch einigen anderen Bischöfen zu Recht gefordert worden. Das ungewöhnliche Procedere,
daß nämlich mit päpstlicher Approbation die Rekurse der beiden gar nicht angenommen worden sind, bedeutet,
daß der Papst eingeschaltet werden mußte, um den rechtlichen Murks von Bischof Küng zu retten.
Der 13. wirbt ja auch immer wieder für den suspendierten Ständigen Diakon (ebenfalls in St. Pölten
inkardiniert) Dr.med. Franz Federspiel, der im Tauhof, Moosweg 27, 6094 Axams, als „P. Franziskus Federspiel
OFSP“ auftritt und priesterlich fungiert, obwohl Rom festgestellt hat, dass von der Ungültigkeit seiner
Priesterweihe auszugehen ist, diese also in der Praxis als ungültig zu behandeln ist.
Alles inkl. Suspension bestätigt Der obige Artikel ist keine große Sensation, denn am heutigen Tag wurde
die ganze Sache vom Bistum St. Pölten selbst ausführlicher dargelegt und ist daher längst in allen
gängigen österreichischen Medien derstandard.at/?id=3289499 detailliert nachzulesen. Im obigen Artikel
von einer „Intimfeindschaft“ zu sprechen, widerspricht im übrigen den sachlichen Beiträgen Dr. Pytliks
in seinem Blogbuch. An erster Stelle ging es ihm immer um den Schutz der Zeugen, die zur vollen Aufklärung
des ganzen Skandals (auch nach der Seite der beiden suspendierten Priester) beitrugen. Abschließend verweise
ich auf viele meiner Beiträge www.kreuz.net/reader.183.html, die das römische Endurteil noch besser
verstehen lassen.
Das ist aber auch interessant Nach wie vor finden wir die Vorgänge im Bistum Pölten ja immer wieder
außerordentlich spannend und danken der Jungfrau und Gottesmutter, allen Engel und Heiligen, dass das
jetzt wirklich und auch mal anständig aufgeräumt wird. Aber was müssen wir über den Weihbischof lesen?
Es ist ja so gut, dass wir durch den Hinweis Weiterlesen doch glücklicherweise auf diesen Artikel gestoßen
sind. Was da wohl nur alles hintersteckt, was das alles nur bedeutet, das gibt ja zu schlimmesten Fantasien
Anlaß! Wir haben ja schon früher darauf hingewiesen, dass in unserem geliebten Land sich eine Reihe
gut ausgebildeter Frauen und Männer befinden, die nach ausführlicher katholischer Unterweisung und Kathechismustirierung
außerordentlich gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein könnten, um die wahre Katholizität des Klerus
diskret zu analysieren und auch noch herauszufinden, ob Weihbischöfe mit Männern (!) oder mit Frauen
(!!) heimlich Messen besuchen. Jawoll!
#34 Pünktchen 18:42:26 | Donnerstag, 3. April 2008
Aleph Von irgendwem muss Marcelus gesponsert werden.Es kann doch nicht sein, dass ein Menschenkind soviel
Gedankenmüll aus reiner Selbstlosigkeit produzieren darf. Da stellt sich aber sofort die Frage nach Ihrem
Sponsor!
Gesponsert Von irgendwem muss Marcelus gesponsert werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Menschenkind
soviel Gedankenmüll aus reiner Selbstlosigkeit produzieren darf.
#30 ExBochumer † 18:29:12 | Donnerstag, 3. April 2008
@ Marcellus Nein. – Ich bin römisch-katholischer Christ, der den Papst anerkennt und nicht irgendwelche
Privatoffenbarungen bzw. Geschäftemacherei a la Medjugorje braucht, um seinen Glauben zu begründen.
@ Foren-Troll Ganz erbärmlich, deine heutige Vorstellung. Du postest permanent irgendeine an den Haaren
herbeigezogene Scheisse, die nur einen Zweck hat: Provokation. Wozu? DO NOT FEED THE TROLLS!
#26 ExBochumer † 18:00:28 | Donnerstag, 3. April 2008
Mit Herrn Roland Noe, geborenem Biermeier kann man nicht drohen. Er ist Tatsache, obwohl er sich den fiktiven
Namen „Gandalf“ zugelegt hat. Offenbar wurde kath.net selbst „Opfer“ des eigenen Systems. Denn nur zertifizierte
Mitglieder will das Geheimforum, auch „Club“ genannt, zulassen. Und die machen doch, was sie wollen. So
what?
nein, Libertas Ecclesiae, davon ist er ganz bestimmt nicht erbaut! Da stimme ich Ihnen zu (auch wenn ich
mich frage, was es in diesem Fall zu verbergen gäbe). Auch der Hinauswurf gerade medjugorjekritischer
Poster ist bei kath.net ein bekanntes Phänomen und wäre bei Ausfall des Forums eine durchaus plausible
Erklärungsmöglichkeit. Da heute aber nur der redaktionelle Teil down ist, scheidet sie im konkreten
Fall aus. Ob technische oder inhaltliche Gründe vorliegen, darüber will ich nicht einmal Spekulationen
anstellen.
das stimmt natürlich, keine Verschwörungstheorie. Habe nur etwas gealbert. Was ernst gemeint ist, ist
der Punkt zum Forum, das die Domain kathnews.com nutzt. Um den Hinauswurf kritischer Stimmen, was bei
kath.net recht geläufig ist, geht es im konkreten Fall also nicht.
#20 ExBochumer † 16:50:51 | Donnerstag, 3. April 2008
@ Arkanum Tja, es sollte ja auch keine „Verschwörungstheorie“ meinerseits sein. Über derartige Unterschiede
zwischen Forum und Redaktionsteil … davon weiß ich leider nichts. – Bin ja auch kein Experte in Internetrecherchen.
Ich recherchiere nur „zum Hausgebrauch“.
noch ein Detail… vom kath.net-Breakdown ist nur der redaktionelle Teil betroffen, während das Forum
kathnews.com/ mit eigener Domain erreichbar ist. Die These von der Säuberungsaktion ist also vom Tisch.
Zur Liste von Kurt muß ich mich entschuldigen: die bösen Medjugorjekritiker könnten sich natürlich
auch unter den Freimaurern, den Juden, den Sedis und ganz besonders den Ungläubigen verborgen halten,
waren also schon inbegriffen. Pardon! Vielleicht sogar unter den Dämonen, wenn „Elendester Sünder“ recht
hat. S.C.N.R.
#18 ExBochumer † 16:41:42 | Donnerstag, 3. April 2008
Jau, @ kurt.k Da fällt mir noch eine sehr große Gruppe ein, die auch im kath.net als „Pius-Sekte“ oder
„Pius-Brüder“ tituliert wird. Allerdings scheinen viele immer noch nicht begriffen zu haben, daß die
Patres der FSSPX nicht exkommuniziert worden sind. –- NUR DER VOLLSTÄNDIGKEIT HIER AUFGEFÜHRT –-
Meine Liste Um nicht dauernd meine Liste erweitern zu müssen sage ich mal folgendes: Meine Liste erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Also hier nochmal die Liste: Freimaurern Juden Satanisten Dämonen
Sodomisten Zionisten CIA Kommunisten Mossad Linken VII-Sekte Atheisten Agnostikern Ungläubigen Sedis
[HIER FEINDBILD EINFÜGEN] Soo, ich hoffe jetzt ist sie jedem recht.
Für Außenstehende nicht zugänglich Das berichtete der Forumsteilnehmer ‘Alexius’ am 26. März im für
Außenstehende nicht zugänglichen Teil des Forums des Linzer Nachrichtenportals ‘kath.net’. Wie ist diese
Information aus dem für Außenstehende nicht zugänglichen Teil des kath.net-Forums dann an kreuz.net
gelangt? Da wird sich Herr Noé aber mächtig ärgern. Ein Verräter in den eigenen Reihen! Dazu noch
ein zahlendes Club-Mitglied! Vielleicht ist kath.net deshalb seit mehreren Stunden nicht mehr zugänglich.