Auch kirchenrechtlich abgeschlossen?
Der Papst hat den St. Pöltner Ex-Regens und seinen Stellvertreter für die Rolle bestraft, welche die beiden im Homo-Skandal spielten, der die Kirche in Österreich im Frühjahr 2004 zum Beben brachte.
(kreuz.net) Der Fall St. Pölten ist für die beiden damaligen Leiter des diözesanen Priesterseminars –
Prälat Ulrich Küchl und Hw. Wolfgang Rothe – auch von seiner kirchenrechtlichen Seite abgeschlossen.
Das berichtete der Forumsteilnehmer ‘Alexius’ am 26. März im für Außenstehende nicht zugänglichen Teil des Forums des Linzer Nachrichtenportals ‘kath.net’.
Hinter dem Lesernamen ‘Alexius’ verbirgt sich Hw. Alexander Pytlik (38). Der Geistliche ist Vizeoffizial sowie Kirchenrektor im Bistum Eichstätt und Betreiber der Internetseite ‘padre.at’. Er gilt als Intim-Feind von Hw. Wolfgang Rothe.
In der Vergangenheit ist er auch als Rechtsberater von Bischof Klaus Küng von St. Pölten aufgetreten.
Ex-Regens Küchl und sein Subregens Rothe waren im Juli 2005 von ihren Ämtern zurückgetreten, nachdem hochkompromittierende Photos an die Öffentlichkeit gelangt und um die Welt gegangen waren. Die Aufnahmen zeigten die beiden in homo-unzüchtigen Posen.
Wörtlich schreibt ‘Alexius’ im Forum: „Nach allen zuverlässigen Quellen ist der sogenannte »Fall St. Pölten« nun auch von seiner kirchenrechtlichen Seite her für die beiden ehemaligen Priesterausbildner Prälat Küchl und Dr. Rothe abgeschlossen.“
‘Alexius’ geht davon aus, daß darüber auch eine kurze Notiz im St. Pöltner Diözesanblatt erscheinen wird.
„Offenbar hat nun sogar Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst das ‘Decretum specificum’ unterzeichnet und dem Einspruch der beiden genannten Priester gegen die von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng verhängte Kirchenstrafe nicht stattgegeben“ – erklärt ‘Alexius’:
„Es sieht danach aus, daß die Strafe in Rom sogar noch verschärft worden ist, da angeblich die »unbefristete Suspendierung beider Priester« verhängt worden sei.“
Beide müßten nun rechtskräftig außerhalb der Diözese St. Pölten wohnen, blieben jedoch suspendierte Diözesanpriester:
„Nach einer angemessenen Bußzeit ist eine teilweise Aufhebung der Suspendierung – zum Beispiel Genehmigung der Meßzelebration oder ähnliches – denkbar.“
Damit sei 3,5 Jahre nach der Päpstlichen Visitation definitiv geklärt, „daß die Arbeit des Visitators und heutigen Bischofs Küng [von Sankt Pölten] einwandfrei abgelaufen war.“
Die „gesamte Lügenkampagne“ der österreichischen Monatszeitschrift ‘Der 13.’ mit dem „Dauermärchen der Kardinalsintrige“ sei somit für immer gestorben.
Das berichtete der Forumsteilnehmer ‘Alexius’ am 26. März im für Außenstehende nicht zugänglichen Teil des Forums des Linzer Nachrichtenportals ‘kath.net’.
Hinter dem Lesernamen ‘Alexius’ verbirgt sich Hw. Alexander Pytlik (38). Der Geistliche ist Vizeoffizial sowie Kirchenrektor im Bistum Eichstätt und Betreiber der Internetseite ‘padre.at’. Er gilt als Intim-Feind von Hw. Wolfgang Rothe.
In der Vergangenheit ist er auch als Rechtsberater von Bischof Klaus Küng von St. Pölten aufgetreten.
Ex-Regens Küchl und sein Subregens Rothe waren im Juli 2005 von ihren Ämtern zurückgetreten, nachdem hochkompromittierende Photos an die Öffentlichkeit gelangt und um die Welt gegangen waren. Die Aufnahmen zeigten die beiden in homo-unzüchtigen Posen.
Wörtlich schreibt ‘Alexius’ im Forum: „Nach allen zuverlässigen Quellen ist der sogenannte »Fall St. Pölten« nun auch von seiner kirchenrechtlichen Seite her für die beiden ehemaligen Priesterausbildner Prälat Küchl und Dr. Rothe abgeschlossen.“
‘Alexius’ geht davon aus, daß darüber auch eine kurze Notiz im St. Pöltner Diözesanblatt erscheinen wird.
„Offenbar hat nun sogar Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. selbst das ‘Decretum specificum’ unterzeichnet und dem Einspruch der beiden genannten Priester gegen die von Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng verhängte Kirchenstrafe nicht stattgegeben“ – erklärt ‘Alexius’:
„Es sieht danach aus, daß die Strafe in Rom sogar noch verschärft worden ist, da angeblich die »unbefristete Suspendierung beider Priester« verhängt worden sei.“
Beide müßten nun rechtskräftig außerhalb der Diözese St. Pölten wohnen, blieben jedoch suspendierte Diözesanpriester:
„Nach einer angemessenen Bußzeit ist eine teilweise Aufhebung der Suspendierung – zum Beispiel Genehmigung der Meßzelebration oder ähnliches – denkbar.“
Damit sei 3,5 Jahre nach der Päpstlichen Visitation definitiv geklärt, „daß die Arbeit des Visitators und heutigen Bischofs Küng [von Sankt Pölten] einwandfrei abgelaufen war.“
Die „gesamte Lügenkampagne“ der österreichischen Monatszeitschrift ‘Der 13.’ mit dem „Dauermärchen der Kardinalsintrige“ sei somit für immer gestorben.
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Freitag, 18. April 2008 15:21
Hugo: Gänswein soll Professor sein?
Das kann doch nicht möglich sein, da muß er aber ordentlich die Schule geschwänzt haben.
Warum hat er das Kirchengericht nicht entscheiden lassen? Ist Gänswein so penetrant, oder von sich eingenommen, daß er über allen Dingen steht?
Was hat doch Christus gesagt : richtet nicht, dann werdet auch Ihr nicht gerichtet werden! [zensuriert]
Warum hat er das Kirchengericht nicht entscheiden lassen? Ist Gänswein so penetrant, oder von sich eingenommen, daß er über allen Dingen steht?
Was hat doch Christus gesagt : richtet nicht, dann werdet auch Ihr nicht gerichtet werden! [zensuriert]
Dienstag, 15. April 2008 10:57
Max Mustermann: Papst hat richtig entschieden
Wenn der Papst nicht gewußt hätte, was er hier approbiert hat, wäre er von seinem Sekretär Prof. Gänswein schlecht informiert wurden. Dies wäre umso eigenartiger, als Gänswein ja der Doktorvater von Rothe war und diesen aufgrund seiner wissenschaftlichen Leistung durchaus zu schätzen wusste. – Ich ziehe den umgekehrten Schluss: Das kirchenpolitische Manöver der beiden Herren ist nicht aufgegangen, der Papst hat – nach Rücksprache und guter Beratung durch Prof. Gänswein – entschieden, wie es rechtens war. Und nun sollte dies auch angenommen werden!
Montag, 14. April 2008 20:57
Berengeria: Fauler Friede
der auf Kosten der Wahrheit geht. Denn auch der Papst kann die Visitationslüge nicht in Wahrheit verwandeln. Es ist fraglich, ob er wußte, was er approbiert hat.
Montag, 14. April 2008 15:35
Hugo: max mustermann
Sie können doch wohl selbst nicht glauben, daß Lügen, auch wenn selbe noch so oft wiederholt werden, dann glaubhaft sind. Dem Papst wäre gut zu halten, daß ihm ein Papier ohne Unterlagen vorgelegt worden ist, und er um der fälschlich vermeinten Ruhe das akzeptiert hat. Warum hat er nicht unterschrieben? Welche miesen Voraussetzungen haben da statt gefunden? Warum wurde nicht ein ordentliches Kirchengericht befaßt? Wer von den Österr. Bischöfen hat da wohl argen Schiß vor der Wirklichkeit und vor der Veröffentlichung gehabt?
Donnerstag, 10. April 2008 20:42
Max Mustermann: Klarheit nötig
Die Rechtssache Küchl/Rothe ist hier auf Erden abgeschlossen; es gibt keine irdische Berufungsinstanz mehr! Wenn die beiden Herren in Zukunft noch öffentlich gegen die Entscheidung des Papstes polemisieren, dann zeigen sie nur, dass sie bar jedes kirchlichen Geistes sind und ihren vermeintlichen Eigennutz über das kirchliche Gemeinwohl stellen.
Donnerstag, 10. April 2008 17:57
muntu: @ JPI
es hat in St. Pölten nie ein ordentliches Strafverfahren geben können, da es keine Beweise gibt…wie
ebenfalls aus den Akten gegen Profil ersichtlich ist…diese angebliche Zeugen haben selber nie etwas
wahrgenommen…les doch selber nach, du hast sie ja auch verlinkt…
in einem ordentlichen Strafverfahren wäre genau geprüft worden „utrum de scientia propria, praesertim de visu et auditu proprio, an de sua opinione, de fama, aut de auditu ab aliis“… – also wäre ein kirchlicher Prozess gleich zu Beginn gescheitert…nur mit Gerüchte oder vom Hörensagen hätte Dr. Küng nie ein ordentliches Verfahren führen können – das wusste er selber genau
Deshalb pastorale Maßnahmen mit Approbation, damit es nie zu einem fairen Prozess komme…wieso aber nicht??? – gewinnt nicht immer die Wahrheit????
in einem ordentlichen Strafverfahren wäre genau geprüft worden „utrum de scientia propria, praesertim de visu et auditu proprio, an de sua opinione, de fama, aut de auditu ab aliis“… – also wäre ein kirchlicher Prozess gleich zu Beginn gescheitert…nur mit Gerüchte oder vom Hörensagen hätte Dr. Küng nie ein ordentliches Verfahren führen können – das wusste er selber genau
Deshalb pastorale Maßnahmen mit Approbation, damit es nie zu einem fairen Prozess komme…wieso aber nicht??? – gewinnt nicht immer die Wahrheit????
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