Steht der Europarat hinter der Menschenrechtskonvention?
Am 16. April will sich der Europarat offiziell um seine Glaubwürdigkeit bringen. Von Monika Hoffmann, Medienbeauftragte der Christdemokraten für das Leben.
(kreuz.net) Wenn der Europarat sich zukünftig weiter auf die Menschenrechts- konvention berufen will,
muß er sich am 16. April eindeutig gegen den „Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung“ aussprechen.
Der 1949 gegründete Europarat, dem 47 Staaten angehören, beruft sich für die Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Europäische Konvention für Menschenrechte.
Die Menschenrechtskonvention enthält in Artikel 2 ausdrücklich das Recht auf Leben für jeden Menschen.
Der „Lebensrechtsartikel“ würde mit der Annahme der Resolution quasi aufgehoben und der Rat unglaubwürdig.
Obwohl die Beschlüsse der parlamentarischen Versammlung des Europarats für die Mitgliedsstaaten nicht bindend sind, werden sie national als Arbeitsgrundlage und „als moralischer Appell“ verstanden.
Nationen wie Polen, Irland, Malta und Andorra, in denen vorgeburtliche Kindstötung verboten ist, kämen zunehmend unter Druck, ihre Gesetze, die gerade im Bereich des Lebensrechts mit zur „Identität eines Staates gehören“, zu liberalisieren oder aufzugeben.
Bei vollständig freigestellter Abtreibung würden weniger Abtreibungen vorgenommen, argumentieren die Befürworter der Resolution.
Das Gegenteil ist der Fall: Schweden, Dänemark und Großbritannien haben die liberalsten Abtreibungsgesetze und gleichzeitig die höchsten Abtreibungsraten.
Von einem „Recht“ auf Abtreibung kann niemals die Rede sein, da es dem Lebensrecht des Embryos diametral entgegensteht.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ appellieren daher an alle 18 deutschen Delegierten des Europarates der Resolution nicht zuzustimmen und an der Menschenrechtskonvention des Europarates festzuhalten.
CDL ist eine bundesweit tätige Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
Der 1949 gegründete Europarat, dem 47 Staaten angehören, beruft sich für die Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Europäische Konvention für Menschenrechte.
Die Menschenrechtskonvention enthält in Artikel 2 ausdrücklich das Recht auf Leben für jeden Menschen.
Der „Lebensrechtsartikel“ würde mit der Annahme der Resolution quasi aufgehoben und der Rat unglaubwürdig.
Obwohl die Beschlüsse der parlamentarischen Versammlung des Europarats für die Mitgliedsstaaten nicht bindend sind, werden sie national als Arbeitsgrundlage und „als moralischer Appell“ verstanden.
Nationen wie Polen, Irland, Malta und Andorra, in denen vorgeburtliche Kindstötung verboten ist, kämen zunehmend unter Druck, ihre Gesetze, die gerade im Bereich des Lebensrechts mit zur „Identität eines Staates gehören“, zu liberalisieren oder aufzugeben.
Bei vollständig freigestellter Abtreibung würden weniger Abtreibungen vorgenommen, argumentieren die Befürworter der Resolution.
Das Gegenteil ist der Fall: Schweden, Dänemark und Großbritannien haben die liberalsten Abtreibungsgesetze und gleichzeitig die höchsten Abtreibungsraten.
Von einem „Recht“ auf Abtreibung kann niemals die Rede sein, da es dem Lebensrecht des Embryos diametral entgegensteht.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ appellieren daher an alle 18 deutschen Delegierten des Europarates der Resolution nicht zuzustimmen und an der Menschenrechtskonvention des Europarates festzuhalten.
CDL ist eine bundesweit tätige Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
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Mittwoch, 9. April 2008 13:34
Florian Geyer: Warum die Machhaber panische Angst
vor direkter Demokratie und Plebiszite haben sieht man hier:
http://diepresse.com/home/375217/index.do?direct=375329&…
http://diepresse.com/home/375217/index.do?direct=375329&…
Montag, 7. April 2008 16:57
Benedikt: @ Lutheraner
Es wundert mich nicht, dass Sie diese Fragen nicht beantworten können. Sie verbreiten eben nur ein wenig Halbwissen in der Welt.
Montag, 7. April 2008 16:03
Lutheraner: @ Pastor Benedikt – Poltern Sie hier noch immer mit Ihren debilen Bemerkungen herum?
Auf Grund Ihrer chronischen Geisteschwäche verzeihe ich Ihnen.
Sie brauchen sich nicht zu bedanken.
Sie brauchen sich nicht zu bedanken.
Montag, 7. April 2008 15:00
Benedikt: @ Lutheraner
Wenn Sie meinen, Sie könnten mit dem Art 25 iVm irgendeinem UN-Dokument eine verfassungswidrigkeit der
europäischen Integration konstruieren, dann irren sie. Das Völkerrecht ist auf der Souveränität der
Staaten aufgebaut und da es sich bei den Vollziehern der europäischen Einigung um legitime Regierungen
gehandelt hat ist an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens nichts zu deuteln.
Würden Sie auch so nett sein und den genauen Namen des Dokuments von 1992 nennen?
Würden Sie auch so nett sein und den genauen Namen des Dokuments von 1992 nennen?
Montag, 7. April 2008 14:26
Lutheraner: Menschenrechte ausgehebelt
Artikel 25 GG: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteile des Bundesrechtes. Sie gehen
den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Rechte der Völker – 1992 von der UNO ratifiziert: Artikel 1 garantiert das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht aller Völker, frei über ihre natürlichen Reichtümer und ihre Ressourcen zu verfügen! – Zusätzlich garantiert der Pakt über bürgerliche und politische Rechte eine große Zahl von Menschenrechten und Grundfreiheiten.
Dieser Pakt ist von Österreich und Deutschand ratifiziert worden und wie aus Artikel 25 GG ersichtlich, das Fundament beider Verfassungen.
Die Sache mit dem Europarat wäre ganz einfach zu handhaben, wäre nicht die CDU einer der Hauptbeteiber der verfassungswidrigen „europäischen Integration“! Denn tatsächlich haben die Parlamente mit der Ratifikation des Schengener Abkommens, des Maastricht Vertrags und einiger anderer EU-Schriftstücke nicht nur die Nationalstaaten, die Nationalökonomien und die Bürgerrechte zerschlagen, sondern zuforderst die daran gebundenen Verfassungen und damit den Pakt über die allgemeinen Rechte der Völker!
Die gute Dame der CDU pocht auf Menschenrechte, die vor langer Zeit irgendwo im Hinterhof begraben worden sind und stilisiert sich mit ihrem Geschrei selber vom Bock zum Gärtner.
Rechte der Völker – 1992 von der UNO ratifiziert: Artikel 1 garantiert das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht aller Völker, frei über ihre natürlichen Reichtümer und ihre Ressourcen zu verfügen! – Zusätzlich garantiert der Pakt über bürgerliche und politische Rechte eine große Zahl von Menschenrechten und Grundfreiheiten.
Dieser Pakt ist von Österreich und Deutschand ratifiziert worden und wie aus Artikel 25 GG ersichtlich, das Fundament beider Verfassungen.
Die Sache mit dem Europarat wäre ganz einfach zu handhaben, wäre nicht die CDU einer der Hauptbeteiber der verfassungswidrigen „europäischen Integration“! Denn tatsächlich haben die Parlamente mit der Ratifikation des Schengener Abkommens, des Maastricht Vertrags und einiger anderer EU-Schriftstücke nicht nur die Nationalstaaten, die Nationalökonomien und die Bürgerrechte zerschlagen, sondern zuforderst die daran gebundenen Verfassungen und damit den Pakt über die allgemeinen Rechte der Völker!
Die gute Dame der CDU pocht auf Menschenrechte, die vor langer Zeit irgendwo im Hinterhof begraben worden sind und stilisiert sich mit ihrem Geschrei selber vom Bock zum Gärtner.
Montag, 7. April 2008 13:22
Nachtlaterne: wehe den christen,
die an dem großen schlachtfest des eingeteufelten zeitgeistes achtlos vorübergehen und höchstens ein
paar ausreden parat haben, wenn man sie anspricht.
„Die Erde ist entweiht durch ihre Bewohner; denn sie ha-ben die Weisungen übertreten, die Gesetze verletzt, den ewigen Bund gebrochen. Darum wird ein Fluch die Erde zerfressen; ihre Bewohner haben sich schuldig gemacht. Darum schwinden die Bewohner der Erde dahin, nur weni-ge Menschen werden übrig gelassen.“ Jes. 24/5-6
„Ihr habt gesagt: Wir haben mit dem Tod ein Bündnis geschlossen, wir haben mit der Unterwelt einen Vertrag gemacht. Wenn die Flut heranbraust, erreicht sie uns nicht; denn wir haben unsere Zuflucht zur Lüge genommen und uns hinter der Täuschung versteckt.“ Jes. 28/15
„Die Erde ist entweiht durch ihre Bewohner; denn sie ha-ben die Weisungen übertreten, die Gesetze verletzt, den ewigen Bund gebrochen. Darum wird ein Fluch die Erde zerfressen; ihre Bewohner haben sich schuldig gemacht. Darum schwinden die Bewohner der Erde dahin, nur weni-ge Menschen werden übrig gelassen.“ Jes. 24/5-6
„Ihr habt gesagt: Wir haben mit dem Tod ein Bündnis geschlossen, wir haben mit der Unterwelt einen Vertrag gemacht. Wenn die Flut heranbraust, erreicht sie uns nicht; denn wir haben unsere Zuflucht zur Lüge genommen und uns hinter der Täuschung versteckt.“ Jes. 28/15
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