16:12:12 | Dienstag, 8. April 2008
Eine neue kirchenrechtliche Studie belegt, daß die in den meisten deutschsprachigen Diözesen geplanten oder bereits durchgeführten seelsorglichen Strukturreformen wenig zielführend und weithin rechtswidrig sind.
(kreuz.net) „Kirchliche Institutionen, Pastoralpläne und andere rechtliche Strukturierungen sind bis
zu einem gewissen Grad notwendig. Aber gelegentlich werden sie als das Wesentliche ausgegeben und verstellen
so den Blick auf das wirklich wesentliche“.
Das erklärte Papst Benedikt XVI. vor den Mitgliedern der
Deutschen Bischofskonferenz anläßlich ihres jüngsten Ad-limina-Besuchs in Rom am 18. November 2006.
Besonders bemängelte der Papst, daß in manchen Diözesen seelsorgliche Strukturreformen durchgeführt
werden, „bei denen das Bild des Pfarrers, das heißt des Priesters, der als Mann Gottes und Mann der Kirche
eine Pfarrgemeinde leitet, zu verschwimmen droht“.
Ausgehend von dieser päpstlichen Vorgabe hat der
Kirchenrechtler Wolfgang F. Rothe (40) „ein kirchenrechtliches Plädoyer wider die Destruktion von Pfarrseelsorge,
Pfarrer und Pfarrei“ publiziert.
Schon im Titel der Studie stellt er die Frage, ob die seelsorglichen
Strukturreformen nicht auf eine „Pastoral ohne Pastor“,
Wolfgang Rothe:
„Tatsächlich häufen sich Berichte
darüber, daß die ohnedies wenigen, die heutzutage noch Priester werden wollen, bereits im Zuge ihrer
Ausbildung vielfach verunsichert und vergrault werden.“
das heißt, auf eine Seelsorge ohne priesterlichen
Hirten hinauslaufen.
Die Studie ist in zwei Teile gegliedert.
Im Mittelpunkt des ersten Teils geht der
Verfasser auf das Wesen und die Funktion der Pfarrei anhand der geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen
ein und stellt den Soll-Zustand dar.
Unter anderem erklärt Rothe, daß der Pfarrer nicht der „Angestellte,
Handlanger oder Dienstbote“ der Gemeinde, des Pfarrgemeinderats oder der Diözesanleitung ist.
Vielmehr
komme ihm als Hirten der ihm anvertrauten Pfarrei „eine wenn auch nicht unbeschränkte, so doch bemerkenswert
hohe Eigenberechtigung und Eigenverantwortung“ zu.
Dabei ist er sowohl an die diözesanen als auch an
die gesamtkirchlichen Vorschriften in bezug auf Verkündigung, Liturgie und Disziplin gebunden.
Wenn
zwischen den diözesanen Gepflogenheiten und den gesamtkirchlichen Vorschriften ein Widerspruch bestehe,
müsse „in analoger Anwendung der in Apostelgeschichte 5,30 überlieferten Weisung“ gelten: „Man muß
dem Papst mehr gehorchen als den Bischöfen“.
Im zweiten Teil der Studie geht es um den Ist-Zustand,
das heißt, um die einzelnen Modelle seelsorglicher Strukturreformen, wie sie gegenwärtig in vielen Diözesen
angewendet werden.
Hier kritisiert der Verfasser, daß die teilweise drastischen seelsorglichen Reformmaßnahmen
von fragwürdigen Begründungen begleitet sind.
So sei zum Beispiel der Priestermangel, auf den in diesem
Zusammenhang üblicherweise verwiesen wird, zumindest teilweise künstlich herbeigeführt:
„Tatsächlich
häufen sich Berichte darüber, daß die ohnedies wenigen, die heutzutage noch Priester werden wollen,
bereits im Zuge ihrer Ausbildung vielfach verunsichert und vergrault werden, daß gerade besonders seeleneifrige
Priester beargwöhnt, diffamiert und kaltgestellt werden, daß sich noch arbeitsfähige und arbeitswillige
Priester mit Erreichen einer bewußt niedrig angesetzten Altersgrenze in den unfreiwilligen Ruhestand
abgeschoben sehen.“
Allen Reformmodellen gemeinsam sei, daß sie unter dem Schlagwort einer sogenannten
„kooperativen Pastoral“ stehen, wobei „man mitunter etwas krampfhaft den Eindruck zu wecken“ versuche,
damit das Rad neu erfunden zu haben.
Das Prinzip der pastoralen Kooperation, das heißt, der seelsorglichen
Zusammenarbeit, sei in Wahrheit bereits im biblischen Bild von Hirt und Herde grundgelegt.
Recht verstanden
bedeute kooperative Pastoral aber nicht ein diffuses Nebeneinander, sondern ein organisches Miteinander
von Priestern und Laien, wobei der Pfarrer als der eigene, durch den Empfang des Weihesakraments und die
hierarchische Sendung legitimierte Hirte die organisatorische Mitte und der Motor der pastoralen Kooperation
sein müsse.
Reformmodelle wie die seelsorgliche Betreuung von Pfarreien durch sogenannte Pastoralteams
oder Pfarrbeauftragte im Laienstand, wie sie in manchen Diözesen zur Anwendung kommen, seien bestenfalls
als „notwendiges Übel“ zu bewerten, das es schnellstmöglich zu überwinden gelte.
Auch die Bildung
von Großpfarreien mit zum Teil mehreren zehntausend Gläubigen sei keine Lösung, da innerhalb eines
„solchen Molochs“ der persönliche Kontakt von Pfarrer und Pfarrei nicht nur nicht mehr gewährleistet,
sondern geradezu unmöglich gemacht werde.
Ungeachtet der eingangs zitierten päpstlichen Mahnung würden
die in manchen Diözesen durchgeführten Reformprozesse mit großem Aufwand entwickelt, von professionellen
Teams samt aufwendiger Propagandamaschinerie betrieben „und scheinen sich infolgedessen weitgehend verselbständigt
zu haben“.
Ihr ursprünglich durchaus sinnvoller Zweck, nämlich eine Verschlankung der kirchlichen Verwaltungsstrukturen,
werde durch die Schaffung neuer Strukturen und Gremien oftmals ins Gegenteil verkehrt.
Strukturen und
Gremien können den Dienst des geweihten Priesters niemals ersetzen, weil nur der Priester über die Vollmacht
zur Feier des heiligen Meßopfers verfügt:
„Eine (Orts)Kirche ohne Priester aber wäre nur mehr eine
Parodie ihrer selbst, denn Eucharistie und Kirche bedingen sich gegenseitig.“
Darum kann das Fehlen eines
Priesters vor Ort weder durch seelsorgliche Laienfunktionäre noch durch Wortgottesdienste mit Kommunionspendung
ersetzt werden.
„Ein Priester“, so lautet das Fazit der Studie, „kann immer nur von einem Priester ersetzt
werden“.
Der Verfasser hat an der römischen Opus-Dei-Universität ‘Santa Croce’ Kirchenrecht studiert.
Sein Doktorvater war der damalige Professor und jetzige päpstliche Privatsekretär Mons. Georg Gänswein
(51).
Das Buch ist dem emeritierten Mainzer Kirchenrechtsprofessor Hw. Georg May (81), einem profilierten
Kämpfer gegen den nachkonziliaren Niedergang von Glaube, Liturgie und Disziplin, gewidmet.
Das Buch
ist in der Reihe „Distinguo“ erschienen. Es umfaßt 156 Seiten und kann zum Preis von 9 Euro
direkt beim
Verlag bestellt werden:
Wolfgang F. Rothe
Pastoral ohne Pastor?
Ein kirchenrechtliches Plädoyer wider
die Destruktion von Pfarrseelsorge, Pfarrer und Pfarrei
Verlag Franz Schmitt, Siegburg
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