Der Deutsche Bundestag berät über eine Änderung bei der Spätabtreibung. Die Christdemokraten fordern, die Vernichtung von Kindern, die vor der Medizin als minderwertig gelten, einzudämmen.
(kreuz.net, Berlin) Die Christdemokraten haben im Deutschen Bundestag einen Gesetzesantrag eingebracht,
um die Zahl der Spätabtreibungen zu senken. Dieser Antrag wurde am Mittwoch im Bundestags-Familienausschuß
beraten.
Bei der Anhörung am Mittwochnachmittag haben acht von elf Sachverständigen von einem dringenden
Handlungsbedarf in bezug auf die Praxis der Spätabtreibungen gesprochen.
Der christdemokratische Antrag
verlangt eine dreitägige Feuerpause zwischen der medizinischen Diagnose einer Behinderung des Kindes
und seiner anschließenden Tötung.
Die Diagnose soll von einem interdisziplinären Ärztekollegium begutachtet
werden. Die medizinische Indikation würde dann nicht mehr – wie heute – von einem einzelnen Arzt, sondern
von einem Fachgremium beurteilt werden. Außerdem soll die Mutter vor der Ausmerzung ihres Kindes verbindlich
eine medizinische und psychologische Beratung aufsuchen.
Die Christdemokraten wollen zudem prüfen, ob
ein Arzt, der ein behindertes Kind nicht rechtzeitig aufspürt, nur noch der groben Fahrlässigkeit bezichtigt
werden kann und somit ausgeschlossen wird, daß ein Mediziner wegen einer mangelhaften Pränataldiagnose
zu Schadenersatz und Unterhaltszahlung für behinderte Kinder verurteilt werden kann.
Die Pränataldiagnostik
ist die vorgeburtliche medizinische Untersuchung eines Kindes. Die meisten diagnostizierbaren Störungen
und Krankheiten sind unheilbar. Darum führt praktisch jede aufgespürte Unregelmäßigkeit automatisch
zur Ausmerzung des Kindes.
Es gibt im Deutschen Bundestag Bestrebungen, die Gesetzeslage so zu ändern,
daß die ärztliche Haftung für ein behindertes Kind, das von seinen Eltern nach seiner Geburt nicht
als Glück, sondern als Schaden betrachtet wird, ausgeschlossen wird.
Die Haftungspflicht der Ärzte
führt – nach Beobachtern – dazu, daß Spätabtreibungen massiv zunehmen. Erbosten Müttern von behinderten
Kindern wurden nämlich vor Gericht Schadensersatzanspruch gegenüber Ärzten zugestanden, weil diese
Fehlbildungen ihres Kindes nicht oder zu spät erkannt hatten und das behinderte Kind nicht rechtzeitig
töteten. Das führe dazu, daß der Arzt im Zweifelsfall gegen den Angeklagten entscheide und zur schnellen
Kinderabtreibung rate.
Für das Jahr 2003 hat das Statistische Bundesamt in Deutschland insgesamt 128.030
Kinderabtreibungen gemeldet. Davon sind 217 Kinder nach der 23. Schwangerschaftswoche und 2.044 Kinder
zwischen der 13. und der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden. Eine Schwangerschaft dauert durchschnittlich
40 Wochen. Die Zahlen dürften in Wirklichkeit viel höher liegen.
In Deutschland ist die Kinderabtreibung
durch den berüchtigten Paragraphen 218 geregelt. Kinder dürfen bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei
abgetrieben werden, wenn die Mutter beraten wurde und die Tötung des Kindes von einem ausgebildeten Arzt
vorgenommen wird.
1995 fiel durch eine Revision des Paragraphen 218 auf Initiative von Behindertenverbänden
und Kirchen die sogenannte ‘embryopathische Indikation’ weg. Bei dieser Indikation konnten Kinder bis
zur 22. Schwangerschaftswoche wegen schwerer Schädigung, Krankheit oder Behinderung abgetrieben werden.
Die Abtreibung ist demnach nur noch dann straffrei, wenn die Tötung des Kindes unter Berücksichtigung
der Lebensverhältnisse der Mutter angezeigt ist, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer
schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren
abzuwenden“.
Es gilt somit, ungeborenes Leben zu schützen und eine Behinderung des Kindes nicht automatisch
als einen Hinrichtungsgrund zu betrachten. Die Tücke der Gesetzesänderung lag darin, daß dadurch Spätabtreibungen
deutlich erleichtert wurden. Deren offizielle Zahl ist seitdem von 159 im Jahre 1996 auf 217 im Jahre
2003 gestiegen.
Nach Angaben der deutschen „Ärztezeitung“ besteht aber der „Automatismus der embryopathischen
Indikation“ nach wie vor. Die Behinderung eines Kindes entspreche immer noch einem automatischen Todesurteil.
Nach außen werde eine Behinderung des Kindes als „gesundheitsgefährdend für die Frau“ hingestellt.
Damit ist davon auszugehen, daß sich langfristig, trotz der Anhörungen im Deutschen Bundesttag, am
Ende nichts ändern wird.
Die Bundesregierung und die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben sofort nach
der Anhörung im Bundestag erklärt, daß eine Gesetzesänderung trotz der Expertenaussagen nicht notwendig
sei.
Email-Adressen der Empfänger
1 Lesermeinung
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#1 Athanasius 16:15:52 | Freitag, 18. Februar 2005
Deo gratias für kreuz.net Deo gratias für Kreuz.net welches die Rechte des Ungeborenen Kindes schützt
und realistisch ist. Dankt für Kinder. Sie sind kleine Wunder!