Das Problem der durchlöcherten Menschenrechte + Heidnische Gabenprozession + Krawattenbischof geehrt + Noch mehr Privilegien für Homos? + Die Vision Zulehners
Rede vor den Vereinten Nationen
Das Problem der durchlöcherten Menschenrechte
USA. Gestern hielt Papst Benedikt XVI. vor den Vereinten
Nationen eine Ansprache auf französisch und englisch. Dabei mahnte er, die Menschenrechtserklärung nicht
aufzuweichen, persönlichen Interessen zu unterwerfen oder zu relativieren. Die Menschenrechte könnten
nicht nach Trends oder selektiven Entscheidungen angewendet werden.
USA. Bei seiner Begegnung mit Vertretern verschiedener Religionen am Donnerstag abend
erhielt Papst Benedikt XVI. verschiedene Geschenke. Eine Muslimin schenkte ihm einen in Silber gefaßten
und mit Perlmutt besetzten Koran. Ein Jude schenkte ihm eine silberne Menorah, ein jüdischer Leuchter.
Die Ausführung besitzt zur Erinnerung an die Schoah statt der traditionellen sieben Arme acht. Ein Jainist
brachte einen metallenen Würfel und ein Hindu die Meditationssilbe „Om“ in Goldblech geritzt.
Mons. Claude Dagens
Krawattenbischof
geehrt
Frankreich. Der Krawattenbischof von Angoulême im Westen Frankreichs, Mons. Claude Dagens (67),
ist am Donnerstag in die Académie française gewählt worden. Er übernimmt den Sitz des Historikers
René Rémond († 2007). Mons. Dagens ist der Autor des „Briefes an die Katholiken“, in dem er über den
Ort der Kirche in der zeitgenössischen Gesellschaft nachdenkt.
Noch mehr Privilegien für Homos?
Deutschland.
Einer deutschen Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 30.000 Euro fehlen pro Jahr
1.197 Euro. Das hat der Dortmunder Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert nach Angaben der Mai-Ausgabe der
katholischen Zeitschrift ‘stadtgottes’ berechnet. Unter Berücksichtigung des Existenzminimums, des Kindergelds,
der Abgaben und der Lohnsteuer bleiben einer Einkind-Familie pro Jahr 2.726 Euro an frei verfügbarem
Einkommen, einem kinderlosen Paar 6.517 und einem Ledigen 10.517 Euro.
Die Vision Zulehners
„Bei der
Festveranstaltung zum 20-Jahr-Jubiläum der „Weizer Pfingstvision“ erklärte Professor Paul Zulehner unter
anderem wörtlich: ‘Weil nur ein Gott ist, ist jeder einer von uns – der Buddhist ebenso wie der Moslem,
der Atheist ebenso wie der evangelische oder orthodoxe Christ oder der Jude. Nur ein derart weit geöffnetes
Christentum, welches die Vielfalt der Sprachen und Kulturen versteht, welches Gottes Heilsspuren in allen
Religionen und bei allen Menschen aufzuspüren vermag und selbstlos fördert, ist getragen von der Vision
Jesu und dem Kommen seines endzeitlichen Reiches in die eine Weltgeschichte.’“
Aus einem Bericht des
‘Österreichischen Rundfunks’ vom 15. April 2008.
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49 Lesermeinungen
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@ Navon Wie wäre es dann, wenn der mal die UN-Menschenrechts-Charta unterschreiben und im Vatikanstaat
ratifizieren würde?! Solange der Vatikan der einzige Staat in Europa ist, der die UN-Menschenrechts-Charta
nicht unterschrieben hat, sind solche Aussagen wie die von Ratzinger schlicht verlogen! Von welchem Dokument
reden Sie bitteschön? Ein Dokument namens „UN-Menschenrechtscharta“ gibt es nicht. Frage auch: Halten
sich die Unterzeichnerstaaten allesamt an ihre Unterschriften? Was ist wichtiger: Die Tat oder ein Stück
beschriebenes Papier?
Oh doch, mein lieber Stöhr! Frauen alleine haben durchaus das Potential, Kinder zu bekommen. Männer
haben dies nicht. Und eine „Samenspende“ ist ja kein Problem für eine Frau, entweder aus der Samenbank –
oder aus der Kneipe nebenan. Aber darum gings ja auch nicht, es ging um das dämliche Argument, dass die
Möglichkeit alleine schon Privilegien einbringen solle. Und das ist ja wohl bekloppt. Zumal eben die
Möglichkeit jede Frau hat, ob sie nun alleinstehend, lesbisch oder verheiratet ist. Und selbst Männer
haben die Möglichkeit, Kinder zu erziehen (wenn auch nicht zu gebären, aber es gibt genug Frauen, die
das nicht wollen und wo der Partner das KInd großzieht bzw das Kind adoptiert wird). Aber mit dieser
Logik kann man gleich die Ehe offiziell streichen, weil auch bei einer eingetragenen Partnerschaft dasselbe
zutrifft. Was auch das vernünftigste wäre.
@„sexy“christ Sie scheinen zu verkennen, daß eine Adoption nicht primär dazu dient Familienglück herzustellen,
sondern dazu Kindern, die ohne erziehungswillige Eltern leben müssen, ein neues zu Hause zu geben. Meines
Erachtens gibt es aber nach wie vor mehr adoptionswillige Paare als Kinder, die adoptiert werden können.
Deswegen kann eine Homo-„Familie“ kein gesetzgeberischer Regelfall sein, Ursache und Wirkung eben. Hier
wäre es interessant zu wissen, wieviele „lesbisch-verpartnerte“ Paare mittels künstlicher Befruchtung
einen Kinderwunsch realisiert haben. Einer der Aktivisten hat doch bestimmt Zahlen.
Schwachsinn: „Und ums auf die Spitze zu treiben: HEUTE sollte man dann wegen des Potentials einfach jede
FRAU steuerlich besser stellen als Männder. Frauen haben nämlich im Gegensatz zu Männern auch das Potemtial,…“
Eine Frau alleine nicht. Wenn man keine Zivilehe mehr will mit den entsprechenden Privilegien, kann man
sie ja gleich abschaffen und einen einheitlichen Tatbestand „Lebenspartnerschaft“ schaffen. Dann geb’s
Ehe halt nur noch vor dem Pfarrer wie vor Bismarcks Zeiten. Soweit ich das nachvollzogen haben, argumentiert
das BVerG eben so: Eine Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche kann die Ehe nicht gefährden, weil Eheleute
keine gleichgeschlechtl. Partnerschaft eingehen wollen. Ok, ist ganz logisch. Aber mit dieser Logik kann
man gleich die Ehe offiziell streichen, weil auch bei einer eingetragenen Partnerschaft dasselbe zutrifft.
Ob man die Zivilehe mit 2/3 Mehrheit abschaffen könnte, weiß ich jetzt nicht genau. Fällt aber glaub
ich nicht unter die „Ewigkeitsgarantie“.
Stimmt Simon, da hab ich mich wohl vertan. Meine Aussage beruhte nur auf der abweichenden Auffassung von
Papier, der die Institutsgarantie als weitergehend gegenüber einem Abwehrrecht verstanden hat. Sei es
drum, einen Anspruch auf „Gleichberechtigung“ gibt es trotzdem nicht.
@ Pippifax Sehr wohl hat es etwas damit zu tun, dass Homosexualität damals tabuisiert wurde. Würde man
Schwulen die Adoption von Kindern erlauben, dann würden diese ebenfalls eine Familie gründen können.
So etwas war damals vollkommen undenkbar und skandalös und folglich verboten.
@Pippifax Das BVerfG hat in seiner Rechtssprechung dargelegt, daß wegen Art. 6 GG eine Ehe immer ein
Stück weit privilegiert gegenüber allen anderen Formen sein muss. Falsch. Das BVerfG hat entschieden,
dass eine Privilegierung der Ehe aufgrund des Art. 6 GG bestehen darf, aber nicht muss.
Blödsinn! „sexy“christ Die Privilegierung der Ehe in Art. 6 GG hat nichts mit dem Tabu der Homosex. zu
tun; sie hat damit zu tun, daß aus Sicht der Verfassungsgeber Ehe und Familie untrennbar zusammenhängen,
so wie Stöhr das hier skizziert hat. Diesen Zusammenhang wollte man privilegieren, weil er dem Staat
nützte und auch heute noch nützen würde. Es sollten 1. viele Kinder geboren werden und 2. in der Familie
erzogen werden und nicht in der FDJ, HJ etc. Wenn sie einen veränderten Zeitbezug konstatieren wollen,
dann nur den, daß heute deutlich mehr Ehen kinderlos sind. Das liegt, neben einer höheren Infertilisationsrate
daran, daß das Interesse an Kindern auch in Ehen aus moralischen wie ökonom. Gründen geringer ist.
Daher kann man diskutieren, ob eine kinderlose Ehe noch derart stark privilegiert werden muss. Keinesfalls
kann dieser Umstand dazu dienen, eine breitere Teilhabe für Homo-Verbindungen zu rechtfertigen. @timpressum
Danke, daß Sie mich darauf hingewiesen haben, daß ich nur hätte Wikipedia lesen müssen, anstatt mehrere
Jahre Jura zu studieren. Die Dinge die sie herauskopiert haben, sind nur zum Teil aussagekräftig. Ein
Homo, der seinem leiblichen Kind etwas vererbt, wird steuerlich nicht schlechter gestellt als ein Normal
Veranlagter.
Daniel Stöhr: Das Potential?? Man kann Ehepartner natürlich nicht per Gesetz verpflichten Kinder zu
bekommen, aber auch wenn sie kinderlos bleiben, so ist eben trotzdem das Potential dazu da. Das Potential??
Das alleine soll belohnt werden? Na prima: Ich hab auch das Potential, so richtig gute Erfindungen zu
machen! Zum Beispiel könnte ich den Super-Duper Fusionsreaktor im Taschenformat erfinden. Das Potential
dazu hab ich. Also: Geld her! Mal ehrlich: Das ist doch albern. Und zudem: Heutzutage haben auch Lesben-
und Schwulenpaare das Potential, Kinder zu bekommen (Samenspende, Leihmutterschaft…). Und ums auf die
Spitze zu treiben: HEUTE sollte man dann wegen des Potentials einfach jede FRAU steuerlich besser stellen
als Männder. Frauen haben nämlich im Gegensatz zu Männern auch das Potemtial,…
Bei der Ehe hat der Staat ein Interesse daran, es zu fördern, weil er Kinder braucht, um zu überleben.
In der Ehe soll das gewährwleistet werden, indem gerade auch bestimmte rechtliche Priviliegien gewährt
werden. Man kann Ehepartner natürlich nicht per Gesetz verpflichten Kinder zu bekommen, aber auch wenn
sie kinderlos bleiben, so ist eben trotzdem das Potential dazu da.
Daniel Stöhr / Sexychrist Daniel Stöhr: Nach dem Ehebild des Grundgesetzes gehören zur Ehe Mann und
Frau. Dieses Institut ist vom GG geschützt, die Homoehe ist dagegen nicht vom GG geschützt. Mag ja sein,
dass es im GG so steht. Aber a) ändern sich die Zeiten (wie sexychrist schon sagte) und b) ists sowieso
nicht logisch, dass zwei Menschen dadurch mehr Geld bekommen (bzw weniger abgeben müssen) dass sie zusammenleben.
Warum sollte das so sein?
Ist es nicht „Exakt DAS ist das Problem und die Kerbe, in die Homo-Partnerschafts-Befürworter hauen:
Dass nämlich Ehen alleine wegen des Trauscheins bevorteilt sind. Und das ist in der Tat eine ungerechtfertigte
Ungleichbehandlung, denn es kann dem Staat ja die Art des Sex den zwei Menschen miteinander haben, komplett
am A vorbeigehen.“ Jedenfalls nicht nach der Rechtsprechung des BVerfG. Nach dem Ehebild des Grundgesetzes
gehören zur Ehe Mann und Frau. Dieses Institut ist vom GG geschützt, die Homoehe ist dagegen nicht vom
GG geschützt.
Denkbar Kurt K. Aber dann stellt sich die Frage, warum der Staat das Institut Ehe überhaupt anbietet
bzw. aufzwingt. Wenn ich als Katholik heiraten möchte, dann bin ich gezwungen, erst zum Standesamt zu
gehen, bevor ich das Sakrament spenden und empfangen darf. Andernfalls würde der Priester, der für die
Kirche das Versprechen in Empfang nimmt, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Insgesamt ist in der Tat ein
Problem, daß heutzutage jeder die Hand aufhält und vom Staat Leistung erwartet, dann heulen die Homos
auf, wenn sie keine bekommen. Wenn man die Steuer und Abgabenqoute radikal senken würde, dafür aber
auch die Eigenverantwortung stärkte, dann wären auch Familien mit mehreren Kindern nicht mehr so stark
diskriminiert und die Homos hätten keinen Grund aufzuheulen.
Pipifax: Jo! Genau! Ungleichbehandlung existiert mE aber darin, daß Ehen mit Kindern nicht stärker gegenüber
Ehen ohne Kinder privilegiert sind… Exakt DAS ist das Problem und die Kerbe, in die Homo-Partnerschafts-Befürworter
hauen: Dass nämlich Ehen alleine wegen des Trauscheins bevorteilt sind. Und das ist in der Tat eine ungerechtfertigte
Ungleichbehandlung, denn es kann dem Staat ja die Art des Sex den zwei Menschen miteinander haben, komplett
am A vorbeigehen. Das einzige, was eine Ehe dem Staat Gutes tut, sind die Kinder die daraus hervorgehen
können. Und wo keine Kinder – da darf es im Grunde auch keine „Geschenke“ des Staates geben. Statt also
Homo-Ehen auch mit Privilegien auszustatten fände ich es weit besser, die Vorteile für Kinderlose Paare
abzuschaffen und die Förderung von Partnerschaften alleine vom Vorhandensein von Kindern abhängig zu
machen. DAS wäre gercht.
#32 Nachtlaterne 14:58:04 | Samstag, 19. April 2008
von den rechten und den pflichten wer ein recht auf geschütztes leben will, der hat die pflicht ungeschütztes
leben zu schützen. so viele rechte so viele pflichten!
#30 timpressum † 14:33:11 | Samstag, 19. April 2008
Gleichstellung So n Unsinn – in zahlreichen Lebensbereichen sind Ehen ohne Kinder und Eingetragene Lebenspartnerschaften
sind in der BRD eben nicht gleichberechtigt. Nur ein Beispiel (nach Wikipedia): Rechtliche Unterschiede
der Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe gibt es im Steuerrecht. Hier fehlt eine Einbeziehung von
Lebenspartnerschaften u. a. im Einkommensteuergesetz (Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht), im
Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz, im Grunderwerbssteuergesetz, im 5. Vermögensbildungsgesetz, im
Altersvermögensgesetz und in der Abgabenordnung. Das gilt auch dann, wenn in der Lebenspartnerschaft
Kinder leben, was ja auch vorkommt!
#28 20mancro5 † 14:01:59 | Samstag, 19. April 2008
@Säkularisation Jeden Tag beweist kreuz.net aufs Neue, dass die katholischen Vorstellungen von Gesellschaft
und das deutsche Grundgesetz nicht miteinander vereinbar sind, also den Verein ganz einfach verbieten!
Und was soll man mit den ganzen arbeitslosen Priestern,Diakonen,Bischöfen etc. machen?
@Timpressum Jetzt hören Sie doch endlich mal mit der Mär auf, daß homosexuell veranlagte Personen in
Deutschland den heterosexuell veranlagten Personen nicht gleichgestellt sein. Das stimmt nicht. Jede natürliche
Person, die Einkommen erzielt, wird zunächst nach für alle gleichen Gesetzen zum Zahlen von Steuern
herangezogen (Gleichbehandlung). In einem zweiten Schritt schaut der Staat dann, ob besonders förderwürdige
Umstände vorliegen. Was der Staat als besonders förderwürdig erachtet, ist zunächst erst mal Mehrheitsentscheidung,
der zumindest traditionell die Idee zugrunde liegt, daß der Staat das für ihn selbst besonders Nützliche,
eben Familien mit Kindern fördert. Jetzt kann man fragen, ob denn Ehen ohne Kinder förderungswürdiger
als Homo-Verbindungen ohne Kinder sind. Ich meine ja, den die Ehe an sich ist wertvoll und hat grundsätzlich
Vorbildwirkung; die Homo-Verbindung ist nur ein Zugeständnis an die Beteiligten, damit die nicht extra
zum Notar rennen müssen, um sich gegenseitig abzusichern, allgemeine Vorbildwirkung hat sie nicht. Sie
nützt dem Staat ja nichts. Daher ist die steuerliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt; sie ist darüber
hinaus sogar notwendig. Das BVerfG hat in seiner Rechtssprechung dargelegt, daß wegen Art. 6 GG eine
Ehe immer ein Stück weit privilegiert gegenüber allen anderen Formen sein muss. Lesen Sie dies bitte
entsprechend nach. Ungleichbehandlung existiert mE aber darin, daß Ehen mit Kindern nicht stärker gegenüber
Ehen ohne Kinder privilegiert sind…
Die Menschenrechte sind nichts magisch oder per se gottgegebenes, sondern das, was der EuGHMR dafür definiert.
Und im EUGHMR sitzen Menschen, deren Überzeugungen sich immer wieder um Nuancen ändern, wie überall.
#21 Nachtlaterne 13:20:37 | Samstag, 19. April 2008
immerzu nur rechte… …und möglichst keine pflichten, das passt zu dem wahnsinn des egoismus, den man
individualismus nennt, der aber eine krankhafte autismusförderung ist. das kranke nennt man gesund und
das gesunde krank. und weil die inflation der worte und werte derart voranschreitet kann man den menschen
ein x vor ein u machen. was für abgründe tun sich auf! was für glatte worte beherrschen das klima!
#19 Nachtlaterne 13:07:22 | Samstag, 19. April 2008
immerzu wird… …nur von menschenrechten geredet und die menschenpflichten vergisst man beim namen zu
nennen. wo man aber menschenrechte fordert ohne sie deutlich mit menschenpflichten zu verknüpfen da müssen
rechte zu UN“rechten“ pervertieren. an dieser stelle hat der papst leider nicht genügend nachgedacht.
Ganz einfach! Jeden Tag beweist kreuz.net aufs Neue, dass die katholischen Vorstellungen von Gesellschaft
und das deutsche Grundgesetz nicht miteinander vereinbar sind, also den Verein ganz einfach verbieten!
mfg
#16 timpressum † 12:22:02 | Samstag, 19. April 2008
Privilegien für Homos Auf der einen Seite mahnt der Papst die Menschenrechte an, Schwulen, Lesben und
Frauen aber verweigert er sie… Aber das kennt man ja schon. Zu der Kalkulation weiter unten: Eingetragene
Lebenspartnerschaften sind auch im Steuerrecht schlechter gestellt als die Ehe. Das hinkt also vorne und
hinten. Und wo steht da was von „Homo-Rechten“ in dem Artikel? Das steht nur was von Kinderlosen Ehepaaren!
kreuz.net hat mal wieder ne Schwulenpsychose! Es geht nicht um Privilegien, es geht um eine Gleichstellung
im Sinne Art. 1 der Menschenrechte. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Der Papst redet über Menschenrechte? Wie wäre es dann, wenn der mal die UN-Menschenrechts-Charta unterschreiben
und im Vatikanstaat ratifizieren würde?! Solange der Vatikan der einzige Staat in Europa ist, der die
UN-Menschenrechts-Charta nicht unterschrieben hat, sind solche Aussagen wie die von Ratzinger schlicht
verlogen!
@ HBR: HM? Wie sollen die Priester denn rumlaufen? In Soutane? Die Herrschaften, die sowas wollen, haben
noch nie sowas getragen – und daher scheinen ihnen die Nachteile nicht bewusst zu sein. Fahren Sie mal
in sowas de.wikipedia.org/…zczepanow_2003_1.jpg Auto oder gar Fahrrad… Und was ein entscheidender
Nachteil dieser Art von Kleidung ist, könnten wir als Suchaufgabe in einem Suchbild entdecken: Was fehlt
an diesem Gewand aleximagerie.free.fr/soutane_02.jpg? Tip: Es ist was ganz Praktisches! Frauen benutzen
es an Hosen nur selten, denn diese werden dadurch ausgebeult. Frauen haben lieber eine Hand****** dabei.
Na, kommen Sie drauf?
#13 20mancro5 † 11:56:42 | Samstag, 19. April 2008
@HBR… Ich muss ganz ehrlich sagen ich würde mich als Bischof oder Papst den den umständen entsprechend
kleiden.Wenn ich auf Staatsbesuche ginge wie jetzt der Papst käme ich auch in einem Anzug.
@ExBochumer Zu ihrem Freimaurer-, Krawattenbischof- und Homowahn: Haben Sie es schon mal mit einem guten
Therapeuten versucht? Ich bin fest davon überzeugt, dass man Ihnen helfen kann …
Tja Exbochumer, so ist das also wenn die Argumente nicht reichen Auslegen müsste man können. – Aber
von dem sind Sie ja weit weg. Vermutlich sind Sie der Freimaurer- und / oder Homoszene nahestehend.
#8 ExBochumer † 11:32:58 | Samstag, 19. April 2008
Tja, HBR und RJH Auslegen müsste man können. – Aber von dem sind Sie ja weit weg. Vermutlich sind Sie
der Freimaurer- und / oder Homoszene nahestehend. Zugunsten der Homo-LAP wird die Familie zerstört. In
Zukunft wird duch die diversen politischen Vorgaben noch mehr Unheil in den Familien angerichtet. Die
„kollektive Erziehung“ durch Merkel und v.d. Leyen gefördert wird die Früchte tragen – gefördert durch
die sog. Aufklärungserziehung etc. pp.
@Redaktion: Wo steht da was von Homos Folgende Überschrift: Noch mehr Privilegien für Homos? Dann aber
folgende harmlose Meldung Deutschland. Einer deutschen Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen
von 30.000 Euro fehlen pro Jahr 1.197 Euro. Das hat der Dortmunder Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert
nach Angaben der Mai-Ausgabe der katholischen Zeitschrift ‘stadtgottes’ berechnet. Unter Berücksichtigung
des Existenzminimums, des Kindergelds, der Abgaben und der Lohnsteuer bleiben einer Einkind-Familie pro
Jahr 2.726 Euro an frei verfügbarem Einkommen, einem kinderlosen Paar 6.517 und einem Ledigen 10.517
Euro. Von Homos steht da nichts. Wohl die falsche Überschrift herausgesucht
Dem ist nicht zuzustimmen Ein „Krawattenbischof“ schmäht durch seine Kleidung das geistliche Amt und
zieht sich schlimmste Tatstrafen zu. Zumindest verfügt er nicht mehr über seine Ordinationsrechte.
Krawattenbischof Krawattenbischof ist eine Erindung der menschen – und kirchenfeindlichen Webseite und
der Autoren von +net. Diese verunglimpfen gerne unbescholtene Hirten.
Was bitte ist ein „Krawattenbischof“ Weihbischof, Diözesanbischof, Erzbischof,… soweit alles bekannt.
Aber was um alles in der Welt ist ein „Krawattenbischof“?
#3 ExBochumer † 09:00:18 | Samstag, 19. April 2008
Einige Anmerkungen Der „Krawattenbischof“ scheint ein Freimaurer zu sein. Seine Anbiederung an den Zeitgeist
steht ihm ins Gesicht [und in die Kleidung] geschrieben. Ansonsten wäre er auch nicht in die AF berufen
worden. Daß Familien schlechter gestellt sind, als Homo-Sodomiten in „eingetragener LP“ ist schon deshalb
klar, weil Familien über keine Lobbies oder Lobbyisten verfügen. – Im Gegenteil. Die derzeitigen politischen
Verhältnisse in der BR Deutschland werden die Familie mehr und mehr zerstören (Stichwort: Staatlich
gelenkte „Erziehung“). Das wird einen Beck und seine anderen Genossen und Leidensgenossen freuen.