Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt. Von Bischofssekretär Hw. Bernhard Augustin.
Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
(kreuz.net) In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung
aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage
und die Priester Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe seien nicht suspendiert.
Diese Behauptung
ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten
Priester sei „eingestellt“ worden.
Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den
Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung
aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen.
Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt
kann sie aufgehoben werden.
Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen
haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt.
Alle diese Rekurse wurden
von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach
gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.
Das brachte mit sich, daß die bischöflichen
Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die „Nicht-Annahme“ der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß
sie abgelehnt wurden.
Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus
der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen „endgültig bestätigt“ worden sind – darunter
auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist.
Konsequenterweise sprechen auch
die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der „legitim
auferlegten Besserungsstrafe“.
In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der
Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation
gedient.
Jeder sollte sich vielmehr darum bemühen, Streitigkeiten zu vermeiden, die der kirchlichen
Gemeinschaft und dem geistlichen Wohl der Gläubigen abträglich sind.
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23 Lesermeinungen
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@ turk / JPI. Entschuldigen Sie bitte, aber ich wollte einfach nur stichhaltigere Informationen zu diesem
Thema haben. Von Ihnen bekomme ich aber nur irgendwelche Unterstellungen. Danke für Ihre Belehrungen!
Ein Dumme-Fragen-Revisionismus ist von gestern Hmm, „Guiseppe“, wollen Sie sich nun noch abschließend
künstlich dumm stellen? Ihre Fragen sind lächerlich und sinnlos. Studieren Sie ein wenig die Entwicklung
der Beweisaufnahmen bis zu den rechtskräftigen Entscheidungen www.kreuz.net/bookentry.779.html. In den
staatlichen Urteilen können Sie darüber hinaus sogar noch detaillierter nachlesen, um welche erwiesenen
Vorfälle es in bezug auf die suspendierten Priester geht, und ansonsten vgl. oben: „Alle diese Rekurse
wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen
und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.“ Renatus: ST. PÖLTEN: DER SPANNENDE
WEG ZU DEN RECHTSKRÄFTIGEN URTEILEN www.kreuz.net/bookentry.779.html (12. August 2004 – 25. April 2008,
von der Schließung des Priesterseminares St. Pölten bis zur Bestätigung der Kirchenstrafen durch den
Papst www.kreuz.net/bookentry.779.html)
@ HBR HBR: „Die Vorfälle in jenem Priesterseminar sind nun mal nicht von der Hand zu weisen“ Wer tut
das? Und was hat das mit meiner Stellungnahme weiter unten zu tun? Welche Vorfälle genau meinen Sie?
Bitte etwas konkreter äußern.
Wider die widernatürliche Unkeuschheit, HW. Rothe Es ist ja erstaunlich mit welcher Hartnäckigkeit sich
manche Realitäten gegenüber verschließen können. So ein Verhalten kenne ich sonst eher von Anhängern
falscher Erscheinungen wie Medjugorje.
Nimm Dich und … … und deine Ergüsse nicht so wichtig – es gibt Leute, die hab’n noch was anderes
zu tun, als sich mit diesem Schwachsinn hier abzugeben , dies zum Beispiel
Drahtseilakte jetzt waren mal 2 rechtskatholische Priester wie die im konservativen Krenn-St. -Pölten
als homosexuell aktiv aufgeflogen, schon darf das nicht wahr sein … während sonst jeder Zauber als
homosexuell verseucht gebranntmarkt wird. Dieser Drahtseiakt ist einfach köstlich! Merkt euch mal: traditionskatholisch
schützt nicht vor Homosexualität!
@ JPI Diesmal muss ich dir recht geben: „Wenn also wirklich etwas „vermurkst“ gewesen wäre, dann wären
beispielsweise die Rekurse angenommen worden.“ Nur dein Endergebnis stimmt nicht ganz: Wären die Rekurse
angenommen worden, hätte Dr. Küng seine Koffer wieder packen können…und das durfte natürlich nicht
passieren! Somit musste alles in Bewegung gesetzt werden, damit das ja nicht passiert…alles andere wissen
wir ja schon!
Legitim auferlegte Besserungsstrafen nach Studium des Beweismaterials „HBR“ liegt richtig. Revisionist
„Berengeria“ frägt unnötig, denn die Antwort ist oben voll und ganz enthalten, nur lesen und denken
muß man schon dabei. Logischerweise werden Rekurse Bestrafter dann nicht angenommen, wenn weder formal
noch inhaltlich-erkenntnismäßig www.kreuz.net/bookentry.779.html Mängel vorliegen, vgl. oben: „Alle
diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger
Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.“ Da also drei Kongregationen
damit befaßt waren, ist es überhaupt nicht ungewöhnlich, wenn der Papst die derart gut überprüfte
Entscheidung auch noch „in forma specifica“ approbiert www.kreuz.net/bookentry.2502.html. Der Papst kann
sich nach katholischer Lehre zudem immer noch einschalten, wann er möchte. Offenbar vergessen hier auch
ein paar Herrschaften, daß die Kongregationen „in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum
Dienst an den Teilkirchen“ (can. 360) ihre Aufgabe ausüben. Wenn also wirklich etwas „vermurkst“ gewesen
wäre, dann wären beispielsweise die Rekurse angenommen worden. Endergebnis: die gesamte revisionistische
Kampagne zur Verleugnung homosexueller Doppelmoral www.kreuz.net/bookentry.779.html in einem konkreten
Fall des angeblich „konservativ-traditionellen“ Klerus/Lagers – so es dieses gibt – ist endgültig gescheitert.
Dann bitte soll Dr. Augustin auch sagen, warum die Rekurse nicht angenommen worden sind, und man dazu
auch noch den Papst bemühen mußte! Das ist völlig aus dem Rahmen. Denn der Papst muß sich nur dann
einschalten, wenn die Bischöfe etwas vermurkst haben – wie der Chef von Augustin. Ist die Kleruskongregation
etwa schon so schwach, daß sie nicht mehr imstande ist, einen Rechtsfall alleine zu entscheiden – und
weiß, ob ein bischöfliches Dekret den rechtlichen Normen entspricht. O du lieber Augustin… Du und
Dein Chef…
@Artikel Wenn alles so klar und ordentlich verlaufen ist, wieso bitte schön, muss Dr. Augustin hier eine
Stellungnahme veröffentlichen,… kreuz.net ist also doch nicht so unbekannt und unseriös.
Wieso heißt der Titel „Leider doch suspendiert“? Die beiden Suspendierten haben sich für das Priesteramt
als unwürdig erwiesen. Daher ist die Suspendierung die einzig richtige Folge.
Der Papst hat entschieden, und wir bleiben katholisch Herr „muntu“, Ihre „Beobachtungen“ interessieren
nicht mehr. Die Suspensionen sind päpstlich bestätigt, für Katholiken eine klare Aussage. Es wurde
auch nichts umgangen, sondern die Beweislage war sogar schon öffentlich nachvollziehbar und klar www.kreuz.net/bookentry.779.html:
Sie haben daher nicht nur nichts erklärt, sondern als „muntu“ auch jede moralische Qualifikation verloren,
Dankesworte auszusprechen. Ich erinnere Sie an Ihre widerlichen Wortmeldungen wie: „Der Opus Mensch wird
sich noch die Finger verbrennen wenn er mit dem Teufel spielt.“ (14. Juli 2005, 21:51) „Man endsandte
einen Apostolischen Diktator, um die Lage ‘objektiv’ zu beurteilen.“ ( 18. Juli 2005, 14:35) Und auch
Ihre Worte vom 20. Juli 2005, 21:29, sind endgültig Lügen gestraft: „Von Rom ist längst durchgesickert,
dass der Visitator ein wenig übers Ziel geschossen hat, indem er zu Maßnahmen griff, die ihm nicht zukommen.“
Ebenso diese Aussage vom 6. April 2008, 00:00: „… zwei wohlverdiente Priester ohne kirchliches Verfahren
von ihrem eigenen Bischof verurteilt …“ Und am 10. April 2008 hetzte „muntu“ noch so verlogen: „Das
Procedere des Kirchenrechts wurde regelrecht von Dr. Küng missbraucht“ Tja, „muntu“, es wird Zeit, auf
den Boden der Wahrheit zurückzukehren und daß Sie sich von Ihrer Hetze entschuldigend distanzieren.
Der obigen Erklärung von Dr. Augustin ist nichts hinzuzufügen.
@ Artikel Nun ja, jetzt wird’s spannend, dass sogar Dr. Augustin sich verpflichtet fühlt, sich einschalten
zu müssen. Meine Beobachtungen: 1. Von einer päpstlichen Suspension ist gar nicht mehr die Rede. Von
einer angeblichen Strafverschärfung ist auch nicht mehr die Rede. Dr. Augustin bestätigt lediglich,
dass die bischöflichen Verfügungen bestätigt worden. 2. Anscheinend ist ein Verwaltungsstrafverfahren
gewählt worden um ein ordentliches Strafverfahren zu umgehen…wieso denn?? Nun ja, Dr. Küng hätte
im Falle eines ordentlichen Strafprozesses den Prozess gar nicht führen dürfen. Gemäß Can. 1717 §3
wäre Dr. Küng nicht als Richter in Frage gekommen. 3. Deshalb ist also ein außergerichtliches Verwaltungsverfahren
gewählt worden! Das erklärt vieles. Ein Dank an Dr. Augustin für seine Erklärungen! :)3 Man ist sich
in St. Pölten anscheinend selber nicht mehr sicher, was eigentlich los ist… [zensuriert]
Notruf 144 … da wäre eine Person mit dem Nickname „seminarist“ – vermutlich männlich, zwischen 35
und 50 Jahre alt; die Person ist einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß Unterbringungsgesetz zuzuführen.
Verdachtsdiagnose: Psychose des schizophrenen Formenkreises; Begründung: der mutmaßlich Pat. lebt in
einer Wirklichkeit, die keinerlei Berührungspunkte mit der Realität aufweist. Normalerweise wäre von
einer Einweisung abzusehen, aber es besteht aufgrund der Schwere der Symptome begründeter Verdacht auf
Eigen- bzw. Fremdgefährdung. Wer die letzen Beiträge liest, kann unschwer erkennen, dass betr. Person
„Seminarist“ durchaus fähig ist, aus dem 20. Stockwerk eines Hochhauses zu springen, weil er sich im
Besitz von Flügel wähnt, bzw. gleiches mit anderen zu machen, weil er es von anderen ebenso annimmt.
Aus diesem Grunde scheint eine Einweisung in eine dem Krankheitstyp entsprechende klinische Fachabteilung
dringend angezeigt.
Und gleich kommt turk / JPI … … der soeben bestätigte und einmal mehr siegreiche Rechthaber. Gespannt
bin ich aber auch darauf, was Frau Waste zu dem sagen wird. Sie hat den beiden suspendierten Priestern
mit ihrem Bericht jedenfalls weiteren Schaden zugefügt. Und was sagt „der 13.“, der zunehmend in die
Ecke der unglaubwürdigkeit gedrängt wird? Mich würde am meisten interessieren, wass die beiden Suspendierten
selbst dazu zusagen haben. Bisher wird viel über sie gesprochen. Und wer hat mit ihnen gesprochen?
Wahrheitssuche im Internet! In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem
die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008… Ja,
was ist denn jetzt? Muss schon der Bistumssprecher der Modernisten-Gang offiziell auf kreuz.net-Meldungen
eingehen. Nur ignorieren hilft wohl nicht mehr – so mächtig breitet sich die Wahrheit über kreuz.net
aus. Da flattert den satanischen Anti-Krenn-Lügnern aber gehörig die Hose.