St. Pölten
Leider doch suspendiert
Die römische Nicht-Annahme der Rekurse der ehemaligen Leiter des St. Pöltner Priesterseminars bedeutet sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Beiden Priestern wurde die Besserungsstrafe legitimerweise auferlegt. Von Bischofssekretär Hw. Bernhard Augustin.
Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
Webseite von Hw. Wolfgang Rothe.
(kreuz.net) In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage und die Priester Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe seien nicht suspendiert.

Diese Behauptung ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten Priester sei „eingestellt“ worden.

Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen.

Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt kann sie aufgehoben werden.

Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt.

Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.

Das brachte mit sich, daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die „Nicht-Annahme“ der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden.

Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen „endgültig bestätigt“ worden sind – darunter auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist.

Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der „legitim auferlegten Besserungsstrafe“.

In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation gedient.

Jeder sollte sich vielmehr darum bemühen, Streitigkeiten zu vermeiden, die der kirchlichen Gemeinschaft und dem geistlichen Wohl der Gläubigen abträglich sind.
      
23 Lesermeinungen
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#24   Marcelus   09:05:48 | Donnerstag, 1. Mai 2008
Der Papst muß mit eiserner Hand
gegen alle Mißstände im Klerus durchgreifen.
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#23   Guiseppe   16:59:57 | Dienstag, 29. April 2008
@ turk / JPI.
Entschuldigen Sie bitte, aber ich wollte einfach nur stichhaltigere Informationen zu diesem Thema haben. Von Ihnen bekomme ich aber nur irgendwelche Unterstellungen.
Danke für Ihre Belehrungen!
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#22   Johannes Paul I.   22:56:16 | Montag, 28. April 2008
Ein Dumme-Fragen-Revisionismus ist von gestern
Hmm, „Guiseppe“, wollen Sie sich nun noch abschließend künstlich dumm stellen? Ihre Fragen sind lächerlich und sinnlos. Studieren Sie ein wenig die Entwicklung der Beweisaufnahmen bis zu den rechtskräftigen Entscheidungen www.kreuz.net/bookentry.779.html. In den staatlichen Urteilen können Sie darüber hinaus sogar noch detaillierter nachlesen, um welche erwiesenen Vorfälle es in bezug auf die suspendierten Priester geht, und ansonsten vgl. oben: „Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.“
Renatus: ST. PÖLTEN: DER SPANNENDE WEG ZU DEN RECHTSKRÄFTIGEN URTEILEN www.kreuz.net/bookentry.779.html (12. August 2004 – 25. April 2008, von der Schließung des Priesterseminares St. Pölten bis zur Bestätigung der Kirchenstrafen durch den Papst www.kreuz.net/bookentry.779.html)
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#21   Guiseppe   16:23:38 | Montag, 28. April 2008
@ HBR
HBR: „Die Vorfälle in jenem Priesterseminar sind nun mal nicht von der Hand zu weisen“
Wer tut das? Und was hat das mit meiner Stellungnahme weiter unten zu tun?
Welche Vorfälle genau meinen Sie? Bitte etwas konkreter äußern.
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#20   Graf von Galen   22:33:12 | Sonntag, 27. April 2008
Wider die widernatürliche Unkeuschheit, HW. Rothe
Es ist ja erstaunlich mit welcher Hartnäckigkeit
sich manche Realitäten gegenüber verschließen können.
So ein Verhalten kenne ich sonst eher von Anhängern
falscher Erscheinungen wie Medjugorje.
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#19   sani †   14:05:53 | Sonntag, 27. April 2008
Nimm Dich und …
… und deine Ergüsse nicht so wichtig – es gibt Leute, die hab’n noch was anderes zu tun, als sich mit diesem Schwachsinn :-! :-! hier abzugeben :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ , dies zum Beispiel :-[ :-[ :-[
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#17   Gotthard   23:08:27 | Freitag, 25. April 2008
Drahtseilakte
jetzt waren mal 2 rechtskatholische Priester wie die im konservativen Krenn-St. -Pölten als homosexuell aktiv aufgeflogen, schon darf das nicht wahr sein …
während sonst jeder Zauber als homosexuell verseucht gebranntmarkt wird.
Dieser Drahtseiakt ist einfach köstlich!
Merkt euch mal: traditionskatholisch schützt nicht vor Homosexualität!
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#16   HeinrichvonOfterdingen   22:35:36 | Freitag, 25. April 2008
Danke muntu,
Sie haben die Wahrheit erkannt, nur nicht akzeptiert. Da müssen Sie noch ein wenig an sich arbeiten.
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#15   muntu   22:33:27 | Freitag, 25. April 2008
@ JPI
Diesmal muss ich dir recht geben: „Wenn also wirklich etwas „vermurkst“ gewesen wäre, dann wären beispielsweise die Rekurse angenommen worden.“
Nur dein Endergebnis stimmt nicht ganz: Wären die Rekurse angenommen worden, hätte Dr. Küng seine Koffer wieder packen können…und das durfte natürlich nicht passieren!
Somit musste alles in Bewegung gesetzt werden, damit das ja nicht passiert…alles andere wissen wir ja schon! :-D
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#14   Johannes Paul I.   21:12:54 | Freitag, 25. April 2008
Legitim auferlegte Besserungsstrafen nach Studium des Beweismaterials
„HBR“ liegt richtig. Revisionist „Berengeria“ frägt unnötig, denn die Antwort ist oben voll und ganz enthalten, nur lesen und denken muß man schon dabei. Logischerweise werden Rekurse Bestrafter dann nicht angenommen, wenn weder formal noch inhaltlich-erkenntnismäßig www.kreuz.net/bookentry.779.html Mängel vorliegen, vgl. oben: „Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen.“ Da also drei Kongregationen damit befaßt waren, ist es überhaupt nicht ungewöhnlich, wenn der Papst die derart gut überprüfte Entscheidung auch noch „in forma specifica“ approbiert www.kreuz.net/bookentry.2502.html. Der Papst kann sich nach katholischer Lehre zudem immer noch einschalten, wann er möchte. Offenbar vergessen hier auch ein paar Herrschaften, daß die Kongregationen „in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen“ (can. 360) ihre Aufgabe ausüben. Wenn also wirklich etwas „vermurkst“ gewesen wäre, dann wären beispielsweise die Rekurse angenommen worden. Endergebnis: die gesamte revisionistische Kampagne zur Verleugnung homosexueller Doppelmoral www.kreuz.net/bookentry.779.html in einem konkreten Fall des angeblich „konservativ-traditionellen“ Klerus/Lagers – so es dieses gibt – ist endgültig gescheitert.
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#13   HBR   19:00:32 | Freitag, 25. April 2008
@Guiseppe
Die Vorfälle in jenem Priesterseminar sind nun mal nicht von der Hand zu weisen
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#12   Berengeria   18:31:00 | Freitag, 25. April 2008
Dann bitte
soll Dr. Augustin auch sagen, warum die Rekurse nicht angenommen worden sind, und man dazu auch noch den Papst bemühen mußte! Das ist völlig aus dem Rahmen. Denn der Papst muß sich nur dann einschalten, wenn die Bischöfe etwas vermurkst haben – wie der Chef von Augustin. Ist die Kleruskongregation etwa schon so schwach, daß sie nicht mehr imstande ist, einen Rechtsfall alleine zu entscheiden – und weiß, ob ein bischöfliches Dekret den rechtlichen Normen entspricht. O du lieber Augustin… Du und Dein Chef…
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#11   muntu   17:39:53 | Freitag, 25. April 2008
@Artikel
Wenn alles so klar und ordentlich verlaufen ist, wieso bitte schön, muss Dr. Augustin hier eine Stellungnahme veröffentlichen,…
kreuz.net ist also doch nicht so unbekannt und unseriös.
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#10   Guiseppe   17:29:49 | Freitag, 25. April 2008
@ HBR
HBR: „Die beiden Suspendierten haben sich für das Priesteramt als unwürdig erwiesen.“
Warum?
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#9   HBR   17:20:14 | Freitag, 25. April 2008
Wieso heißt der Titel „Leider doch suspendiert“?
Die beiden Suspendierten haben sich für das Priesteramt als unwürdig erwiesen. Daher ist die Suspendierung die einzig richtige Folge.
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#8   Guiseppe   17:12:54 | Freitag, 25. April 2008
@ turk
Was machen Sie denn eigentlich den ganzen lieben langen Tag?
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#7   Gotthard   16:56:01 | Freitag, 25. April 2008
„leider“ suspendiert?
Gott sei Dank sind diese Herren suspendiert worden…
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#6   Johannes Paul I.   16:25:32 | Freitag, 25. April 2008
Der Papst hat entschieden, und wir bleiben katholisch
Herr „muntu“, Ihre „Beobachtungen“ interessieren nicht mehr. Die Suspensionen sind päpstlich bestätigt, für Katholiken eine klare Aussage. Es wurde auch nichts umgangen, sondern die Beweislage war sogar schon öffentlich nachvollziehbar und klar www.kreuz.net/bookentry.779.html: Sie haben daher nicht nur nichts erklärt, sondern als „muntu“ auch jede moralische Qualifikation verloren, Dankesworte auszusprechen. Ich erinnere Sie an Ihre widerlichen Wortmeldungen wie: „Der Opus Mensch wird sich noch die Finger verbrennen wenn er mit dem Teufel spielt.“ (14. Juli 2005, 21:51) „Man endsandte einen Apostolischen Diktator, um die Lage ‘objektiv’ zu beurteilen.“ ( 18. Juli 2005, 14:35) Und auch Ihre Worte vom 20. Juli 2005, 21:29, sind endgültig Lügen gestraft: „Von Rom ist längst durchgesickert, dass der Visitator ein wenig übers Ziel geschossen hat, indem er zu Maßnahmen griff, die ihm nicht zukommen.“ Ebenso diese Aussage vom 6. April 2008, 00:00: „… zwei wohlverdiente Priester ohne kirchliches Verfahren von ihrem eigenen Bischof verurteilt …“ Und am 10. April 2008 hetzte „muntu“ noch so verlogen: „Das Procedere des Kirchenrechts wurde regelrecht von Dr. Küng missbraucht“ Tja, „muntu“, es wird Zeit, auf den Boden der Wahrheit zurückzukehren und daß Sie sich von Ihrer Hetze entschuldigend distanzieren. Der obigen Erklärung von Dr. Augustin ist nichts hinzuzufügen.
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#5   muntu   14:54:05 | Freitag, 25. April 2008
@ Artikel
Nun ja, jetzt wird’s spannend, dass sogar Dr. Augustin sich verpflichtet fühlt, sich einschalten zu müssen.
Meine Beobachtungen:
1. Von einer päpstlichen Suspension ist gar nicht mehr die Rede. Von einer angeblichen Strafverschärfung ist auch nicht mehr die Rede. Dr. Augustin bestätigt lediglich, dass die bischöflichen Verfügungen bestätigt worden.
2. Anscheinend ist ein Verwaltungsstrafverfahren gewählt worden um ein ordentliches Strafverfahren zu umgehen…wieso denn??
Nun ja, Dr. Küng hätte im Falle eines ordentlichen Strafprozesses den Prozess gar nicht führen dürfen. Gemäß Can. 1717 §3 wäre Dr. Küng nicht als Richter in Frage gekommen.
3. Deshalb ist also ein außergerichtliches Verwaltungsverfahren gewählt worden! Das erklärt vieles.
Ein Dank an Dr. Augustin für seine Erklärungen! :)3 Man ist sich in St. Pölten anscheinend selber nicht mehr sicher, was eigentlich los ist…
[zensuriert]
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#4   semper reformandus   14:53:51 | Freitag, 25. April 2008
siehe vorheriger Artikel
dacht ich’s mir doch …
Finde es gut, das kreuz.net Raum für solche Richtigstellungen bietet.
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#3   sani †   14:51:41 | Freitag, 25. April 2008
Notruf 144
… da wäre eine Person mit dem Nickname „seminarist“ – vermutlich männlich, zwischen 35 und 50 Jahre alt; die Person ist einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß Unterbringungsgesetz zuzuführen. Verdachtsdiagnose: Psychose des schizophrenen Formenkreises; Begründung: der mutmaßlich Pat. lebt in einer Wirklichkeit, die keinerlei Berührungspunkte mit der Realität aufweist.
Normalerweise wäre von einer Einweisung abzusehen, aber es besteht aufgrund der Schwere der Symptome begründeter Verdacht auf Eigen- bzw. Fremdgefährdung.
Wer die letzen Beiträge liest, kann unschwer erkennen, dass betr. Person „Seminarist“ durchaus fähig ist, aus dem 20. Stockwerk eines Hochhauses zu springen, weil er sich im Besitz von Flügel wähnt, bzw. gleiches mit anderen zu machen, weil er es von anderen ebenso annimmt.
Aus diesem Grunde scheint eine Einweisung in eine dem Krankheitstyp entsprechende klinische Fachabteilung dringend angezeigt.
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#2   Guiseppe   14:39:37 | Freitag, 25. April 2008
Und gleich kommt turk / JPI …
… der soeben bestätigte und einmal mehr siegreiche Rechthaber.
Gespannt bin ich aber auch darauf, was Frau Waste zu dem sagen wird. Sie hat den beiden suspendierten Priestern mit ihrem Bericht jedenfalls weiteren Schaden zugefügt. Und was sagt „der 13.“, der zunehmend in die Ecke der unglaubwürdigkeit gedrängt wird?
Mich würde am meisten interessieren, wass die beiden Suspendierten selbst dazu zusagen haben. Bisher wird viel über sie gesprochen. Und wer hat mit ihnen gesprochen?
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#1   Seminarist   14:37:18 | Freitag, 25. April 2008
Wahrheitssuche im Internet!
In ‘kreuz.net’ wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008…
Ja, was ist denn jetzt? Muss schon der Bistumssprecher der Modernisten-Gang offiziell auf kreuz.net-Meldungen eingehen. Nur ignorieren hilft wohl nicht mehr – so mächtig breitet sich die Wahrheit über kreuz.net aus. Da flattert den satanischen Anti-Krenn-Lügnern aber gehörig die Hose.
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