Mit Vati ficken wir gratis – Es bleibt doch alles in der Familie
Zuerst wird das Feuer angezündet. Dann empören sich die Brandstifter darüber, daß es brennt. Von Pornojäger Martin Humer.
Links: Der Inzesttäter Josef Fritzl Rechts: Ein in St. Pölten verbreitetes Inzest-Video – offenbar mit
Wissen des im Amstettner Inzestfall zuständigen Staatsanwaltes.
(kreuz.net, Amstetten) Es fällt mir schwer, Ihnen, Herrn Gerhard Sedlacek, sogenannter Staatsanwalt und
Pressesprecher in St. Pölten, einen kurzen Brief zu schreiben, weil es zu viele Dinge gibt, die ich vorbringen
müßte.
Wir zwei sind schon alte Bekannte. Ich erinnere mich an die vielen Strafanzeigen wegen Pornographie,
die Sie prompt zurücklegten.
Ich erinnere mich ebenso an meine Anzeigen gegen die jährlichen Pornomessen
in St. Pölten.
Zu meinen Porno-Anzeigen der vergangenen Jahre kommen jetzt die Anzeigen gegen den Menschenhandel
hinzu.
Zusammenfassend muß ich sagen, Herr sogenannter Staatsanwalt: Für die Menschen unserer Heimat
war Ihnen noch nie etwas zu niederträchtig oder zu schlecht.
Jetzt sind Sie der Pressegroßsprecher
der Staatsanwaltschaft St. Pölten in Niederösterreich geworden.
Sie sind für einen Fall zuständig,
der die ganze Welt erschüttert: „Die Blutschande von Amstetten, Niederösterreich“.
Der deutsche Pornohändler
Kurt Ruckriegel verkaufte seit Jahren in den Pornomessen in Sankt Pölten nicht nur Gewaltpornos, Folterpornos,
Priesterpornos, Nonnenpornos sondern auch viele Inzestpornos – Blutschandepornos – abscheulichster Art.
Davon nur drei Speiproben:
• „Wir ficken unsere Mama“ (DVD 5 Video 91 208) • „Schwesterchen ins
Maul gespritzt – Perverse Spiele in der Familie“ (FN DVD-A06) • „Mit Vati ficken wir gratis – Es bleibt
doch alles in der Familie“ (DVD 91232)
Dazu sagte mir ein Polizeibeamter in St. Pölten: „Daß so etwas
überhaupt hergestellt werden darf.“
Ich fragte ihn: Warum macht ihr keine Sicherstellungen? Der Beamte
antwortete: „Beschlagnahmungen? Die Staatsanwaltschaft weiß das eh. Wir kriegten keinen Auftrag.“
Heuer
wird zu Pfingsten – vom Freitag, 9. Mai bis Pfingstsonntag, 11. Mai – in St. Pölten, im VAZ-Veranstaltungszentrum,
wieder eine Pornomesse stattfinden.
Was gedenken Sie zu tun, lieber Herr Pressegroßsprecher Sedlacek?
Leider sind Sie nicht der einzige Verräter oder Mietling in der Justiz.
Der Verfasser ist Obmann der
‘Christlich-Sozialen Arbeitsgemeinschaft Österreichs’ in Waizenkirchen, Oberösterreich.
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421 Lesermeinungen
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nixxxxxx ich kenne martin humer sehr gut.in 40 jahren hat er nix nix ereicht. ich glaube er ist ein geiler
wicht. i would like to now how maria humer is feeling? Humer ehe would be a great case for an experienced
dr.in psychiatry. Please let me know thanks
Hallo „Obelix“! Niemand, der nicht in die Hölle kommen will, kommt dort hin, auch Sie nicht! Schon das
Stoßgebet „Mein Jesus Barmherzigkeit!“ genügt vorerst. Wenn Sie an das Evangelium glauben, von dem Sie
sagen, dass Sie es lesen, dann dürfen Sie darauf vertrauen, wenn Jesus sagt: „Wem ihr die Sünden vergebt,
dem sind sie vergeben. Wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten!“ Sie brauchen nur, so gut Sie können,
ihr Gewissen erforschen und ihre Sünden Jesus durch seinen Jünger und Priester bekennen. Dann sind Sie
gerettet und befreit! An meine erste Beichte kann ich mich noch erinnern! Ich bin danach so erleichtert
gewesen, als wäre ich eine herumschwebende Feder. Total befreit und glücklich! Auch jetzt ist es ähnlich
und ich hatte, weiß Gott, nach einem abenteuerlichen und in den letzten zehn Jahren, seit ich durch Gottes
Gnade zur Pro-Life-Bewegung gefunden habe, zölibatären Leben, welches mir das Geschenk der Beichte wieder
eröffnete, reichlich Gelegenheit von diesem Reinigungs- und Buß-Sakrament Gebrauch zu machen. Nein „Obelix“,
Sie „Pünktchen“ und ich, werden nicht in der Hölle landen, wenn wir das nicht wollen! Ich will es nicht!
Ich will Gottes liebendes Antlitz schauen, der mich geschaffen hat und der mir jetzt schon durch Jesu
Barmherzigkeit und Menschenliebe all das ergänzen kann, was mir von meiner Familie, auch durch Wunden
und Verhärtung der Abtreibung nicht geschenkt werden konnte. Auch für Ihre Sünden hat sich Jesus geopfert!
Vertrauen Sie Ihm, Ihrem Erlöser!
@Josef Preßlmayer: …, könnte es für solche äußerste Extremfälle weltliche und geistliche Gerichte
geben, die beurteilen, ob eine solche, ev. heilbare Gefährdung der Mutter tatsächlich vorliegt? Die
weltlichen Gerichte gibt es bereits und sie waren auch schon tätig, haben sich dabei bis auf die Knochen
blamiert und sich selbst bis zum geht-nicht-mehr diskreditiert. Zum Beispiel das berüchtigte Memminger
Hexengericht. Und vor derartigen „geistlichen“ Femegerichten bewahre uns der Liebe Gott!!! Es gibt auch
Fälle wo Mütter die Tötung ihres Kindes durch Abtreibung nach einer Vergewaltigung zutiefst bereuen.
In einem „Rahel“-Video ist dies dokumentiert! Die Zahl der Fälle, in denen eine Abtreibung das Leben
der Mutter gerettet hat, ist legion.
#417 methusalix † 16:39:59 | Donnerstag, 22. Mai 2008
Hallo Dottore! Josef Preßlmayer: … weil er mich auch immer wieder verhöhnt. Na wenigstens das haben
Sie bemerkt, obschon Sie doch sonst völlig blind durchs Leben laufen. Besser und christlicher wäre es, …
Ich werde mich bemühen, mich da zu bessern! Das wird Ihnen auch nichts mehr nützen, Dottore! Bei den
strengen Kriterien, die Sie anlegen (und die selbverständlich auch auf Sie selbst angewendet werden)
ist für Sie schon ein fester Platz in der Hölle reserviert. Wahrscheinlich in der Feuerhalle, die auch
Torquemada, Robespierre, Ulanow und Franco beherbergt. Pünktchen und ich werden auch da sein. Und alle
anderen Menschen. Weil einfach niemand auf Gottes schöner Welt Ihre Anforderungen erfüllen kann, wenn
er nicht völlig masochistisch ist. Da aber gelebter Masochismus sicher auch eine schwere Sünde ist,
kann absolut niemand ins Paradies eingehen. Nicht die Hölle ist leer, sondern der Himmel. Zur „Obelix“‘schen
Beichte, die er für heute angekündigt hat, habe ich für ein gute Beichte … Ob eine Beichte gut ist,
oder der Pönitent „bekehrt“ ist, entscheiden Sie zuallerhinterletzt, Herr Doktor. Jesus lehrt uns, ihn
im geringsten Nächsten zu erkennen. In den im Mutterleib verfolgten und zerstückelten ungeborenen Kindern
wird Jesus heute gekreuzigt! Jesus lehrt uns, ihn im geringsten Nächsten zu erkennen. In den gequälten
und verzweifelten Frauen, die keinen Ausweg haben, wird Jesus heute gekreuzigt!
Nein , „Pünktchen“ hat schon recht, ob Leibesfülle oder nicht, hat mit der grundsätzlichen Unmoral
von Pornos nichts zu tun! Ich wollte einfach „Obe-/Methusalix“ ärgern, weil er mich auch immer wieder
verhöhnt. Besser und christlicher wäre es, die Verletzung anzunehmen und Gott aufopfern, statt zurückzuschlagen!
Ich werde mich bemühen, mich da zu bessern! Zur „Obelix“‘schen Beichte, die er für heute angekündigt
hat, habe ich für ein gute Beichte und die Bekehrung von ihm und den anderen Abtreibungs-Verfechtern
dieser Welt die heutige Messe aufgeopfert. Jesus lehrt uns, ihn im geringsten Nächsten zu erkennen. In
den im Mutterleib verfolgten und zerstückelten ungeborenen Kindern wird Jesus heute gekreuzigt! Mögen
die Abtreibungsbefürworter, die den empfangenen Menschen als „Zellhaufen“ herabwürdigen, um ihn leichter
töten zu können, doch erkennen, dass das Wunder der menschlichen Existenz immer gleich erhaben und gottvoll
ist, in jeder Phase der menschlichen Entwicklung! Mit „Pünktchen“, der eine Abtreibung im Falle einer
Selbstmord-Gefährdung in Betracht zieht, würde ich mich gerne auf einen, zugegeben, „utopischen“ Vorschlag
einigen: Wenn der Baby-Holocaust, hoffentlich bald, als ebenso barbarisch wie der NS-Holocaust erkannt
werden wird, könnte es für solche äußerste Extremfälle weltliche und geistliche Gerichte geben, die
beurteilen, ob eine solche, ev. heilbare Gefährdung der Mutter tatsächlich vorliegt? Es gibt auch Fälle
wo Mütter die Tötung ihres Kindes durch Abtreibung nach einer Vergewaltigung zutiefst bereuen. In einem
„Rahel“-Video ist dies dokumentiert!
#415 methusalix † 18:13:17 | Mittwoch, 21. Mai 2008
@Dr. Josef Preßlmayer et Pünktchen Josef Preßlmayer: Lieber „Pünktchen“ … Die von ihm selbst eingeräumte
„Obelix“‘sche Leibesfülle ist belanglos im Hinblick auf die Unmoral solcher Begeilungen an der eigenen
Unkeuschheit. Und wo ist der Balken? In Ihrem Auge Herr Doktor! … noch dazu höchst unesthätische „Obelix“‘sche
Selbstdarstellung hinzuweisen. Es wird aber, wie bereits berichtet, langsam besser. Ich nehme ab! Sie
dagegen bleiben ein Blinder. Da hilft kein Abnehmen. Und Umkehr schaffe Sie in Ihrer Selbstgerechtigkeit
auch nicht mehr. Auf wiedersehen in der Hölle (wenn Sie recht haben sollten). Es gibt zwar auch von der
Kirche erlaubte Abtreibungen … Es gibt auch das Zeugnis der vergewaltigten Nonne in Ex-Jugolawien, die
ihr Kind gebar! Sicher heroische Fälle Herr Doktor. Wollen Sie dieses Verhalten allen Frauen aufzwingen?
Pünktchen: Lieber Herr Dr. Preßlmayer, alle Ihre Überlegungen sind richtig! Dennoch halte ich in der
Situation einer durch Vergewaltigung schwanger gewordenen Frau … Etwas verschwurbelt, aber im Prinzip
ist dem zuzustimmen Pünktchen.
@Dr. Josef Preßlmayer et Pünktchen Josef Preßlmayer: Bierbauch-Pornostar „Obe-/Methusalix“ vor Quälung
seines „Beichtigers“! … um Sühne und Vergebung aller am Baby-Mord beteiligten Personen baten und „Du
bist Herr“ sangen? NEIN! Ich kümmer mich zuallererst um meine eigenen Sünden, nicht um die von anderen,
so wie Sie Herr Doktor Preßlmayer.Ein jeder kehre vor seiner eigenen Türe! Er sagte: „Ich bin auf eurer
Seite!“ Er erzählte uns eine Begebenheit … Sie hatte sich für das Baby entschieden. Er beobachtete,
wie dieses Kind aufwuchs und spricht gelegentlich mit ihm. Lieb, aber angesichts der Frauenverachtung
vieler Katholiken völlig nutz- und sinnlos. Ein jeder kehre vor seiner eigene Türe! (Jesus formulierte
das etwas anders: „Was siehst du den Splitter im Auge deines Burders …?“) „Obelix“ wechseln Sie die
Seite! Auf Ihre Hexenjägerseite? Niemals! Pünktchen: Lieber Herr Dr. Preßlmayer, eine kritische Anmerkung
möchten Sie mir vielleicht erlauben: ob ein Pornostar einen „Bierbauch“ hat, ist für die ethisch-moralische
Bewertung vollkommen unerheblich! Leider nicht ganz richtig, Pünktchen. Ich habe, ob meines Übergewichtes
doch ein schlechtes Gewissen und steuere dem jetzt vermehrt entgegen. Nicht nur aus medizinischen Gründen.
Der Leib ist ja der Tempel der Seele und sollte liebevoll behandelt werden, was bei der traditionellen
katholischen Leibesverachtung allerdings oft zu kurz kommt.
#413 methusalix † 18:07:18 | Mittwoch, 21. Mai 2008
@Dr. Josef Preßlmayer et Pünktchen Pünktchen: obelix >>Das Leben der Mutter muss IMMER hintangestellt
werden<< In der Regel geht es eben nicht um das Leben der Mutter, sondern um die näheren Umstände im
Leben der Mutter, die sich durch eine Schwangerschaft verändern. Hier stimme ich zu, gebe allerdings
zu bedenken, dass die Frau alleine diese Veränderung zu beurteilen hat. Jede Beurteilung von ausserhalb
(im Fall der katholischen Hierarchie noch dazu durch liebe- und ehelose Männer, die ich in diesen Fragen
nicht unbedingt für eine erste Adresse halte) kann nicht gerecht sein. Josef Preßlmayer: Bierbauch-Pornostar
„Obe-/Methusalix“ vor Quälung seines „Beichtigers“! Nun, was erwartet den „Beichtiger“ von „Obelix“?
Dieser ist sicher nicht zu beneiden! Dass Sie sich jetzt auch noch den Kopf meines Beichtvaters zerbrechen.
Als hätten Sie keine anderen Probleme. Aber wer seine eigenen Sorgen und Probleme verdrängt oder nicht
erkennen will, macht sich halt die anderer Menschen zu eigen. Wird er wahrheitsgemäß über seinen Seelenzustand,
der zutiefst von der Abtreibungsthematik betroffen ist, die er aber leugnet, berichten? Mein Beichtiger
kennt mich schon sehr, sehr lange. Seien Sie gewiss, dass dieser „Hund des Herren“ jeder meiner Sünden
auf die Spur kommt. Dominikaner riechen so etwas zehn Meilen gegen den Wind. Ich kann Ihnen diese Herren
nur empfehlen Herr Doktor; in gut habsburgischer Tradition (meines Wissens waren viele Beichtväter des
Erzhauses Österreich „Domini Canes“).
Lieber Herr Dr. Preßlmayer, alle Ihre Überlegungen sind richtig! Dennoch halte ich in der Situation
einer durch Vergewaltigung schwanger gewordenen Frau eine Notlage für möglich, die auch unter den Grundsatz
fällt: necessitas non habet legem („Not kennt kein Gebot“). Wir sind uns darin einig, daß nach dem Verbrechen
der Vergewaltigung eine erneute Untat gegen einen ganz und gar Unschuldigen beklagenswert wäre. Aber
staatlicher Zwang darf meines Erachtens eine erlittene Gewalt nicht auf Monate verlängern und vertiefen,
wenn die Psyche der Frau nicht in der Lage ist, die Schwangerschaft von der sie verursachenden Gewalt
emotional zu trennen. Es ist das eine, dieses zu erleiden und das andere, darüber hier – in einem Internet-Meinungsforum –
ethisch zu räsonnieren. Ich wehre mich, wie Sie wissen, vehement dagegen, daß Frauen allein aufgrund
sozialer und wirtschaftlicher Nachteile durch eine von ihnen immerhin mitzuverantwortende Schwangerschaft
und Geburt sogleich eine „Notlage“ reklamieren, dem es durch Vorsatztötung vorzubeugen gälte. In dem
von mir skizzierten – seltenen und echten – Notfall allerdings sehe ich die Grenze staatlicher Zwangsbefugnis
gekommen. Sicher könnte man das Vergewaltigungsopfer von der Fortsetzung der Schwangerschaft überzeugen
und es dazu ermutigen wollen, aber dürfte man die Schwangere wirklich zwingen, wenn sie sich psychisch
dazu nicht in der Lage sieht? Mit freundlichem Gruß und ungeheucheltem Respekt für Ihre ganze Arbeit
und Ihren Einsatz: Ihr .chen
Lieber „Pünktchen“ auch an Sie herzlichen Gruß, wo immer Sie zu Hause sind! Sie haben vollkommen recht!
Die von ihm selbst eingeräumte „Obelix“‘sche Leibesfülle ist belanglos im Hinblick auf die Unmoral solcher
Begeilungen an der eigenen Unkeuschheit. Nachdem „Obe-/Methusalix“ mich aber als „Selbstdarsteller“ bezeichnet
hat was ja im Grunde nicht falsch ist, denn das ist ja jeder Mensch, der sich irgendwie kundtut – konnte
ich mir mir nicht verkneifen, auf diese, noch dazu höchst unesthätische „Obelix“‘sche Selbstdarstellung
hinzuweisen. Darf ich mir, nun ermutigt, auch eine Kritik erlauben? Ich weiß, dass Sie ein unbeugsamer,
scharfsinniger Kämpfer für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder sind, wenn Sie aber einer Abtreibung
nach Vergewaltigung zustimmen, widerspricht das dem Grundsatz des Lebensrechtes des Kindes. Es gibt zwar
auch von der Kirche erlaubte Abtreibungen in speziellen medizinischen Fällen, wenn das Leben der Mutter
bedroht ist, z.B. Eileiterschwangerschaften etc., doch nach einer Vergewaltigung ist meines Wissens keine
Abtreibung erlaubt. Ich kann mir zwar vorstellen, dass in Extremfällen tatsächlich akute Selbstmordgefahr
der Mutter besteht, doch müsste in solchen Fällen ein Team von qualifizierten Ärzten und Priestern
die Frau beraten, um den psychischen Schmerz der Frau zu lindern und das Leben des Kindes zu retten! Es
ist ja ein Kind Gottes und auch zu 50% ihr Kind! Viele kinderlose Paare würden sich freuen, dieses Kind
aufzuziehen! Es gibt auch das Zeugnis der vergewaltigten Nonne in Ex-Jugolawien, die ihr Kind gebar!
Lieber Herr Dr. Preßlmayer, eine kritische Anmerkung möchten Sie mir vielleicht erlauben: ob ein Pornostar
einen „Bierbauch“ hat, ist für die ethisch-moralische Bewertung vollkommen unerheblich! Liebe Grüße
nach Steinbach! .chen
Bierbauch-Pornostar „Obe-/Methusalix“ vor Quälung seines „Beichtigers“! Am Donnerstag, zu/an Fronleichnam,
möchte „Obe-/Methusalix“ seinen „Beichtiger“ zwecks Buße seiner Sünden aufsuchen. Das teilte er zumindest
in diesem Forum mit. Für dieses Vorhaben, gab ich ihm einen kurzen Leitfaden: Abtreibungsverfechter bis
zum Teilgeburts-Mord, Baby-Zerstückelungs-Rechtfertigung mittels Beseelungs-Theorie, Propagandist des
weltweit größten Kinder-Tötungs-Netzwerkes „Pro-Familia“, Verhöhnung des bei der Empfängnis entstandenen
neuen Menschen als „Zellhaufen“, um dessen Tötung zu rechtfertigen. Nun, was erwartet den „Beichtiger“
von „Obelix“? Dieser ist sicher nicht zu beneiden! Wird er wahrheitsgemäß über seinen Seelenzustand,
der zutiefst von der Abtreibungsthematik betroffen ist, die er aber leugnet, berichten? Wird er so handeln,
wie ein früherer Operationsgehilfe, der uns Teilnehmer an der Gebetsvigil vor einem Abtreibungs-Krankenhaus
ansprach, nachdem wir uns dort, nach dem Schmerzhaften Rosenkranz, niederknieten, um Sühne und Vergebung
aller am Baby-Mord beteiligten Personen baten und „Du bist Herr“ sangen? Er sagte: „Ich bin auf eurer
Seite!“ Er erzählte uns eine Begebenheit aus seiner Zeit als Operationsgehilfe, die es ihn sichtlich
drängte, mitzuteilen: Einmal war da eine Frau. Sie war schon angeschnallt. Er ging kurz weg um das Narkosemittel
zu holen. Áls er zurückkam war die Frau weg. Sie hatte sich für das Baby entschieden. Er beobachtete,
wie dieses Kind aufwuchs und spricht gelegentlich mit ihm. „Obelix“ wechseln Sie die Seite!
obelix Das Leben der Mutter muss IMMER hintangestellt werden In der Regel geht es eben nicht um das Leben
der Mutter, sondern um die näheren Umstände im Leben der Mutter, die sich durch eine Schwangerschaft
verändern. Wenn wirklich ein „Konkurrenz zweier Leben“ besteht, dann sind Wertigkeitskalküle vollkommen
deplaziert. Wie will man ein Menschenleben bewerten und gegen ein anderes Menschenleben abwägen, ohne
den Gedanken der Menschenwürde („Würde“, weil über allen Wert !!!) zu verletzen. Im Notwehrrecht gesteht
man jedem Menschen den gewaltsamen Selbstschutz zu, nicht aber das Recht eigenes oder fremdes Leben unter
dem Gesichtspunkt einer objektiven Wertigkeit zu vernichten.
#407 Brandenburgis 09:42:10 | Dienstag, 20. Mai 2008
@Obelix Die Himmelssüßigkeit, der Auserwählten Lust, erfüllt auf Erden schon mein Herz und Brust,
wenn ich den Jesusnamen nenne und sein verborgnes Manna kenne: Gleichwie der Tau ein dürres Land erquickt,
so ist mein Herz auch bei Gefahr und Schmerz in Freudigkeit durch Jesu Kraft entzückt.
@Pünktchen … daß man Rangunterschiede zwischen Menschenleben postuliert. Aber genau das tun die katholischen
Hexenverbrenner doch! Das Leben der Mutter muss IMMER hintangestellt werden. Warum sollte sonst immer
so ein Riesenjubel herrschen, wenn eine werdende Mutter Selbstmord begeht, angeblich um ihr Kind zu schützen?
=Zweitaccount .chen: Leblhuber Wer glaubwürdig gegen Abtreibung agieren will, muss alles daran setzen,
ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Dazu gehört auch die intensive Propagierung von Verhütung.
Hier ist die kath. Kirche unglaubwürdig. Auf die Idee, daß eine verantwortlich gelebte Sexualität und
die Erziehung dazu auch etwas mit Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften zu tun haben könnte,
kommen Sie also nicht! Auf die Idee, daß die Fristenlösung selbst die Leichtsinnigkeit bei Sexualkontakten
erhöht haben könnte, kommen Sie also auch nicht! Die Idee, daß nicht jede ungeplante Schwangerschaft
auch eine ungewollte sein muß, hat bei Ihnen auch keinen Platz! Die Lösung bestünde in einer Verhütungs-„Propaganda“!
Tatsache ist, daß technische/pharmazeutische Verhütung seit Jahrzehnten auf hohem Niveau „propagiert“
wird und die Zahl der ungewollten Schwangerschaften zum Teil dennoch zugenommen hat! Und dies ist auch
kein Wunder: wissen die jungen Leute, daß es für den „Ernstfall“ immer noch eine „Lösung“ gibt, die
man ihnen als eine ethisch unbedenkliche Nachsorge unterjubelt: die Abtreibung! In Wahrheit hat ein restriktives
Abtreibungsrecht ein eigenes, nicht unbeträchtliches Verhütungspotezial! Wer „Abtreibung ist Mord“ schreit,
hat weder eine juristische noch eine ethische Legitimation Die ethische Qualifizierung der Abtreibung
als Mord ergibt sich zwingend aus der Erkenntnis, daß sie die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist.
Die juristische Bewertung folgt Interessen und ist revidierbar…
Leblhuber Das Leben der Mutter hat also Vorrang. Es ist mit dem Gedanken der Menschenwürde und auch mit
der katholischen Auffassung unvereinbar, daß man Rangunterschiede zwischen Menschenleben postuliert.
Das „Notwehrrecht“ der Mutter entspringt nicht aus dem Gedanken einer Höherrangigkeit ihres Lebens im
Vergleich zu anderem Leben. Sie kann übrigens auch nicht gezwungen werden, im Falle lebensbedrohlicher
medizinischer Konstellationen eine Abtreibung vorzunehmen.
@Brandenburgis Vielleicht sollten Sie sich mal einen Blindenhund zulegen, der Ironie erkennen kann. Würde
Ihr Leben um einiges erleichtern; wenn Sie das wollen. Manche strengen Katholiken neigen allerdings zu
einem ausgesprochenem Masochismus und glauben dann, ihr Lustgewinn sei ein „Opfer“. Sie auch?
@Pünktchen: Das Leben der Mutter hat also Vorrang. Gut. Sie wissen aber schon, dass das nicht immer der
Fall war. Es gab Zeiten, keine 100 Jahre her, da ließ man als kath. Arzt die Mutter sterben. Eine Cousine
meiner Großmutter, sie hatte schon 11 Kinder, starb im 7.? Monat ihrer Schwangerschaft an Thrombose.
Der jüdische Arzt meiner Großmutter hatte ihr schon beim letzten Kind geraten, wegen ihres extremen
Krampfadernleidens keine Kinder mehr zu bekommen. Ihr Mann und ihr eigener kath. Arzt waren anderer Meinung.
Sie hinterließ 11 Kinder und ihr Mann heiratete eine um 18 Jahre jüngere Frau, die ihn dann allerdings
überlebte. Das war in den 30ern des vorigen Jahrhunderts und es war katholisch. Zur Verhütung: Wer glaubwürdig
gegen Abtreibung agieren will, muss alles daran setzen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Dazu
gehört auch die intensive Propagierung von Verhütung. Hier ist die kath. Kirche unglaubwürdig. Jemand
wie Preßlmayer, der kath. Moral auf sein Banner schreibt, wird eine breite Zustimmung nicht erreichen
können. Solche Propagandisten sind kontraproduktiv. Mit diesen Hanswursten ist kein Meinungsumschwung
zu erreichen. Es wundert mich doch sehr, dass Sie in diese Koalition eintreten, obwohl Ihnen bewusst sein
muss, dass Sie damit nichts gewinnen. Und welches Strafmaß sehen Sie denn vor? Wer „Abtreibung ist Mord“
schreit, hat weder eine juristische noch eine ethische Legitimation. So kann sich keine sachliche Diskussion
entwickeln!!!
@ Ultramontanus & obleix: Putativnotwehr Putativnotwehr gibt es schon, Defensor. u.z. beim Erlaubnistatbestandsirrtum…
Wie heißt es so schön: iura novit curia. Ich habe nie bestritten, daß es die Putativnotwehr gibt. Ich
sagte lediglich, daß es sich dabei nicht um ein Teil unseres Notwehrrechtes handelt. Der Fall Putativnotwehr
ist vielmehr der strafrechtlichen Irrtumslehre zuzuordnen. Wie man mit einer Handlung in Putativnotwehr
umgeht, ist rechtlich höchst umstritten. Hierzu werden diverse Theorien vertreten (Strenge Schuldtheorie,
eingeschränkte Schuldtheorie usw.) Die h.M. verneint mit unterschiedlicher Begründung die Strafbarkeit
aus dem einschlägigen Vorsatztatbestand. Sie stellt den Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest in seinen
Rechtsfolgen dem Tatbestandsirrtum in der Weise gleich, daß eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat
entfällt. Demgemäß bleibt Bestrafung des Täters aus einen ggf. bestehenden natürlich Fahrlässigkeitstatbestand
unberührt. Voraussetzung für das vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums ist jedoch immer, daß
der Täter lediglich eine irrige Annahme der sachlichen (nicht der rechtlichen!!!) Voraussetzungen eines
anerkannten Rechtfertigungsgrundes hat. Das ist bei einer Abtreibung gerade nicht der Fall. @ obelix:
Karl-Heinz Kurras. Dem wurde zugestanden, dass er B.O. in angenommener Notwehr von hinten erschossen hat
Laut Aussage des Vorsitzenden Richters hat bei Karl-Heinz Kurras Putativnotwehr gerade nicht vorgelegen.
Hier kam § 33 StGB zur Anwendung.
@Ultra Nö, der Papst ist ja nicht Dienstvorgesetzter des Teufels und seiner Engel. Die haben die Exorzismustoten
ja auch nicht umgebracht. Daher sind Engel und Teufel ja auch nicht verurteilt worden, sondern diejenigen,
die das getan haben, die Totschläger-Exorzisten. Nach der verqueren Logik eines Brandenburgis müsste
für die Todesopfer der Exorzisten der Papst verurteilt werden, weil er dafür verantwortlich war. Er
war der ranghöchste „Kommandant“ der Totschläger-Exorzisten.
Exorzismus Paul VI: „Wir reden von den Bedürfnissen der Kirche, und eines dieser Bedürfnisse ist diese
eigenartige und schwierige Verteidigung. Ein Gedanke der Verteidigung, der mich nicht loslässt. Gegen
wen? Der heilige Paulus sagt, dass wir kämpfen müssen. Wir wissen es, aber gegen wen? Der heilige Paulus
hat viele Male insbesondere gesagt, dass wir kämpfen müssen und wie Soldaten kämpfen müssen. Wir müssen
sodann nicht gegen die sichtbaren Dinge, gegen Fleisch und Blut, kämpfen, sagt er. Aber wir müssen den
Kampf führen, ich nenne ihn „den Kampf gegen das Dunkle“. Wir müssen gegen die Geister kämpfen, die
Geister, die in die Atmosphäre eindringen. Mit anderen Worten, wir müssen gegen den Teufel kämpfen.
Daran denkt man nicht mehr. Und mindestens dieses Mal will ich mich dagegen auf den Gedanken über dieses
schreckliche und unvermeidliche Thema berufen. Wir haben gegen diesen unsichtbaren Feind zu kämpfen,
der unserem Leben nachstellt und gegen den wir uns verteidigen müssen.“
@obelix: „Dann ist der Papst für die Todesopfer bei Exorzismen verantwortlich!“ Nö, der Papst ist ja
nicht Dienstvorgesetzter des Teufels und seiner Engel.
Geile Logik! Brandenburgis: Für den Tod von Ohnesorg … … waren ausschließlich die alliierten Stadtkommandanten
Berlins als legitimer örtlicher Oberhoheit verantwortlich. Dann ist der Papst für die Todesopfer bei
Exorzismen verantwortlich!
„Putativnotwehr“ gibt es schon, Defensor. u.z. beim Erlaubnistatbestandsirrtum. Der steht zwar nicht im
Gesetz, ist aber ein anerkannter Schuldausschließungsgrund. Dabei stellt sich der Täter eine Sachlage
vor, bei der er bei ihrem Vorliegen gerechtfertigt wäre. Die Handlung muss sich aber natürlich im Rahmen
des Notwehrrechts halten. Aber bei der schwangeren Frau greift das natürlich nicht, weil die Handlung
sich nicht im Rahmen des für die Notwehr erlaubten hält oder es schon an der Voraussetzung eines vorgestellen
menschlichen Angriffs fehlt.
Wird aber immer wieder gerne genommen Gotteskrieger! Und zweitens ist die Putativnotwehr im deutschen
Strafrecht gerade nicht vorgesehen oder gar legitim. Besonders von Gerichten, vor denen Polizisten stehen,
die unbewaffnete Bürger, gerne auch schon mal von hinten, erschossen haben. Prominentester Fall: Karl-Heinz
Kurras. Dem wurde zugestanden, dass er Benno Ohnesorge in angenommener Notwehr von hinten erschossen hat
@ Pünktchen: Putativnotwehr Das Notwehrrecht sieht auch eine Putativnotwehr vor, d.h. auch bei Nicht-Bestehen
einer objektiven Bedrohungslage, kann es zu legitimen Abwehrhandlungen wegen subjektiver Bedrohungswahrnehmung
kommen. Das müssen Sie aber mal genauer erläutern. Erstens darf man bei der moraltheologischen Beurteilung
nicht ohne weiteres auf die Systematik des deutschen Strafrechts zurückgreifen. Und zweitens ist die
Putativnotwehr im deutschen Strafrecht gerade nicht vorgesehen oder gar legitim. Wie kommen Sie da drauf?
Verwechseln Sie da vielleicht etwas? Sie meinen vermutlich den Schuldausschlieungstatbestand des § 33
StGB. Dieser setzt das Vorliegen einer Notwehrlage aber gerade voraus!
@Dr. Josef Preßlmayer et alii Josef Preßlmayer: Beichtzettel für den armen Sünder „Obe-/Methusalix“,…
Als Möchtegern-Beichtiger sind Sie eine Katastrophe Herr Doktor; aber Sie sind ja auch Psychologe; ich
hoffe, dass Sie da nicht auch so katastrophal schlecht sind. 1.) Ich bin ein Verfechter der Abtreibung, …
Also da ist Pünktchen mit der Erwähnung eines Notwehrrechtes der Frau doch sehr in meine Richtung geschwenkt.
Ich stimme dabei völlig mit Pünktchen überein. Auch mit der Massgabe, dass es dazu einer strikten gesetzliche
Regelung bedarf, unabhängig vom Glauben einzelner Religionen. 2.) Obwohl die Kirche lehrt, dass der Mensch
ab der Empfängnis seine Seele von Gott erhält, … Das war der Doctor Angelicus der grosse Frauenverächter,
schon vergessen? 3.) Ich unterstütze und werbe für …„Pro Familia“, … Ganz schön heftig Ihre Vorwürfe
an pro familia. Ob die wirklich alle so zutreffen, wie Sie das gerne hätten? Wenn wir Ihre Masstäbe
an die katholische Kirche anlegen würde, müsste jeder Exorzist als Totschläger oder gar Mörder in
den Hefen. 4.) Ich bezeichne, herabsetzend und verhöhnend, … Zellhaufen ist herabsetzend? Ach herrjeh
sind Sie aber mimosenhaft überempfindlich! Und Sie wollen Psychologe sein? Bei dem zerfetzten Nervenkostüm?
Ich empfehle dringend Supervision! Gute Beichte „Obe-/Metusalix“! Danke! Ebenso!! Die Diskussion zwischen
Braunorus und Pünktchen ist OBERAFFENGEIL! Dank an beide!!!
@Pünktchen: Mord kann keine Therapie sein! Wenn einer Frau das Vergewaltigungserlebnis so sehr zu schaffen
macht, dass sie lieber sterben möchte als das Kind auszutragen, ist ihre Psyche durch das Vergewaltigungserlebnis
zerstört. Wie ich schon sagte, empfindet jeder normale Mensch das Ermorden eines Unschuldigen als das
Schlimmste, was einem passieren kann. Ist dieses Empfinden nicht mehr da, ist die Frau seelisch am Ende.
Und da kann Mord doch keine Therapie sein. Es ist für mich unmöglich zu glauben, dass die Abkürzung
der Belastungsphase um vielleicht sieben Monate mit daraufgelegtem Mord eine bessere Therapie sei als
die Belastungsphase die restlichen sieben Monate durchzuhalten. Außerdem heilt die Zeit Wunden. Die schlimmste
Belastungsphase sind die Wochen unmittelbar nach der Vergewaltigung, die selbst der Mord nicht wegmachen
könnte. Dass das Austragen eines durch Vergewaltigung empfangenen Kindes als schlimmer empfunden wird
als das Sterben der Mutter oder die Ermordung des Kindes, ist ja schon Ergebnis unserer zerstörten Gesellschaft,
die das von Ihnen genannte Empfinden, lieber zu sterben, erst ermöglicht: Ein ungeborenes Kind gilt gar
nichts, die freie Lebensentfaltung des Geborenen alles, das Seelenheil wiederum ist nicht einmal der Erwähnung
wert. Werte werden durch die Gesellschaft geprägt. Herrrschte die katholische Kirche, dann würde das
Austragen eines durch Vergewaltigung empfangenen Kindes als das Tragen eines schweren Kreuzes empfunden,
wozu Gott aber auch die Kraft gibt.
Burgorus: Der Vergewaltigungsfall wird nicht von jeder Frau in gleicher Weise psychisch und kognitiv bewältigt.
Die sich aus Vergewaltigungen ergebenden Schwangerschaften können zumindest subjektiv als so bedrohlich
und gewaltsam erlebt werden, daß Frauen z.B. eher sterben möchten, als das Kind auszutragen. Das Notwehrrecht
sieht auch eine Putativnotwehr vor, d.h. auch bei Nicht-Bestehen einer objektiven Bedrohungslage, kann
es zu legitimen Abwehrhandlungen wegen subjektiver Bedrohungswahrnehmung kommen. In Deutschland werden
nicht einmal ein Promille (!) der Abbrüche infolge einer kriminolog. Indikation vorgenommen. Daß es
hier bei restriktiven Abtreibungsgesetzen zu zahlreichen Mißbräuchen der kriminolog. Indikation kommen
könnte, halte ich nicht für sehr wahrscheinlich, denn einer solchen Indikation läge ja immer auch die
Strafanzeige wg. Vergewaltigung zugrunde. Hier wäre reinen Sachverhaltsvorspiegelungen ein gewisser Riegel
vorgeschoben. Die meisten Staaten mit restriktiven Abtreibungsregelungen sehen eine kriminolog. Indikation
vor.
@Pünktchen: Keine Lösung Eine kriminolog. Indikation sehe ich in denjenigen Fällen gegeben, in denen
nach einer Vergewaltigung die Frau innerlich nicht den Gewaltakt von der Schwangerschaft trennen kann.
In diesem Falle müßte sie die Schwangerschaft als Fortsetzung und Prolongierung der Gewalt gegen sich
wahrnehmen. Daran könnte eine Frau psychisch zerbrechen. Auch hier ist eine notwehrähnliche Situation
gegeben, die entsprechend zu berücksichtigen ist. Es kann doch nicht sein, dass jemand an der Vergewaltigung
zerbricht, an der Ermordung des eigenen Kindes aber nicht. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist
immer noch, an der Ermordung eines unschuldigen Menschen schuldig geworden zu sein! Zudem dauert die psychische
Belastung aufgrund der ständigen Erinnerung an die Vergewaltigung wegen des Kindes im Bauch nur neun
Monate, während die psychische Belastung des Mordes bis ans Lebensende nachhängt. Was Sie hier schaffen,
ist das Eingangstor zur vollen Anerkennung der kriminologischen Indikation. Jede Frau kann sagen, durch
die Vergewaltigung so stark belastet zu sein, dass sie an der Schwangerschaft zerbräche. Und die soziale
Indikation kann man durch die kriminologische ersetzen: „Ich wollte kein Kind mehr, aber der Mann hat
mich vergewaltigt.“ Usw. usf. Ist das Tor mall offen, geht aus und ein wer will.
Lieber Herr Dr. Preßlmayer, damit hier niemand lange suchen muß, verlinke ich das 12-Wochen-Baby >>>
hiermit www.youtube.com/watch?v=M4EKUDSL2aM&… <<< nochmals! Gern erwidere ich den Gruß und wünsche
Ihnen alles Gute, Herr Dr. Preßlmayer! Ihr .chen
Beichtzettel für den armen Sünder „Obe-/Methusalix“, der in einem kläglichen Abgesang sein argumentatives
Scheitern als Verfechter und Theoretiker der Baby-Zerstückelung darlegt. „Obelix“ möchte zu/an Fronleichnam
beichten! Dazu diese Beichthilfe: 1.) Ich bin ein Verfechter der Abtreibung, obwohl dies nach der Lehre
der Kirche ein „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ ist und gegen das Gebot Du sollst nicht töten verstoßt.
2.) Obwohl die Kirche lehrt, dass der Mensch ab der Empfängnis seine Seele von Gott erhält, bin ich
Verfechter der Abtreibung, indem ich behaupte, dass die Beseelung später erfolgt und das ungeborene Kind
vor der Beseelung getötet werden kann. 3.) Ich unterstütze und werbe für die welweit größte Abtreibungs-Organisation
International Planned Parenthood und seine deutsche Tochter „Pro Familia“, die nach eigenen Angaben den
Großteil der vorgeburtlichen Kindestötungen in Deutschland vornimmt und untertütze auch deren Pornographie-Programm,
welches Unzucht mit Tieren darstellt, welches ich als „Aufklärung“ verharmlose. 4.) Ich bezeichne, herabsetzend
und verhöhnend, den bei der Empfängnis neu geschaffenen Menschen als „Zellhaufen“ und erbitte Hilfe
und Gnade, dass ich dieses Wunder besser verstehen kann, dass sämtliche psychische und physische Anlagen
des Menschen bei der Empfängnis festgelegt sind. Als Hilfe zur Beichte empfehle ich das von „Pünktchen“
verlinkte Video des herumturnenden 12-Wochen-Babys. Hier kann man sich nur niederknieen und Gott danken!
Danke „Pünktchen“ für ihre gediegenen Beiträge und Gruß! Gute Beichte „Obe-/Metusalix“!
Leblhuber: Nun zu den Fragen. 1. Erläutern Sie mir doch, welche Ausnahmen Sie bei Wiedereinführung der
strafgesetzlichen Regelung der Abtreibung gelten lassen würden. 2. Soll das physische Leben der Mutter
absoluten Vorrang haben? Eine wichtige Ausnahme haben Sie in Punkt 2 selber angesprochen! Wenn das Leben
der Mutter auf dem Spiel steht, ist eine notwehrähnliche Situation gegeben, die der Gesetzgeber entsprechend
(i.S. des Notwehrrechtes) regeln muß. Eine kriminolog. Indikation sehe ich in denjenigen Fällen gegeben,
in denen nach einer Vergewaltigung die Frau innerlich nicht den Gewaltakt von der Schwangerschaft trennen
kann. In diesem Falle müßte sie die Schwangerschaft als Fortsetzung und Prolongierung der Gewalt gegen
sich wahrnehmen. Daran könnte eine Frau psychisch zerbrechen. Auch hier ist eine notwehrähnliche Situation
gegeben, die entsprechend zu berücksichtigen ist. 5…Verhütung… Ist für mich überhaupt kein Thema,
das gleichrangig mit der Frage des Lebensrechtes von Menschen diskutiert werden kann. Es ist übrigens
auch Quatsch, daß Abtreibungsfälle in nennenswerter Zahl vorkommen bei Menschen, die aufgr. kathol.
Moralvorstellungen in Verhütungsfragen schwanger geworden wären. Wer sich schon in Verhütungsfragen
an die kathol. Moral hält, der wird dies erst recht bei einem möglichen Verstoß gegen das fünfte Gebot
tun! Verhütung wird i.ü. nicht durch Strafgesetze geregelt. Insofern paßt die Frage gar nicht hierher!
=Zweitaccount .chen: Leblhuber Den untenstehenden Text zur Frage des Mehrheitsprinzips in Menschenrechtsfragen
schrieb ich Ihnen am 30. November 2007 14:29. Sie waren es , der darauf die Erwiderung schuldig geblieben
ist!
Leblhuber. „Demokratie und Abtreibung“. –-- Würden Sie Mehrheiten für „Rassegesetze“ akzeptieren? Demokratie
bedeutet Herrschaft der Mehrheit. Das Mehrheitsprinzip hat jedoch Grenzen, die mit den Menschenrechten
gesetzt sind. Diese beanspruchen kategorische Geltung und prinzipielle Achtung. Sie sind als derjenige
moralische Kern einer demokratischen Verfassung gedacht, der seinen Geltungsanspruch nicht aus Übereinkunft
ableitet, sondern aus einer grundlegenden und niemals – auch nicht von einer Mehrheit – außer Kraft zu
setzenden sittlichen Evidenz. Erst die Beachtung der Menschenrechte setzt den normativen Rahmen, innerhalb
dessen sich Demokratie als Kampf um Mehrheiten ereignen kann. Wird jedoch die Geltung von Menschenrechten
selber zu einer Frage von Mehrheiten und von Interessen, dann sind sie bereits außer Kraft gesetzt und
mit ihnen die Demokratie selbst! Die Demokratie als geordneter Kampf um Mehrheiten verwandelt sich in
die Herrschaft des Stärkeren im Kampf ums nackte Überleben. In diesem Kampf haben Kreaturen wie Fiala/Wien
und Stapf/München die besseren Karten: sie verfügen über Geld, über interessegeleitete Unterstützung
durch Mehrheiten und Medien, über Wissen und Macht (im Vergleich zu ihren Opfern, den Ungeborenen). Sie
können „die Puppen tanzen lassen“ vor ihren Hinrichtungsstätten, weil das Publikum nach „Ablenkung“
und Gewissensberuhigung lechzt. Das „erlaubte Töten“ ist aber der Untergang des Rechts und delegitimiert
jeden Staat als Garanten von Recht. Wer mit Mehrheit das Menschsein und Menschen abschafft, der hat auch
die Demokratie getötet…
Dank für Ihre ausführliche Antwort Benedikt Aber es gibt eben auch Motive für eine Abtreibung, bei
denen man sagen muss, dass das Lebensrecht des Kindes diese Gründe aus ethischer Sicht übertrifft. Sehe
ich auch so. Daneben gibt es Gründe, bei denen das Schwergewicht auf dem Recht der Frau liegt. Aber wer,
ausser Gott, könnte das gerecht beurteilen. Genau diese Fragestellung hat zur Festlegung der Fristen
geführt. Und das finde ich zwar nicht gut, aber von allen noch schlechteren Lösungen die am wenigsten
schlechte.
@ Methusalix So weit ich das verstehe, unterstellen Sie Frauen damit, dass sie aus irgendwelchen nebensächlichen
Gründen abtreiben, weil es gerade nicht in die Lebensplanung passt und dass sie abtreiben, weil sie uneingeschränkt
Freizeit haben wollen. Nein, das unterstelle ich nicht. Wie Sie sicher selber wissen, gibt es etliche
Motive, die zu einer solchen Tat führen. Da ist die kriminoligische Indikation, die medizinische, da
sind gesellschaftlicher Druck, Druck vom Partner/ der Familie (beides besonders verachtenswert), diverse
Ängste etc pp. Es gibt aber auch solche, die Ihnen ins Gesicht sagen, Abtreibung als Verhütungsmethode
einzusetzen. Was soll man sagen – denen fehlt eben völlig das Unrechtsbewusstsein, das entwickelt man
eben nicht von selbst. Es haben also keineswegs alle Frauen die selben Motive, es kann uch nicht gesagt
werden, dass die Frau nicht gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Es ist keineswegs so, dass
die Frau immer die Hauptschuld trifft (das dürfte sogar seltener sein). Aber es gibt eben auch Motive
für eine Abtreibung, bei denen man sagen muss, dass das Lebensrecht des Kindes diese Gründe aus ethischer
Sicht übertrifft. Das ist einfach so und hat nichts mit Frauenfeindlichkeit zu tun. Es ging ja hier nichtmal
um die moralische Bewertung der Abtreibung an sich, sondern um eine Bewertung verschiedener Motivlagen.
Sollten Sie in Ihrer unendlichen Frauenfreundlichkeit das NICHT gemeint haben, bitte ich selbverständlich
tausendmal um Vergebung.
Senkung von Abbruchzahlen Leblhuber: @Pünktchen: Ich bin bei einer Verschärfung der strafgesetzlichen
Bestimmungen dabei, wenn Sie auf obskure Mitkämpfer, wie den Selbstdarsteller Preßlmayer, verzichten.
Da bin ich sofort auch dabei (ich bin, unter anderem, in Österreich wahlberechtigt), wenn gleichzeitig
die Gründe, die Frauen zu einem Abbruch bringen, massiv bekämpft werden. Und die Antworten Pünktchens
an Leblhuber würden mich brennend interessieren. (aber meine Unterstützung bei der Senkung der Abbruchzahlen,
notfalls auch per Strafrecht, ist davon unabhängig)
@Pünktchen: Ich habe Sie gefragt, nichts weiter! Auf meine Fragen sind Sie nur teilweise eingegangen.
1. Erläutern Sie mir doch, welche Ausnahmen Sie bei Wiedereinführung der strafgesetzlichen Regelung
der Abtreibung gelten lassen würden. 2. Soll das physische Leben der Mutter absoluten Vorrang haben?
5. Wie beurteilen Sie die kath. Morallehre, die Verhütungsmittel verbietet? Wer in einer so wichtigen
Sache mit Tiraden wie „ Wieder einmal weigert sich der Abtreibungs-/Babyschlachtuns-Fanatiker Methusalix“
argumentiert, hat schon sein Anliegen verspielt. In Ihrer Auseinandersetzung mit dem Islam halten Sie
die Fahne der Demokratie hoch. In der Debatte über die Fristenlösung scheint es, als pfiffen Sie auf
die Demokratie. Finden Sie sich damit ab, dass die Mehrheit Ihrer Argumentationsstrategie nicht folgt.Schon
deswegen nicht, weil Sie Allianzen suchen (Preßlmayer!!!), die keineswegs geeignet sind, zu überzeugen.
Gehen Sie den Weg der Instanzen. Suchen Sie Mehrheiten. Ich bin bei einer Verschärfung der strafgesetzlichen
Bestimmungen dabei, wenn Sie auf obskure Mitkämpfer, wie den Selbstdarsteller Preßlmayer, verzichten.
Betschwestern und Betbrüder (Medjugorje!!!) sind in dieser Diskussion kontraproduktiv. Damit haben Sie
keine Chance, Ihrem Anliegen zu dienen.
Danke und Gruß, Herr Dr. Preßlmayer! Ja Methusalix/Obelix ist hier in diesem thread argumentativ wieder
einmal vollständig abgesoffen! Er springt nämlich rechtfertigungstheoretisch wild hin und her, indem
er einmal bei antiken, weltanschaulichen Theorien Anleihen macht, dann aber gerne die modernen Naturwissenschaften
heranziehen würde, die ihm diesen Dienst freilich versagen. Methusalix ist Biologe genug, um zu wissen,
daß Föten keine Zellhaufen sind, sondern Zellorganisationen. Der Unterschied ist ihm natürlich klar,
aber mithilfe ausgerechnet mittelalterlicher, auf Aristoteles zurückgehender Anschauungen, soll nun gerechtfertigt
werden, was sich anders – nämlich rein naturwissenschaftlich – nicht rechtfertigen läßt: die willkürliche
Herabstufung eines Organismus zur bloßen Sache, über die er gerne Verfügungsrechte hätte.
Der „faire“ „Obe-/Methusalix“ beantwortet eine Frage!? „Obe-/Methusalix“ ist nicht in der Lage, eine Frage
zu beantworten! Warum nicht? Er erfasst Sie nicht!, er kann die logisch-semantische Information weder
aufnehmen, noch speichern. Daher ist jeder Versuch, ihn zur Beantwortung einer Frage zu veranlassen, zum
Scheitern verurteilt! Als Beispiel möge die Behauptung von „Obelix“ dienen, er hätte die Frage von „Pünktchen“,
ob er aufgrund einer antiken Beseelungstheorie die Tötung eines ungeborenen Menschen rechtfertigt, bereits
beantwortet. „Meth.: Aber der „Fairness“ halber will ich die Frage beantworten: Kinder zu töten ist nie
gerechtfertigt und wenn Sie das tun werden Sie, in Deutschland, nach §§ 211 StGB zu lebenslanger Haft
verurteilt.“ Hat „Obelix“ damit die Frage von „Pünktchen“ tatsächlich beantwortet? Indem „Obelix“ darlegt:
„Kinder zu töten ist nie gerechtfertigt“, widerspricht er aber sich selbst, denn er behauptete ja, dass
auf Grund der antiken Beseelungstheorie das Töten ungeborener Kinder vor diesem Beseelungstermin vorgenommen
werden dürfe, obwohl er diese Tötungsbefugnis nur auf eine Theorie stützen kann. Er erfasst nicht,
dass er die Kindertötung sehr wohl rechtfertigt, indem er sich auf eine antike Beseelungstheorie stützt!
Den Widerspruch wird er aber nicht erkennen, ebenso wie er nicht speichern kann, dass ich ihn nicht als
„Abtreiber“, sondern einen „Abtreiber-Fan“, „Schlächter-Propagandist“, etc. bezeichnet habe. Mit „Lust-Kroko“
und Porno-„Aufklärer“ „Obelix“ ist eine Diskussion daher unmöglich!
=Zweitaccount .chen: Leblhuber Wenn Sie mir also nun zugestehen, den Aspekt der sozial-, kultur- und bevölkerungspolitischen
Opportunität ins Spiel zu bringen, dann darf ich Sie daran erinnern, daß in Wien bereits deutlich über
50% der Erstklässler Deutsch nur als Fremdsprache beherrschen www.pi-news.net/…-minderheitensprache/
(wenn überhaupt! In einigen Wiener Bezirken beträgt der Anteil der Schüler mit nicht-deutschsprachigem
Herkunftshintergrund 80 bis 90 %!!!). Die Mehrheit wiederum der Grundschüler mit Migrationshintergrund
ist natürlich muslimisch! Zu dieser auffälligen Entwicklung hätte ich folgende Frage an Sie, der Sie
doch so felsenfest von der „Not der Frauen“ überzeugt sind, die allesamt aus angeblich ehrbarsten Motiven
und nach schwersten inneren Gewissenskämpfen sich zu einer Tötung ihres vorgeburtlichen Kindes entschließen:
Sind die kinderreichen und gebärfreudigeren Migranten-Frauen nun allesamt überprivilegiert? Sind die
gebürtigen Österreicherinnen „Frauen in Not“, die Migrantinnen aber „Frauen im Überfluß“?
@Domenico Tuttisanti Ein Fötus ist für die Biologie zu keinem Zeitpunkt ein „Zellhaufen“ ! Aber für
die Babyschlachtungs-Ideologen/Mörder mit ihren widerlichen Epigonen a’la „methusalix“ + Co.
Leblhuber Ich lege großen Wert darauf, den ethischen Aspekt der Abtreibung vom opportunistisch-utilitären
zu trennen. Ich beanspruche aber selbstverständlich das Recht, beide Aspekte anzubringen. Da Sie mir
eine „Vermischung“ vorwerfen, darf ich Sie hiermit auffordern den Vorwurf zu spezifizieren. Andernfalls
erwarte ich eine Entschuldigung von Ihnen! Die von Ihnen beklagte Vermischung von ethischen mit opportunistischen
Argumenten geschieht dagegen beim Erzlügner-Meinungsgegner, der die Abtreibung damit gerechtfertigt hatte,
daß durch sie Probleme der Arbeitslosenversicherung und Sozialkassen zu beheben seien.
=Zweitaccount .chen: „Zellhaufen“ vs. „Oraganismus“ Die Biologie macht zwischen einem Zellhaufen und einem
Organismus einen Unterschied! Der Begriff Organismus wird für ein- oder vielzellige, lebende Wesen benutzt.
Seine Teile ergeben ein funktionelles Ganzes, z.B. ein System der Organe. Ein bloßer „Zellhaufen“ (Aggregation)
ist zu keinem Zeitpunkt ein Organismus, sondern es handelt sich um eine bloße Ansammlung von Zellen,
die jede ihre Individualität behalten. Der Unterschied läßt sich vielleicht so verdeutlichen: wenn
ich einen Sack voll von Papp-Buchstaben habe und ich schütte ihn über einen Tisch aus, erhalte ich einen
Haufen. Sind die Buchstaben jedoch auf dem Tisch zu einem sinnvollen Text angeordnet, erhalte ich das,
was (in diesem Vergleich) dem biolog. „Organismus“ entspräche! Ein Fötus ist für die Biologie zu keinem
Zeitpunkt ein „Zellhaufen“ !
Leblhuber Ihre Art und Weise, mich oberlehrerhaft zu befragen, weise ich zurück! Aus den ganzen Diskussionen
seit Jahren kennen Sie meine Position in all den genannten Punkten. Eine Vermischung der demographischen
mit der ethischen Problematik vermeide ich streng, und ich fasse Ihren Vorwuirf daher auch als Dreistigkeit
auf! Das kann nur jemand übersehen, der mir nicht zugestehen will, sowohl den eigentlichen (nämlich
den ethischen) als auch den bevölkerungspolitischen Aspekt anzuführen. (Was auch Herr r. Preßlmayer
macht und sehr zu Recht!) Daß von Strafgesetzen Unterprivilegierte stärker betroffen sind, ist uns aus
fast allen Deliktarten des StGB bekannt!
@Benedikt Benedikt: @ Obelix >>Das heisst, dass Sie jeder Frau, die eine Schwangerschaft abbrechen will,
unterstellen, dass Sie dies allein deshalb tut, weil sie uneingeschränkt Freizeit haben will.<< Obelix,
Sie sind ein pathologischer Lügner. Nirgendwo steht das, was Sie mir hier unterstellen. Freitag, 16.
Mai 2008 23:32 Benedikt: @ Methusalix Und da meine ich, dass das Lebensrecht einem Interesse wie zB dem
der uneingeschränkten Freizeit etc pp durchaus vorgeht. Donnerstag, 15. Mai 2008 00:57 Benedikt: Obelix…
Was haben „Bloße Interessen“ mit dem Frauenbild zu tun? Ein „bloßes Interesse“ ist es, wenn das Kind
aus irgendwelchen nebensächlichen Gründen abgetrieben wird, zB weil es gerade nicht in die Lebensplanung
etc passt. So weit ich das verstehe, unterstellen Sie Frauen damit, dass sie aus irgendwelchen nebensächlichen
Gründen abtreiben, weil es gerade nicht in die Lebensplanung passt und dass sie abtreiben, weil sie uneingeschränkt
Freizeit haben wollen. Sollten Sie in Ihrer unendlichen Frauenfreundlichkeit das NICHT gemeint haben,
bitte ich selbverständlich tausendmal um Vergebung.
@ Obelix Bendikt, den nicht Frauenverächter! (der Frauen immer nur den miesesten Charakter untersellt)
Er räumt eine Lüge ein und macht gleich mit der nächsten weiter. Das heisst, dass Sie jeder Frau, die
eine Schwangerschaft abbrechen will, unterstellen, dass Sie dies allein deshalb tut, weil sie uneingeschränkt
Freizeit haben will. Obelix, Sie sind ein pathologischer Lügner. Nirgendwo steht das, was Sie mir hier
unterstellen. Folgerichtig zitieren Sie ja auch nie die Passagen, auf die Sie Ihre grotesken Anschuldigungen
stützen. Wollen Sie eigentlich mit diesen Beleidigungen von irgendetwas ablenken? Die größten Kritiker
der Elche… Sie nehmen also an, dass diese Frauen nicht aus einer verzweifelten Notlage heraus, sondern
aus miesen, egoistischen und hedonistischen Gründen so handeln. Nein, das nehme ich nicht an. Wenn ich
Ihre Methode Frauen zu charakteriesieren auf Sie anwenden würde, Ich habe gar keine Frauen charakterisiert.
Das existiert nur als Wahnbild in Ihrer Einbildung.
@Pünktchen et Parmenas den Demokratie-Märtyrer Parmenas: Gott wird dem widerwärtigen Demokratenpack
schon bald durch persönliches Eingreifen den Garaus bereiten … Warum sollte er? Er hat doch weder bei
Stalin noch bei Hitler rechtzeitig eingegriffen, um das schlimmste zu verhindern. Oder hat Gott diese
beiden gemocht, weil sie KEINE Demokraten waren? … und so das Problem einer finalen Lösung zuführen.
Auf die finale Lösung werden wir noch ein paar Donnerstage warten dürfen. Fragen Sie mal die Astronomen,
die können Zeiträume nennen. Im Übrigen ist die Vorstellungen, die demokratischen Regierungen … lachhaft.
Kein Problem, wenn Sie das lachhaft finden. Aber finden Sie sich damit ab, sonst haben Sie’s jeden Tag
schwerer. Parmenas: Nein, Manko, … Denn wenn meine postings tatsächlich rechtswidrig sind,… Wieso
sollten Ihre Beiträge rechtswidrig sein? Das ist doch Schwachsinn; hierzulande dürfen Sie sogar die
Regierung so scharf kritisieren (bis an die Grenze der Beleidigung), dass Ihnen das in der von Ihnen gewünschten
Regierungsform glatt die Hinrichtung einbringen würde. Siehe eben Stalin oder Franco. Parmenas: Nochmals …
… eine Rechtsordnung, … finde ich nicht gerade erstrebenswert. Das macht doch nichts. Andere finden
das um so mehr. Pünktchen: All Eure Probleme … Deutschland … eine muslimische Bevölkerungsmehrheit
haben wird Die von Ihnen gfühlte Zahl der Muslime im deutschsprachigen Europa wird das so „bald“ wie
Sie das gerne hätten, nicht schaffen. Dazu müsste es 40 Mio. muslim. Hexenverbrenner geben.
@Pünktchen: 1. Erläutern Sie mir doch, welche Ausnahmen Sie bei Wiedereinführung der strafgesetzlichen
Regelung der Abtreibung gelten lassen würden. 2. Soll das physische Leben der Mutter absoluten Vorrang
haben? 3. Warum vermengen Sie und Ihre Mitstreiter ständig demographische Prognosen mit ethischen Grundsätzen?
4. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass besonders unterprivilegierte Frauen vom Strafrecht betroffen waren
und wären. 5. Wie beurteilen Sie die kath. Morallehre, die Verhütungsmittel verbietet? Bitte antworten
Sie punktgenau!
@Pünktchen @Gotteskrieger Daher ist das Wort „Zellhaufen“ als Bezeichnung für den Embryo/Fötus aus
biologischer Sicht unzutreffend. Es ist ein Haufen Zellen, eben ein Zellhaufen. Sie sind das auch; auch
Sie bestehen aus einem Haufen Zellen (hoffe ich; aber so wie Sie sich aufführen könnten Sie auch ein
anders organisiertes Alien sein) (aber ein katholisches Alien!!!). Prof. Herzog, Zellbiologe aus Bonn
spricht in diesem Zusammenhang gar von einem Unwort! Ob der Herr Professor das jetzt Unwort nennt (nicht
als Biologe, sondern nur als katholischer Gläubiger kann er das) oder nicht ist egal. Es ist eine präzise
Bezeichnung in der deutschen Sprache. Defensor Fidei: @ obelix All das ist aber eh kein Argument. Unrecht
wird nicht zum Recht nur weil aus Feigheit oder prozessualen Gründen niemand gegen dieses Unrecht klagt.
Sie mögen das, zusammen mit allen anderen Hexenverbrennern, für Unrecht halten; andere nicht.
#364 methusalix † 22:11:11 | Samstag, 17. Mai 2008
@Pünktchen Pünktchen: Tja, Methusalix, … die verdiente Ohrfeige! Die Biologen, die mir angeblich „eine
Ohrfeige“ gegeben haben sollen, sind mir genau so schnurzpiepegal wie Junker und Scherer. Das sind auch
„Biologen“. Um die kümmern sich nur ein paar evangelikale Spinner, die glauben, dass diese beiden „Biologen“
den als „intelligent design“ verbrämten Kreationismus „beweisen“ könnten, indem sie die von Charles
Darwin begründete Evolutionstheorie widerlegen. Als Biologen stellen sie nur fest: der menschliche Fötus
ist ein lebender Organismus der Gattung Mensch. Richtig! Auch Eichhörnchen haben keine Seele, so wie
viele andere „Zellhaufen“ auch. Volvox zum Beispiel. D.h. der Fötus ist Mensch … – sobald er eine Seele
hat! Davor ist er den Vertebrata, den Mammalia, den Primaten sowie den Hominiden zuzurechnen. Sagen die
Taxonomen (das sind Biologen). … und nicht Einhörnchen, er ist ein Organismus und nicht „Zellhaufen“!
Genau wie das Eichhörnchen ein Organismus ist (bestehend aus einem grossen Haufen Zellen; daher die Bezeichnung
Zellhaufen). Ein Organismus ist die Organisation von Zellen und nicht deren zufällige und zusammenhanglose
Anhäufung. Richtig Pünktchen! Beim Eichhörnchen (Sciurus vulgaris, sagt mein Brohmer) und beim Menschen
(Homo sapiens sapiens sagte mein Prof. für Humanbiologie) hängen die Zellen zusammen. Bei Einzelligen
Lebewesen ist das wiederum NICHT der Fall. Daher ist das Wort „Zellhaufen“ als Bezeichnung für den Embryo/Fötus
…
@Pünktchen Immer noch besser als der gegenwärtige Zustand. Sie müssen sich mal langsam an den Gedanken
gewöhnen, daß Demokratie die Hölle ist. Solange Sie das nicht verinnerlicht hab en, dürfte bei all
Ihrem Engagement nicht das Geringste herauskommen.
All Eure Probleme haben sowieso bald ein Ende, Leute! Wenn Deutschland dank der Abtreiber, Abtreibungsbefürworter
und Abtreibungstoleranzler eine muslimische Bevölkerungsmehrheit haben wird und die auf echt deutsche
Weise zeigen kann, daß sie keine halben Sachen www.kreuz.net/…entry.2625-page.html macht, dann ist
endlich Ruhe im Stall!
@Parmeas Du hast es wirklich nicht kapiert.Das du in diesem Forum deine Meinung frei kundtun kannst ist
eine Errungenschaft der der Demokratie gegen die du so wetterst.Was schwebt dir denn vor?
Nein, Manko, … … das kapiere ich nicht. Denn wenn meine postings tatsächlich rechtswidrig sind, kann
es ja wohl nicht wünchenswert sein, daß sie ohne Sanktionen bleiben, bzw. überhaupt publiziert werden
können.
@Parmeas Wer hier wirklich als Pack zu bezeichnen ist geht doch ganz eindeutig aus deinem Posting hervor.
Eine Demokratie ist trotz ihrer Fehler die sie hat immer noch das beste.Sonst könntest du deine Beiträge
so schwachsinnig sie auch sind auch nicht zum besten geben,weil dies auch eine Errungenschaft der Demokratie
ist. Na Kapiert?
Gott wird dem widerwärtigen Demokratenpack schon bald durch persönliches Eingreifen den Garaus bereiten
und so das Problem einer finalen Lösung zuführen. Im Übrigen ist die Vorstellungen, die demokratischen
Regierungen der westlichen Welt würden auf legaler Basis stehen, lachhaft.
@ obelix 1.Eine erneute Klage vor dem obersten Kassationshof. Ach ja: Sagen Sie mir doch mal wer laut
BVerfGG und GG zu einer solchen Klage berechtigt wäre. So einfach wie sie sich das vorstellen, ist das
nämlich nicht. 2.Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das
ist nicht lache. Da würde ich ja den Bock zum Gärtner machen. 3.Der politische Weg über Wahlen eine
Mehrheit für Ihre katholischen Positionen im Nationalrat zu erreichen und die Gesetze gegen Frauen zu
verschärfen. Bringt auch herzlich wenig, wenn die Volksvertreter sich entweder nicht darum scheren oder
aber keinen Arsch in der Hose haben. Unser heutiges Problem! 4.Der Versuch, durch einen gewaltsamen Umsturz
ein streng katholisches Regime an die Macht zu bringen. Sozusagen die Methode Baader-Meinhof Im Gegensatz
zu Ihren marxistischen Vorbildern, ist dieser Weg für einen Katholiken nicht gangbar. All das ist aber
eh kein Argument. Unrecht wird nicht zum Recht nur weil aus Feigheit oder prozessualen Gründen niemand
gegen dieses Unrecht klagt.
Tja, Methusalix, auch wenn es Sie als Babyschlachtungs-Ideologe und Erzlügner schmerzt: Sie hatten einen
Organismus als „Zellhaufen“ bezeichnet und dafür bekommen Sie vonseiten der Biologen auch die verdiente
Ohrfeige! Sie legen den Biologen da etwas in den Mund, Das brauche ich nicht, ich zitiere sie bloß! Ob
eine Species eine Seele hat oder nicht, ist für Biologen völlig belanglos. Als Biologen ist es für
sie belanglos. Etwas anderes hatte ich auch nie behauptet. Als Biologen stellen sie nur fest: der menschliche
Fötus ist ein lebender Organismus der Gattung Mensch. D.h. der Fötus ist Mensch und nicht Einhörnchen,
er ist ein Organismus und nicht „Zellhaufen“! Ein Organismus ist die Organisation von Zellen und nicht
deren zufällige und zusammenhanglose Anhäufung. Daher ist das Wort „Zellhaufen“ als Bezeichnung für
den Embryo/Fötus aus biologischer Sicht unzutreffend. Prof. Herzog, Zellbiologe aus Bonn spricht in diesem
Zusammenhang gar von einem Unwort!
#350 methusalix † 16:17:12 | Samstag, 17. Mai 2008
Ihr alter Fehler Pünktchen! Die Biologie belehrt nur darüber, daß der Fötus zu keinem Zeitpunkt ein
„Zellhaufen“ ist, sondern ein aus Zellen sich zusammensetzender Organismus der Gattung Mensch. Sie legen
den Biologen da etwas in den Mund, was für Sie wahnsinnig wichtig ist, für Naturwissenschaftler aber
völlig unwichtig. Ob eine Species eine Seele hat oder nicht, ist für Biologen völlig belanglos. Menschen
sind für die Taxonomen Vertebrata, Mammalia und Primaten. Und das wars auch schon. Keine noch so feine
Untersuchungsmethode eines Biologen kann Ihnen bestätigen, ob ein Afarensis oder Pithecine nun eine Mensch,
oder ein Tier ist. Deswegen sind alle Ihre „Beweise“, die Sie bei den Biologen sehen wollen (oder die
einzelne Hexenverbrenner unter den Biologen gefunden haben wollen) blande.
Erzlügner und Babyschlachtungs-Ideologe Methusalix Mit Argumenten aus der Biologie können Sie keine
religiösen Vorstellungen belegen. Das stimmt, das würde ich auch nie tun! Die Biologie belehrt nur darüber,
daß der Fötus zu keinem Zeitpunkt ein „Zellhaufen“ ist, sondern ein aus Zellen sich zusammensetzender
Organismus der Gattung Mensch. (Vielmehr gilt das Umgekehrte: Aus der Biologie hofften die Abtreibungstoleranzler
Belege für ihre eigene Vorstellungen zu gewinnen, und nun müssen sie – z.B. Methusal, Kurt, Peter –
zähneknirschend erkennen, daß das nicht funktioniert!) Daß jeder Mensch wiederum ein Lebensrecht hat,
ist nicht etwa eine exklusiv katholische Auffassung, sondern wird auch von der Aufklärungsphilosophie
(I. Kant: Rechtslehre) und vom deutschen Verfassungsrecht vertreten. Wer behauptet, in Deutschland „dürfe“
ein Fötus abgetrieben werden, weil es sich nur um einen „Zellhaufen“ handele, hat in einem Satz so viele
Lügen zusammengebracht, daß er – nach mehrmaliger Belehrung und trotz mehrmaligen auch für ihn erkennbaren
argumentativen Scheiterns in diesen Foren – mit Recht als Erzlügner angesprochen werden muß! Das deutsche
Recht erlaubt die Abtreibung nicht, sondern stellt sie als etwas Unerlaubtes lediglich straffrei. Es betrachtet
den gezeugten Menschen vom Beginn der Schwangerschaft an als menschliches Leben, das prinzipiell unter
Schutz vom Art. 2 GG steht, welches höherrangig ist als konkurrierende menschliche Interessen.
#348 methusalix † 13:25:00 | Samstag, 17. Mai 2008
@Gotteskrieger Defensor Fidei: Der Gesetzgeber ignoriert die Vorgaben des BVerfG >>Dann werden katholische
Glaubensinhalte von der (deutschen) Gesetzgebung übernommen und geschützt.<< Eben gerade nicht. Der
deutsche Gesetzgeber ignoriert bis heute die Vorgaben des BVerfG: Dann gibt es für Sie mehrere Lösungswege,
um Ihre katholischen Interessen gegen die der Frauen durchzusetzten: 1.Eine erneute Klage vor dem obersten
Kassationshof. 2.Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. 3.Der
politische Weg über Wahlen eine Mehrheit für Ihre katholischen Positionen im Nationalrat zu erreichen
und die Gesetze gegen Frauen zu verschärfen. (Der Vorteil dieser Methode wäre, dass gleichzeitig auch
alle anderen Gesetze zum katholischen Moraldiktat, Wiedereinführung des Kuppelei-Paragrafen, Verbot der
Homosexualität, Aufnahme des Tatbestandes Ehebruch ins Strafgesetzbuch, Verbot der Ehescheidung, Verbot
der Zivilehe, Herabsetzung des Ehefähigkeitsalters für Mädchen auf zwölf Jahre, unter Umständen sogar
die Wiedereinführung des Galgens, der Guillotine oder sogar des Scheiterhaufens, etc. pp durchgesetzt
werden könnten) 4.Der Versuch, durch einen gewaltsamen Umsturz ein streng katholisches Regime an die
Macht zu bringen. Sozusagen die Methode Baader-Meinhof bzw. Bin Laden. Der Vorteil dieser Methode wäre,
dass man gleichzeitig die Reformation rückgängig machen könnte. Ad maiorem die gloriam!
Der Gesetzgeber ignoriert die Vorgaben des BVerfG Warum regen sich die Hexenverbrenner dann eigentlich
auf? Dann ist doch alles klar. Dann werden katholische Glaubensinhalte von der (deutschen) Gesetzgebung
übernommen und geschützt. Eben gerade nicht. Der deutsche Gesetzgeber ignoriert bis heute die Vorgaben
des BVerfG: Nach einer Gesetzesreform ist es an sich ganz normal zu fragen, ob die gesetzlich vorgesehenen
Maßnahmen greifen. Dafür sorgen schon die Opposition und die interessierte Öffentlichkeit. Bei den
Abtreibungsgesetzen von 1995 ist das ganz anders. Hier gibt es die alle Fraktionen des Bundestages einschließende
große Koalition derjenigen, welche an den „gesellschaftlichen Kompromiß“ nicht rühren möchten und
die Beobachtungspflicht, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hat, schlicht
ignorieren. Lediglich bezüglich der Spätabtreibungen wird der allgemeine Konsens von der Union nicht
mitgetragen. Die Abgeordneten möchten von den Auswirkungen der geltenden Gesetze erst gar nichts wissen,
weil sie diese jedenfalls nicht ändern wollen. Den Schutzeffekt eines Beratungskonzepts hat das Bundesverfassungsgericht
davon abhängig gesehen, daß es gelingt, das Bewusstsein vom Unrecht einer Abtreibung zu erhalten und
zu stärken. Diese Erwartung ist unerfüllt geblieben. …ereinigung-lebensrecht.de/index.php?item=8&ex=2005…
#346 methusalix † 12:34:07 | Samstag, 17. Mai 2008
@Pünktchen Sie versuchen immer wieder mit völlig untauglichen Mitteln Ihre Ansichten zu „beweisen“.
Mit Argumenten aus der Biologie können Sie keine religiösen Vorstellungen belegen. Besonders lächerlich
ist das auch deshalb, weil gerade die Naturwissenschaften von Menschen mit festen religiösen Überzeugungen
gerne verachtet werden. Diese halten ihr „Glaubenswissen“ (das über Götter, Hexen und Dämonen, Ablässe
und Wunderheilungen) für deutlich „wertvoller“, als das Wissen über Donner und Blitz und über die Masernimpfung.
Nebbich.
Und nochmal! Der Begriff Organismus wird für ein- oder vielzellige, lebende Wesen benutzt. Seine Teile
ergeben ein funktionelles Ganzes, z.B. ein System der Organe. Ein bloßer „Zellhaufen“ (Aggregation) ist
zu keinem Zeitpunkt ein Organismus, sondern es handelt sich um eine bloße Ansammlung von Zellen, die
jede ihre Individualität behalten. Der Unterschied läßt sich vielleicht so verdeutlichen: wenn ich
einen Sack voll von Papp-Buchstaben habe und ich schütte ihn über einen Tisch aus, erhalte ich einen
Haufen. Sind die Buchstaben jedoch auf dem Tisch zu einem sinnvollen Text angeordnet, erhalte ich das,
was (in diesem Vergleich) dem biolog. „Organismus“ entspräche! Ein Fötus ist für die Biologie zu keinem
Zeitpunkt ein „Zellhaufen“ !
@Luther: „Kurt K.“ muß halt für irgendetwas kämpfen, auch wenn er nicht weiß, für was. Hauptsache,
für etwas. Verstehen Sie eigentlich, fuer was Sie hier kaempfen Kurt K.???? Und 97% der Abtreibungen
auf Beratungsschein laufen aehnlich!! Es ist doch nur abartig…und traurig…!!
#343 methusalix † 11:53:53 | Samstag, 17. Mai 2008
@Gotteskrieger Defensor Fidei: @ obelix, den „Rechts“positivisten >>Ich befinde mich, …<< Ihre Äußerungen
stehen nicht auf dem Boden des GG… Obelix: … BVerfG: … –---------------------------------------
Obelix: … BVerfG: … Wenn also meine Position, die des „Rechtspositivisten und Abtreibungsbefürworters
(oder gar Abtreibers, wie Dr. Preßlmayer wähnt)“ nicht vom obersten Kassationshof und auch nicht vom
StGB gedeckt ist, sondern Ihre Hexenverbrenner-Position, warum dann der ganze hysterische Aufstand hier?
Sie behaupten: Ihre Meinung ist die richtige. Ihre Ansicht wird vom Gesetz gedeckt. Ihre Meinung wird
vom Bundesverfassungsgericht geteilt. Warum regen sich die Hexenverbrenner dann eigentlich auf? Dann ist
doch alles klar. Dann werden katholische Glaubensinhalte von der (deutschen) Gesetzgebung übernommen
und geschützt. Was wollen Sie denn noch alles? Eine Religionspolizei? Wie bei den Muslimen? Iquisitionsgerichte?
Scheiterhaufen?
Liebes .chen, Insofern gibt es in Dtland auch keine „Legalisierung“ der Abtreibung, sondern lediglich
eine Entpönalisierung, die problematisch genug ist, wenn man bedenkt, daß die Formel „rechtswidrig,
aber straffrei“ von interessierter Seite einfach als „legal“ oder „erlaubt“ übersetzt wird. … was uns
wieder auf unseren alten Radbruch zurückwirft: „Wo also […] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird,
können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze […]; so ist das
Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe
Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem
Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist […].“ – Gustav Radbruch: Vorschule der Rechtsphilosophie.
2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34. Die Unformel „rechtswidrig, aber straffrei“ zeigt ja deutlich, dass
die obersten Organe der Rechtspflege nicht wagten dieses offensichtliche Unrecht als rechtskonform darzustellen.
Etwas was offensichtlich rechtswidrig ist darf ein funktionierender Staat nicht straffrei stellen, insbesondere
wenn es um Leben und Tod geht. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist aber, dass die Formel „rechtswidrig,
aber straffrei“ deutlich für jeden Arzt, für jede Schwangere zeigt, dass bei einer Abtreibung Unrecht
begangen wird, das aus opportunistischen Gründen derzeit nicht verfolgt wird.
=Zweitaccount von .chen: Defensor Danke Ihnen für die Klarstellungen. Die von Ihnen zitierten Formulierungen
des BVerfGes stammen aus einem Urteil, das 1993 gefällt wurde und aus dem klar hervorgeht, daß Abtreibung
ein Unrecht ist und es auch bleibt, wenn die Verübung dieses Unrechtes nicht strafrechtlich verfolgt
wird. Insofern gibt es in Dtland auch keine „Legalisierung“ der Abtreibung, sondern lediglich eine Entpönalisierung,
die problematisch genug ist, wenn man bedenkt, daß die Formel „rechtswidrig, aber straffrei“ von interessierter
Seite einfach als „legal“ oder „erlaubt“ übersetzt wird. Der von Methusalix gebrauchte Ausdruck „Zellhaufen“
wurde von dem Zellbiologen Herzog (Uni Bonn) zu Recht als Unwort www.kreuz.net/bookentry.2315.html eingestuft!
Ein lebender Organismus ist zu keinem Zeitpunkt ein „Haufen“! Von einem Haufen, einer Aggregation, spricht
man in der Biologie, wenn einzelne Zellen Verbände bilden, ohne daß dabei ihre Individualität verloren
geht. Im Falle des Fötus handelt es sich nicht um eine Zufallsaggregation von Zellen, sondern um deren
bestimmte Organisation, die gemeinsam eine Individualität bildet. Schaut man sich dieses www.youtube.com/watch?v=M4EKUDSL2aM&…
Lebewesen an, daß in Deutschland getötet werden darf, wenn seine biologischen Eltern der „Meinung“ sind,
daß seine Geburt ihnen nicht in die Urlaubs- und Lebensplanung paßt, dann kann man schlechterdings nicht
von einem „Haufen“ sprechen. Ein „Haufen“ ist ein Organismus zu keinem Zeitpunkt!
Peter-P Sie projizieren Ihre Wünsche in die biologische Wissenschaft hinein. Natürlich lehrt die Biologie,
daß der Lebensanfang eines Menschen seine Zeugung ist. Da der Begriff Mensch aus biologischer Perspektive
ein reiner Gattungsbegriff ist, ist ein Mensch jeder lebende Organismus dieser Gattung. Der Embryo ist
ein solches Lebewesen in der frühen Form seiner Entwicklung. Darum kann der Biologe gar nichts anderes
sagen als das, was Prof. Volker Herzog, einer der höchstrangigen Zellbiologen in Deutschland, in dankenswerter
Deutlichkeit klargestellt hat, nämlich: „Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern immer
als Mensch“ Und: „Diese Befruchtung ist der Startpunkt, von ihm an muss von einem neuen Menschen gesprochen
werden“ Diese klare Aussage kommt nicht von irgendeinem Wissenschaftler, sondern von einem der bedeutendsten
in seinem – genau unserer Streitfrage sich widmendem – Forschungsbereich. Wenn der ehem. Präsident der
Dt. Ges. f. Zellbiologie, Direktor des Zellbiolog. Instituts der Uni Bonn, Biologe UND Mediziner, eine
solche Aussage trifft und ich halte sie gegen die Ihre, Peter-P., die von Interesse und Ignoanz geleitet
sind, dann kann es für keinen Unvoreingenommenen fraglich bleiben, welcher Aussage der Vorrang gebührt.
@ obelix, den „Rechts“positivisten Ich befinde mich, genau wie Frauen, die nach den Vorgaben der Rechtsvorschriften
eine Schwangerschaft abbrechen, auch im Einklang mit diesen. Ihre Äußerungen stehen nicht auf dem Boden
des GG. Ihre Wertungen sind nicht die des BVerfG. Ihre ständigen Verweise auf das GG und das BVerfG sind
heiße Luft. Da steckt nichts hinter. Grundsätzliche Aussagen des BVerfG sind Sie nicht bereit mitzutragen.
Obelix: Ungeborene sind keine Menschen! Bis zur 9. Woche ist der Embryo in der Tat noch ein Zellhaufen
ohne Anfänge des ZNS. BVerfG: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschl. Leben, auch das ungeborene,
zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. –---------------------------------------
Obelix: Die Frau hat keine Rechtspflicht, das Kind auszutragen. BVerfG: Der Gesetzgeber muß der Frau
die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegen, das Kind auszutragen. –---------------------------------------
Obelix: Innerhalb der Frist ist der SSA kein Unrecht! BVerfG: Der SSA muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft
grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. –---------------------------------------
Obelix: Im Zweifel für die geborene, erwachsene Frau und nicht für einen Zellhaufen in ihrem Bauch BVerfG:
Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang
vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.
@Bendikt, den nicht Frauenverächter! (der Frauen immer nur den miesesten Charakter untersellt) Benedikt: @
Methusalix Es geht allein um die Frage des Lebensrechts und … Das heisst, dass Sie jeder Frau, die eine
Schwangerschaft abbrechen will, unterstellen, dass Sie dies allein deshalb tut, weil sie uneingeschränkt
Freizeit haben will. Sie nehmen also an, dass diese Frauen nicht aus einer verzweifelten Notlage heraus,
sondern aus miesen, egoistischen und hedonistischen Gründen so handeln. Sie nehmen das aller schlechteste
von der Frau an. Gratulation, echt katholisch! Immer nur das schlechteste von den Menschen annehmen. Ihre
substanzlosen Beschuldigungen können können Sie sich jedenfalls an den Hut stecken. Ich bin weder ein
Hexenverbrenner noch ein Frauenverächter. Substanzlos? Wenn ich Ihre Methode Frauen zu charakteriesieren
auf Sie anwenden würde, dann wäre „Hexenverbrenner“ ja noch der Pour le Merite unter den Lobeshymnen
über Sie. Substanzlos sind Ihre Beteuerungen kein Frauenverächter zu sein. So wie Sie alle Frauen, die
einen Abbruch erwägen, charakterisieren (um „uneingeschränkt Freizeit“ zu haben, wird abgetrieben!),
sind Sie keine Frauenverächter; dann Sie sind ein übler charakterloser Misogyn. Defensor Fidei: @ Benedikt:
obelix, Karlsruhe und der SSA >>Benedikt: Ich befinde mich … im Einklang mit der Rechtsprechung<< Das
will obelix aber nicht hören. Gut für Sie, Gotteskrieger. Warum dann Ihr Feldgeschrei? Ich befinde mich,
genau wie Frauen, die nach den Vorgaben der Rechtsvorschriften eine Schwangerschaft abbrechen, auch im
Einklang mit diesen.
@ Benedikt: obelix, Karlsruhe und der SSA Benedikt: Ich befinde mich mit dieser Meinung im Einklang mit
der Rechtsprechung Das will obelix aber nicht hören. Zwar versteckt er sich sonst regelmäßig hinter
der Rechtsprechung & huldigt dem Rechtspositivismus wo er nur kann, aber beim SSA will er von den „frauenverachtenden“
Richtern in Karlsruhe nicht wissen oder aber er ignoriert schlichtweg die gemachten Leitsätze: •Das
Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschl. Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht
hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG (…). Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben
zu. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. •Rechtlicher
Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn
der Gesetzgeber ihr einen SSA grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht
auferlegt, das Kind auszutragen. •Der SSA muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich
als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht,
wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten,
und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden. •Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich
für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und
darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.
@ Methusalix Die katholischen Hexenverbrenner, Frauenverächter und Kinderprügler sind ekelhaft. Wobei
ich Sie dazu eigentlich nicht zähle; zumindest nicht zu den Kinderprüglern. Ach, wie gnädig von Ihnen.
Aber dass Frauen für Sie eindeutig weit nachrangig sind, wenn es um die Frage von Schwangerschaftsabbruch
geht, sollten sogar Sie einräumen können. Für Sie ist der Embryo im Bauch der Frau doch auch sakrosankt
und das Leben der Frau verfügbar und keinen Pfifferling wert. Eindeutig? Dann belegen Sie doch mal anhand
meiner Aussagen, wie eindeutig das ist. Wo beispielsweise habe ich geschrieben, dass das Leben eines Kindes
dem Leben der Frau vorgeht? Dies ist auch keineswegs der Fall! Ich sehen in Ihrem Wahn auch nicht, dass
ich gar keine Frau für irgendeine Handlung verurteile. Es geht allein um die Frage des Lebensrechts und
welche Rechte das Lebensrecht überwiegt. Und da meine ich, dass das Lebensrecht einem Interesse wie zB
dem der uneingeschränkten Freizeit etc pp durchaus vorgeht. Ich befinde mich mit dieser Meinung im Einklang
mit der Rechtsprechung und hoffe, dass eines Tages sogar Sie mutig genug sind einzuräumen, dass so eine
Auffassung so falsch nicht ist. Ihre substanzlosen Beschuldigungen können können Sie sich jedenfalls
an den Hut stecken. Ich bin weder ein Hexenverbrenner noch ein Frauenverächter. Es müsste mal gefragt
werden, was bei Ihnen hinter der massenhaften Vergabe dieser zweifelhaften Titulaturen steckt.
@Pünktchen Pech für Sie, Peter-P., die biologische Wissenschaft richtet sich nicht nach Ihren Wünschen!
Sie richet sich nach Niemands Wünschen, und ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, die Mehrheit der
Mediziner und Biologen sei Ihrer Meinung. Diese eine Prof kann Sie doch wohl kaum zu dieser Überzeugung
geführt haben. Sie drucksen hier ein wenig herum, mit Sätzen wie: Im jedem Biologie-Lehrbuch steht eindeutig,
daß aus der Zeugung ein neuer lebender Organismus hervorgeht. Als ob das zur Debatte stünde. Ein lebender
Organismus war die Eizelle auch schon vor der Zeugung. Der Punkt den Sie sich einzugestehen weigern ist:
In keinem Biologiebuch – in keinem seriösen Biologiebuch – steht geschrieben: „Die befruchtete Eizelle
ist bereits ein Mensch.“ Allenfalls wird hier von einem Vorstadium gesprochen. Aber diese klare Aussage
(befruchtete Eizelle = bereits ein Mensch) an die Sie sich so verbissen klammern, steht in keinem Lehrbuch.
Daran können auch Sie nichts drehen. Und viele große und international anerkannte Menschenrechtler sind
bereits für Abtreibung eingetreten. Dass die Ihren Respekt nicht haben, damit können sie wahrscheinlich
leben. Selbst die weltweit respektierte Menschenrechtsorganisation Amnesty International tritt inzwischen
für das Recht auf Abtreibungen zumindest in Sonderfällen wie Vergewaltigung ein. Vielerorts gibt es
sogar Bestrebungen, das Recht der Frauen auf Abtreibung zu einem Menschenrecht zu erklären (anderorts
wird es sogar schon als Solches verstanden).
Luther Luther:Kurt K. Ist fuer Sie nur ein Mensch, wenn er eine Mindestgroesse von 1.50 Meter und zwei
Beine und zwei Arme hat?? Ich hatte mit .chen die Diskussion in etwa schon öfter. Aber ich sags Ihnen
gerne auch nochmal: Wenn ICH zu bestimmen hätte, bis wann Abtreibungen zulässig sind, dann würde ich
festlegen: bis zur 9. Woche. Bis dahin nämlich ist der Embryo in der Tat noch ein Zellhaufen ohne Anfänge
des ZNS. Verstehen Sie nicht, dass in Ihrem „Zellhaufen“ jede menschliche Anlage, jede Individualitaet
des Menschen gespeichert und ausgepraegt ist?? Doch, das verstehe ich schon. Es spielt halt nur keine
Rolle für mich. Haben Sie eigentlich jemals definiert, was gute Umstaende sind, dass eine Frau ein Kind
austragen kann? Nein. Und genau das ist Ihr Problem: Es liegt nunmal nicht an mir und auch nicht an Ihnen,
festzulegen, unter welchen Umständen die Frau das Kind auszutragen hat oder nicht. Das ist ganz alleine
die Sache der jeweiligen Frau. Wenigstens anstossen will sie doch, sie muesse ja nicht zu Hause sitzen
und Truebsal blasen. Ja, ist doch wunderbar! Soll die Frau, die sich für eine Abtreibung entscheidet,
leiden? Diese Zeiten neigen sich dem Ende zu, Luther, als ihr Religiösen, Mädchen ein schlechtes Gewissen
einimpfen konntet, die abtreiben. Wieso sollte das Mädchen Trübsal blasen? Was würde das helfen?
#333 methusalix † 16:59:29 | Freitag, 16. Mai 2008
@Pünktchen Pünktchen: Methusalix denkt, … könnte es übersehen werden, daß er eine Frage nun schon
fünfmal nicht beantworten konnte! So wie ich das sehe, habe ich die Frage schon beantwortet; in diesem
Beitrag an Herrn Dr. Preßlmayer: Dr. P.: … wenn Sie die Frage von „Pünktchen“ beantworten würden,
…! Meth.: Warum sollte ich die Frage beantworten, Sie tun es doch schon für mich. Dr. P.: Da die Antwort
nur „nein“ sein kann, …? Meth.: Aber der „Fairness“ halber will ich die Frage beantworten: Kinder zu
töten ist nie gerechtfertigt und wenn Sie das tun werden Sie, in Deutschland, nach §§ 211 StGB zu lebenslanger
Haft verurteilt. Im übrigen stimme ich völlig mit Kurt K. überein. Im Zweifel für die geborene, erwachsene
Frau und nicht für einen Zellhaufen in ihrem Bauch; der von der katholischen Hierarchie in dem Moment
als verfügbar angesehen wird, in dem die Frau ihn geboren hat. Genau umgelehrt wird ein Schuh daraus!
Wir müssen uns VIEL MEHR UM GEBORENE MENSCHEN (vor allem Frauen und Kinder!) KÜMMERN, als um Zellen
im Bauch der Frau. Solange das nicht passiert gehen die Abbruchzahlen NICHT runter.
Es gibt Foren fuer Frauen im Internet, die offen und ehrlich darueber diskutieren, wie sie mit einer bevorstehenden
Abtreibung umgehen. Da lese ich voller erschrecken, dass ein junges Maedel einen Tag vor ihrer Abtreibung
Konfirmation hat und nachfragt, ob sie sich wirklich die „Party“ vermiesen lassen soll und auf Alkohol
verzichten muss, da sie am naechsten Tag die Abtreibung dann hat. Wenigstens anstossen will sie doch,
sie muesse ja nicht zu Hause sitzen und Truebsal blasen. Verstehen Sie eigentlich, fuer was Sie hier kaempfen
Kurt K.???? Und 97% der Abtreibungen auf Beratungsschein laufen aehnlich!! Es ist doch nur abartig…und
traurig…!! Und doch, wir Christen, sind dazu aufgerufen, nicht zu verdammen, sondern zu beten! Fuer
die Frauen!
Es geht bei Abtreibungen um Menschen wie diesen www.youtube.com/watch?v=M4EKUDSL2aM&… hier! Was Sie
auf dem Bildschirm sehen, ist ein menschliches Wesen in der 12 Woche nach seiner Zeugung. Kein abgetriebener
Fötus ist eine amorpher „Zellhaufen“, sondern er ist ein menschlicher Organismus, der bereits Extremitäten,
ein Gesicht, einen Herzschlag hat … Daß Sie Ungeborene nicht als Menschen anerkennen wollen, hat nur
einen Grund: Sie wollen die Freiheit behalten, diese Menschen beseitigen zu können, wenn sie ihnen nicht
in den Kram passen. Damit diskriminieren Sie eine ganze Menschengruppe nach dem willkürlichen Kriterium
„Entwicklungsstand“. Tatsächlich ist aber weder Entwicklungsstand noch Empfindungsfähigkeit u. dergl.
ein gültiges Kriterium für „Menschsein“. Der Zellbiologe Prof. Volker Herzog bezeichnet den Ausdruck
„Zellhaufen“ zu Recht als Unwort. Ein Haufen ist nämlich eine unzusammenhängende und zufällige Anordnung
von etwas. Der Fötus ist dagegen als Organismus eine lebende und bestimmte Organisation von Zellen. Sie
protestieren gegen die Wirklichkeit im Namen von egoistischen Interessen! Sie können nicht erwarten,
daß alle Ihnen darin folgen. Aber die Mehrheit könnte es dennoch sein, weil die Gruppe der Geborenen
immer eine Mehrheit gegenüber den Ungeborenen bildet. Dieses strukturelle Ungleichgewicht wird dadurch
verstärkt, daß die Ungeborenen keine Stimme haben und viele Geborenen egoistisch genug sind, wehrlose
Lebewesen, die sie selbst gezeugt haben zu ermorden!
Das ist ja erschreckend, Kurt K. Ist fuer Sie nur ein Mensch, wenn er eine Mindestgroesse von 1.50 Meter
und zwei Beine und zwei Arme hat?? Verstehen Sie eigentlich nicht, dass man einen Menschen nicht nach
solchen oberflaechlichen Kriterien beurteilen kann?? Vor allem kann man nicht die Frage daran aufhaengen,
ob es nun ein Mensch ist oder nicht?? Verstehen Sie nicht, dass in Ihrem „Zellhaufen“ jede menschliche
Anlage, jede Individualitaet des Menschen gespeichert und ausgepraegt ist?? Und dabei spielt das momentane
Aussehen keinerlei Rolle??? Geben Sie doch einfach mal zu, dass Ihnen es scheissegal ist, ob es sich um
einen Menschen oder nicht handelt, denn Ihnen geht es um pure Zweckabschaetzung…und da ist Ihnen jedes
Mittel Recht!! Haben Sie eigentlich jemals definiert, was gute Umstaende sind, dass eine Frau ein Kind
austragen kann? Sei faseln immer von Umstaenden und fuer die Frau und so weiter, haben aber niemals definiert,
wann eigentlich „gute“ Zeiten fuer Kinder sind und wann nicht??
Och büdde! Empfindungsfähigkeit ist kein Kriterium für Lebensrecht und schon gar nicht für Menschsein.
Andernfalls wäre ja auch jemand, der in Vollnarkose versetzt ist, kein Mensch! Och büdde Pünktchen!
Es geht um genau eines: Um Abtreibungen von Zellhaufen. Sonst um nichts. Es geht nicht um Menschen in
Vollnarkose, es geht auch nicht um schlafende oder total besoffene Menschen. Nicht um solche, die Drogen
genommen haben und auch nicht um solche, die augenockt wurden.
=Zweitaccount .chen: Kurt K. II Empfindungsfähigkeit ist kein Kriterium für Lebensrecht und schon gar
nicht für Menschsein. Andernfalls wäre ja auch jemand, der in Vollnarkose versetzt ist, kein Mensch!
Auch das Bundesverfassungsgericht hat niemals die Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG) oder das Lebensrecht
(Art. 2 GG) an so etwas wie „Bewußtsein“ oder „Empfindungsfähigkeit“ geknüpft. Ebensowenig wie Ethiker
und Aufklärungsphilosophen wie I. Kant. Wer es anders sieht, handelt willkürlich und verabschiedet sich
vom Menschenrecht! Aus dem Sein folgt nicht automatisch ein Sollen. Der Sein-Sollens-Fehlschluß in der
Variante des naturalist. Fehlschlusses ist der Dreh- und Angelpunkt der Abtreiber und Abtreibungsbefürworter:
der Fötus „empfindet“ ja nichts, also … Dieses „also“ ist ein Fehlschluß und hängt rechtfertigungslogisch
in der Luft!
Kurt K. Es fällt mir ehrlich gesagt etwas schwer, mit so einem argumenativen Kindskopf wie Ihnen geduldig
zu bleiben! Aber um der Sache willen, bitteschön! Ein befruchtetes Ei ist nicht dasselbe wie ein unbefruchtetes!
Befruchtet beherbergt es bereits das neue Huhn in seinen frühen Entwicklungsstadien vor dem Schlüpfen! –
Da können Sie gar nichts machen, Kurt K.! Antrag auf Änderung des Grundgesetzes. Beim Petitionsausschuß
eingereicht von Kurt K.: Art. 2 GG: 1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2) Wer Mensch ist, bestimmt Kurt K. Der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat zum Thema
Menschenrechte folgendes ausgeführt: „Wenn es überhaupt so etwas wie Rechte des Menschen geben soll,
kann es sie nur geben unter der Voraussetzung, dass niemand befugt ist, darüber zu urteilen, wer Subjekt
solcher Rechte ist.“ … „Mensch“ ist also in diesem Sinne jeder lebende Organismus der Gattung homo sapiens!
Wird eine speziellere Diskriminierung im Begriff des „Menschseins“ nach Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
Rasse, Religionszugehörigkeit… etc. zugelassen und Rechtsfolgen an sie geknüpft, dann kann von Menschenrechten
keine Rede mehr sein! Aus diesem Grunde ist es auch folgerichtig, daß das Bundesverfassungsgericht auch
die Abtreibung aufgr. einer Beratung als „rechtswidrig“ qualifiziert!
Pünktchen Das Embryo in der Dotter ist natürlich ein Huhn – was denn sonst? Ein Streifenhörnchen? Wenn
Sie fragen, ob es ein „ausgewachsenes“ Huhn ist, dann frage ich zurück: Ist ein kleines Küken weniger
Huhn als ein ausgewachsenes? Haha, Pünktchen. Nein, die Argumentation geht eben in die Richtung: Das
Ei empfindet nichts. Ein Küken schon. Und genau das ist auch die Argumentation bei den menschlichen Zellhaufen.
Sie empfinden nichts. Deshalb ja auch die Fristenlösung. Unterhalb eines gewissen Entwicklungsstadiums
ist das Ei noch nicht Huhn, sondern eben Ei. Parrallel dazu ist der Embryo eine gewisse Zeitspanne eben
genau das: Embryo, nicht Mensch. Mensch ist, wen Kurt K. nicht als „Zellhaufen“ bezeichnet. Sehen Sie,
jetzt machen Sie sich mal wieder lächerlich.
Kurt K. das ist die Schwangerschaft für viele aber: Ein Verkehrs-Unfall. Ob Sie persönlich das jetzt
so sehen oder nicht – das interessiert die Betroffenen einen feuchten Kehricht. Genauso argumentiert der
Nachbarschaftsmörder: Der Nachbar ist/war eine einzige Quelle der Ruhestörung: „Ob Sie persönlich das
jetzt so sehen oder nicht – das interessiert die Betroffenen einen feuchten Kehricht“ Ein befruchtetes
Hühnerei – istd as auch schon ganz Huhn? Das Embryo in der Dotter ist natürlich ein Huhn – was denn
sonst? Ein Streifenhörnchen? Wenn Sie fragen, ob es ein „ausgewachsenes“ Huhn ist, dann frage ich zurück:
Ist ein kleines Küken weniger Huhn als ein ausgewachsenes? Die Fristenlösung übergeht die „Interessen
einer Seite“ vollständig! Hier bedeutet Frist nämlich wirklich „dead-line“ (!): bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt sollen nur die Interessen einer Seite berücksichtigt werden und nicht die beider Seiten! Die
Fristenlösung eröffnet die Willkür zum straffreien Töten! Im Dt. Bundestag wird über eine Änderung
des GG diskutiert. Zur Debatte steht folgender Vorschlag: Artikel 1 GG: 1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. 2) Mensch ist, wen Kurt K. nicht als „Zellhaufen“ bezeichnet.
Pünktchen . Ich verstehe Schwangerschaft auch nicht als Infektionskrankheit oder „Verkehrsunfall“! Genau
das ist die Schwangerschaft für viele aber: Ein Verkehrs-Unfall. Ob Sie persönlich das jetzt so sehen
oder nicht – das interessiert die Betroffenen einen feuchten Kehricht. postulieren Sie willkürlich –
und im Widerspruch zur biolog. Wissenschaft… Kennen Sie noch meinen Hühnerei-Vergleich? Ein befruchtetes
Hühnerei – istd as auch schon ganz Huhn? Nach Ihrer Definition müsste es so sein – und demnach müsste
es aufgrund des Tierschutzgesetzes verboten werden, befruchtete Hühnereier, ergo ganze Hühner, langsam
verrecken zu lassen bzw im Kühlschrank umzubringen. und „übergeht“ die Interessen einer Seite vollständig!
Tut sie nicht. Ebendeshalb gibts ja die Fristen, in denen eine Abtreibung möglich ist. Dann sind Sie
also doch ein Gegner der Abtreibung? Natürlich! Lieber wäre es mir, alle Mädchen und Frauen hätten
ein paradiesisches Leben und könnten ihre Schwangerschaften alle wunderbar zuende führen. Die gesellschaftlichen
und persönlichen Umstände sprechen aber oft dagegen. Und wenn ich abwägen muss zwischen einem verpfuschten
Leben (keine Ausbildung, kein Job, Leben in relativer Armut = Kind wächst auch noch in schlechter Umgebung
auf –> setzt sich fort auf die nä Generation) und dem Entfernen eines Zellhaufens ohne Sinneswahrnehmung,
dann wähle ich das letztere.
Kurt K. Sie sehen mal wieder nur diesen Zellhaufen als mit Rechten ausgestattet. Ich sehe einen Menschen
im vorgeburtlichen Stadium! Ihr „Zellhaufen“ sieht in der 12 Woche z.B. –--->>>so www.youtube.com/watch?v=c9I4TekXlEQ&…
(am Ende sogar mit 4D-Technik visualisert! Anschauen!) aus. Und die Zellbiologie sieht ebenso einen Menschen
im Vorgeburtsstadium – sie kann ohne sich zu verleugnen gar nicht anders! Die Frau sehen Sie nicht. Doch,
natürlich! Ich sehe sie nur nicht als Opfer einer Schwangerschaft, sondern ich würdige sie als verantwortliche
Person! Ich verstehe Schwangerschaft auch nicht als Infektionskrankheit oder „Verkehrsunfall“! Und mit
Ihrer dogmatischen Definition wäre es nichtmal gestattet… usw. Der Dogmatiker sind Sie! Während ich
nämlich das Lebensrecht eines Menschen von Anfang an achte, postulieren Sie willkürlich – und im Widerspruch
zur biolog. Wissenschaft – nicht-menschliche Entwicklungsstadien des Menschen! Dies ist jedoch eine contradictio
in adiecto: „Der Mensch entwickelt sich als Mensch, nicht zum Menschen!“ (Prof. Volker Herzog, ehem. Präsident
d. Dt. Ges. für Zellbiologie und Mediziner) Es geht bei der ganzen Diskussion um eine praktikable Lösung,
die die Interessen aller Seiten berücksichtigt und nicht eine Seite völlig übergeht Dann sind Sie also
doch ein Gegner der Abtreibung? Denn die jetzige „Lösung“ ist so zynisch wie das Wort „Endlösung“ und
„übergeht“ die Interessen einer Seite vollständig!
Pünktchen: Domatischer Kram Die Antwort kann nur „in dubio pro vita“ lauten: Im Zweifel für das Leben.
Kann ich nicht zweifelsfrei ausschließen (und M. kann dies eingestandenermaßen: NICHT), daß der Fötus
in irgendeiner Phase seiner Entwicklung Mensch ist, dann muß ich ihn leben lassen! Sie sehen mal wieder
nur diesen Zellhaufen als mit Rechten ausgestattet. Die Frau sehen Sie nicht. Und mit Ihrer dogmatischen
Definition wäre es nichtmal gestattet, eine Schwangerschaft zu beenden, wenn ernsthafte körperliche /
seelische Schäden der Mutter eine Folge der Schwangerschaft wären. Es geht bei der ganzen Diskussion
um eine praktikable Lösung, die die Interessen aller Seiten berücksichtigt und nicht eine Seite völlig
übergeht.