Das Ergebnis einer Umfrage über die Handkommunion
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens der Bischöfe, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die Form der Kommunionspendung zu ändern. Worte aus dem Vatikan.
(kreuz.net) Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt haben,
es möge in Ihren Territorien die Handkommunion zugelassen werden, hat der Heilige Vater [Paul VI.] beschlossen,
durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei,
diese Form einzuführen.
Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin.
Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.
Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12. März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:
1. Halten Sie es für richtig, dem Wunsch stattzugeben, daß außer der herkömmlichen Form auch die Handkommunion erlaubt sei?
zustimmend: 567
ablehnend: 1233
zustimmend mit Vorbehalt: 315
ungültige Stimmen: 20
2. Stimmen Sie dafür, daß dieser neue Ritus zuerst mit Zustimmung des Oberhirten in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?
zustimmend: 751
ablehnend: 1215
ungültige Stimmen: 70
3. Sind Sie der Ansicht, daß die Gläubigen nach guter katechetischer Vorbereitung diese neue Form gern aufgreifen?
zustimmend: 835
ablehnend: 1185
ungültige Stimmen: 128
Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden.
Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen“ (Apg 20,29.), um die Ortskirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.
Daher sollen sie beachten:
• die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
• die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
• schließlich das Wohl der Kirche selbst.
Um jedoch den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes zu helfen, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen.
Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.
Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.
In diesen Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung nach entsprechender Beratung nützliche Beschlüsse fassen.
Diese sollen bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit haben. Zwecks Bestätigung werden sie diese dem Heiligen Vater vorlegen unter Beifügung einer genauen Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlußfassung veranlaßt haben.
Der Heilige Stuhl wird sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der Verbundenheit, welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht des gegenseitigen guten Beispiels.
Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.
Am 29. Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß approbiert.
Er hat auch verfügt, daß sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.
Aus der Instruktion der vatikanischen Gottesdienstkongregation ‘Memoriale Domini’ vom 29. Mai 1969 über die Art und Weise der Kommunionspendung.
Nächstes Mal: Wie die Handkommunion trotzdem genehmigt wurde
Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin.
Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.
Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12. März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:
1. Halten Sie es für richtig, dem Wunsch stattzugeben, daß außer der herkömmlichen Form auch die Handkommunion erlaubt sei?
zustimmend: 567
ablehnend: 1233
zustimmend mit Vorbehalt: 315
ungültige Stimmen: 20
2. Stimmen Sie dafür, daß dieser neue Ritus zuerst mit Zustimmung des Oberhirten in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?
zustimmend: 751
ablehnend: 1215
ungültige Stimmen: 70
3. Sind Sie der Ansicht, daß die Gläubigen nach guter katechetischer Vorbereitung diese neue Form gern aufgreifen?
zustimmend: 835
ablehnend: 1185
ungültige Stimmen: 128
Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden.
Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die „der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen“ (Apg 20,29.), um die Ortskirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.
Daher sollen sie beachten:
• die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
• die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
• schließlich das Wohl der Kirche selbst.
Um jedoch den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes zu helfen, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen.
Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.
Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.
In diesen Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung nach entsprechender Beratung nützliche Beschlüsse fassen.
Diese sollen bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit haben. Zwecks Bestätigung werden sie diese dem Heiligen Vater vorlegen unter Beifügung einer genauen Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlußfassung veranlaßt haben.
Der Heilige Stuhl wird sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der Verbundenheit, welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht des gegenseitigen guten Beispiels.
Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.
Am 29. Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß approbiert.
Er hat auch verfügt, daß sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.
Aus der Instruktion der vatikanischen Gottesdienstkongregation ‘Memoriale Domini’ vom 29. Mai 1969 über die Art und Weise der Kommunionspendung.
Nächstes Mal: Wie die Handkommunion trotzdem genehmigt wurde
Der Artikel ist Teil der folgenden Reihe:
1. Das Ergebnis einer Umfrage über die Handkommunion
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Dienstag, 20. Mai 2008 13:53
Protopsaltis †: Von der Redaktion entfernt
Dienstag, 20. Mai 2008 01:49
RRR: @ Nachtlaterne
wer nämlich den leib des herrn unvorbereitet bzw. ungebeichtet zu sich nimmt, der isst ihn sich selber
zum gericht
Na dann mal her mit der Belegstelle für
„unvorbereitet“ und „ungebeichtet“.
In meiner Bibel steht’s nicht. Auch nicht in der vorkonziliaren.
Na dann mal her mit der Belegstelle für
„unvorbereitet“ und „ungebeichtet“.
In meiner Bibel steht’s nicht. Auch nicht in der vorkonziliaren.
Montag, 19. Mai 2008 13:35
Nachtlaterne: rrr, sie reden…
… gar zu klug!
die handkommunion ist wesentlich weniger ehrfürchtiger art als die mundkommunion. die kommunion kniend zu empfangen ist noch besser. und das allerbeste: niemals unvorbereitet zum abendmahl gehen. wer nämlich den leib des herrn unvorbereitet bzw. ungebeichtet zu sich nimmt, der isst ihn sich selber zum gericht wie die bibel sagt.
die handkommunion ist wesentlich weniger ehrfürchtiger art als die mundkommunion. die kommunion kniend zu empfangen ist noch besser. und das allerbeste: niemals unvorbereitet zum abendmahl gehen. wer nämlich den leib des herrn unvorbereitet bzw. ungebeichtet zu sich nimmt, der isst ihn sich selber zum gericht wie die bibel sagt.
Montag, 19. Mai 2008 10:41
RRR: Interessant
Man beachte:
Wenn eine Mehrheit der Bischöfe die Handkommunion ablehnt, dann ist das für kreuz.net ein Hinweis, dass Handkommunion nicht hätte eingeführt werden dürfen.
Wenn ein Konzil mit nahezu 100% der Stimmen (inklusive der des später ins Schisma abgewanderten Marcel Lefrevel) festlegt, dass der römische Messritus zu reformieren ist und dass einzig der Papst liturgischer Gesetzgeber der Kirche ist, dann ist das für kreuz.net völlig irrelevant, ja sogar ein Beweis der Häresie dieser Schweinebischöfe (weitgehend freilich dieselben Personen, auf deren Mehrheit man sich in obigem Fall beruft).
Sehr schlüssig. Da hat wohl die Redaktion den Grundkurs Logik im ersten Semester Philosophie versäumt – immerhin Grundvoraussetzung für die Teilnahme an theologischen Lehrveranstaltungen!
Wenn eine Mehrheit der Bischöfe die Handkommunion ablehnt, dann ist das für kreuz.net ein Hinweis, dass Handkommunion nicht hätte eingeführt werden dürfen.
Wenn ein Konzil mit nahezu 100% der Stimmen (inklusive der des später ins Schisma abgewanderten Marcel Lefrevel) festlegt, dass der römische Messritus zu reformieren ist und dass einzig der Papst liturgischer Gesetzgeber der Kirche ist, dann ist das für kreuz.net völlig irrelevant, ja sogar ein Beweis der Häresie dieser Schweinebischöfe (weitgehend freilich dieselben Personen, auf deren Mehrheit man sich in obigem Fall beruft).
Sehr schlüssig. Da hat wohl die Redaktion den Grundkurs Logik im ersten Semester Philosophie versäumt – immerhin Grundvoraussetzung für die Teilnahme an theologischen Lehrveranstaltungen!
Montag, 19. Mai 2008 10:19
Nachtlaterne: verstehe nicht, ruhrgebietler!
Montag, 19. Mai 2008 07:41
r.ruhrgebietler: @nachtlämpchen – Die Startseite ist nicht auffindbar
http://www.mutev.de/ –> Startseite klicken (die lt. Script auf http://www.mutev.de/daten.html) verzweigen soll) tja… und schon war nichts aufrufbar…
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