Die Magensonde bleibt – vorerst…
Ein Richter hat am Montag entschieden, daß der entfremdete Ehemann von Frau Terri Schiavo (41) keine sofortige Erlaubnis bekommt, die Hinrichtung seiner hirngeschädigten Frau einzuleiten. Eine Anhörung im Laufe dieser Woche wird entscheiden, wie lange das Verhungern der wehrlosen Patientin noch verhindert werden kann.
(kreuz.net, Florida) Wegen einer Eßstörung erlitt die US-Amerikanerin Terri Schiavo, geborene Schindler,
im Jahre 1990 im Alter von 26 Jahren einen Zusammenbruch. Der Kollaps hatte einen schweren Hirnschaden
zur Folge. Seitdem liegt Frau Schiavo in einem Pflegeheim im US-Bundesstaat Florida. Bisher hat sie überlebt,
weil sie über eine Magensonde künstlich ernährt wird. Auf andere lebensrettende Maßnahmen ist sie
nicht angewiesen.Ihr Ehemann, Michael Schiavo, möchte das Leiden von Terri „abkürzen“ und sie gleichzeitig verhungern lassen. Seine Motive sind nicht über allen Verdacht erhaben. Schon seit langem lebt er mit einer anderen Frau im Konkubinat und hat mit ihr Kinder gezeugt. Er besucht seine rechtliche Ehefrau nie. Aber nach US-amerikanischem Recht ist er immer noch der Rechtsvertreter seiner bettlägrigen und verratenen Gattin.
Ende Januar lehnte der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Florida ein Berufungsverfahren ab. Darin kämpften die Anwälte von Terris Eltern um die Beibehaltung der künstlichen Ernährung ihrer Tochter und somit das Weiterleben der jungen Frau.
Michael Schiavo hoffte, die Magensonde am gestrigen Dienstagnachmittag per Gerichtsentscheid entfernen zu dürfen. Die Eltern von Terri, die ihre Tochter lieben und sie am Leben erhalten möchten, konnten jedoch bei einem lokalen Richter einen Aufschub erreichen. Der Richter urteilte, daß der rechtliche Ehemann die Magensonde nicht entfernen dürfe, solange der Rechtsstreit im Gang ist.
In einer gestrigen Presseaussendung bedanken sich die Eltern von Terri für den Aufschub: „Wir hoffen weiter, daß uns das Gericht die vielen noch offenen rechtlichen Möglichkeiten zugesteht, bevor das Leben unserer Tochter durch irgendeine Handlung beendet wird.“
Die Eltern sind gegenwärtig bestrebt, den Fall ihrer Tochter unter einem anderen Blickwinkel erneut vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.
Sie wollen das Gericht überzeugen, daß ihre Tochter als Katholik einem Selbstmord niemals zugestimmt hätte. Der Selbstmord widerspreche dem US-amerikanischen Grundrecht auf religiöse Freiheit. Das Argument der religiösen Freiheit wurde bereits in zweiter Instanz abgelehnt. Rechtsanwälte sehen in einem Prozeß vor dem Obersten Gerichtshof eher die Möglichkeit Zeit zu gewinnen, als im Rechtsstreit zu obsiegen.
Die Eltern von Frau Schiavo haben in der Zwischenzeit den Lebensrechtsaktivisten Randall Terry um Hilfe gebeten: „Wenn Michael Schiavo Terris Magensonde entfernen sollte“ – kommentierte der Lebensschutzaktivist – „werden wir ihn mit einer Lawine von Demonstrationen überrollen, um Terris Leben vor dem Hungertod zu schützen.“
„Warum ist Michael darauf fixiert, seine Frau verhungern zu lassen? Warum kann er sie nicht einfach ihren liebenden Eltern zurückgeben?“
Fachleute befürchten, daß mit dem Hungertod von Terri ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, welcher der Ermordung von kranken und wehrlosen Amerikanern Tür und Tor öffnen könnte. In Amerika ist die Entscheidung eines Gerichtes richtungsweisend für zukünftige ähnliche Gerichtsfälle.
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