Judenenteignung als Vorläufer der sozialistischen Enteignung
Wenn das Naturrecht auf Bewahrung des Lebens und des Eigentums aufgehoben und durch Nützlichkeitskonventionen ersetzt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Von Hubert Hecker.
(kreuz.net) Kürzlich war in der Stadt Limburg an der Lahn die Ausstellung „Legalisierter Raub“ zu sehen.
Sie beschäftigte sich mit der fiskalischen Ausplünderung der Juden in Hessen von 1933 bis 1945.
Die Ausstellung wurde vom Frankfurter ‘Fritz-Bauer-Institut’ und dem Hessischen Rundfunk erarbeitet und beruhte hauptsächlich auf Akten der hessischen Finanzbehörden.
Die gezeigte Dokumentation erhellt, wie der nationalsozialistische Antisemitismus mit einem Heer von Beamten in Finanzbehörden, Zollfahndung, Devisenstellen und in enger Kooperation mit der Gestapo die ökonomische Existenz der deutschen Juden vernichtete.
Alle Plünderungsmaßnahmen kleidete man durch Führer-Gesetze und Verordnungen in rechtsstaatlichen Formen. Sie waren allerdings nicht „legal“, weil die reguläre Legislative – der Reichstag – schon 1933 ausgeschaltet worden war.
Die Finanzbehörden arbeiteten ab 1933 an der sogenannten Judenfront, indem sie diskriminierende Steuern einzogen, Devisenstrafverfahren einleiteten oder jüdische Geschäfte mit verschärften Betriebsprüfungen drangsalierten.
Das Ziel der zahlreichen schikanösen Gesetze war es, die Juden zur Auswanderung zu drängen, um ihr Vermögen dann mit einer saftigen sogenannten Reichsfluchtsteuer zugunsten der Staatskasse abzuschöpfen.
Die Nationalsozialisten suchten sich auch mit immer restriktiveren Ausfuhrvorschriften für Devisen, Aktien, Schmuck, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten zu bereichern.
Nach der Teilkonfiskation von jüdischem Eigentum ging man im Jahre 1938 zu einer systematischen Enteignung über, um die katastrophale Finanzlage des nationalsozialistischen Staates zu verbessern.
Anfang 1938 war eine Zahlungsunfähigkeit des NS-Staates wegen der fälligen Milliarden-Schuldwechsel für die Kriegsrüstung absehbar.
In dieser Situation leitete Rüstungsminister Hermann Göring († 1946) zwei Maßnahmen ein:
Erstens mußten Juden ihre Vermögenswerte über 5.000 Reichsmark in Staatsanleihen zwangsumwandeln und somit dem Nazi-Staat für die Rüstungsfinanzierung zur Verfügung stellen.
Zweitens wurde den deutschen Juden nach dem Pogrom vom 10. November 1938 eine sogenannte Judenbuße von einer Milliarde Reichsmark aufgegeben. Sie war zahlbar in vier Raten.
Kurz nach Kriegsbeginn wurde den Juden noch einmal eine sogenannte Sühneleistung von 1,2 Milliarden Reichsmark aufgeladen.
Schließlich wurde das restliche Vermögen der ab 1942 deportierten Juden eingezogen, unter der Hand verschoben oder in Zehntausenden Auktionen zugunsten der Staatskasse versteigert.
Im Westerwalddorf Frickhofen – im Landkreis Limburg-Weilburg – rissen sich die örtlichen Naziparteioberen Grundstücke und Häuser der Deportierten unter den Nagel.
Die Schätzungen über die Gesamtenteignung der deutschen Juden laufen auf ungefähr zehn Milliarden Reichsmark.
Micha Brumlik, der frühere Leiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts, das sich mit Geschichte und Wirkung der NS-Judenverfolgung befaßt, sieht in den Versteigerungslisten der Finanzämter denselben Ungeist am Werk wie bei der Registrierung der Habseligkeiten von Vergasten in den Konzentrationslagern:
Menschen wurden von rechtmäßigen Eigentümern an ihrem äußeren und inneren Vermögen einschließlich ihres Leibes zu bloßen Vehikeln sachlicher Güter, zu Dingen herabgewürdigt.
Der nationalsozialistische Staat hatte für die Juden das fundamentalste Menschenrecht aufgehoben – nämlich das Recht auf Eigentum, wie der englische Philosoph John Locke († 1704) es erstmals formuliert hatte.
Darin ist das Recht auf Leben und Freiheit, auf erarbeitetes Vermögen und Sicherheit zusammengefaßt.
Im Jahr 1934 proklamierte der Staatsrechtler Carl Schmitt († 1985) die Abkehr von den naturrechtlich begründeten Grundrechten und die Hinwendung zu den Konventionen eines utilitaristischen ‘Volksrechts’: Recht ist, was dem Volk nützt.
Rüstungsminister Hermann Göring drückte die Anwendung dieser Rechtsphilosophie auf die Ausplünderung der Juden 1938 so aus: Der Nutzen aus der Arisierung kommt ausschließlich dem Reich zu, das heißt, letztlich dem deutschen Volke.
Keine Wiedergutmachung in der DDR
Nach der Konstituierung der Bundesrepublik 1949 begann ein rechtsstaatliches Rückerstattungsverfahren, bei dem alle erfaßbaren Eigentumsgeschäfte mit Juden als Notverkäufe unter Wert annulliert wurden und neu verhandelt werden mußten.
In der sowjetisch besetzten Zone und späteren DDR wiesen die sozialistischen Machthaber entsprechende Rückforderungen strikt ab:
Als ab 1947 alle kapitalistischen Vermögen und Geschäfte enteignet und zum Nutzen des Volkes in volkseigenen Betrieben übertragen wurden, interpretierte man die nationalsozialistischen Enteignungen von jüdischem Kapital als Vorgriff auf die allgemeine sozialistische Enteignung.
Erst durch den Einigungsvertrag von 1990 hat man dort die jüdischen Eigentümer und ihre Erben wieder in ihr Recht eingesetzt.
Die Ausstellung wurde vom Frankfurter ‘Fritz-Bauer-Institut’ und dem Hessischen Rundfunk erarbeitet und beruhte hauptsächlich auf Akten der hessischen Finanzbehörden.
Die gezeigte Dokumentation erhellt, wie der nationalsozialistische Antisemitismus mit einem Heer von Beamten in Finanzbehörden, Zollfahndung, Devisenstellen und in enger Kooperation mit der Gestapo die ökonomische Existenz der deutschen Juden vernichtete.
Alle Plünderungsmaßnahmen kleidete man durch Führer-Gesetze und Verordnungen in rechtsstaatlichen Formen. Sie waren allerdings nicht „legal“, weil die reguläre Legislative – der Reichstag – schon 1933 ausgeschaltet worden war.
Die Finanzbehörden arbeiteten ab 1933 an der sogenannten Judenfront, indem sie diskriminierende Steuern einzogen, Devisenstrafverfahren einleiteten oder jüdische Geschäfte mit verschärften Betriebsprüfungen drangsalierten.
Das Ziel der zahlreichen schikanösen Gesetze war es, die Juden zur Auswanderung zu drängen, um ihr Vermögen dann mit einer saftigen sogenannten Reichsfluchtsteuer zugunsten der Staatskasse abzuschöpfen.
Die Nationalsozialisten suchten sich auch mit immer restriktiveren Ausfuhrvorschriften für Devisen, Aktien, Schmuck, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten zu bereichern.
Nach der Teilkonfiskation von jüdischem Eigentum ging man im Jahre 1938 zu einer systematischen Enteignung über, um die katastrophale Finanzlage des nationalsozialistischen Staates zu verbessern.
Anfang 1938 war eine Zahlungsunfähigkeit des NS-Staates wegen der fälligen Milliarden-Schuldwechsel für die Kriegsrüstung absehbar.
In dieser Situation leitete Rüstungsminister Hermann Göring († 1946) zwei Maßnahmen ein:
Erstens mußten Juden ihre Vermögenswerte über 5.000 Reichsmark in Staatsanleihen zwangsumwandeln und somit dem Nazi-Staat für die Rüstungsfinanzierung zur Verfügung stellen.
Zweitens wurde den deutschen Juden nach dem Pogrom vom 10. November 1938 eine sogenannte Judenbuße von einer Milliarde Reichsmark aufgegeben. Sie war zahlbar in vier Raten.
Kurz nach Kriegsbeginn wurde den Juden noch einmal eine sogenannte Sühneleistung von 1,2 Milliarden Reichsmark aufgeladen.
Schließlich wurde das restliche Vermögen der ab 1942 deportierten Juden eingezogen, unter der Hand verschoben oder in Zehntausenden Auktionen zugunsten der Staatskasse versteigert.
Im Westerwalddorf Frickhofen – im Landkreis Limburg-Weilburg – rissen sich die örtlichen Naziparteioberen Grundstücke und Häuser der Deportierten unter den Nagel.
Die Schätzungen über die Gesamtenteignung der deutschen Juden laufen auf ungefähr zehn Milliarden Reichsmark.
Micha Brumlik, der frühere Leiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts, das sich mit Geschichte und Wirkung der NS-Judenverfolgung befaßt, sieht in den Versteigerungslisten der Finanzämter denselben Ungeist am Werk wie bei der Registrierung der Habseligkeiten von Vergasten in den Konzentrationslagern:
Menschen wurden von rechtmäßigen Eigentümern an ihrem äußeren und inneren Vermögen einschließlich ihres Leibes zu bloßen Vehikeln sachlicher Güter, zu Dingen herabgewürdigt.
Der nationalsozialistische Staat hatte für die Juden das fundamentalste Menschenrecht aufgehoben – nämlich das Recht auf Eigentum, wie der englische Philosoph John Locke († 1704) es erstmals formuliert hatte.
Darin ist das Recht auf Leben und Freiheit, auf erarbeitetes Vermögen und Sicherheit zusammengefaßt.
Im Jahr 1934 proklamierte der Staatsrechtler Carl Schmitt († 1985) die Abkehr von den naturrechtlich begründeten Grundrechten und die Hinwendung zu den Konventionen eines utilitaristischen ‘Volksrechts’: Recht ist, was dem Volk nützt.
Rüstungsminister Hermann Göring drückte die Anwendung dieser Rechtsphilosophie auf die Ausplünderung der Juden 1938 so aus: Der Nutzen aus der Arisierung kommt ausschließlich dem Reich zu, das heißt, letztlich dem deutschen Volke.
Keine Wiedergutmachung in der DDR
Nach der Konstituierung der Bundesrepublik 1949 begann ein rechtsstaatliches Rückerstattungsverfahren, bei dem alle erfaßbaren Eigentumsgeschäfte mit Juden als Notverkäufe unter Wert annulliert wurden und neu verhandelt werden mußten.
In der sowjetisch besetzten Zone und späteren DDR wiesen die sozialistischen Machthaber entsprechende Rückforderungen strikt ab:
Als ab 1947 alle kapitalistischen Vermögen und Geschäfte enteignet und zum Nutzen des Volkes in volkseigenen Betrieben übertragen wurden, interpretierte man die nationalsozialistischen Enteignungen von jüdischem Kapital als Vorgriff auf die allgemeine sozialistische Enteignung.
Erst durch den Einigungsvertrag von 1990 hat man dort die jüdischen Eigentümer und ihre Erben wieder in ihr Recht eingesetzt.
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Donnerstag, 29. Mai 2008 11:18
PhilomenaWolkenstein: und wieder
Holocaustverharmlosung in Reinkultur.
Donnerstag, 29. Mai 2008 10:13
Weißer Ritter: @Gotthard
Sind Sie wirklich der Meinung, man dürfe aus den Fehlern der Vergangenheit nicht lernen und Schlüsse
für die Zukunft ziehen?
Mittwoch, 28. Mai 2008 21:54
Brandenburgis: @Gotthard
Guter Scherz … vielleicht verstellen Sie sich ja auch nur? Vieleicht steckt in Ihnen ja ein guter Kern?
Mittwoch, 28. Mai 2008 21:25
Gotthard: @Brandenburgis
Sie sind wohl mit Abstand der Dümmste in diesem Forum!
wahrscheinlich – aber nur Millimeter hinter Dir … um mal ein Bild des Bundestrainers Löw zu benutzen.
wahrscheinlich – aber nur Millimeter hinter Dir … um mal ein Bild des Bundestrainers Löw zu benutzen.
Mittwoch, 28. Mai 2008 21:16
Brandenburgis: @Gotthard
Sie sind wohl mit Abstand der Dümmste in diesem Forum!
Mittwoch, 28. Mai 2008 21:01
Weißer Ritter: @Gotthard
Und schon gehen, wie üblich bei den Begriffen Nationalsozialismus und Juden, die Scheuklappen runter.
(…) die „Reichen“ dann immer noch weniger Steuern zahlen müßten wie zu Zeiten Kohls…
Genau das kritisiere ich doch! Denn den Armen/Arbeitslosen und den Familien wird es genommen.
Was von mir angeprangert wurde, aber offensichtlich im Zusammenhang mit der Judenvernichtung nicht angeprangert werden darf, ist die Gier der Reichen und der Politiker – damals wie heute.
(…) die „Reichen“ dann immer noch weniger Steuern zahlen müßten wie zu Zeiten Kohls…
Genau das kritisiere ich doch! Denn den Armen/Arbeitslosen und den Familien wird es genommen.
Was von mir angeprangert wurde, aber offensichtlich im Zusammenhang mit der Judenvernichtung nicht angeprangert werden darf, ist die Gier der Reichen und der Politiker – damals wie heute.
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