15:44:03 | Mittwoch, 28. Mai 2008
Wenn das Naturrecht auf Bewahrung des Lebens und des Eigentums aufgehoben und durch Nützlichkeitskonventionen ersetzt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Von Hubert Hecker.

Nach der Pogrom-Nacht wurde Albrecht Abraham aus Frickhofen – rechts beim Ziehen einer Straßenwalze – in KZ Buchenwald deportiert.
(kreuz.net) Kürzlich war in der Stadt Limburg an der Lahn die Ausstellung „Legalisierter Raub“ zu sehen.
Sie beschäftigte sich mit der fiskalischen Ausplünderung der Juden in Hessen von 1933 bis 1945.
Die
Ausstellung wurde vom Frankfurter ‘Fritz-Bauer-Institut’ und dem Hessischen Rundfunk erarbeitet und beruhte
hauptsächlich auf Akten der hessischen Finanzbehörden.
Die gezeigte Dokumentation erhellt, wie der
nationalsozialistische Antisemitismus mit einem Heer von Beamten in Finanzbehörden, Zollfahndung, Devisenstellen
und in enger Kooperation mit der Gestapo die ökonomische Existenz der deutschen Juden vernichtete.
Alle
Plünderungsmaßnahmen kleidete man durch Führer-Gesetze und Verordnungen in rechtsstaatlichen Formen.
Sie waren allerdings nicht „legal“, weil die reguläre Legislative – der Reichstag – schon 1933 ausgeschaltet
worden war.
Die Finanzbehörden arbeiteten ab 1933 an der sogenannten Judenfront, indem sie diskriminierende
Steuern einzogen, Devisenstrafverfahren einleiteten oder jüdische Geschäfte mit verschärften Betriebsprüfungen
drangsalierten.
Das Ziel der zahlreichen schikanösen Gesetze war es, die
Juden zur Auswanderung zu drängen, um ihr Vermögen dann mit einer saftigen sogenannten Reichsfluchtsteuer
zugunsten der Staatskasse abzuschöpfen.
Die Nationalsozialisten suchten sich auch mit immer restriktiveren
Ausfuhrvorschriften für Devisen, Aktien, Schmuck, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten zu bereichern.
Nach der Teilkonfiskation von jüdischem Eigentum ging man im Jahre 1938 zu einer systematischen Enteignung
über, um die katastrophale Finanzlage des nationalsozialistischen Staates zu verbessern.
Anfang 1938
war eine Zahlungsunfähigkeit des NS-Staates wegen der fälligen Milliarden-Schuldwechsel für die Kriegsrüstung
absehbar.
In dieser Situation leitete Rüstungsminister Hermann Göring († 1946) zwei Maßnahmen ein:
Erstens mußten Juden ihre Vermögenswerte über 5.000 Reichsmark in Staatsanleihen zwangsumwandeln und
somit dem Nazi-Staat für die Rüstungsfinanzierung zur Verfügung stellen.
Zweitens wurde den deutschen
Juden nach dem Pogrom vom 10. November 1938 eine sogenannte Judenbuße von einer Milliarde Reichsmark
aufgegeben. Sie war zahlbar in vier Raten.
Kurz nach Kriegsbeginn wurde den Juden noch einmal eine sogenannte
Sühneleistung von 1,2 Milliarden Reichsmark aufgeladen.
Schließlich wurde das restliche Vermögen der
ab 1942 deportierten Juden eingezogen, unter der Hand verschoben oder in Zehntausenden Auktionen zugunsten
der Staatskasse versteigert.
Im Westerwalddorf Frickhofen – im Landkreis Limburg-Weilburg – rissen sich
die örtlichen Naziparteioberen Grundstücke und Häuser der Deportierten
unter den Nagel.
Die Schätzungen
über die Gesamtenteignung der deutschen Juden laufen auf ungefähr zehn Milliarden Reichsmark.
Micha
Brumlik, der frühere Leiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts, das sich mit Geschichte und Wirkung
der NS-Judenverfolgung befaßt, sieht in den Versteigerungslisten der Finanzämter denselben Ungeist am
Werk wie bei der Registrierung der Habseligkeiten von Vergasten in den Konzentrationslagern:
Menschen
wurden von rechtmäßigen Eigentümern an ihrem äußeren und inneren Vermögen einschließlich ihres
Leibes zu bloßen Vehikeln sachlicher Güter, zu Dingen herabgewürdigt.
Der nationalsozialistische Staat
hatte für die Juden das fundamentalste Menschenrecht aufgehoben – nämlich das Recht auf Eigentum, wie
der englische Philosoph John Locke († 1704) es erstmals formuliert hatte.
Darin ist das Recht auf Leben
und Freiheit, auf erarbeitetes Vermögen und Sicherheit zusammengefaßt.
Im Jahr 1934 proklamierte der
Staatsrechtler Carl Schmitt († 1985) die Abkehr von den naturrechtlich begründeten Grundrechten und die
Hinwendung zu den Konventionen eines utilitaristischen ‘Volksrechts’: Recht ist, was dem Volk nützt.
Rüstungsminister Hermann Göring drückte die Anwendung dieser Rechtsphilosophie auf die Ausplünderung
der Juden 1938 so aus: Der Nutzen aus der Arisierung kommt ausschließlich dem Reich zu, das heißt, letztlich
dem deutschen Volke.
Keine Wiedergutmachung in der DDRNach der Konstituierung der Bundesrepublik 1949
begann ein rechtsstaatliches Rückerstattungsverfahren, bei dem alle erfaßbaren Eigentumsgeschäfte mit
Juden als Notverkäufe unter Wert annulliert wurden und neu verhandelt werden mußten.
In der sowjetisch
besetzten Zone und späteren DDR wiesen die sozialistischen Machthaber entsprechende Rückforderungen
strikt ab:
Als ab 1947 alle kapitalistischen Vermögen und Geschäfte enteignet und zum Nutzen des Volkes
in volkseigenen Betrieben übertragen wurden, interpretierte man die nationalsozialistischen Enteignungen
von jüdischem Kapital als Vorgriff auf die allgemeine sozialistische Enteignung.
Erst durch den Einigungsvertrag
von 1990 hat man dort die jüdischen Eigentümer und ihre Erben wieder in ihr Recht eingesetzt.
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