kreuzmeldungen
Frauenpriester sind exkommuniziert + Dementiert + Juden verdammen Homo-Denkmal + Medizinisches Wunder + Sekte gegen Bischof
Frauenpriester sind exkommuniziert
Vatikan. Die Glaubenskongregation hat am Donnerstag ein Dekret zur Frauenordination erlassen. Der Text wurde in der vatikanischen Tageszeitung ‘L’Osservatore Romano’ auf Lateinisch und Italienisch veröffentlicht. Er betont, daß Frauen, die sich ordinieren lassen, automatisch exkommuniziert sind. Ebenso werden die an solchen Ordinationen Beteiligten mit dem Kirchenbann belegt. Die Glaubenskongregation möchte mit ihrer Maßnahme „die Natur und die Gültigkeit des Weihesakraments schützen“.
Dementiert
Vatikan. Papst Benedikt XVI. wird den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad (51) nicht in Audienz empfangen. Das erfuhr Radio Vatikan aus „Vatikankreisen“. Zuvor hatte die römische Tageszeitung ‘La Repubblica’ behauptet, daß der Papst Ahmadinejad im Rahmen des römischen UNO-Welternährungsgipfels neben anderen Staatspräsidenten im Vatikan treffen werde. In Wahrheit wird der Papst im Umfeld dieses Gipfels keinen einzigen Politiker empfangen. Sonst würde es zu viele Anfragen geben – erklärt ‘Radio Vatikan’.
Juden verdammen Homo-Denkmal
Israel. Ein Historiker der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, Israel Gutman, hat vor der polnischen Tageszeitung ‘Rzeczpospolita’ ein neues Homo-Denkmal in Berlin scharf kritisiert. Der Historiker findet es einen Skandal, wenn Besucher den Eindruck bekämen, daß es zwischen den Leiden der Juden und denen der Homosexuellen keinen großen Unterschied gegeben habe. Gutman glaubte, „die Deutschen“ hätten das Ausmaß der Verbrechen im Dritten Reich verstanden: „Diesmal haben sie einen Fehler gemacht.“
Medizinisches Wunder
Australien. In Australien wurde ein Mädchen geboren, das sich während der Schwangerschaft in den Eierstöcken seiner Mutter herangebildet hat. Das Kind gilt als medizinisches Wunder. Es wurde per Kaiserschnitt geboren. Erst bei dieser Gelegenheit bemerkte der Arzt, daß das Mädchen nicht in der Gebärmutter, sondern im rechten Eierstock lag. Eierstock-Schwangerschaften sind selten und treten nur in einem von 40.000 Fällen auf. Bislang hielt man es für praktisch unmöglich, daß ein Kind in den Eierstöcken überleben kann.
Sekte gegen Bischof
Schweiz. Bischof Kurt Koch von Basel wird am 15. Juni nicht wie geplant die Firmung in der Pfarrei Kleinlützel spenden. Das gab das Bistum Basel gestern bekannt. Die Pfarrei Kleinlützel ist der im Bistum Basel verbreiteten Sabo-Sekte hörig. Das Bistum behauptete, daß der Bischof seine Entscheidung „zum Wohl der Firmandinnen und Firmanden“ gefällt habe. Er folgt damit dem Wunsch des – sektenhörigen – Kirchenrates von Kleinlützel. Mons. Koch erklärt zugleich daß die Spendung der Firmung die ureigenste Aufgabe des Bischofs sei. Das Anliegen des Kirchgemeinderats findet der Bischof deshalb „höchst bedenklich“.
© Titelbild: Flickr-Benützer „jmaximo“, CC
Vatikan. Die Glaubenskongregation hat am Donnerstag ein Dekret zur Frauenordination erlassen. Der Text wurde in der vatikanischen Tageszeitung ‘L’Osservatore Romano’ auf Lateinisch und Italienisch veröffentlicht. Er betont, daß Frauen, die sich ordinieren lassen, automatisch exkommuniziert sind. Ebenso werden die an solchen Ordinationen Beteiligten mit dem Kirchenbann belegt. Die Glaubenskongregation möchte mit ihrer Maßnahme „die Natur und die Gültigkeit des Weihesakraments schützen“.
Dementiert
Vatikan. Papst Benedikt XVI. wird den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad (51) nicht in Audienz empfangen. Das erfuhr Radio Vatikan aus „Vatikankreisen“. Zuvor hatte die römische Tageszeitung ‘La Repubblica’ behauptet, daß der Papst Ahmadinejad im Rahmen des römischen UNO-Welternährungsgipfels neben anderen Staatspräsidenten im Vatikan treffen werde. In Wahrheit wird der Papst im Umfeld dieses Gipfels keinen einzigen Politiker empfangen. Sonst würde es zu viele Anfragen geben – erklärt ‘Radio Vatikan’.
Juden verdammen Homo-Denkmal
Israel. Ein Historiker der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, Israel Gutman, hat vor der polnischen Tageszeitung ‘Rzeczpospolita’ ein neues Homo-Denkmal in Berlin scharf kritisiert. Der Historiker findet es einen Skandal, wenn Besucher den Eindruck bekämen, daß es zwischen den Leiden der Juden und denen der Homosexuellen keinen großen Unterschied gegeben habe. Gutman glaubte, „die Deutschen“ hätten das Ausmaß der Verbrechen im Dritten Reich verstanden: „Diesmal haben sie einen Fehler gemacht.“
Medizinisches Wunder
Australien. In Australien wurde ein Mädchen geboren, das sich während der Schwangerschaft in den Eierstöcken seiner Mutter herangebildet hat. Das Kind gilt als medizinisches Wunder. Es wurde per Kaiserschnitt geboren. Erst bei dieser Gelegenheit bemerkte der Arzt, daß das Mädchen nicht in der Gebärmutter, sondern im rechten Eierstock lag. Eierstock-Schwangerschaften sind selten und treten nur in einem von 40.000 Fällen auf. Bislang hielt man es für praktisch unmöglich, daß ein Kind in den Eierstöcken überleben kann.
Sekte gegen Bischof
Schweiz. Bischof Kurt Koch von Basel wird am 15. Juni nicht wie geplant die Firmung in der Pfarrei Kleinlützel spenden. Das gab das Bistum Basel gestern bekannt. Die Pfarrei Kleinlützel ist der im Bistum Basel verbreiteten Sabo-Sekte hörig. Das Bistum behauptete, daß der Bischof seine Entscheidung „zum Wohl der Firmandinnen und Firmanden“ gefällt habe. Er folgt damit dem Wunsch des – sektenhörigen – Kirchenrates von Kleinlützel. Mons. Koch erklärt zugleich daß die Spendung der Firmung die ureigenste Aufgabe des Bischofs sei. Das Anliegen des Kirchgemeinderats findet der Bischof deshalb „höchst bedenklich“.
© Titelbild: Flickr-Benützer „jmaximo“, CC
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Mittwoch, 4. Juni 2008 10:54
Peter-Pan: @Benedikt
So kann man einen Sachverhalt künstlich verkomplizieren. Die Entlassung aus dem Klerikerstand mag eine
Strafe sein, aber nicht im Sinne des weltlichen Strafrechts, das ja Geld- und Gefängnisstrafen verhängt.
Das sehe ich nicht so. Ich habe den Wechsel zwischen Ihnen und sacerdos helveticus verfolgt. Es scheint inzwischen Übereinstimmung darüber zu herrschen, dass Kindesmißbrauch – zumindest durch einen katholischen Geistlichen begangen – ebenso ein Vergehen ist, das durchs Kirchenrecht geandet wird, wie ein Bruch der Sakramente.
Das hier in Frage stehende Verbrechen, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist in can 1295 § 2 geregelt: die zu verhängende Strafe geht bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand.
Korrekt?
Und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass „Frauenpriestertum“ offensichtlich viel härter bestrafft wird, als ein priestlicher Kindesmissbrauch.
Natürlich hat die katholische Kirche keinen international agierenden Polizeiapparat oder Gefägnisse oder was auch immer.
Aber nach katholischer Lehre ist eine Exkommunikation die schlimmste Strafe, welche die Kirche verhängen kann – das Schlimmste, was einem Katholiken passieren kann. Ebenfalls korrekt, oder?
Was ist also verkehrt daran, die kirchliche Moral auch danach zu beurteilen, wann diese Strafe verhängt wird, und wann man sie für nicht angebracht hält.
Das sehe ich nicht so. Ich habe den Wechsel zwischen Ihnen und sacerdos helveticus verfolgt. Es scheint inzwischen Übereinstimmung darüber zu herrschen, dass Kindesmißbrauch – zumindest durch einen katholischen Geistlichen begangen – ebenso ein Vergehen ist, das durchs Kirchenrecht geandet wird, wie ein Bruch der Sakramente.
Das hier in Frage stehende Verbrechen, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist in can 1295 § 2 geregelt: die zu verhängende Strafe geht bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand.
Korrekt?
Und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass „Frauenpriestertum“ offensichtlich viel härter bestrafft wird, als ein priestlicher Kindesmissbrauch.
Natürlich hat die katholische Kirche keinen international agierenden Polizeiapparat oder Gefägnisse oder was auch immer.
Aber nach katholischer Lehre ist eine Exkommunikation die schlimmste Strafe, welche die Kirche verhängen kann – das Schlimmste, was einem Katholiken passieren kann. Ebenfalls korrekt, oder?
Was ist also verkehrt daran, die kirchliche Moral auch danach zu beurteilen, wann diese Strafe verhängt wird, und wann man sie für nicht angebracht hält.
Dienstag, 3. Juni 2008 14:12
sacerdos helveticus: Kirchliches Strafrecht @Benedikt
Das kirchliche Strafrecht ist unabhängig vom weltlichen Recht, allerdings gibt es eine Regelung, nach
der der kirchliche Richter von einer Strafe absehen kann oder sie vermindern kann, wenn der Straftäter
bereits vor einem weltlichen Gericht für das gleiche Vergehen bestraft wurde.
Richtig ist, dass die Kirche keine Polizei und keine Gefängnisse besitzt, gegen Kleriker können aber auch Aufenthaltsverbote oder die Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes (z.B. in einem Kloster oder einer „Besserungsanstalt“ für Priester) als Strafen verhängt werden (vgl. can 1337) .
Auch Geldbussen bzw. die Leistung guter Werke oder können verhängt werden (can. 1340).
Dass die Kirche auch Vergehen bestraft, die im weltlichen Bereich erlaubt sind (z.B. Bruch des Zölibates), zeigt die Unabhängigkeit des kirchlichen Strafrechtes.
Richtig ist, dass die Kirche keine Polizei und keine Gefängnisse besitzt, gegen Kleriker können aber auch Aufenthaltsverbote oder die Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes (z.B. in einem Kloster oder einer „Besserungsanstalt“ für Priester) als Strafen verhängt werden (vgl. can 1337) .
Auch Geldbussen bzw. die Leistung guter Werke oder können verhängt werden (can. 1340).
Dass die Kirche auch Vergehen bestraft, die im weltlichen Bereich erlaubt sind (z.B. Bruch des Zölibates), zeigt die Unabhängigkeit des kirchlichen Strafrechtes.
Dienstag, 3. Juni 2008 12:20
Benedikt: @ sacerdos helveticus
So kann man einen Sachverhalt künstlich verkomplizieren. Die Entlassung aus dem Klerikerstand mag eine
Strafe sein, aber nicht im Sinne des weltlichen Strafrechts, das ja Geld- und Gefängnisstrafen verhängt.
Die Entlassung ist lediglich eine Folge der weltlichen Strafverfolgung, entlassen werden kann, wer rechtskräftig verurteilt wurde. Konsequenterweise steht darauf nicht Exkommunikation, weil es sich ja um eine Angelegenheit des weltlichen Strafrechts handelt. Diese Art Bestrafung ist das, was man weltlich als „dienstrechtliche Konsequenzen“ (zB Entlassung aus dem Beamtenstand bei Verurteilung zu Freihheitsstrafe von >12 Monaten – auch diese Regelung ist kein „Strafrecht“) beschreiben würde, keine Kirchenstrafe.
Die Entlassung ist lediglich eine Folge der weltlichen Strafverfolgung, entlassen werden kann, wer rechtskräftig verurteilt wurde. Konsequenterweise steht darauf nicht Exkommunikation, weil es sich ja um eine Angelegenheit des weltlichen Strafrechts handelt. Diese Art Bestrafung ist das, was man weltlich als „dienstrechtliche Konsequenzen“ (zB Entlassung aus dem Beamtenstand bei Verurteilung zu Freihheitsstrafe von >12 Monaten – auch diese Regelung ist kein „Strafrecht“) beschreiben würde, keine Kirchenstrafe.
Montag, 2. Juni 2008 16:01
Ultramontanus: Homo-Holo-Leugnung
…wann wird der Tatbestand wohl eingeführt?
Aber im 3. Reich war HS milder betraft als darauf in der BRD und davor. Ist Fakt.
Aber im 3. Reich war HS milder betraft als darauf in der BRD und davor. Ist Fakt.
Montag, 2. Juni 2008 10:16
EvaHermanFan akaFreimaurerin: @rheinländer
Mein Lieber, Sie haben völlig Recht. Zum Glück ist mir das schon während meiner Morgenmeditation aufgegangen. Ich dachte an den Waschmaschinendämonen und hatte plötzlich eine Vision von einem Felsen an einem Fluss, auf dem eine langhaarige, singende Nymphe saß. Ich werde mich hüten, zukünftig auf jemand anderen als Sie zu hören! Respektvolle Grüße!
Montag, 2. Juni 2008 09:17
Brandenburgis: Wer wird denn da
den Juden-holo relativieren … ??
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