Johannes Paul II.
Niemand will hier Vermutungen anstellen
Vor der Wahl eines neuen Papstes legen die Kardinäle einen Eid ab, der sie zur Geheimhaltung verpflichtet. Aber das bedeutet offenbar nicht viel. Von Christoph Denker.
Buchcover "Mein Leben mit dem Papst - Johannes Paul II. wie er wirklich war"
Buchcover „Mein Leben mit dem Papst – Johannes Paul II. wie er wirklich war“
(kreuz.net) Stanislaw Kardinal Dziwisz (69) von Krakau amtete bis zum Tode von Papst Johannes Paul II. im April 2005 als dessen Privatsekretär.

Im Jahr 1957 war der jetzige Kardinal dem damaligen Theologieprofessor Karol Wojtyla im Priesterseminar zum ersten Mal begegnet. Im Jahr 1966 wurde er dessen Privatsekretär in Krakau und verbrachte danach vierzig Jahre an seiner Seite.

Über diese Zeit an der Seite des Papstes entstand im Gespräch mit dem italienischen Publizisten Gian Franco Svidercoschi ein Buch, das inzwischen in mehrere Sprachen übersetzt wurde.

Auf Deutsch ist es unter dem Titel „Mein Leben mit dem Papst – Johannes Paul II. wie er wirklich war“ im Leipziger ‘St. Benno-Verlag’ erschienen.

Das italienische Original publizierte die Libreria Editrice Vaticana im Jahr 2007.

Auf den Seiten 64 bis 65 der deutschen Ausgabe findet sich eine Darstellung des Ablaufes der Papstwahl im Oktober 1978.

Kardinal Dziwisz leitet ein: „Einverstanden. Niemand will hier Vermutungen anstellen und schon gar nicht Spekulationen. Dennoch kann man mit der gebotenen Vorsicht und unter Berufung auf einige namhafte Stimmen versuchen, die Vorgänge wenigstens ein klein wenig zu rekonstruieren“.

Anschließend beschreibt der Kardinal den Wahlablauf. Er endet mit der Feststellung, daß Johannes Paul II. wohl mit 99 Stimmen gewählt worden sei.

Es stimmt, daß der jetzige Kardinal von Krakau damals nicht im Konklave anwesend war. Dennoch stellt sich die Frage, woher er die von ihm ausgebreiteten Informationen besitzt.

Ist es seriös, wenn ein Kardinal Informationen, die auf einem Bruch der öffentlich beeideten Geheimhaltungspflicht beruhen, in einem Buch verbreitet, das zudem noch im offiziellen Vatikanverlag veröffentlicht wird?

Handelt es sich hier nicht um eine Art von Hehlerei? Wieso berührt so etwas nicht die innerkirchliche Öffentlichkeit?
      
8 Lesermeinungen
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#8   Marcelus   19:21:51 | Dienstag, 3. Juni 2008
@Sirilo: Der feierliche Eid ist dem Christen nicht nur nicht erlaubt,
sondern ist für den Christen verpflichtend, wenn der Eid nicht den Geboten Gottes widerspricht.
Christus verbietet ihn Seiner Belehrung über das Schwören nur das leichtfertige Schwören, nicht aber das Schwören bei wichtigen Fällen.
Wer einen Eid schwört, begeht eine Sünde. Jesus hat seinen Jüngern ausdrücklich das Schwören von Eiden verboten und gesagt: „Eure Rede sei Ja, Ja, und Nein, Nein.“
Wer als Christ die Worte seines Herrn Ernst nimmt, schwört keinen Eid.
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#7   ExBochumer †   15:34:30 | Montag, 2. Juni 2008
@ Sirilo
Also – um Ihre Äußerung mal wörtlich zu nehmen:
Sie sprechen jedem christlichen Menschen, der einen Beamteneid auf den Deutschen Staat geschworen hat, sein Christentum ab – also auch mir persönlich?
Schön zu wissen.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es 2004 (Statistiken aus dem Internet übernommen) rund 1.645.000 Beamte.
Sie erklären somit rund 1,7 Millionen Menschen zu Christusgegnern = Ungläubigen.
Das disqualifiziert Sie.
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#6   Sirilo   14:55:28 | Montag, 2. Juni 2008
@Marcelus: Eid
Wer einen Eid schwört, begeht eine Sünde. Jesus hat seinen Jüngern ausdrücklich das Schwören von Eiden verboten und gesagt: „Eure Rede sei Ja, Ja, und Nein, Nein.“ Wer als Christ die Worte seines Herrn Ernst nimmt, schwört keinen Eid.
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#5   the_atheist †   14:16:29 | Montag, 2. Juni 2008
Na und…
Dann soll er doch sein Buch schreiben. Mich interressierts nicht!
Da der Papst eine Person öffentlichen Interesses ist, muß er damit rechnen!
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#4   Marcelus   13:49:52 | Montag, 2. Juni 2008
Wer einen Eid bricht,
begeht eine schwere Sünde.
Offenbar sind sich dessen manche Kardinäle nicht bewußt.
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#3   clarissa colonia   13:47:46 | Montag, 2. Juni 2008
Universi Dominici Gregis, Art. 48:
Die in Nr. 46 der vorliegenden Konstitution genannten Personen müssen vor Beginn der Wahlhandlungen, nachdem sie gebührend über die Bedeutung und die Tragweite des zu leistenden Eides unterrichtet worden sind, vor dem Kardinal-Camerlengo oder vor einem anderen von ihm delegierten Kardinal in Gegenwart zweier Zeremoniäre zu gegebener Zeit diese Eidesformel sprechen und unterschreiben:
Ich, N. N., verspreche und schwöre, absolute Geheimhaltung gegenüber allen, die nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar auf ewig, wenn ich nicht eine ausdrückliche Sondererlaubnis des neugewählten Papstes oder seiner Nachfolger erhalte, über alles, was direkt oder indirekt mit der Wahl und den Abstimmungen für die Wahl des Papstes zu tun hat. Ich verspreche und schwöre überdies, daß ich keinerlei Aufnahmegeräte benütze, sei es zur Registrierung von Stimmen oder von Bildern während der Zeit der Wahl innerhalb des Bereiches der Vatikanstadt, und insbesondere von dem, was direkt oder indirekt irgendwie mit den Wahlhandlungen selber zusammenhängt. Ich erkläre, daß ich diesen Eid in dem Bewußtsein leiste, daß eine Übertretung dessen meiner Person gegenüber zu jenen geistlichen und kanonischen Strafen führen wird, die der zukünftige Papst (vgl. can. 1399 CIC) anzuwenden gedenkt.
So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.
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#2   Marcelus   13:37:44 | Montag, 2. Juni 2008
Die am Konklave teilnehmenden Kardinäle sind eidlich zur Geheimhaltung über das Konklavegeschehen
verpflichtet.
Wahrscheinlich könnte aber der Papst vom Eid der Geheimhaltung entbinden,
was aber, des Wissensstandes der Öffentlichkeit nach, weder Papst Johannes Paul II. noch Papst Benedikt XVI. getan haben.
Somit sind alle Konklaveteilnehmer weiterhin zur Geheimhaltung verpflichtet.
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#1   ExBochumer †   12:52:57 | Montag, 2. Juni 2008
Ich finde, …
daß ein derartiger „Artikel“, der keiner ist, in den Bereich „Leserzeitung“ hineingehört.
Der Verfasser dieses „Artikels“ stellt zum Schluß eine Frage. Genau disqualifiziert ihn. Es ist eben ein Grund für eine Spekulation und ein Diffamierungsversuch.
Vielleicht sollten viel mehr Leser hier von kreuz.net versuchen, derartige Dinge als „Artikel“ zu veröffentlichen. Auch ich habe genügend derartige Dinge, die ich als „Artikel“ preisgeben könnte.
Aber ich tue es nicht. – Höchstens mal unter dem Bereich „Leserzeitung“.
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