Evangelischer Pastor konvertiert
Ein protestantischer Pfarrer sucht einen würdigen Umgang mit den Sakramenten. Er hofft ihn, im Bistum Hamburg bei den Katholiken zu finden. Leicht ist ihm seine Entscheidung nicht gefallen.
(kreuz.net) Der evangelische Pastor Hans Janßen (51) aus Rhauderfehn wird gemeinsam mit seiner Frau Karin
katholisch. Die 17.000-Seelen-Gemeinde Rhauderfehn befindet sich in Niedersachsen im Nordwesten Deutschlands.
Die Konversion gab Janßens Vorgesetzter, Superintendent Gerd Bohlen, am Sonntag nach einer Abendmahlsfeier in Jansens Gemeinde bekannt. Der Superintendent stand der Feier selber vor, da Jansen bereits vom Dienst suspendiert ist.
Laut dem Superintendenten zweifelt Janßen am Umgang der evangelischen Gemeinschaft mit den „Sakramenten“.
Jansens Aufnahme in die katholische Kirche wird am 29. Juni durch den Erzbischof von Hamburg, Mons. Werner Thissen, erfolgen.
Ein Sprecher des Erzbistums erklärte vor der Nachrichtenagentur ‘DPA’, daß der Konvertit die Priesterweihe anstrebt. Die Entscheidung über einen Dispens vom Zölibat liegt gegenwärtig bei Papst Benedikt XVI.
Wegen der Treue zur Bibel
Janßen stammt aus Bremen. Er ist Vater von vier Kindern zwischen 16 und 22 Jahren.
Vor der evangelischen Nachrichtenagentur ‘idea’ erklärte er, davon überzeugt zu sein, daß die katholische Kirche unter einer besonderen Verheißung Gottes stehe.
Die Treue zum Wort Gottes werde dort am ehesten bewahrt, so Janßen.
Zunächst will er nach Hamburg ziehen, dort in einer katholischen Pfarrei mitarbeiten und nebenbei an der Hochschule Sankt Georgen der Jesuiten in Frankfurt am Main drei Jahre lang Theologie studieren.
Eine Priesterweihe mit Dispens vom Zölibat ist für Janßen nicht außergewöhnlich. Es gebe in Europa etwa 300 ehemalige evangelische Theologen, die trotz bestehender Ehe Priester geworden sind.
Janßen erklärte, daß ihm der Übertritt in die katholische Kirche „nicht leicht“ falle. Er habe in der hannoverschen Landeskirche geschwisterliche Liebe und Gemeinschaft erlebt.
Die Konversion gab Janßens Vorgesetzter, Superintendent Gerd Bohlen, am Sonntag nach einer Abendmahlsfeier in Jansens Gemeinde bekannt. Der Superintendent stand der Feier selber vor, da Jansen bereits vom Dienst suspendiert ist.
Laut dem Superintendenten zweifelt Janßen am Umgang der evangelischen Gemeinschaft mit den „Sakramenten“.
Jansens Aufnahme in die katholische Kirche wird am 29. Juni durch den Erzbischof von Hamburg, Mons. Werner Thissen, erfolgen.
Ein Sprecher des Erzbistums erklärte vor der Nachrichtenagentur ‘DPA’, daß der Konvertit die Priesterweihe anstrebt. Die Entscheidung über einen Dispens vom Zölibat liegt gegenwärtig bei Papst Benedikt XVI.
Wegen der Treue zur Bibel
Janßen stammt aus Bremen. Er ist Vater von vier Kindern zwischen 16 und 22 Jahren.
Vor der evangelischen Nachrichtenagentur ‘idea’ erklärte er, davon überzeugt zu sein, daß die katholische Kirche unter einer besonderen Verheißung Gottes stehe.
Die Treue zum Wort Gottes werde dort am ehesten bewahrt, so Janßen.
Zunächst will er nach Hamburg ziehen, dort in einer katholischen Pfarrei mitarbeiten und nebenbei an der Hochschule Sankt Georgen der Jesuiten in Frankfurt am Main drei Jahre lang Theologie studieren.
Eine Priesterweihe mit Dispens vom Zölibat ist für Janßen nicht außergewöhnlich. Es gebe in Europa etwa 300 ehemalige evangelische Theologen, die trotz bestehender Ehe Priester geworden sind.
Janßen erklärte, daß ihm der Übertritt in die katholische Kirche „nicht leicht“ falle. Er habe in der hannoverschen Landeskirche geschwisterliche Liebe und Gemeinschaft erlebt.
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Sonntag, 10. August 2008 21:14
von Spee: „Es gebe in Europa etwa 300 ehemalige evangelische…
Theologen, die trotz bestehender Ehe Priester geworden sind“ und Unzählige, die sich im Geheimen von katholischen Bischöfen die Hände auflegen lassen! Man kann ja nie wissen, ob das mit dem Luther alles so richtig war…
Donnerstag, 19. Juni 2008 10:46
Fairplay1: Bremen ist was ganz Besonderes: Evangelische Pastorin von der Kanzel abgehalten !
Das Bremer Kirchengesetz ist etwas besonderes. Und in Norddeutschland sind Protestanten aufgrund ihrer
Mehrheit eben nicht verpflichtet, sich dauernd von Katholiken abzugrenzen aus Angst, mit diesen verwechselt
zu werden.
Nein, in Norddeutschland gibt es noch echte Protestanten .
Hier Originalartikel aus www.epd.de:
Sozialsenatorin kritisiert Kanzelverbot für Pastorin
Bremen (epd). Die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter hat das Kanzelverbot für Pastorinnen in der evangelischen St.-Martini-Kirche in der Hansestadt kritisiert. Es dürfe keinen Bereich geben, in dem Frauen ihren Beruf nicht ausüben dürften, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag zu Beginn einer Fachtagung über Frauenarmut in der Bremischen Bürgerschaft.
Es sei bemerkenswert, dass das derzeit ein Thema bei der evangelischen Kirche sei. Der Vorstand der konservativen St.-Martini-Gemeinde hatte einer Pastorin aus der eigenen Landeskirche die Kanzel verwehrt.
Die 45-jährige Theologin Sabine Kurth wollte als Gastrednerin bei einer Trauerfeier sprechen. Ihr Kollege aus der Gemeinde, Olaf Latzel, wies sie auch darauf hin, dass sie als Frau in der Martini-Kirche laut Gemeindeordnung keinen Talar anziehen darf. Die Gemeinde lehne die Frau im Pfarramt ab. Auch Bremens Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe verurteilte das Verbot.
Dass Frauen auf diese Weise diskriminiert würden, sei ein Skandal. Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche distanziert sich in dieser Frage ebenfalls von der Gemeinde. (…)
Nein, in Norddeutschland gibt es noch echte Protestanten .
Hier Originalartikel aus www.epd.de:
Sozialsenatorin kritisiert Kanzelverbot für Pastorin
Bremen (epd). Die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter hat das Kanzelverbot für Pastorinnen in der evangelischen St.-Martini-Kirche in der Hansestadt kritisiert. Es dürfe keinen Bereich geben, in dem Frauen ihren Beruf nicht ausüben dürften, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag zu Beginn einer Fachtagung über Frauenarmut in der Bremischen Bürgerschaft.
Es sei bemerkenswert, dass das derzeit ein Thema bei der evangelischen Kirche sei. Der Vorstand der konservativen St.-Martini-Gemeinde hatte einer Pastorin aus der eigenen Landeskirche die Kanzel verwehrt.
Die 45-jährige Theologin Sabine Kurth wollte als Gastrednerin bei einer Trauerfeier sprechen. Ihr Kollege aus der Gemeinde, Olaf Latzel, wies sie auch darauf hin, dass sie als Frau in der Martini-Kirche laut Gemeindeordnung keinen Talar anziehen darf. Die Gemeinde lehne die Frau im Pfarramt ab. Auch Bremens Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe verurteilte das Verbot.
Dass Frauen auf diese Weise diskriminiert würden, sei ein Skandal. Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche distanziert sich in dieser Frage ebenfalls von der Gemeinde. (…)
Donnerstag, 12. Juni 2008 12:54
Nachtlaterne: Wort Gottes:
Zu allen Erdbewohnern dringt der Schall, ja bis ans Ende der Erde; denn der Herr hat einen Rechtsstreit
mit den Völkern: Er hält Gericht über alle Sterblichen und liefert die Schuldigen dem Schwert aus –
Spruch des Herrn. So spricht der Herr der Heere: Seht, Unheil schreitet von Volk zu Volk, ein gewaltiger
Sturm bricht los von den Grenzen der Erde. Die vom Herrn Erschlagenen liegen an jenem Tag von einem ende
der Erde bis zum andern. Man beklagt sie nicht, man sammelt sie nicht und begräbt sie nicht; sie wer-den
zum Dünger auf dem Acker.
Jer 25/31-33
Klagt ihr Hirten und schreit; wälzt euch im Staub, ihr Her-ren der Herde! Denn die Zeit ist gekommen, daß ihr ge-schlachtet werdet; ich zerschmettere euch, daß ihr berstet wie ein Prunkgefäß. Es gibt keine Flucht mehr für die Hir-ten, kein Entrinnen für die Herren der Herde. Horcht, wie die Hirten schreien und die Herren der Herde wehklagen, weil der Herr ihre Weide verwüstet. Verdorrt sind die fried-lichen Wiesen vor dem glühenden Zorn des Herrn. Er ver-läßt sein Versteck wie ein Löwe; ihr Land ist zu einem Bild des Entsetzens geworden durch sein rasendes Schwert und durch die Glut seines Zorns. Jer. 25/31-38
So spricht der Herr, der die Erde erschaffen, sie geformt und fest gegründet hat, Jahwe ist sein Name: Rufe zu mir, so will ich dir antworten und dir große unfaßbare Dinge mitteilen, die du nicht kennst. Jer. 33/2-3
Jer 25/31-33
Klagt ihr Hirten und schreit; wälzt euch im Staub, ihr Her-ren der Herde! Denn die Zeit ist gekommen, daß ihr ge-schlachtet werdet; ich zerschmettere euch, daß ihr berstet wie ein Prunkgefäß. Es gibt keine Flucht mehr für die Hir-ten, kein Entrinnen für die Herren der Herde. Horcht, wie die Hirten schreien und die Herren der Herde wehklagen, weil der Herr ihre Weide verwüstet. Verdorrt sind die fried-lichen Wiesen vor dem glühenden Zorn des Herrn. Er ver-läßt sein Versteck wie ein Löwe; ihr Land ist zu einem Bild des Entsetzens geworden durch sein rasendes Schwert und durch die Glut seines Zorns. Jer. 25/31-38
So spricht der Herr, der die Erde erschaffen, sie geformt und fest gegründet hat, Jahwe ist sein Name: Rufe zu mir, so will ich dir antworten und dir große unfaßbare Dinge mitteilen, die du nicht kennst. Jer. 33/2-3
Mittwoch, 11. Juni 2008 10:02
Brandenburgis: @Flrianklaus
Leider werden die Christen schon bald darauf angewiesen sein, derartige Kanäle zu graben.
Mittwoch, 11. Juni 2008 09:52
Florianklaus: @drei x R
daß die Michaelsbruderschaft über eine Sukzession verfügt, wäre mir neu. Liegt vielleicht eine Verwechselung
mit der Hochkirchlichen St. Johannesbruderschaft vor? Diese hat durch Prof. Friedrich Heiler eine Sukzession
aus einer syrischen Kirche und gibt diese innerhalb der Bruderschaft weiter. Auch Pfarrer Karsten Bürgener
aus Bremen hat eine Bischofsweihe empfangen und hat mehrere evangelische Pfarrer geweiht.
Diese Sukzession und ihre Weihen werden aber von keiner lutherischen Kirche anerkannt. Ihre Empfänger sehen sich Anfeindungen und teilweise auch disziplinarischen Maßnahmen ausgesetzt.
Kardinal Ratzinger sagte zu diesen Bestrebungen einmal sinngemäß, es sei nicht möglich, an der Gesamtkirche vorbei einen Kanal zu den Aposteln zu graben.
Diese Sukzession und ihre Weihen werden aber von keiner lutherischen Kirche anerkannt. Ihre Empfänger sehen sich Anfeindungen und teilweise auch disziplinarischen Maßnahmen ausgesetzt.
Kardinal Ratzinger sagte zu diesen Bestrebungen einmal sinngemäß, es sei nicht möglich, an der Gesamtkirche vorbei einen Kanal zu den Aposteln zu graben.
Mittwoch, 11. Juni 2008 01:24
clarissa colonia: Wertes Heilszeichen,
leider sehe ich Ihren Beitrag von 18:20h erst jetzt, weshalb Sie bitte die verzögerte Antwort entschuldigen
mögen.
Tatsächlich gelten in der katholischen Kirche unterschiedliche kanonische Formvorschriften, die von den naturrechtlichen zu unterscheiden sind. Als kanonische Formvorschriften gelten:
1) Die Formvorschrift der lateinischen Kirche nach can. 1108 ff. CIC, welche nur die Glieder der lateinischen Kirche binden.
2) Die Vorschriften nach can. 828 ff CCEO, welche für die Glieder der orientalischen Kirchen gelten.
3) Die Formvorschriften nach can. 74 (?) des IV. Konzils von Konstantinopel, das die Formpflicht für die orthodoxen Gläubigen regelt, die ihre Ehe vor katholischen Gerichten anfechten.
4) Die eherechtlichen Formvorschriften von kirchlichen Gemeinschaften, die eigene eherechtliche Regelungen besitzen. (Dies traf z.B. für die lutheranische schwedische Staatskirche zu, solange diese als Staatskirche bestand und daher der einzige Ort in Schweden war, eine auch staatlich gültige Ehe zu schließen [bis 1951 bzw 2000].)
Ansonsten werden an die Gültigkeit des Ehekonsenses die naturrechtlichen Erfordernisse der äußeren u. inneren Freiheit, den hinreichenden Mindestwissens um den Rechtsakt und die Lebensform, die hinreichende Konsensualität und die potentia coeundi angelegt.
Genügt Ihnen das? – schwierig, dies in 1.500 Zeichen einigermaßen darzustellen.
Tatsächlich gelten in der katholischen Kirche unterschiedliche kanonische Formvorschriften, die von den naturrechtlichen zu unterscheiden sind. Als kanonische Formvorschriften gelten:
1) Die Formvorschrift der lateinischen Kirche nach can. 1108 ff. CIC, welche nur die Glieder der lateinischen Kirche binden.
2) Die Vorschriften nach can. 828 ff CCEO, welche für die Glieder der orientalischen Kirchen gelten.
3) Die Formvorschriften nach can. 74 (?) des IV. Konzils von Konstantinopel, das die Formpflicht für die orthodoxen Gläubigen regelt, die ihre Ehe vor katholischen Gerichten anfechten.
4) Die eherechtlichen Formvorschriften von kirchlichen Gemeinschaften, die eigene eherechtliche Regelungen besitzen. (Dies traf z.B. für die lutheranische schwedische Staatskirche zu, solange diese als Staatskirche bestand und daher der einzige Ort in Schweden war, eine auch staatlich gültige Ehe zu schließen [bis 1951 bzw 2000].)
Ansonsten werden an die Gültigkeit des Ehekonsenses die naturrechtlichen Erfordernisse der äußeren u. inneren Freiheit, den hinreichenden Mindestwissens um den Rechtsakt und die Lebensform, die hinreichende Konsensualität und die potentia coeundi angelegt.
Genügt Ihnen das? – schwierig, dies in 1.500 Zeichen einigermaßen darzustellen.
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