Finanzen
Die fetten Jahre sind vorbei
Die Pfarreien der Erzdiözese Vaduz werden künftig wohl nur noch mit der Hälfte ihrer bisherigen finanziellen Einnahmen kutschieren müssen.
Schloß Liechtenstein
Schloß Liechtenstein
(kreuz.net, Vaduz) Die Landesregierung des Fürstentums Liechtenstein plant eine Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat. Das berichteten verschiedene Lokalmedien.

Die katholische Kirche ist seit 1921 offiziell Landeskirche und genießt den „besonderen Schutz des Staates“. Das soll sich künftig ändern.

Rund 27.000 Personen – gegen achtzig Prozent der Bevölkerung – sind in Liechtenstein auf dem Papier katholisch.

Das neue Konzept wurde am Dienstag vom Liechtensteinischen Regierungschef Otmar Hasler vorgestellt. Jetzt läuft bis zum November eine Vernehmlassung.

Die Regierung erklärte, daß das gegenwärtige Modell eines Landeskirchentums nicht mehr „zeitgemäß“ sei.

Die Stadt Vaduz, der Sitz des Erzbistums.
Die Stadt Vaduz, der Sitz des Erzbistums.
Die Gesellschaft sei verweltlichter und angeblich pluralistischer geworden.

Mit dem Reformprojekt wird Liechtenstein zu einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat, der nach den Worten der Regierung zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kirchen bereit ist.

Nach der Verfassungsreform kann sich jede Religionsgemeinschaft zukünftig frei organisieren. Der Einführung halbstaatlicher Kirchgemeinden, wie sie immer noch in der Schweiz existieren, sieht das Reformprojekt nicht vor.

Der Auslöser

Auslöser für die Reform des Staatskirchenrechtes war die Ausgliederung Liechtensteins aus dem Bistum Chur und die Gründung des Erzbistums Vaduz im Jahr 1997. Seitdem lag die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche im Raum.

Die vorgesehene Verfassungsänderung sieht eine Gleichbehandlung aller anerkannten Religionsgemeinschaften vor.

Deren Finanzierung erfolgt künftig über die Teilzweckbindung eines bestimmten Steueranteils. Ein ähnliches Modell gibt es in Italien.

Die Regierung schlägt eine Zweckbindung von drei Prozent der Steuereinnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer vor.

Diesem System liegt die Idee zugrunde, daß die Kultusaktivitäten der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen als gemeinnützig anerkannt und mit sozialen Tätigkeiten gleichgestellt werden.

Der Steuerzahler kann somit – egal ob Mitglied einer Kirche oder nicht – diesen Teil der Steuer durch einen entsprechenden Vermerk in der Steuererklärung entweder kirchlichen Zwecken oder einem zu gründenden staatlichen Fonds für soziale, kulturelle oder humanitäre Zwecke zuwenden.

Um nicht wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Anreize zum Kirchenaustritte zu geben, hat sich die Regierung dafür entschieden, keine zusätzliche Steuerart zu schaffen.

Der Steuerzahler kann sich somit von der dreiprozentigen Kultus- oder Kultursteuer nicht befreien. Sie bleibt Teil der geschuldeten Gesamtsteuer.

Unterläßt es ein Steuerpflichtiger, eine Erklärung um die Bestimmung dieser Steuer abzugeben, erfolgt deren Verteilung prozentual zur Steuermasse, die den einzelnen Kirchen oder dem staatlichen Fonds gewidmet worden ist.

Neben der römisch-katholischen Kirche sollen auch die reformierte und die evangelisch-lutherische Kirche in das neue System integriert werden.

Andere Religionsgemeinschaften wie die Muslime können nach Erfüllung von Auflagen auf dem Gesetzesweg anerkannt werden.

Rund die Hälfte weniger

Die vorgeschlagene Höhe der Mandatssteuer von drei Prozent ergibt laut Regierungschef Hasler jährlich 4,5 Millionen Franken – 2.8 Millionen Euro. Diese Summe soll künftig unter allen drei Kirchen aufgeteilt werden.

Die Liechtensteinischen Gemeinden erbrachten bisher gegenüber der katholischen Kirche Leistungen von schätzungsweise jährlich mehr als sieben Millionen Franken – 4.3 Millionen Euro.

Die katholischen Pfarrgemeinden werden zukünftig somit den Ausfall von gut der Hälfte des bisherigen Beitrags der öffentlichen Hand verkraften müssen.

Um diesen Ausfall in Grenzen zu halten, schlägt die Regierung vor, soziale und karitative Aufgaben der Religionsgemeinschaften künftig über das Budget des ordentlichen Staatshaushalts zu unterstützen.

Das Erzbistum Vaduz teilte gestern mit, daß eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

Trennung von Gemeinden und Kirchgemeinden

Die Neuregelung macht eine vermögensrechtliche Entflechtung zwischen den Gemeinden und der katholischen Kirche notwendig.

Dabei geht es vor allem um die Kirchengebäude und die Entlöhnung der Priester, die bisher von den politischen Gemeinden bezahlt wurden.

Die Regierung wird den Parteien per Gesetz einen Zeitrahmen von fünf Jahren für die Entflechtung setzen.

Kommt es innert dieser Frist zu keiner Einigung, soll der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsgericht entscheiden.
      
20 Lesermeinungen
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#20   LandorganistII   11:10:10 | Montag, 16. Juni 2008
Die fetten Jahre sind vorbei
Liebe Leute,
das bedeutet doch nur, dass s. E. der Hw. Herr Erzbischof auf Weisung seines Leibarztes auf Diät gesetzt wurde, nach dem dieser dessen Fotos auf diesem Portal gesehen hat. Also, kein Grund zur Panik.
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#19   Gotthard   19:26:56 | Samstag, 14. Juni 2008
@Brandenburgis
Ein Schwachkopf kann ich nicht sein, da ich über glänzende Zeugnisse verfüge und viel Geld verdiene.
Weihrauch …Weihrauch… o^/ o^/ o^/
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#18   unteroktav   09:01:46 | Samstag, 14. Juni 2008
Auch glänzende Zeugnisse
verhindern nicht zwangsläufig, schwachsinnige Ansichten zu vertreten.
Irgendwelche Noten sind eine sehr relative Sache, die nur wenig über einen Menschen aussagen.
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#17   Gotthard   00:08:04 | Samstag, 14. Juni 2008
Dotationen
dieses bischöfliche Dekanat wird schon noch erleben, was es heißt, finanziell auf eigenen Füßen stehen zu müssen – und nicht mehr vom Staat dotiert zu werden.
Diese staatlichen Dotationen sind echt überholt.
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#16   Brandenburgis   16:47:20 | Freitag, 13. Juni 2008
@ExBochumer
Ein Schwachkopf kann ich nicht sein, da ich über glänzende Zeugnisse verfüge und viel Geld verdiene.
Ein Lingen-Anhänger kann ich ebenfalls nicht sein, da ich diesen stets herb kritisiere (bzw. sogar i. A. völlig ignoriere) und seine Epost-Adresse sogar auf meine Spam-Blacklist gesetzt habe.
Sedisvakantist kann ich ebenfalls nicht sein, da ich zu keinem Zeitpunkt meiner erbärmlichen irdischen Existenz geleugnet habe, daß ein kanonisch gewählter Papst tatsächlich auch Papst ist, – unbeschadet der lehrmäßigen Irrtümer, die er vertritt.
Sie dürfen trotzdem gern für mich beten, – aber dann bitte so, daß es auch droben ankommt … O:)
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#15   unteroktav   16:26:09 | Freitag, 13. Juni 2008
@ExBochumer
„Sie sind ein Schwachkopf, ein Lingen-Anhänger und damit auch ein Sedisvakantist.“
Damit haben Sie eine sehr treffende Charakterisierung des Brandenburgers abgegeben. An ihm sieht man klar und deutlich, wie sehr ein permanenter Aufenthalt bei +.net einem ohnehin schon von Wahnvorstellungen und Realitätsverlust geplagten Menschen immer noch mehr zusetzen kann und ihn in die völlige geistige Umnachtung treiben kann.
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#14   ExBochumer †   15:31:20 | Freitag, 13. Juni 2008
@ Brandenburgis
Sie sind ein Schwachkopf, ein Lingen-Anhänger und damit auch ein Sedisvakantist.
Gott sei einmal Ihrer Seele gnädig.
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#13   Brandenburgis   15:29:29 | Freitag, 13. Juni 2008
Nicht die Bistümer
müssen neu geordnet werden – der modernistische Episkopat muß vollständig weg! (Übrigens incl. Meisner)
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#12   ExBochumer †   15:26:16 | Freitag, 13. Juni 2008
@ Florianklaus
Gestehen Sie doch Ihre Unkenntnis zu den deutschen Bistümern ein.
Italien vs. Deutschland – keine Vergleichbarkeit.
Der deutsche Staat könnte eine Menge an finanziellen Mitteln einsparen, gelänge eine Zusammenlegung von Bistümern.
Bistümer, die bald Bankrott anmelden (Aachen, Essen z.B.).
Da wäre doch eine Zusammenlegung das einfachste Mittel.
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#11   adlimina   15:21:03 | Freitag, 13. Juni 2008
Versehen?!
Es sei öffentlich auf einen für kreuz.net unüblichen Tippfehler hingewiesen: Da wird die evangelisch-lutherische Gemeinschaft doch tatsächlich als Kirche bezeichnet …
:-P
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#10   Florianklaus   14:55:03 | Freitag, 13. Juni 2008
@exbochumer
Aber unsere Bistümer sind doch schon flächenmäßig sehr groß. in anderen Ländern wie z.B. Frankreich uns Italien gibt es viel mehr und kleinere Bistümer. Der Vorteil ist, daß der einzelne Bischof leichter den Überblick behalten kann.
Einsparungen könnte ich mir eher im Bereich der Verwaltung und durch Konzentration auf die sog. „Kernkompetenz“ vorstellen.
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#9   sacerdos helveticus   14:45:39 | Freitag, 13. Juni 2008
Keine aufgezwungene Trennung !
Anzufügen ist meines Erachtens noch, dass eine Trennung von kirche und Staat grundsätzlich auch vom Erzbistum gefordert wird und das „italienische Modell“ der Kirchenfinanzierung auch von dieser Seite sehr positiv gesehen wird. Das Erzbistum verspricht sich von einer Trennung von kircjhe und Staat grundsätzlich wohl eine grössere Freiheit der Kirche, da bisher die Geistlichen (ebenso mesner, Katechetinnen u.s.w.) von der Politischen Gemeinde angestellt und bezahlt wurden wurden(deshalb die Gemeinden natürlich eine Mitsprache beanspruchen, auch wo keine Wahlrechte bestehen) und auch die Kirchengebäude zumindestens de facto von den Gemeinden als Eigentum betrachtet werden.
Wer den Artikel ohne Kenntnis der Hintergründe liest könnte nämlich meinen, der Kirche im Fürstentum Liechtenstein solle eine Trennung aufgezwungen werden, was eben nicht der Fall ist.
Viel hängt natürlich davon, ab wie bestimmte Details geregelt werden (z.B. Eigentumsfragen).
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#8   ExBochumer †   14:37:30 | Freitag, 13. Juni 2008
Natürlich, Florianklaus.
Es muß dann eine grundlegende Neugestaltung vorgenommen werden.
Aber: Bei der bisherigen üppig ausgestatteten Diözesanstruktur kann es nicht bleiben.
Es müssen Zusammenführungen geben.
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#7   Florianklaus   14:17:16 | Freitag, 13. Juni 2008
@exbochumer
von wegen Essen geht zurück nach Paderborn, dann wollen wir vom Bistum Münster auch wieder unsere seinerzeit abgetrennten Gebiete zurückbekommen!
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#6   Alois Bischof   14:15:16 | Freitag, 13. Juni 2008
Das Land Mariens
zwischen der Schweiz und dem Habsburgersitz, wird also auch schon dem Liberalismus und staatlichen Indifferentismus verloren.
Eine Pest ist diese freimaurerische Ideologie. Vieler der Steuerflüchtlinge Liechtensteins sind ja liberale Großkapitalisten auch Frankreich. Leider.
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#5   ExBochumer †   14:01:50 | Freitag, 13. Juni 2008
Man sollte es nicht übersehen …
daß es bestimmten Klerikern (= Priestern) der Erzdiözese Vaduz nicht an freier Zeit mangelt.
Gibt es nicht dort einen Priesterüberschuss?
Da ist – eben einer dieser bestimmten Priester – der sich als Webmaster eines katholischen Nachrichtendienstes weiterhin engagiert und auch diverse Intitiativen (natürlich gegen ein saftiges Entgelt) initiiert.
Natürlich gab es seinerzeit die „Caus“ Haas. – Aber ob man jetzt eine Zusammenlegung von diversen Diözesen bedenken sollte?
Da sollten sich in erster Linie mal die DBK und der Hl. Stuhl die Situation in Deutschland ansehen.
Da gibt es schon mehrere Kandidaten an Bistümern, die förmlich danach schreiein, „zusammengelegt“ zu werden.
Auch mit der Zusammenlegung von Diözesen – gerade in D – kann man ernorme Mittel einsparen. So z.B. Aachen nach Köln, Essen wieder zu Paderborn, Limburg nach Mainz usw. usf…
Das sind Sandkastenspiele, die auch schon in den 80er Jahren in diversen Bundesverwaltungen stattgefunden.
„Straffung der Organisation“ hieß es da.
Und man rechnete in „Einsparungspotentialen“.
Aber ich vermute mal: Die Bischöfe halten sich an ihren Pfründen fest, die sie und ihr Domkapitel vom Staat in monatlicher Regelmäßigkeit kassieren.
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#4   Gotthard   13:31:53 | Freitag, 13. Juni 2008
zurück in den Mutterschoß
dieses Bistum sollte zurück in den Mutterschoß nach Chur verfrachtet werden.
Die zurückgehenden Finanzen werden wohl bald zu dieser Einsicht führen – spätestens mit einem Amtsverzicht des jetzigen – und ersten wie letzten – Bischofs.
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#3   LandorganistII   13:18:07 | Freitag, 13. Juni 2008
@sacerdos
Vielen Dank!
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#2   sacerdos helveticus   12:10:40 | Freitag, 13. Juni 2008
@ Landorganist II: Vernehmlassung
„Vernehmlassung“ ist in in der Schweiz (und scheinbar auch in Liechtenstein) üblicher Begriff für den Prozess der Konsultation oder Anhörung eines sich in Ausarbeitung befindlichen Gesetzes. Je nach Thematik des Gesetzes werden dann z.B. Parteien und Interessenvereinigungen (bei einem Schulgesetz z.B. Lehrerverbände und Elternvereinigungen , bei einem Verkehrgesetz z.B. Automobilclubs) zur Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist eingeladen, d.h. sie haben die Möglichkeit, sich zu einem Gesetzesentwurf „vernehmen zu lassen“.
Die eingangenen Stellungnahmen werden dann für die Endfassung des Gesetzesentwurfes, der dann in das Parlament geht, berücksichtigt.
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#1   LandorganistII   11:10:14 | Freitag, 13. Juni 2008
Wer erklärt mir
den Begriff „Vernehmlassung“?
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