10:26:18 | Freitag, 13. Juni 2008
Die Pfarreien der Erzdiözese Vaduz werden künftig wohl nur noch mit der Hälfte ihrer bisherigen finanziellen Einnahmen kutschieren müssen.
(kreuz.net, Vaduz) Die Landesregierung des Fürstentums Liechtenstein plant eine Neuordnung des Verhältnisses
von Kirche und Staat. Das berichteten verschiedene Lokalmedien.
Die katholische Kirche ist seit 1921
offiziell Landeskirche und genießt den „besonderen Schutz des Staates“. Das soll sich künftig ändern.
Rund 27.000 Personen – gegen achtzig Prozent der Bevölkerung – sind in Liechtenstein auf dem Papier
katholisch.
Das neue Konzept wurde am Dienstag vom Liechtensteinischen Regierungschef Otmar Hasler vorgestellt.
Jetzt läuft bis zum November eine Vernehmlassung.
Die Regierung erklärte, daß das gegenwärtige Modell
eines Landeskirchentums nicht mehr „zeitgemäß“ sei.

Die Stadt Vaduz, der Sitz des Erzbistums.
Die Gesellschaft sei verweltlichter und angeblich
pluralistischer geworden.
Mit dem Reformprojekt wird Liechtenstein zu einem religiös-weltanschaulich
neutralen Staat, der nach den Worten der Regierung zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den
Kirchen bereit ist.
Nach der Verfassungsreform kann sich jede Religionsgemeinschaft zukünftig frei organisieren.
Der Einführung halbstaatlicher Kirchgemeinden, wie sie immer noch in der Schweiz existieren, sieht das
Reformprojekt nicht vor.
Der AuslöserAuslöser für die Reform des Staatskirchenrechtes war die Ausgliederung
Liechtensteins aus dem Bistum Chur und die Gründung des Erzbistums Vaduz im Jahr 1997. Seitdem lag die
Forderung nach Trennung von Staat und Kirche im Raum.
Die vorgesehene Verfassungsänderung sieht eine
Gleichbehandlung aller anerkannten Religionsgemeinschaften vor.
Deren Finanzierung erfolgt künftig über
die Teilzweckbindung eines bestimmten Steueranteils. Ein ähnliches Modell gibt es in Italien.
Die Regierung
schlägt eine Zweckbindung von drei Prozent der Steuereinnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer
vor.
Diesem System liegt die Idee zugrunde, daß die Kultusaktivitäten der öffentlich-rechtlich anerkannten
Kirchen als gemeinnützig anerkannt und mit sozialen Tätigkeiten gleichgestellt werden.
Der Steuerzahler
kann somit – egal ob Mitglied einer Kirche oder nicht – diesen Teil der Steuer durch einen entsprechenden
Vermerk in der Steuererklärung entweder kirchlichen Zwecken oder einem zu gründenden staatlichen Fonds
für soziale, kulturelle oder humanitäre Zwecke zuwenden.
Um nicht wie in Deutschland, Österreich oder
der Schweiz Anreize zum Kirchenaustritte zu geben, hat sich die Regierung dafür entschieden, keine zusätzliche
Steuerart zu schaffen.
Der Steuerzahler kann sich somit von der dreiprozentigen Kultus- oder Kultursteuer
nicht befreien. Sie bleibt Teil der geschuldeten Gesamtsteuer.
Unterläßt es ein Steuerpflichtiger,
eine Erklärung um die Bestimmung dieser Steuer abzugeben, erfolgt deren Verteilung prozentual zur Steuermasse,
die den einzelnen Kirchen oder dem staatlichen Fonds gewidmet worden ist.
Neben der römisch-katholischen
Kirche sollen auch die reformierte und die evangelisch-lutherische Kirche in das neue System integriert
werden.
Andere Religionsgemeinschaften wie die Muslime können nach Erfüllung von Auflagen auf dem Gesetzesweg
anerkannt werden.
Rund die Hälfte wenigerDie vorgeschlagene Höhe der Mandatssteuer von drei Prozent
ergibt laut Regierungschef Hasler jährlich 4,5 Millionen Franken – 2.8 Millionen Euro. Diese Summe soll
künftig unter allen drei Kirchen aufgeteilt werden.
Die Liechtensteinischen Gemeinden erbrachten bisher
gegenüber der katholischen Kirche Leistungen von schätzungsweise jährlich mehr als sieben Millionen
Franken – 4.3 Millionen Euro.
Die katholischen Pfarrgemeinden werden zukünftig somit den Ausfall von
gut der Hälfte des bisherigen Beitrags der öffentlichen Hand verkraften müssen.
Um diesen Ausfall
in Grenzen zu halten, schlägt die Regierung vor, soziale und karitative Aufgaben der Religionsgemeinschaften
künftig über das Budget des ordentlichen Staatshaushalts zu unterstützen.
Das Erzbistum Vaduz teilte
gestern mit, daß eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Trennung von Gemeinden
und KirchgemeindenDie Neuregelung macht eine vermögensrechtliche Entflechtung zwischen den Gemeinden
und der katholischen Kirche notwendig.
Dabei geht es vor allem um die Kirchengebäude und die Entlöhnung
der Priester, die bisher von den politischen Gemeinden bezahlt wurden.
Die Regierung wird den Parteien
per Gesetz einen Zeitrahmen von fünf Jahren für die Entflechtung setzen.
Kommt es innert dieser Frist
zu keiner Einigung, soll der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsgericht entscheiden.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.