12:27:45 | Freitag, 13. Juni 2008
In Eichstätt hat man die Ablehnung des im vergangenen Januar gewählten Universitäts- Präsidenten noch nicht verdaut.

Sommerresidenz der Universität Eichstätt
© Brian Clontarf(kreuz.net, Eichstätt) Letzten Mittwoch hat der Senat der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
eine Stellungnahme an Erzbischof Reinhard Marx von München und Freising und Bischof Gregor Maria Hanke
von Eichstätt verabschiedet.
Mit Ausnahme der Dekanin der philosophisch-pädagogischen Fakultät, Klaudia
Schultheis (47), schlossen sich alle Dekane der Stellungnahme an.
Diese erinnert daran, daß der Hochschulrat
in seiner Sitzung vom vergangenen 30. Januar mit klarer Mehrheit einen Präsidenten
gewählt hat.
Der
Senat zeigt sich über die Tatsache bestürzt, daß der Magnus Cancellarius der Universität – Mons. Gregor
Maria Hanke – am 8. Mai die Ernennung des gewählten Kandidaten
verweigert hat:
„Nach unserer Überzeugung
haben alle Mitglieder des Hochschulrates die Bewertung, Diskussion und Auswahl der Bewerber mit großer,
verantwortungsbewußter Sorgfalt betrieben“ – heißt es weiter.
Universität Eichstätt

© Pressefoto
Universität Eichstätt

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Universität Eichstätt
Der Bischof sei als Vorsitzender des Stiftungsrats mit Abschluß der Bewerbungsfrist
über sämtliche Bewerber und die weiteren Auswahlschritte unterrichtet worden:
„Wir halten es für einen
Vorgang ohne Präzedenz, daß ein streng nach dem vorgeschriebenen Verfahren gewählter Präsident nicht
ernannt wird, ohne daß das Wahlorgan auch nur über die maßgeblichen Gründe für diese Verweigerung
unterrichtet wird.“
Hochschulrat und Senat seien durch diesen Vorgang „schwer brüskiert“ worden – geben
sich die Dekane etwas wehleidig.
Noch viel schwerer wiege die angebliche „existentielle Bedrohung“, die
sich aus einer grundsätzlichen Verkennung der universitären Autonomie für die Zukunft der Hochschule
ergeben könne.
Das Rechtsinstitut der Hochschulautonomie stelle kein vordergründiges Privileg dar:
„Es entspringt vielmehr der historischen Erfahrung, daß Wissenschaft nur dort wirklich gedeihen kann,
wo sie einen grundsätzlich freien Raum für Forschung und Diskussion vorfindet.“
Zu dieser Freiheit
bekennt sich auch die vatikanische Konstitution ‘Ex corde ecclesiae’.
Eingriffe in die Hochschulautonomie
würden den Universitätscharakter der Hochschule und ihren Ruf in der sogenannten wissenschaftlichen
Gemeinschaft schwer beschädigen.
Darum appelliert der Senat an die Verantwortlichen, vor allem auf Seiten
des Trägers, die Autonomie der Universität uneingeschränkt zu wahren:
„Ein erster wichtiger Schritt
in diese Richtung wäre, daß die nun anstehende Neuwahl eines Präsidenten auf der Basis der geltenden
Grundordnung stattfindet.“
Der Senat wünscht jetzt eine Konsultation mit dem Bischof von Eichstätt,
um einen kommissarischen Vorsitzenden der Hochschulleitung aus den Reihen der Universität zu benennen.
Am Mittwoch hat Bischof Hanke angekündigt, daß er „in den nächsten Tagen“ zwei Personen vorschlagen
werde.
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Unda_maris 13:07:35 | Sonntag, 15. Juni 2008
#11
Andrauos 12:53:30 | Sonntag, 15. Juni 2008
#9
Unda_maris 21:23:55 | Samstag, 14. Juni 2008
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Andrauos 14:46:36 | Samstag, 14. Juni 2008
#6
Gotthard 01:12:01 | Samstag, 14. Juni 2008
#5
Nachtlaterne 16:45:08 | Freitag, 13. Juni 2008
#4
Unda_maris 16:17:29 | Freitag, 13. Juni 2008
#3
karljosef 14:31:03 | Freitag, 13. Juni 2008
#2
Maledica 14:27:47 | Freitag, 13. Juni 2008
#1
Gotthard 13:15:55 | Freitag, 13. Juni 2008