Schleier der Unwissenheit
Eine muslimische Krankenschwester hat begonnen, ihren Glauben mit Kopftuch zu bekennen. Ein katholische Krankenhaus schickte sie deswegen nach Hause. Zu Unrecht – urteilte das Arbeitsgericht.
(kreuz.net, Köln) Das katholische Heilig-Geist Krankenhaus in Köln muß eine Muslimin, die ihr Haupt
verhüllt, wiedereinstellen. Das entschied das Kölner Arbeitsgericht nach Angaben der Tageszeitung ‘Kölner
Stadtanzeiger’.
Das Krankenhaus gehört der Ordensgemeinschaft der Cellitinnen, die nach der Regel des Augustinus leben und einen Schleier tragen.
Der Schleier war im gesamten Christentum bis vor wenigen Generationen das Zeichen der verheirateten Frau. Ordensfrauen tragen ihn, um ihre Brautschaft mit Christus zum Ausdruck zu bringen.
Die betroffene Muselmanin ist Mutter von vier Kindern. Vor 18 Jahren begann sie ihre Ausbildung in einem katholischen Spital, weil sie sich dachte, daß man in einem christlichen Haus liebevoller mit den Patienten umgeht.
Dreizehn Jahre lang arbeitete sie zur vollsten Zufriedenheit des Krankenhauses. Das bescheinigte das Spital in einem Zeugnis. Während dieser Zeit trug sie kein Kopftuch.
Nach der Geburt ihres dritten Kindes blieb sie drei Jahre zuhause. In dieser Zeit studierte sie den Islam und beschloß, ihr Haupt zu bedecken: „Meinem Mann war es gleich. Aber ich wollte es.“
Ihr bisheriger Dienstgeber hätte sie gerne wieder eingestellt – aber ohne Kopftuch:
„Ich habe auch angeboten, auf westliche Art ein weißes Tuch im Nacken umzubinden. Ich muß es auf der Arbeit nicht islamisch tragen, sondern nur so, daß die Haare bedeckt sind.“
Als Antwort erhielt die Muslimin ohne Vorwarnung die Kündigung.
Das Spital erklärte ihr schriftlich, daß ein Kopftuch verboten sei. Es widerspreche angeblich der katholischen Glaubens- und Sittenlehre, auf die im Dienstvertrag ausdrücklich hingewiesen werde.
Der Anwalt der Muslimin gestand ein, daß ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag zwar eine Dienstkleidung festschreiben könne. Doch das sei bei seiner Mandantin nicht der Fall gewesen.
Die Richterin am Arbeitsgericht gab der Krankenschwester recht. Das Tragen des Kopftuchs sei ein Grundrecht.
Als Krankenschwester sei sie auch keine Tendenzträgerin an einer verantwortlichen oder repräsentativen Stelle. Schließlich könne auch niemand ohne Abmahnung gekündigt werden.
Der Geschäftsführer des Krankenhauses will das Urteil anerkennen: „Wir müssen allerdings prüfen, inwieweit ein Verzicht auf die Berufung Auswirkungen auf andere kirchliche Arbeitgeber hat.“
Das Urteil ist in Deutschland das erste, das einem kirchlichen Träger vorschreibt, eine Angestellte mit Kopftuch weiterzubeschäftigen.
Die Betroffene ist laut eigener Aussage „traurig“, daß die Dinge so gelaufen sind:
„Wir benötigen das Geld. Aber auf eine Kopfbedeckung will ich aus Glaubensgründen nicht verzichten. Das mache ich für Gott und das ist mir letztendlich wichtiger als Geld.“
© Titelbild: Stephen Hill, CC
Das Krankenhaus gehört der Ordensgemeinschaft der Cellitinnen, die nach der Regel des Augustinus leben und einen Schleier tragen.
Der Schleier war im gesamten Christentum bis vor wenigen Generationen das Zeichen der verheirateten Frau. Ordensfrauen tragen ihn, um ihre Brautschaft mit Christus zum Ausdruck zu bringen.
Die betroffene Muselmanin ist Mutter von vier Kindern. Vor 18 Jahren begann sie ihre Ausbildung in einem katholischen Spital, weil sie sich dachte, daß man in einem christlichen Haus liebevoller mit den Patienten umgeht.
Dreizehn Jahre lang arbeitete sie zur vollsten Zufriedenheit des Krankenhauses. Das bescheinigte das Spital in einem Zeugnis. Während dieser Zeit trug sie kein Kopftuch.
Nach der Geburt ihres dritten Kindes blieb sie drei Jahre zuhause. In dieser Zeit studierte sie den Islam und beschloß, ihr Haupt zu bedecken: „Meinem Mann war es gleich. Aber ich wollte es.“
Ihr bisheriger Dienstgeber hätte sie gerne wieder eingestellt – aber ohne Kopftuch:
„Ich habe auch angeboten, auf westliche Art ein weißes Tuch im Nacken umzubinden. Ich muß es auf der Arbeit nicht islamisch tragen, sondern nur so, daß die Haare bedeckt sind.“
Als Antwort erhielt die Muslimin ohne Vorwarnung die Kündigung.
Das Spital erklärte ihr schriftlich, daß ein Kopftuch verboten sei. Es widerspreche angeblich der katholischen Glaubens- und Sittenlehre, auf die im Dienstvertrag ausdrücklich hingewiesen werde.
Der Anwalt der Muslimin gestand ein, daß ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag zwar eine Dienstkleidung festschreiben könne. Doch das sei bei seiner Mandantin nicht der Fall gewesen.
Die Richterin am Arbeitsgericht gab der Krankenschwester recht. Das Tragen des Kopftuchs sei ein Grundrecht.
Als Krankenschwester sei sie auch keine Tendenzträgerin an einer verantwortlichen oder repräsentativen Stelle. Schließlich könne auch niemand ohne Abmahnung gekündigt werden.
Der Geschäftsführer des Krankenhauses will das Urteil anerkennen: „Wir müssen allerdings prüfen, inwieweit ein Verzicht auf die Berufung Auswirkungen auf andere kirchliche Arbeitgeber hat.“
Das Urteil ist in Deutschland das erste, das einem kirchlichen Träger vorschreibt, eine Angestellte mit Kopftuch weiterzubeschäftigen.
Die Betroffene ist laut eigener Aussage „traurig“, daß die Dinge so gelaufen sind:
„Wir benötigen das Geld. Aber auf eine Kopfbedeckung will ich aus Glaubensgründen nicht verzichten. Das mache ich für Gott und das ist mir letztendlich wichtiger als Geld.“
© Titelbild: Stephen Hill, CC
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Samstag, 21. Juni 2008 23:15
Rudolfus: @Aida: Araber und Türken mit Halbglatze und dicken Bauch gibt es keine?
österreichischer Spießbürger mit Rauhaardackel, Halbglatze und Birkenstocksandalen.
Sandalen werden Sie dort unten ja wohl haben, denn wie hätten Sie in der Vergangenheit sonst die Eroberungskriege geführt.
Sandalen werden Sie dort unten ja wohl haben, denn wie hätten Sie in der Vergangenheit sonst die Eroberungskriege geführt.
Samstag, 21. Juni 2008 21:04
Marcelus: Das Verbot des Tragens eines Kopftuches aus religiösen Gründen widerspricht eindeutig dem Grundrech…
der Religionsfreiheit, die in der BRD und in der EU ein unmustößliches Grundgesetz ist: im Gegensatz zur angeblich religionssäkularen Türkei.
Samstag, 21. Juni 2008 13:24
alter Rheinländer: liebe Freimaurerin
Manchmal schaue ich noch hier hinein, und jedesmal erinnere ich mich dann an die schöne Wolfsschluchtsszene
aus Webers „Freischütz“, wo es heißt:
Ha! Furchtbar gähnt
Der düstre Abgrund, welch ein Graun!
Das Auge wähnt
In einen Höllenpfuhl zu schaun!
Ha! Furchtbar gähnt
Der düstre Abgrund, welch ein Graun!
Das Auge wähnt
In einen Höllenpfuhl zu schaun!
Freitag, 20. Juni 2008 21:55
EvaHermanFan akaFreimaurerin: @Rheinländer
Nur für den Fall, dass Sie noch mal reinlesen: Danke der Nachfrage
, aber getrocknet, nein, keine Rede davon! Glauben Sie etwa, das geht so schnell? OOH nein!
Freitag, 20. Juni 2008 12:51
Sozialkatholisch: oh uralter Schmutzländer
gehe doch nicht bevor du zu deinen Vätern versammelt bist, Schrottie und die Königin der Kindstöter
brauchen dich und deine Zuneigung doch!
Freitag, 20. Juni 2008 10:56
Regina 1961: @alter Rheinländer
Als waschechte Rheinländerin bedaure ich auch Ihren Weggang. Bleiben’s halt noch a wenig! Ich werde nicht
aufgeben, einigen Leuten weiterhin meine Meinung um die Ohren zu hauen. Aber ich werde es Ihnen gleichtun,
und einige Subjekte nicht mehr beachten. Das ist, so glaube ich jedenfalls, die beste Methode.
LG Regina1961
LG Regina1961
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