(Un)zurechnungsfähig?
Sie wissen offenbar nicht, was sie tun, oder man muß zumindest davon ausgehen, daß dem so ist. Von Monika Rheinschmitt.
(kreuz.net, Köln) Am 24. September 2007 reichte eine Gruppe von 33 Altgläubigen beim Stadtdechanten
in Remscheid eine Unterschriften- liste ein und bat um eine „regelmäßige Feier der Heiligen Messe in
der außerordentlichen Form des Römischen Ritus“.
Mehr als acht Monate und einige Erinnerungsbriefe später erhielten alle Unterzeichner vor einigen Tagen ein Formschreiben, das vom 10. Juni 2008 datiert ist. Darin heißt es unter anderem:
„Da seit Ihrer Antragstellung schon einige Zeit vergangen ist [sic!] , wenden wir uns heute noch einmal mit folgenden Fragen an Sie:
1. Unterstützen Sie noch den Antrag?
2. Wünschen Sie die Feier der Heiligen Messe tatsächlich in der außerordentlichen Form des römischen Ritus, also nach dem Meßbuch von 1962, oder lediglich eine lateinische Meßfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sogenannten nachkonziliaren Liturgie, möglich ist?
3. Wünschen Sie persönlich eine regelmäßige Feier in der außerordentlichen Form oder besteht nur der Wunsch, hin und wieder in dieser Form die Heiligen Messe zu feiern (zum Beispiel monatlich)?“
Der Empfänger eines solchen Briefs reibt sich erstaunt die Augen: „Wünschen Sie tatsächlich …“
Halten die Verantwortlichen im Kölner Ordinariat traditionelle Katholiken für unzurechnungsfähig?
Wenn jemand in dieser Angelegenheit einen Antrag unterschreibt, ist er doch wohl tatsächlich der Meinung, daß er die Heilige Messe und die anderen Sakramente im Ritus von 1962 feiern möchte – und zwar in genau dieser Form.
Der Antrag gilt nicht „lediglich für eine lateinische Meßfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sogenannten nachkonziliaren Liturgie, möglich ist“ – denn dafür ist bekanntlich kein Antrag notwendig.
Liest man das Motu proprio ‘Summorum pontificum’ vom 7. Juli 2007, wird deutlich, daß für die Feier der Heiligen Messe im Alten Ritus keine bischöfliche Genehmigung notwendig ist.
Diese wird nur in den sogenannten Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz vom 1. Oktober 2007 gefordert.
Es ist leicht zu prognostizieren, wie das weitere Procedere in dem oben geschilderten Fall aussehen wird.
Wenn sich nicht alle Unterzeichner positiv zurückmelden, wird das Ordinariat behaupten, daß das Interesse geschwunden oder alles wahrscheinlich nur manipuliert worden sei etc.
Man kann den betroffenen Gläubigen nur raten, möglichst vollzählig und ebenfalls mit einem Formschreiben zu antworten, daß sie in Tat und Wahrheit die traditionelle Messe wünschen – genauer: wöchentlich, ganz genau: sonntagvormittags, – und zwar mit baldigem Beginn.
Mit anderen Worten: Der Antrag sollte mit einem höheren Tempo als bisher bearbeitet werden, damit der Wille von Papst Benedikt XVI. endlich umgesetzt wird.
Artikel 7 des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ sagt: Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, dem Wunsch der antragstellenden Gruppe zu entsprechen.
© Titelbild: traditionalcatholic.org.u
Mehr als acht Monate und einige Erinnerungsbriefe später erhielten alle Unterzeichner vor einigen Tagen ein Formschreiben, das vom 10. Juni 2008 datiert ist. Darin heißt es unter anderem:
„Da seit Ihrer Antragstellung schon einige Zeit vergangen ist [sic!] , wenden wir uns heute noch einmal mit folgenden Fragen an Sie:
1. Unterstützen Sie noch den Antrag?
2. Wünschen Sie die Feier der Heiligen Messe tatsächlich in der außerordentlichen Form des römischen Ritus, also nach dem Meßbuch von 1962, oder lediglich eine lateinische Meßfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sogenannten nachkonziliaren Liturgie, möglich ist?
3. Wünschen Sie persönlich eine regelmäßige Feier in der außerordentlichen Form oder besteht nur der Wunsch, hin und wieder in dieser Form die Heiligen Messe zu feiern (zum Beispiel monatlich)?“
Der Empfänger eines solchen Briefs reibt sich erstaunt die Augen: „Wünschen Sie tatsächlich …“
Halten die Verantwortlichen im Kölner Ordinariat traditionelle Katholiken für unzurechnungsfähig?
Wenn jemand in dieser Angelegenheit einen Antrag unterschreibt, ist er doch wohl tatsächlich der Meinung, daß er die Heilige Messe und die anderen Sakramente im Ritus von 1962 feiern möchte – und zwar in genau dieser Form.
Der Antrag gilt nicht „lediglich für eine lateinische Meßfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sogenannten nachkonziliaren Liturgie, möglich ist“ – denn dafür ist bekanntlich kein Antrag notwendig.
Liest man das Motu proprio ‘Summorum pontificum’ vom 7. Juli 2007, wird deutlich, daß für die Feier der Heiligen Messe im Alten Ritus keine bischöfliche Genehmigung notwendig ist.
Diese wird nur in den sogenannten Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz vom 1. Oktober 2007 gefordert.
Es ist leicht zu prognostizieren, wie das weitere Procedere in dem oben geschilderten Fall aussehen wird.
Wenn sich nicht alle Unterzeichner positiv zurückmelden, wird das Ordinariat behaupten, daß das Interesse geschwunden oder alles wahrscheinlich nur manipuliert worden sei etc.
Man kann den betroffenen Gläubigen nur raten, möglichst vollzählig und ebenfalls mit einem Formschreiben zu antworten, daß sie in Tat und Wahrheit die traditionelle Messe wünschen – genauer: wöchentlich, ganz genau: sonntagvormittags, – und zwar mit baldigem Beginn.
Mit anderen Worten: Der Antrag sollte mit einem höheren Tempo als bisher bearbeitet werden, damit der Wille von Papst Benedikt XVI. endlich umgesetzt wird.
Artikel 7 des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ sagt: Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, dem Wunsch der antragstellenden Gruppe zu entsprechen.
© Titelbild: traditionalcatholic.org.u
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Samstag, 21. Juni 2008 14:10
Bernd-Jupp: So kann man’s auch sehen
Halten die Verantwortlichen im Kölner Ordinariat traditionelle Katholiken für unzurechnungsfähig?
Einfache Antwort: JA
Wenn sich nicht alle Unterzeichner positiv zurückmelden, wird das Ordinariat behaupten, daß das Interesse geschwunden oder alles wahrscheinlich nur manipuliert worden sei etc.
Klare Antwort: Ist häufig genug passiert!!
Artikel 7 des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ sagt: Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, dem Wunsch der antragstellenden Gruppe zu entsprechen.
Zu empfehlende Antwort: Er wird nachdrücklich ersucht aber nicht verpflichtet!!
Einfache Antwort: JA
Wenn sich nicht alle Unterzeichner positiv zurückmelden, wird das Ordinariat behaupten, daß das Interesse geschwunden oder alles wahrscheinlich nur manipuliert worden sei etc.
Klare Antwort: Ist häufig genug passiert!!
Artikel 7 des Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ sagt: Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, dem Wunsch der antragstellenden Gruppe zu entsprechen.
Zu empfehlende Antwort: Er wird nachdrücklich ersucht aber nicht verpflichtet!!
Samstag, 21. Juni 2008 07:31
r.ruhrgebietler: @gotthard – Sie Dampfplauderer!
Warum wieder mal Ihre Hasstiraden gg. alles was Tradition hat? Demnach dürfte es auch keine Heimatvereine
geben, Schützenverein ohnehin nicht… da liegt die Vermutung nahe, daß Sie sich nicht dem Herrn jesus
Christus unterordnen wollen. Die NOM-Events nimmt eh keiner mehr ernst! Vielleicht noch das altgewordene
Mütterchen, das keinen Internetzugang hat und von V-II-Kleriker zugelullt wurde. Ihr Pre-V-II-Gesangbuch
hatte sie schon vor Jahre „für einen guten Zweck an die Mission gegeben“ und dafür ein schönes neues
von der „Gemeinde“ bekommen…
Hand auf’s Herz – Sie hassen alles, was glaubensmäßig vor dem V-II liegt.
Hand auf’s Herz – Sie hassen alles, was glaubensmäßig vor dem V-II liegt.
Freitag, 20. Juni 2008 09:22
iustus: @Gotthard
die Nachfrage nach der „alten Messe“ wächst ungeheuer. In der Großstadt Remscheid sind es unfassbare
33 Personen, die diese Liturgie einfordern…
bei der guten Vernetzung dieser Alt-Rituellen wird die Zahl wohl ausgereizt sein … wenn die Pfarrer alle Wünsche von Grüppchen in der Größenordnung von 33 Leutchen erfüllen sollten , hätten sie wahrlich viel zu tun…
Ich denke mal, kein Priester kann gezwungen werden , diese Liturgie zu feiern… bestimmt nicht für solche Mini-Grüppchen.
Unser Pfarrer hat Werktag für Werktag weit weniger Mitfeiernde in seinen Kirchen – alles NOM.
bei der guten Vernetzung dieser Alt-Rituellen wird die Zahl wohl ausgereizt sein … wenn die Pfarrer alle Wünsche von Grüppchen in der Größenordnung von 33 Leutchen erfüllen sollten , hätten sie wahrlich viel zu tun…
Ich denke mal, kein Priester kann gezwungen werden , diese Liturgie zu feiern… bestimmt nicht für solche Mini-Grüppchen.
Unser Pfarrer hat Werktag für Werktag weit weniger Mitfeiernde in seinen Kirchen – alles NOM.
Freitag, 20. Juni 2008 08:34
LandorganistII: @möchte-gern
Ja, klar, Herr Lingen wäre über 33 Anhänger sicher sehr erfreut. Nur passen die leider nicht in sein Wohnzimmer.
Freitag, 20. Juni 2008 00:47
Alexander von Eich: Sehr geehrte Freimaurerin,
wenn’s nicht „wenns“. Oder ist das nun nach der Rechtschreibreform doch möglich? Ich bin immer sehr begierig mein Wissen -und sei es nur um Nuancen- etwas zum Idelazustand hin zu nivellieren, denn wir sollen ja so vollkommen werden wie der Vater im Himmel, jedenfalls dem Willen nach, auch wenn es eine abscheuliche Lästerung wäre, so etwas für möglich zu halten.
Freitag, 20. Juni 2008 00:39
clarissa colonia: Cara massona,
die Stiftung gibt es sicher, allein mir fehlt der Glaube, daß diese etwas ausrichten könnte.
Nun, nicht unkundige Lateinbefürworter, oder atheologische Kirchenlehrenlehrer ärgern mich wirklich, sondern Menschen, die sich Urteile in einer Sprache anmaßen, die beweist, daß sie kaum die intellektuelle Größe ihrer eigenen Schuhe erreichen. Wie weit wird es wohl mit dem Gehalt solcher „Urteile“ her sein, wenn schon deren Sprache beweist, daß die Damen und Herren (unfehlbaren) Richter dem Urteilsgegenstand intellektuell gar nicht gewachsen sind?
Nun, nicht unkundige Lateinbefürworter, oder atheologische Kirchenlehrenlehrer ärgern mich wirklich, sondern Menschen, die sich Urteile in einer Sprache anmaßen, die beweist, daß sie kaum die intellektuelle Größe ihrer eigenen Schuhe erreichen. Wie weit wird es wohl mit dem Gehalt solcher „Urteile“ her sein, wenn schon deren Sprache beweist, daß die Damen und Herren (unfehlbaren) Richter dem Urteilsgegenstand intellektuell gar nicht gewachsen sind?
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