14:07:27 | Sonntag, 22. Juni 2008
Die Kirche hat schon lange davor gewarnt. Jetzt melden sich die Produkte dieser menschenverachtenden Prozedur.
(kreuz.net, Hamburg) Ende Mai berichtete das Boulevard-Magazin ‘Spiegel-Online’ von Stina (26).
Die junge
Frau fiel in eine Identitätskrise, als sie erfuhr, daß ihr Vater in Wahrheit ein anonymer Samenspender
war.
Jetzt zieht Stina vor Gericht, um den Mann kennenzulernen, dem sie ihr Leben verdankt.
Daß sie
das Kind eines Samenspenders war, erfuhr Stina vor zwei Jahren von ihren Eltern.
„Es war, als würde
mir der Boden unter den Füßen weggezogen“ – erklärte Stina vor ‘Spiegel-Online’. Seither fühle sie
sich fremd im eigenen Körper.
Anfangs war sie verzweifelt. In der Universitäts-Bibliothek liefen ihr
unvermittelt Tränen über das Gesicht.
Noch heute steht sie oft vor dem Spiegel und fragt sich, ob das
Grübchen am Kinn oder die vollen Lippen wohl von ihm sind, und ob sie ihre Leidenschaft für Lakritz
oder ihr soziales Engagement den Genen des Samenspenders verdankt.
Stina ist das Produkt eines „technischen
Prozesses“ – wie sie es nennt.
Ärzte injizierten ihrer Mutter fremde Samen, weil der Ehemann nach einer
Hodenerkrankung unfruchtbar war.
Ihr leiblicher Vater war nach Angaben von ‘Spiegel-Online’ ein unbekannter
Mann, „der im Spätherbst 1979 in der Essener Frauenklinik in ein Plastikdöschen ejakulierte.“ Vermutlich
ein Medizinstudent.
Seit 1970 wurden in Deutschland rund 100.000 Kinder mit Hilfe einer Samenspende gezeugt.
Weil Eltern, Arzt und Spender lieber schweigen, werden etwa neunzig Prozent der Kinder von ihrer Herkunft
nie erfahren.
Die aufgeklärten Kinder wollen den Samenspender erfahrungsgemäß unbedingt kennenlernen.
Sie wollen wissen, was sie von ihrem Vater geerbt haben und woher sie kommen.
Stina hat sich bei der
Universitätsklinik in Essen informiert. Doch man ließ ihr ausrichten, daß die Unterlagen nach zehn
Jahren ordnungsgemäß vernichtet wurden.
Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus
dem Jahr 1989 hat sie allerdings ein Recht, ihren Vater in Erfahrung zu bringen.
Sie könnte sogar die
Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten und statt dessen die des Samenspenders feststellen lassen.
Der wäre damit sogar unterhaltspflichtig, und sie könnte ihn beerben.
Sind die Unterlagen vernichtet –
wie in ihrem Fall – müßte der künstliche Besamer einspringen und Auskunft geben.
Studien über Adoptivkinder
haben gezeigt, wie wichtig die Kenntnis des eigenen Ursprungs für die Entwicklung des Menschen ist.
In der Schweiz und in England ist deshalb die anonyme Samenspende verboten.
Rechtssicherheit haben die
Spender in Deutschland keine.
Das gibt Probleme, Zuchtmänner für die menschenverachtende Prozedur der
künstlichen Besamung zu finden:
„Wer will denn Samen spenden, wenn ihm Unterhaltszahlungen drohen?“ –
fragt ‘Spiegel-Online’.
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#15
methusalix † 00:13:09 | Mittwoch, 25. Juni 2008
#14
Gotthard 20:46:05 | Dienstag, 24. Juni 2008
#13
methusalix † 20:20:30 | Dienstag, 24. Juni 2008
#12
obelix † 20:17:21 | Dienstag, 24. Juni 2008
#11
methusalix † 19:45:07 | Dienstag, 24. Juni 2008
#10
Regina 1961 13:14:56 | Montag, 23. Juni 2008
#8
pneumat 18:10:57 | Sonntag, 22. Juni 2008
#6
Genoveva 17:13:38 | Sonntag, 22. Juni 2008
#5
Lutheraner 16:03:42 | Sonntag, 22. Juni 2008
#2
Kurt K. 15:13:50 | Sonntag, 22. Juni 2008
#1
Navon 14:31:23 | Sonntag, 22. Juni 2008