14:37:29 | Dienstag, 24. Juni 2008
Die Kirche hat sich auf dem Zweiten Vatikanum so nett auf Ungläubige und Gottlose hin geöffnet. Doch die bischöfliche Sympathieoffensive stößt auf keine Gegenliebe – im Gegenteil.

„Religion ist dumm, mörderschisch, bigott und sexistische Scheiße.“
© Russel Higgs, CC(kreuz.net) Sieben deutsche Hochschullehrer klagen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach in
Mittelfranken gegen die Verfassungswidrigkeit der bayerischen Konkordatslehrstühle.
Die Konkordatslehrstühle
sind eine Sondereinrichtung einiger Fakultäten an sieben bayerischen Universitäten. Diese Posten können
nur mit Zustimmung des zuständigen Bischofs besetzt werden.
Die Klage der Hochschullehrer richtet sich
gegen die Verquickung von Wissenschaft und Religion.
Die Kläger stellten am 2. Juni 2008 einen Antrag
auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das derzeit laufende Berufungsverfahren für den Konkordatslehrstuhl
für praktische Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Die Kläger des Verfahrens sind Professoren,
Privatdozenten und Doktoren der Philosophie.
Zur Gruppe gehören die beiden Saarbrücker Philosophen
Ulla Wessels (43) und Christoph Fehige (45), die auch gemeinsam publiziert haben.
Ein weiterer Unterzeichner
ist Franz Josef Wetz (50) aus Gießen. Er ist ein ehemaliger Stipendiant des katholischen Cusanuswerkes
und fungiert heute als Mitglied des sogenannten wissenschaftlichen Beirates der
antikirchlichen und antisemitischen
‘Giordano Bruno Stiftung’.
Unterzeichner ist auch Alexander von Pechmann (39) aus München, der in der
Vergangenheit im sogenannten Münchner Freidenkerzentrum aufgetreten ist, sowie das Rotarier-Mitglied
Thomas Mohrs (47) aus Passau.
Zu den Klägern gehört auch der Autor eines berüchtigten antireligiösen
Kinder- Verführungsbuches, Michael Schmidt-Salomon aus Butzweiler, und Edgar Dahl aus Wettenberg, der
in der Vergangenheit die Werke des atheistischen Fundamentalisten
Richard Dawkins verherrlicht hat.
Die
Klage wird von der Münchner Rechtsanwältin Bettina Weber vertreten.
Der Antrag wurde gestellt, weil
sich die zumeist gottlosen Kläger durch die Konkordatsbindung des Erlanger Lehrstuhls in ihrem verfassungsmäßigen
Recht gehindert sehen, auf den Lehrstuhl berufen zu werden.
Sie sind, trotz angeblich fachlicher Befähigung
und Qualifikation, von vornherein von der Bewerbung ausgeschlossen, da sie nicht der katholischen Glaubensgemeinschaft
angehören oder davon abgefallen sind.
Eine angebliche Bevorzugung von Personen aufgrund ihres religiösen
Bekenntnisses bei der Besetzung öffentlicher Ämter stellt nach Auffassung der Antragsteller einen Verstoß
gegen die bayerische Verfassung, gegen das deutsche Grundgesetz sowie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
dar.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung hat zum Ziel, das laufende Berufungsverfahren bis zur gerichtlichen
Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Konkordatslehrstühle zu stoppen.
Die Klage wird bisher per Beschluß
von der bayrischen ‘Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft’ – der die Rechtsanwältin der Klägerpartei
angehört – sowie der scharf antichristlichen Vereine ‘Humanistische Union’ und ‘Giordano-Bruno-Stiftung’
unterstützt.
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wunderkind3 13:07:23 | Donnerstag, 26. Juni 2008
#15
JMX 22:16:36 | Dienstag, 24. Juni 2008
#14
Brandenburgis 22:04:13 | Dienstag, 24. Juni 2008
#13
JMX 21:24:00 | Dienstag, 24. Juni 2008
#12
Brandenburgis 20:30:36 | Dienstag, 24. Juni 2008
#11
Peter-Pan 20:18:36 | Dienstag, 24. Juni 2008
#10
Brandenburgis 20:06:18 | Dienstag, 24. Juni 2008
#9
Everest 19:47:53 | Dienstag, 24. Juni 2008
#8
Gallowglas 19:26:38 | Dienstag, 24. Juni 2008
#7
Alexander von Eich 17:52:40 | Dienstag, 24. Juni 2008
#6
Pünktchen 17:11:41 | Dienstag, 24. Juni 2008
#5
Navon 16:44:32 | Dienstag, 24. Juni 2008
#4
petrusbinsfeldus 16:24:09 | Dienstag, 24. Juni 2008
#3
Gotthard 15:15:51 | Dienstag, 24. Juni 2008
#2
pneumat 15:07:34 | Dienstag, 24. Juni 2008
#1
Guiseppe 14:45:05 | Dienstag, 24. Juni 2008