Alles nur ein Mißverständnis?
Der Fall des Gründers der Legionäre Christi zeigt ebenso wie der Sex-Skandal in Sankt Pölten: Papst und Bischöfe werden sich angewöhnen müssen, so zu sprechen, daß nicht jeder ihre Worte so ausdeuten kann, wie es ihm gerade paßt.
(kreuz.net) Dr. Gabriele Waste ist Philologin, Theologin und „sub auspiciis“ – mit Unterstützung des
österreichischen Staatspräsidenten – promovierte Philosophin.
Sie arbeitete früher an der römischen Kurie und lebt heute in Klagenfurt.
In der Vergangenheit setzte sie sich energisch für den ehemaligen Regens des Priesterseminars Sankt Pölten, Prälat Ulrich Küchl, und seinen Stellvertreter, Hw. Wolfgang Rothe, ein.
In der Amtszeit der beiden Geistlichen ereigneten sich im Priesterseminar Sankt Pölten massive Sexskandale, die zum Rücktritt der beiden Priester – und schließlich auch des Diözesanbischofs, Mons. Kurt Krenn – führten.
Am 5. März 2008 erließ die Kleruskongregation ein Dekret, mit dem die inzwischen fast vier Jahre schwelende Causa St. Pölten ihren endgültigen kirchenrechtlichen Abschluß fand.
Frau Dr. Waste, Ende April haben Sie erklärt, daß Prälat Küchl und Hw. Rothe nicht suspendiert seien. Stehen Sie noch zu dieser Aussage?
Selbstverständlich! Das gilt um so mehr, als inzwischen sogar gerichtlich festgestellt wurde, daß es die behaupteten Mißstände im St. Pöltenerseminar – zumindest was die beiden Priester betrifft – gar nicht gegeben hat.
Warum sind die beiden angeblich unbescholtenen Priester – einer von ihnen im besten Alter – dann nicht in Amt und Würde?
Beide haben weder das Priesteramt noch ihre Menschenwürde verloren, sondern sind Opfer einer kirchenpolitischen Intrige geworden.
Was hat das von ihnen genannte Gericht genau festgestellt?
In einem rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Wien kürzlich verboten, vermeintlich kompromittierende Fotos von Prälat Küchl zu veröffentlichen, wenn damit die Behauptung homosexuellen Fehlverhaltens verbunden wird. Alle früheren Gerichtsurteile in dieser Sache wurden aufgehoben, da die Prälat Küchl zur Last gelegten Verfehlungen nach Auffassung des Gerichts jeder nachvollziehbaren Begründung entbehren.
Homosexuelle Handlungen sind in Österreich kein Delikt. Warum sollte sich ein Gericht darüber äußern? Bei dem Urteil ging es um den Schutz der Privatsphäre des Prälaten, nicht um eine Feststellung von sexuellen Verhaltensweisen.
Irrtum, hier ging es um den Tatbestand der üblen Nachrede. Prälat Küchl war auch nicht der Angeklagte, sondern der Ankläger. Homosexualität ist in Österreich zwar kein Delikt mehr, doch gilt der Vorwurf, jemand sei homosexuell, nach staatlichem Recht nach wie vor als ehrenrührig. Wer so etwas wahrheitswidrig behauptet, macht sich strafbar. Prälat Küchl hatte geklagt, weil er sich durch den Vorwurf der Homosexualität in seiner Ehre verletzt sah. Und er bekam recht! Das Gericht hat sowohl den Schwindel mit dem angeblichen Beweisphoto als auch die falschen Zeugenaussagen durchschaut.
Können Sie die Passagen des Urteils zitieren, wo der „Schwindel mit dem angeblichen Beweisphoto“ durchschaut wird?
„Die beklagten Parteien (= das Nachrichtenmagazin Profil und deren Redakteur Emil Bobi) sind schuldig, es ab sofort bei Exekution zu unterlassen, Lichtbilder des Klägers zu verbreiten, wenn damit dessen berechtigte Interessen dadurch verletzt werden, daß ihm im Zusammenhang mit den Lichtbildern homosexuelle Übergriffe gegenüber Priesterseminaristen, insbesondere unter Mißbrauch von Autoritätsverhältnissen und/oder Sexspiele mit Seminaristen und/oder sexuell-perverse Situationen vorgeworfen oder sinngleiche Vorwürfe erhoben werden“, da „das Erstgericht (bei seiner rechtlichen Beurteilung) von einer erwiesenen Homosexualität des Klägers ausgegangen sei, ohne eine solche Beweiswürdigung nachvollziehbar zu begründen“.
Ein zur Keuschheit verpflichteter Priester, dem homosexuelles Verhalten vorgehalten wird, ist in seiner Ehre verletzt. Das war für den Richterspruch entscheidend – nicht die Tatsache, ob der Betreffende sich in seinem Privatleben mit solchen Dingen abgibt. Darüber darf ein Gericht in Österreich nicht befinden.
Entscheidend war die Frage, was wahr ist: wären die Vorwürfe wahr gewesen, hätten sie aus berechtigtem Interesse der Öffentlichkeit veröffentlicht werden dürfen. An unwahren Vorwürfen aber gibt es kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit.
Was hat das Gericht zu den kompromittierenden Photos, auf denen der Prälat zu sehen war, gesagt?
Das Gericht hat diese Photos nicht als ausreichenden Beweis für die in der Presse damit verbundenen Behauptungen gewertet. Photos vermitteln oft einen irreführenden Eindruck, weil sie eine dreidimensionale Wirklichkeit zweidimensional wiedergeben.
Das mag im Einzelfall stimmen. Doch im Fall der beiden Geistlichen gab es mehrere kompromittierende Photos.
Mehrere Irrtümer ergeben zusammengenommen noch keine Wahrheit.
Die Tatsache bleibt, daß zum Beispiel Prälat Küchl auf einem im Juni 2004 veröffentlichten Photo um den Hals eines Seminaristen hängt und seine Hand vor dessen Schritt hält.
Sie hätten richtig formulieren müssen: Es sah auf den Photos so aus, als ob Prälat Küchl etwas Unmoralisches getan hätte. Dieses Schicksal teilt er zum Beispiel mit Papst Benedikt XVI., von dem vor einiger Zeit ein Photo verbreitet wurde, das ihn scheinbar beim Zungenkuß mit dem orthodoxen Patriarchen Bartholomaios zeigt. Die süffisanten Kommentare dazu in manchen Medien möchte ich hier nicht wiederholen. Tatsächlich hatte der Heilige Vater bei seinem Besuch in der Türkei den Patriarchen mit einem Bruderkuß begrüßt. Aus einer ungünstigen Perspektive heraus aufgenommen sah das so aus, als ob sich die beiden Kirchenfürsten auf den Mund küssen würden. Kompromittierende Photos dieser Art gibt es auch von vielen anderen Personen, zum Beispiel Politikern und Sportlern.
Uns ist dieser Skandal entgangen. Sind das genannte Papst-Photo oder andere von Ihnen genannte Photos noch greifbar?
Es gab keinen Skandal – genausowenig wie in St. Pölten. Ich hoffe sehr, daß solch mißverständliche Photos in Zukunft nicht mehr mit süffisanten Bemerkungen versehen und in kirchenfeindlicher Absicht veröffentlicht werden dürfen bzw. aus der Öffentlichkeit verschwinden.
Gibt es das von Ihnen erwähnte Papst-Photo irgendwo zu sehen?
In den Archiven der Zeitungsredaktionen mit Sicherheit.
Prälat Küchl hat sich auch im Gefolge der römischen Entscheidung der Suspension unterworfen.
Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn eine Suspension rechtskräftig verhängt worden wäre, wäre das aber auch gar nicht notwendig.
Es gibt ein Dekret des Bischofs von Sankt Pölten, das die Suspension ausspricht und jetzt von Rom bestätigt wurde. Genügt das nicht?
Es gibt kein solches Dekret.
Und der ehemalige Subregens, Hw. Wolfgang Rothe?
Was Hw. Rothe betrifft, ist dessen Unschuld durch das photogrammetrische Gutachten eines gerichtlich zertifizierten und beeideten Sachverständigen ohnehin längst erwiesen. Statt eines Sexskandals gab es in St. Pölten lediglich einen Kirchen-, Medien- und Justizskandal.
Dieses Gutachten hat wenige überzeugt. Gab es ein Gegengutachten?
Unbelehrbare wird es immer geben. Nicht wenige haben so viel Freude daran, sich an den angeblichen Verfehlungen anderer zu ergötzen, daß sie sich eines Besseren gar nicht belehren lassen wollen. Denn dann müßten sie ja zugeben, sich geirrt zu haben und stünden auf einmal nicht mehr als die scheinbar Besseren da.
Abgesehen davon empfinde ich es als arrogant, das Gutachten eines renommierten Wissenschaftlers einfach beiseite zu schieben. Professor Peter Waldhäusl, der Verfasser des Gutachtens, gilt als der österreichische Nestor seines Faches und ist in wissenschaftlichen Kreisen weltbekannt. Außerdem hat noch ein zweiter Professor an dem Gutachten mitgearbeitet.
Von einem Gegengutachten ist mir nichts bekannt.
Sie haben eine Presseerklärung der Diözese St. Pölten vom 3. April kritisiert.
Ja. In einer Presseerklärung der Diözese St. Pölten vom 3. April hatte es geheißen, daß die Kleruskongregation die Rekurse von Prälat Ulrich Küchl und Hw. Wolfgang Rothe, den früheren St. Pöltener Seminarleitern, „zurückgewiesen“ habe. Tatsächlich wurden die Rekurse der früheren St. Pöltener Seminarleiter nicht „zurückgewiesen“, sondern, wie es im Dekret wörtlich heißt, „nicht angenommen“.
Ist das keine Haarspalterei?
Die Römische Kurie arbeitet normalerweise sehr sorgfältig und schreibt nicht etwas anderes, als sie meint. Wenn sie die Rekurse hätte zurückweisen wollen, dann hätte sie das auch geschrieben. Schließlich gehört die Zurückweisung von Rekursen, zum Beispiel wenn sie unbegründet sind, zu den alltäglichen Aufgaben der Kurie.
Für eine einfache Zurückweisung hätte es im übrigen auch keiner päpstlichen Approbation bedurft. Gerade die päpstliche Approbation beweist, daß im Fall St. Pölten eine ganz besondere und so im Kirchenrecht nicht vorgesehene Entscheidung getroffen wurde, nämlich der Verzicht auf eine Entscheidung in der Sache um des lieben Friedens willen.
Ihre Darlegung widerspricht dem Wortlaut des römischen Dekretes: „Die vom Bischof gegenüber den hochwürdigen Herren Küchl und Rothe bis dato getroffenen Verfügungen, die mit der Umsetzung der Ergebnisse der Apostolischen Visitation eng verbunden sind, werden endgültig bestätigt.“ Es gibt sehr wohl eine Entscheidung in der Sache, nämlich jene des Bischofs von Sankt Pölten.
Bischof Klaus Küng hat in einer Presseerklärung vom 6. Dezember 2004 ausdrücklich festgestellt, daß aufgrund der Ergebnisse der Apostolischen Visitation, die damals bereits abgeschlossen war, seinerseits keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld der beiden Priester getroffen werden kann. Wenn diese und die anderen damals getroffenen Verfügungen nun rechtskräftig sind, gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das stimmt nicht: Der Bischof hat die beiden Priester per Dekret suspendiert. Die zwei Priester haben gegen ein bischöfliches Strafdekret und gegen Besserungsmaßnahmen rekurriert. Ihr Rekurs wurde nicht angenommen und die Strafmaßnahmen bestätigt. Auch das Begleitschreiben der Kleruskongregation, das an jeden der beiden Priester gerichtet wurde, spricht von einer „legitim auferlegten Besserungsstrafe“. Man bestraft keine Unschuldigen.
Im römischen Dekret, das mir im Wortlaut vorliegt, ist weder von Schuldfeststellung noch von Strafe, geschweige denn von Suspension die Rede.
Gesetzt der Fall, es hat keine Bestrafung der beiden Priester gegeben: Wogegen haben die zwei dann in Rom rekurriert?
Der Bischof von St. Pölten hat die beiden Priester im Widerspruch zur Unschuldsvermutung mit einer ganzen Reihe „pastoraler“ Maßnahmen überzogen und kaltzustellen versucht. Gegen diese Maßnahmen haben sie sich mit kirchenrechtlichen Mitteln zur Wehr gesetzt.
Sie kritisieren ferner auch die Stellungnahme des St. Pöltner Bischofssekretärs.
Ich kritisiere seine Behauptung, daß es dasselbe sei, einen Rekurs zurückzuweisen und ihn gar nicht erst anzunehmen. Damit tut er so, als würde man in Rom nicht wissen, was man will. Noch einmal: Einen Rekurs gar nicht erst anzunehmen ist etwas anderes, als ihn zurückzuweisen.
Der bischöfliche Sekretär hat festgestellt, daß Prälat Küchl und Hw. Rothe suspendiert sind. Hat er gelogen?
Nur, wenn er wider besseres Wissen gehandelt hätte. Das aber will ich ihm nicht unterstellen, denn für mich gilt – im Unterschied zu manch anderen Zeitgenossen – grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Aber vielleicht sollte das durch eine Apostolische Visitation geklärt werden.
Der Bischof von Sankt Pölten hat die beiden Priester im Gefolge des Skandals im örtlichen Priesterseminar suspendiert. Der Papst hat diese Strafmaßnahme „endgültig bestätigt“. Der Bischofssekretär hat die Suspendierung öffentlich bekräftigt. Die beiden Priester leben im Zustand der Suspension. Ist es nicht sinnlos, Fakten in Frage zu stellen?
Der Bischof hat verschiedene Maßnahmen verhängt, die jetzt um des lieben Friedens willen endgültig bestätigt wurden. Da es sich nicht um Strafmaßnahen, sondern nur um Maßnahmen oder Verfügungen handelt, entbehrt die Behauptung der Suspension jeder Grundlage. Es ist niemals sinnlos, für Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten, auch wenn man manchmal kein Gehör findet.
Noch einmal: Die Kleruskongregation spricht von einer „legitim auferlegten Besserungsstrafe“?
Entscheidend ist das vom Papst bestätigte Dekret der Kleruskongregation, in dem von einer Besserungsstrafe keine Rede ist. Sollte irgend jemand etwas anderes behaupten – und wäre er auch Bischof oder Kardinal – hätte er die päpstliche Entscheidung entweder nicht verstanden oder mißachtet.
Sie arbeitete früher an der römischen Kurie und lebt heute in Klagenfurt.
In der Vergangenheit setzte sie sich energisch für den ehemaligen Regens des Priesterseminars Sankt Pölten, Prälat Ulrich Küchl, und seinen Stellvertreter, Hw. Wolfgang Rothe, ein.
In der Amtszeit der beiden Geistlichen ereigneten sich im Priesterseminar Sankt Pölten massive Sexskandale, die zum Rücktritt der beiden Priester – und schließlich auch des Diözesanbischofs, Mons. Kurt Krenn – führten.
Am 5. März 2008 erließ die Kleruskongregation ein Dekret, mit dem die inzwischen fast vier Jahre schwelende Causa St. Pölten ihren endgültigen kirchenrechtlichen Abschluß fand.
Frau Dr. Waste, Ende April haben Sie erklärt, daß Prälat Küchl und Hw. Rothe nicht suspendiert seien. Stehen Sie noch zu dieser Aussage?
Selbstverständlich! Das gilt um so mehr, als inzwischen sogar gerichtlich festgestellt wurde, daß es die behaupteten Mißstände im St. Pöltenerseminar – zumindest was die beiden Priester betrifft – gar nicht gegeben hat.
Warum sind die beiden angeblich unbescholtenen Priester – einer von ihnen im besten Alter – dann nicht in Amt und Würde?
Beide haben weder das Priesteramt noch ihre Menschenwürde verloren, sondern sind Opfer einer kirchenpolitischen Intrige geworden.
Was hat das von ihnen genannte Gericht genau festgestellt?
In einem rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Wien kürzlich verboten, vermeintlich kompromittierende Fotos von Prälat Küchl zu veröffentlichen, wenn damit die Behauptung homosexuellen Fehlverhaltens verbunden wird. Alle früheren Gerichtsurteile in dieser Sache wurden aufgehoben, da die Prälat Küchl zur Last gelegten Verfehlungen nach Auffassung des Gerichts jeder nachvollziehbaren Begründung entbehren.
Homosexuelle Handlungen sind in Österreich kein Delikt. Warum sollte sich ein Gericht darüber äußern? Bei dem Urteil ging es um den Schutz der Privatsphäre des Prälaten, nicht um eine Feststellung von sexuellen Verhaltensweisen.
Irrtum, hier ging es um den Tatbestand der üblen Nachrede. Prälat Küchl war auch nicht der Angeklagte, sondern der Ankläger. Homosexualität ist in Österreich zwar kein Delikt mehr, doch gilt der Vorwurf, jemand sei homosexuell, nach staatlichem Recht nach wie vor als ehrenrührig. Wer so etwas wahrheitswidrig behauptet, macht sich strafbar. Prälat Küchl hatte geklagt, weil er sich durch den Vorwurf der Homosexualität in seiner Ehre verletzt sah. Und er bekam recht! Das Gericht hat sowohl den Schwindel mit dem angeblichen Beweisphoto als auch die falschen Zeugenaussagen durchschaut.
Können Sie die Passagen des Urteils zitieren, wo der „Schwindel mit dem angeblichen Beweisphoto“ durchschaut wird?
„Die beklagten Parteien (= das Nachrichtenmagazin Profil und deren Redakteur Emil Bobi) sind schuldig, es ab sofort bei Exekution zu unterlassen, Lichtbilder des Klägers zu verbreiten, wenn damit dessen berechtigte Interessen dadurch verletzt werden, daß ihm im Zusammenhang mit den Lichtbildern homosexuelle Übergriffe gegenüber Priesterseminaristen, insbesondere unter Mißbrauch von Autoritätsverhältnissen und/oder Sexspiele mit Seminaristen und/oder sexuell-perverse Situationen vorgeworfen oder sinngleiche Vorwürfe erhoben werden“, da „das Erstgericht (bei seiner rechtlichen Beurteilung) von einer erwiesenen Homosexualität des Klägers ausgegangen sei, ohne eine solche Beweiswürdigung nachvollziehbar zu begründen“.
Ein zur Keuschheit verpflichteter Priester, dem homosexuelles Verhalten vorgehalten wird, ist in seiner Ehre verletzt. Das war für den Richterspruch entscheidend – nicht die Tatsache, ob der Betreffende sich in seinem Privatleben mit solchen Dingen abgibt. Darüber darf ein Gericht in Österreich nicht befinden.
Entscheidend war die Frage, was wahr ist: wären die Vorwürfe wahr gewesen, hätten sie aus berechtigtem Interesse der Öffentlichkeit veröffentlicht werden dürfen. An unwahren Vorwürfen aber gibt es kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit.
Was hat das Gericht zu den kompromittierenden Photos, auf denen der Prälat zu sehen war, gesagt?
Das Gericht hat diese Photos nicht als ausreichenden Beweis für die in der Presse damit verbundenen Behauptungen gewertet. Photos vermitteln oft einen irreführenden Eindruck, weil sie eine dreidimensionale Wirklichkeit zweidimensional wiedergeben.
Das mag im Einzelfall stimmen. Doch im Fall der beiden Geistlichen gab es mehrere kompromittierende Photos.
Mehrere Irrtümer ergeben zusammengenommen noch keine Wahrheit.
Die Tatsache bleibt, daß zum Beispiel Prälat Küchl auf einem im Juni 2004 veröffentlichten Photo um den Hals eines Seminaristen hängt und seine Hand vor dessen Schritt hält.
Sie hätten richtig formulieren müssen: Es sah auf den Photos so aus, als ob Prälat Küchl etwas Unmoralisches getan hätte. Dieses Schicksal teilt er zum Beispiel mit Papst Benedikt XVI., von dem vor einiger Zeit ein Photo verbreitet wurde, das ihn scheinbar beim Zungenkuß mit dem orthodoxen Patriarchen Bartholomaios zeigt. Die süffisanten Kommentare dazu in manchen Medien möchte ich hier nicht wiederholen. Tatsächlich hatte der Heilige Vater bei seinem Besuch in der Türkei den Patriarchen mit einem Bruderkuß begrüßt. Aus einer ungünstigen Perspektive heraus aufgenommen sah das so aus, als ob sich die beiden Kirchenfürsten auf den Mund küssen würden. Kompromittierende Photos dieser Art gibt es auch von vielen anderen Personen, zum Beispiel Politikern und Sportlern.
Uns ist dieser Skandal entgangen. Sind das genannte Papst-Photo oder andere von Ihnen genannte Photos noch greifbar?
Es gab keinen Skandal – genausowenig wie in St. Pölten. Ich hoffe sehr, daß solch mißverständliche Photos in Zukunft nicht mehr mit süffisanten Bemerkungen versehen und in kirchenfeindlicher Absicht veröffentlicht werden dürfen bzw. aus der Öffentlichkeit verschwinden.
Gibt es das von Ihnen erwähnte Papst-Photo irgendwo zu sehen?
In den Archiven der Zeitungsredaktionen mit Sicherheit.
Prälat Küchl hat sich auch im Gefolge der römischen Entscheidung der Suspension unterworfen.
Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn eine Suspension rechtskräftig verhängt worden wäre, wäre das aber auch gar nicht notwendig.
Es gibt ein Dekret des Bischofs von Sankt Pölten, das die Suspension ausspricht und jetzt von Rom bestätigt wurde. Genügt das nicht?
Es gibt kein solches Dekret.
Und der ehemalige Subregens, Hw. Wolfgang Rothe?
Was Hw. Rothe betrifft, ist dessen Unschuld durch das photogrammetrische Gutachten eines gerichtlich zertifizierten und beeideten Sachverständigen ohnehin längst erwiesen. Statt eines Sexskandals gab es in St. Pölten lediglich einen Kirchen-, Medien- und Justizskandal.
Dieses Gutachten hat wenige überzeugt. Gab es ein Gegengutachten?
Unbelehrbare wird es immer geben. Nicht wenige haben so viel Freude daran, sich an den angeblichen Verfehlungen anderer zu ergötzen, daß sie sich eines Besseren gar nicht belehren lassen wollen. Denn dann müßten sie ja zugeben, sich geirrt zu haben und stünden auf einmal nicht mehr als die scheinbar Besseren da.
Abgesehen davon empfinde ich es als arrogant, das Gutachten eines renommierten Wissenschaftlers einfach beiseite zu schieben. Professor Peter Waldhäusl, der Verfasser des Gutachtens, gilt als der österreichische Nestor seines Faches und ist in wissenschaftlichen Kreisen weltbekannt. Außerdem hat noch ein zweiter Professor an dem Gutachten mitgearbeitet.
Von einem Gegengutachten ist mir nichts bekannt.
Sie haben eine Presseerklärung der Diözese St. Pölten vom 3. April kritisiert.
Ja. In einer Presseerklärung der Diözese St. Pölten vom 3. April hatte es geheißen, daß die Kleruskongregation die Rekurse von Prälat Ulrich Küchl und Hw. Wolfgang Rothe, den früheren St. Pöltener Seminarleitern, „zurückgewiesen“ habe. Tatsächlich wurden die Rekurse der früheren St. Pöltener Seminarleiter nicht „zurückgewiesen“, sondern, wie es im Dekret wörtlich heißt, „nicht angenommen“.
Ist das keine Haarspalterei?
Die Römische Kurie arbeitet normalerweise sehr sorgfältig und schreibt nicht etwas anderes, als sie meint. Wenn sie die Rekurse hätte zurückweisen wollen, dann hätte sie das auch geschrieben. Schließlich gehört die Zurückweisung von Rekursen, zum Beispiel wenn sie unbegründet sind, zu den alltäglichen Aufgaben der Kurie.
Für eine einfache Zurückweisung hätte es im übrigen auch keiner päpstlichen Approbation bedurft. Gerade die päpstliche Approbation beweist, daß im Fall St. Pölten eine ganz besondere und so im Kirchenrecht nicht vorgesehene Entscheidung getroffen wurde, nämlich der Verzicht auf eine Entscheidung in der Sache um des lieben Friedens willen.
Ihre Darlegung widerspricht dem Wortlaut des römischen Dekretes: „Die vom Bischof gegenüber den hochwürdigen Herren Küchl und Rothe bis dato getroffenen Verfügungen, die mit der Umsetzung der Ergebnisse der Apostolischen Visitation eng verbunden sind, werden endgültig bestätigt.“ Es gibt sehr wohl eine Entscheidung in der Sache, nämlich jene des Bischofs von Sankt Pölten.
Bischof Klaus Küng hat in einer Presseerklärung vom 6. Dezember 2004 ausdrücklich festgestellt, daß aufgrund der Ergebnisse der Apostolischen Visitation, die damals bereits abgeschlossen war, seinerseits keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld der beiden Priester getroffen werden kann. Wenn diese und die anderen damals getroffenen Verfügungen nun rechtskräftig sind, gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das stimmt nicht: Der Bischof hat die beiden Priester per Dekret suspendiert. Die zwei Priester haben gegen ein bischöfliches Strafdekret und gegen Besserungsmaßnahmen rekurriert. Ihr Rekurs wurde nicht angenommen und die Strafmaßnahmen bestätigt. Auch das Begleitschreiben der Kleruskongregation, das an jeden der beiden Priester gerichtet wurde, spricht von einer „legitim auferlegten Besserungsstrafe“. Man bestraft keine Unschuldigen.
Im römischen Dekret, das mir im Wortlaut vorliegt, ist weder von Schuldfeststellung noch von Strafe, geschweige denn von Suspension die Rede.
Gesetzt der Fall, es hat keine Bestrafung der beiden Priester gegeben: Wogegen haben die zwei dann in Rom rekurriert?
Der Bischof von St. Pölten hat die beiden Priester im Widerspruch zur Unschuldsvermutung mit einer ganzen Reihe „pastoraler“ Maßnahmen überzogen und kaltzustellen versucht. Gegen diese Maßnahmen haben sie sich mit kirchenrechtlichen Mitteln zur Wehr gesetzt.
Sie kritisieren ferner auch die Stellungnahme des St. Pöltner Bischofssekretärs.
Ich kritisiere seine Behauptung, daß es dasselbe sei, einen Rekurs zurückzuweisen und ihn gar nicht erst anzunehmen. Damit tut er so, als würde man in Rom nicht wissen, was man will. Noch einmal: Einen Rekurs gar nicht erst anzunehmen ist etwas anderes, als ihn zurückzuweisen.
Der bischöfliche Sekretär hat festgestellt, daß Prälat Küchl und Hw. Rothe suspendiert sind. Hat er gelogen?
Nur, wenn er wider besseres Wissen gehandelt hätte. Das aber will ich ihm nicht unterstellen, denn für mich gilt – im Unterschied zu manch anderen Zeitgenossen – grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Aber vielleicht sollte das durch eine Apostolische Visitation geklärt werden.
Der Bischof von Sankt Pölten hat die beiden Priester im Gefolge des Skandals im örtlichen Priesterseminar suspendiert. Der Papst hat diese Strafmaßnahme „endgültig bestätigt“. Der Bischofssekretär hat die Suspendierung öffentlich bekräftigt. Die beiden Priester leben im Zustand der Suspension. Ist es nicht sinnlos, Fakten in Frage zu stellen?
Der Bischof hat verschiedene Maßnahmen verhängt, die jetzt um des lieben Friedens willen endgültig bestätigt wurden. Da es sich nicht um Strafmaßnahen, sondern nur um Maßnahmen oder Verfügungen handelt, entbehrt die Behauptung der Suspension jeder Grundlage. Es ist niemals sinnlos, für Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten, auch wenn man manchmal kein Gehör findet.
Noch einmal: Die Kleruskongregation spricht von einer „legitim auferlegten Besserungsstrafe“?
Entscheidend ist das vom Papst bestätigte Dekret der Kleruskongregation, in dem von einer Besserungsstrafe keine Rede ist. Sollte irgend jemand etwas anderes behaupten – und wäre er auch Bischof oder Kardinal – hätte er die päpstliche Entscheidung entweder nicht verstanden oder mißachtet.
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Donnerstag, 3. Juli 2008 19:31
muntu: JPI versucht seit Jahren
mit Verlinkungen seine Thesen zu unterstreichen. Alles umsonsten – jeder merkt, dass hier was faul ist…das neue Buch zeigt wenigstens wie’s wirklich war und wer dahinter steht. Dr. Küng wird seine Hausapotheke sicherlich schon mit Tametsa aufgefüllt haben…der Sommer wird heiß…
Donnerstag, 3. Juli 2008 12:22
Hugo: johannes paul will ablenken
Gerade Sie müssen logischerweise eine Hetzkampagne gegen „Unschuldige“ führen, nachdem Sie ja Homo Pornos
im PC gesichtet haben. Haben selbe ihnen gut getan, was war denn da so nett drauf? Warum haben Sie das
getan? Was sind Sie für ein Mensch? Oder ist es am Ende gar eine Verwechslung?
Fragen über Fragen tun sich da auf. Die Antwort soll sich jeder Leser selber geben, damit ist die endgültige Glaubwürdigkeit klar.
Fragen über Fragen tun sich da auf. Die Antwort soll sich jeder Leser selber geben, damit ist die endgültige Glaubwürdigkeit klar.
Mittwoch, 2. Juli 2008 22:18
Johannes Paul I.: Wenig überraschendes und einseitiges Hetze-Buch
Herr „Hugo“, hat Ihnen die Hitze nicht gut getan? Sie reden bei dem von Wolfgang-Rothe-Fanatiker Reinhard
Dörner herausgegebenen Hetze-Büchlein vom „Buch der Bücher“? Wenn Ihre Wortmeldungen den Geist widerspiegeln,
dem sich dieses Buch verpflichtet fühlt, so dient es leider nicht der Erhellung im abgeschlossenen Fall
der zu vollem Recht vom Papst her bestätigt-suspendierten Priester Küchl und Rothe. Und tatsächlich
liest man bei Dörner selbst diese absurden und verlogenen Thesen zur Bewerbung des Verwirrungsbüchleins:
„Besonders bedrückend, weil sich der verantwortliche Bischof Dr. Klaus Küng der Medien bedient hat,
um diese Priester ‘kaltzustellen’ … Sie sind das Bauernopfer, das gebracht wird (…) ein angeblicher
‘Sex-Skandal’ unter Aufsicht und Beteiligung der beiden von Bischof Krenn eingesetzten Regenten des Priesterseminars!
Zwar hat der auf recht undurchsichtige Art und Weise als Apostolischer Visitator berufene Bischof Küng
von Feldkirch bis heute nicht (sic!) vermocht, den beiden Priestern ein Verschulden nachzuweisen.“
Das Buch bietet also gemäß Vorankündigung nichts anderes als das Aufwärmen abstruser Gedanken unerleuchteter und unchristlich-revisionistischer „Diskutanten“. Und dies alles nur, weil eine kitzekleine Schar von Fanatikern offiziell nicht zugeben möchte, daß es im „konservativen“ Klerus auch homophile Tendenzen gab, wie im Fall St. Pölten vom Papst rechtskräftig überprüft und von staatlichen Gerichten Österreichs rechtskräftig festgestellt.
Das Buch bietet also gemäß Vorankündigung nichts anderes als das Aufwärmen abstruser Gedanken unerleuchteter und unchristlich-revisionistischer „Diskutanten“. Und dies alles nur, weil eine kitzekleine Schar von Fanatikern offiziell nicht zugeben möchte, daß es im „konservativen“ Klerus auch homophile Tendenzen gab, wie im Fall St. Pölten vom Papst rechtskräftig überprüft und von staatlichen Gerichten Österreichs rechtskräftig festgestellt.
Mittwoch, 2. Juli 2008 08:19
Hugo: das Buch der Bücher ist da
„Der Wahrheit die Ehre“ wird mit einer starken Erstauflage ausgefolgt. Schonungslos werden alle Scharmützel
und Fehlleistungen von Küng, Schönborn und Konsorten aufgedeckt. So fällt leider die Amtskirche Österreichs
in einen tiefen Keller. Es soll sich daher niemand über die Krichenverdrosseneit verwundern
Eine Ablöse auch von Leichtfried und vor allem ein Neubeginn mit ehrlichen Christen als Hirten wäre vom Vatikan so rasch als möglich durch zu führen. Die Jugend braucht dringend wieder Werte, die von Vorbildern vorgelebt werden. Mit den bekannten „ Freunden „ ist kein Staat zu machen.
Eine Ablöse auch von Leichtfried und vor allem ein Neubeginn mit ehrlichen Christen als Hirten wäre vom Vatikan so rasch als möglich durch zu führen. Die Jugend braucht dringend wieder Werte, die von Vorbildern vorgelebt werden. Mit den bekannten „ Freunden „ ist kein Staat zu machen.
Montag, 30. Juni 2008 15:32
Herrgraf: hugo gratuliere
Es gibt Schnelldenker, langsame Überzieher, und halt leider auch ewig gestrige „. Johannes Paul schmort in seinem Sumpf und daher sind ihm Leute wie eine DR. Waste mehr als peinlich. Sie stören seine obstruse Gedankenwelt. Wie kann etwas sein, was es einfach nicht geben darf. Nur seine Welt hat zu existieren , alles andere sind Feindbilder. Hugh, ich habe gesprochen, und aus! Ich glaube nun den Mann zu kennen. So Einfachdenker sollten halt nicht in gehobeneren Positionen der AMTSKIRCHE platz haben, denn sie vertreiben die Gläubigen zu mindest von der Kirchenbeitragszahlung, wie ja Hugo angekündigt hat
Montag, 30. Juni 2008 14:58
muntu: Nur ein Mißverständnis?
Der Papst muss tausenden von Aktenseiten lesen um sagen zu können – der Fall wird nicht angenommen??? Mehr stet ja auch nicht im Dekret und von einer päpstlichen Unterschrift keine Sicht…wenn der Papst alle anderen Fällen auch so sorgfältig studieren würde, wäre die Kurie arbeitslos und in der Kirche weniger Ärger…
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