Das Alte wurde verboten, und das Neue hat sich nicht durchgesetzt. Ein deutscher Priester sucht Auswege aus dem Chaos der Liturgiereform.
Hw. Rodheudt im Intervierw bei ‘gloria.tv’
(kreuz.net) „Ich versuche mit der Zelebration des außerordentlichen Ritus ein ganz wichtiges und zentrales
Anliegen der Theologie und des Pontifikates von Papst Benedikt XVI. zu fördern.“
Das erklärte der Pfarrer
von Herzogenrath im Bistum Aachen, Hw. Guido Rodheudt, kürzlich in einem Interview vor der Video-Webseite
‘gloria.tv’.
Das ‘Netzwerk’
versammelt rund vierhundert Geistliche, die für eine unzensurierte Verkündigung der katholischen Lehre,
die Respektierung der Liturgie sowie die Umsetzung der priesterlichen Leitungsaufgaben einsetzt.
Der
Papst habe schon als Kardinal seit vielen Jahren schon eine Kritik an der liturgischen Praxis der nachkonziliaren
Zeit geäußert – führt Hw. Rodheudt weiter aus:
„Benedikt XVI. sieht die Schwierigkeit nicht im marginalen
Bereich, sondern in zentralen Verstellungen der Anliegen des Konzils.“
Schon als Kardinal habe er eine
Reform der Liturgiereform angestrengt:
„Damit meint er, daß der römische Ritus, so wie wir ihn in der
reformierten Form vorfinden, sich nach dem Konzil mehr und mehr von dem eigentlichen Gedanken des Ritus
verabschiedet hat.“
Hw. Rodheudt stellt fest, daß es in den liturgischen Büchern keinen einheitlichen
Ritus mehr gibt: „Wir haben ein Pool von Wahlmöglichkeiten.“
Der Papst habe in seinen Schriften mehrfach
bekundet, daß man keine liturgische Erneuerung betreiben könne, wenn man so tue, als ob das, was nahezu
1500 Jahre in der Kirche gegolten habe, nie dagewesen wäre.
Dabei stehe nicht eine „Re-Tridentinisierung“
der liturgischen Landschaft im Vordergrund: „Aber es geht um eine Reform der liturgischen Landschaft auf
dem Hintergrund dessen, was jahrtausendelang vorher galt.“
Das gehe nur dadurch, „daß man den außerordentlichen
Ritus in einer guten Liberalität zelebrieren darf.“
Hw. Rodheudt berichtet, das Anliegen des päpstlichen
Motu Proprio in seiner Pfarrei umgesetzt zu haben:
„Als das Motu Proprio erschien, habe ich mich entschieden,
zum ersten Adventssonntag des gleichen Jahres, zweimal in der Woche, einen zusätzlichen Meßtermin mit
diesem Ritus auszuschreiben, damit die Leute ihn kennenlernen können.“
Nächstes Mal: Eigentlich nur
gute Erfahrungen
Das Video-Interview
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Was Kardinal Castrillon Hoyos sagte: „Lassen sie mich das ganz klar sagen: Der Heilige Vater will, daß
die überlieferte Form der Messe regulärer Bestandteil des liturgischen Lebens der Kirche wird, damit
alle Gläubigen – die jungen wie die alten – sich mit den alten Riten vertraut machen und von ihrer spürbaren
Schönheit und Transzendenz profitieren können. Der Heilige Vater will das sowohl aus pastoralen als
auch aus theologischen Gründen.“ Journalistenfrage: „Das heißt, der Papst wünscht, daß viele normale
Pfarreien sich darauf einrichten, den Gregorianischen Ritus zu feiern? Kardinal: Alle Pfarreien. Nicht
viele; alle Pfarreien, weil das eine Gabe Gottes ist. Er bietet uns diesen Reichtum an, und es ist für
die neuen Generationen sehr wichtig, die Vergangenheit der Kirche zu kennen. Diese Art des Gottesdienstes
ist so vornehm und so schön – die größten Theologen haben darin unseren Glauben zum Ausdruck gebracht.
Der Gottesdienst, die Musik, die Architektur, die Gemälde – das bildet ein Ganzes von höchstem Wert.
Der hl. Vater will diese Möglichkeit allen Gläubigen eröffnen, nicht nur den wenigen Gruppen, die danach
verlangen, sondern so, daß alle in der Katholischen Kirche diese Weise zur Feier der Eucharistie kennen.
Frage: In diesem Zusammenhang: Wollen Sie erreichen, daß alle Seminare in England und Wales die Seminaristen
in der Feier der außerordentlichen Form unterrichten? Kardinal: Das möchte ich, das wird notwendig sein.
(London, 14. 6. 2008) Mehr dazu auf Summorum Pontificum www.google.de/search?as_q=castrillo….
Seltsam… Wenn Pfr. Rodheudt wirklich etwas für die Liturgie im Sinne des Hl. Vaters tun will, so möge
er sich doch bitte an dessen Vorgaben halten, und nicht mutmaßen (hat er seherische Fähigkeiten?), was
der Papst u.U. gemeint haben könnte. Auch, wenn das die Liebhaber des außerdordentlichen Usus selbst
nach einem Jahr immer noch nicht gerne hören: Das Motu Proprio antwortet (!) auf einen Bedarf und tut
dies in pastoraler Umsicht! Es will aber keinen Bedarf schaffen! Insofern hat Pfr. Rodheudt auch keine
Messen von sich aus anzubieten, es sei denn eine Gruppe bittet ihn darum… Auch päpstliche Schreiben
zu lesen ist doch gar nicht so schwer, oder?
päpstliche Anliegen auch ein Papst hat Anliegen und Vorlieben. Diese darf er auch sehr pflegen. Doch
Anliegen und Vorlieben sind noch keinerlei Vorgaben für die Kirche. Eine Kommunionbank bei einer Papstmesse
mag ja ein nettes liturgisches Möbelstück sein – normativ sagt es nichts aus. Das Messbuch gibt auch
eine Kommunionbank her – dank der vielen Wahlmöglichkeiten. Wenn Guido Rodheudt mag, kann er doch seine
Gottesdienstordnung so gestalten wie er es macht … er muss deshalb weder besonders gelobt noch gescholten
werden. Er mag irgendwelche Intentionen des Papstes zu erkennen meinen – sie sind keineswegs beschrieben
für die Kirche. Benedikt’s Vorlieben stehen neben den Vorlieben von Hw Breitenbach in Schweinfurt …
es sind halt Vorlieben – aber keine Vorgaben.
@RRR: und Dank an Bernardo Ich zitiere Redemptionis sacramentum 158. Der außerordentliche Spender der
heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester
durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder
wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, daß sich die Meßfeier allzusehr
in die Länge ziehen würde.[259] Dies muß aber so verstanden werden, daß eine gemäß den örtlichen
Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist. Sie sind ein Gutmensch,
wenn sie wirklich bei jedem davon ausgehen, dass er nach der Wahrheit sucht. Es reicht ja schon, wenn
die böse Absicht von den Hintermännern kommt, die Bischöfe sie aber nicht durchschaut haben. Jemandem
böse Absichten vorzuwerfen ist keine Unterstellung mehr, wenn man von ihnen weiß. Knien beim Hochgebet
ist keine so absolute Selbstverständlichkeit. Dass man früher beim Hochgebet stand, geht schon aus dem
Hochgebet selbst hervor, wenn von den „circumstantibus“ (den Herumstehenden die Rede ist. Wenn die Anordnung
des Stehens war, hätte man hier gehorchen sollen, obwohl die Sünde hier so groß wirklich nicht ist,
da man ja mehr Demut zum Ausdruck bringen wollte, allerdings die größere Demut des Gehorchens missachtete.
RRR: Im Tränental der Jahrhunderte Die Erlaubnis der Handkommunion ist der Beweis dafür, dass das eine
große Sünde ist! Und die Erlaubnis für das Knien beim Hochgebet war im 11. Jh. natürlich auch ein
Beweis, dass das eine große Sünde ist! Und die Erlaubnis, den Ritus von 1962 zu feiern, bedeutet…
hm, na was wohl? Es scheint das Kreuz der Kirche zu sein, der obenangeführten Aufstellung zufolge, sich
aufgrund diverser Erlaubheiten, sündigend durch das Tränental der Jahrhunderte schleppen zu müssen.
Müsste da nicht auch die Erlaubnis der tridentinischen Messe in diesem Sündenkatalog aufscheinen…?
Ist ja nur eine Frage… o^/
@ RRR Die gibt es als Orientierungspunkte, als Garanten der Einheit. Aber sie müssen immer offen sein
dafür, dass je im Einzelfall oder manchmal auch in einer großen historischen Bewegung sich, geleitet
vom Heiligen Geist, Neues durchsetzen kann, selbst wenn es am Anfang durch die beschränkte Brille des
liturgischen Rechtes betrachtet verboten ist/war. Wenn sie in dieser Weise offen sind, können Sie überhaupt
keine Einheit garantieren. Nach Ihrer Argumentation sind alle Vorschriften gänzlich überflüssig.
@ Burgorus „GRM 100“? Natürlich für die „Grundordnung des römischen Messbuchs“, oder auch IGMR auf
Lateinisch. Also die offiziellen Auführungsbestimmungen, die demnächst auch im deutschen Sprachraum
in Kraft treten. Ungehorsam gegenüber Rom ist und bleibt Sünde Knien beim Hochgebet war also im 9. Jahrhundert
Sünde. Man muss natürlich dann zwischen Ungehorsam aus Bosheit und aufgrund besseren Wissens oder Streben
nach Wahrheit unterscheiden. Ich unterstelle JEDEM GRUNDSÄTZLICH Streben nach Wahrheit und nach evangeliumsgemäßem
Leben. Woher hätte ich das Recht, etwas anderes zu unterstellen? Die von mir angesprochenen Dinge sind
Ungehorsam aus Bosheit Quatsch. Sie waren (nicht „sind“) Ungehorsam aus dem Bemühen um eine dem Willen
des Herrn entsprechende Liturgie – egal ob das Ergebnis nun in Ihren Augen gelungen ist oder nicht. und
wenn die Ungehorsamen ein nachträgliches „Macht doch, was ihr wollt!“ erhalten Sie haben eine ERLAUBNIS
erhalten und sonst nichts. heißt dies nur, dass es sich um keine kleine Sünden handelt Na klar. Die
Erlaubnis der Handkommunion ist der Beweis dafür, dass das eine große Sünde ist! Und die Erlaubnis
für das Knien beim Hochgebet war im 11. Jh. natürlich auch ein Beweis, dass das eine große Sünde ist!
Und die Erlaubnis, den Ritus von 1962 zu feiern, bedeutet… hm, na was wohl? Diskussion ist damit
beendet.
Bugoros schrieb: „Ich kann mich an Konstitutionen erinnern aus Rom erinnern, wo es heißt dass Laienkommunionausteilung
zum Zwecke der Verkürzung der heiligen Messe, wie heute üblich, ausdrücklich nicht erlaubt ist.“ Das
ist richtig. Der Einsatz von Kommunionhelfern ist laut Redemptionis Sacramentum 158 nur dann statthaft,
wenn ohne dieses die Austeilung unzumutbar lange dauern würde. Die gerne geübte Praxis, nur KHs auftreten
zu lassen, während der Pfarrer die Sedilien hütet, ist nicht erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, einen
Priester, der keine Ministrantinnen einsetzen will, dazu zu veranlassen. Soweit die vielstrapazierten
Ausnahmegenehmigungen tatsächlich den Rang von „Erlaubnissen haben“, können sie natürlich jederzeit
rückgängig gemacht werden. Es gibt auch Anzeichen dafür, daß das geplant ist. Verboten werden könnte
auch die im Widerspruch zum klar geäußerten Konzilswillen durchgesetzte Praxis, die hl. Messe ausschließlich
in der Volkssprache zu feiern – siehe hier …ww.summorum-pontificum.de/meinung/ingrao.shtml. Aber hier
besteht im vorliegenden Zusammenhang letztlich kein Diskussionsbedarf: Wie man mit diesen Mißbräuchen
fertig wird, müssen die klären, die sie eingeführt haben – oder der Papst wird es für sie tun. Völlig
illusorisch ist die Vorstellung, daß diese und andere Mißbräuche legaler Bestandteil des alten Ritus
werden könnten. Auch dann nicht, wenn einzelne Bischöfe ihre Kompetenzen überschreiten, um das zu erzwingen.
Rom hat in den letzten Wochen einige dieser Übeltäter bereits zur Ordnung gerufen.
@ iustus Die gibt es als Orientierungspunkte, als Garanten der Einheit. Aber sie müssen immer offen sein
dafür, dass je im Einzelfall oder manchmal auch in einer großen historischen Bewegung sich, geleitet
vom Heiligen Geist, Neues durchsetzen kann, selbst wenn es am Anfang durch die beschränkte Brille des
liturgischen Rechtes betrachtet verboten ist/war.
@RRR: 1) Wofür steht die Abkürzung „GRM 100“? 2) Ungehorsam gegenüber Rom ist und bleibt Sünde, auch
wenn es schon vorgekommen ist. Man muss natürlich dann zwischen Ungehorsam aus Bosheit und aufgrund besseren
Wissens oder Streben nach Wahrheit unterscheiden. Letzteres ist aber auch verwerflich, aber wesentlich
weniger verwerflich. Die von mir angesprochenen Dinge sind Ungehorsam aus Bosheit, und wenn die Ungehorsamen
ein nachträgliches „Macht doch, was ihr wollt!“ erhalten, heißt dies nur, dass es sich um keine kleine
Sünden handelt: „Kleine Sünden straft der Herr sofort!“ Die Strafe für den Ungehorsam verschiebt sich
auf später, vielleicht sogar aufs jüngste Gericht. Es ist und bleibt eine bodenlose Frechheit, die Situation
der von Satans-Dienern unterwanderten Kirche zu weiteren Schandtaten auszunutzen. Die Kirche gibt ihre
zähneknirrschende Zustimmung doch nur, weil sie eine Kirchenspaltung vermeiden will. Früher wären die
Ungehorsamen alle mit dem Bann belegt worden. Dies würde aber heute zu neuen, antichristlichen Staatskirchen
führen, die die Weisheit des Papstes so lange wie möglich hinauszögern will. Zuvor rückt Benedikt
noch alles zurecht. Man muss das als das letzte Angebot der Barmherzigkeit Gottes sehen. Wer jetzt dem
Papst nicht folgt, wird in die schismatische Antichristkirche abgleiten.
@ RRR Wozu gibt’s eigentlich Vorschriften, wenn sich keine S… daran halten muss und der Ungehorsam nur
der Anfang einer neuen Tradition bedeuten kann (wenn auch nicht muss).
@ Burgorus Ich kann mich an Konstitutionen erinnern aus Rom erinnern, wo es heißt dass Laienkommunionausteilung
zum Zwecke der Verkürzung der heiligen Messe, wie heute üblich, ausdrücklich nicht erlaubt ist. GRM
100. Ministrantinnen wurden von den Bischofskonferenzen eingeführt. Von Rom hieß es nur, dass das die
Bischofskonferenzen zu verantworten hätten, und so etwas ist keine Gutheißung, sondern eher eine Resignierung
vor ungehorsamen Kindern. Mit anderen Worten: Es ist erlaubt. Dasselbe gilt für die Handkommunion. Im
Ungehorsam eingeführt, wurde sie nachträglich, um die Einheit der Kirche aufrechtzuerhalten, den betreffenden
Bischofskonferenzen, nicht allgemein!, genehmigt. Mit anderen Worten: Sie ist genehmigt. Ich erinnere
nur mal nebenbei daran, dass durch ebensolchen „Ungehorsam“ gegen die ausdrückliche Weisung des Konzils
von Nizäa irgendwann um das Jahr 900-1000 das Knien an Sonntagen stillschweigend eingeführt und dann
im Nachhinein auch von den kirchlichen Autoritäten gebilligt wurde (nachzulesen in Jungmann, Missarum
Sollemnia – habe ich leider gerade nicht zur Hand, aber da steht’s). Das ist der Beweis, dass auch aus
Ungehorsam auf einmal Tradition werden kann. Insofern ist das Argument des Ungehorsams sehr sehr schwach.
Alles, was Sie erwähnen, ist erlaubt – damit muss sich auch niemand mehr dafür rechtfertigen. Die Entstehungsgeschichte
ist irrelevant. Erlaubt ist erlaubt. Es gibt kein „ungern erlaubt“ im Kirchenrecht, auch nicht im liturgischen
Recht.
@RRR: Stimmt nicht. Ich kann mich an Konstitutionen erinnern aus Rom erinnern, wo es heißt dass Laienkommunionausteilung
zum Zwecke der Verkürzung der heiligen Messe, wie heute üblich, ausdrücklich nicht erlaubt ist. Ministrantinnen
wurden von den Bischofskonferenzen eingeführt. Von Rom hieß es nur, dass das die Bischofskonferenzen
zu verantworten hätten, und so etwas ist keine Gutheißung, sondern eher eine Resignierung vor ungehorsamen
Kindern. Dasselbe gilt für die Handkommunion. Im Ungehorsam eingeführt, wurde sie nachträglich, um
die Einheit der Kirche aufrechtzuerhalten, den betreffenden Bischofskonferenzen, nicht allgemein!, genehmigt.
Und diese Dinge macht der Papst so langsam alle rückgängig, indem er z.B. bei Papstmessen vormacht,
wie’s richtig gemacht wird.
Pünktchen schrieb „Wie Sie wissen, stellt das II. Vatikanum für mich keine Hürde dar!“ Das sollte für
niemanden eine Hürde darstellen, soweit es in Übereinstimmung mit der Tradition verstanden wird. Eine
Hürde stellt jedoch sehr wohl der sog. „Geist des Konzils“ dar, der teils in direktem Widerspruch zu
den Wortlauten von Konzilsdokumenten und in den meisten Fällen in eklatantem Widerspruch zur Tradition
heraufbeschworen ist und viele Zerstörungen angerichtet hat – z.B. die Indulte zur Handkommunion oder
zum Einsatz von Messdienerinnen. Diese u.a. verhängnissvollen Ausnahmegenehmigungen, die dem Papst durch
Ungehorsam abgetrotzt worden sind, können daher in keinem Fall als Bereicherung der gewachsenen Liturgie
betrachtet werden und stehen – die Entwicklung bei der Handkommunion macht das ja ganz deutlich – jetzt
für das neue Missale zur Disposition. Solange die Rezeption des 2. Vatikanums noch durch die wissenschaftlich
höchst anfechtbaren und manipulativen Arbeiten der Bologna-Schule bestimmt wird, ist es im übrigen gar
nicht so leicht, zu bestimmen, wo denn der „Boden des Konzils“ ist, auf den sich zu stellen man immer
wieder von den Leuten aufgefordert wird, die sich den „Geist des Konzils“ herbeiphantasiert haben. Da
muß man sich nicht von beeindrucken lassen und studiert besser Ratzingers fundierte Konzilskritik, die
im Epilog zu seiner „Theologischen Prinzipienlehre“ auf der Grundlage von teilweise bis ins Jahr 1969
zurückreichenden Aufsätzen zusammengefasst ist. Sehr lesenswert.
@ Burgorus Diese Bestimmungen wurden alle im Ungehorsam eingeführt. Alle diese Bestimmungen sind durch
die entsprechenden Autoritäten (Papst, Bischofskonferenzen, CIC etc.) legitimiert.
Keine Legalisierung des Ungehorsams Folgenden Punkten kann ich nicht zustimmen: – selbstverständlich
unter völliger Beachtung der seit dem Konzil erlassenen Bestimmungen zu den liturgischen Diensten: also
Altardienst durch Männer und Frauen, Lektorenamt durch Männer und Frauen, bei Bedarf Kommunionspendung
durch Männer und Frauen, endlich wieder die Beachtung des Willens des Herrn „Nehmt und trinkt“ – also
Kelchkommunion für alle (in welcher konkreten Form auch immer) Diese Bestimmungen wurden alle im Ungehorsam
eingeführt.
@ RRR >>neue Hochgebete (und/oder Übernahme ostkirchlicher Hochgebete, wie der Chrysostomus- oder Basilius-Anaphora)<<
D’accord! Dann stünde endlich die Epiklese an der richtigen Stelle! o^/
RRR: Wie Sie wissen, stellt das II. Vatikanum für mich keine Hürde dar! Den von Ihnen genannten Punkten
möchte ich nicht widersprechen, sie bringen allerdings nicht alle die Zielrichtung zum Ausdruck, in der
der Papst die erneuerte Liturgie reformieren will. Sie erinnern zu Recht an den Brief, den der Papst an
Dr. Barth gerichtet hat: mehr dazu: s. hier www.kreuz.net/bookentry.2650.html!
@ Pünktchen Ja, reformbedürftig! Aber nach den Worten des II. Vatikanischen Konzils – auf dessen Boden
Papst Benedikt voll und ganz steht – ist eben auch der Ritus von ‘62 reformbedürftig! Des Papstes Worte
in seinem ominösen Brief in Barth weisen hier meines Erachtens in eine sehr gute Richtung: – Latein oder
Landessprache nach Wahl – Einführung eines festen Fürbittformulars – Einführung neuer (und Wiedereinführung
alter, verlorengegangener) Präfationen – neuer Kalender (jedenfalls zum Teil) – erweiterte Leseordnung
und ich würde noch hinzufügen: – neue Hochgebete (und/oder Übernahme ostkirchlicher Hochgebete, wie
der Chrysostomus- oder Basilius-Anaphora) – selbstverständlich unter völliger Beachtung der seit dem
Konzil erlassenen Bestimmungen zu den liturgischen Diensten: also Altardienst durch Männer und Frauen,
Lektorenamt durch Männer und Frauen, bei Bedarf Kommunionspendung durch Männer und Frauen, endlich wieder
die Beachtung des Willens des Herrn „Nehmt und trinkt“ – also Kelchkommunion für alle (in welcher konkreten
Form auch immer) So sähe m.E. ein Neuversuch aus, der durch das Konzil in Auftrag gegebene Reform auf
der Grundlage der seit 1970 gemachten Erfahrungen zur Geltung zu verhelfen und die Spaltung in zwei römische
Ritus-Formen zu beseitigen. Und das alles selbstverständlich unter völliger Anerkennung sämtlicher
Dokumente des II. Vatikanischen Konzils – die stehen nicht zur Disposition.
@ Pünktchen Ganz richtig! Aber man beachte: Der Papst steht voll und ganz hinter dem II. Vatikanischen
Konzil und er hat – gerade im MP – herausgestellt, dass das Messbuch Pauls VI. die „Normalform“ (forma
ordinaria) der römischen Eucharistiefeier darstellt, wobei das Messbuch ‘62 daneben (nicht stattdessen!)
ebenfalls verwendet werden kann. Das meine ich mit: nicht überschätzen.
Die „Reform der Reform“ am Maßstab der alten Messe und das Motu proprio ist ein ganz zentrales Anliegen
des Hl. Vaters: Dies kann nur jemand verkennen, der keine Notiz nimmt von den über Jahrzehnte hinweg
von Ratzinger vorgetragenen Kritikpunkten an der Litugieentwicklung seit Paul VI.: Eine Zusammenstellung
dieser Punkte zeigt von der Sache her, daß es hier für den Papst um keine Kleinigkeit geht, denn er
deutet ausdrücklich die Kirchenkrise der neuseten Zeit als eine Krise der Liturgie! Hier eine Zusammenstellung
aus den Schriften des Theologen Ratzingers den Themen: Gleichrichtung von Priester und Gemeinde Der gemeinsame
Blick auf den Herrn Unterscheidung von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier im engeren Sinn Eucharistie:
Mahl oder Opfer? www.kreuz.net/bookentry.980.html
@RRR … … dass der Papst noch nie selbst außerordentlich zelebriert hat, sollte man das Motu Proprio
nicht überschätzen. Und umgekehrt sollte man dieses Anliegen des Papstes auch nicht unterschätzen.
Und doch gibt es gerade zu diesem Thema ebenso unzählige Leute, die ihrerseits meinen, die Intention
des Papstes „zu definieren“ – gerade wenn es um die Ausführungsbestimmungen geht. Und dass dieses Thema
dem Papst ein Anliegen ist, sieht man nicht nur am Motu Proprio (--> „aus eigenem Antrieb“), sondern auch
an seinen bisherigen Veröffentlichungen.
Überschätzung „Ich versuche mit der Zelebration des außerordentlichen Ritus ein ganz wichtiges und
zentrales Anliegen der Theologie und des Pontifikates von Papst Benedikt XVI. zu fördern.“ Wer definiert
eigentlich, was „zentrale Anliegen“ des Papstes sind? Motu Proprios gibt es auch von ihm schon mehrere,
aber nicht jedes ist deswegen automatisch ein zentrales Anliegen. Vor dem Hintergrund, dass der Papst
im MP die Zelebration im außerordentlichen Ritus nur als zusätzliche Form vorgesehen hat, die den ordentlichen
Ritus nicht ersetzen soll, und vor dem Hintergr5und, dass der Papst noch nie selbst außerordentlich zelebriert
hat, sollte man das Motu Proprio nicht überschätzen.