11:27:40 | Dienstag, 15. Juli 2008
Warum sollte man dem Staat das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen von Behinderten verwehren? Von Christian L. Schutzer.

Die Webseite der ‘Pro Familia’
(kreuz.net) Die Abtreibungs- organisation ‘Pro familia’ verbreitet bei ihrer Kampagne für die rezeptfreie
Abgabe der „Pille danach“ Vertuschungen und Halbwahrheiten.
Bei unabhängigen Ärzten ist es unstrittig,
daß die „Pille danach“ ein Chemikat mit erheblichen Nebenwirkungen ist, das massiv auf den weiblichen
Hormonhaushalt einwirkt.
Dagegen behauptet ‘Pro familia’ verharmlosend eine „gute Verträglichkeit des
neuen Präparats, so daß keine Notwendigkeit mehr für einen Arztbesuch“ bestehe.
Die Pille danach besitzt
häufig eine frühabtreibende Wirkung. Denn sie verhindert die Einnistung der befruchteten Eizelle und
tötet so das Kind in seinen ersten Lebenstagen.
Das verschweigt ‘Pro familia’ sowohl vor der Öffentlichkeit
als auch vor den betroffenen Müttern.

Die Diagnose „Down Syndrom“ ist praktisch fast gleichbedeutend wie ein Todesurteil
© Wytze, CC Lügen sind Teil der GeschäftspolitikDer Verein ‘Pro familia’
ist seit seinem Bestehen eine Lügen-Organisation.
Bei der Gründung im Jahre 1952 versteckte man die
destruktiven Vereinsziele – Verhütung und Abtreibung von Kindern – hinter einem familienfreundlich erscheinenden
Namen.
Angesichts der damaligen Förderung von kinderreichen Familien durch die Adenauerregierung schlichen
sich die familienfeindlichen Vereinsgründer mit diesem Roßtäuschertrick in die öffentliche Politik
ein.
Später machten sich die Familienbetrüger darüber lustig, daß sie vielfach von gutmeinenden Pfarrgemeinden
und kirchlichen Stellen zu Vorträgen eingeladen wurden.
Ex-Nazi als EhrenpräsidentDreißig Jahre
lang vertuschte der ‘Pro-familia’-Vorstand, daß ihr Gründer, Präsident und Ehrenpräsident, Hans Harmsen
(† 1989), ein nationalsozialistischer Bevölkerungspolitiker und Rassist war.
‘Pro familia’ behauptete,
von den kriminellen Veröffentlichungen und internationalen Rassismus-Vorträgen ihres Präsidenten nichts
gewußt zu haben.
Schon im Jahr 1931 hielt Harmsen in Rom einen Vortrag über „Die Bedeutung der unterschiedlichen
Vermehrung erbbiologisch Leistungsfähiger und sozial Minderwertiger für die Zukunft eines Volkes und
die Notwendigkeit einer eugenisch orientierten Bevölkerungspolitik.“
Laut einem Protokoll der „Treysaer
Konferenz“ der protestantischen „Inneren Mission“ fragte Hamsen, weshalb man dem Staat „das Recht zur
Vernichtung der lästigsten Existenzen von Behinderten“ verwehren würde.
Als die Nationalsozialisten
1939 mit der Vernichtung behinderter Menschen begannen, wurde Harmsen Professor – unter anderem aufgrund
einer Veröffentlichung über „Das Sterilisations-Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.
Das
Buch war im Jahr 1935 im Berliner Verlag „Dienst am Leben“ erschienen.
Als ‘Pro-familia’-Präsident hat
Harmsen alle Instrumente nationalsozialistischer Sexualpolitik und Rassenhygiene – wie Verhütung, Sterilisierung
und Abtreibung behinderter Kinder – in den 50er und 60er Jahren weiterpropagiert.
Die zweck- und lustorientierte
Begründung nationalsozialistischer Sexualpolitik verbreitete er noch als Ehrenpräsident von ‘Pro famila’.
Das kann man in einer Harmsen-Festschrift nachlesen:
„Seine Zielvorstellungen waren, dem einzelnen unverschuldetes
Leid zu ersparen und untragbare Lasten zu erleichtern.“ Mit ‘Leiden und Lasten’ sind unerwünschte und
behinderte Kinder gemeint.
Anfang der 70er Jahre übernahm Harmsen und seine ‘Pro familia’ die DDR-Abtreibungspolitik,
die weit über jene der Nationalsozialisten hinausging.
Die DDR hatte im Jahr 1972 ein „Recht auf Abtreibung“
proklamiert. Diese Massakerpolitik wurde als „eigenverantwortliche Schwangerschaftsunterbrechung“ verschleiert.
In Westdeutschland beschloß die sozialliberale Koalition nach dem gleichen Muster 1974 eine Fristenregelung
für Abtreibung.
Das aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils im Jahr 1976 neu konzipierte Indikationengesetz
führte immerhin dazu, daß die Abtreibungszahlen in Westdeutschland deutlich unter denen in der DDR lagen.
Das westdeutsche Gesetz hat ‘Pro familia’ von Anfang an als „Einschränkung des Abtreibungsrechts“ bekämpft –
genauso wie die seit 1995 gültige Beratungsregelung.
Verdrehung des GesetzesDie skrupellose Verdrehung
des Gesetzes ist das Markenzeichen für den verkommenen Abtreibungsverband ‘Pro familia’.
Das ungeborenen
Menschen in Deutschland garantierte Recht auf Leben – Artikel 2, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes –
verdreht ‘Pro familia’ in ein angebliches Recht auf Abtreibung.
‘Pro familia’ behauptet auch angebliche
„reproduktive Rechte“, um dadurch die Menschenrechte auszuhebeln.
Die Abtreibungsorganisation lehnt in
ihrem Grundsatzprogramm die deutsche Beratungsregelung ab. Gleichzeitig kassiert sie Steuergelder für
ihre Blitzberatungen an schwangeren Müttern.
Dabei verfolgt ‘Pro familia’ das Ziel, den Abtreibungswillens
der Mütter zu bestärken. Das ist in vielen Einzelfällen auch empirisch nachgewiesen worden.
Diese
sogenannte Beratung ist auch eine Folge der Tatsache, daß ‘Pro familia’ durch ihre zahlreichen Kinderschlachthöfe
mit der staatlich geförderten Abtreibung Kasse macht.
Schon bei Kindern und Jugendlichen macht ‘Pro
familia’ Propaganda für leichtfertige Abtreibungen, indem die moralischen, psychologischen, sozialen
und medizinischen Folgen der Kinderschlachtung banalisiert werden.
So bezeichnet die ‘Pro-familia’-Broschüre
„For YOU“ für 14- bis 16jährige Schüler die Schlachtung eines ungeborenen Menschen als „Beseitigung
von Schwangerschaftsgewebe“.
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