In Brüssel werden gegenwärtig drei medizinische Fachkräfte von der Justiz verfolgt. Warum? Weil sie die Tötung eines kleinen, wehrlosen Jungen nicht rechtzeitig als Kinderabtreibung deklariert haben.
Montag, 7. März 2005 21:17
sebastian: Fristenregelung
1+1=7,
mit meiner Frage war zunächst einmal überhaupt keine Wertung verbunden, es geht mir also gar nicht um ein „Glaubensbekenntnis“.
Aber, da Du gefragt hast: Ich bin gegen Abtreibungen und für ein Strafrecht, das Abtreibungen möglichst verhindert. Ich muss allerdings gestehen, dass ich bei der Bewertung der jetzigen Lösung unsicher bin. Ich habe den Eindruck, dass die strafrechtliche Erleichterung von Abtreibungen auch deren Zahl erhöht. Das spricht m.E. gegen die Fristenlösung.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich keine exakten Untersuchungen darüber kenne, ob die Fristenregelung wirklich zu dem (in den letzten Jahren offenbar zu beobachtenden) Anstieg der Abtreibungen geführt hat; es könnten ja auch andere, z.B. wirtschaftliche Gründe dafür ausschlaggebend sein. Wenn die „Steuerungsmöglichkeit“ durch das staatliche Strafrecht sich darauf beschränken sollte, ob eine Frau ins Ausland fährt oder zu einer Hebamme geht, spricht das vielleicht gegen eine zu schwere Strafandrohung. Im kirchlichen Bereich geht es natürlich um Wahrheit und Richtigkeit, deswegen lassen sich diese Überlegungen hier nicht ohne weiteres übertragen. Was aber (auch im Hinblick auf die Folgen) richtig ist, muss man hier natürlich auch bedenken. Denn wenn die Kirche den Lebensschutz des ungeborenen Kindes früher abgestuft hat, dann wird es gute Gründe (vielleicht auch bei der Mutter) dafür gegeben haben; das könnte auch heute für differenzierte Lösungen sprechen.
Du siehst, ich bin wirklich unsicher, insbesondere was das von mir angesprochene Frühstadium der Schwangerschaft angeht. Spätestens ab dem 2. Monat, das sei auch gesagt, sehe ich allerdings – im Hinblick auf den „moralischen Unwert“ – zwischen einer Kindstötung und einer Abtreibung keinen Unterschied. Dann aber leuchtet mir die Unterscheidung bei der Strafbarkeit nicht recht ein – und zwar weder im kirchlichen Recht noch im deutschen Strafrecht, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.
Gerade weil ich in diesem Punkt „auf der Suche“ bin und mir mein Urteil noch nicht abschließend gebildet habe, interessiert mich die kirchliche Tradition – und möglicherweise deren Wechselfälle.
mit meiner Frage war zunächst einmal überhaupt keine Wertung verbunden, es geht mir also gar nicht um ein „Glaubensbekenntnis“.
Aber, da Du gefragt hast: Ich bin gegen Abtreibungen und für ein Strafrecht, das Abtreibungen möglichst verhindert. Ich muss allerdings gestehen, dass ich bei der Bewertung der jetzigen Lösung unsicher bin. Ich habe den Eindruck, dass die strafrechtliche Erleichterung von Abtreibungen auch deren Zahl erhöht. Das spricht m.E. gegen die Fristenlösung.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich keine exakten Untersuchungen darüber kenne, ob die Fristenregelung wirklich zu dem (in den letzten Jahren offenbar zu beobachtenden) Anstieg der Abtreibungen geführt hat; es könnten ja auch andere, z.B. wirtschaftliche Gründe dafür ausschlaggebend sein. Wenn die „Steuerungsmöglichkeit“ durch das staatliche Strafrecht sich darauf beschränken sollte, ob eine Frau ins Ausland fährt oder zu einer Hebamme geht, spricht das vielleicht gegen eine zu schwere Strafandrohung. Im kirchlichen Bereich geht es natürlich um Wahrheit und Richtigkeit, deswegen lassen sich diese Überlegungen hier nicht ohne weiteres übertragen. Was aber (auch im Hinblick auf die Folgen) richtig ist, muss man hier natürlich auch bedenken. Denn wenn die Kirche den Lebensschutz des ungeborenen Kindes früher abgestuft hat, dann wird es gute Gründe (vielleicht auch bei der Mutter) dafür gegeben haben; das könnte auch heute für differenzierte Lösungen sprechen.
Du siehst, ich bin wirklich unsicher, insbesondere was das von mir angesprochene Frühstadium der Schwangerschaft angeht. Spätestens ab dem 2. Monat, das sei auch gesagt, sehe ich allerdings – im Hinblick auf den „moralischen Unwert“ – zwischen einer Kindstötung und einer Abtreibung keinen Unterschied. Dann aber leuchtet mir die Unterscheidung bei der Strafbarkeit nicht recht ein – und zwar weder im kirchlichen Recht noch im deutschen Strafrecht, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.
Gerade weil ich in diesem Punkt „auf der Suche“ bin und mir mein Urteil noch nicht abschließend gebildet habe, interessiert mich die kirchliche Tradition – und möglicherweise deren Wechselfälle.
Montag, 7. März 2005 18:59
1+1=7: Hallo Sebastian,
wie stehst du denn zur Fristenregelung?
Montag, 7. März 2005 18:38
sebastian: Abtreibung in der Kirchengeschichte
Vielleicht passt der obige Artikel zu einer Frage, auf die ich vor einiger Zeit gestoßen bin. Ich habe
gelesen, dass die katholische Kirche erst seit relativ kurzer Zeit (ca. 1870) die Abtreibung unter die
jetzt geltende strenge Strafandrohung gestellt hat (Exkommunikation als Tatstrafe; anders übrigens als
bei Mord und Totschlag – selbst an einem Säugling!).
Vorher (also mit kurzen Ausnahmen auch im gesamten Mittelalter) sei es (in Anlehnung an Thomas von Aquin) darauf angekommen, ob der Fetus schon „beseelt“ (animata) oder noch „unbeseelt“ (inanimata) gewesen sei. Dies habe davon abgehangen, wieviel Zeit seit der Empfängnis vergangen sei. Praktisch habe dies zu einer Straflosigkeit der Abtreibung bis maximal zum 80. Tag geführt.
Stimmte dies, dann hätte die Kirche jahrhundelang eine Art „Fristenregelung“ praktiziert – mit praktisch ähnlichen Konsequenzen wie das geltende deutsche Strafrecht (zumindest in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten). Vor diesem Hintergrund (wenn er denn zutreffend ist) müsste man ja zumindest über Formen der künstlichen Befruchtung und der Stammzellentherapie auch aus kirchlicher Sicht neu nachdenken. Auch wäre u.U. zweifelhaft, ob die geltende Regel – jede Abtreibung wiegt schwerer als Mord oder Totschlag – haltbar ist. Denn was jahrhundelange Praxis in der Kirche war, würde doch durch die – zeitbedingte? – Entscheidung eines Papstes (hier wohl: Pius IX.) nicht automatisch an Gewicht verlieren…
Weiß jemand mehr?
Vorher (also mit kurzen Ausnahmen auch im gesamten Mittelalter) sei es (in Anlehnung an Thomas von Aquin) darauf angekommen, ob der Fetus schon „beseelt“ (animata) oder noch „unbeseelt“ (inanimata) gewesen sei. Dies habe davon abgehangen, wieviel Zeit seit der Empfängnis vergangen sei. Praktisch habe dies zu einer Straflosigkeit der Abtreibung bis maximal zum 80. Tag geführt.
Stimmte dies, dann hätte die Kirche jahrhundelang eine Art „Fristenregelung“ praktiziert – mit praktisch ähnlichen Konsequenzen wie das geltende deutsche Strafrecht (zumindest in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten). Vor diesem Hintergrund (wenn er denn zutreffend ist) müsste man ja zumindest über Formen der künstlichen Befruchtung und der Stammzellentherapie auch aus kirchlicher Sicht neu nachdenken. Auch wäre u.U. zweifelhaft, ob die geltende Regel – jede Abtreibung wiegt schwerer als Mord oder Totschlag – haltbar ist. Denn was jahrhundelange Praxis in der Kirche war, würde doch durch die – zeitbedingte? – Entscheidung eines Papstes (hier wohl: Pius IX.) nicht automatisch an Gewicht verlieren…
Weiß jemand mehr?
Freitag, 4. März 2005 10:31
GerdEric: Bruno-Maria Schulz: GerdileinDem Kleinen Troll kommt niemals die Idee,
dass er bereits das gesamte Forum gegen sich aufbrachte.
Bruno-Maria Schulz: Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Und?
Kennst Du einen?
Ich gebe es nicht auf,
Dich zu rfagen,
warum Du nicht in der Lage bist,
Themen zu diskutieren,
warum greifst Du persönlich an?
Bruno-Maria Schulz: Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Und?
Kennst Du einen?
Ich gebe es nicht auf,
Dich zu rfagen,
warum Du nicht in der Lage bist,
Themen zu diskutieren,
warum greifst Du persönlich an?
Freitag, 4. März 2005 08:23
Bruno-Maria Schulz: Gerdilein
Dem Kleinen Troll kommt niemals die Idee, dass er bereits das gesamte Forum gegen sich aufbrachte. Schuld
sind ALLE nur nicht er.
Nicht nur hier, sondern allenthalben und überall sieht er
„… einzig den Versuch, unterschwellig einem Antisemitismus Luft zu machen!“
Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Bruno-Maria Schulz
Nicht nur hier, sondern allenthalben und überall sieht er
„… einzig den Versuch, unterschwellig einem Antisemitismus Luft zu machen!“
Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Bruno-Maria Schulz
Donnerstag, 3. März 2005 17:52
GerdEric: Lieber Knecht Ruprecht,
(laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland)
was bitte,
hat der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland mit dem Rechtssystem in Belgien zu tun?
Ist Belgien vorwiegend jüdisch?
oder wenigstens evangelisch (pfui teifi!)?
Soweit ich weiss,
machen die Belgier ihre Gesetze noch allein,
und da sitzen auch ein paar Katholiken in den Gremien.
Wenn Du also schon gegen jemanden zu Felde ziehen willst,
dann nimm Dir bitte die Leute vor,
die das zu verantworten haben,
So sehe ich in Deiner Äusserung einzig den Versuch, unterschwellig Deinem Antisemitismus Luft zu machen!
Mach weiter so…
Gott wird des Dir tausendfach vergelten.
was bitte,
hat der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland mit dem Rechtssystem in Belgien zu tun?
Ist Belgien vorwiegend jüdisch?
oder wenigstens evangelisch (pfui teifi!)?
Soweit ich weiss,
machen die Belgier ihre Gesetze noch allein,
und da sitzen auch ein paar Katholiken in den Gremien.
Wenn Du also schon gegen jemanden zu Felde ziehen willst,
dann nimm Dir bitte die Leute vor,
die das zu verantworten haben,
So sehe ich in Deiner Äusserung einzig den Versuch, unterschwellig Deinem Antisemitismus Luft zu machen!
Mach weiter so…
Gott wird des Dir tausendfach vergelten.
Donnerstag, 3. März 2005 16:44
kreuzi: …
da ein todschlag bzw. mord am menschen, eine sache ist, die eine frau privat mit ihrem körper tut (laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland) ist es ligitim einen menschen, der bestimmten normen nicht entspricht zu ermorden. interessanterweise, stellt der staat oder gewisse staaten, dass ermorden von menschen ab einem bestimmten alter unter strafe. womöglich haben die menschen, die solche gesetze schaffen und die menschen die solche parteien wählen, die diese gesetze schaffen – angst davor selbet ermordet zu werden.
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