In Brüssel werden gegenwärtig drei medizinische Fachkräfte von der Justiz verfolgt. Warum? Weil sie die Tötung eines kleinen, wehrlosen Jungen nicht rechtzeitig als Kinderabtreibung deklariert haben.
(kreuz.net, Brüssel) Medizinisches Fachpersonal wurde vor rund einer Woche in Belgien verhaftet, weil
es ein frühgeborenes Kind sterben ließ. Dies berichtet der europäische Online-Dienst „Expatitia“.
Der Junge war sechs Wochen zu früh auf die Welt gekommen und wog 1,25 Kilogramm. Am vergangenen Freitagmorgen
um 4.00 Uhr erblickte der kleine Erdbewohner das Licht der Welt. Es schien ihm nicht für lange Zeit.
Bereits fünf Stunden später – zwischen 8.00 und 9.00 Uhr des gleichen Morgens – die Sonne war eben aufgegangen –
war der kleine Junge kalt.
Der Neugeborene wurde nach der Geburt seinem Schicksal überlassen, weil die
Eltern fürchteten, daß ihr Sohn wegen seiner Frühgeburt möglicherweise behindert sein könnte.
Drei
medizinische Fachkräfte sitzen jetzt wegen Kindstötung und wegen willentlichem und vorsätzlichem Todschlag
eines neugeborenen Kindes in Untersuchungshaft. Das tödliche Geburtsteam bestand aus einem 64-jährigem
Frauenarzt, einer 40-jährigen Hebamme und einer 28-jährigen Assistentin.
Die Polizei hat die Ermittlungen
aufgenommen. Medizinische Sachverständige sind sich gewiß, daß das atmende Kind überlebt hätte, wenn
es vom Arzt nicht im Stich gelassen worden wäre.
Ironie des Schicksals. Die Mutter des getöteten Knaben
kümmert sich beruflich um behinderte Kinder. Sie sei in bezug auf die Schwierigkeiten behinderter Kinder
angeblich besonders sensibilisiert. Es ist möglich, daß auch die Mutter wegen der Ermordung ihres Sohnes
gerichtlich belangt wird.
Nachdem der Vorfall bekannt wurde, verständigte die Leitung des Krankenhauses
die Polizei. Am Wochenende erklärte der zuständige Richter, daß das Geburtsteam auf den „abscheulichen
Wunsch der Eltern“ nicht richtig reagiert habe.
Belgische Lebensschützer wiesen auf den Zynismus hin,
daß eine strafrechtliche Verfolgung der Kindstöter juristisch leicht hätte umgangen werden können.
Die Mutter hätte die Geburt ihres Sohnes einfach als Kinderabtreibung deklarieren können. Dann wäre
niemand auf die Idee gekommen, ihr Schwierigkeiten zu machen.
„Die moderne Rechtssprechung fordert die
Bestrafung des Kindsmordes. Dagegen ist die Abtreibung geburtsreifer Kinder straffrei. Wenn die Rechtslage
so leicht manipuliert werden kann, dann ist es für einen Arzt in Zukunft klüger, jede Risikogeburt als
Abtreibung zu deklarieren“, meinte ein Lebensrechtler in einer Stellungnahme in Brüssel.
Die Lebensschützer
wiesen auf ein weiteres Detail hin. Ein im Mutterschoß getötetes Kind werde von den Kinderabtreibern
als „Zellhaufen“ bezeichnet. Wenn eine als Abtreibung deklarierte Risikogeburt erfolgreich verlaufe und
das Kind überleben dürfe, könnte dies in den Medien Anlaß für einen besonderen Wunderbericht sein:
„Zellhaufen wird durch Abtreibung zu einem lebenden Kind“.
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Fristenregelung 1+1=7, mit meiner Frage war zunächst einmal überhaupt keine Wertung verbunden, es geht
mir also gar nicht um ein „Glaubensbekenntnis“. Aber, da Du gefragt hast: Ich bin gegen Abtreibungen und
für ein Strafrecht, das Abtreibungen möglichst verhindert. Ich muss allerdings gestehen, dass ich bei
der Bewertung der jetzigen Lösung unsicher bin. Ich habe den Eindruck, dass die strafrechtliche Erleichterung
von Abtreibungen auch deren Zahl erhöht. Das spricht m.E. gegen die Fristenlösung. Ich muss allerdings
gestehen, dass ich keine exakten Untersuchungen darüber kenne, ob die Fristenregelung wirklich zu dem
(in den letzten Jahren offenbar zu beobachtenden) Anstieg der Abtreibungen geführt hat; es könnten ja
auch andere, z.B. wirtschaftliche Gründe dafür ausschlaggebend sein. Wenn die „Steuerungsmöglichkeit“
durch das staatliche Strafrecht sich darauf beschränken sollte, ob eine Frau ins Ausland fährt oder
zu einer Hebamme geht, spricht das vielleicht gegen eine zu schwere Strafandrohung. Im kirchlichen Bereich
geht es natürlich um Wahrheit und Richtigkeit, deswegen lassen sich diese Überlegungen hier nicht ohne
weiteres übertragen. Was aber (auch im Hinblick auf die Folgen) richtig ist, muss man hier natürlich
auch bedenken. Denn wenn die Kirche den Lebensschutz des ungeborenen Kindes früher abgestuft hat, dann
wird es gute Gründe (vielleicht auch bei der Mutter) dafür gegeben haben; das könnte auch heute für
differenzierte Lösungen sprechen. Du siehst, ich bin wirklich unsicher, insbesondere was das von mir
angesprochene Frühstadium der Schwangerschaft angeht. Spätestens ab dem 2. Monat, das sei auch gesagt,
sehe ich allerdings – im Hinblick auf den „moralischen Unwert“ – zwischen einer Kindstötung und einer
Abtreibung keinen Unterschied. Dann aber leuchtet mir die Unterscheidung bei der Strafbarkeit nicht recht
ein – und zwar weder im kirchlichen Recht noch im deutschen Strafrecht, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.
Gerade weil ich in diesem Punkt „auf der Suche“ bin und mir mein Urteil noch nicht abschließend gebildet
habe, interessiert mich die kirchliche Tradition – und möglicherweise deren Wechselfälle.
Abtreibung in der Kirchengeschichte Vielleicht passt der obige Artikel zu einer Frage, auf die ich vor
einiger Zeit gestoßen bin. Ich habe gelesen, dass die katholische Kirche erst seit relativ kurzer Zeit
(ca. 1870) die Abtreibung unter die jetzt geltende strenge Strafandrohung gestellt hat (Exkommunikation
als Tatstrafe; anders übrigens als bei Mord und Totschlag – selbst an einem Säugling!). Vorher (also
mit kurzen Ausnahmen auch im gesamten Mittelalter) sei es (in Anlehnung an Thomas von Aquin) darauf angekommen,
ob der Fetus schon „beseelt“ (animata) oder noch „unbeseelt“ (inanimata) gewesen sei. Dies habe davon
abgehangen, wieviel Zeit seit der Empfängnis vergangen sei. Praktisch habe dies zu einer Straflosigkeit
der Abtreibung bis maximal zum 80. Tag geführt. Stimmte dies, dann hätte die Kirche jahrhundelang eine
Art „Fristenregelung“ praktiziert – mit praktisch ähnlichen Konsequenzen wie das geltende deutsche Strafrecht
(zumindest in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten). Vor diesem Hintergrund (wenn er denn zutreffend
ist) müsste man ja zumindest über Formen der künstlichen Befruchtung und der Stammzellentherapie auch
aus kirchlicher Sicht neu nachdenken. Auch wäre u.U. zweifelhaft, ob die geltende Regel – jede Abtreibung
wiegt schwerer als Mord oder Totschlag – haltbar ist. Denn was jahrhundelange Praxis in der Kirche war,
würde doch durch die – zeitbedingte? – Entscheidung eines Papstes (hier wohl: Pius IX.) nicht automatisch
an Gewicht verlieren… Weiß jemand mehr?
Bruno-Maria Schulz: GerdileinDem Kleinen Troll kommt niemals die Idee, dass er bereits das gesamte Forum
gegen sich aufbrachte. Bruno-Maria Schulz: Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer
Gedanken distanzieren. Und? Kennst Du einen? Ich gebe es nicht auf, Dich zu rfagen, warum Du nicht in
der Lage bist, Themen zu diskutieren, warum greifst Du persönlich an?
Gerdilein Dem Kleinen Troll kommt niemals die Idee, dass er bereits das gesamte Forum gegen sich aufbrachte.
Schuld sind ALLE nur nicht er. Nicht nur hier, sondern allenthalben und überall sieht er „… einzig
den Versuch, unterschwellig einem Antisemitismus Luft zu machen!“ Glücklich die Juden, die sich von diesem
Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren. Bruno-Maria Schulz
Lieber Knecht Ruprecht, (laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland) was
bitte, hat der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland mit dem Rechtssystem in Belgien zu
tun? Ist Belgien vorwiegend jüdisch? oder wenigstens evangelisch (pfui teifi!)? Soweit ich weiss, machen
die Belgier ihre Gesetze noch allein, und da sitzen auch ein paar Katholiken in den Gremien. Wenn Du also
schon gegen jemanden zu Felde ziehen willst, dann nimm Dir bitte die Leute vor, die das zu verantworten
haben, So sehe ich in Deiner Äusserung einzig den Versuch, unterschwellig Deinem Antisemitismus Luft
zu machen! Mach weiter so… Gott wird des Dir tausendfach vergelten.
… da ein todschlag bzw. mord am menschen, eine sache ist, die eine frau privat mit ihrem körper tut
(laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland) ist es ligitim einen menschen,
der bestimmten normen nicht entspricht zu ermorden. interessanterweise, stellt der staat oder gewisse
staaten, dass ermorden von menschen ab einem bestimmten alter unter strafe. womöglich haben die menschen,
die solche gesetze schaffen und die menschen die solche parteien wählen, die diese gesetze schaffen –
angst davor selbet ermordet zu werden.