Kinderabtreibung
Kaltgemacht
In Brüssel werden gegenwärtig drei medizinische Fachkräfte von der Justiz verfolgt. Warum? Weil sie die Tötung eines kleinen, wehrlosen Jungen nicht rechtzeitig als Kinderabtreibung deklariert haben.
(kreuz.net, Brüssel) Medizinisches Fachpersonal wurde vor rund einer Woche in Belgien verhaftet, weil es ein frühgeborenes Kind sterben ließ. Dies berichtet der europäische Online-Dienst „Expatitia“.

Der Junge war sechs Wochen zu früh auf die Welt gekommen und wog 1,25 Kilogramm. Am vergangenen Freitagmorgen um 4.00 Uhr erblickte der kleine Erdbewohner das Licht der Welt. Es schien ihm nicht für lange Zeit. Bereits fünf Stunden später – zwischen 8.00 und 9.00 Uhr des gleichen Morgens – die Sonne war eben aufgegangen – war der kleine Junge kalt.

Der Neugeborene wurde nach der Geburt seinem Schicksal überlassen, weil die Eltern fürchteten, daß ihr Sohn wegen seiner Frühgeburt möglicherweise behindert sein könnte.

Drei medizinische Fachkräfte sitzen jetzt wegen Kindstötung und wegen willentlichem und vorsätzlichem Todschlag eines neugeborenen Kindes in Untersuchungshaft. Das tödliche Geburtsteam bestand aus einem 64-jährigem Frauenarzt, einer 40-jährigen Hebamme und einer 28-jährigen Assistentin.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Medizinische Sachverständige sind sich gewiß, daß das atmende Kind überlebt hätte, wenn es vom Arzt nicht im Stich gelassen worden wäre.

Ironie des Schicksals. Die Mutter des getöteten Knaben kümmert sich beruflich um behinderte Kinder. Sie sei in bezug auf die Schwierigkeiten behinderter Kinder angeblich besonders sensibilisiert. Es ist möglich, daß auch die Mutter wegen der Ermordung ihres Sohnes gerichtlich belangt wird.

Nachdem der Vorfall bekannt wurde, verständigte die Leitung des Krankenhauses die Polizei. Am Wochenende erklärte der zuständige Richter, daß das Geburtsteam auf den „abscheulichen Wunsch der Eltern“ nicht richtig reagiert habe.

Belgische Lebensschützer wiesen auf den Zynismus hin, daß eine strafrechtliche Verfolgung der Kindstöter juristisch leicht hätte umgangen werden können. Die Mutter hätte die Geburt ihres Sohnes einfach als Kinderabtreibung deklarieren können. Dann wäre niemand auf die Idee gekommen, ihr Schwierigkeiten zu machen.

„Die moderne Rechtssprechung fordert die Bestrafung des Kindsmordes. Dagegen ist die Abtreibung geburtsreifer Kinder straffrei. Wenn die Rechtslage so leicht manipuliert werden kann, dann ist es für einen Arzt in Zukunft klüger, jede Risikogeburt als Abtreibung zu deklarieren“, meinte ein Lebensrechtler in einer Stellungnahme in Brüssel.

Die Lebensschützer wiesen auf ein weiteres Detail hin. Ein im Mutterschoß getötetes Kind werde von den Kinderabtreibern als „Zellhaufen“ bezeichnet. Wenn eine als Abtreibung deklarierte Risikogeburt erfolgreich verlaufe und das Kind überleben dürfe, könnte dies in den Medien Anlaß für einen besonderen Wunderbericht sein: „Zellhaufen wird durch Abtreibung zu einem lebenden Kind“.
      
7 Lesermeinungen
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#7   sebastian   21:17:08 | Montag, 7. März 2005
Fristenregelung
1+1=7,
mit meiner Frage war zunächst einmal überhaupt keine Wertung verbunden, es geht mir also gar nicht um ein „Glaubensbekenntnis“.
Aber, da Du gefragt hast: Ich bin gegen Abtreibungen und für ein Strafrecht, das Abtreibungen möglichst verhindert. Ich muss allerdings gestehen, dass ich bei der Bewertung der jetzigen Lösung unsicher bin. Ich habe den Eindruck, dass die strafrechtliche Erleichterung von Abtreibungen auch deren Zahl erhöht. Das spricht m.E. gegen die Fristenlösung.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich keine exakten Untersuchungen darüber kenne, ob die Fristenregelung wirklich zu dem (in den letzten Jahren offenbar zu beobachtenden) Anstieg der Abtreibungen geführt hat; es könnten ja auch andere, z.B. wirtschaftliche Gründe dafür ausschlaggebend sein. Wenn die „Steuerungsmöglichkeit“ durch das staatliche Strafrecht sich darauf beschränken sollte, ob eine Frau ins Ausland fährt oder zu einer Hebamme geht, spricht das vielleicht gegen eine zu schwere Strafandrohung. Im kirchlichen Bereich geht es natürlich um Wahrheit und Richtigkeit, deswegen lassen sich diese Überlegungen hier nicht ohne weiteres übertragen. Was aber (auch im Hinblick auf die Folgen) richtig ist, muss man hier natürlich auch bedenken. Denn wenn die Kirche den Lebensschutz des ungeborenen Kindes früher abgestuft hat, dann wird es gute Gründe (vielleicht auch bei der Mutter) dafür gegeben haben; das könnte auch heute für differenzierte Lösungen sprechen.
Du siehst, ich bin wirklich unsicher, insbesondere was das von mir angesprochene Frühstadium der Schwangerschaft angeht. Spätestens ab dem 2. Monat, das sei auch gesagt, sehe ich allerdings – im Hinblick auf den „moralischen Unwert“ – zwischen einer Kindstötung und einer Abtreibung keinen Unterschied. Dann aber leuchtet mir die Unterscheidung bei der Strafbarkeit nicht recht ein – und zwar weder im kirchlichen Recht noch im deutschen Strafrecht, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.
Gerade weil ich in diesem Punkt „auf der Suche“ bin und mir mein Urteil noch nicht abschließend gebildet habe, interessiert mich die kirchliche Tradition – und möglicherweise deren Wechselfälle.
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#6   1+1=7   18:59:37 | Montag, 7. März 2005
Hallo Sebastian,
wie stehst du denn zur Fristenregelung?
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#5   sebastian   18:38:03 | Montag, 7. März 2005
Abtreibung in der Kirchengeschichte
Vielleicht passt der obige Artikel zu einer Frage, auf die ich vor einiger Zeit gestoßen bin. Ich habe gelesen, dass die katholische Kirche erst seit relativ kurzer Zeit (ca. 1870) die Abtreibung unter die jetzt geltende strenge Strafandrohung gestellt hat (Exkommunikation als Tatstrafe; anders übrigens als bei Mord und Totschlag – selbst an einem Säugling!).
Vorher (also mit kurzen Ausnahmen auch im gesamten Mittelalter) sei es (in Anlehnung an Thomas von Aquin) darauf angekommen, ob der Fetus schon „beseelt“ (animata) oder noch „unbeseelt“ (inanimata) gewesen sei. Dies habe davon abgehangen, wieviel Zeit seit der Empfängnis vergangen sei. Praktisch habe dies zu einer Straflosigkeit der Abtreibung bis maximal zum 80. Tag geführt.
Stimmte dies, dann hätte die Kirche jahrhundelang eine Art „Fristenregelung“ praktiziert – mit praktisch ähnlichen Konsequenzen wie das geltende deutsche Strafrecht (zumindest in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten). Vor diesem Hintergrund (wenn er denn zutreffend ist) müsste man ja zumindest über Formen der künstlichen Befruchtung und der Stammzellentherapie auch aus kirchlicher Sicht neu nachdenken. Auch wäre u.U. zweifelhaft, ob die geltende Regel – jede Abtreibung wiegt schwerer als Mord oder Totschlag – haltbar ist. Denn was jahrhundelange Praxis in der Kirche war, würde doch durch die – zeitbedingte? – Entscheidung eines Papstes (hier wohl: Pius IX.) nicht automatisch an Gewicht verlieren…
Weiß jemand mehr?
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#4   GerdEric   10:31:54 | Freitag, 4. März 2005
Bruno-Maria Schulz: GerdileinDem Kleinen Troll kommt niemals die Idee,
dass er bereits das gesamte Forum gegen sich aufbrachte.
Bruno-Maria Schulz: Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Und?
Kennst Du einen?
Ich gebe es nicht auf,
Dich zu rfagen,
warum Du nicht in der Lage bist,
Themen zu diskutieren,
warum greifst Du persönlich an?
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#3   Bruno-Maria Schulz   08:23:36 | Freitag, 4. März 2005
Gerdilein
Dem Kleinen Troll kommt niemals die Idee, dass er bereits das gesamte Forum gegen sich aufbrachte. Schuld sind ALLE nur nicht er.
Nicht nur hier, sondern allenthalben und überall sieht er
„… einzig den Versuch, unterschwellig einem Antisemitismus Luft zu machen!“
Glücklich die Juden, die sich von diesem Verteidiger ihrer Gedanken distanzieren.
Bruno-Maria Schulz
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#2   GerdEric   17:52:02 | Donnerstag, 3. März 2005
Lieber Knecht Ruprecht,
(laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland)
was bitte,
hat der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland mit dem Rechtssystem in Belgien zu tun?
Ist Belgien vorwiegend jüdisch?
oder wenigstens evangelisch (pfui teifi!)?
Soweit ich weiss,
machen die Belgier ihre Gesetze noch allein,
und da sitzen auch ein paar Katholiken in den Gremien.
Wenn Du also schon gegen jemanden zu Felde ziehen willst,
dann nimm Dir bitte die Leute vor,
die das zu verantworten haben,
So sehe ich in Deiner Äusserung einzig den Versuch, unterschwellig Deinem Antisemitismus Luft zu machen!
Mach weiter so…
Gott wird des Dir tausendfach vergelten.
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#1   kreuzi   16:44:56 | Donnerstag, 3. März 2005

da ein todschlag bzw. mord am menschen, eine sache ist, die eine frau privat mit ihrem körper tut (laut dem menschenfeind und vorsitzendem zentralrat der juden deutschland) ist es ligitim einen menschen, der bestimmten normen nicht entspricht zu ermorden. interessanterweise, stellt der staat oder gewisse staaten, dass ermorden von menschen ab einem bestimmten alter unter strafe. womöglich haben die menschen, die solche gesetze schaffen und die menschen die solche parteien wählen, die diese gesetze schaffen – angst davor selbet ermordet zu werden.
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