Kinderabtreibung
Spätabtreiber vor Gericht
Der frühere Schulpsychologe Dr. Josef Preßlmayer hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Spätabtreibung geklagt. Sie verstoße gegen das Recht auf Leben und gegen das Verbot der Folter.
(kreuz.net, Straßburg) Unter Berufung auf Artikel 2 „Recht auf Leben“ und 3 „Verbot der Folter“ der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Wiener Gesundheitspsychologe Dr. Josef Preßlmayer am 22. Februar eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingebracht. Vorher war sein Individual-Antrag gegen die Fristenregelung durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen worden.

Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ wird nun zu beurteilen haben, ob die Tötung ungeborener Kinder durch die Abtreibung in Österreich straflos bleiben darf und ab welcher Entwicklungsphase dem ungeborenen Kind der Status eines Menschen zuzuerkennen ist.

Die Abtreibung bis zur Geburt ist bei der „eugenischen“ und medizinischen Indikation sowie bei der Unmündigkeitsindikation in Österreich ohne jegliche Beratungspflicht straffrei. Die sogenannte „eugenische Indikation“ erlaubt es, behinderte Kinder bis unmittelbar vor ihrer Geburt auszumerzen. Die medizinische Indikation nimmt angebliche Gesundheitsrisiken der Mutter zum Vorwand, um ihr Kind zu töten. Die Unmüdigkeitsindikation erlaubt eine Tötung des Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis noch nicht 14-jährig war.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird für ganz Europa richtungsweisend sein.

Der Gesundheitspsychologe Dr. Josef Preßlmayer ist bei der Lebensschutzorganisation „Human Life International“ in Wien tätig und zugleich Kurator der Wiener Baby-Holocaust-Gedenkstätte in der Großen Sperlgasse 31. Die Gedenkstätte wurde kürzlich von militanten Abtreibungsanhängern beschädigt. In seiner Tätigkeit im Lebensschutz ist Dr. Preßlmayer verschiedentlich von Abtreibern angegriffen und spitalreif geschlagen worden.
      
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