Der frühere Schulpsychologe Dr. Josef Preßlmayer hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Spätabtreibung geklagt. Sie verstoße gegen das Recht auf Leben und gegen das Verbot der Folter.
(kreuz.net, Straßburg) Unter Berufung auf Artikel 2 „Recht auf Leben“ und 3 „Verbot der Folter“ der Europäischen
Menschenrechtskonvention hat der Wiener Gesundheitspsychologe Dr. Josef Preßlmayer am 22. Februar eine
Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingebracht. Vorher war sein Individual-Antrag
gegen die Fristenregelung durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen worden.
Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ wird nun zu beurteilen haben, ob die Tötung ungeborener
Kinder durch die Abtreibung in Österreich straflos bleiben darf und ab welcher Entwicklungsphase dem
ungeborenen Kind der Status eines Menschen zuzuerkennen ist.
Die Abtreibung bis zur Geburt ist bei der
„eugenischen“ und medizinischen Indikation sowie bei der Unmündigkeitsindikation in Österreich ohne
jegliche Beratungspflicht straffrei. Die sogenannte „eugenische Indikation“ erlaubt es, behinderte Kinder
bis unmittelbar vor ihrer Geburt auszumerzen. Die medizinische Indikation nimmt angebliche Gesundheitsrisiken
der Mutter zum Vorwand, um ihr Kind zu töten. Die Unmüdigkeitsindikation erlaubt eine Tötung des Kindes,
wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis noch nicht 14-jährig war.
Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte wird für ganz Europa richtungsweisend sein.
Der Gesundheitspsychologe
Dr. Josef Preßlmayer ist bei der Lebensschutzorganisation „Human Life International“ in Wien tätig und
zugleich Kurator der Wiener Baby-Holocaust-Gedenkstätte in der Großen Sperlgasse 31. Die Gedenkstätte
wurde kürzlich von militanten Abtreibungsanhängern beschädigt. In seiner Tätigkeit im Lebensschutz
ist Dr. Preßlmayer verschiedentlich von Abtreibern angegriffen und spitalreif geschlagen worden.
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