Die dringliche Verfügung des Gerichtes war so dringlich, daß sie dem Betroffenen drei Wochen später zugeschickt wurde. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen
Muß Lingen in den Kerker?
(kreuz.net) Auf Antrag des ‘Anne Frank-Fonds’ in Basel – vertreten durch Morten Petersenn von der Firma
‘Rechtsanwälte Lovells LLP’ in Hamburg – hat Richter Andreas Buske von Landgericht Hamburg mir per Einstweiliger
Verfügung eine bis zu zweijährige Kerkerhaft angedroht.
Mein angebliches Verbrechen: Ich habe in der
nunmehr über sechs Jahre alten, im Internet verbreiteten Studie „Das Tagebuch der Anne Frank“ hingewiesen,
daß die Echtheit des „Tagebuchs der Anne Frank“ nicht von allen vorbehaltlos bejaht wird.
Zu diesem
Zweck zitiert die Studie exemplarisch jeweils zwei Gegner und zwei Befürworter der Echtheit – als Gegner
den Historiker Georg Franz-Willing und J. G. Burg (Joseph Ginzburg) und als Befürworter den deutschen
Verfassungsschutz sowie den Historiker Wolfgang Neugebauer.
Die Studie zitiert auch den derzeit inhaftierten
Revisionisten Germar Rudolf, der sich für die Echtheit des Tagebuches ausspricht.
Die Studie selber
trifft ausdrücklich keine Entscheidung über die Frage.
In Deutschland sind Zitate zur Berichterstattung
an sich – sogar bei sensiblen Themen – geschützt.
So berichteten die Medien darüber, daß die inzwischen
inhaftierte rechtsradikale Anwältin Sylvia Stolz, eine Eingabe bei Gericht mit „Heil Hitler“ unterschrieben
hatte.
Kein Reporter oder Nachrichtensender wurde für diese Meldung bestraft.
Ferner: In einer NDR-Sendung
„Menschen und Schlagzeilen“ wird ein gewisser Benjamin Schöler in einer Szene gezeigt, wie er eine Postkarte
mit Hakenkreuz aus seinem Briefkasten nimmt und dieses in die Kamera hält.
Sogar diese bizarre Szene
blieb für Schöler und den Norddeutschen Rundfunk ohne Folgen.
Schon deshalb muß die Anordnung einer
sehr langen Kerkerstrafen für ein ausdrücklich erlaubtes Handeln nachdenklich stimmen.
Aber auch sonst
ist die Einstweilige Verfügung hochproblematisch.
1. Es gab in der Sache niemals eine Abmahnung. Zwar
hatte die Firma Lovells mir früher mal eine Abmahnung geschickt. Darin wurde behauptet, ich hätte Falschaussagen
zum ‘Tagebuch der Anne Frank’ gemacht.
Die Firma störte sich an der folgenden Aussage: „Beim »Tagebuch
der Anne Frank« sind festzustellen: – fragwürdige Authentizität – fragwürdige Werbeträger – fragwürdiger
Charakter des Ich-Erzählers. Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das »Tagebuch der
Anne Frank« gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, daß wir das »Tagebuch der Anne Frank«
nicht guten Gewissens empfehlen können.“
Die Einstweilige Verfügung stört sich dagegen offenbar an
anderen Dingen.
2. Die Verfügung wurde am 16. Juli 2008 produziert – „der Dringlichkeit wegen ohne vorherige
mündliche Verhandlung“.
Diese Dringlichkeit ist eine Lüge. Das beweist alleine die Tatsache, daß sie
mir erst am 5. August – also drei Wochen später – zugeschickt wurde.
3. Die Einstweilige Verfügungen
leidet an weiteren Mängeln. So enthält sie nicht einmal eine richterliche Unterschrift.
Man mag ferner
darüber spekulieren, warum nur bestimmte Passagen aus einem Zitat von Franz-Willing, aber keine einzige
Silbe von J.G. Burg verboten wurde.
Unklar ist, warum die Zitate der Befürworter, darunter besonders
von Germar Rudolf, ignoriert werden.
Die Verfügung ist somit als ganze komplett gegenstandslos, weil
notorisches Unrecht kein Recht schafft.
Aufgrund ihrer offenkundigen Illegalität und Nichtigkeit braucht
und aufgrund ihrer existenziellen Bedeutung darf der Einstweilige Verfügung nicht Folge geleistet werden.
Die Beteiligten an der Verfügung sind somit juristisch der Nötigung oder Erpressung schuldig.
Man
wird sehen, bis zu welchem Grad der Vollstreckung die Schuldigen gehen werden. Dann wären eventuell noch
Gewaltverbrechen wie Freiheitsberaubung und Körperverletzung erfüllt.
Das Opfer kann sich auf das Widerstands-
und Notwehrrecht berufen.
Die eigentliche Straftat der Schuldigen ist die zielgerichtete Absicht, eine
religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
Indem die Schuldigen einen Priester in den Kerker
pferchen, wird dieser der Möglichkeit beraubt, das Heilige Meßopfer darzubringen. Die Gläubigen werden
der Möglichkeit des Meßbesuchs, der Beichte beraubt.
Kurz: Das sakramentale Leben wird zielgerichtet
ertötet.
Diese Umtriebe der Schuldigen sind im größeren Zusammenhang zu sehen. Dieser ist namentlich
beim ‘Anne Frank-Fonds’ und seinem Bezug zu Auschwitz offenkundig.
Dazu erklärte der französische Regisseur
Claude Lanzmann: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi.“
Nun ist Auschwitz offenkundig nicht die Widerlegung
Christi.
Darum muß dieser Schreckensort wenigstens dazu dienen, den jüdischen Gottesmord immer wieder
zu verherrlichen und, wo eben möglich, am mystischen Leib Christi, an der Kirche, neu zu vollstrecken.
Ein Vorgehen gegen einen Priester bietet sich als gigantisches Schauspiel dafür an, welche Macht Auschwitz
im Vergleich zu Christus hat. Auschwitz soll regieren auf immer und ewig.
In der vom Gericht beanstandeten
Studie wird auch der deutsche Journalist Michel Friedman zitiert:
„Versöhnung ist ein absolut sinnloser
Begriff. Den Erben des judenmordenden Staates kommt gar nicht anderes zu, als die schwere historische
Verantwortung auf sich zu nehmen, generationenlang, für immer.“
Deshalb erstatte ich Strafanzeige gegen
Andreas Buske sowie seine Komplizen Goetze – nomen est omen – und Link – dito – sowie die gesamte Justiz
Hamburg, ferner gegen Morten Petersenn und seine Firma sowie gegen alle Mitglieder von ‘Anne Frank-Fonds’.
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76 Lesermeinungen
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#76 ExBochumer † 15:25:57 | Mittwoch, 13. August 2008
Lingen ist ein Hassprediger. Lingen ist nicht römisch-katholisch, sondern hat seine eigene Sekte , bestehend
aus weniger als 10 Menschen, aufgebaut. Sympathisanten gibt es höchstens noch im kreuz.net.
#72 Brandenburgis 21:00:08 | Samstag, 9. August 2008
Dem total verkommenen modernistischen Episkopat sei folgendes ins Stammbuch geschrieben: Es waren auch
falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch sein werden falsche Lehrer, die nebeneinführen
werden verderbliche Sekten und verleugnen den HERRN, der sie erkauft hat, und werden über sich selbst
herbeiführen eine schnelle Verdammnis. Und viele werden nachfolgen ihrem Verderben; um welcher willen
wird der Weg der Wahrheit verlästert werden. Und durch Geiz mit erdichteten Worten werden sie an euch
Gewinn suchen; welchen das Urteil von lange her nicht säumig ist, und ihre Verdammnis schläft nicht.
Denn Gott hat die Engel, die gesündigt haben, nicht verschont, sondern hat sie mit Ketten der Finsternis
zur Hölle verstoßen und übergeben, daß sie zum Gericht behalten werden.
Lieber HBR, „Der Vergleich (auch: generalisierende Induktion, Komparation) bezeichnet ein grundlegendes
Verfahren einer auf Beobachtung basierenden Erkenntnisoperation, die zum Aufdecken von Gemeinsamkeiten
und Unterschieden zwischen Gegenständen und Erscheinungen der Realität führen soll. Das Erkennen eines
Objekts oder eines Phänomens beginnt damit, es von anderen zu unterscheiden und eine Ähnlichkeit mit
verwandten Objekten und Erscheinungen festzustellen. Im Prozess der Erkenntnis bilden Unterscheidung und
Ähnlichkeit eine untrennbare Einheit. Durch Vergleich mehrerer Gegenstände oder Erscheinungen bietet
sich die Möglichkeit, gemeinsame Eigenschaften und Merkmale festzustellen, die den gegebenen Gegenständen
oder Erscheinungen zukommen. Es ist anerkannt, dass das Auffinden gemeinsamer Merkmale einer zu untersuchenden
Klasse von Gegenständen die erste Stufe der Erkenntnis der Entwicklungsgesetzmäßigkeiten dieser Klasse
ist.“ (aus WIKIPEDIA) … irgendwie gehören Sie auch zur Klasse der Menschen, die Vergleiche nicht kapieren.
Ich habe die römisch-katholische Kirche nicht mit der Stasi verglichen, ich habe vielmehr behauptet,
dass die Begutachtung in eigener Sache durch die Amtskirche genauso objektiv wäre, wie wenn etwa die
Stasi in eigener Sache begutachten würde. Lediglich diese Gemeinsamkeit der beiden Gegenstände der Realität
behauptete ich, nicht mehr und nicht weniger. Die r-k Kirche generell mit der Stasi zu vergleichen, selbst
die Amtskirche, nichts läge mir ferner.
Lieber HBR, wir erinnern uns noch gut an die unseligen Versuche das Verlagsprogramm „pro fide catholica“
durch vermeintliche Rechtspositionen des Namensrechts zu ruinieren. Die Amtskirche in eigener Sache zum
Gutachter zu machen, das wäre so wie wenn Sie die Stasi zum Gutachter über Stasiverwicklungen einsetzen
würden.
@Memphis wenn einem einfach das Gewissen sagt, daß unsere Kirche nicht mehr die katholische Kirche ist,
sondern die sogenannte sedisvakantistische? Es gibt in der Theologie den Begriff des irrenden Gewissens.
Und das wäre hier wohl genauso der Fall wie damals bei Lefebvre und ähnlichen Menschen. @Stöhr Ich
sehe ein, dass ein Richter oft nicht den religiösen Durchblick haben wird. Diesen hat jedoch mit Sicherheit
ein Sachverständiger der römisch-katholischen Kirche (nein, nicht Kzm und nicht Pius ) Wenn sich eine
Entscheidung auf einem derartigen Guthaben aufbaut, kann sie durchaus bestehen.
@HBR: Nein, die meisten Richter sind nicht dazu kompetent dies zu beurteilen oder haben einfach keine
Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten, weil das ein mehrjähriges Studium der katholischen Dogmatik
voraussetzen würde. Schon von daher ist es völlig unhaltbar, dass entsprechende Entscheidungen ergehen.
Aber was ist, wenn einem einfach das Gewissen sagt, daß unsere Kirche nicht mehr die katholische Kirche
ist, sondern die sogenannte sedisvakantistische? Das ist doch eine Sache, womit sich diese Menschen existentiell
beschäftigen. Solche Menschen handeln als ob das Seelenheil davon abhängt. Das ist ja keine Kleinigkeit.
Wie kann der Staat da dekretieren?
Lieber HBR, was für ein Unsinn. Da kämen wohl die Sedisvakantisten und verlangten die Aberkennung des
Papsttitels für Ratzinger. Da könnte sich dann ein Referent im Innenministerium mit den Argumenten auseinandersetzen!
Richtig witzig!
Der Staat… sollte sich sehr wohl einmischen, wenn offensichtlich Titel von Religionsgemeinschaften durch
einzelne unberechtigt verwendet werden. Römisch – katholischer Priester ist man nur dann, wenn man auch
eine gültige katholische Weihe besitzt UND Mitglied eben jener katholischen Kirche ist. Und es ist wohl
klar, das Kzm nicht die katholische Kirche ist Die Voraussetzung für einen Patertitel sind ja noch weitergehend.
Auch hier benötigt man eine gültige katholische Priesterweihe und muss Mitglied der katholischen Kirche
sein. Zusätzlich sollte aber noch eine Ordensmitgliedschaft vorliegen, weil ein Pater ein Ordenspriester
ist. Wenn jemand nun keine der genannten Grundlagen vorweisen kann und sich trotzdem Pater und römisch-katholischer
Priester nennt, ist das offenbar Titelmissbrauch. Dann hat der Staat jedes Recht, dies zu unterbinden
#62 timpressum † 19:53:33 | Samstag, 9. August 2008
Geschütze Titel Okay, dann bin ich auch ein Priester! Mal ehrlich: In Deutschland gibt es bestimmte
Titel, die geschützt sind. Dazu gehört auch der Titel „Priester“ bzw. „Pfarrer“
@timpressum Ob Pater Lingen nun rechtskräftig verurteilt worden ist, weil ihn ein Gericht verurteilt
hat, Amtsmißbrauch zu betreiben, weil er sich Priester nennt, hat nicht viel zu sagen. Das bleibt immer
noch eine Sache des Glaubens. Er hat ja schon öfter angeboten, ihm zu beweisen, daß der Sedisvakantismus
falsch ist. Und wenn sich der Staat ein Urteil über Glaubensvorstellungen herausnimmt, scheint mir das
eine Kompetenzüberschreitung zu sein.
#60 Florian Geyer 14:25:14 | Samstag, 9. August 2008
Gehts schon wieder los ? sperrt man in Deutschland wieder die Leute ein wenn sie was sagen was anstoß
erregt ? Das liegt wohl im Blut und die nach obenbuckelnde nach unten tretende tötalitäre Gesinnung
wird mit der Muttermilch aufgesogen… Ein echter Demokrat hätte hier wie ich den Grundsatz: „Ich verachte
ihre Meinung aber ich gäbe mein Leben darum dass sie sie sagen dürfen“ der „deutsche Sonderweg der Demokrate“
einen Spinner wegzusperren ?
#57 timpressum † 23:58:04 | Freitag, 8. August 2008
Born in the Summer of 67 Mal ehrlich – ick hätte nicht gedacht, daß der Lingen grad mal 41 Lenze zählt.
Wenn der geweiht worden wäre, wäre das ja noch in der nachkonziliaren Kirche gewesen. Womit er sich
natürlich selbst verraten hätte, lehnt er doch diese Kirche so vehement ab! Lingen ist ein als Priester
verkleideter „katholischer“ Stand-Up Comedian. Halleluia! o^/
Ach Elijahu, Persönlichkeitsstörungen hat laut Psychologie so gut wie jeder. … wenn Sie Recht hätten,
so wäre ein Richter eine Persönlichkeitsstörung, die Recht spricht! Nu ja, vielleicht haben Sie Recht!
Jaja, die Psychologie als „Wissenschaft“ Persönlichkeitsstörungen hat laut Psychologie so gut wie jeder.
Es gibt keine psychisch „gesunden“ oder normalen Menschen. Und da hier über die Schwere einer solchen
Störung nichts ausgesagt wurde, bleibt das Urteil belanglos.
#52 Manuel Böhm 20:53:44 | Freitag, 8. August 2008
Rolf Hermann Lingen Amtsgericht Dorsten, Urteil im Namen des Volkes g e g e n Rolf Hermann Lingen Hauptverhandlung
am 01.04.2008 Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 09.04.2008 …ww.rechtsanwaltmoebius.de/…idigung_internet.pdf
@Stöhr Wir nehmen überhaupt nichts zurück, Sie Simpel! Wie kämen Wir dazu? Man muss doch nur Ihre
bisherigen Statements studieren, um schnell festzustellen, wes Geistes Kind Sie sind. Wir bleiben bei
unserer Aussage, von Uns aus können Sie nun ein Parteiausschlussverfahren initieren.
Landorganist: Da Sie sich nochmals äußern, werte ich das als Eingeständnis, dass Sie ihre Verleumdung
der „angebräunten Gedanken“ zurücknehmen oder sich selbst als Feigling sehen.
@ExBochumer Es fragt sich jetzt, ob Herr Lingen wirklich krank ist, oder ob er lediglich eine erfolgreiche
Diät hinter sich gebracht hat. ES läßt sich auf dem Bild nicht wegleugnen, dass Herr Lingen deutlich
schlanker geworden ist.
#46 ExBochumer † 12:05:31 | Freitag, 8. August 2008
Neben seiner paranoiden Persönlichkeitsstörung … scheint es Rolf Lingen auch physisch nicht gerade
gesund zu sein. Man betrachte mal sein Gesicht während des Zeitraums der letzten drei Monate: img139.imageshack.us/my.php?image=lingenhl…
@Stöhr… Sie drohen Uns mit dem Staatsanwalt? Da haben Wir nun aber Angst. Donnerwetter! Namen sind
doch nur Schall und Rauch. Heißt der Asoziale eigentlich mit Klarnamen so, wie er sich hier zu nennen
pflegt? Und weshalb pflichtet dieses Subjekt Ihrem ach so mutigen Auftreten bei? Oder sitzen Sie auch
in den USA, wo Ihnen eh niemand was anhaben kann?
Freiheitsdenken … … ist, wenn man die Freiheit – hier einen Artikel zu schreiben – auch jemandem zubilligt,
der einem nicht passt. Ich finde Lingens Artikel sehr interessant: sie zeigen exemplarisch, dass sich
dieser Staat immer weiter von jeder Rechtsstaatlichkeit entfernt, wenn er per Verfügung festlegt, welche
Geschichtszeignisse wahr und welche falsch sind. Sich dies anzumaßen, ist ein Kennzeichen totalitärer
Systeme.
Paranoit: Herr Lingen, ihre paranoiden Schübe nehmen anscheint kein ende. Zu unrecht verfolt und immer
nur zu unrecht beschuldigt. Wann haben sie endlich mal einsicht und besinnen sich mal. Aber nein das ist
von ihnen höchstwarscheinlich nicht zu erwarten
#39 ExBochumer † 23:14:01 | Donnerstag, 7. August 2008
Lingen ist nicht die „römisch-katholische Kirche“ – und er spricht auch nicht für die Römisch-katholische
Kirche. Lingen ist längst exkommuniziert, ein Vagant. Und ernstnehmen kann man ihn auch nicht.
#38 timpressum † 23:02:48 | Donnerstag, 7. August 2008
Er ist wieder da! Die eigentliche Straftat der Schuldigen ist die zielgerichtete Absicht, eine religiöse
Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Was für eine religiöse Gruppe? Meint Herr Lingen die Stimmen,
die er immer hört? Das ist nun keine Gruppe… Indem die Schuldigen einen Priester in den Kerker pferchen,
wird dieser der Möglichkeit beraubt, das Heilige Meßopfer darzubringen. Die Gläubigen werden der Möglichkeit
des Meßbesuchs, der Beichte beraubt. Ach, Herr Lingen ist Priester? Wo liest er die Messe? In seinem
Schlafzimmer? Und wem nimmt er die Beichte ab? Nein, Herr Lingen, die Stimmen sind keine realen Menschen.
Vielleicht hören Sie demnächst diese Stimme: „Gehen sie ins Gefängnis, begeben sie sich direkt dorthin,
gehen sie nicht über Los, ziehen sie nicht 4.000 DM ein.“
#37 Benedikt 22:47:38 | Donnerstag, 7. August 2008
Was an den… …juristischen Herumstreitereien dieses mutmaßlichen Querulanten ist eigentlich eine „katholische
Nachricht“? Wenn kreuz.net seinen Artikelbereich nicht voll bekommt, dann könnte sich die Redaktion doch
mal durch die Blogs klicken, da gibt es genug zu berichten, was man hier dann erst in 5-6 Tagen serviert
bekommt.
Es gibt sie, wie anzunehmen, also doch: Die gerichtliche einstweilige Unterlassungsverfügung mit angedrohten
Zwangsmitteln für den Fall der Zuwiederhandlung. Da Herling in Ermangelung von Erwerbsarbeit auch nicht
über Einkommen in nennenswertem Umfang verfügen dürfte, wird er nun wohl die ihm angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe
antreten müssen. (Übrigens bedarf es bei einer bereits erwirkten gerichtlichen Unterlassungsverfügung
keiner weiteren An- oder Abmahnung.) Na, dann packen Sie schon mal Ihre persönlichen Sachen; sie werden
sie brauchen können. Vergessen Sie auch die Utensilien für die Mundhygiene nicht. Verzeihen Sie aber
bitte abschließend, daß ich mich Ihrer Einschätzung über die Auswirkungen Ihres (wahrscheinlich bevorstehenden)
Haftantritts für die katholische Kirche nicht anzuschließen vermag, & vale!
Wohl kaum Gottvertrauen… … in seine eigene Kirche hat dieser Mann. Er fürchtet doch, seine Kirche
werde untergehen, wenn er sie wegen „Kerkerhaft“ (lustiger Name bei den Zuständen in unseren Gefängnissen)
nicht weiter führen und leiten könne. Er wollte doch mal zum Bischof geweiht werden. Wer soll denn das
eigentlich vornehmen, wenn er nur sich als gottgewollte Autorität anerkennt? eigentlich sollte Herr Lingen
doch froh sein, ins Gefängnis zu kommen. Er wird doch dann automatisch Märtyrer. Oder hat er Angst davor?
Oder für5chtet er das Martyrium plötzlich? Oder hat er nicht beim heiligen Paulus gelesen, dass es doch
gerechter und besser ist für „gute“ Taten zu leiden als für böse? Also, auf geht’s! Nur Mut, vielleicht
kann er ja wie der heilige Petrus dort auch noch heidnische Gefängniswärter bekehren!
ROFL… Auch in diesem Fall haben Sie,verehrter Pater Lingen, die Unterstützung der freien Gruppe „Homosexuelle
für Pater Lingen“ sicher – Gück auf! ob das komisch gemeint war, weiss ich nicht, aber das ist das Lustigste,
was ich heute las .
#30 thaumaturgos 17:15:26 | Donnerstag, 7. August 2008
schreit nicht nach verwahrung fürs *paterchen*, der satire hier würde kaum noch solche spitzenleistung
nationalsozialistischen hinter- und untergrundes zuzutrauen sein
#29 Pascal123 16:57:44 | Donnerstag, 7. August 2008
@prada Naja aufs Kreuz legen wird den Lingen dort wohl niemand. Herr Lingen dürfte in der Hackordnung
wohl eher im unteren drittel zu finden sein. Da kann er sich wirklich mal um arme Menschen kümmern und
endlich mal Gotteswerk tun.
Zwei Jahre… …ohne diesen Herrn Lingen wäre für die Realsatire auf +net ein herber Verlust, aber
vielleicht kann er sich in der Zeit von ein paar Knastkollegen zum Bischof weihen lassen …
Der Herling, … Nachdem sein larmoyanter Beitrag in der Leserzeitung offensichtlich zu wenig Resonanz
gefunden hat, wird er nochmals im Forum publiziert. Da sich wohl absehen läßt, daß er der (soweit aus
seinem wirren Beitrag zu entnehmen) gegen ihn ergangenen Unterlassungsverfügung wohl keine Folge leisten
wird (der Beitrag selbst ist dafür wohl indiziell), wird man (dankenswerterweise) mit deren Vollstreckung
zu rechnen haben. Bei der ihm angedrohte Haftstrafe dürfte es sich (wahrscheinlich) um Ersatzhaft handeln,
da er (wie der bereits hervorgetretene Dr. Lerle) mangels Arbeit nicht über Einkommen zur Begleichung
der Geldstrafe verfügt, mit der Unterlassungsverfügungen gewöhnlich bewehrt sind. Der beste Rat an
ihn wäre, zu packen, statt zu schreiben.
#25 Messdiener 16:33:15 | Donnerstag, 7. August 2008
Wenn man das so liest, könnte man meinen, dass Herr Lingen unter bestimmten Umständen auch den Holocaust
leugnen würde. Schlimm sowas und sowas schlimmes muss mal kräftig in eine Anstalt der Landesjustizverwaltung.
Das Problem ist, ich poste hier mit Namen und deshalb möchte ich nicht, dass mich jemand auf diese Weise
verleumdet. Aufregen tu ich mich darüber weniger.
@Landorganist II Wären Sie bereit die Behauptung ich verträte „angebräunte Gedanken“ auch unter ihrem
Klarnamen zu wiederholen? Wenn ja, bekommen Sie bald Post Staatsanwalt. Wenn nein, sind Sie ein Feigling.
#20 LandorganistII 15:56:08 | Donnerstag, 7. August 2008
Ja, ja, Herr Stöhr, Ihre angebräunten Gedanken sind hinglänglich bekannt. Ich fände es gut, wenn Sie
mit Herrn Lingen in einer Knastkapelle Ihre privaten Gottesdienst (oder was muss man dazu sagen?) feiern
täten.
#19 Pünktchen 15:49:02 | Donnerstag, 7. August 2008
Samurai Goethes Faust und alle anderen genannten fiktionalen Werke beanspruchen nicht, eine Geschichtsquelle
zu sein. Bei A.F.s Tagebuch ist dies aber der Fall. Und das ist der Unterschied!
@LandorganistII Dazu werde ich mich nicht äußern, ihr Niveau ist mir schlichtweg zu unterirdisch. Noch
allgemein zu der einstw. Verfügung: Es wäre schon ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, wenn
dies so aufrecherhalten bliebe, nach einem möglichen Widerspruch+Verfahren in der Hauptsache. Immerhin
wurden ja auch die Gegenstandpunkte dargelegt und nur allgmein gesagt, dass das Buch aus seiner Sicht
nicht zu empfehlen sei.
#15 Pünktchen 15:37:11 | Donnerstag, 7. August 2008
Samurai: Warum stellen Sie diese Frage? Mir ist sehr wohl bekannt, daß Autoren auf ältere Stoffe zurückgreifen.
Aber ein „Tagebuch“ ist entweder ein authentisches Zeitdokument oder Fiktion!
#14 LandorganistII 15:33:26 | Donnerstag, 7. August 2008
@Stöhr Nur weil Ihnen tiefschürfende Gedanken abgehen, müssen Sie sie nicht einem 14 jährigen Mädchen
in Abrede stellen. Intelligenz hängt nicht vom Alter ab! Nicht wahr? Aber von Ihnen, als Gesinnungsgenossen
und Stiefellecker dieses Herrn Lingen kann man eh nichts erwarten.
Synthetisches Tagebuch? Angenommen, es wäre ein synthetisches Tagebuch, dann wären die darin gesammelten
Erlebnisse und Erfahrungen eindringlich genug, um als Buch publiziert zu werden. Dies, auch wenn man einem
14-jährigen Mädchen die darin zu findenden Formulierungen und tiefschürfenden Gedanken nicht zutraut.
Ich sage mal so: Gestern habe ich zwei Einträge aus diesem „Tagebuch der Anne Frank“ gelesen, die Pater
Lingen in einem seiner Texte zitiert hat. Mein Eindruck, ich war erstaunt zu welchen geschliffenen Formulierungen
und ziemlich tiefschürfenden Gedanken eine 14-Jährige fähig ist. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
#10 Pünktchen 15:19:48 | Donnerstag, 7. August 2008
sportg. Ich habe das Tagebuch der Anne Frank selbst gelesen. Ich schätze mal, Sie haben – so wie ich
und viele andere auch! – das Buch gelesen, das unter dem Autorennamen „Anne Frank“ auf dem Buchmarkt gehandelt
wird. Hoffen wir, daß dieses Buch sich als authentische Quelle einer einzigen Autorin, nämlich der auf
dem Titelblatt genannten, erweist und nicht als fake oder als gemeinschaftliches Werk mehrerer Personen …
Ich sagte, hoffen wir dies, und daraus können Sie meine „Gesinnung“ in dieser Sache ablesen! Aus der
Lektüre des gedruckten Buches jedenfalls können Sie zu der hier verhandelten Streitfrage nichts ableiten.
Daher ist der Satz: Ich habe das Tagebuch der Anne Frank selbst gelesen. nicht sehr weiterführend für
eine (mögliche oder doch unmögliche?) Diskussion … Als mögliches Indiz für Echtheit würde ich jene
Teile ansehen, die in den ersten Ausgaben des Werkes aus Gründen der Prüderie weggelassen wurden (lesbische
Schwärmereien…)
Ort ohne Internetzugang Schade,dass dieser Herr Lingen nicht merkt, dass sich niemand für seine krankhaften
Ergüsse interessiert. Hoffentlich wird er bald weggesperrt und zwar an einen Ort ohne Internetzugang.
Landorganist II @ Einesteils bedauern Sie, dass die Ergüsse von Herrn L. kein Interesse finden und gleichzeitig
soll er weggesperrt werden an einem Ort ohne Internetzugang. Das ist eine barsche, ungerechte und vor
allem unverdiente Strafe. Wer könnte so herzlos sein. Dann müssten einige hier aus dem Forum in die
Internetlosigkeit verbannt werden. Wenn die Ergüsse des Herrn doch niemand interessiert, können Sie
doch wenigstens im Internet stehen… oder? Man muss doch nicht alles gleich mit Stumpf und Stiel ausrotten.
Schade, dass dieser Herr Lingen nicht merkt, dass sich niemand für seine krankhaften Ergüsse interessiert.
Hoffentlich wird er bald weggesperrt und zwar an einen Ort ohne Internetzugang.
#4 Peter-Pan 14:20:32 | Donnerstag, 7. August 2008
Den Bezug zur Realität verloren… Kurz: Das sakramentale Leben wird zielgerichtet ertötet. Ich muss
einfach fragen: Was zum Teufel ist „ertötet“? Darum muß dieser Schreckensort wenigstens dazu dienen,
den jüdischen Gottesmord immer wieder zu verherrlichen und, wo eben möglich, am mystischen Leib Christi,
an der Kirche, neu zu vollstrecken. Whoa, ist das krank… An einen Ort geschichtsträchtigen Grauens
zu errinnern, ist also Verherrlichung der Kreuzigung (des Juden Jesus). Interessannter Standpunkt. Ein
Vorgehen gegen einen Priester bietet sich als gigantisches Schauspiel dafür an, welche Macht Auschwitz
im Vergleich zu Christus hat. Vollkommen irre. Ich kann weder behaupteten, dass Ausschwitz im Besonderen
noch der Holocaust im Allgemeinen besonders überrepresäntiert sind in Deutschland. Und welches gigantische
Schauspiel?? Lingen muss wie Irrer in die Welt hinausschreien, damit überhaupt jemand von seinen neusten
juristischen Streitigkeiten erfährt. Und es nicht mal so, als ob es irgend jemanden interessiert. Auschwitz
soll regieren auf immer und ewig. Und was soll das hier heißen? Vollkommen übergeschnappt!
#3 Pascal123 14:10:36 | Donnerstag, 7. August 2008
Würg Bäh Äh schon wieder darf der Sp… hier posten. Hat die katholische Welt keine anderen Probleme
als einem offensichtlich geistig nicht zurechnungsfähigem nicht geweihtem „Priester“ hier ein Forum für
persönliche Gerichtsstreitigkeiten einzuräumen. Jedesmal der gleiche Scheiß. Das entbehrt jeder Grundlage
und hat mit katholischen Nachrichten soviel zu tun wie Katzenkacke mit der Seefahrt. Herr Lingen gehört
entweder in psychatrische Behandlungen oder sollte er dazu fähig sein, sollte er mal arbeiten gehen.
Jemand sollte seiner mUtter sagen, das Sie das Kellerzimmer auch abschliessen muss, ansonsten kommt der
immer wieder ans tageslicht. Ich stell mir die Frage warum er noch keinen gerichtlich bestellten Vormund
hat, bei offensichtlichen so großen geistigen unzulänglichkeiten muss da doch mal helfend eingegriffen
werden. Gute Besserung Herr Lingen.
#2 Arno Nuehm 13:49:10 | Donnerstag, 7. August 2008
Herr Lingen ist der Einzige… …der in diesem Laden noch wahnsinniger als die Redaktion ist! Glücklicherweise
sind seine Unternehmungen immer zum Scheitern verdammt, weshalb die einzige Gefahr, die von ihm ausgeht,
das Totlachen ist!